Au Sgabe.
Verwaltung derindirekten Steuern. Zum Bau von Steuer-Dienstgebäuden Summa Kapitel 4 für si Allgemeine Kassen -Verwaltung. Kosten der Vorarbeiten zu den in Berlin zu errichtenden Denkmälern für Se. Majestät den König Friedrich Wilhelm 11. und den _ Minister. von Stein... ; Zur Bestreitung der durch die Ausführung des Geseßes über das Münzwesen vom 4, Mai 357 (Geseß-Sammlung S. 305) entstehen- den Kosten .
Summa Kapitel 5...
Sa L...
. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Post-Verwaltung. Zur Verstärkung des etatsmäßigen Baufonds. Summa Kapitel 6 für sich Telegraphen -Verwaltung. Zu neuen Anlagen behufs Vermehrung der Te- legraphen-Verbindungen Summa Kapitel 7 für si. Verwaltung für Handel, Gewerbe und Bauwesen. Zuschuß zum Chaussee-Neubau-Fonds Zu Land - und Wasser - Neubauten und zu Öf- fentlichen Arbeiten Zur Melioration des Nieder-Oderbruchs Zu den Potsdamer Jmmediatbauten Summa Kapitel 8.
Benaliung für Bergs--
und Salinenwesen.
Für den Steinsalz - Bergbau und den Salinen- Betrieb bei Stetten in den Hohenzollernschen Landen.
Zu Tiefbohrungen auf Steinsal rungsbezirken Oppeln, Minden und Erfurt, in leßterem Bezirke zugleih zu Bohrungen auf Steinkohlen
Zu Vau-Prämien für Bergleute, welche in der Nähe Königlicher Gruben Wohnhäuser für eigene Nechnung bauen
Zur Erweiterung des Ministerial - Abtheilung und Salinenwesen :
Zu einer Zweig - Eisenbahn von den Förder- \hächten der Königlichen Steinkohlengrube Neden, im Bergamts-Bezirk Saarbrück nach den neuen Förderschächten im Nußhütten-
Tf
Summa Kapitel 9... Summa II 111. Justiz - Ministerium.
Zum Bau und zur Neparatur von Gerichts- Und Orange oan...
Summa [1l1. für fich. IV, Ministerinm des FJunern.
DUttens
ie Polizeiverwaltung ie Strafanstalts-Verwallung
Summa IV
v. Ministerium für die landwirth: schaftlichen Angelegenheiten.
Landwirthschaftlihe Verwaltung.
Zur Ausführung von Meliorationen und Deich- bauten
Dem Verbande zur Regulirung der Notte im Negierungsbezirk Potsdam, Staatsdarlehn.
Zur Förderung der Wald- und Wiesen-Kultuvren in dée Eifel li S ¡
Summa Kapitel 12
Für d Für d
Gestüt-Verwaltung. Zur Bestreitung von Kosten für größere Bauten Bur Deckung bon Einnahme-Ausfällen bei den Gestütwirthshafts-Aemtern in Folge der un- günstigèn Erndte des Jahres 1858 , Summa Kapitel 13. Summa Y
| |
360,000
968
Betrag. Thlr.
81,209
10/000
100,000 110,0UL0 4914 209
1,400,000 145,000 30.000
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; 450
100,000
30,000 163 875
250,000 | j
100 000
10,000
26,000
50,000 76,000
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vVI. Ministerium der geistlichen, Unterrichts. und Medizinal: Angelegenheiten.
Zu größeren Kirchentauten
Zum Bau von öffentlichen Unterrtchts-Gebäuden Zur Unterstüzung der GBymnasiallehrer
Zum Bau von Symnasial-Gebäuden
| Zum Bau von Schullehrer-Seminar-Gebäuden .
Zur Unterstüßung der Elementarlebrer Zur Unterstüyung armer Künstler und Literaten
. | Zur Vollendung des neuen Museums in Berlin
Zur Unterhaltung und Verpflegung der Typhus- waisen in Oberschlesien, die neunte Nate. . Zuschuß zum Patronats-Baufonds............ Zur Erbauung cines neuen Unibersitätsgeväudes in Königsberg, die zweite Rate i Su V...
__ Vll. Kriegs - Ministerium, Zu den erforderlichen Bauten Behufs Erweis- terung der Schul: Abtheilung Zur Deckung des Mehrbedarfs an Verpflegungs- __Zuschüssen für die Truppen Zum Neubau von Magazine und B bäuden, so wie einer Dampfmahlmühle für Zwecke der Magazin-Verwaltung .. Zur Deckœung der Mehrkosten des Tuchs die Etatspreise Zur Ergänzung der Bekleidungs in Folge der Magazinbrände in Danzig und Verlin Se Zur Beschaffung des Zubebörs der Zündnadel- waffen. . Zur Ausrüstung der Escadrons der Landwehr- Bataillone der Neserve-Jnfanterie-Negimenter “E A eiae 020 erme Zur Umänderung des Gepäcks der Landwehr- Kavallerie 2 Zum Bau von Kasernen in Stettin, burg, Danzig und Spandau Zur Anlage ciner Wasserleitung Hohenzollern... E C, Zur Anlage eines Militair-Begräbnißplaßzes in O ev Hasrenheide bei B l C A Zur Errichtung von drei Kriegsschulen . Zum Bau von Lazareth - Gebäuden i und Berlin R _
R ¿R e L T Zur DeckEung der Mehrausgaben
tung8zushuß der N'monte Verstärkung des Dispofitio1 monte-Depot-Verwaltung des Krte: ums. E T: Zur Erbauuns eines Zeughauses in Magdeburg Lum besseren Schuß der in der Näbe von Pulver- Magazinen gelegenen bäude durch Umwallung und Erbauung von sieben
Magazinen
T ï tit Q 14143 C enui 1SGDAUuirLI
aegen
Magde-
auf der Burg
Neuen
VIIL, Marine. u Ausgaben in Betreff des Jade ur Herstellung des Kriegsähafens see, zux Fortseßung des Ballen L... Desgleichen des Kriegshafens an der Ostsee, r Den Bean def Bauten... aat Zu Schiffsbauten und hierauf bezüglichen Ans» lagen Zu anderen extraordinairen Marine-Ausgaden. Summa \Ul…..
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Beitrag Preußens zur Verprobiantirung dev Bundesfestungen Mainz, Ulm und Rastatt. Summa IX. für fih O G V. T1 V I. ITI Ma L Summa... * DiC NobenzoliernsMWen Lande
33,500: Fl =
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| Summa der einmaligen und außerordentlichen
Ausaaben .
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Betrag:
Thlr.
100,986 10,000 4,000 163,543 35,000 1,000 29,862
20,000 350,000
50 000
30 000
500,000
70.000
90,000
2,400 4106 200,000 936
15,000 35,000
60 000
44 44 483,354
p
1 020 VOU
139,176 500,000 100 VUU
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OUU VLU 14,000
E D E E ET 1,309,110
98 880
348 1/0 1 620,000 823,201 436,000 193,875 400/000 2,869,200
1 è f }
969
Vetrag. Ab \s\chluߧ.
Zhlr. Abschluß.
Es betragen : 1) die Einnahmen E : 2) die dauernden Ausgaben 123,625,414 Thlr die einmaligen u. außer- ordentlichen Ausgaben. 8,233,874 ,„ Balancixrt
131 859,288
131,859,288
Berlin, den 23. Niai 1859,
Im Namen Sr. Majestät des Königs:
(L. S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent,
Hohenzollern-Sigmaringen, Flottwell. von Muer3wald, von der Heydt. Simons. von Schlein1ß. von Bonin. von Patow. Gr. von VBUCier
von Bethmann-Hollwe g.
Fúrst zu
Ministerium des Inner,
Erlaß vom 10. Februar 18959 betreffend die Er- theilung beschränkter Konzessionen für Gafst- und Schankwirthe.
kann id es für gerechtfertigt und zulässig nit erachten, daß dem Jnhaber der einzigen in N. bestehenden Gast- und Schankwirthschaft die Beschränkung auferlegt worden 1st, des Branntwein-Debits si zu enthalten. Die Gastwirthschaft begreift geseßlich d einfebrende Gäste mit geistigen Getränken aller Art zu bewirthen, so wie Branntwein auch über die Straße zu verkaufen , und es läßt sich die Verabreichunz des lekteren von der Ausübung der
Gafiwirthschaft an si, und ohne zu Contraventionen zu verleiten, gar nicht trennen. Nur Bierschänken ,
Nestaurationen und Kaffee- häuser fônnen einer Beschränkung gedachter Art unterworfen werden. Dazu fommt, daß wenigstens eine Branntwein - Debitsstätte für edes nicht im Zusammenhange mit einer andéren mit Schank- tátten versehenen Ortschaft stehende Dorf der Regel nach als Be- dürfniß anez kannt werden muß,
Jch veranlasse die
— U {WNgens
die Befugniß in sich,
Königliche Regierung daher, dem Jnhaber Gast- und Schank wirthschaft in N. sofort eine Konzession ohne ie bisherige Beschränkung ertheilen zu lassen.
Berlin, den 10. Februar 1859.
Der Minister des Junnern, Flottwell,
An ie Königliche Regierung gu N,
Erlaß vom 2. Márz 1899 daß konzessionirke Feuerversiherungs- Agenten, wenn siè 11 Ves (châäft auf andern Regierungsbezirt aus- dehnen wol
einen j len, hierzu der Konzession der Pei er fenden Negierung bedürfen.
8)
(Verfügung vom 23. März 1857. Staats-Anzeiger No. 102. S a, è ‘ O, ) ér O, y
(V fügung vom 31. Mai 1857, Staats-Anzeiger No. 150. S. In der Anlage (a) theile ih der Königlichen Regierung Abs {rift eines Erkenntnisses vom 26. November v. Z- in welchem das Königliche Ober-Tribunal den ben dem Ministerium des „Znuern {hon früher, u 0 Verfügung vom 23. März 1594 Verfügung vom 31. Mai 180: festgehaltenen Grundsaß, ; : Es daß konzessionirke Feuerversiherungs - Agenten , wenn slc ihr Ve- chäft auf einen andern Regierungshezirk ausdehnen wollen, hierzu
der Konzession der betreffenden Regierung bedürfen,
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| j \ | | | | | | |
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adoptirt hat, zur Kenninißnahme und Nachachtung mit. Berlin, den 2 März 1859.
Der Minister des Junern. Im Auftrage :
Sulzer.
An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Königliche Polizei-Präsidium hierselbft.
A,
In der Untersuchung wider den Kaufmann Moriß S. zu B. auf die Nichtigkeitsbeshwerde des Angeklagten hat das Königliche Ober-Tribunal Senat für Strafsachen, erste Abtheilung, in seiner Sißung vom 26. No- vember 1858 2c. für Necht erkannt: daß die wider das Erkenntniß des Kriminal - Senats des Königlichen Appellations - Gerichts zu Glogau vom 1. Juni 1858 eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde zurückzuweisen und Jmplo- rant in die Kosten seines Nechtsmittels zu verurtheilen. Von Rechts Ivegen.
Gründe.
Unterm 14. Dezember 1857 überreichte der Kaufmann S. zu B., als Agent der Berlinischen Feuerverficherungs - Gesellschaft, der Polizei - Ver- waltung zu Glogau den Versicherungs - Antrag der Direction der Zucker- fabrik zu Glogau Behufs Ertheilung der erforderlichen polizeilihen Ge- nehmigung desselben. Auf eine in Folge dessen von der Polizei-Verwal- tung zu Glogau an das Polizei-Präsidium zu Breslau gerichtete Anfrage ertheilte legteres die Auskunft, daß S. nur für den Breslauer RegierungS§- bezirk als Agent der gedachten Gesellschaft konzessionirt sei , dagegen für den Negierungsbezirk Liegniß eine dergleichen Konzession nicht befiße. Wider S. is daher auf Grund des F. 7 des Gesehes vom 17. Mai 1893 die Anklage erhoben : |
Mitte Dezember 1857 die Versicherung der im Regierungsbezirk Liegniß belegenen Glogauer Zuckerfabrik bei der Berlinischen Feuerversicherung§- Gesellschaft vermittelt zu haben, ohne im Besize der Konzession als Agent der gedachten Gesellschaft für den Regierungsbezirk Liegniß
zu sein.
: utt Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts zu Glogau vom 20, März 1857 ist der Angeklagte jedoch freigesprochen worden, weil das Gericht annimmt, daß der Angeklagte auf Grund seiner Konzession von der Regierung zu Breslau berechtigt sei, Versicherungsgeschäfte für die gedachte Anstalt auch über die Grenzen des Negierungsbezirks Breslau hinaus zu vermitteln, da das Gescyz vom 17. Mai 1853 nah g. 10 des- selben nur insoweit auf das Feuerverficherungéwesen Anwendung finde, als das Gesey vom 8. Mai 1837 nicht abweichende Bestimmungen eRt- halte, §. 7 des Geseßes vom 8. Mai 1837 aber abweichend bom §. 3 des Geseßes vom 17, Mai 1853 nicht die Negierung desjenigen Bezirks, in welchem der Agent das Geschäft treiben will, sondern die Negterung des Ortes, wo dex Agent wohnt, zur Ertheilung der Konzession kompetent erflâre. 4 | s
Die Staatsanwalischaft appellirte und der Kriminal-Senat (es Kömg- lichen Appellationsgerichts zu Glogau änderte auch am 41. Juni 1858 das erste Erkenntniß dahin ab, daß der Angeklagte wegen Vermittelung bon Feuerversicherungs Geschäften ohne Konzession zu einex Geldbuße von Fünf Thalern, event. 3 Tagen Gefängniß zu verurtheilen. :
Der Appellationsrichter hält die thatsächliche Feststellung des erften Nichters dabin fest: daß der Angeklagte, welcher von der Regierung zu Breslau als Agent der Berlinischen Feuerverficherungs-Gesellschaft für den Breslauer Negierungsbezirk konzessionirt ist, als solcher am 14. Dezember 1857 in einem Briefe an die Polizei: Verwaltung zu Glogau den Antrag der Direction der Zuckerfabrik zu Glogau auf Versicherung eines Theils ¡ihres Etablissements Behufs Ertheilung der erforderlichen polizeilichen Ge-
nehmigung eingereicht hat, und findet hierin eine nah Y§. 3 und ( des Geseßes vom 17, Mat 1853 mit Strafe bedrohte Handlung, weil jeden» falls in dem Ueberschicken des beregten Briefes an die Polizei-Verwaltung zu Glogau das Anbieten der Vermittelung zur Abschließung des beabsich- tigten Vermittelungsgeschäfts gefunden werden müsse, da jener Brief die persönliche Gegenwart des Angeklagten in Glogau ersezen und die erste Bedingung ersüllen sollte, unter der allein das ganze Geschäst ins Leben treten konnte, übrigens der Angeklagte geständlich nur für den Breslauer Regierungsbezirk konzesfionirt sei, und es sich im vorliegenden Falle nicht blos um eine Mobiliar-Versicherung, sondern antheilsweise auc um eine JImmobiliar-Versicherung handle, für diese leßtere aber das Geseh vom 17, Mai 1853 maßgebend sei, während das Geseß vom (8. Mai 1837 nur die Vermittelung bon Modbiliar- Versicherungen umfasse. i Die Nichtigkeits - Beschwerde des Angeklagten behauptet unrihige Anwendung des Gesehes, namentlich, daß der Appellationsrichter den Ç, 7 des Geseges vom 17. Mai 1893 auf einen Fall angewendet habe, wofür er nicht gegeben sei. Denn YŸ. D des Geseßes vom 17. Mai 1893 und §. 7 des Geseyes vom 58. Mai 1837 enthielten feinen wefentlichen Unterschied, beide spräche: vielmehr mit auderen Worten dasselbe aus. Dex §. 3 des Geseges vom 17, Mai 1893 denke bei Erwaynung des Bezirks, in welchem der Agent das Geschäft zu betreiben beabsichligl, überhaupt nux an die allgemeine Thätigkeit des Agenten, an sein Com toir, den Ort, wo ex seine webülsen um sich_ versammelt und sein Bureau aufshlägt. Keinesweges habe dadur, gewissermaßen ein korum rel Stat begründet werden sollen. Aber auch hiervon abgeseben, finde F. 1 0, a. D. hier doch keine Anwendung, weil er nur für nicht fonzesfionirte Agenten gegeben sei , der Angekiagke aber eine Konzession besige. Endlich tônne in dem Einholen der polizeilichen Genehmigung nicht, wte dex Appella- tionsrichter annehme, ein Anerbirten der Versicherung liegen. En solches Anerbieten würde nur dann vorhanden sein, wenn der Augettagte PeLe sönlich oder schriftlich der Glogauer Zuckerfabrif die Bersi@etung ne B hätte; es habe aber das gerade G gentheil stattgefunden; Vie Veriches
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