1859 / 139 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Geseh, betreffend die Abänderung einiger Besstim- mungew des Strafgeseßbuches. ‘Vom 30. Mai 1859.

Im Namen Seiner Majestät des Königs.

Wir R , von Gottes Gnaden Prinz von Preußen,

verorduen, mit Zustimmung - beider Häuser des Landtags d Monarchie, was folgt: 3 dus ag er Artikel 1.

In dem Strafgeseßbuche für die preußischen Staaten werden die g. 35, 243, 316 und 349, und zwar ein jeder einzelner in der

Art abgeändert, wie derselbe nachstehend unter seiner bisherigen Rummer umgeftaltet ist. | L. 00.

Auf den Theilnehmer an einem Verbrechen oder! Vergehen, oder an einem strafbaren Versuche eines Verbrehens oder Ver- bars ist dasselbe Strafgeseß anzuwenden, welches auf den Thäter

nwendung findet.

Wird festgestellt , daß im Falle des F. 34 Nr. 2 die Theil- nahme eine nicht wesentlihe war, so find nachstehende Beftimmun- gen maßgebend: :

1) “Statt der Todesstrafe oder aus\chließlich lebenslänglichen

Zuchthausftrafe tritt zeitige Zuchthausstrafe von mindestens

__ sechs Jahren und Stellung unter Polizeiaufficht ein. 2) Jn allen übrigen Fällen kann die Strafe bis auf die Hälfte des niedrigsten Maaßes der auf das Verbrechen oder Ver-

a angedrohten Freiheitsstrafe und Geldbuße ermäßigt

en,

Findet bei einem mit Zuchthausftrafe bedrohten Verhrechen der

Richter bei dieser Ermäßigung eine kürzere als Oele Freiheits- nine uR Ga e auf Ge-

( afe und auf zeitige Untersagung der Ausübung der bürger-

lichen Ehrenrechte zu LudGrrin; e Ñ /

Jm Uebrigen bleiben die in den §§, 10, 15, 17 enthaltenen Vorschriften über das geringste Maß der Zuchthausftrafe, der übrigen Freiheitsstrafen und der E anwendbar.

i H 0. 243.

Mit Gefängniß uiht unter drei Monaten und zugleich mit Geldbuße von funfzig bis zu Eintausend Thalern, so wie mit zeiti- L L der Ausübung der bürgerlihen Ehrenrehte wird

1) wer fi wissentlich unrihtiger zum Messen oder Wiegen be- stimmter Werkzeuge zum Nachtheile eines Anderen bedient ;

2) wer einen Ankäufer von Gold oder Silber über die Eigen- | schaften dieser Waare hintergeht, indem er ihm geringhaltigeres

__ Gold oder Silber für vollhaltigeres verkauft ;

3) wer ete, zum Umlauf bestimmte Metallgeldstüce durch Be- schneiden, Abfeilen oder auf andere Art verringert und als vollgültig ausgiebt oder auszugeben versucht ;

4) wer solhe verringerte Münzen gewohnheitsmäßig oder im Einverständnisse mit dem, welcher sie verringert hat, als voll- | gültig ausgiebt oder auszugeben versucht ;

5) wer Geldpakete, die mit einem öffentlihen Siegel verschlossen und mit Angabe des Juhalts versehen sind, zu ihrem vollen Juhalte ausgiebt oder auszugeben versucht, obgleich er weiß, daß sie eröffnet und ihr Jnhalt verringert worden ; wer in der Absicht, eine verhängte Execution abzuwenden oder hinauszuschieben, von einem Postscheine über eine Ver- sendung von Geld oder anderen Werthgegenständen Gebrauch macht, obgleih er weiß, daß der versendete Brief oder das bersendete Paket dasjenige nicht enthält, was dur den Post- ri p E ata werden soll;

renzfteine oder andere zur Bezeichnung einer“ Grenze

E e ne Dr rrinate “ên Nactheile

egnimmît, vernichket, i -

Z ride oder fâlscl Î es rnichtet, unkenntlich macht, ver- er Urlunden, welche ihm entweder gar nicht od icht au s{ließlich gehören, ile ei E

Desbâdigl dier Me eines Anderen vernichtet, ird in dem Falle Nr. 6 fe ildernde vorhanden sind, so kann die Strafe 016 avs E ind Wee

niß oder auch auf bloße Geldbuße Unis ermäßigt werden. Bevo untinde

s A e Gefäng- stens fünf Thalern g. 316. |

Ein Beamter, welcher in Ausübun |

Í mter, g oder in V O U and lin tin Aue Aden

| oder verüben läßt, wird mit Gefängni nit

unter drei Monaten bestraft , aud fann e ao uis,

L Ó / / » D ckitins E L S S Ves Atcitern R A A | estgestellt, daß mildernde Umstände vorhanden : kann auf Gefängniß auc unter drei Monaten Me auf D IbEn

bewirkter Ausscheidung aus dem Bürgermeistereiverbande mit dex Spezialgemeinde Orsoy - Land die Städte -Ordnung für die Rhein- provinz vom 15. Mai 1856 hierdurch verleihen.

zu machen,

Jfi «die Mißhandlung oder Körperverl (§. 193) und findet feiner ba im B aracibiN

gründe ftatt, so tritt Zuchthaus 2B unter“ drei Jahren æin. 9

Mit Geldbuße bis zu fu? sechs Wochen wird bestraft :

eine {wer

pflugen verringert ;

oder Nasen , oder aus Grundftücken ,- welche einem A zugehören, Erde, Lehm, Sand, Grand n Mer N Plaggen oder Bülten haut, Rasen, Steine, Mineralien, y deren Gewinnung es einer Verleißung, einer Konzession ode einer Erlaubniß der Behörde nicht bedarf, oter ähnliche Ma, terialien wegnimmt; s wer Früchte , _Eßwaaren oder Getränke von unbedeutenden Werthe oder ‘in geringer Quantität entwendet, selb| wenn die Enkwendung vermittelst Einbruches oder Einsteigens in ein unbewohntes Gebäude oder in einen demselben gleih- stehenden umschlossenen Raum erfolgt. __ Geschieht die Entwendung unter einem anderen der in §, 218 bezeichneten erschwerenden Umstände oder in gewinn; süchtiger Absicht, so kommen die Strafen des Diebstahls zur Anwendung ; wer von einem zum Dienftstande gehörenden Unteroffizier oder Ps, ohne die schriftliche Erlaubniß des vorgeseßten Commandeurs, Montirungs - oder Armaturfiücke kauft oder zum Pfande nimmt; wer bei den Uebungen der Artillerie vershossene Eisenmuni- tion, oder wer Bleikugeln aus den Kugelfängen der Scithß: stände der Truppen widerrechtlih ih zueignet; ein Pfandleiher, welcher bei Ausübung seines Gewerbes den darüber gesezlih erlassenen Anordnungen entgegen handelt; wer Getreide oder andere zur Fütterung des Viehes he- ftimmte oder geeignete Gegenstände zum Zwecke der Verfütte rung an das Vich des Eigenthümers wider dessen Willen wegnimmt.

Geschieht die Wegnahme in gewinnsüchtiger Absicht, fommen die Strafen des Diebstahls zur Anwendung.

§. 196 vorgesehenen. Milderungg. U

fzig Thalern oder -Gefängniß bis zu E

1) wer unbefugt ein fremdes Grundstück oder einen öô j l oder Privatweg oder Grenzraine durch Abgraben lid E

2) wer unbefugt von öffentlihen oder Privatwegen Erde, Steine H

gel grätt, F

; Unit dl 11.

Wo in den Gesehen und insbesondere in dem Strafgeseßbudhe selbs bisher auf einen der im Eingange des Artikels T. bezeichne: ten Paragraphen hingewiesen ist, bezieht diese Hinweisung sich fortan auf den Paragraphen in seiner vorstehend abgeänderten Gestalt.

__ Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel. : Gegeben Cöslin, den 30. Mai 1859.

(L, S.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent,

&ürst zu Hohenzollern-Sigmaringen. Flottwell. von Auerswald. vonderHeydt. Simons. vonShhleintd, pon, Vonin,. #01. Patow, . Gr..v.on, Pier,

von Bethmann-Hollweg.

Allerhöchster Erlaß vom 23, Mai 1859, betreffend

die Verleihung der Städte-Ordnung für die Rhein-

provinz vom 15, Mai 1856 an die Stadtgemeinde Orsoy, Regierung8bezirks Düsseldorf.

Auf: den Bericht vom 14; Mai d. J. will J l Ede AA | 18 «10 S der auf dem N O age im Stande der Städte A e

rsoy im Regierungsbezink Düsseldorf, deren Antrage gemäß, nah

iese ei Srl j ; av Dieser Mein Erlaß is durch die Geseh - Sammlung bekann!

Berlin, den 23. Mai 1859, Jm Namen Sr, Majestät des Königs:

Wilhelm, Prinz von Preußen, Negent,

Flottwell,

dis zu dreihundert Thalern erkannt werden,

An den Minister des Junern,

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e für: Handel, Gewerbe uwd öffentliche Ministerium } G Arbeiten.

Berfügung vom 13. Juni 1859 hetreffend die

Beförderung der Fahrpoftsendungen nach dem Lom-

bardis - Venetianischen Königreiche 2c. bis auf Weiteres.

Fm Verfolg der General-Verfügung vom 8. d. Mts. (Post- gmtsblatt Nr. 15, Aul. a.) werden die Postanstalten angewiesen, ur Beförderung der Fahrpostsendungen nach dem Lombardisch- Nenetianischen Königreiche 2c. bis auf Weiteres dieselben Spedition8- wege zu benußen, welche durch die obige Verfügung für die dahin hestimmte Korrespondenz vorgeschrieben worden find.

Berlin, den 13. Juni 1859.

General-Post-Amt,

d,

Verfügung vom 8,4 umi 8509| betveffend dre

Spedition der Korrespondenz nah Oesterreihi\ch-

Jtalien, Parma, Modena, Toskana, dem Kirchen- staate und dem Königreiche beider Sicilien.

Jn Folge der gegenwärtigen Kriegs - Ereignisse in Jtalien is

die Korrespondenz dahin einstweilen wie ali e E E Sämmtliche innerhalb des preußischen ost-Bezirks Q N resp. den preußischen Posten von weiterher zugegargent E A denz na denjenigen Theilen der Lomdbardel, welche zu q g L Nachrichten zufolge von den, Kaiserlich österreichischen A G |

räumt worden sind, so wie die Korrespondenz nach, Parmt U Modena ist einzeln den schweizerischen Posien zuzuführen, iti Die Korrespondenz nach allen übrigen Theuen H n O d: | Venetianischen Königreiches is von deu Post - An] N livten | |

| i q : . PPeiterbeförderung Rheinprovinz und Westphalen zur Weiterbeförderung " ae e von den übrigen Preußischen Post - Anstalten dagegen auf Wien zu leiten, f a a Dieselbe Spedition (dur Bayern resp. über Auge r fichllich der Correspondenz nah Toscana , dem, Me feht dem Königreiche beider Ce E is Beit j ie frei ie Beförderun i jedoch nach wie vor rel, d eri M G Lai N i of x Adresse zu vertangelt - ¡ entsprehenden Vermerk auf der es » Veri 0 Sale die betreffenden Briefe den Französischen Posten zu über liefern sind. | i & Für die dur Baiern, resp. Transit durch Frankreich zu befördernde fiber d i rti Taxirungs - bleiben lediglich die gegenwärtigen LaF! g gebend. i : Was die dur l fórdernde Korrespondenz aus

iber Wien, so wie für die im de Korrespondenz nach Jtalien Bestimmungen maß-

Ç ; C »Y t » -ch Vermittelung der schweizeri\shen Posflen M NRreußen nah talien R, I dies ir E nfiankirt; oder; bis zur, (Gee! jen dieselbe für jeyt entweder Uu? unftanlirt 0 A A E N NusgangSg! enze franktit abgesandt as B A E demna für diese Briefe, außer dem preußischen resp. q Vereinsporto,

4. Kavallerié-Brigade,

Der General-Major und Commandeur der von Gotsh, von Bromberg,

Der Erh - Schenk im Herzogthum Magdeburg, Graf vou Hagen, von Stettin,

Angefommen:

Kammerherr

Abg?èreist: Der Fürst von Púückler - Muskau nach Schloß Braniß;

Se. Excellenz der 8. Division, von Rudolphi,

General - Lieutenant und Commandeur der nach Erfurt.

Berlin, 15. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem Königlichen Hof - Fourier Jmmelmann die Erlaubniß zur Anlegung der von des Königs von Hannover Majestät ihm ver- liehenen silbernen Verdienst - Medaille, so wie dem berittenen Gens darmen Bolz in der 1. Gendarmerte - Brigade zur Anlegung der von des Herzogs von Anhalt-Dessau Hoheit ihm verliehenen golde- nen Medaille vom Herzoglich anhaltischen Gesammt - Haus - Orden Albrechts des Bären zu ertheilen,

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 15. Juni: Se: Königlie Hoheit der Prinz-Regent nahmen im Laufe des heutigen Tages die Vorträge des General-- Majors Freiherrn von Manteuffel und der Minister von Auerswald und Freiherrn von Schleiniy, 9 wie die militairischen Meldungen entgegen.

_ Das Post - Dampfschiff „Wladimir“, : 11, d. M. abgegangen, is in Stettin gestern Nachmittag mit 149 Passagieren eingetroffen. Unter den Leyteren hefinden La A Ourousfoff, Fürst Bodrinsky, Graf Schouwaloff und General-Major Baranoff. d A e D

Das Post-Dampfschisf „Geiser® ist, von Kopenhagen kommend, in Stèttin gestern Vormittag mit 8 Passagieren angekommen.

Sachsen. Koburg, 13. Juni. Ju der gestrigen Sizung des Landtags kam das Poftulat in Betresf der Beschaffung der Mittel zux Kriegsbereitschaft zur Berathung. Der Betrag, we cher von dem vom gemeinschaftlichen Landtage verwilligten Credit E 150,000 Thlr. auf das hiesige Herzogthum entfällt, beträgt 78,1 Fl, Der in dem desfallsigen Posftulate gestellte Antrag, zur Str \chaffung dieser Mittel die Einfommen- und Klassensteuer um 25 Prozent zu erhöhen , die Termine für die Grundsteuererhebung zu vermehren und der Braumalzsieuer einen Zuschlag zu geben, wurde abgelehnt und dagegen der Antrag der Finanzkomm'sfion AYg e E daß ; behufs der Beschaffung dieser Mittel zux Kriegsbereitschaft, die Ueberschüsse der Staatskasse aus den heiden leßten Jahrrn und die verfallene Caution des Franzosen Beauvais verinendes würden. Lehterer hatte hekanntlih vor einigen Jahren um Ertheilung der Konzession zum Bau der Werrabahn nachgesucht und mußte u dem Behufe eine Caution leisten , welche später von den Staals auen der betheiligten Staaten eingezogen wurde, da Beauvais seiner ps bindlichkeit nicht nachkam. Die Ersparnisse aus ven En Bogen erreichen mit dieser Caution obigen Betrag von 18,750 Fl. xh.

aus Kronstadt am

Le S7

nur das schweizerisbe Transitporto mil A t

r of H OHPY 5 4 - den einfachen bis ein Loth {weren Brief zu erheben. De {c reren Briefen

steigt das \chweizerisc U UERA Loth um den einfachen Saß. |

Drucksachen unler Sgr. pro Loth, Auslande Maßgabe

Ür A r é 4 hetrágt das \hweizerische Transitporko O8 Für die den preußischen Posten s érankirten Briefe nah Jtalien, welche Mas Ras O eite Bestimmungen durch die Schweiz zu lee 1 S S resp. deutsche Verein8porto zur diesseitigen Î af Lu A E etwa außerdem noch vergütete fretnde Porto abe | ( \chweizerishen Posten in L O zu stellen. / in, de uni 18099. S E “6 eneral-Post-Amtk.

zugehenden der obigen

Ministerium der geistlichen , Unterrichts 2 und Medizinal- Augelegeuheiten.

Art Dr. Heer zu Ralibor is zum KreiS- Ratibor;

Klasse 2c. mit

Der praktische Pbysikus des Kreises A Wundarzt erster. des Kreises Querfurt,

Weihß mann zum Krers-

) “al y : H Anweisung des Wohnorts

Wundarzt in Laucha ; Der Thiera1zk Thierarzt im Kreise Kempen, so wie Der Thierarzt Kreis - Thierarzt des

Trier; und u : L A Der Lehrer und Kantor Schengbverg in Wardurs

t a c z Hülfslehrer und Ordinarius der Uebungs8schule v, dem evangeli schen Sc{ullehcer - Seminar im S gest ernannt tvorden,

erster Klasse Joseph

erster Klasse Kurzawa zu Saalfeld zun

Kreises Saazhurg,

e Tranfitporto von Loth zu |

Renner zum Kreise | ; rungs - Bezirks Düsseldorf des Regierungs - Dezirt® 2 b

im Regiirungs - Bezirke |

zum |

Brüssel, 13. Juni. Der heutige Moniteur“ seines amtlichen Theiles einen vom Vamn- Ministerium beantragten und gegengezeihneten Königlichen Erlaß,

Belgien. | wona der neugeborene Sohn des Kronprinzen den Titel Graf

bringt an der Spihe

von Hennegau führen wird, um somit ein neues Band Rein der Nation und der Dynastie zu fkuüpsen. Denn naue len a | sich die Frau Herzogin von Brabant un

| neugeborener Sohn im erwünschielten De

Frankreich. Paris, 135 Junk: Vis

|

zufolge befinden

Gerüchte von der

Möglichkeit eines Waffenstillstandes ¡reten hier seit dem Sturze des

D ims- Derby mit neuer Stärke auf. : Ministeriums Verd Abendblatt, der “Wien. Ztg." vom 14. Juni Berichte: 9 Uhr Abends.

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| Jtalien. 2 y E A , ( ende : / E i | vevbgentliGt n ini, Die Armre ifi auf e | Marsche in eine Stellung begriffen, die ihr von Sx. M fa Allerhö chstwelcher E R E eschieht M 4 4 N ( i 4 our f: - , derselben übernimmt, angewiesen. d rubiat witd: | ohne daß die Miitee vom Gde n O ais i ne And A Vero,n6,:. d U 7 * Oele wie im Stande, über das Arrieregarde - Gefecht bel Melec M Me | Piacenza's nähere Nachrichten milzuiheliten, | stand die Brigade Roden, L E 2 « Q Armee-Corps gehörend, in elegnano. Division: Berger des 8. Armee Ce E, i | N 51 Uhr Nachmittags ritten drei feindliche Kolonnn, von

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| über die Räumung Am 8. d. M.

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Mailand tamen, EATINO e s M uf Le Besühe raße vorrüdende Angri} nos h 22 irk a U Abe Kavallerie - Din Ls da den Me Stärte und M

, d 5 r 0 Y dn U nen war die des rechten ¿zige De D A I

U D Geazübon, woruntex au Raketen, die des linken Flügels etwas | cHwächer und mit 2 Gefchühen versehen.

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