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Fiuanz - Ministerium B
| e RAR . Bekanntmachung vom 21. Juni|1 — E vom 17, Zuni 1859 — die Erhebung des | die Leerung Bri R. : 01 And R ags von S pCt. zur flassifizirten Einkom- | N
nensteuer, : it die i i j
e ¡ut Higfsenfteuer und zur Mahl- und s M e der Zeit von 8 bis 9 Uhr Abends in die Brief- chtsteuer betreffend. Königsberg i Pr ras a E ge Abendzügen "nat Breslau L : N verg i. Pr. imburg Beförderun 6 l esch vom a. Mai 1859 (Staats- Auzeiger Nr. 121. S. 932). vom 1. f. Mts3. ab auch um 9 Ubr Abends Arte eus Mp0 Nachdèm mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 14. d. M. |
ties Kallen, die Mobilmachung von 6 Armee-Corps an i erden erden - von, dem. gedaci | obil: ; córdiet Wors Senat : F gedachten Termine ah an den im Gesehe vom 21, v, M, Nr. 5068 Gesch - Sammlung if ber | Sounfagen in ber Zeit von 9 Ubr früh bis 5 Uhr Nachmittags, estimmte Zusblag vou 25 Prozent zur klassifizirken Einkommen-
in welcer die Annahme und Ausgah i Uet Taf ie an den Po stl : gave von Poftsendungen ruht, steuer, zur Klassensteuer und zur Mahl- und S ( d Postlofkfalen angebrachten, Briefk I L E : lacht ¿ asten zu den nächste lich des nah dem §. 1 des Gesehes vom 1. Mt 1E ol, MUE : Pen
Pu u Eisenbahnzügen geleert werden T | ee er U E ( i vir V g A vom Noßertrage der Mahl- 9e Den N Qu, MaN. , ‘A 25: 00: M D eCPUN( » | E i Berlin, den 17. Juni 1859. pebdung zu seßen. Der Ober- Post - Direktor, Der Finanz - Minister. Schulze. von Patow.
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“‘ééanifitté Briefe bie. Réc mmandakiöns-Gebfihr 'vön_ 2 Sgr. zu ‘ex- j Ye a De lebbea Briefe unterliegen, wie bisher, dem Fraänkirungs- ! Ziväutzjé bis zum Bestitnmungsorte. e Le | Dis chen fuimmungen finden gleihmäßig Anwen-
E Ven ien n Korrespondenz zwischen ;
uf die úber Belgicn transitirende e Frland einerseits, Oesterreich, Bayern, |
Pte Königliche Negiérüsig ‘veranlasse ich, na diesen Éesichis- punkten die Beschwerde anderweit in Eiwäzung zu nehmen. Berlin, den 9. April 1859, R
Oêr Minifter der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal- Angelegenheiten.
Jm Auftrage : Aulike,
dung Großbritannien und : Suden, Württemberg, Medlenburg-S i „Oldenburg, Luxem- hurg, Braunschweig Und Lübeck . anderer eits, mit der Maß- gabe, baß än Stélle dés gprefikilhM tos das Doe EeriE) a E ck 9 I2S F v Y us = i: P: S ú — ; ; A y ; “ t |
10 e N Mt Dak ege Meibéh fowohl für die Korre- | die Königliche Regierung zu N. in dex Provinz Preußen. spondenz aus Baden, dem Thurn: und Taxisschen Poflbezirke, Hannover und Mecklenburg - Schwerin nah Großbritannien und / versa und für die durch den Postverein oder über
rland et vice erei, Erlind transitirende Korrespondenz, als auch bezüglich der Aus-
weselung der Druesachen unker Band alle bisherigen Taxirungs- und sonstigen Bestimmungen in Anwendung, i Berlin, den 21. Juni 1859.
General-Post-Amftk.
Bescheid vom 19, April 1859 — betreffend die Befreiung der Gutsherrschaften von den Haus- väter-Beiträgen für Schulzwecke,
Auf die Vorstellung vom 31. Dezember v. J. eröffne ih Zhnen, daß der dortige Gutsherr zur Entrichtung von Hausväter- Beiträgen für den Schul-Ausbau und die Unterhaltung des zweiten
Nichtamtliches. Preußen. Berlin, 29, Juni.
Bekanntmachung vom28. Juni 1859 — wegen Aus- reihung der Staatsschuldverschreibungen über
Ministerium der geistlichen , Unterrichts» und n Medizinal: Angelegenheiten.
Bescheid vom 8. März 1 S5 betreffend die Un- stellung von Mitgliedern geistlicher M IOE s shaften und Orden an Elementar-Scchulen.
x Königlichen Regierung erwiedere ih auf den Bericht vom 1. T otha d. L dab i nit für zulässig halte, Schulschwestern, welhe alle Vedingungen, von welchen die Anstellung weltlicher Lehrerinncn abhängk, entsprehen und der staatlichen Aufsicht über das Schulwesen in allen Beziehungen si unterwerfen, von der Berufung zu Lehrstellen an Elementarschulen auszuschließen, wenn die endl zur Vocation berechtigten Personen oder Behorden auf deren Berufung antragen. Die in dem Allerhöchsten Land tags- Abschied vom 28. Noveinber v. J. für die Nheinprovinz enthaltene Bestim- mung ift ledigli in Beziehung auf die Anstalt zu Brauweiler ft gangen und daher auch in ihrer Wirkung auf, diese zu HesHrauten, fèfnerdï dié” Vérufung von Schulshwestern nah Maßgabe der in den Verfügungen meines Herrn Amtsvorgängers vom 25. August 4856 und 19, Mai 1857 enthaltenen Bestimmungen, welche zur Kénntniß der Königlichen Regierung gebracht sein wexden, eintreten zu lassen. j Berlin, den 8. März 1859.
Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. von Bethmann-Hollweg.
Añ die Königliche Regierung zu N.
Verfügung vom9, April 1859— wegen Anwendung
des Gesehes vom 11. Juli 1822, die Heranziehung
der Staatsdienerzu den Gemeindelasten betreffend, auf Sc{hul-Abgaben,
Nath dem Bericht vom 2. Januar d. J. crachtet die Königliche Regierung von den seitens des fkatholishcn Küsters N, zu N. in der Eingabe vom 27. August pr. angebrachten Beschwerden die- jenige bezüglich der demselben . auferlezten Schulbeiträge nicht für bégründet. i ch mache die Königliche Regierung darauf aufmerksam , daß zufolge der Schul - Ordnung vom 11. Dezember 1845 (Geseh- Sammlung von 1846 S, 1) in der Provinz Prußen die Schul- Abgaben als Kommunal - Abgaben anzusehen sind, und daher das Reskript vom 31. August 1838 (v. Kamph Annalen XAl]I, S, 685), welches die landre(tiichen Vorschriften 1m Auge hat, auf den vor- liegenden Fall niht anwendbar erscheint,
Auch seint es unerheblic, ob in N. die Sc@ul-Akbgaben auf den Nämmerei-Etat übernommen find oder nicht, da dieser Umstand auf ihre rechtlide Natur niht von Einfluß ift. Diesseits is bis- héèr als Grundsaß angenommen worden, daß tas Geseg vom 11. Juli 1822, die Heranziehung der Staatsdiener zu den Ge- meindelasten betreffend (Geseß-Sammlung S. 184) im Betkeiche der
Lehrers nicht angehalten werden kann. B Das Allgemeine Landrecht legt dem Gutsherrn des Schulorts im Gegensaß ‘zu den Hausvätern des Schuülbezirks besondere Ver- pflihtungen auf, Die Annahme , daß der Gutsherr niht nur die Verpflichtungen der §§. 33 und 36 Tit, 12 Th, Il. A. L. R. zu erfüllen, sondern au glei jedem anderen Schulgemeinve-Mitgliede die Schullasten in Gemäßheit der §§. 29 und 34 1. c. antheilig zu tragen habe, findet weder in den landrehtlihen Bestimmungen, uoch in den von Jhnen angezogenen Erkenntnissen des vormaligen Ober-Landgerichts zu Halberstadl eine Unterstüßung. Die leßteren ergeben vielmehr, daß die Verutheilung der Guts8herrscbaft N. zu Beiträgen zu den Schul - und Küsterbautea lediglich auf Grund der Befiimmungen der §. 37 Tit. 12 und der FY. 1101 736, B71 Tit. 11 Th. 11. A. L. R. und einer nachgewiesenen Lokal - Obser- vanz erfolgt ist. Ueberdies würde die Gemeinde N. aus dicszn Erkenntnissen, da sie unter anderen Parteten ergangen find, nie- mals ein Recht für sich herleiten können, i
Zch kann der Gemeinde hiernach nur überlassen, ihre vermeints- lichen Ansprüche gegen die dortize Gutsheirshaft im Wege Nech- tens, wenn sie sich damit durzukommen getraut, gellend zu
machen
Berlin , den 19. April 1859,
Der Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal- Angelegenheiten, von Vethmann- Hollweg.
An den Schulzen N, und Genossen.
Ministerium des Junern.
Erlaß vom 30. April 1859 — betreffend die Be- seßung der Amtmanns-Stellen in Westphalen.
Der Königlichen Regierung eröffne ih auf den Bericht vom 4. d. M,, betreffend die Beseyung der Anitmannê-Stelle des Amts N., daß ich ben Major z. D. von N. in N,, als zu den angéschenen Eingesessenen im Sinne des §. 70 der Landgemeinde Ordnung für die Provinz Westphalen vom 19. März 1856 gehörend, nichk ‘er- abten kann. Denn wie die Jnstruction vom 9, Vai 1856 (Minist.-Bl. S, 147) zur Ausführung des vorgedachten Gesehes Artikel XVI. näher ergiebt, wird durch die Bestimmung im Y. 70 der Landgemeinde-Ordnung bezweckt, die Amtmanns-Stelle in ‘die Hände solher Mänüer zu legen, welche durch ihre persönlichen Verhältnisse und ihren Besiß mit den Jnter-sscn des Amts auf das Engste verbunten ‘sind, mit genauer Perfonen- und Sachkenntniß das Vertrauen der Eingesesscnen vereinigen, und das Wohl und Wehe des Amts als ihr eigenes empfinden. Diese Motive treffen aher bei tem Mojor z. D. N., welcher fich erst seit etwa einem Jahr zu N. niedergelassen hat und daselbst weder Grundeigenthum besitzt, roh sonstige nähere lokale Beziehungen hat, nit zu, und fann daher dem Antrage desselbén auf Verleihung derx fraglichen Stelle als ein Ehrenamt keine Folge gegeben werden.
Jch überlasse der Königlichen Regierung demgemäß die weitere Verfügung.
Berlin, den 30. April 1859,
Der Minister des Innern, Flottwell, Aa
Shul-Ordnung auch âuf Schul-Abgaben Anwendung finde,
die Königliche Regierung zu N.
gothaischen Ober-Regierungsra1h von Muen c die Erlaubniß zur :Aulegung des ihm verliehenen Fürstlih s{hwarzburgschen Ehren- Krenzes zweiter Klasse zu ‘ertheilen.
die neue 5prozentige Staats- Anleihe von 3(0) Millionen Thaler.
S In Gemäßheit der im §. 9 der Emissions - Bedingungea vom 30, v. Mts. wegen Ausreichung der Staatss{uldvershreibungen über die neue 5prozentige Staats-Anleihe von 30 Millionen Thaler getroffenen Bestimmungen mache ich hiermit bekannt, daß die Aus- händigung von Schuldverschreibungen in Abschnitten über 500 Thlr. und 1000 Thlr. für die hier in Berlin gezeichneten Anleiße-Betcäge | an L U O A : bei der Kontrolle der Staatspapiere, Oranienslraße Nr. 92, und für die in den Provinzen gemachten Zeichnungen M. O Ul 0s N, bei den Negierungs-Hauptkassen , bezichung8wcise bei der Hoheu- zollernshen Landesfasse E beginnt, und daß daher von diesen Tagen ab die Junhaber von Zusagescheinen, welce die Einzahlung: n bei dex 3eihnung oder im Zuli- Termine vollständig odec insoweit geleistet haben, daß diesel- ben, mit Auss{luß der Anzahlung, für tie einzelnen Zeichnungen
| | din Betrag von 500 Thlrn. erreichen oder übersteigen, Schuldver- |
schreibungen der bezeichneten Abschnitte nebst Coupons und Talons gegen Aushändigung resp. Vorlegung der Zusagescheine an den vorgenaunten Stellen in Empfang nehmen können.
Sollten einzelne Betheiligte iu den Provinzcn wünschen, daß die Erhebung der in Nede stchenden Schuldverschreibungen bei den Regierungs - Haupikassen durch diejenige Spezialkasse, ‘bei welcher die Zeichnung gemachbt if, vermittelt wird, so haben sich die Spezialkassen dieser Vermittelung zu unterziehen , dergestalt, daß sie die ihnen zu behändigenden Zusagescheine der betreffenden Ne-
gterungs - Haupikasse unter portofreier Rubrik zur Beifügung der |
Staatsschuldverschreibungen übersenten und lehtere demnächst an die Empfänger ausrcicen. |
Die Ausreichung von Schuldverschreibungen über 200 Thlr., 100 Thlr. und 50 Thlr. an diejen!gen Betheiligten, welce die Ein- zahlungen vollständig geleistet haben, wird dur die mit ter An- nahme von Zeichnungen beauftragt gewesenen Kassen geschehen, fo- bald die beze¡chneten Abschnitte in hinreichender Anzahl ausgefertigt sein werden, und es wird dieserhalb seiner Zeit eine weitere Be- kanntmachung ergehen.
Berlin, . den 28, Zuni 4859.
Der Finanz - Minister, von Patow.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Albert und der Prinz Georg von Shwarzhurg-Rudolstadt, von RNu- dolstadt.
Se. Excellenz der Staats- und Minister des Königlichen Hau- ses, von Massow, von Carlsbad.
Se. Excellenz der General - Lieutenant und Jnspecteur der 2, Artillerie-Jaspection, En cke, von Erfurt.
Berlin, 29, Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst gerußt : Dem bei der General - Jkspection dcs Thüringischen Zoll- und Handels- Vereins in Erfurt angestellten Herzoglich sachsen - coburg-
-| Wie wir vernehmen, heißt es in der „O
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E aus Cron stadt am - 25Ten ‘d, M, rabgetaniee Ad
in A gestern Vormittag mit 142 Passagieren eingetroffen
Strozaiaß and Begbdoden bera, patt Rivoin e Gri Ha - uxyovden nebft Gemahlinnen General - Adi
von Prittwiß, Wirklicher Stáatsrath Starikof und Gebeime ezne
Preczlawsky. : cath Starikof und Geheime Rath
E Das Post-Dam Fd f E A A “ 4) 1° T LIT (Beiser «+ auf 5 op (7 E Kopenhagen gestern V prdif „ Veiser“ ist auf seiner Fahrt von Hraf von Broel-Platen, in Stettia angekommen.
| ug U, Weimar, 298, Juni, Die hohen fürstlichen i  Pag he auf Anlaß des traurigen Ereignisses, das den Groß- | D E B Bee O E gekommen , sind sämmtlich theils | es geslrigen Tages, theils in der ver / | N gentrige ges, Jel ) angenen a wieder abgereitt , init Ausnahme von Zbren Königlichen oa der Prinzessin von Preußen, der Prinzesfin Karl A Preußen und der Großherzogin von Baden, Höchft- R A der e Buerag iden Familie verweilen und mit 0dr e eut ch von Belve ch Etteróburg begeben. E j clvedere nach Ettersburg begeben.
Vaden, Karlsruhe, 27. Juni, Durch AllerhöHsten Be- fehl ist der Umfang der im Allgemeinen angeordneten Béúx- laubung bekannt gegeben worden. Dieselbe hat heute begonnen und trifft dahec mit der jedes Jahr im Monat Zuli nicht nur zur Schonung der Truppen, fontern haubtsäblit au fr üniét- | stüßung der Landwirthschaft — Hen- und Frueterrite — eintréten- | den Beurlaubung zusammen. Hierdurch wird einem |
dürfniß abgeholfen , indem der Wange! án Arbeitskräften bei | Feldarbeiten , jcht- shon fühlbar, für die herannaht 24 | Ernke sich zur wahren Noth gesteigect, selbst den Ertrag der (o f | stehenden Felder bedroht und den ohnehin {on überall d | Krieg vervortretendena Nachtheilen weitere beigefügt háite. | Wie wir vernchmen, sind besondere Maßregeln getroffen, du | ein Zusammenwirken der Behörden im Fall des Bedarfes die Be- urlaubten in kürzester Frist wieder bci ihrer Fahne zu | rjam: | (Karlsr, Z.) Bit 2E | HQBesterreih. Wien, 28. Juni | die amtlihe Milkbeilunz, daß uxt d | /
S. D A v
| marscall-Lieutenaut und Festungs-FKommandan Teiner, in den wodlverdi-nten Rußeftand übernommen, der FML. und Truppen-Divisionair Karl Freiherr von Urdba | provisorisch zum Festungs-Kommandankten in Verona ernannt if, S esterr. Carrefpond dürfte die Hauptstadt in Kürze das Glück habe den Kaiser in thren Mauern wizderzufel | Regierungs - Geschäfte die en b | Herrn erheischen. Wenn wir die Ueberzeu daß es cin schweres t, weldes
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Opfer U, WMeiMce Herr bringt, indem Er in dem Auzeublicke, neucn Kämpfen mit ungebrocdenem Muthe entgegensteht, Negentenpfliht folgend, zeitweilig in seine Residenz zurückeßrt
föónnen wir die beruhigende Erwartung daran knüpfen
| Oberbefehl über Oefterreihs tapfere Heere im Jka
Falle in den Händen des FZM. . Freiherrn v. Hef
Mannes ruhen wird, der an der Seite eîn:S unzerges!
vor einem Jahrzehent auf denselben Se{lachifeldern siegre
\{ritkt, s Der englische Gesandte Lord Loftus i
Müngten zurücksekéhrt,