1884 / 288 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

H M O O T A ia e

Gerste per 1000 Kg. Veroa:blässigt, Cirosse und Kleine

125—185 4 n. Qual.

Hafer pr. 1000 Kg. Loco behaupte. Termine höher. Gek, Ctr. Kündigungspr. A Loco 130—160 Æ n. Q. Lie- ferunganal. 134 #4, pommersecher 140—145 ab Bahn bez., guter —, feiner —, Westpreussischer —, müärkisch“r —, preussischer 138-— 145 ab Bahn bez., feiner —. mecklenburger —, böbmischer, guter —. schlesischer 140—143 ab Bahn bez., guter —, feiner 145— 148 ab Babn bez., russischer 133,5—135 ab Bahn bez., per diesen Monat 132,5—133 bez.. per Dezember-Januar und per März-April —, per April-Mai 134,25—134,5 bez,, per Mai-Juni 135 vom.

Mais per 1000 Kg. Loce ——. Termine fest. Gekündigt -- Ctr. Kündigungspreis M. Loco 131—136 M n. Q. ver dies:n Monat, per Dezember-Januar, per Ápril-Mai und per Mai- Juni —.

Erbsen per 100 Kg. Kochwaare 160—210 M, 138—-145 Æ nach Qual. s

Roggenmehl Nr. 0 u. 1 pr. 100 Kg. brutto incl. Sack. Behauptet, Gek. Ctr. Kündignngspreis 4, per diesen Monat nnd per Dezember-Januar 19,05 bez, per Januar-Februar 19.15 bez.. per März-April —, per April-Mai 19,25 bez, per Mai-Juni 19,30 bez,

Kartofelmehl pr. 100 Kg. brutto incl. Sack. Termine rubig. Gekündigt Ctr. Kündigungspreis S Loco, per diesen Monat nnd per Dezember-Januar 18,75 M. per Januar- Februar —, per Februar-März, per März-April —, per April-Mai 19 A.

Trockene Kartoffelstärke pr. 100 Kg. brutto incl. Sack. Ter- mine rubig, Gekürd. 400 Ctr. Kündigungspreis 18,75 Æ Loco, per diesen Monat und per Dezember-Januar 18,50 M, per Januar-Februar, per Febrnar-März und per März-April —, per April-5fai 19 M. per Mai-Juni —.

Feuchte Kartofsfelstärke pr. 199 Kg. brutto incl. Sack. Ter- mine —, Gek. Cir. Loco 9,99 bez., per diesen Monat —, per Dezember Januar —.

Oelsaaten per 100 Kg. Gek. —, Winterraps , Sommer- raps 6, Winterrübsen Ab, Sommerrübsen 6

Rüböl per 100 Kg. mit Fass. Termine fester. Gekündigt Ctr. Kündigungspreis A Loco mit Fass —. obne Fass —, per diesen Monat und per Dezember-Januar 51,3 M per Januar- Februar und per Februar-März —, per April-Mai 524 bez., per Mai-Juni 52.7 M

Leinöl per 100 Kilogr. loco M, Lieserung —.

Petroleum. (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 100 Ctr. Termine still, Gek. Ctr. Kündigungspreis A Loco #4, per diesen Monat, und per Dezember-Januar bez,, per Januar-Februar, per Febrauar-März und per AÁpril-Mai —,

Spiritus per 100 Liter à 100% = 10000 Liter %. Termine fast geschäftslos. Gekündigt 20000 Liter. Kündigungspr. 43,7 M. Loco mit Fass —, per diesen Monat und per Dezermber-Januar 43 8—43,7 bez., per Januar: Februar, per Februar-März und per März-April —, per April-Mai 45.1 bez, per Mai-Juni 45.4 bez., per Juui-fuli 46.3—46,4-——46,3 bez., per Juli-August 46,9— 47 bez., per August-September 47,4 bez.

Spiritus per 100 Liter à 100% = 100009% loco ohne Fass 43,4 bez... per April-Mai —.

Weizenmehl No. 00 23,50—21,50, No. 0 21,50—20.00, No. 0 u, 1 20,00—19,00 Roggenmehl No. 0. 20.25—19.25. No, 0 u. 1 19,25 18,00 per 100 Kilogramm brutto inkl. Sack. Feine Marken über Notiz bez.

Stettin, 4 Dezember. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen matt, loco 145,09—153.C0, pr. April-Mai 162,50, pr. Mai-Juni 164,50. Roggen matt, loco 132,00 —135.00, pr. April-Mai 136,50, pr, Mai-Juni 137,00. Rüböl matt, pr. Dezember 50,20, pr. April-Mai 52,00. Spiritus matter, loco 42,10, pr. Dezember 41,80, per April-Mai 44 60, pr. Juni-Juli 45,89, Petroleum loco 8.75,

E oOSsem, 4. Dezember. (W., T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 4130, pr. Dezember 41.30, pr. Januar 41,40, pr. Februar 41,90, pr. April-Mai 43,39. Flau,

Breslau, 5. Dezember. (W, T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per Dez.- Jannar 41,20. do. per April-Mai 43,40, pr, Juli-August 45.50, Weizen per Dezember 15%. Roggen per Dezember 1832,00, Per April-Mai 137,00, pr. Mai-Jnuni 139,00. Rüböl loco per Dezember 1,50, do. per April-Mai 52,59, per Mai Juni 53. Zink fest. Wetter: Schön. *

Cöln, 4. Dezember.

Getreidemarkt. Weizen loco hiesiger 16.00, fremder 16,50, pr. März 16,60. Roggen loco hbiesiger 14,50, pr. März 14,25. Hafer loco 14,00, Rüböl loco 28,00, pr. Mai 2800.

Futterwaarse

(W. T. B)

Theater.

Königliche Schauspiele, Sonnabend: Opern- baus. 252. Vorstellung. Rienuzi, der Lekte der Tribunen. Große tragishe Oper in 5 Abtheilun-

aen von R. Wagner. Ballet von P. Taglioni. (Frl. Lehmann, Frl. v. Ghilany, Hr. Niemann.) Anfang

Residenz-Theater, Direktion: A. Anno. Sonnabend: Zum 17, Male: Der Clus, Pariser

Lebensbild in 3 Akten von E. Gondinet. von Oêcar Blumenthal. (Novität.)

Kroll’s Theater. Sonnabend: Große Weih-

Bremen, 4. Dezember. (W. T. B.) 4

Petroleum (Sechlussbericht) ruhig. Standard white loco 7,40 bez., pr. Januar 7,50 Br., pr. Februar 7,60 Br., pr. März 7,65 Br., pr. April 7.65 Br.

Hamburg, 4, Dezember, (W. T. B.) 5 /

Getreidemarkt. Weizen loco fest, auf Termine rubig, pr. Dezember 153 Br., 152 Gd., pr April-Mai 163,00 Br., 162 00 Gd, Roggen loco und auf Termine ruhig. pr. Dezember 122,03 Br., 121.00 Gd., pr. AnrilMal 12400 Br., 129,00 Gd Hafer fest, Gerste matt. Rüböl rubig, loco 54, pr. Mai 55. Spiritus unverändert, pr. Dezember 355, pr. Januar-Februar 354 Br., pr. Februar-März 354 Br., pr. April-Mai 35} Br. Kaffee fest, Umsatz 3000 Sack. Petroleum behanptet, Standard white loco 7,65 Br.,7.55 Gd., pr. Dezember 7,45 Gd., per Jazuar März 7,60 üd. Wetter: Regen.

Wien, 4, Dezember. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen per Frühjabr 8.50 G4d., 8,55 Br., pr. Herbst 9.00 Gd, 9,05 Br. Roggen pr. Frühjahr 7.40 G4, 745 Br., pr. Herbst —.—. Mais pr. 3Mai-Juni —,—. Hafer pr. Frühjahr 7,07 Gd., 7,12 Br., pr. Herbst —,—.

Pest, 4, Dezember (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr Frübjahr 8.21 Gd., 8.23 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,70 Ad., 6,72 Br. Mais pr.

Mai-Juni 5 87 Gd... 5,89 Br. Wetter: Regen. Amstieräam, 4, Dezember. (W. T. B.) Bancazinn 46. Amsteräam, 4, Dezember. (W. T. B) Getreidemarkt, Weizen pr. Mai 208.

März 153, pr. Mai 153,

Antwerpen, 4. Dezember. (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht), Weizen still, Roggen flau. Hafer träge. Gerste flau.

Amtwerpen, 4 Dezember. (W. T. B.)

Petroleummarkt (Schlassbericht). weiss. loco 18è bez. u. Br., pr. Januar 18} Br., 185 Br. pr. Januar-März 18} Br. Fest.

Lendonm, 4. Dezember. (W_ T. B.)

Havannazucker Nr. 12 134 nominell, Rüben-Rohzucker 108 träge, An der Küste angeboten 9 Weizenladungen. Wetter: Milde,

Liverpool, 4. Dezember, (W. T. B) (Offizielle Notirungen.)

Upland good ordin. 5%, do. low middl, 51/16, do. mud. 513/16, Orleans good ordin. 511/16, Orleans low middl. 513/is Orleans middI, 915/16, Orleans middl, fair 65/6, Ceara fair 6%, Ceara good fair 67, Pernam fair 63/16, Pernam good fair 635, Maranham fair 6/16, Egyptian brown middl. 45, Egyptian brown fair 6%, Egyptian brown good fair 63, Egyptian white fair 64, Egyptian white good fair 63. M. G. Broach good 53/16, M. G, Broach fine 511/16, Dhollerah fair 315/16, Dholleran good fair 47/16, Dhollerah, good 41/16, Dhollerah fine 5}, Oomra fair 4, Oomra 200d fair 4/16, Oomra good 413/16, Oomra fine 54, Scinde good fair 319/16, Bengal good fair 37, Bengal good 43/16, Bengal fine 47/16, Tinnevelly zocd fair 5, Western good fair 43/16, Western good 45, Peru rough fair 6%, Peru rough good fair 74, Peru rough good 83, Peru smooth fair 6}, Pern smooth good fair 61,

Liverpool, 4. Dezember, (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht), Umsatz 10000 B., davon für Spekulation und Export 10090 B. Amerikaner steigend, Surats rubig. Middl. amerikanische Dezember-Januar-Lieferung 525/39, Januar-Februar-Lieferung 51/16, April-Mai-Lieferung 531/32, Mai- Juni-Lieferung 61/64 d,

Glasgow, 4. Dezember. (W. T. B.)

Roheisen. Mixed numbers warrants 42 sh 8 d.

Paris, 4. Dezember. (W, T. B.)

Rohzucker 889% träge, loco 33,50 à 34,00, Weisser Zucker träge, Nr. 3 pr. 100 Kilogramm pr. Dezember 40,00, pr. Januar 40,30, pr. Januar-April 41,10, pr. März-Juni 41,80.

Paris, 4. Dezember. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen behauptet, pr. Dezember 21.00, pr. Januar 21,10, pr. Januar-April 21,50, pr. März-Juni 22.00. Mehl 9 Marques fest, pr. Dezbr. 45.25, pr. Januar 45,25, pr. Januar- April 45,50, pr. März-Juni 46,25 Rüböl behauptet, pr. Dezember 65 00, pr. Tanuar 65,50, pr. Januar. April 66,75, pr. März-Juni 68,00, Spiritus fest, pr. Dezember 4300, pr. Januar 43,25, pr. Jaunar-April 43,75, pr. Mai-Angust 45.00.

New-York, 4 Dezember. (W. T. B.)

Waarenbericht. Banmwolle in New-York 102, do. in New- Orleans 109/16, Raff. Petroleum 70%, Abel Test in!New-York 8 Gd., do. in Philadelphia 77 Gd., rohes Petroleum in New-York 62, do. Pipe line Certificates D. 78 C. Mebl 3 D. 15 C. Rother Winterweizen loco D, 834 C., pr. Dezember D. 00% C. Dr.

Roggen pr.

Raffinirtes. Type pr. Februar

42 on. 115d big

Januar E De O C, _pr. Vebrugr D. 857 C. Mais (New) Do

Tunnel gestattet.

Deuts | Dienstag : Virtuosen-Abend.

Circus Renz, Sonnabend, Abends 7 Uhr.

Rauchen ift nur in den Nebensälen, 2. Rang und | Gestorben:

Carlstraße Markthallen. Gala - Vorstellung.

Zucker (Fair refining Muscovades) 4,65. Kaffee (fair Rio-) 9 55 Schmalz (Wilcox) 7.60, do. Fairbanks 7,60, do. Rohe & Brot,“ 7,50. Speck 63, Getreidefracht 61, I

R Generalversammilunzen. : Aktien-Brauerei Gesellschaft „Moabit.“ Org. Ge Vers. zu Berlin. 0 Barzer BergwerKksveorein „Neudorf.“ Vers. zu Berlin. Posener Pferde-Bisenbahn-Geszellschaft, 0rd. g. Vers. zu Berlin. 2 Fabrik chemisoher Produkte, AKtien--Gesellsohaft Ord. Gen.-Vers. zu Berlin. 2 Eisenbanhn-Einnahrmnen. Prag-Duxor Eisenbahn. Im November cr, 179 743 Fl. Sade 176 973 Fl. im November 1883. T Ostpreussische Südbahn. Im November 1884 nach Vorlänfiger Feststellung: Im Personenverkehr 62667 M, im Güterverkehy 374 239 A. an Extraordinarien 25 000 Æ, zusammen 461 906 darunter auf der Strecke Fischhausen-Palmnicken 3961 in November 1883 definitiv 469 666 /, mithin weniger gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres 7760 & Vom 1. Januar biz ult. November cr. im Ganzen 4 050305 Æ gegen 4 912574 in Jahre 1883, mithin weniger gegen den entsprecheuden Zeitraum des Vorjahres 862 269 A. Wetterbericht vom 5. Dezember 1884, E 8 Uhr Morgens. | Barometer auf | 0 Gr. n. d. Meeres-|

|spiegel redvuec. in | Millimeter.

20. Dezbr.

0rd. Gen.

j B | Stationen. W ind. | Wetter. |in 9 Celgins |

50 Q: A R, Mullaghmore | 753 |WNW Aberdeen , .| 746 |WNW wolkenlos Kopenhagen . 736. |WNW 3 Regen | Stockholm 0 ) Schnee | Haparanda | ill bedeckt St. Petersbg. (C 1 Schnee Moskau . . „| _/8 1 bedeckt Cork, Queens-| | E town Ee | Det l 4

) bedeckt |

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balb bed, | [bedeckt ¡wolkig wolkig) wolkig?) bedeckt 3) | [bedeckt#) | ¡Dvedeckt°) [Regen | wolkig bedr cit Regens) [heiter wolkig wolkig [bedeckt |wolkig7) (bedeckt | [wolkenlos | | still |stürmisch

1) Nachts stürmisch. 2?) Nachts Sturm. ?) Früh, Morgens Sturm. #4) Nachts Regen. 5) See mässig bewegt. ©) Regen und Sturmböen, 7) Abends gestern Regen. Ï

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel. europa südlich dieser Zone, 4) Südenuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

Skala für die Windstärke: 1=leiser Zug, 2 = leicht, 3 = schwach, 4 = mässig, = frisch, 6 = stark, 7 = steif,

w |WNW |WSW |W |WSW |SW |[SSW |SSW |WSW |SW |STWW

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Sb Hamburg . Swinemünde | Neufahrwass. | Mem Paris Münster .. Karlsruhe Wiesbaden |[SW München . |W Chemnitz . C |SW Ben 750 [W Wee D W Breslau .. DE SW ed W

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Königlich P:

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8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftige E

Sturm, 12 = Orkan. Uebersicht der Witterung. Das Minimum, welches gestern über SchottlanGä lag, ist mit grosser Geschwindigkeit ostwärts nach Südschweden fortgeschritten

und verursacht auf seiner Siüdseite bis zu den Alpen stürmische F

westliche Winde, die an der Küste sich vielfach zum vollen Sturme steigern.

trübe, auf ‘der Westhälfte stark böig mit Regenfältlen. Im west-

Ueber Deutschlard ist das Wetter wolkig bis: F

dentschen Binnenlande ist die Temperatur erheblich herabgegangen, F

indessen licgt dieselbe in ganz Deutschland 2 bis 4 Grad über der normalen, Kuxhaven hatte Nachts Gewitter. An der Unterelbe fand Sturmfluth mit schwerem Eisgang statt.

_Deutsche Seewarte, _

E ——_—— ————— A

i Hr. Geh. Rev.-Rath a. D. Herm. von Sack (Spandau), Hr. Graf Clemens Pinto (Mettkau). Hr. Prem.-Lieut. à la suite Erich von Reinersdorff (Bockenheim).

Verschiedene Bekanntmachungen. [54611]

6} Uhr. Schauspielhaus. 259. Vorstellung. Maria

Stuart. Trauerspiel in 5 Akten von Stiller. Anfang 6} Uhr.

Sonntag: Opecnhaus. 253, Vorftelung. Hero. Oper in 3 Akten von Ernst Frank. Text nach Grillparzers Drama bearbeitet von Ferdinand Vetter. In Scene geseßt vom Direktor von Strany. An- fang 7 Ubr.

Schauspielhaus. 260. Vorstellung. Rosenkranz Und Güldenstern. Lustspiel in 4 Aften von Michael Klapp. In Scene geseht vom Direktor Deetz. Kn- Fang 7 Uhr.

Deatsches Theater, Sounabend: Die Welt, in ver man sih langweilt.

Sonntag: Frau Susanne. Schauspiel in 5 ‘Aufzügen von Paul Lindau und Hugo Lubliner.

Montag: Don Carlos.

Wallaer-Theater. Sonnabend: 3. 1. Male:

Der Saloutyroler. Sch{chwank in 4 Akten von G. wv. Moser.

Victoria-Theater. Sonnabend (Kleine Preise) : Mit gänzli neuer Ausftattung z. 276. M. : Excelsior. Großes Ballet von Manzotti, Text von O. Blumen- thal, Musik von &. A. NRaida. Dekorationen von

. Lütkemeyer, Erste Solotänzecin: Frl. Mary Miller von Her Majesty's Theater in London. Neu:

merun - Bild mit Dekoration von F. Lütkc- meyer. Vorher: Camerun-Marsh von C. A. Raida.

Neues Friedrich-Wilhelmstädt, Theater. Sonnabend: Zum 71. Male: Gasparone. Operetle in 3 Akten von Zell und Genée. Musik von C. Millöter.

Sonntag: Gasparone.

nats - Ausstellung. Erinnerungen an Egypten und Japan, ausgeführt von den Herren Malern E. Bracht, Douzette, Ehrentraut, W. Geny, I. Gent, Klinger, Körner, Kuschel, C. Lessing, Posfart, Prell, H. Richter, Röchling, Saltz- mann, N. Scholz, Souchay, Voorgang, Wiegmann und den Herren Bildhauern Kaffsack, N. Neumann, Ohmaun, Pfuhl, Schuler, Thomas. Dazu: Zum 12. Male: Die Märchen meiner Amme. Phan- tastishes Zauberspiel mit Gesang und Tanz, in einem Vorspiel und 3 Akten (12 Tablcaux) na einem älteren Stück von A. Mödinger, frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Musik von G. Micbaelis. Vor der Vorstellung großes Concert. Anfang 51 Uhr, der Vorstellung 64 Úhr.

Villets sind vorher zu haben an der Kasse und den bekannten Verkaufsstellen.

Belle-Alliance-Theater. Sonnabend: Zum 2. Male: Franzislka Seidwiß. Schauspiel in 5 Akten von Carl Fiedler. (Novität.) Anfang 7 Ubr.

Sonntag u. folg. Tage: Franziska Scidwit.

Walhalla-Operetten-Theater, Sonnabend: Zum 42, Male: Gillette von Narboune.

Concert-Haus, Goncert des Kgl. D4 Hof-Musikdirektors Herrn B lge,

Sonnabend, Abends 7 Uhr. Sinfonie - Concert. 1, Theil. Sinfonie Nr. I. B-dur von Robert Schu«4 mann. a. Introduction und Allegro, b. Larghetto, c. Molto vivace, d. Allegro animato e grazios80, 2. Theil. Francesca da Rimini, FSantasie nach Dante, von P. Tschaikowsky. 3. Theil. Ouverture zu „Egmont“ von L. v. Beethoven, Larghetto aus dem Clarinetten-Quintett von W, A. Mozart, Clarinette-Solo: Herr Bokland. Vorspiel zur Oper „Lohengrin“ von Richard Wagner. Mars

„Gladiator“, in allen Ganaarten der hohen Scule geritten vom Direktor E. Renz. „Ifagar“, 4jähr. arabischer Vollbluthengst, dressirt und vorgeführt vom Direktor E. Renz. Zum 8. Male: Dié lustigen Heidelberger, oder : Ein Studentenausflug mit Hindernissen. Große Original-Pantomime, dem modernen Studentenleben entnommen, mit Aufzügen, Tänzen und Gruppirungen, arrangirt und infcenirt vom Direktor E. Renz. Damen-Jokey-Rennene Die Spring-Fahrshule, geritten von Herrn J. M. Hager. Mr. G. Loyal in seinen vorzüglichen Produktionen mit lebenden Tauben zu Pferde. Angôt-Quadrille, geritten von 4 Damen u. 4 Herren. Sonntag: 2 Vorstellungen. Um 4 Ubr (ein Kind frei): Komiker-Vorstellung. Zum 1. Male: „Der verliebte Kob“. Um 735 Uhr Abends; Extra-Vor- stellung. „Die lustigen Heidelberger. Der Circus ist gehbeizt. E. Renz, Direktor.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marianne Ziegler mit Hrn. Refe- rendar Gustav Schneider (Magdebura). Frl. Berta Brüggemann mit Hrn. Prem.-Lieut. Wiebe (Aachen). Frl. Valerie Engelhard mit Hrn. Prem.-Lieut. A. Reimer (Ober-Weichau, Kreis Freystadt). Frl. Martha Dinte mit Hrn. Dr. med. Herm. Sch{napauff (Grimma-Tessin). Frl, Else v. Wolffersdorff m. Hrn. Lieut. u. Adjut. Sresenius (Sondershausen).

Verehelicht: Hr. Benno von Hülsen mit Frl. Hermine Blank. Hr. Dr. med, Carl Beyer mit Frl. Jacobine Mon:m (Crefeld-Barmen) Or. Bez.-Aff. Franz von Hinüber mit Frl. Elisa- beth Falcke (Leipzig).

wald (Breslau). Hrn. Geh. Reg.-Rath Kolbe (Dresden). Hr. Hauptm. u, Comp. Chef Roedenbeck (Rastatt). Eine Toster: Hrn.

} C moll von Franz Schubert.

Kgl. Schausp. Nesper.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Postinsyekt. May |

Die Kreis-Thicrarzt-Stelle des Kreises Saar burg is in Folge Ablebens des seitherigen Jr habers derselben crledigt. Mit der Stelle ift die Beschäftigung als Lehrer an der Aerbauschule in Saarburg und eine hierfür gewährte besondere Re muneration verbunden, j : Bewerber um diese Stelle wollen \si, unter Bel- fügung eines Lebenslaufes und der erforderlichen Zeugnisse, innerhalb vier Wochen bei uns melden.

Trier, den 1. Dezember 1884,

K önigliche Regieruna, Abtheilung des Innern.

v. Geldern.

E Oeffentliche Seiden-Trocknungs-Anftalt zu Crefeld.

Vermögens-Status und Bilanz,

Activa. Siitaobilax Und Viobilar. . . . A 105000; Effectenbestand 4. 9% Preußische Staatsanleihe nominell. .. ._,- 80000, = Deo i E Le O S0 De Gasse Saldo ewa O M 151 853, 64 Passiva. Reserve-Conto M. 30 260! Creditoren «v 4390/* Vermögen der Anstalt am 1. Okto- De K 40208 Vermögen der Anstalt am 1. Okto- E ac IECOOE Uebershuß des Verwaltungsjahres 1883—&4 .,

. 6 34390,

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M O welhe den Handelskammern zu Crefeld und Glad bach der Vorschrift des §. 5 des Statuts ‘gemäß zur Verfügung gestellt sind. Crefeld, den 2. Dezember 1884, Die Direction.

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Deutscher Reichs-Anzeiger

/ für das Vierteljahr, “H L Insertionspreis für den Ranm eiuer Drudzrïüc S

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z Í \belangreih. Das Abonnement beträgt 4 « 50 „erg velang

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Berlin, Sonnabend,

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| Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung unz | für Berlin außer den Post - Austolten auch die Expe- |

dition: 8SW. Wilhelmstraße Nr. 32.

den 6. Dezember, Abends.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich württembergischen General-Lieutenant z. D. von Knoerzer, bisher Commandeur der 26. Division (1. Königlih Württembergischen), den Rothen Adler-Orden erster Klasse; sowie dem Kaiserlihen Vize-Konsul Dr. von Möllendorff zu Hongkong den Rothen Adler-Orden vierter

Klasse zu verleihen.

Deutsches Reieckch.

Ber anurmaG Ung.

Am 1. d. M. sind im Bezirk der Königlichen Eisenbahn- Direktion zu Erfurt die Personen- Haltestellen Deuben und Theißen auch für den Gepäkverkchr eröffnet worden.

Berlin, den 5. Dezember 1884.

Jn Vertretung des Poien des Reichs-Eisenbahnamts : órte.

Königreich Preußen.

0 nz eto Un Tuenve; betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Königsberg nah Cranz durch die Königsberg - Granzer Eisenbahn-Gesellschaft.

Vir Wilhelm., von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktien- gesellschaft unter der Firma: Königsberg-Cranzer Eisenbahn-Gefellschaft gebildet hat, darauf angetragen worden i}, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelft Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnord- nung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unter- worfenen Bahn von Königsberg nach Cranz zu ertheilen, wollen Vir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Be- schränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der geseßlichen Be- stimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.

L

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma: „Königsberg- Cranzer Eisenbahn-Gesellschaft“ und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung zu Königsberg i. Pr. oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte. S S

Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden Reichs- und Landesgesetzen ohne Mes unterworfen. L

Das zur plan- und anschlags8mäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderlihe Anlagekapital wird auf den Betrag von 1442 000 M festgeseßt. / i

_Der Nominalbetrag der von der SUOOE auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen. Die Zeichner dürfen aud nah erfolgter Einzahlung von 409/96 der von ihnen ge- jeihneten Beträge ohne Genehmigung der Regierung von der Ver- pflihtung zur Volleinzahlung der leßteren Seitens der Gesellschafts- organe nicht entbunden werden, Die Genehmigung der Regierung ist insbesondere auch zu der Artikel 220 des Handels-Geseßbuchs bezeih- neten Kaduzirung der Zeichnungen erforderlih. Das Anlagekapital muß ungeshmälert für den Bau und Betrieb der Bahn verwendet werden. Die Herstellung der Bahn auf durchaus solider und gesetz- liber Grundlage darf keinerlei Beeinträchtigung durch die Verbin- dung der Finanzirung mit der Bauausführung und durch Ausführung in Generalentreprise erleiden. ,

Die Staatsregierung if} berechtigt, die Einzahlung auf die Aktien, insoweit dieselbe von der zuständigen Eisenbahn-Auffichts- behôrde zur Fortführung und rechtzeitigen Vollendung des Baues für nothwendig erklärt, gleihwohl aber von der Gesellshaftsvertretung innerhalb der von der genannten Behörde bestimmten Frist nicht herbeigeführt wird, an Stelle der Gesellschaftsvertretung mit gleicher irkung einzufordern und beizutceiben, sowie über die Verwendung der eingezahlten Beträge zu bestimmen.

Dem Minister der öffentlichen Arbeiten ist das Recht vorbe- halten, zu bestimmen, daß die Einzahlung der gezeichneten Aktien- beträge niht an den Gefellshaftsvorstand, sondern an eine von ihm zu bezeihnende öffentliche Kasse behufs Bewirkung der erforderltchen

auzahlungen zu erfolgen hat. ;

Auf den Inhaber lautend, dürfen die Aktien erst nah der Be- triebseröffnung der Bahn ausgegeben werden, und zwar erft nach

orlage der Rechnungsab\schlü}sse der zwei ersten Betriebsjahre bei der staatlichen Aufsichtsbehörde.

Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auzzu- gebenden Aktien (Stamm-Prioritäts-Aktien) ein Vorzugsrecht vor den Übrigen Aktien (Stamm-Aktien) hinsichtlih der Vertheilung des jähr- d en Reinertrages des Unternehmens bis zum Belaufe von 5% Q Nominalbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall r Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Ge- sellschaftêvermögens einzuräumen. Im Uebrigen dürfen den JFnhabern erselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien

M: ngeräumt werden.

Bis zum Ablaufe desjenigen Kalenderjahres, in welchem die Lee VIII Nr. 3 festgeseßte Baufrist abläuft, kann den Inhabern er Aktien dis zum Belaufe von 59% des Nominalbetrages ihrer ktien die Gewährung von Banner zugesichert werden.

TIT

E desaninte Leitung der Bau- und Betriebsverwaltung ist inem Vorstande zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den geseßlichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer

Aktiengesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit die -

selbe der staatlihen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts - behörde verantwortlich ift.

Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Personen bestehen soll, die Wahl des Vorsißenden und der technischen A) bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Die Geschäftsinstruktion für den Vorstand unterliegt der Ge- nehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbs erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auc auf die Wahl und die Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriehs- dirigenten Anwendung.

V Von den Mitglicdern des Aufsichtsraths müssen wenigstens zwei Drittel ihren Wohnsiß im Deutschen Reich3gebiete haben. Der Vorfißende des Aufsichtsraths und pen Stellvertreter {ind fes aus den im Deutschen Reichsgebiete wohnhaften Mitgliedern zu wählen.

M. /

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, woo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bet den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalver- sammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglicen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rehtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlihen Arbeiten is berechtigt, in den Tällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer- ordentlicher Generalversammlungen zu verlangès. y

VI. (

Alle die juristishe Persönlichkeit der Eisenbahn-Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person ge- bundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüfse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nah dem in dieser Hinsicht lediglih und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur dur die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschast, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, oder die Fusion mit einer anderen Gesfell- schaft aussprechen, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. 5 j

Diese Bestätigung is auch zur Aufhebung der Beschlüsse früherer Generalversammlungen überall dann erforderli, wenn dieselben vom Staate genehmigt waren.

VII. ;

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutshe Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12, Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reih Nr. 24 vom 14, Juni 1878) und die dazu ergehenden, ergänzenden und abândern- den Bestimmungen (cfr. §. 55 daselbst) maßgebend. Die Spur- weite der Bahn foll 1,435 m betragen.

VITL Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: i die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, i : De Le tstellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulihen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Projekte für die Betriebsmittel und ihrer Anzahl.

Von der Herstellung einer Schienenverbindung mit der Oft- preußischen Südbahn in Königsberg wird zunächst Abstand genom- men; die Gesellschaft ist aber verpflichtet, diese Schienenverbindung, wenn die Staatsregierung dieselbe im öffentlihen Interesse für er- forderlih erachten follte, auf eigene Kosten und nah näherer Be- stimmung des Minifters dec öffentlichen Arbeiten herzustellen.

Für alle durch die Ausführung der genehmigten Projekte be- dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder fonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der as auf vollständige Entschädigung nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen die Gesellschaft vorbehalten.

2) Die Gesellschaft hat allen Anordnungen, welche wegen poli- zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn u längstens innerhalb 2 Jahren nach Eintragung der Gesellschaft a pas Handelsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XYIIL erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In- angriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlihen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt werden.

4) Für den Fall, daß die Gesellschaft mit der Erfüllung der ihr bezüglich des Bahabaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan- und anschlag8mäßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ift dieselbe zur Zahlung einer Konventionalstrafe von 10 %/ des auf 1442 000 6 festgeseßten Baukapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen. anzusehen ift, mit Aus{luß des Rechtsweges, dem Minister der öffentlihen Arbeiten zusteht.

Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat die Gesellschaft bei der General-Staatskafse den Betrag von 144 200 4, in Worten : Ein- Hundert Vier und Vierzig Tausend Zwei Hundert Mark, in baar oder ‘in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländishen Eisenbahn - Prioritäts - Obligationen , unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Courswerthe, nebst

den noch nicht fälligen Zinscoupons und Talons zu binter- legen und in gerichtliher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlihen Arbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der- selben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Effekten zum jewet- ligen Börsencourfe die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister inhibirt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile die Gesellshaft den Bau verzögern sollte. Auch is der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprehenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen. : i ;

5) Falls ‘die oben festgeseßte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen niht innegehalten wird, kann nicht blos die bezeihnete Konventionalstrafe eingezogen, sondern au die ertheilte Konzession durch landesherrlihen Erlaß zurückgenommen und die im §. 21 des Geseßes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrau zu machen beabsichtigt, foll jedo die Zurücknahme der Konzession niht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Schlußfrist er- folgen.

IX.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden BesHränkungen dur die staatliche Aufsichts- behörde. Die Gesellshaft soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge ein- zustellen. Auch soll dieselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ecmessen der Aufsichtsbehörde vorwie-end von nur lokaler Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Perfonenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung täglich zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche die Gesellschaft freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeiliten Vorschriften dem Ermessen der Gesellschaft überlassen,

2) Für dite ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt der Gesellschaft die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen-, als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folaezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nah Ablauf jener döjährigen Periode, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Auffichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von 5 zu 5 Jahren Maximaltarifsäße für die einzelnen Güterklafsen, unter Berücksihtigung der finanziellen Lage des Unter- nehmens, von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist der Gesellshaft überlassen, nah Maßgabe der reihs- resp. landes-

eseßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsäte bie Säße für die Tarifklassen nah eigenem Ermessen festzusetzen, beziehungsweise Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist die Gesellschaft verpflichtet, das jeweilig auf den preußishen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin- sihtlih der Einrichtung direkter Tarife die für die N Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsäße zu befolgen, wenn und soweit solhes vom Minister der öffentlihen Arbeiten für erforderlich crachtet wird.

3) Die Gesellshaft hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu. revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erueuerungsfónds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds E A

a, der Erlôs aus den entspredenden abgängigen Materialien ;

b, die Zinsen des Fonds; / i

c. eine den Betriebs8einnahmen alljährliÞ zu

Rücklage. ; (

Die Pole dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgeseßt.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von folchen dur außer- ewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise ae A L fann.

In den Reservefonds fließen: i / i

a. etwaige Ersparnisse an dem Baukapitale, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erachtet werden sollte ; / i:

b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, niht abgehobenen

entnehmende

‘Dividenden und Zinsen;

c. die Zinsen des Reservefonds ; i

d, cine im Regulative festzuseßende, alljährliß den Betriebsein- nahmen zu entnehmende Rücklage.

Erreicht der Reservefonds die Summe von 15 000 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück- lagen so lange cessiren, als der dap nicht um eine volle Jahres- rücklage wieder vermindert ist. Die Werthpapiere, welche zur zinss tragenden Anlage der vereinnahmten und nicht \ofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberfchuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nit oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.