1884 / 288 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

ai a U R E

folglid muß es auch den bei den freien Hülfskassen versicberten Ar- beiter dahin sier stellen, daß er, wenn er franf wird, die Unter- stüßung wirkli bekommt und nit aus Gründen, welche das Gesetz nit anerkennt, ausges{lossen wird. Es find in diefer Beziehung die wun- derlibsten Sachen vorgekommen. Es sind z. B. Statuten eingereibt wor- den, in denen es heißt: Krankengeld wird nicht bezahlt, wenn ein Mit- alied geisteskrank wird. Wo sich eine solche Vorschrift in den Statuten vor- findet, ist die Behörde vollständig im Ret, wenn sie sagt, es ist unzulässig einen Geisteëkranken von der Unterstüßung auszus{ließen, er ist dod auch frank. Wo eine solche Bestimmung getroffen ift, gewährt eben die Kasse nicht das, was das Krankenversicherung8gesetz verlangt.

Nun habe i eine allgemeine Bemerkung an alle diese Gravamina, die der Herr Antragfieller vorgebracbt hat, zu knüpfen. Was kann es nüßen, wenn man hier im Reichêtag eine Arzahl von Entschei- dungen der Bebörden vorbringt, mit denen man nicht zufrieden ist, wenn man weder Beweise dafür hat, noch sagen kann, wir haben den Inftanzenzug ers{chöpft und die Regierung i} gehalten uns Rede und Antwort zu stehen, warum fie nicht ein- geschritten i gegen solche Entscbeidnngen, welche den geseßlichen Bestimmungen zuwiderlaufen. Nun konstatire ih hier, daß bei dem Herrn Reichskanzler, und ih konstatire für Preußen, daß bei dem Herrn Handels-Minister über die Auéführung des Kranken- kassengesetzes bis jeßt aub noch nit eine einzige derjenigen Beschwerden vorgebracht ift, welche der Herr Vorredner hier vorgebracht hat.

Nun frage ih, was soll das nützen? Ich weiß nit was der Rath von Leipzig für eine Stellung gegenüber dem Krankenversiche- rungsgeseß einnimmt, das weiß ih aber genau, daß, wenn der Herr Antragsteller sih an den Herrn Reichskanzler gewandt hätte urd der Herr Reichskanzler zu der Ueberzeugung gelangt wäre, daß die König- lih sächsische Regierung sich bei Auéführung des Krankenkassengesetzes nicht in Uebereinstimmung mit den Bestimmungen desselben gehalten habe, derselbe seine Bemühung interponirt haben würde, um sitber- zustellen, daß die Krankenversicherung so ausgeführt werde, wie cs das Geseß will. Ebenso bin ib in der Lage den mit großer Heiterkeit aufgenommenen Fall der Nöthigung zur Verwendung von Stempel- papier in Elsaß-Lothringen zur Aufzeihnung des Krankenkafsenstatuts zu beleuchten. Jch weiß nicht wie der Fall liegt, aber das eine ift Élar, daß, wenn nach der clsaß-lothringishen Gesetzgebung die Vor- schrift besteht, daß die Krankenkassenstatuten auf Stempelpapier geschrieben werden müssen, dann werden sich die Herren nicht ent- halten fönnen auch das Stempelpapier zu diesem Zweck zu ver- wenden. In diesem Falle würde allerdings auch der Herr Reichs- Tanzler mcht in der Lage sein den Beschwerden gerecht zu werden, er würde sie vielmehr für ungerechtfertigt halten müßen.

Ich kehre zu dem Eingange meines Vortrages zurück. Es besteht, wie gesagt, volle Sicherheit, daß in diesem Momente sämmtliche vom Krankenkassengesch erfaßten Kreise auch der Fürsorge des Kranken- kassengeseßes theilhaftig werden, und wenn aus Connivenz gegen die freien Hülfskassen, die bisher nicht im Stande gewesen sind, ihre Statuten zu revidiren eine Connivenz, zu der ich für meine Person fehr gern bereit bin etwas gesehen soll, so kann es lediglich das sein, daß man die Mitglieder solher Kassen von den lästigen Vorschriften befreit, die sie nöthigen, auëzuharren bis zum Abschluß des Mebnungs- jahres, und die sie nur berechtigen zum Austritt nach vorheriger drei- monatlicher Kündigung. Darüber läßt sih reden; es läßt sich um so eher darüber reden, wenn Sie die Befugniß auf die Mitglieder solcher Hülfskassen beschränken, die ihre Statuten rechtzeitig zur Revi- dirung eingereiht haben, und, wenn sie diese Berechtigung an eine bestimmte, nicht zu weit gegriffene Zeit knüpfen. Dann glaube ih, daß der Bundesrath seine Zustimmung geben wird.

Unter allen Umständen bin ih mit dem Hrn. Abg. Lipke der Meinung, daß wir im Plenum diese Sache nicht erledigen können ; sie ist zu wichtig, sie muß sorgfältig erwogen werden, und ich kann daber nur bitten, daß Sie den vorliegenden Antrag an eine Kom- mission verweisen.

Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsis@e außerordentlihe Gesandte und bevollmäch- tigte Minister von Nostiß-Wallwiß das Wort:

Der Hr. Abg. Grillenberger hat speziell gegen die \sächsischen

Behörden und namentlich gegen den Stadtrath von Leipzig hier öffentlih die Beschuldigung erhoben, daß dieselben die Erledigung der an sie gebrahten Statuten der eingeschriebenen Hülfskassen absicht- lich verzögert und Erscbwernisse aller Art in den Weg gelegt haben. Zur JIlluftration dieser Beschwerden möchte ih doch hier Einiges entgegnen. Der Hr. Abg. Grillenberger hat selbst ange- führt, daß die Mitglieder der eingeschriebenen Hülfskassen sich erst sehr spät entschlossen haben, ihre Statuten einer Umänderung zu unterziehen und deshalb Anträge an die Behörden zu stellen. Nun, meine Herren, liegt es doch in der Natur der Dinge, daß die Ab- änderung derartiger Statuten bei den an sich sehr \{chwierigen Be- stimmungen des Krankenkassengesces von den Behörden nicht leiht genommen werden kann. Ich erlaube mir, Ihnen auf Grund einer statistisben KAufzeiwnung vorzulegen, welche Masse von Arbeit speziell in dem Regierungsbezirk Leivzig, haupt- fächlich aber in der Stadt Leipzig in den leßten Monaten und Wochen vor dem ersten Dezember an die Behörden herangetreten ift. Nach einer mir vorliegenden amtlihen No:iz find allein im Re- gierungsbezirk Leipzig genehmigt worden die Statuten von 47 Orts- krankenkassen, von 92 Betricbskrankenkassen, von 44 Vereinigungen zur gemeinsamen Krankenversiherung, in scch3 Ortschaften besondere MRegulative für die daselbst cinzurihtende beson- dere Gemeinde-Krankenversiherung, ferner von 46 eingeschriebenen Hülfskassen und 15 als cingetragene Genossenschaften fkonstituirte Kassen. Es handelt si also hier um die Genehmigung von beinabe 300 Statuten. Daß eine derartige Arbeit nit im Umsehen erledigt werden kann, liegt auf der Hand, so reihlich sind die sähsischen Be- hörden mit Arbeitskräften niht beseßt, daß sie im Stande wären, eine derartige Arbeit in so kurzer Zeit zu erledigen. / Auf die einzelnen Beschwerden, welche der Hr. Abg. Grillenberger in Bezug auf die Auffassung der säcbsisden Behörden vorgebracht, bin ich ebenfowenig in der Lage cinzugehen, wie der Hr. Staats- sekretär des Reichsamts des Innern. Diese Beschwerden sind im Instanzenwege zu erledigen. Es ist niht meines Ortes, hier mich darüber zu äußern.

__ Der Hr. Abg. Grillenberger hat aber noch eines Vorgangs er- wähnt, wona auf eine mündlih angebrahte Beschwerde der König- lich sächsische Staats-Pinister des Innern dem Beschwerdeführer einfach erwidert haben soll, es handele sich ja nur um sozialdemokratische Kassen. Mir ist über diesen Vorgang begreiflicherweise nichts bekannt ; indessen kenne ih den Herrn Staats-Minister des Innern doch zu gut, um annehmen zu können, daß er eine ihm vorgetragene Be- schwerde lediglih aus cinem derartigen Grunde zurückgewiesen haben jollte. Ich vermuthe, daß der Beschwerdeführer beschieden worden ift, die Beschwerde sei im Instanzenzuge zu verfolgen und dann erst werde das Ministerium in der Lage sein, darüber zu befinden. So- viel mir bekannt, sind bisher an das Königlich \ächsishe Ministerium des Innern ebenso wenig wie an den Herrn Reichskanzler über die Friv peing des Krankenkassengeseßes Beschwerden zur Entscheidung gelangt.

__ Der Abg. Struckmann erklärte, es entsprehe der Gerech- tigkeit, wenn man nicht erst weitläufig untersuche, wen die Schuld daran treffen möze, daß bei der Ausführung des Gesetzes niht überall mit der nöthigen Raschheit verfahren sei, sondern wenn man lieber allen wirklich begründeten Wünschen entgegenkomme. Daß manche freie Kassen noch nicht reorganisirt seien, werde weit häufiger an den Ver- hältnissen, als an dem bösen Willen der Behörden oder der Kassenvorstände gelegen haben, Jedenfalls aber be- stehe für die Mitglieder solcher Kassen die Härte, daß sie nun jeßt doppelt Beiträge an diese Kassen und an die Ortskranken- kassen zahlen müßten, und daß sie, auch wenn inzwischen ihre freie Hülfskasse organisirt werde, doch bis Ende 1885 in der

desraths,

Ortsfkrankenkasse bleiben müßten. Der beste Ausweg sei der, daß man diesen Mitgliedern erlaube, nicht erst nah Ablauf des Rechnungsjahres, sondern vielleiht innerhalb 14 Tagen nah Regelung der Statuten in ihre ursprünglihen Kassen wieder zurückzutreten. Wollte man indessen die hier vorge- \chlagenen Eileichterungen, mit denen ja der Minister von Boetticher wesentlih einverslanden sci, auch auf diejenigen freien Kassen ausdehnen, die erst nah dem 1. Dezember dieses Jahres entstanden seien, oder auf diejenigen Arbeiter, die erst nah dem 1. Dezember d. J. in eine freie Hülfskasse ein- treten feien, so würde das wieder Ungleichheiten herbeiführen und dem Sinn des- Krankenkassengeseßes niht entsprehen. Der Antrag Grillenberger sei auch für ihn unannehmbar; haupt- sächlih deshalb, weil der Antrag gerade dicjenigen Kassen, deren Vorständen es nicht gelungen sei, sie rehtzeitig zu reorganisiren, vor den übrigen bevorzugt. Eine Verweisung der vorliegen- den Anträge an eine Kommission halte er für nothwendig.

Der Abg. Freiherr von Malyahn-Güly bemerkte, auch seine Partei glaube, daß es nöthig sei, für diejenigen Hülfs- kassen, deren Statuten der Verwaltungsbehörde zur Anpassung an das Krankenversicherungsgeseß bereits vorlägen, eine Uebergangszeit zu schaffen. Aber dem Antrage Grillenberger könne seine Partei nicht zustimmen. Da die ganze Frage besser in einer Kommission werde erledigt werden können, so schlage er vor, den Antrag an eine Kommission von 14 Mit- gliedern zu verweisen.

Der Abg. Kayser erklärle, wenn sih die Herren um die Arbeiter bekümmern würden, würden sie die Nothwendigkeit einer Revision des Geseßes erkannt haben. Seiner Partei gegenüber brauche der Minister die Versorgung der Arbeiter niht hervorzuheben, die Sozialdemokraten wollten ihre rih- tige Versorgung. Mit den Ortskassen werde man mit der Zeit sein blaues Wunder erleben. Die Statutenerfüllung werde vielfah unmöglich sein. Das Geld der freien Kassen sei von den Arbeitern aufgebraht, es müsse auch zu ihren Gunsten verwandt werden. Die Thatsachen, die vom Abg. Grillenberger erwähnt seien, seien von dem Minister mit keinem Worte erwähnt. Je tiefer herunter bei den Behörden, desto unfreundliher werde es. Er könnte zum Belege eine Reihe von Bürgermeistern nennen, von denen die meisten die viele Arbeit, welche die Nevision der Statuten mache, sheulen. Eine Ablehnung sei erfolgt, weil im Statut die Bestimmung gestanden habe: Der Vorstand könne durch Akklamation gewählt werden. Arbeiter könnten \sih im Gesetze nicht zureht finden. Er hoffe, daß die Kommission im Laufe ihrer Berathung sich seinem Antrage nähern werde. Der Reichskanzler habe immer so sehr hecvorgeyoben, daß die Linke hier den Reichsgedanken zerstören wolle. Er könnte wohl ein Mittel angeben, die Arbeiter mit dèm Reichs- interesse zu verknüpfen, und das sei einfah, daß man ihren berehtigten Wünschen und Beschwerden Gehör gebe. Nun seien aber von Polizeibehörden eine Unmasse von Ueber- griffen gegen die freien Kassen vorgekommen, und die zahllosen von den Arbeitern dagegen erhobenen Beschwerden hâtten gar keine Berücksichtigung gefunden. Redner nahm in seinen ferneren Ausführungen namentli auf angebliche Üeber- griffe der Behörden in Dresden Bezug und empfahl \{ließlich nochmals seinen Antrag zur Annahme.

Der Abg. Dr. Tröndlin (Leipzig) bestritt die Berechtigung der gegen die Leipziger Behörden vom Abg. Grillenberger er- hobenen Vorwürfe und führte ferner aus, daß gerade die geringe Betheiligung, welche sich speziell in Leipzig an den freien Hilfskassen kundgegeben habe, durhaus nit als Argu- inent für die Ausführungen der Redner von der Linken gelten könne. Die Prüfung der Statuten Seitens der Kreishaupt- mannschaft in Leipzig sei eine bes(leunigte gewesen und er (Redner) habe sich für eine {nelle Prüfung mit Erfolg wie- derholt bemüht. Den Uebelständen, welche sich noch heraus- stellen würden, könne am Besten in der vom Abg. Struck- mann vorgeschlagenen Weise begegnet werden.

Hierauf nahm der Staats-Minister von Boetticher das Wort:

Der Herr Vorredner hat sich auf eine Aeußerung des Hrn. Abg. Grillenberger bezogen, die ich in meiner frühecen Ausführung nicht besonders erwähnt habe, weil mir der Gegenstand niht wichtig genug ershien. Jch entnehme aber aus den Ausführungen des Herrn Vor- redners, daß er fi in einer Differenz mit der Auffassung des Hrn. Abg, Grillenberger insofern befindet, als Hr.Abg Grillenberger die Vermuthung ausgesprochen hat, daß der Rath in Leipzig erst auf cine direkte Intervention von hier aus die Statuten der freien Hülfskasse be- stätigt habe, während der Herr Vorredner dies bezweifelt. Fch kann, um diese Thatsache rihtig zu stellen, nur sagen, daß von hier aus eine Einwirkung auf den Rath in Leipzig gar nicht stattgefunden hat, und daß ih auch nicht gesagt habe, daß i eine solche Ein- wirkung ex officio eintreten lassen werde, sondern daß ich den bei mir erschienenen Arbeitern nur gesagt habe, wenn sie in dieser Beziehung Wünscbe hätten, so möchten sie dieselben aussprechen und ich würde prüfen, ob es mögli sei, von Seiten der Reichsregierung auf eine Beschleunigung des Verfahrens der Landesbehörden hinzuwirken. Ic hatte aber in dem Moment noch keine Veranlassung und au noch keine Unterlage für die Kommunikation mit der Königlich sähsishen Regierung, wie der Hr. Abg. Grillenberger in seiner Ausführung vorausgesetzt hat.

_Im Uebrigen, meine Herren, was die einzelnen Grava- mina anbelangt, fo kann ih wirklich nur empfehlen, niht soviel davon in die Reichstagédiskussion zu bringen, und mehr sich darauf einzulassen, daß man die geordneten Behörden anrusft, wenn man glaubt, Gründe zu einer Beschwerde zu haben. Es kann nichts helfen, es ist auch für uns absolut unmöglich davon, zu dis- pensiren; der geordnete Justanzenzug er mag lange oder kurz dauern muß innegehalten werden, wir können verfassungsmäßig gar nicht anders entscheiden, wir können gar nicht die dem Herrn Reichskanzler nah Artikel 17 der Verfassung zugestandene Aussicht über die Ausführung der Reichsgeseße üben, wenn nicht Thatsachen beigebracht werden, aus denen die Begründung der Klagen folgt. Meine Herren! Sie kommen viel weiter mit dem Weg, den ich mir erlaubt habe anzudeuten. Und Sie werden in Ihrem eigenen Jn- teresse handeln, wenn Sie dem guten Rath folgen, den ih Jhnen ge- geben habe.

Die Diskussion wurde gesh!ossen.

«3m Schlußwort bemerkte der Abg. Kayser, daß man von Seiten der Hülfskassen sich an den Leipziger Nath mit der Bitte gewendet habe, die Feststellung des ortsüblihen Tage- lohn mitzutheilen, jedo sei eine Auskunft nicht erfolgt. Jn Folge dessen seien die Hülfskassen gehindert worden, in ihren Statuten die Höhe ihrer Beiträge und ihres Krankengeldes festzustellen.

Der Antrag Grillenherger wurde hierauf mit großer Majorität an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Es folgte die Berathung der Verordnung des Bun- betreffend die Aufnahme der Fa- briken, in welhen Röhren aus Blech durch Vernieten hergestellt werden, sowie der Anlagen zur Erbauung eiserner Schiffe, zur Herstellung eiserner Brücken oder sonstiger eiserner

Baukonstruktionen in das Verzeichniß der genehmigungspflig tigen Anlagen.

Der Abg. Hartwig bat auch, einen anderen Gewerks. zweig, welcher die Nachbarschaft durch seinen lärmenden Be- trieb stóre, genehmigungeépflihtig zu machen, nämlich die Goldschlägerei.

Die Verordnung wurde genehmigt.

: E wurde die Etatsberathung pro 1885/86 fort- gesetzt.

«Fn Kap. 14 des Militär:Etats (Kriegs - Ministerium) ff für den General:-Stabsarzt der Armee, als Chef der Militär-Medizinal-Abtheilung im Kriegs-Ministerium , eine Zulage von 900 46 eingestellt und diese Forderung in den Erläuterungen damit motivirt, daß durch die Erhöhung die Gleichstellung der drei Abtheilungschefs auch äußerlich dur: geführt werden soll.

__Der Abg. Beibauer beantragte die vorläufige Absetun dieser Erhöhung, da der General-Stabsarzt der Armee schon ohnehin sehr gut besoldet sei, auch ein dringendes dienstliches nteresse für die Erhöhung nicht vorliege. Der General-Stabsarzt erhalte auch schon als Chef der militärärztlichen Bildungsantstal[: ten eine pensionsfähige Zulage von 1500 /6 Die Erhöhung der Gehälter der beiden Ober-Stabsärzte um je 600 M könne übrigens nur vorbehaltlih der bezüglichen Beschlüsse dex Budgetkommission zu dem ihr überwiesenen Kap. 24 des Etats bewilligt werden, in welhem eine Erhöhung der Gehälter für sämmtliche Ober-Stabsärzte vorgeschlagen sei.

Darauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister Bronsart von Schellendorff das Wort:

Meine Herren! Was zunächst die Frage wegen dec Gehalts- fompetenz der Ober-Stabéärzte anbetrifft, so stimme ich dem Herrn Ubgeordneten, der soeben gesprochen hat, darin vollkommen bei, daß diese Frage nicht zu trennen ist von der nachher in Kap. 24 zur Annahme ge- stellten Gehaltserhöhung. Ich glaube aber, daß wir nicht gut thun, an dieser Stelle hier, wo es sih nur um eine Konsequenz des Hauptanfch{lages bei Kap. 24 hardelt, die Frage zu erörtern. Da Kap. 24 in die Kommission verwiesen ift, so meine ich, daß wir diese Frage, ob eine Gehaltéerhöbhung für eine gewisse Zahl von Ober-Stabsärzten eins treten soll, bis zur Berathung auf Grund des Kommissionsberichts über Kap. 24 ausseßen. Ich crkenne aber den inneren Zusammen- hang an und bin allerdings der Meinung, daß hier ein Beschluß an dieser Stelle nicht gefaßt werden kann oder doch nur vocbehaltlich des Beschlusses, ven Sie über Kap. 24 in zweiter Berathung fassen werden.

Was nun die Frage der Gehaltserhöhung des Generalstabs- Arztes der Armee betrifft, so hat der Herr Abgeordnete au ganz ribtig hervorgchoben, daß das cin Beamter wäre, der durch sein Gehalt wohl an und für si gegen Nahrungssorgen ge\chÜütßt ift, und er hat außerdem hervorgehoben, daß der Generalstabs-Arzt 1500 4 für eine besondere Dienstleistung bezieht. Ja, das ist eben eine Ver- gütung für eine besondere Dienstleistunz, und kann meiner Mei- nung nah bei dieser Frage, wie hoch der Generalstabe-Arzt der Armee als Chef der Medizinal-Abtheilung zu besolden ist, nicht so crheblich ins Gewicht fallen. Wenn ih noch sage, daß der Geschäftêumfang der Militär-Medizinalabtheilung in bedeutender Weise zugenommen hat, so daß {hon im Kriegs-Ministerium die Frage zur E1örterung gestellt- ift, ob diese Abtheilung nicht in zwei getheilt und eia Departements-Chef ernannt werden solle, so wird, da wir diese Forderung zurückgestellt haben, doch wohl einiaer- maßen die Nothwendigkeit begründet, bei dem gesteigerten Ge- \chäftsverkehr auch demjenigen, der diesem Amte vorsteht, ein höheres Gehalt zu gewähren. Ds U, glaule (D Grundsaß, der allgemein in der Verwaltung durchgeführt wird und aus diesen Gründen möchte ih Sie bitten, dieser Position glei hier Ihre Zustimmung zu erthcilen, während ich in Bezug auf die Ober- Stabsärzte anheimstelle, die Entscheidung bis zur Berathung des Kap. 24 zu vertagen.

Der Abg. von Benda stellte anheim, die Berathung über den Titel entweder einstweilen auszuseßen. oder die Position gleichfalls an die Budgetkommission zu überweisen.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er möchte die Auf- merksamkeit des Hauses auf die Art lenken, wie die der Regierung nahe stehende Presse die Verhandlungen dieses Hauses in Bezug auf Erhöhung der Beamtengehälter aus- nüße. Gestern sei hier über die Erhöhung der Gehälter für die Subalternbeamten der Reichskanzlei verhandelt. Heute Morgen s\chreibe die offizióse „Nordd. Allg. Ztg.“ unter Be- rufung auf die gleichfalls offiziósen „Berl. Pol. Nachrichten“, die gestrige Verhandlung des Reichstages habe ein Schauspiel geboten, welches jedem Nationalfühlenden die Schamröthe ins Gesicht treiben müsse, und füge am Schluß hinzu, die Tausenden von Unterbeamten könnten danach ermessen, was sie von einem solchen Reichstage zu erwarten haben. (Ruf rets: Zur Sache! Der Präsident ersuchte den Redner, nicht abzuschweifen.) Man müsse daher erwarten, daß nun auh bei dec heutigen Diskussion über die Gehaltserhöhung für den General-Stabsarzt die Verhandlungen entstellt und angegriffen würden. Es sei ihm sehr wohl bekannt, daß unter den Unterbeamten viele Bedrängnisse herrschten, aber eben diese Unterbeamten seien auf alle ihre Beshwerden immer wieder auf die s{lechte Finanzlage verwiesen worden, welche eine Erhöhung ihrer Gehälter niht zulasse. Eben desbalb, weil sie selbst niht berücksichtigt würden, halte er es um st0 weniger für gerechtfertigt, daß nun einzelne der höchst stehen- den Beamten herausgegriffen und in ihrem Gehalt verbessert werden sollten.

Der Abg. Frhr. zu Frankenstein beantragte Ueberweisung des Titels an die Budgetkommission.

Das Haus beschloß demgemäß.

ZU Kap. 17 Militärgeistlichkeit stellten die Abgg. Letocha und Gen. folgenden Antrag:

Der Reichstag wolle beschließen :

im Spezial-Etat V (Verwaltung des Reichshecres), Kap. 17

Tit. 2 Poi. 2 zu bewilligen, wie folgt:

40 Divisions- und Garnisonpfarrer, und zwar:

6 mit je 3600 bis 4800 M, durscnittlich 4200 A, Woh nung®geldzuschuß 111 2 des Tarifs Servis B 8 des Tarifs,

34 Divisions- und Garnisonpfarrer mit je 2100 bis 3600 4. durchscchnittlich 2850 4, Wohnungsgeldzuschuß 111 2 des Tarifs Servis B 9 des Tarifs;

und danah ia Titel 2 zu bewilligen die Summe voi 153 350 M. und 8100 A = 161 450 M

Der Abg. Letocha besürwortete seinen Antrag. Derselbe bezwecckte die Gleichstellung der katholishen Militärgeistlichkeit mit der evangelischen in Bezug auf Gehalt und Servis. Fm Gehalt liege eine Bevorzugung der evangelischen Geistlichkeit vor. Denn das Durchschnittegehalt der Militär-Oberpyfarrer betrage durchschnittlich 4200 M, das der übrig-n Militär- geistlichkeit durchsnittlich 2500 s, deshalb beantrage er, daß von den 40 Divisions: und Garnisonspfarrern 6 mit je 3600 bis 4800 M, durchschnittlih 4200 M6, 34 mit je 2100 bis 3600 M, durchs{nittlich 2850 6 dotirt würden. Er bemerke, daß diese Angelegenheit schon früher im Reichstage zur Sprache gekommen sci, auch habe man dem Kriegs-Minister Mittel zur Versügung gestellt und seien dieselben auch zur Verwendung gekommen. Sechs der katholischen Geistlichen erhielten einen Zuschuß,

wurf, in dies „sogenannter

E indem fie anderen Pfarrern voraeseßt sind uxrd gewissermaßen auf

j Garnisonégeistliche noch

erdings in Form einer Remuneration, welche auf die Pen- oer iht übertragen werden könne. Da der Etat dur die P iragîe Erhöhung nicht besonders belastet werde, bitte er

seinen Antrag sofort anzunehmen. Demnächst nahm der Staats-Minister Bronsart von

Shellendori} das Wort : E / Meine Herren! I glaube, daß die Militärverwaltung der Vor- ; em Falle der Parität zuwider gehandelt zu haben, E E es Abgeordnete hat bei der evangelischen Geistlichkeit von 1“ Oberpfarrern gesprowen. Meine Herren, ih glaube, do% nit richtig, diese Personen als „sogenannte“

es ill indem sie wirklibe Oberpfarrer sind,

Oberpfarrer zu bezeichnen,

Gebiete der evangelischen Militärgeistlihkeit in großen Bezirken nftion eines Superintendenten ausüben; insofern haben diese 1 neben ihren Funktionen als Divisions- beziehungweife besondere Naa iouen, fär d wed: eit meine Kenntniß reiht, im Gebiet des katholiscen

s itärkirchensystems sich kein Play finden würde. Ich stelle heim, mich darüber zu belehren; ih glaube aber, s wenn diesen Geistlichen, die jeßt also gewissermaßen als Militär-Oberpfarrer fungiren sollten, dieses Amt und gewisse Funk- tionen beigelegt werden sollten, daß das vorherige Verhandlungen mit der fatholisc)en Kircbenbehörde bedingen müßte. E Nun haben wir in Anerkennung, daß in Folge der verschiedenen Organisation der Kirchensyiteme für die fotholische Militärgeistlichkeit cin Aufrücken in das Gebalt der Militär-Dberpfarrer nicht möglich ist, hei einer früheren Erhöhung des Titel 4, wenn ih nicht irre, die Mittel erbeten und au gefunden, um den ältesten katholiswen Mili- tärgeistlichen cine Zulage zu geben, welche etwa der Differenz des Durhschnittseinkommens zwischen den evangelischen Militär-Dber- pfarrern und der geringer gestellten Kategorie entsprit. Wir haben nach dem Verhältniß auch sechsen dieses Benefizium zugewendet; davon hat eincr die Zulage von 900 M nach- her bekommen, drei eine solche von 600 F, zwei von 300 M Fh habe bei der Zusammenrewnung gesehen, daß insofern noch nicht volle Parität hergestellt ift, als dadurch der Durschnittszuschuß sich nit auf 600 sondern auf 550 M stelit, und hatte in Folge dejsen auch in Auésibt genommen, vom 1. April nächsten Jahres ab, um darin ein vollständig {lares Gewissen zu baben, noch cinem der Herren, die nur mit 300 angeseßt sind, 600 F zu geben, so daß dann vier mit 600 A bedaht wären ; dann würde die Dur(schnittszulage von 600 M. erreicht werden.

Nun is} Seitens des Herrn Abgeordneten hervorgehoben, daß dies cine Remuneration ist, und daß also, abgesehen von dem Wohnungs- geldzushuß, den Herren das Einkommen bezüglich einer etwaigen Pen- fionirung verkürzt ist. Ich kann auch dem gegenüber gar nichts sagen, das ist cine absolut richtige Thatsache; ih muß dem Reichétage daber anheimstellen, ob er dem Antrag des Hrn. Abg. Letocha nach dieser Richtung hin zustimmen will, : l

Auf eins muß ich bei dieser Gelegenheit aber aufmerksam machen. Wenn der Herr Abgeordnete sagt, es möchte nun damit gewisser- maßen im Wege der Fondsausgleihung eine Abseyung bei Titel 4 erfolgen, so würde id doch bitten, diese Abseßung nit auf einen höheren Betrag als 3600 A6 zu bemessen, während nach seinem Bor- \{lage eine größere Mehrausgabe in den Gehältern stattfinden müßte. Das kommt dadur, daß er diesen sechs Pfarrern ohne Weiteres das Gehalt der höheren Kategorie giebt. (Zuruf: Durhschnittsgehalt !) Fa wohl, weil fie in cin höheres Durchschnittsgehalt kommenz und, wie ein einfacher kalkulatorishec Vergleich ergiebt, dadurch mehr in Anspru genommen wird, als für die katholische Militärgeistlichkeit in Summa jeßt gegeben wird. In wie weit dies acceptirt werden wird, habe ih ledigli zu unterstellen; ih möchte nur noch bemerken zur

dem die Fu Geistlicer

Richtung vorgelegt hat: Was wenden wir nach Verkältniß der Zahl der evangelischen und katholischen Soldaten im Ordinarium auf für den cvangelishen und fatholiswen Kultus? und ih will die Herren im Plenum nicht mit den Zahlen ermüden ; aber ich bin bereit, jedem einzelnen der Herren, der si dafür interessirt, nazuwet]en, daß aub nach dieser Nichtung hin die Sache zu Gunsten der katho- lishen Militärgeistlichkeit steht,

Was ferner die Frage betrifft, auf wie viel katholise und cvangelisde Soldaten ein Militärgeistliher kommt, so will ih au diese Berewnung Ihnen hier nit vorführen; aber i bin bereit, jedem Einzelnen den Nachweis zu führen, daß auch hier die Sache zu Gunsten der katholiswen Seelsorge geordnet 1. Ich führe das Alles nur an, da der Herr Abgeordnete von einem Mangel an Pari- tät gesprochen hat, was thatsäwblich wenn auch nit direkt aus- gesprochen einen Vorwurf gegen die bisherige Auffassung der Mi- litärverwaltung enthält, cinen Vorwurf, der meiner Meinung nach uns nit treffen kann i : Der Abg, Rintelen E die Verweisung des An- trags an die Budgetkommission. Der Abg. De, Lieber bemerkte, der Antragsteller habe gegen die zeitige Militärverwaltung den Vorwurf absichtlicher Imparität niht erheben wollen. FJnnerhalb der katholischen Militärgeistlichkeit ließen sih ganz wohl die Befugnisse der evangelishen Oberpfarrer auf die Erzpriester übertragen. Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Direktor im Reichs-Schaßamt A schenborn das Wort: Meine Herren! Der Antrag, Besoldungêverbesserungen in den Etat aufzunehmen und Gehälter zu erhöhen, deren Aufbesserung die Regierung selbst nicht verlangt, ist jedenfalls ein ungewöhnlicher und der Praris dieses Hauses absolut wiedersprehender. Nach meiner Ausfa fung würden Sie, wenn Sie Ihrer eigenen Praxis treu bleiben wollen, nur cine Resolution dahin fassen können, daß die Regierung aufgefordert werde, im näcsten Etat entsprehende Gehaltsverbesserungen vorzu- sehen. Jch darf indessen annehmen, daß die Angelegenheit der Budget- kommission überwiesen wird, und daß auch diese Frage dort ihre Ec- ledigung finden wird. In dieser Annahme darf ih von weiteren Aus- führungen absehen. . : i Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, wenn bei dem Titel der „Remunerationen der mit der Militärseelsorge beauftrag- ten Civilgeistlihhen u. #. w.“ \o viel erspart würde, als nach dem Antrag Letocha zugeseßt werden solle, dann würde Manches für die Annahme des Antrages sprehen. Wenn nicht, dann möchte es in dem gegenwärtigen Etatsjahre und bei der gegen- wärtigen Finanzlage nicht richtig sein, nur der Gleichheit wegen Mehrausgaben herbeizuführen. ö Der Abg. Dr, Windthorst bemerkte, die von dem Abg. Letocha beantragte Einrichtung empfehle sich um so mehr, als es dann vermieden werde, daß die evangelischen Oberpfarrer bei den kommandirenden Generalen ein entscheidendes Votum über die Anordnungen der katholischen Militärgeistlichen hätten. Dem Direktor im Reichs-Schayamt müsse er bemerken, daß mehr als einmal aus der Junitiative des Hauses Be- willigungen gemacht seien, und die Regierung habe ihnen, wenn sie ihr genehm gewesen seien, nicht widersprochen. Aus dem jeßigen Zarigesühl des Bundesberollmächtigten fürchte er entnehmen zu müssen, daß ihm diese Auëgabe weniger genehm sei. Hätte man die feste Sicherheit, daß {hon im nächsten Etat die Sache nah dem Antrage geregelt würde, dann würde seine Partei den Antrag nicht aufreht halten. Das Centrum sei hon so sehr daran gewöhnt, sein Recht tropfenweise zu ge- nießen, daß es für jedes TDröpfchen {hon dankbar sei, Demnächst ergriff wiederum der Staats-Minister Bro n-

Meine Herren! Dem Hrn. Abg. Dr. Windthorst gegenüber

möchte ih nur persönlich erklären, daß ic in der Militärverwaltung bereit bin, dem Recht der katholishen Militärseelsorge nicht tropfen- weise, sondern, wenn es erforderlich ist, stromweise gerecht zu werden, und daß es wirklich an meinem guten Willen nah der Richtung hin nicht fehlt. Ih habe hier mit allem Vorbedacht ausgesprochen, daß in der Beziehung wir ein ganz reines Gewissen hätten, da uns nichts ferner läge, als irgendwie die fkatholiswen Militärgeistlihen darum, weil sie dem fatholiswen Glauben etwa angehören, anders und wentger gut zu behandeln, wie die evangelishen Geistlichen. Ich habe erklärt, daß cine Stellung, wie sie die katholischen Militär-Dber- pfarrer haben, bisber im fatholiswen Militärkirchensystem nicht besteht. ih habe von den Schwierigfeiten gesproben, die meiner Meinung na bestünden, namentli auch, wenn wieder ein katholischer Feld- probst eingestellt wird. Jch weiß es nicht, meine Herren, ih kenne das nicht so genau, aber i glaube, daß es mit Schroierigkeiten ver- kaûpft scin wird, ohne Weiteres eine ähnliche Position, wie sie die evangelishen Oberpfarrer haben, zu \{afffen. Wenn es aber möglich sein jollte und wenn ich darin einen Nutzen für das katholische Militär- firhensystem erkennen follte, so können Sie überzeugt sein, meine Herren, daß ih mich dafür ganz in demselben Maße interessiren würde, wie für eine weitere Entwickelung des evangelischen Militär- firchensystems.

Einer der Herren Abgeordneten hat davon gesprochen, daß durch

die Veranlassung eines evangelischen Militär-Oberpfarrers katholische

Mannschaften so habe ih wenigstens verstanden genöthigt wor- dea wären, zu exerzieren an einem katholischen Feiertage. Meine Herren, da hat überhaupt ein evangelischer Militärgeistliher gar kein Wort mitzusprehen. Wir haben cine Garnisonsdienst-Instruktion, die von Sr. Majestät dem Kaiser und König genehmigt worden ift, und in dieser Instruktion steht Folgendes: L

Zu den hohen kirchlichen Festtagen sind für die Militärpersonen

evangelischer Konfession zu zählen: die beiten Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeiertage, der Char- freitag, der Bußtag, der Himmelfahrts- und der Neujahrstag, für diejenigen katholischer Konfession: i

die beiden Weihnachts-, Oster-, Pfingstfeiertage, der Himmel-

fahrtstag, Neujahrstag und Frohnleichnamstag.

Ind nun heißt es: :

y g s vorgenannten hohen Festtagea, sowie am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers und Königs tritt Befreiung von jedem Dienst ein, der e M ist.

Also Wachtdienst und dergleichen. i

"E. ist jedo an den nachbezeibneten katboliscben Festtagen, wie dem heiligen Dreikönigstage, dem Allerheiligentage, Mariä Lihtmeß, Mariä Verkündigung, Peter-Paulstage und Mariä Empfängniß, dem religiösen Bedürfniß der Mannschaft möglichst Recbnung zu tragen. : i

Ich ibe daß also diese Bestimmung so klar spriht, daß von

einer Einwirkung eines evangelischen Miilitär-Dberpfarrers auf den fommandirenden General thatsächlih wirklich nicht die Rede sein kann.

Der Abg. Dr. Windthorst dankte dem Kriegs Minister

für seine wohlwollenden Jntentionen und wünschte, daß alle

Commandeure aus seinen Aeußerungen sich die Empfindung

einprägen möchten, daß man in katholischen Dingen die fatho-

lischen Militärgeistlihen hören und nicht über die Anord- nungen der katholischen Geistlihen ein Obergutachten der evangelischen Ober: Pfarrer einholen solle. _

Der Antrag ging an die Budgetkommission.

Hierauf vertagte sih das Haus um 4?/, Uhr auf Dienstag

L Ur:

Berihtigung. Jn dem Bericht über die gestrige (9.) Sißung des Reichstages (Zeile 6) ist irrthümlih statt

Rechtfertigung des Verfahrens, welches Seitens der Militärverwaltung bisher innegehalten worden ist, daß sie sih auch die Frage nach dieser

Tal Von Schellendorff das Wort:

„Togogebiets“ Kongogebiets | gedruckt worden.

f) Ta eunte für den Deutschen Reichs- und Königl.

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel8- egister nimmt an: die Königliche Ecpedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und üöniglich Prenßischeu Staats-Anzeigers:

Steckbrie

u. derg

3. Verkänfe, Verpachtungen, Submisgionen etc, | YVerloosung, Ámortisation, Zinszahlung

effentlicher

fe und Untersuchungs-Sachen,

I 4‘ 7. Literarische Anzeigen.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

R S CUARCIR E T c G T 7 Z Anz eiger. Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasensteiun

J 5, Industrielle Etsblissgements, Fabriken und & Co C C 2 Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen | Grosshande!. & Bogler, 6G. L. Daube . ch ,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoucen - Buxeaux.

8, Thearer-Ánzeigen. \ In der Börsen- d

Berlin 8W., WUhelm-Straße Nr. 38.

(5)

Bil u. s. w. von öffentlichen Papieren.

9, Familien-Nachrichten. ( beilage.

a T =—— —-

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergi.

51663 Ausfertigung. i Sas den 16. Oktober 1884.

Ansgebot,

betreff. Amortisation eines Bankscheins.

Der A dec K. Filialbank Regensburg dem Söldner Simon Rußwurm von Gulsbrunn über ein 3%ciges Darlehen zu 1509 4 ausgestellte Schuld- {hein Nr. 41590/5590 de dato 21. Juli 1883 ift abhanden gekommen.

Auf Mita des Rechtsanwalts Seboldt, als Ver- treter des Söldners Simon Rußwurm, wird hiemit is Inhaber tele Schuldscheins aufgefordert, \pä- estens în dem au

Donnerstag, den 18. Juni 1885, Vormittags 9 Uhr, beim diesseitigen Gerichte angeseßten Aufgebots- termine seine Ansprüche und Rechte anzumelden und den Schuldschein vorzulegen, widrigenfalls dieser für kraftlos erklärt würde, K. Amtsgeriht Regensburg I. Der K. Amtsrichter: Pfeufer. Zur Beglaubigung: Regensburg, den 13. November 1884, Der Königl. Sekretär: (U S) Hencky.

[36065] Aufgebot. i; Das angeblich verloren gegangene Sparkafssen- Quittungsbuch Nr. 4583 der Sparkasse der Stadt Ahlen über 58 M 33 -Z soll auf den Antrag des Verlierers Kaufmanns Anton Schomacker zu Ahlen, als Vormund der Minorennen Anna Regina Tecken- trup zu Ahlen behufs neuen Ausfertigung aufgeboten werden. Inhaber dieses Sparkassenbuhs werden aufgefor- dert, spätestens im Aufgebotstermin den 18, Februar 1885, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte, Zimmer des Richters, ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Ahlen, den 30. Juli 1884. Königliches Amtsgericht.

O Aufgebot.

Der Inhaber des verloren gegangenen Deposital- seines Litt. B. Nr. 3289 über die von dem Nitter- gutsbesitzer Pieper auf Kimschen für die Geschwister Bugish als deren Verwalter der Ostpreußischen

cen Pfandbriefe über zusammen 23500 A wird

auf den Antrag des benannten Niederlegers hiermit

aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine

den 25. April 1885, Mittags 12 Uhr,

seine Rechte auf den Depositalscbein bei dem unter-

zeichneten Gerichte (Theaterplay 3/4, Eingang C.,

Zimmer Nr. 34) anzumelden und den Sein vor-

zulegen , S die Kraftloserklärung des

teren erfolgen wird.

“*Obaigabera i, Pr., den 20. September 1884. Königliches Amtsgericht. X.

44094 Aufgebot. i Die ais S. Hanf zu Witten hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Wechsels vom Tage Witten, den 27. Mai 1884, über 466 M 50 », zahlbar einen Monat dato, ausgestellt ven der Wittener Walzen-Müble H. W. Ruhrmann Sohn an eigene Ordre, acceptirt von Hirschland & Frankenstein in Een, girirt auf die Antragstellerin, beantragt. Der Inhaber S Wechsels wird aus- efordert, spätestens in dem au ° i is Avril 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 49 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserkiärung desselben erfolgen wird. Essen, den 27. September 1884.

Königliches Amtsgericht.

44090 Aufgebot. ; : [ ie ‘Etefráu des Matrosen Wilhelm Ramig, Wilhelmine, geborne Oestreich, aus Hütten bei Ja- senit, hat das Aufgebot des angeblich durch Feuer zerstörten Guthabenbuchs der städtischen Sparkasse zu Stettin Nr. 184876 gültig auf 74 M 22 s, lautend auf den Namen Emil Beyer zu Hütten bei íúIasenitz R Der U Urkunde wird ufaefordert, \pätestens in dem au N L 1, April 1885, Vormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer ds, anbe- raumten Aufgebotstermine feine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserkflärung der Urkunde erfolgen wird. Stettin, den 3. Juli 1884. f Königliches Amtsgericht.

[24904 Ausgebot.

Auf den Antrag des Zimmermeisters H. Lewen- sohn in Königsberg wird der Inhaber des angebli verloren gegangenea Wecbse!s, d. d. Königsberg, den

H Lewensohn an eigene Ordre, acceptirt von dem R.entier Max Schubert in Königsberg, hierdurch

aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spâte-

stens im Aufgebotstermine

den 18. April 1885, Mittags 12 Uhr,

bei dem unterzeichneten Gerichte (Theaterplaß 3/4,

Eingang C. Zimmer 34) anzumelden und den Wesel

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dessel-

ben erfolgen wird.

Königsberg, Pr., den 20. September 1884. Königliches Amtsgericht. X.

[249053) Bekanntmachung.

Der Arbeiter Karl Hildebrandt hier hat das Auf- gebot folgender abhanden gekommener Werthpapiere : L. der beiden Nieder\schlesis{ch-Märkischen Eisen- bahn- Prioritäts-Obligationen Ser. 11. Nr. 18218 und 18375 Über je 50 Thaler nebst Zinsscheinreihe VIII. Nr. 1 bis 8 und An- weisungen, E j s beiden 4èprozentigen Berliner Stadt- Anleihescheine Litt. N. Nr. 11161 über 200 M. und Litt. 0. Nr. 9039 über 100 A nebst Zinsscheinen und Anweisungen beantragt, und ist der Aufgebotstermin betreffs der Niederschlesis{ch - Märkishen Eisenbahn - Prioritäts- Obligationen auf den 16. April 1887, Vormittags 11 Uhr, betreffs der Berliner Stadt- Anleihescheine auf den 22. September 1885, Vormittags 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Jüdenstraße 58, Saal 21, an- geseßt, in welchem Termine spätestens die Rechte unter Vorlegung der Urkunden von den Inhabern anzumelden sind. Berlin, den 26. Mai 1883, : Königliches Amtsgericht L. Abtheilung 54.

[54912] Oeffentliche Zustellung. Der Gastwirth und Ziegeleibesißer F. Hellemann in Warstade, vertreten durch den Rechtsanwalt Nagel hieselbst, flaar gegen den Stellbesiger A, Kleen, früher in Basbeck, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den B. klagten foitenpflichtig zur Zahlung von 490,85 M. nebst 5 9/0 Zinsen seit 1, Januar 1884 zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheit für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civil- fammer des Königlichen Landgeribts zu Stade auf den 2, März 1885, Vormittags 10 Uhr,

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stade, den 2ó, November 1884. Hübler, : c. Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.

[54920] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Be11y Caroline Borgmeyer aus Stade, z. Z. in Altona sihch aufhaltend, ver- treten durch Rechtsanwalt Wyneken hieselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Johann Her- mann Borgmeyer, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, den Beklagten für den {huldigen Theil zu erkennen und ihm die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil- fammer I. des Königlichen Landgerichts zu Stade auf

den 2. März 1885, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. i

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieter Auszug der Klage bekannt gemacht.

Stade, den 25, November 1884,

Que, :

c. Gerihts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

54922 Beschluß.

l Auf ntrag der Königlichen Staatsanwaltschaft

wird gegen : : L:

1) ben Handlungsgehülfen Franz Heinr. Alex Ko, geboren 28. Februar 1862 zu Coesfeld zuletzt wohnhaft daselbst, den Arbeiter Bernhard Heinr. Pieper, geboren 10. Dezember 1862 zu Haus Dülmen, zuleßt wohnhaft zu Recklinghausen, den Arbeiter Herm. Joseph Sechtenberg, ge- boren 14. November 1863 zu Büren, zuletzt wohnhaft zu Bocholt, den Akerer Wilh. Kar! Lordemann, geboren 26. November 1864 zu Beerlage, zuleßt wohn- haft daselbst, den Tischler Joh. Bernh. Gernemann, ge- boren 16, Januar 1864 zu Haltern, zuleßt wohnhaft daselbft, den Schneider Ludwig König, geboren 21. No- vember 1864 zu Hullern, zuleßt wohnhaft in Seppenrade, den Knecht Heinr. Anton Walters, geboren

mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten

landschaftlichen Darlchnékasse am 5. Juli 1883 zur Aufbewahrung übergebenen 4 prozentigen Ostpreußi-

20. Oktober 1883 über 447 4 39 S, zahlbar am 20. Januar 1884, ausgestellt von dem Zimmermeister

Gerichte zugelassenen Änwalt zu bestellen.

15. November 1864 zu Kirchspiel Dülmen, zuleßt wohnhaft zu Senden, Y