1884 / 291 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

ô rzahl dieser Fälle gar niht behaupten kann. Meine ber arien fn E er Ee ganz wunderbare Darftellungen und Erörterungen in oer Presse weiter daran geknüpft worden, das hânge zusammen mit unserem Militärgerihtsverfahren. 5 Da ift ein Fall in Treptow vorgekommen. Ein Dragoner S ih bringe den Fall absfihtliÞ zur Sprache hat beim E E da das Pferd an der Longe getrieben wurde, einen Schlag mi E Peitsche bekommen. Diese Thatsache ift ganz rictig, wie sich un gestellt hat. Eine Civilperson sicht das, macht Bemerkungen E, \hreitet zur Klage. Als nun der Regiments-Commandeur dur _ Untersuhung führenden Offizier den Dragoner, der geschlagen sein foll, verneßmen läßt nicht eidlich und nit im Wege des mlichew Militärgerihtsverfahrens; das hatte zunäcbst nicht stattgefunden ¿e da giebt der Mann an, er wäre nit geschlagen worden, er bätte nichts gefühlt; ins die Zeugen , die vernommen wurden, haben

i davon wifffsen wollen. :

E oge Gewissen, welches der Regimentékommandeur, und auch selbst dieser Offizier hatte, der die Mißbandlung begangen haben sollte, dokumentict sih dadur, daß cir Strafantrag wegen verleum- derisher Beleidigung gegen diese Civilperson gestellt wurde. Zus Klage ist zum Austrag gebracht worden vor dem Stargarder Sivil- gericht, und dabei hat fi herausgestellt, daß der Soldat AEEOR den Schlag bekommen hat mit der Peitsche, und daß aud aufer y e der sagt, er hätte einen Schlag mit der Peitshe auf n Buckel bekommen, wie er sich auédrückt, er hätte u auch gefühlt, es hâtte weh gethan, daß auch ran von den Zeugen das gesehen und bestätigt hat. Auf Grund fen hat das Stargarder Gericht ee De von der Arscbuldigung der rischen Beleidigung freigesprochen. : O E S Wie wird über den Fall in der Presse referirt ? Ich habe das in der Presse gelesen, und da fand ih die Detos. dieser Dragoner hätte vor dem Civilgericht ausgesagt, er E S der Vernehmung durch feinen Militärvorgeseßten nit angegeben, | pB er ges{lagen worden wäre, aus Furcht vor seinem Vorgeseßten. EE richtig! links.) Meine Herren! I hoffe, Sie werden nachher E „Sehr richtig!“ rufen. Als ih das las, sagte ih mir, das M wohl nicht richtig sein; denn das wäre der erfte necumärkiscbe Dra

Falles nit in der Oeffentli&keit zu suen ift, daß wir im Uebrigen aub gar nit die Vertheidigung beschränken. Wir lassen die Ver- tbeidigung sehr wobl zu, und wenn wir sie auch nit dur den Rechtéanwalt zulassen, fo lassen wir sie do dur Offiziere zu und, meine Herren, wenn Sie kriegêgeribtlide Akten cinmal lesen follten, würden Sie sehen, mit welcher Liebe, Selbstverleugnung und Freimuth \ich ein Offizier die Vertheidigung eines Soldaten, der irgend ein s{weres Vergehen begangen, angelegen sein läßt. Sie bâtten die Akten lesen sollen gerade au in diesem Prozesse, der iegt schon mehrfach erwähnt worden ist, mit welcher Hingebung der Offi- ter, welcber die Vertheidigung dieser Landwebrleute übernommen hat, fi der Sade unterzogen hat und bemüht gewesen ist, Alles, was bier zu Gursten der Leute sprechen konnte in fachverständiger Weise zur Sprache bringen.

Ü iegenden Mehrzahl dieser Fälle der Charakter der Mißhand- E so ide ist, daß wirklich kein vernünftiger Mensch sagen fönnte selbs wenn ich absehe davon, was in christliher un ethiscer Betieang Pun Es \priht —, dem Mann wäre zei nichts übrig geblieben. 4 m R L auch gesagt, es wären Leute zum Selbst- mord getrieben worden, die, nachdem sie Mißhandlungen zur Anzeige gebracht, nun auf as Sutsezthte E worden wären. Ein ig ift überhaupt onstatirt. : i Sage DEE Lie wirkli, daß na diesen Erklärungen Sie alle wohl alle Veranlassung hätten, aud Ikrerseits Ihren Einfluß ani die Presse geltend zu macben, daß nicht derartige Nachrichten unaus- geseßt Verbreitung finden, die absolut der Begründung entbehren. “Welche Folgen übrigens daraus hervorgehen, das will ih Zhnen doch an einem Beispiel zeigen, welches für Sie von Interesse sein wird. Jch habe in diesen Tagen einen Brief aus Amerika R von einem Deutschen, welcher si selbst als Patriot bezeichnet un in seiner patriotischen Wallung bittet, die etwas emtge GproVe seïnes Briefes zu entschuldigen. Der Mann schreibt mir Bum So lange nicht diese empörenden Mißhandlungen aufhörten, welche die Soldaten bei dem Militär in den Tod trieben, wie das in allen Zeitungen zu lesen wäre, so lange würden auch die Btw derung und die Desertion niht abnehmen, denn die Leute e irten in Mzffse und entzögen #ch in Masse dem Militärdienst aus n anderen Grunde, als weil gerade in unserer Armee és ie Behandlung eine so unmenshlihe wäre, Der Mann fügt hinzu, ihm ist auch der Fall mit den Landwehrleuten nicht entgangen —: Vzenn nun Landwehrleute, Familienväter, die {sich weigern, fich wie das Vieh in \{chmußtigen Viehwagen tranéportiren zu lassen, darum, well se des Kougs No tragen, wenn man ihnen diese Zumuthung E, n E Ee Ls i i ? ) ie Leute r

einfachen Erklärung, die Oeffentlichkeit im Viilitärgerichtsver- mmten Bevölkerung hat sib also mehr als verdoppelt. Das ift ey E pan «E A ie Ls L Mans. und O fahren werde nicht angenommen, nicht abgethan sei. Der i eine allgemein von allen Seiten als höchst beklagenswerth anzu- qul Bete E! R E geg gui ggr ada s Bundesrath sei seines Erachtens nicht dazu da, Anträge, die Veennende Thatsache, und ich glaube, daß, wenn hier ies Le es [Ran Du E ann e E E Trin oe, Unter sondeen aus une Audlun a bie E (eaulehnen Eutiimorve Bn Lar E Apr ven is Abo p E zu ciner | Anderem sagte er: „Verzeihen, Euer Excellenz, meine freimüthige sondern auch um Auskunft zu geben, wenn dieselbe erbeten anlassung wäre, denjenigen Urfahen naczugeben,

Hierauf ergriff der Staats-Minister Bronsart von Schellendorff das Wort: Der Hr. Abg. Dr. Windthorst hat an mich Fragen gerichtet,

wie denn die Sachen eigentli lägen, ob die Sache festläge oder ob die Verhandlungen, die ja thatsählid, wie das au früher {on von einem der Detrén Kommissarien hier erklärt worden ist, statt- gefunden haben, zu einem gewissen Resultat geführt haben, ob diese Verhandlungen fortgeführt werden. Meine Herren! Es ist garnicht meine Absicht, auf dem Gebiete des Militärstrafprozesses einen grund- säßlidben Stillstand eintreten zu lassen. Wir kennen gewiß die Mängel des Militärstrafprozefes ganz gut, Mängel, die vielleicht hier noch gar nit einmal hervorgehoben worden sind; es entsteht nur die Frage rein praktischer Natur: sollen wir mit einer Gesetzesvorlage kommen, welche unserer gewissenhaften Ueberzeugung nach dem Bedúrfniß entspricht ? sollen wir uns hier den Debatten im Reicbstage auf diesem Gebiete ausfeßen, ich möchte sagen: ohne Aussi&t auf ein praktisches Resultat? Denn ih will mit der Ueberzeugung nit zurückhalten, meine Herren, daß die Forderung der Oeffentlichkeit, die Sie, wie es sceint, in der Majorität hier tellen, für uns zur Zeit unannehmbar ift. Ja, meine Herren, es ist doch gut, daß man alles ehrlich aus- \spriht. Jh halte das für besser, als hier vielleiht Anschauungen Raum zu gewähren, welhe nicht zutreffen. Ueber alle anderen Sachen würde sich, wie ih glaube, eher ein Einverständniß erzielen lassen, also aud über einige Punkte, die Hr. von Bernuth hervor- gehoben hat. Wenn nun der Hr. Abg. Dr. Windthorst auch noch meinen bayerischen Herren Kollegen gewissermaßen provozirt hat zu Erklärungen, die sih, wenn sie seinen Wünschen entsprächen, zu einem Gegensaß gegen meine Erklärungen zuspitzen würden, fo bin i fest überzeugt, meine Hrren, daß, sofern Differenzen zwischen der preußischen und Königlih bayerischen Militärverwaltung bestehen sollten, wir sie zunächst im Bundesrath auszugleichen bestrebt fein werden.

Der Abg. Richter (Hagen) bemerkte, er möchte einen Wunsch aussprechen, der niht unmittelbar mit der Militär- gerihtsbarkeit zusammenhänge. Bei der ersten Berathung

eine Herren! Hierin liegt eine gewisse Vermishung hunderten Vero und Strafgeseß vor und wenn der Hr. s: oil Vollmar glaubt bewiesen zu haben, daß diese beiden Dinge nidck E etrennt von einander behandelt werden können oder Hy a woh Een Zusammenhange mit einander stehen, fo möbte ih do sede daß au dies wieder beweist, daß bier allein ein Ausfluß (l Strafgesetes dargestellt worden ist, gewissermaßen als ein Au

S rozesses. ;

fluß e S p der Frage der Selbstmorde über. Da den je Herren wobl nichts dagegen haben, wenn i die Selbstmorde un e ¡ell die Selbstmordfälle in der Armee behandele in dem Zusam- iet bange mit der

von späteren Reformen ansehe. Es handele sich in seine Antrage darum, den Kreis der Personen, auf die das Militär strafgeseßbbuch Anwendung finde, zu verringern ; das Bedürf, niß na Revision des Strasprozesses bleibe im Uebrigen ebenso lebhaft bestehen nah der Einführung einer anderweitigen E rihtsbarkeit sür verabschiedete Offiziere. Unter verabschiedeten Offizieren verstehe er übrigens nicht blos die pensionirten sondern auch die zur Disposition gestellten Offiziere. E: wünsche, daß die verabschiedeten Offiziere von der Militär: gerihtsbarkeit befreit würden, und bitte, nah den entgegen: kommenden Erklärungen des Kriegs-Ministers, scinen Antrag anzunehmen. g

Der Abg. von Vollmar ver'heidigte den Nutzen und die Vortheile des öffentlihen Verfahrens im Militärgerite, weil damit die Ansichten, daß über die Forderungen des Gesetzes hinaus streng geurtheilt worden sei, abgeschnitten seien. ie Oeffentlichkeit des Verfahrens sei der erste Schritt zur Besse: rung. Deshalb wolle er aber das bayerische Verfahren no nit als Muster hinstellen. Wenn der Kriegs-Minister meine man müsse dem Offiziercorps so viel Vert rauen schenken, aug ohne öffentlihe Kontrole Neht zu sprechen, so könnte ja dasselbe Recht auch der Civilrichter beanspruchen. Sei ferner in der Armee das Bedürfniß nach einer Abänderung nit

an: der

indem näâm-

Frage der Mißhandlung Untergebener, ind i 14 in ei roßen Theil der Presse und ja auch hier im Hause lid in einem rohe gegeben is, daß zwischen den gewiß zahl- der n Selbstmorden in der Armee und der besonderen Behandlung rie igsweise der Mißhandlung der Soldaten ein erheblicher innerer beste menhang bestände. Sie brauchen nur etnen Blick in die Zeitungen zu werfen, so sehen E Da a E E E i lcih, ohne daß man den Fa , unmittel-

und de E, daran geknüpft, die hohe Warscheinlich- bar usgesprochen, daß das auf Grund einer Mißhandlung geschehen tet “Meine Herren! Ich werde Ihnen die Verhältnisse nachher flar s und beginne also mit der Frage der Erörterung der Selbst- morde überhaupt. : L en in der fünfjährigen tten, meine Herren, in Preußen in [ünf i

)e A a 1918 bis 1820 ih bin genöthigt, etwas in die ut r nheit zurüczugreifen auf 1 Million Einwohner durchscnitt- T 2 Selbstmorde jährli das ist die gesammte Bevölkerungs- ls Preußens. Diese Zahl if in dem fünfjährigen Zeitraum von s bis 1880 dahin gestiegen, daß auf 1 Million iodner Ius ivnittlich 168,1 Selbstmorde kommen; der Prozentsaß in der ge

Der Abg. von Bernuth erklärte, {on oft sei bei diesem Kapitel über eine Reform der Militärgerichtsbarkeit gesprochen worden, und schon unter dem Kriegs-Minister von Roon seien darüber Verhandlungen geführt. Aber die gestellten Reform- anträge hätten zu keinem Resultat geführt und der Bundes- rath habe in den leßten Jahren auch gar keine Entschließun- gen über derartige Anträge gefaßt. Heute werde dem Hause nun die erste offizielle Mittheilung vom Kriegs-Minister, die den Reichstag wohl \{werlich befriedigen werde. Denn es sei durhaus noch nicht klar, ob der Kriegs-Minister ein Be- dürfniß anerkenne, eine Vorlage nach dem Antrage Richter zu machen. Nach den Worten des Kriegs Ministers, die gegen die Oeffentlichkeit, ein so wichtiges Erforderniß eines ordentlichen Strafprozesses, gerichtet seien, scheine es ihm zweifelhaft, ob eine Vorlage, wie man sie vom Kriegs- Minister und dem Reichs-Justizamt zu erwarten habe, die Zustimmung des Reichstages finden werde. Auch er müsse mit dem Abg. Payer behaupten, daß das heutige Militär- Strafverfahren von Bayern abgesehen den Ansorde- rungen,

dringend, so glaube er doch, daß die Mannschaften einen und ein anderes Urtheil hätten, als

deren Eindruck Kriegs-Minister. Der Abg. Dr, Windthorst hob hervor, daß es mit dex

do steht unsec Deutschland so groß und mächtig

Sprache,

müßten, in vielen Punkten nicht entspreche.

gebrahten Prinzipien des Anklageprozesses, habe man den Anklageprozeß in richtiger Gestalt ? Habe man die Oeffentlich- keit, die Mündlichkeit? Oeffentlichkeit sei überhaupt nicht da, Mündlichkeit nur in geringem Grade. Es fehle dann au eine geordnete Vertheidigung, es fehlten geordnete Vorschriften. Er müsse noch ferner betonen, es fehle ein geregelter Jn- stanzenzug, wenigstens habe er von dieser Grundsäule einer geord- neten Strafrechtspflege bis jeßt niht genügende Kenntnißerhalten. Der Minister könne doch nicht einwenden, weil man jeßt eine Abänderung des Zivilstrasprozesses treffen wolle, daß man die Militärstrasprozeßordnung niht ändern dürfe. Er müsse sih durchaus sür eine Reform des Militärstrafprozesses aus- sprehen, und wenn der Kriegs-Minister der im Antrage Nichter angesonnenen Abschlagszahlung ein gewisses Entgegen- kommen zeige, so sei das nur erfreulih. Er müsse aber noch- mals hervorheben, daß das Reformbedürfniß ein viel größeres sei, als der Abg. Richter heute befriedigt sehen wolle.

Der Abg. Payer bemerkte, über - die Erklärung des Mi- nisters auf den Antrag Richter qui:tire er dankbar. Dieselbe enthalte ein Anerkenntniß der Nübßlichkeit der Kritik des Mi- litäretats, während es nah den Aeußerungen der gêgnerischen Presse scheinen müsse, als handelte die Linke stets entweder aus Bosheit oder aus Unverstand. Jm Uebrigen aber sei er wenig befriedigt von den Aeußerungen des Ministers. Wäh- rend man früher im Kriegs - Ministcrium die Reform- bedürftigkeit des Militärstrafprozesses anerkannt habe, sheine man jeßt von dieser Meinung ganz zurück- gekommen zu sein. Der Umstand, daß der jeßige Strafprozeß schon seit 40 Jahren bestehe, sei lediglih ein Beweis gegen dessen Tauglichkeit ; denn vor 40 Jahren sei die Welt von ganz anderen Rechtsanschauungen beherrscht worden, als heute. Die Zustimmung der bayerischen Volksvertretung zur Aufhebung der Oeffentlichkeit im dortigen MYulitärstrafverfahren werde nie zu erreichen sein; für das Zustandekommen einer etwaigen allgemeinen deutschen Militärstrafprozeßordnung sei also die Deffentlichkeit die erste Bedingung; aber darauf werde man nach den heutigen Erklärungen des Ministers wohl noch lange zu warten haben. Er verlange die Oeffentlichkeit nicht, um dadurch die Urtheile der Militärgerichte zu ändern, fondern um das Rechtsbcwußtsein im Volke mit den Aussprüchen der rihtenden Organe in möglichst engen Zusammenhang zu bringen; und er hoffe, die weiteren Berathungen im Reichs- tage würden noch zeigen, daß man auch im ganzen Volke mit Recht die Ocffentlichkeit verlange.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, man klage vielfa über eine zu große Härte des Militär-Strafgeseßbuches, das doch erst vor nicht gar zu langer Zeit vom Reichstag berathen worden sei. Dec Kriegs-Minister habe darin Recht, daß die Disziplin vor allen Dingen in der Armee aufrecht erhalten werden müsse. Was den Mitkitär-Strafprozeß betreffe, so glaube auch er, daß eine Revision des Verfahrens nothwendig eintreten müsse. Die verbündeten Regierungen thäten gut, nit länger damit zu zögern. Der Abg. von Bernuth habe ‘die Gesichtspunkte, von denen aus eine solche Revision vorzu- nehmen wäre, bereits entwidckelt. Gegen die Handhabung der Militärgerichtsbarkeit wolle er mit keinem Worte sprechen, Er habe niemals gezweifelt, daß die Rechtsprehung vollständig nah dem Gesetze erfolge. Aber die Mängel des Militär-Ge- rihtsverfahrens lägen zu Tage und er wünsche deshalb, daß eifrig an ihrer Revision gearbeitet werde. Er möchte nanmient- lih darüber eine Erklärung hören, wie es mit der bereits in Berathung gewesenen Abänderung der Prozeßordnung stehe. Der Kriegs-Minister lasse das Haus in Zweifel dar- über, ob die Nothwendigkeit einer solchen Revision noch jeßt an- erkannt werde oder niht. Jhm scheine, daß der Kriegs- Minister nicht die Absiht habe, die Sache zu beschleunigen ; und das beklage er. Was die Oeffentlichkeit des Verfahrens betreffe, so möchte er, daß der Militärbevollmächtigte von Bayern gegenüber den Anschauungen des preußischen Gesezes dem Hause die Erfahrungen mittheile, die man damit in Bayern gemacht habe. Das wisse er, daß man in Bayern auf keinen Fall die Oeffentlichkeit aufgeben werde. Er habe auch die feste Ueberzeugung, daß die Einführung der öffentlichen Verhandlung das Vertrauen zu der Militärrechtspflege in Preußen wesentlih erhöhen würde. Man würde anerkennen, daß in vielen Fällen, die heute die allgemeine Verwunderung erregt hätten, ganz nah dem Geseß geurtheilt worden sei. Er SNE Inden, daß au im Civilverfahren dur die Oeffent- ihkeit der Verhandlungen das Vertrauen zur Kriminalrechts- pflege bedeutend gewachsen sei, und die Militärverwaltung

jollte sih gegen dieselbe niht sstträuben, Er habe den dringen- den Wunsch, der Kriegs-Minister möge seinen Einfluß geltend machen, daß bei den Bundesregierungen die Revision wieder

die an eine geordnete Strafrechtspflege gestellt werden

Habe man die großen, in der deutshen Reihs-Prozeßordnung zur Geltung

waltung Erhebungen über die Selbstmorde in der Armee in leßter Zeit stattgefunden zusammengestellt werde. Es wäre doch nun wünschenswerth, wenn die Resultate dieser Erhebungen dem Hause oder der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht würden. Es wäre auch von Wichtigkeit zu wissen, ob jeder einzelne Selbstmordsfall in Bezug auf seine Ursache einer Untersuchung unterliege, die gewisse Garantien gebe, daß ein Verschulden Seitens der Militär- behörde au eine Ahndung finde. Bei dem Umfange der Lebensbedingungen sei dies hier mehr angezeigt als in den bürgerlihen Verhältnissen. Er müsse sodann auch scinerseits sih dagegen verwahren, daß er an dem Strafmaß eine zu scharfe Kritik geübt habe. Gerade in dieser Richtung sei der Reichskanzler mit einer frischen Kritik vorangegangen, indem er den Gerichten zu große Milde bei Abmessung der Strafen vorgehalten habe. Er werde seinem Beispiel folgen, wo er ein zu hartes Urtheil annehme. Viel besser übrigens als die Urtheile im Allgemeinen zu kritisiren, sei es, ein einzelnes bestimmtes Urtheil herauszugreifen, wie es hier im Hause geschehen sei. Gerade weil die in den Debatten besprochene Sache niht mehr shwebe, liege jede Vermuthung fern, als ob man mit Einwirkung auf den besonderen Fall fritisire. Die Linke wolle an diesem praktishen Fall, welcher nah dem, was sie und der Kriegs-Minister seinerseits vorge- bracht habe, in seinem Thatbestande in dec Hauptsache klar- gestellt sei, das Bedürfniß der Geseßgebung beurtheilen. Er leugne nicht, daß, wenn der Leipziger Fall niht {on von dem Abg Bebel zur Sprache gebraht worden wäre, dies von anderer Seite geschehen wäre. Die erlassenen Strafen stän- den in der That niht im Einklang mit dem deutschen Nechts- bewußtsein. Allerdings das Nilitär-Strafgeseßbuch stehe ja mit der Frage, die heute verhandelt werde, nicht direkt im Zusammenhang. Er und ein Theil seiner ¿Freunde habe übrigens seiner Zeit gegen das Geseß gestimmt, manche hätten es angenommen, nicht weil sie es an si für etwas Gutes gehalten, sondern weil sie darin einen Schritt der Ver- besserung im Verhältniß zu dem früheren Strafgesezbuch er- blickt hätten. Nun sei aber das Strafgescßbuh in seinen Strafen nicht so bestimmt, daß es den richterlichen Spielraum ausschließe, und das Strafmaß werde ‘regelmäßig gerade durch die Art bedingt, wie der einzelne Fall sih darstelle, Die bürgerlihen Kreise hätten das lebhafteste Jnteresse an der Reform der Strafprozeßordnung, z. B. wo Militärpersonen sih gegen Bürgerliche vergangen hätten. Denke man an eine einfahe Schlägerei, an den Mißbrauch der Waffe; der ge- meine Mann verstehe niht das Verfahren, nach dem der Fall behandelt werde, er fühle si verleßt und sei nicht in der Lage zu prüfen, ob die Rechtsverleßung, die ihm widerfahren sei, au die rechte Sühne erhalten habe, er höre überhaupt das Nähere über das Urtheil gar nicht, Solche Fälle wirkten stark verleßend. Der Kriegs-Minister habe dem Hause jede Hoffnung zerstört, als ob man, so lange die ge- genwärtigen Personen maßgebend seien, zu einer Reform der Strafprozeßordnung kommen würde, die den Anforderun- gen dcs Reichstages genüge. Der Grund, den der Kriegs- Minister gegen eine Revision vorgebracht habe, daß der jeßige Strafprozeß summa summarum etwas ganz Gutes und Brauch- bares sei, daß nur einige technishe Mängel ihm anhafteten und daß die preußische Armee darunter große Thaten verübt habe, treffe doch in keiner Weise zu. Was würde man dem- jenigen erwidern, der das Spießruthenlaufen und die Stock- prügel zur Zeit Friedrichs des Großen unter Hinweis auf die, Thaten seines Heeres empfehlen wollte? Er fei überzeugt daß der Militär-Strafprozeß mit den Thaten der preußischen Armee in keinem engeren Zusammenhang stehe und daß, wenn derselbe noch viel \{lechter gewesen wäre, die preu- bische Armee in Folge ihrer inneren Vorzüge vor anderen Armeen diese großen Thaten doch. vollbraht hätte. Wenn bei einer Revision des Militär - Strafprozesses die Oef- fentlihkeit des Verfahrens niht angenommen werden würde, so würde ja der neue Strafprozeß im Verhältniß zu dem in Bayern geltenden einen Nücschritt darstellen; und den wolle er niht erkaufen mit einigen tehnishen Fort- schritten. Er verlange gar nit blos öffentliches Verfahren, sondern auch, daß alle gemeinen Vergehen, die niht mili-

tärisher Natur seien, von bürgerlichen Gerichten abgeurtheilt

würden. Wenn der Kriegs-Minister meine, daß dieser

Reichstag troß seiner der Regierung günstigen Zusammen-

seßung keine Aussicht habe, eine neue Strafprozeßordnung

zu vereinbaren, so sei er sicher, daß keine Strafprozeßordnung

zu Stande käme, die den Anforderungen der Linken genügen

würde. Deswegen habe er es au für unpraftisch gehalten,

einen Antrag, der die ganze Strafprozeßordnung betreffe, zu

erneuern, wenn die Linke auch das Bedürfniß nach einer

gründlihen Umgestaltung ebenso lebhaft empfinde wie früher.

aufgenommen werde.

die er nit als Abschlagszahlung, sondern ganz unabhängig

Aber es empfehle si, eine theilweise Nesorm vorzunehmen,

habe der Kriegs-Minister angedeutet, daß Seitens seiner Ver-

hätten und daß darüber eine Statistik

werde. Jm vorliegenden Falle wäre der Reichstag um #9 mehr zu einer Auskunft bercchtigt, als in Bezug auf die Oeffentlichkeit des Verfahrens ein Widerspruch zwischen dem preußishen und bayerischen Kriegs-Minister bestehe, Der bayerische Bevollmächtigte sollte vem Hause daher Aufklärung geben über die Erfahrungen, die man in Bayern mit dem Veffentlichkeitsverfahren gemaht habe. Der Antrag des Kol: legen Richter werde unzweifelhaft einen Uebelstand beseitigen, Zur Zeit halte er denselben jedoch nicht für opportun, derfelbe werde eine generelle Negelung der Angelegenheit nicht fördern. Er werde indessen dem vom Abg. Richter angeregten Vor- schlage nicht entgegentreten.

Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, O bayerishe General-Major von Xylander das

ort: Meine Herren! Auf die wiederholte Provokation des Hrn. Abg, Dr. Windtborst habe ich die Ehre, zu erklären, daß weder der bayerischen Militärverwaltung noch der Königlichen bayerischen Re- gierung bis heute der Entwurf cines Gesetzes, betreffend eine Straf- prozeßordnung für das deutsck&e Neichsheer, zugegangen ift. Es hat demnach weder das bayerische Kriegs-Ministerium, noch die Königliche bayerishe Regierung Verarlassung gchabt, zu einem solchen Ertwurfe Stellung zu nehmen, und es kann demnach auch von cinem diet- bezüglichen bestehenden Gegensate zwischen dem Königlichen bayerischen und dem Königlichen preußishen Kricgs- Ministerium niht die Rede fein. Der Abg. Dr Windthorst bemerkte, er habe kein Wort von einem Gegensaß bezügli eines vorgelegten Gesezentwurfs gesprochen. Er habe nur betont, daß man in Bayern bereits Erfahrungen mit der Oeffentlichkeit bei den Militärgerichts- verhandlungen gemacht habe, und diese habe er zu erfahren ge- wlinsht. Man würde daraus ersehen können, ob sie derartig seien, den Reichstag zu einer Abschaffung der Oeffentlichkeit zu bestimmen. Der Abg. Dr. Hartmann erklärte, seine Partei theile den Wunsch nah dem Zustandekommen einer der dermaligen Zeit- anshauung entsprechenden Strafprozeßordnung, indeß habe die Debatte auf seine Partei über ihre Gestaltung, wie sie heute geführt worden, thatsätlich den Eindruck einer ersten Lesung gemacht, als ob der Entwurf {hon vorläge; seine Partei könne sih indeß heute nicht darauf einlassen und behalte sich vor, Stellung zu all diesen Fragen zu nehmen, wenn dem Hause der Entwurf vorgelegt sei. Was den An- trag Richter anlange, bezüglich der Militärgerichtsbarkeit ver- abschiedeter Offiziere, so sei seine Partei entschlossen gewesen, für den Antrag zu stimmen, bis zur leßten Erklärung des Abg. Richter. Derselbe habe gesagt, daß er unter den ver- abschiedeten auch die zur Disposition gestellten Offiziere ver- standen wissen wolle. Diese wolle seine Partei der Militär- gerihtsbarkeit nicht entnommen sehen, und deshalb werde seine Partei gegen den Antrag stimmen.

Hierauf nahm wiederum der Staats-Minister von Schellendorff das Wort: i Meine Herren! Es liegt mir daran, noch in dieser Sitzung einen Punkt klar zu stellen in Bezug auf den Antrag de£ Hrn. Abg. Richter.

Es ist mehrfach gesagt worden, ich bätte diesem Antrag gegen- über cine sehr entgegenkommende Haltung gehabt, und ih möchte nun klarstellen, daß nach dem unkorrigirten stenographischen Berichte, der vor mir ltegt, ib gesagt habe:

. Ich glaube, es liege keine Veranlassung für uns vor, uns diesem Antrage gegenüber absolut ablehnend zu verhalten.

Ich möchte doch bitten, daß diese Abstufung festgehalten werde. Im Uebrigen werden wir uns die Sacve ja noch sehr überlegen müssen, Jch_ habe einige Gründe, die der Herr Abgeordnete für die Sache namentlih auch gewisse Gründe der Bequemlichkeit, die für die Militärrechtspflege erwachsen würden, anerkannt, ih habe einige andere Ausführungen gcmacht, von denen ih kein Wort zurückzunehmen habe. J bemerke aber, daß, wenn der Herr Abgeordnete die Offiziere zur Dieposition hineinzteht, aller- dings er damit auch für die Militärverwaltung ein erheblich er- s{werendes Moment hineinlegt, und daß ih dazu zur Stunde au nur eine Aussiht auf Zustimmung nicht geben kann; denn die Offiziere zur Disposition stehen in einem sehr nahen Ver- hältniß zu uns. Es is niht nur, daß diesen Offizieren die Verpflihtung auferlegt is, ihren Wohnsißwechsel anzugeben, sondern das sind Offiziere, zum größten Theil wenigstens, welche in den Mobilmachungs-Ranglisten notirt werden für cine Verwendung unmittelbar und zwar in ziemli wichtigen Posten, so daß wir aller- dings da eine Veranlassung haben, tiesen Personen gegenüber unsern Einfluß ia etwas höherem Maße geltend zu erhalten als gegenüber den einfach verabschiedeten Offizieren. : i: Da i nun einmal das Wort habe, fo bin ich auch glei bereit, dem Wunsche des Hrn. Abg. Richter zu entsprechen bezüglich der neulih nur gestreiften Frage, der Selbstmorde. Ehe ih darauf eingehe, möchte ih mir geftatten mit ein paar Worten einem Einwurf zu be- gegnen, der in der Polemik des Herrn Abgeordneten gegen mi er- boben worden is. Je hatte nämlich gesagt und halte das auch auf- recht, daß cin Militärstrafprozeß, welcher so {lecht wäre, in seinen Resultaten auch zum Ausdruck gelangen müßte in dem Disziplinar- zustande der Armee und also au in den Leistungen der Armee vor dem Feinde. Der Herr Abgeordnete hat das zu beftreiten gemeint

Bronsart

mit einem Hinweis auf das Spießruthenlaufen in früheren Jahr-

en erheblihen Steigerung der Selbstmordziffer im ganzen Volke r C Ich E Rei meine Herren,® daß im Verhält- p u anderen Staaten Deutschland augenblicklich in Bezug auf die m / der Selbstmorde zu der Bevölkerungs8ziffer mit die ungünstigste Vtelle einnimmt. Am gürstigsten steht Italien, welches 37 TOE, orde auf 1 Million Einwohner hat, England mit 66, dann v Oesterreich diesseits der Leitha mit 122, Frankrei, und ann T nen die deutshen Staaten, innerhalb welcher fit nun au s ine ganz große Verschiedenheit dauernd herausftellt, ein U niß welches im Uebrigen reflektirt auf die Zahl der Selbstmor e in y " einzelnen Corpsbezirken, je nah dem diese Gorpsbezirke ihren Ersaß ‘aus diesen oder jenen Gegenden des gesammten deutschen terlandes entnehmen. - l D Nun aber kommt, abgesehen von dieser absoluten A Selbstmorde und der Steigerung, die wir speziell in Deutsch a n sehr erheblihem Maße zu verzeichnen haben, natürli die Zah e Selbstmorde in der Armee in Vergleich und da ergiebt sich a er- dinas, daß, wenn wir die Zahl der Selbstmorde vergleichen in L Armes, mit den gleichalterigen Bevölkerungsklassen männ- lichen Gesblechts, dann in dem von der ‘preußifchen wi waltung ressortirenden Kontingent das Verhältniß sich so (stel i daß die Zabl der Selbstmorde in der Armee E et em Durscnitt der leßten 10 Jahre, in denen wir die Beobachtungen haben genau darstellen e R a als in den j i ännlichen Klassen der Ci lte ; M nie ralid Seitens des Herrn Abgeordneten Bebel gegeben worden sind, und die sehr erheblich von denjenigen, A ih Jhnen damals gegeben habe und heute auch wiedergebe, abwei gen haben mi nun veranlaßt, zu kontroliren: wie mag denn der Herr Ab- geordnete zu seiner Berechnung und Zahl gekommen sein, da t ja auch zu- gab, auf Grund e laute Bereining, E Pera w n zunächst ein Fehler in seiner Bere{nung, e nâm- lib die Zahl Tel S Lftaiede nit ermittelt im Verhältniß zur a PA ferungsziffer, sondern zur Zahl der Todesfälle. Das ist ein mg eich, der naturgemäß zu Ungun}sten der Armee ausfallen muß, wei n Armeediensst nur anscheinend ganz gesunde Leute genommen O und in Folge dessen schon die Sterblichkeitszifferoder Armee eine at erheblich geringere ist als die Sterblichkeitsziffer im Civil. a7 M Jhnen hier auch cine Zahl nennen. Wir haben in den letz a Jahren einen unausgeseßten Rücgang der Sterblichkeitsziffer sowob in der Armee, als auch einen Rückgang in „der SterblichkeilEziffer der Civilbevölkerung. Aber diese Sterblichkeitsziffer in der Armee ist überhaupt eine viel geringere. Wenn ich das Zahr 1881/82 Cs so sind wir allmählih in der Armee bei 10 000 Mann in der Heeres- stärke bis auf 45 Todesfälle gefallen und in der gleichaltrigen männ- lihen Civilbevölkerung haben wir 79. Das ist doch {on ein sehr erheblicher Unterschied. Aber dadurch würde immer die N zwischen den Angaben des Hrn. Abg. Bebel und meinen Anga K noch nicht erklärt, Ich muß also annehmen, daß der Hr. O! in seinen Zahlen möglicherweise nicht , die G U! Klassen der männlichen Civilbevölkerung, sondern die gesammte Bevölkerung zu Grunde gelegt hat, und eine Berechnung, die daraufhin bei mir an- gestellt wordén ist, M H Ae ect daß untcr dieser s\feßuna seine Zahl nahezu richtig 1st. L N O fre kommt ja in Frage: Woraus E Dies nun dieses immerhin nach meînen Angaben auch oen Ber- hältniß, daß also während des aktiven Dienstes sih 23 ma edr Selbstmordfälle ereignen als in der gleichaltrigen männlichen Civil- bevölkerung ? Meine Herren! Da ist {on öôfter gesagt oe die ganzen Eigenthümlichkeiten des Militärdienstes , die. nah pa Q Richtungen hin strengen Anforderungen, die an den Mann E werden, die Beschränkung ciner gewissen Freiheit und Selbständigkeit, die er vorher {on genossen hat mit einem Wort, daß alles das, was dort verlangt wird, auf Leute, denen überhaupt eine gewisse Disposition zum Selbstmord innewohnt, nun als Gelegenbeitöursache wirken und also si nach dieser Richtung hin unangenehm bemerkbar en kann. : i Reh O nun, meine Herren, _aber au die Frage Tontroliren lasen : wie stellt si denn das Verhältniß in anderen Armeen ? und da hat si zu meiner und, ih glaube, auch zu Jhrer großen Befrie i- gung ergeben, daß in keiner Armee die Verhältnißziffer o günstig steht, wie in unserer Armee. Wir haben also 2# mal soviel Todes? fälle in der Armee gegenüber den gleicalterigen männlichen Klassen der Civilbevölkerung. Dieses V:rhältniß stellt sih in der italieni- hen die an und für sich ja, weil Jtalien sehr wenig zum Selbst- mord neigt, nur geringe Ziffern ergiebt in der italienischen, na ¡ösischen und englischen Armee so dar, daß die Selbstmordprozente zreisa, selbst vierfach stärker sind als in den gleichaltrigen Klassen er Civilbevölkerung. i Sie A s hier also mit einem Zustand zu thun, welcher sch in allen Armcen bemerkbar macht, der aber U unserer Armee sich doch am wenigsten bemerkbar macht. Ich 0 e daher, meine Hcrcen, daß es wirklich gut wäre, „wenn endli e nit fubstantiirten Klagen in tem Umfange, wie sie hier avo en worden sind, vor allen Dingen in der Presse aufhörten, un man sid daran gewöhnte, zu sagen: wenn ein Mann im Mi- litär sich das Leben nimmt, 0 L das sehr A werth, aber es braucht gar nicht begründet zu sein ne M heinlithkeit liegt nicht einmal vor auf speziell \Glete than lung, die dem eanne zu Theil geworden iit und ihn direkt n en Tod getrieben hat. Jch will Ihnen aber auch nas ieser ichtung noch Zahlen nennen, die von Bedeutung sin L unsere Armee betreffen. Von 2948 Selkstmordfällen in den N 16 Jahren ift nur bei 41 Fällen, also nur bei 1,4% dieser R mordfälle nachgewiesen, daß vorher eine Mißhandlung stattgefun n hat. Das ist ja sehr beklagenswerth, und ih wünsche gewiß mi Ihnen, daß derartige Mißhandlungen überhaupt nicht mehr vor-

und

da , daß unsere i „jen | / ea a quaclösdt zu schen, welcher das Bild der mächtigen Germania cerdunkelt.* h_

2 doch aus dem ganzen Briefe hervor; der Mann ift aber von alshen Auffassungen ausgegangen ; ) Nit auf Grund eigener Anschauungen, sondern auf Grund der Zeis- tungen, die in ihrer Majorität, in großer Zahl wenigstens, die Dinge von einem vollständig irrigen Standpunkt aus behandeln, ih will nicht mehr sagen, als von einem irrigen Standpunkte aus

wünscbe ich mich auch darüber mal auszusprechen.

darauf, | (

Auslande uns so stolz [uslande ] bäßlichen

fühlen im „_ U C wünscht, jenen

zum Vaterlande

und wir Liebe

Das ift ein Mann, der gewiß ganz deutsch fühlt, das und zwar auf Grund wessen ?

diese

behandeln. j : i 2 Nun, meine Herren, was die Mißhandlungen [n if ja Leider ine Thatsache, daß dieses shwere und mit s{chwerer Strafe bedrohte eilitärifcbe Bergehen immer noch vorkommt, troßdem Seitens Mr Vorgesetzten Alles geschieht, was geschehen kann, troßdem daß e Handhatung des Gesetzes auf diesem Gebiete eine äußerst strenge E troßdem daß, wie Fhnen dies auch {on früher gesagt worden n Se. Majestät sich für diese Branche außerordentli interessirt, un sich alle Jahre ganz besonders darüber Vortrag balten Ia N Meine Herren, man muß sich fragen, wie kommt das, daß das immer noch nicht aufhört? Nun, da liegt zunächst wohl der eine Grund vor, daß dies ein Vergehen ist, wie alle andern, und wir es ebenso wenig, wie Diebstahl, gemeine Vergehen jeder Act, Ns Vergehen jeder Art aus der Welt schaffen; und wenn ih. Ihnen Au Zahl nennen sollte, wo wir thätliche Angriffe gegen BVorgeseßte, Beleidigungen der Vorgesetzten haben, so würden Sie ermessen, E diese Fälle auch leider Gottes nicht selten sind und si ogar Ler Zahl der Fälle von Mißhandlungen der Untergebenen in fehr aa er Meise nähern. Ich meine also, daß wir nicht darauf renen können trog aller Reden hier, trotz aller Erörterungen in der Presse, diese Sachen aus der Welt zu schafen. Wir müssen mit dem Strafgeseb dagegen vorgehen, und ih glaube, daß wir in der Schäcfe der R entschieden nicht viel weiter gehen können, Nehmen Sie doch Cas an, daß ein Unteroffizier, der sich tiefes Vergehens wiederholt s{uldig mat, degradirt wird, daß seine ganze Zukunft, auf die O fapitulirt und den dauernden Militärdienst bei uns eingegangen ist, dadur vernichtet wird; nehmen Sie ferner an, daß ein T bei dem in wiederholten Fällen derartige Dinge passiren, durch id Geéeseß mit der Strafe der Dienstentlassung bedroht, also aus er Armee entfernt wird. Das sind doch gewiß recht hohe Strafen. Wir haben Strafen, meine Herren, wo für fortgeseßte und, wenn Ö so sagen soll, wirklich vorsäßlihe Mißhandlungen Üntergebener die Leute mit mehrjähriger Gefängnißstrafe belegt werden. Also in der Beziehung ist wirklich meiner Meinung nah nichts zu bessera. i

Nun kommen die fogenannten leihteren Fâlle. „Wenn ih e zugebe, daß es durhaus wünschenswerth wäre, diese Fälle auch volls {tändig aus der Welt zu schaffen, so glaube ih do, daß hier gegen das so tüchtige pflichttreue Unteroffiziercorps im Ganzen R häufig ein zu weit getriebener Vorwurf der Rohheit u. st. w. erhoben worden ift. Meine Herren, welches ist denn das Material, mit n diese Unteroffiziere sich zu beschäftigen haben? Das n auch n vollständig einwandsfrei, und wenn ih Ihnen hier z. B. [äle, s habe im vorigen Jahre eine Zusammenstellung machen lassen, Y die wird ja für dieses Jahr bei der großen Zahl von Personen, h in Frage kommen, nicht viel anders lauten, wonach von den E lihen im vorigen Jahre eingestellten Rekruten a lo Leute, die im Durcbschnitt 21 Jahre alt sind, es P, 90jährige und au etwas ältere etwa 11 %/ bereits vor threr a stellung bestraft sind. Von diesen 11 °/e, also aus dieser Zahl maus wenn ich sie wieder als eine Einheit betrachte, sind 44 % land wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, wegen Verbrechen un Vergehen wider die öffentliche Ordnung, und 24/9 wegen E verleßzung und thätliher Beleidigung. Da finden Sie do, daß wir eine Zahl von Leuten einstellen, bei denen von Hause A A N gewisser Hang zur Widerseßlichkeit vorhanden ift, und diese i a feßlihkeit äußert sib au dann schr bald, wenn die Leute A n genug sind, nicht immer so, daß es einen Ausbruch zur Folge hat, n die unmittelbare Anwendung des Strafgeseßes ermöglicht, sondern Ds ist so eine gewisse Sorte von Dickfelligkeit, die den Unteroffizier, der sie den garzen Tag Über zu exerzieren, zu instruiren, in Bezug auf Quartierordnung, Reinlichkeit am Leibe, Instandhaltung der Sachen unausgeseßt zu beaufsicbtigen hat, der dafür von v Compagnie-Chef in gewisser Beziehung verantwortlich gemat wird, \chließlich auch einmal in cine Art der Erregung bringt, A einen Verstoß gegen das Strafgeset zur Folge hat und eg D wirklich eine ganze Masse von Sâllen da, wo ein gerechter id er für mildernde Umstände plaidiren würde. Ich führe das hier nur r zur Chre des Untero! fizierstandes, welber im Ganzen nes n tüchtig und ordentli ist, und auf den wir fehr viel zu rechnen haben.

Nun, meine Herren, hat man auch einen Vergleich it anderen Armeen gezogen. Ja, meine Herren, in der französischen Armee j. n hat der Unteroffizier Disziplinarstrafgewalt etwa in dem Mgße, e bei uns der Compagniechef. Reizt der Mann ihn oder reg? er n irgendwie auf, so {ickt er ihn auf 3 Tage in Arrest, und damit i die Sache erledigt. Der Unteroffizier bei uns kann si ja TNOEEN oder den Mann melden, aber es liegt in der menschlichen Natur be- gründet wir alle wollen nicht behaupten, daß wir im MRe wären, unsere Leidenschaften absolut zu zügeln —, daß der Unter- offizier sid selbs Recht schaffen will. Es ift unklug von A V wird selbst bestraft, es thut ihm naher leid; aber bei alledem komm es vor, und es ist in der That auth erklärlich. Ÿ ehe

Nun, meine Herren, möchte ih aber, auc sagen, daß t e von Mißhandlungen Untergebener sehr vielfa i will in Agen in einer tendenziösen, aber doch in einer den Verhältnissen s l E \prechenden Weise in der Presse entstellt werden, daß Fälle, die vo

J r mi ei Leben begegnete, welcher Furcht hätte. joner, der mir in meinem Leben begegnete, i h) : Fch habe auch die Akten des Stargarder Gerichts eingesehen.

Da ist die Sache protokollirt, und ih werde Ihnen verlesen, was der Dragoner Peters ausgesagt hat:

Wenn mir jeßt vorgehalten wird, day ih vor dem unter- bunasiébrenvai Offizier anders ausgesagt habe, so erwidere daß ih das nur deshalb gethan _und mit der Wahrheit BE - gehalten habe, weil ich meinem Offizier niht have schaden E So steht es in n PpIoEES des Gerichtes, meine Herren! Da- n in der Zeitung steht: : E Auf È Sbaie des Vorsißenden, warum Peters bei Oper Vernehmung vor dem militärishen Vorgesetzten das Gegenthei ausgesagt habe, erklärt Peters nach längerem Zögern, daß er \t ch vor seinem Vorgeseßten gefürchtet habe. Fett gedruckt natürlich. Nun, meine Herren, wenn der Mann sagt: ih will meinem Vorgeseßten niht s{chaden, fo glaube id, d da ein anderes Motiv gesucht werden kann, als das der Furcht, un ih fanz nur sagen, meine Herren, die nachträgliche (Pera welche nun natürlih gegen den Offizier, der den Mann MHaURETS getroffen hat mit der Peitsche, eingeleitet worden ist, hat vor al en Dingen bei den eidlihen Vernehmungen der Mannschaften res daß sie sib eigentlih unausgeseßt ciner ganz besonders guten, u \chaftliben Behandlung dieses Offiziers zu erfreuen hatten. S i ihm eine andere Mißhandlung nacgewiesen, Er hat einem ann eine Ohrfeige gegeben, weil der Mann einen Karabiner fo S sichtig losge\hossen hat, daß er ihn beinahe erschossen hâtte. Gr q. auch diese Ohrfeige nicht rechtfertigen —, ih appellire aber an n Herren, ob es nicht dem einen oder andern passiren könnte, daß er lena eine Ohrfeige geben würde, der durch fo weitgehende Unvorsichtig ei ihn in Lebensgefahr R s Offizier ist dafür bestraft worden, pi von selbst versteht. : , A E laiek Ao andere Fälle vor, ich bin einzelnen nah- gegangen. Da find in der Presse Fälle erörtert worden, wo Eo keine Mißhandlungen stattgefunden hatten, wie die Leute es beeid gt haben, wo troßdem eine große Mißhandlung auêeinandergeseßt cen {chließlich sogar erfiärt worden ift: jeßt is das Kriegsgerich gewesen, der Unteroffizier ist sehr ftrenge bestraft „worden, wir wissen natürlich nicht wie , denn das E fahren ift heimlich. Meine Herren, was die Strafmaße betrifft, fo werden die jedesmal dur das Paroleverfahren veröffentlicht, das erfährt jeder Soldat, und es ift keinem Soldaten vershränkt, anderen Leuten das zu erzählen. Wir haben gewisse Diskretionen im Straf- verfahren, soweit es Offiziere betrifft, das liegt aber in unseren disziplinaren Verhältnissen, die wir aufrecht zu erhalten wünschen. In einem dieser Ee ih mir die Akten auch kommen lassen, hen, wie die Sache lag. |

5 ie i nun die Sache in die Zeitungen gekommen? Ich will áöIhnen das erzählen. Der angeblich mißhandelte ¡Mann wird cines Tages in der Kaserne heraus8gerufen, weil ihn ein Landsmann zu \prechen wünscht die Person, die sich ihm gegenüber präsentirt als Landsmann ift ihm ganz unbekannt diese Person sagt ihm, er möchte doch einmal herauskommen, da und da wäre ein anderer Herr, der ihn zu sprechen wünschte, fie wollten zusammen Abendbrod essen. Der Mann geht nah einigem Zögern hin, findet einen Herrn, welcher erklärt, er wäre expreß aus Berlin gekommen, N den Fall mit ihm festzustellen. Dem Mann wird Butterbro j Bier u. #. w. vorgeseßt, und er wird nun vollständig gepreßt, E Erklärung gegen seine Vorgeseßten abzugeben. Das war ein Fa É wo behauptet worden war, ein Unteroffizier hâtte diesen Mann, uen er shmutige Füße gehabt bätte, durch die ganze Abtheilung gen und die hätten alle den Mann mit den frishbenagelten Ss stiefeln auf die Füße treten müssen z der Mann hâtte zwar als derber Pommer den Schmerz herunterges{chluckt, aber die Sache wäre doch se. Meine Herren, die Sace ist absolut gar nicht so, sondern der Mann i von keinem einzigen Menschen getreten worden. Der Bt E hat gefagt: Seht Euch den s{mußtigen Kerl an mit Erlaubniß I fagen —, er hat ihn durch die Abtheilung geführt und hat gele! : dem müßte der Dreck heruntergetreten werden. Es hat ihn g er Tetn Mensch getreten, denn das ist doch keine Anweisung, O ae Bemerkung, die in derber Weise gemacht wurde. Es wAE ja effer, sie wäre unterlassen worden; aber eine Mißhandlung zu R das ist doch in der That E JIn' der Presse steht e

A 3 die Sache so passirt wäre. : E Es f nichts Seltenes ih bin allen diefen Dingen Qare Ba gangen daß Einjährig-Freiwillige namentlih na ihrer Ent ae aufgefordert werden, sie möchten Anzeige machen, ob ihnen Lo irgend etwas über A s Ea E x S

s it einer Art Spionir|y ‘ben, Dadia A las Herren, möchte ich Ihrer Beurthcilung unterstellen. Wir fassen jeden Fall mit voller Strenge, aber diese Art und Weise, wie die Dinge in falsher Weise in der Presse behandelt werden, trägt dazu bei, die Armee in ihrem inneren Gefüge und Ansehen, das Be vor dem Lande genießen muß, in ganz ungerechtfertigter Weise herab- zuseßen. L 5 L L tese FäU i erren! Ich {ließe meine Erörterungen über die e E,

bin S bereit, wenn Ba ria Richtung Wünsche an mich ge-

2 ,xden sollten, zu antworten. s ) j E Der Aba. Richter (Hagen) erklärte, es seien allerdings 14 000 Deutsche wegen unerlaubter Auswanderung bestraft worden, aber er glaube, daß diese Auswanderung nicht nur durch die Mißhandlungen, fondern au durch die längere Dienstzeit bedingt sei. Er gebe fehr gern zu, daß oft M und unedle Motive zu solchen Klagen Anlaß gegeben hätten, aber er bestreite, daß überall, wo Mißhandlungen nor ene men seien, auch Beschwerde erhoben werde. Gleichwohl sei a G in Wirklichkeit niht alles so rosig und unschuldig, wie

kommen und auch in diesen Fällen nicht stattgefunden hätten, weil dann jeder Verdacht N part bliebe. Ih bemerke aber, daß bei der weit-

\ i tem ind, aufgebausht wurden zu Ereignissen, die in höchsl M Lat Take öffentliche Interesse erregten, während ih das von

der Kriegs-Minister darstelle. Die Strafen für Mißhandlun=