1884 / 292 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Stet S p pu Ader Sre C R L Dle A 0 p

den Wegfall der Berufung gewöhnt babe; alle die Mittel, welche die Strafprozeßordnung in Bewegung geseßt hat, um den Ange- klagten zu veranlassen, seine Entlastungsbeweise rechtzcitig geltend zu maten und darzulegen, scheinen nicht verfangen zu haben, der Ernst der Lage wird zu häufig, wie dies der Herr Vorredner drafstisch geschildert hat, von dem Angeklagten erft dann erkannt, wenn ibn bereits die erste Instanz verurtheilt hat, und dann kann das ihm offen stehende Rechtsmittel der Revision an das Reichsgericht ihm zwar Kosten verursachen, aber selten von Nußen sein, denn die Fälle, in denen es sih bei Strafsachen der mittleren Ordnung um Recbtsfragen handelt, sind sehr selten, meistens stehen grobkörnige Thatsachen in Frage, und die thatsählihe Feststelung des ersten Richters ift für das Reichsgericht unanfechtbar, wenn sie nit auf fehlerhafte Weise zu Stande gekommen ist, das Reichsgericht ist nicht befugt, die that- säcblihen Feststelungen einer Nachprüfung in Bezug auf ihre Rictig- keit zu unterwerfen.

Meine Herren ! Es handelt si dabei aber, wie bemerkt, nur um vorläufige Eindrücke des Herrn Reichskanzlers. Der Herr MReichs- kanzler hat aber bei der Wichtigkeit der Sache derselben {on seit längerer Zeit seine Aufmerksamkeit zugewendet, und er ist eben jetzt im Begriff, mit den verbündeten Regierungen darüber in Berathung zu treten, of das Bedürfniß einer Appellationsinftanz auch bei ihnen empfunden wird, und ob sich innerhalb des Rahmens der bestehenden Einrictungen ein Weg finden-/ lasse, um dieses Bedürfniß zu befrie- digen; ec hofft dur diese Verständigung mit den verbündeten Regie- rungen das Material zu einer entsprechenden Vorlage an den Bundes- rath zu gewinnen. Der Herr Reichskanzler wird gleichzeitig noch einige andere Einrichtungen unserer Strafgerichtsordnung der Be- urtheilung der verbündeten Regierungen unterwerfen. (Hört! hört ! links.) Sie rufen hört! hört! auf jener Seite, meine Herren, und Sie sind vielleiht von der Befürchtung bestimmt, als ob man die Einführung der Berufung als einen Vorwand benußten wolle, um die Strafprozeßordnung in einer auf vergangene Anschauungen zurück- greifenden Weise zu revidiren. Eine solhe Rückwärtsrevidirung liegt

von der Frage der Berufung, cinigeEinrichtunger unsererStrafgerichtsord- nung beseitigen, die, ohne entspre{enden Nutzen hervorzurufen, {fi als unzweckmäßig und lästig für das betheiligte Publikum erwiesen haben. Ich kann in dieser Beziehung nur verweisen auf einen von dem Herrn Reichskanzler selbst s{on in diesem Hause berührten Punkt, nämlich auf die große Zahl, in welcher die Geschworenen zu den Schwur- gerihtêperioden cinberufen werden müssen, und auf die Zeitvergeu- dung, welche mit dieser Einrichtung für die Ges{worer,en verbunden

Wesentlichen vermindern läßt,

Meine Herren! Wenn ich jeßt noch mit ein paar Worten auf die Berufung zurückgehe, so habe ih die Hauptschwierigkeiten bereits hervorgehoben, welche ihrer Einführung im Wege steht. In den Strafsachen mittlerer Ordnung nimmt ter Zeugenbeweis einen so breiten Raum cin, wie faum in irgend einem anderen Theil der Rechtspflege. Daher is es nothwendig, daß der Richter, welcher über die That zu urtheilen habe, dem Schauplatz derselben nahegerückt sei. Wer daher eine neue Gerichtsorganisation zu entwerfen hat, der muß vor Allem sich darüber klar werden, wie er den Rechts- zug in den Strafsachen mittlerer Ordnung einrihten will; denn ‘danach, je nachdem die Thatfrage in einer oder meh- reren Instanzen geprüft werden soll, richtet sich die ganze Veranlagung der Gerichtsverfassung, namentlich ob die Bezirke der

oberen Gerichte größer oder kleiner zu bilden find.

Wir stehen nun aber gegenüber einer fertigen und seit fünf Jahren ins Leben getretenen Gerichtsverfassung, welhe ohne das Rechtsmittel dec Berufung gedacht ist. Das ist eine Thatsache, mit der die Freunde der Berufung zu rechnen haben. Wer jemals eine durchgreifende Aenderung der Gerichtsverfassung in der Praxis durch- gemacht hat, wer die Art und Weise zu würdigen versteht, in welcher die Einrichtungen der G. richtsverfassung verwachsen sind mit den gesamm- ten Verwaltungseinrichtungen, ja mit den individuellen Intercssen der Pro- vinzen, Kreise und Gemeinden, der wird sich der Ueberzeugung nicht vers{ließen können, daß die Einführung der Berufung nur dann Aus- sicht auf Erfolg hat, wenn es möglih ift, sie durchzuführen mit Schonung der bestehenden Gerichtsverfassung. Ein gangbarer Weg hierzu wird nur gefunden werden können unter Beachtung aller Eigen- thümlichteiten der Gerichtsverfassungen in den einzelnen Staaten und im Einverständniß mit den verbündeten Negierungen, und Sie werden verstehen, daß wir unter diesen Umständen nicht in der Lage sind, zu den Einzelheiten der vorliegenden Anträge Stellung zu nehmen. Die Tendenz der Anträge im Allgemeinen aber begrüßt der Herr Reichs- kanzler als eine willkommene, und sollte das Haus ein Votum für die Einsührung der Berufung abgeben, so würde der Herr Reichs- kanzler in demselben eine Förderung derjenigen Richtung erblien, nach welcher er die Berathung der verbündeten Regierungen anzu- regen beabsichtigt.

Der Abg. Frhr. von Buol sprach zunächst seine Freude darüber aus, daß man von der Reichsregierung gehört habe, daß auch fie, von den cingehendsten Prüfungen ausgehend, dieser Frage näher treten werde. Auch er sei der Ansicht, daß diese Frage eine wichtige und dringende sei. Nur sollte das Bedürfniß nicht in dem Maße an die Spitze der Erörte- rung derselben gestellt werden, als das vom Antragsteller ge- schehen sei, und auch in Bezug auf die Wege, die man zu verfolgen habe, um dieses Bedürfniß abzustellen, sei er mit demselben nit einverstanden. Er billige die Tendenz, größere Garantien gegen die Verurtheilung Unschuldiger zu schaffen, aber er glaube nicht, daß die Wiedereinführung der Berufung das einzige Mittel sei, um diese Garantien zu gewinnen. Jn Baden habe man die Berufung {hon seit zwanzig Jahren ab- geschafft, troßdem habe sih das Bedürfniß nach einer Wieder- einführung derselben dort weniger geltend gemacht als ander- wärts, und auch das sei erst geschehen seit der Einführung der Neihs-Justizgeseße. Der Grund für diese Erscheinung liege in dem Umstand, daß in Baden ein besseres Vorverfahren sei. Im Verlauf von 36 Jahren seien ihm in Baden nur 2 bis

3 Fälle bekannt geworden, in denen Unschuldige verurtheilt

worden seien. Wenn nun auch hier ein derartiges Vorkommniß nicht ganz habe beseitigt werden können, fo lasse sih doch sagen, daß auch mit der Berufung kein günstigeres Resultat erreicht worden wäre. Er wiederhole nochmals: mit einer Abänderung des Gerichtsverfassungsgescßes zum Schuße Unschuldiger sei er einverstanden, aber er halte die Berufung nicht für den einzi- gen Weg, um zu einem solchen Schuße zu gelangen. Weitaus die größte Zahl der Vertreter der Wissenschaft sei der Ansicht, daß die Berufung niht mit dem Prinzip der Mündlichkeit vereinbar sei. Eine treue Wiederholung des Verfahrens in erster FJustanz sei niht möglich, und doch seße die Berufung eine solche voraus. Der Zeuge werde im Verlaufe weniger Monate ein anderer; er denke hierbei nicht einmal an direkte Beeinflussungen. Der Zeuge werde indirekt bestimmt, durch das Verhör der anderen Zeugen, das Plaidoyer, und jo werde in zweiter Jnstanz ein Urtheil nicht mehr den objektiven Sinnes- eindruck geben. Troßdem wolle er sich dem Prinzip beugen, wenn ihm das Bedürfniß ciner Aenderung, wie sie jeßt bean- tragt werde, klar nachgewiesen sei. Die ganze Prozeßordnung sei nur ein Stückwerk, nirgends sei in derselben Konsequenz zu finden. Wenn man jeßt auch die Berufung auf Straf- sachen ausdehne, so blieben doch die Schwurgerichtsverhand- lungen, bei welchen dieselbe nicht Plaß greife. Er möchte, als O der Schwurgerichte, allen Denen, welche jeßt die

ziedereinführung der Berufung verlangten, die Frage vor-

legen, ob sie nicht damit den ersten Schritt zur Abschaffung der Shwurgerichte thun würden, Vielleiht wäre das beste Mittel, bestehende Uebelstände zu beseitigen, wenn man die Be erster Jnstanz mit lauter tüchtigen Kräften beseßen wollte.

Der Abg. Dr. Hartmann erklärte, seine Partei stehe dem Antrag freundlih gegenüber. Jn der Hauptsache aber werde seine Partei heute noch niht Stellung nehwen. Seine Partei

: behalte sich das vor für ein späteres Stadium, doh werde j dieselbe die Frage der Wiedereinführung der Berufungsinstanz

niht zur Parteifrage mahen. Seine Partei sei dafür, daß die Anträge gewissenhaft geprüft würden, und deshalb sei dieselbe auch mit einer Verweisung der Anträge an die Kom- mission einverstanden. Für seine Person könne er bemerken, daß er, troßdem er sich mit der Frage viel beschäftigt habe, auch heute noch der Ueberzeugung sei, daß die Wiedereinführung der Berufungsinstanz nur ein mangelhafter Nothbehelf sei. Mit dem Vorredner sei er einverstanden, daß die zweite Instanz in der Regel s{lechter informirt sein werde als die erste. Nicht allein die Länge der Zeit, die zwishen beiden Verhandlungen liege, bewirke diese Vershlehterung. Jn der Gruppirung und Beleuchtung der Thatsahen durch die Zeugen machten sih merkliche Unterschiede geltend. Seine Ueberzeugung sei daher, daß die zweite Untersuchung ein viel weniger treues Bild von den Vorgängen geben werde als die ersle. Nun habe der Abg. Munckel früher gemeint, daß der Richter diesem Uebelstande Rechnung tragen könne. Aber das dürfe derselbe gar niht. Dersclbe habe sein Urtheil nicht auf Grund von Muthmaßungen zu fällen, sondern auf Grund der ihm vorgetragenen Thatsahen. Auch der Civilprozeß

außerhalb der Absichten des Herrn Reichskanzlers, er will nur, abgeschen | werde vom Prinzip der Mündlichkeit beherrscht, doch sei dasselbe

hier nit so rein gehalten, daß ein Vergleich mit demselben möglih wäre. Man habe weiter auf die Berufung bei den Schöffengerichten hingewiesen. Aber wer die Dinge aus der

| Nähe kenne, der wisse, daß die Berufung hier sehr verkümmert

sei, Sie bestehe nur darin, daß der Angeklagte noch einmal vernommen werde, im Uebrigen würden die alten Protofolle aufs Neue verlesen. Die Geseßgebung in Sachsen habe das

ist, cin Uebelstand, der si vielleiht \hon durch Herabsetzung der Zahl | Mündlichkeitsverfahren bereits 1855 eingeführt, daneben sei

der Mitglieder, aus welcher die Geschworenenbank zu beftehen hat, im !

die Berufung noch zulässig gewesen. Die Folge sei, daß von der Berufung nur selten Gebrauch gemacht sei. Erst vom 1, Oktober 1879 ab seien die Stimmen nah Wiedereinführung der Berufung lauter und heftiger gewor- den. Erwäge man das, so müsse man zu der Auffassung kommen, daß in den Bestimmungen des Gerichtsverfassungs- gesches die Gründe für die Nothstände lägen, über die ge- klagt werde. Verbesserungsvorschläge follten \sich daher auch in dieser Nichtung ergehen, worauf auc der Vorredner hin- gewiesen habe. Er glaube, daß ein guter Theil der jeßigen Klagen beseitigt werden könnte durch eine Reform des Vor- verfahrens, ein ausführliheres Protokoll, eine obligatorische Voruntersuhung, sowie durch eine Verbesserung des Rechts- mittels der Revision. Auch der nothwendigen Vertheidigung

sollte eine weitere Ausdehnung gegeben und in der Ver-

fassung der Gerichte niederer Ordnung eine Aenderung vorgenommen werden, Er wünshe, daß das Laien- element nah Art der Schöffengerihte au in Fällen mittlerer Gattung zugezogen werde. Er habe selbst mit solchen ge- mischten Kollegien gearbeitet und könne nur sagen, diese Ein- rihtung sei das Beste, was man in Sachsen geschaffen habe. Auf eine totale Revision des Gerichtsverfassungs-Geseßes, wie er sie für wünschenswerth halte, sei nach den Auslassungen des Staatssekretärs von Schelling nicht zu rehnen. Die RNe- vision werde nur eine beschränkte sein. Für die Zwischenzeit sei zu erhoffen, daß die Bewegung, die sich auch in diesen Anträgen widerfpiegele, niht spurlos an den Richtern und Staatsanwälten vorübergehen werde, venn das die nbe lie Va nar Was die Staatsanwälte betreffe, so wünsche er, daß Niemand zum Staats- Gat bee ee Der O ne S nd als Richter in einem Kollegium gesessen habe. Auch die Justizverwaltungen könnten sehr viel thun, wenn sie die Thätigkeit der Staatsanwalte besser kontroliren wollten. Aus dem sächsishen Justiz-Ministerium seien oft Neskripte an die Staatsanwalte ergangen, weshalb sie in gewissen Fällen über- haupt noch das „Schuldig“ beantragt hätten. Endlich sollten die Staatsanwalte auch darauf mehr sehen, daß nicht ein Un- s{huldiger verfolgt und Niemand mit höheren Strafen belegt werde, als es nah dem Geseße nöthig sei. Schließlih könne er noch der Hoffnung Ausdruck geben, daß bald eine Negie- rungsvorlage gemacht werden möchte, die das Haus ermög- liche, auch die Frage der Berufung zu regeln.

Der Abg. Dr. Marquardsen freute sich, daß der Abg. Reichensperger dem Hause auch heute wieder 1n so jugend- frisher Weise seine Ueberzeugung habe vortragen können; aber zu seiner Meinung habe derselbe ihn (den Redner) heute so wenig bekehrt wie früher. Der Abg. Neichensperger sei auf die „doktrinären Kritiker“ sehr {chlecht zu sprehen gewesen, aber gerade hervorragende Praktiker hätten sich, besonders au neuerdings, gegen die Einführung der Berufung erklärt. Seine Partei habe si ja von vornherein bei der Berathung der Straf- prozeßordnung nicht verhehlt, daß über kurz oder lang eine Revision derselben auf Grund inzwischen gesammelter Er- fahrungen nöthig werden würde. Er seinerseits aber halte heute noch nicht den Zeitpunkt für eine solche gründliche Ne- vision für gekommen. Die Frage der Berufung sei au keinesfalls der einzige wesentlihe Gesichtspunkt für eine solche Revision; und die von dem Staatssekretär oon Schelling an- gedeutete Revision beruhe daher wohl auf etwas zu shmaler Basis, Man stehe hier übrigens keineswegs vor ciner poli- tischen, vor einer Fraktions- oder Parteisrage; die Frage sei rein tehnisher Natur. Es sei dabei vom größten Werth, daß auch die Gründe gegen die Berufung genügend zum Aus- druck kämen. Fn dieser Hinsicht citire ex dem Hause nur einen einzigen Saß aus der neuesten Literatur, aus einer kleinen Schrift von Leo Horn. Es heiße da: „Der erste Richter, mit den besten Hülfsmitteln zur Erforshung der Wahrheit ausgerüstet und psychologish mehr geeignet, aus dem Beweismaterial das real Richtige herauszufinden, habe einen Spruch gefällt, dez nun ein zweiter, minder informirter Richter, dem die Handhabe zu etner gleichartigen Prüfung fehle, dem das Material dafür nicht geboten sei, revidiren solle“. Eine gründliche Erörterung der Frage sei auch ihm erwünscht ; er sei deshalb für eine kommissarische Berathung der vorlie- genden Anträge. Daß die Strasprozeßordnung revidirt werde, wünsche er gleichfalls ; aber wenn ledigli die Einführung der Berufung das Resultat der Revision fein sollte, dann würde u Heilmittel allerdings für s{limmer halten, wie das

ebel.

Der Abg. Payer erklärte, daß in Württemberg, wo seit

10 Fahren eine Strafprozeßordnung ohne Berufung bestehe sih ein Verlangen nah der Berufung nit eingestellt hah,' Es scheine daher festzustehen, daß Strafprozeßordnungen ohne Berufung unter Umständen sehr gut bestehen könnten. habe in Württemberg das frühere Strafrecht besser befriedigt als das jeßige Reichsreht. Daß große Schäden eristirten' darüber sei man einig. Einer der größten Schäden aber j der, daß das Vorverfahren so beschaffen sei, daß das nöthige Material in nicht genügender Weise herbeigeschafft werden könne. Er sei der festen Ueberzeugung, daß sehr viele falshe Urtheile dadurch zu Stande getommen seien, weil das Material mangelhaft beschafft gewesen sei und der Angeklagte felbst nicht die gehörige Einsicht gehabt habe Wenn in Baden nur 2 Fälle unrihtiger Verurtheilung nah: gewiesen seien, so glaube er doh, daß die Zahl der nit nachgewiesenen Fälle erheblih größer sei. Wolle man i kurzer Frist alle gemachten Ausztellungen in dem deutschen Rechtsverfahren beseitigen, so werde dasselbe bis in seine Grundpfeiler erschüttert. Da dies niht wünschenswerth sei so sei er vorläufig für die Berufung. Außerdem theile er nicht die Ansicht, daß mit Einführung der Berufung eine Auf: hebung des Schwurgerihts verbunden sein müßte. Er meine, die Bevölkerung sei sich dessen klar, daß ez gegen dieses Volfksgeriht eine höhere Jnstanz nicht gebe Er wolle noch zwei Punkte als scine Meinung anführen. Ein: mal, wenn die Berufung komme, dann sei es nöthig, daß man die Berufung der Staatsanwaltschaft wenn nicht aus\chließe so doch wesentlih einshränke, sonst {ließe fich bei der Ve- rufung eines Verurtheilten dann sofort die Staatsanwalt: schaft an, welhen Mißstand er nicht haben möchte. Zweitens sei er der Meinung, daß, wenn man Berufungsgerichte einführe dies entweder Ober-Landcsgerichte sein müßten, oder daß, wenn Berufungskammern gebildet werden sollten, dann festgestellt wer- den müsse, daß diese Berufungskammern ihr eigenes Personal hätten, damit neue Nichter urtheilten. Das Personal der Berufskammern dürfe niht aus den Richtern der Straf: kammern ergänzt werden. Er sei niht der Meinung, daß die Berufung etwas absolut Nothwendiges sei, aber so lange nian nicht gründlih revidiren könne, und das sci in den nähsten «Fahren nicht mögli, fo lange müsse man wenigstens eine Berusfungsinstanz einführen, was möglich sci, wenn man nur den guten Willen habe. Er sei fest überzeugt, daß bisher in vielen FäPlen das materielle Recht unterlegen sei. i Hierauf vertagte das Haus um 5 Uhr die weitere Be- rathung auf Donnerstag 1 Uhr.

Statistische Nachrichten.

Mannheim, 8. Dezember. Der Postverkehr im Jahr 1883, Es dürfte von Interesse sein, die jüngst erschienene Statistik der Deutschen Reichspost- und Telegraphenverwaltung pro 1883 zu benußen, um die Entwickelung dieses Verkehrs im Reich8- Postgebiete im Vergleih mit früheren Jahren zu untersuWen. Der Iahres- beriht der Handelskammer für den Kreis Mannheim pro 1877—79 hat pro 1878 eine Zusammenstellung der 14 bedeutendsten Plätze \o- wohl in Bezug auf den Brief- und Gepäck- wie Postanweisungs- und Depeschenverkehr gemaht. Da nun das Jahr 1878 seinem ges \chäftlihen Charakter nah dem Jahr 1883 ziemli nahe tehen dürste, und da seitdem 5 Jahre verflossen sind, in welcher Zeit die Einführung des reuen wirthschaftlihen Systems in Deutswland fällt, so hat eine solche Vergleichung doppelt Reiz. Was zunächst den Verkehr in Briefen, Drucksahen und Waaren- proben betrifft, so steht wie überall absolut Berlin an erster Stelle mit 1047 Mill. Stück gegen 79 Mill. in 1878. Dann folgen im Bergleih mit 1878 Hamburg mit rund 29 Mill. d. h. ein Mehr 10,6 Mill. Stück, Leipzig mit 18 gegen ca. 112 Mill. Stück, Dresden und Breslau mit 15,6 gegen 12,8 und 13 Mill, Frankfurt a. M. 14 gegen 12,2, Cöln 12,64 gegen 9,71, Hannover 8,6 gegen 7,8, Darnach bat sich der Briefverkehr in Leipzig und Berlin in den leßten 5 Jahren am stärksten vermehrt. Wenn toir nun den ge- sammten Brief- und Gepäckverkehr nehmen und die Ent- wickWlung per Kopf der Bevölkerung verfolgen, so folgen die einzelnen bedeutenden Städte in folgender Reihenfolge im Vergleich mit 1878: 1) Frankfurt mit 123,2 gegen 126, dann 2) Mannheim mit 108,4 gegen 91,2 (früher an 3. Stelle), 3) Cöln mit 107,7 gegen 88,4 (früher an 4. Stelle) 4) Berlin mit 105,5 gegen 75,8 (früher an 9, Stelle), 5) Leipzig mit 99,2 gegen 117 (früher an 2. Stelle). Das erklärt sib aus der ungeheuren Bevölkerungszunahme von Leipzig, während 1875 die Bevölkerungsziffer von 1875 mit 127 387 zu Grund gelegt war, ift bei der neuesten Berechnung die Einwohnerzahl 1880 mit 231 732 angenommen. 6) Hannover mit 85,5 (71,4) früber an 7, Stelle, 7) Hamburg 78,6 (59,9) früher an 9, Stelle, 8) Stettin mit 78 (59,7) früher an 8. Stelle: 9) Dresden 74,5 (73,2) früher an 6. Stelle, 10) Straßburg 71,4 (59,3) früher an 11. Stelle, 11) Magdeburg 69,4 (58,7) früher an 12, Stelle, 12) Breslau 68,8 (64,6) früher an 7. Stelle, 13) Bremen 62,2 (50,7) und 14) Königs- bera 021 (05). Durhaus und zum eil gal ungeheuer hat der Postanweisungs)verkehr in diesem Jahrfünst zugenommen: auch hier seht an erster Stelle Berlin mit 5216 gegen 304 Millionen Mark in 1879, Leipzig mit 123 gegen 116 Millionen, Hamburg mit 128,4 gegen 85,3, Breslau 108 gegen 71,3, Cöln mit 952 gegen 642 2c. Wenn wir auch hier die Rechnung pro Kopf der Bevölkerung machen, so ergiebt sih in den beiden mehrgenannten Jahren: 1) Leipzig 832 6 (910), 2) Mannheim 723 (557), 3) Cöln 6680 (478), früher an 4. Stelle, 4) Frankfurt 643 (517), früher an 3. Stelle, 5) Stettin 601 (478), 6) Magdeburg 546 (390), 7) Hannover 490 (322), 8) Berlin 464 (291), früher an 11. Stelle, 9)- Breslau 398 (298), e M 9 el 10 Sin 0 C e Mi 9 Q 1 Sons 3 Q E 7. Stelle, 12) Dresden 349 (269), Hamburg 315 (249), Straß- burg 280 (196). Was endlich den Depeschenverkchr betrifft, 10 ist auch hier durhaus eine zum Theil sehr bedeutende Vermehrung seit 1878 ersichtlih: in Berlin von 2,42 auf 4,33 Millionen Stü. in Hamburg von 1 auf 1,66 Millionen, in Frankfurt von 0,77 au! 1,10 Millionen, in Magdeburg von 0,26 auf 0,43 Millionen Per Kopf der Bevölkerung erhalten wir hier bei der Vergleichung mit 1878 folgende Zusammenstellung: 1) Frankfurt 8 (6,8), 2) Mann- heim 5,3 (4,2), 3) Bremen 4,8 (3,6), 4) Stettin 4 (3,3), 5) Ham burg 4 (2,9), frühec an 6. Stelle, 7) Cöln 3,4 (2,5), früher an 8. Stelle, 8) Breslau 3,4 (2,1), früher an 11. Stelle, 9) Berlin 3 (2,3), früher an 9. Stelle, 10) Königsberg 2,6 (2,6) früher an 7. Stelle, 11) Hannover 2,3 (1,6), früher an 12. Stelle, 12) Leipzls 2,3 (3,0), früher an 5. Stelle, 13) Breslau 2,2 (1,8), früher an 11. Stelle, 14) Straßburg 1,8 (1,6), 15) Dresden 1,7 (1,2).

:, Staats-Anzeiger und das Central-Han®els- register nimmt an: die Königlihe Expedition des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32,

F

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. u

A e a [66087] Ausgebot. Nacdem der Vormund der abwesenden / 1) Johann Justus Bräutigam, geb. zu Breiten- bah am 30. Mai 109 5 9) Michael Bräutigam, geb. daselbst am 2. Juni 1811,

glaubhaft gemact hat, daß dieselben sich aus ihrer i

eimath bereits seit fünfzig Jahren entfernt haben, á | I Zu ge Hein ereits seit fünfzig Jah , durch den Amtêrichter Baumm für Recht : S

ohne daß über ihr Leben oder Ablcben inzwischen etwas befannt geworden sei, so werden dieselben auf- gefordert, sich spätestens im Termin

den 2. März 1885, Vormittags 9 Uhr,

zu melden, widrigenfalls sie für todt erklärt und ihr Nermögen an ihre präsumtiven Re&%tsnacfolger ver-. abfolgt werden wird.

Caffel, den 9. Dezember 18834. / Königliches Amtsgericht, Abtheilung T.

gez. Theobald. Wird veröffentliht. Der Gerichtsschreiber : Schiebeler.

[66074] Ausgebot.

Auf Antrag der mivuderjäbrigen Elisabeth Anna Marie Winter zu Berlin als Benefizialerbin des am 13. Oktober 1884 zu Berlin verstorbenen Gürtlermeisters Gustav Theodor Albert Winter und vertreten dur ihren Spezialpfleger Recht2anwalt Hering hier, Kronenstraße 18, werden \ämmtlicze Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des 2c. Winter hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Februar 1885, Vormittags 117 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Jüdenstraße 58, | Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine ihre An- | sprüche anzumelden, widrigenfalls fie dieselben gegen die Benefizialerben nur insoweit geltend machen fönnen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nußungen durd Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird.

Berlin, den 3. Deze:nber 1884.

Königliches Amtsgericht T., Abiheilung 48,

16760) Aufgebot,

Auf Antrag

1 1

«

es Lootsen Franz Claussen und des Fischers Carl Friedrich Claussen, \äammilich zu Maasholm, verschollenen, wahrscheinlich bei dem Brande des Schiffes „Austria“ am 13, September 1858 ums Leben gekommenen Bruder Jacob Hinricb Claussen aus Maasholm für todt zu erklären und den Todestag auf den 13. September 1861 festzu- seßen, wird Letzterer hierdurch aufgefordert, spätestens bis zu dem auf den 2, Februar 1885, Vormittags 9 Uhr, anberaumten Termin bei dem unterzeichneten Gerichte zu erscheinen, oder von seinem derzeitigen Aufent- halte Nachricht zu geben, widrigenfalls derselbe auf den alsdann zu stellenden erneuten Antrag für todt erklärt werden wird. Zugleich werden Alle, welche gegen die beantragte Todeserklärung Einwendungen zu erheben haben, aufgefordert, dieselben bis spätestens in dem gedach- ten Termine vorzubringen, widrigenfalls dieselben für au8ges{lofsen zu erklären sind. Kappeln, den 4. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht. Abtbeilung II.

n e 8 Schiffers Peter Hinrich Claussen,

M L ck, Li L ck

5

ihren ver -

[56065] Lemgo. Die Erben der zu Brake unvercheltcht verstorbenen Wilhelmine Müller haben die Erb- {haft mit der Wohlthat des Inventars angetreten. Beantragtermaßen werden daher Alle, wel®be An- spruch auf Befriedigung aus dem Nacblasse der x, Müller zu haben vermeinen, hierdurch aufgefor - dert, solche im Termine Mittwoch, den 28. Januar 1885, Morgens 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle so gewiß hier anzumelden und zu begründen, als fonft die nicht erhobenen An- sprüche später nur insoweit noch berücksichtigt wer- den sollen, als der Erbe zur Herausgabe des aus der Erbschaft Empfangenen nach allgemeiner Rechts- vorschrift überhaupt noch verpflichtet ift, Lemgo, den 3, Dezember 1884. Fürstliches Amtsgericht, Abth, Ik. Brandes.

A 073] 06073) Bekanntmachung. _Das Quittuncesbuch der städtischen Sparkasse zu Breslau Nr. 100681 —— ausgefertigt am 29. Juli 1863 über 264 M 56 „§, auf den Namen Marie Großer lautend, wird auf den Antrag der Hospital- ÍInquilinin Elisabeth Kritshke zu Breslau hiermit aufgeboten. Die Inhaber des vorbezeichneten Quittungsbuches werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 9, Juli 1885, Vormittags 11è Uhx, Zimmer Nr, 21 des ersten Stockes des Amts- gericht8gebäudes, am Schweidnißerstadtgraben Nr, 2/3 pier, anberaumten Termine bei dem unterzeichneten Ge- rit ihre Rechte an dem Quittungsbuch anzumelden und dafselbe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung desselben erfolgen wird. Breslau, den 29. November 1884. Königliches Amtsgericht.

[56066]

Auf Antrag des Johannes Preßler von Nieder- beisheim werden der am 1. November 1814 geborene, im Jaßre 1853 nach Amerika ausgewanderte Justus

reßler von Unshausen, sowie etwaige Leibeserben

(55853] Jm Namen des Königs !

Grundstücks Wiegenau Band I. Blatt 3 gebildet,

k: E D E E aus dem Hypothekenbrief vom 17, Februar 1879 | [5 und einer Ausfertigung der gerichtliwen Verhand- lung von demselben Tage, wird für kraftlos er- H klärt : i i ade y / Wedekind, früher zu Reinholterode, jeßt in unbe- kannter Abwesenheit lebend, wegen Forderung für Mtr. Kief. Kloben und 80 R.-Mtr. Stöcke; aus

Son Map gllallorn Mt Raol und Nnna Mactetonta den Untiragslellern Viichaecl und Änna Bactezews l ; | E i gelieferte Kleidungsstücke aus dem

[55862]

pfennig, geb. Corbes, zu Altona, vertreten durch

| [55864]

| derike, geb. Wegmann, zu Witten bestehende Ehe

Deffentlicher

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5, 2, Subhastationen, Áufgebote, Vorladungen

u. dergl. 6,

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. | 7.

. Verloosung, Amortisation, Zinszahlnng D

Æ n. s. w. von öffentlichen Papieren.

widrigenfalls der Justus Preßler für todt erklärt | [55863]

nd sein Nachlaß den sich meldenden Erben ver- bfolgt werden wird. in

Verkündet am 6. Dezember 1884. Effert, Gerichts\chreiber. un

1) der Hypothekenbrief über 3600 4, noch gültig

tiolewsfi, welcher mit Veronica, geborenen Czar-

2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden

fischen Eheleuten auferlegt.

Wongrowißtz, den 6. Dezember 1884. Kömaliches Ämis8gertr

er

_ Oeffentliche Zuftellung, te Die Ehefrau Albertine Emilie Friederike Wucher- | li

Rechtsanwalt Max Smidt in Altona, klagt gegen ihren Ehemaun, den Arbeiter Edmund Ernst Her- mann Wudckerpfennig, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande na zu trennen, auch den Beklagten für den {huldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung

licben Landgerichts zu Altona auf den 14. März 1885, Vormittags 11 Uhr,

zu bestellen.

{ b D rer Y y richte zugelassenen Anwa

G

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. G. S ta Di L E f Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[55856] Oeffentliche Zustellung. Der Handelsmann Levi Rosenbach zu Hoof klagt

wegen 1) für cinen am 26. Mai 1878 auf vorherige Bestellung zu dem verabredeten und ‘angeme}senen Preise von 63,00 #4 käuflich gelieferten Buckskin- anzugs, 2) eines am selben Tage gegebenen baaren Darlehens von 3,00 4 mit dem Antrage auf Ver- urctheilung des Beklagten zur Zahlung von 66,00 M4 nebst 5% Zinsen vom Tage der Klagezustellung und vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des und ladet den Beklagtcn zur mündlichen Verhand-

Ö

zu Cassel, Abtheilung 3, auf i den 30. Januar 1885, Vormittags 10 Uhr.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Brode, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

_ Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Fabrikarbeiter Christian Brinkmann,

durch den Rechtsanwalt Justiz-Rath Krawinkel in Witten, klagt gegen den Fabrikarbeiter Christian Brinkmann, früher zu Witten, jeßt ohne bekannten Aufenthaltsort, wegen böslicher Berlassung auf Grund der 88, 688 und 689 Tit. T. Th. 11. des Allgemeinen Landrechts, mit dem Antrage, die zwischen den Che- leuten Fabrikarbeiter Christian Brinkmann und Frte-

zu trennen und den Mann für den allein {huldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilïkammer des Königlichen Landgerichts zu Hagen aus : den 10. März 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schaper, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(55860] Oeffentliche Zustellung.

Die Ghefrau des Bahninvaliden Wilhelm Fritsch, Dorothee Mazie, geb. Brandt, zu Alt-Brandsleben, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Fromme zu Halberstadt, klagt gegen ihren in unbekannter Ab- wesenheit lebenden GChemann, den Bahninvaliden Wilhelm Fritsch, wegen Gewährung von Alimenten, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von jährli 547 A 50 § vom 27. Augu|st 1884, und zwar die rückständigen sofort und die laufenden in vierteljährlihen Vorausbezablungen, die Kosten des Rechtsstreites zu tragen und das Urtheil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streites vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Halberstadt auf

den 27. März 1885, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage bekannt gemacht.

Halberstadt, den 8. Dezember 1884.

Reichel, Sekretär,

Homberg, den 5. Dezember 1884. durch die Rechisanwälte Dr. Schmidt und Liebe in Königliches Amtsgericht, Abtheilung Il. Gera, fklagt gegen ibren Ehemann, den Kaufmann Hermann Rößner, zuletzt in Auma, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe dem Bande nah,

In der Maciejewskiscen Aufgebotsfache F. 15/84, | lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des rkennt das Königliche Amtsgericht zu Wongrowiß | gemeinschaftlichen Landgerichts zu Gera, Reuß j. L.,

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. i Í E mbe Zum Zwee der öffentlichen Zustellung wird dicser | Vormittags 10 Uhr ab, findet im Hotel Klage- mann zu Gransee ein Verkauf von Bau-, Nußtz- und

Auszug der Klage bekannt gemacht. cansee ei: on Bau-, N Gera, den 8. Dezember 1884. Brennholz, soweit solches vorräthig ist, statt und

lie Amtsgericbt zu Heiligenstadt auf Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiber d:8 Königl, Amtsgerichts, Abih. 4. des Rechts\treits vor die 11. Civilkammer des König- | [55861] Betannimahung.

; r r y Las a A Maria Bauer, dessen Ghefrau, z. Z. unbekannten mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- Aufenthalts wegen Eh eidung, hat das Kgl / , u Se Lt 2B 4 A e: Ute i D A n E T2 A Ga S Landgericht München T. die sffentlihe Zustellung der Zum Zwedle der öffentliben Zustellung wird | Sr... A S Mose On fee : p Klage des Rechtsanwalts Dr. Wassermann von hier Altona, den 6. Dezember 1884 vom B dies Monats bewilligt und wurde zur Ver- : e handlung die öffentliche

bestimmt.

gen dea Sé&lofsér Ernst Noëi früher in: Brei / „Aussorder U den SMIONEE f E E O geladen, behufs ihrer Vertretung rectzeitig einen ag vel Dor Ie ba biesatiäem GeutWble zugelassenen Rechtsanwalt

Urtheils, [55859] 111 8 Pochtäftretts vor Das ®önta iche N ntagort H : V i

lung des Mechtsftreits vor das Königliche 2 mtsgeriht Landsberger {chen Eheleute zu C hojno, vertreten durch den Justizrath Gerlach zu Samter, kiagen gegen die 2 I wecke der offentli{Ben Zuftellung wt tese 3 V“ : H L Cr C

Zum J wecle der oe! tltBen u tell1 ng V rd dieser leute, früher 1n Chojno, JeBT unbekannten Aufent- halts, wegen Zahlung von 300 H nebst 5%/9 Zinsen seit dem 1. Januar 1880 Theilforderung von der auf Chojno Nr. 147 Abtheilung TI1. Nr. 2 ein- Verurtheilung ver Beklagten zur

Friederike ach Weamann. verwittwete Maurer Ma- : m l : ied eb. Wegmann, verwittwete Maurer V : 2 L

as Gras U Witten. Rosenstraße Nr e und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand- L A L lung des Recbtsf\treites ror das Königliche Amts-

ck NZCtger [ +4 Inserate nehmen an: die Annoncea-Erpeditionen des

- E i: „Fuvalidendvautk“, Rudolf Mosse, Haasenstein Industrielle Etablissements, Fabriken und & Vogler, G. L. Daube & Co., E, Stlotte,

Grosshande!. Verschiedene Bekanntmachungen. Literarische Anzeigen, Theater-Ánzeigen. i Tn der Börsen-

Büttner & Water, sowie alle übrigen größeren

Anuusnceen - Buareaux. e

Familien-Nachrichten. /{ beilage. e

: Oeffentliche Zustellung Die Agnes Pauline, verehel. Rößner, geb. Lahr, Auma, zum Armenre{te zugelafsen, vertreten

d ladet den Beklaaten zur mündlichen Verhand-

chloßstraße Nr. 23, auf den 24. März 1885, Vormittags 10 Uhr,

Buckel, zw

eiligenstadt klagt gegen den Musikus Philipp | S

vuld- und Ane | de

mber 1881, und ladet den Beklagten zur münd- chen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Körig-

den 4. März 18865, Mittags 12 Uhr. |[; Zum Zwede der öffentliben Zustellung wird dieser | y

Heiligenstadt, den 4. Dezember 1884, Frommelt, U

In Sachen Josevh Bauer, Kutscher hier, gegen

Sißzung der I. Civil-

ammer vom

Mittwoch, den 4. März 1885, Bormittags 9 Uhr,

Hiezu wird die Beklagte mit der Aufforderung |

u bestellen.

G

(L. 8.) Der Kgl. Obersekretär: Rodler. Oeffentliche Zustellung. , Die Rittergutsbesißer Lippmann und Auguste

Wirth Ferdinand und Julianne Kierstein’shen Che-

getragenen Poft von 3240 4 mit dem Antrage auf ) Zahlung von 300 M. nebst 59/9 Zinsen seit dem 1. Januar 1880

geriht zu Wronke auf den 4. März 1885, Mittags 12 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Bloch, Gerichts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

E A IMRGA U V I E O Bft M Y 9 E T E.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [55836] Holzverkauf.

Aus dem hiesigen Revier sollen am Dienstag, den 6. Januar 1885, von Vormittags 10 Uhr ab, im Kruge zu Hermsdorf aus den Schußtz- bezirken Schlodien, Carwinden und Hroß-Quittainer circa 220 Stück starke Eichen von 1,50 bis über 5 Festmeter Inhalt, circa 60—70 Raummeter Eichen- Böttcherholz und diverse andere Nußholz - Sorti- mente gegen gleih baare Bezahlung versteigert wer- den, wozu Kaufliebhaber hiermit eingeladen werden,

Schlodien O./Pr., den 10. Dezember 1884,

Der Forstverwalter.

[55835] Holzverkauf in der Oberförsterei Giesel, Kreis Cassel, Bahnstation Fulda.

Am Dienstag, den 16. Dezember cr., Vor- mittags 10 Uhr, sollen in der Blockschen Gast- wirthschaft zu Giesel ca. 1009 rm zur Zellulose- Fabrikation geeigneten noch einzuschlagenden Kiefern- holzes unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich versteigert werden,

Giesel, den 8. Dezember 1884.

Der Oberförster. [55834] Holzverkauf in der Oberförsterei Torgelow.

In der am Dienstag, den 16. Dezember cr., Vorm. 10 Uhr, im J. Stahlkopfsben Gasthause hierselbst anstehenden Holzversteigerungstermine kom- men zum Ausgebot:

I. Belauf Heinric{sruh, Jagen 124:

Kiefern: 420 Stück Langholz, 46 rm Nußtßkloben,

330 rm Brennholz. Il. Belauf Torgelow, Jagen 150a. und 151a,:

Außerdem das vorhandene Nt Torgelow, den 10. Dezember 1884,

kennungsscheine vom 25. Septembec 1881, mit dem | \§uitte, 13 Kiefern

[56044]

in der Königlichen Oberförsterei Falkenberg, Kreis

Buchen: 11 rm_Nußkloben, 90 rm Brennholz. Kiefern: 215 Stück Langholz, 47 rm Nukfkloben,

220 rm Brennholz, b IlT. Belauf Hammer, Totalität :

Eichen: 1 rm Nußtkloben, 34 rm Brennholz. Birken: 7 Nutenden, 50 ym Breanholz. Kiefern: 14 Stück Langholz, 7rm Nußtkloben,

160 rm Brennbolz. c

ciserholz.

Der Oberförster: Scholz.

über 390 Æ rückständige Kaufgelder; eingetragen | mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- | [55830] aus der gerichtlichen Verhandlung vom 17. Ge e e : 7c emselben Taae für die Michael und Anna L ae Guts ne A 1 9 | 1879 an demselben Tage für die Michael und An! vei dem unterzeichneten Gericht Zimmer 1: : E : i i

ei de c D Maciejewskischen Eheleute in Wiegenau in Abthei- lung III. Nr. 7 des dem Landwirth Thomas Czar-

Am Mittwoch, den 17. Dezember cr., von

ar kommen aus dem Belaufe Lögow, Schlag

iotta, in Che und Gütergemeinschaft lebt, gehörigen | Gerichtsschreiber des gemcinschaftliwen Landgerichts. | Jag. 1—c. Buchen- und Kiefern-Abschnitie und s Nugstöße, Kloben und Knüppel (ca. 200 Festm.);

A

858 V Datsts) s dem Belaufe Wolfslucb, Totalität, einige s E Oeffentliche Zustellung. ber Trier Bac oa Ce Ba E s T Kl

Der Schneidermeister Johannes Weinrich zu | sowie das Brennholz; aus dem Belaufe Rehberge,

chlag Jag. 47 b., ca. 200 Stück theils ftarke Kie-

fernstämme 2 R.-Mitr.,, Nyvt-Kloben ca. 100 R.-

m Belaufe Zabelsdorf, Jag. 54, 3 Birken-Ab-

LS stämme 22 R.-Mtr. Kloben und

Ls

Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah- | 15 R.-Mtr. Stöcke zum Angebote lung von 95 f. nebst 5°%/9 Zinsen seit dem 25. Sep-

Lüdersdorf, den 8. Dezember 1884, Der Oberförster. Simon.

59832] Bea on Kiefern-Baußholz für die Königliche Ober-

försterei Lichtesleck, Kreis Soldin i. d. Neum.

Die Lizitationen finden an folgenden Tagen statt nd beginnen jedesmal Vormittags 10 Uhr. x. Ju Gr. Fahlenwerder im Nixschen Gasthause: Montag, den 22. Dezember 1884, für den Schlag Jag. 185, Dounerstag, den 22. Januar 1885, für den

Sc(blaga Jag. 57, südlicher Theil.

Fn, Jun Schöneberg im Kemuihschen Gasthause':

Dounerstag, deu 83. Januar 1885, für den Schlag Jag. 64, Donnerstag, den 12. Februar 1885, für den Schlag Jag. 57, mittlerer Theil. Lichtefleck, den 7. Dezember 1884. Der Oberförster : Kellner.

55833]

Königliche Oberförsterei Stoberau, Kreis Brieg,

Regierungsbezirk Breslau. Holzverkauf am 18, Dezember cr., von Vorm.

Kläger dringt auf Trennung der Ehe dem Bande + O E E g e / : . m Gerber’'schen Gasthause zu Stoberau. nach aus Verschulden der Beklagten wegen Ber- 10 Uhr ab, m S ber I (Den asthaufse zu St erc

leßung der ehelichen Treue.

Zum Verkauf gelangen aus den Schußbezirken

H N Ç S Alt Cöln, Stoberau, Tarnowit und Moselache r Dezember 1884 all Coin, Sloverau, 2a Dit 1d Mos ;

Münudcheu, am 6. Dezember 9E (Schläge im Jagen 121, 161, 176 u. 222)

circa 169 Stck. Eichen mit 79 fm Il1./V. Kl.,

Nadelholz - Bauholz mit circa 1220 00 L E 360 rxm Nadelholz\cheit. Der Königliche Oberförster.

1200

"

Holz-Versteigerung Torgau, Regierungsbezirk Merseburg. # Am Sounabend, den 20. Dezember cr., von Vormittags 11 Uhr ab, sollen an Ort und Stelle öffentlich meistbietend unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen verkauft werden : Schutßbezirk Prefsel, Jagen 111 : 155 Stüd kiefern Lananußzholz mit 180,33 fm. Schutßbezirk Authausen, Jagen 132: Se 31 Stück kiefern Langnußholz mit 37 fm. Falkenberg bei Dommitzsch, den 8. Dezember 1884. Der Oberförster. von Steuben.

[56042] Holzverkaufs-Bekanntmachung. ? Oberförsterei Taubentoalde. J

Am 20. Dezember 1884, Vormittags 10 Uhr, soll hierselbst der planmäßige Derbholz-Einschlag des 15 km von Znin und Mogilno belcgenen Jagens 189, irn Gesammäáibetrage von 850 fm, gegen einen Durchscbnittépreis pro Festmeter Derbholz, stehend, öffentlich meistbietend verkauft werden. Die Auf- bereitung erfolgt durch die Forstverwaltung und auf dercn Kosten den Wünschen des Käufers gemäß, welcher die Art und Weise der Ausnußzung bestim- men und die Nußhölzer auf der S{lagfläche selbft weiter bearbeiten laffen kann. Der Förster Schroe- der in Kerngrund bei Goniawa ertheilt über das zum Verkauf kommende Holz mündlich nähere Aus- kunft und wird den Schlag auf Verlangen vor- zeigen.

Die Verkaufsbedingungen werden vor Beginn der Lizitation bekannt gemacht und können au vorher hier sowie bei dem genannten Förster jederzeit ein- gesehen werden.

Taubenwalde bei Goscieszyn, den 9. Dezem- ber 1884,

Der Königliche Oberförster. Koyen. [56046] Holzverkauf in der Königlichen Oberförsterei Pflastermühl.

Am Montag, den 22. Dezember 1884, von Vormittags 10 Uhr an, soilen beim Gastwirth D, Oppel in Bölzig etwa

2000 Festmeter Kiefern Rundholz I. bis V. Klasse aus den Jagen 4, 29, 45a, 87b, 106 b, 191, 292, 251 b, 266a/b, 299a und 304b in sämmtlihen Schußbezirken der hiesigen Oberförsterei unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen öffentli meistbietend verkauft werden.

Pflastermühl bei Prehlau W. Pr., den 9. Dezember 1884.

Eichen: 6 Nutenden, 93 rm Nußkloben, 220 rm

desselben aufgefordert, fh spätestens im Termin am 13, Februar 1885 an Gerichtsstelle zu melden,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Brennholz.

Der Königliche Oberförster.