1884 / 294 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Dec 1884 18:00:01 GMT) scan diff

früheres Verspre&en an die großbritannishe Regierung gebunden seien, und speziell gegen meinen Versuch, dur das oben erwähnte Cirkular den Court of Equity aufzuheben, da dersclbe einem Staats- vertrag seinen Ursprung verdanke. Ich nahm den allgemeinen Protest zur Berichterstattung an Euere Dur@&laucht an und zeigte mich bezügli des Court of Equity entgegenkommend, da es im allseitigen Interesse liege, während des naturgemäß ziemlich langen Provisoriums den gegenwärtigen Stand der Dinge aufrecht zu erhalten. Es erschien mir unbedenklich, den Court of Equity einstweilen fortbestehen zu lassen unter der Bedingung, daß der interimistische Kaiserlihe Ver- treter den Sitzungen beiwohne und den Entscheidungen seine Sanktion ertheile, welhen Vorbehalt Herr Hewett seinerseits natürlich fand.

Mit Rüdcsibt auf diesen Court of Equity, da ferner in Kamerun außer den deutschen Interefsen nur engliswe in Betracht kommen, und da tie tort berrschende europäishe Sprache die englische ift, erschien «s mir dringend geboten, einstweilen mit der Kaiserlichen Vertretung jemand zu betrauen, der der englishen Sprache in Wort und Swrift und in der Abart, welche man als Negerenglisch bezeichnet, mächtig war und gleichzeitig die nöthige Erfahrung im Umgange mit afrikanis{ben Eingeborenen hatte. Da keiner der ab- kömmlichen Offiziere diese Erfordernisse in sich vereinigte, so blieb mir nichts anderes übrig, als meinen Begleiter, Dr. Buchner, provi- sorisch mit der Vertretung Sr. Majestät des Kaisers zu betrauen, und ertheilte ihm dem entsprechend die mir geeignet erscheinenden Instruktionen.

Nachdem ich Abschied vom englishen Konsul Hewett, welch(er beabsichtigte, folgenden Tags Kamerun zu verlassen, genommen hatte, dampften wir nah dem westlich davon gelegenen Bimbiaflusse, vor dessen Mündung wir noch am Abend des 21. Juli zu Anker gingen.

Das zwischen dem Kamerunflusse und dem von Bimbia gelegenen Terrain ist fas unbewohnt und besteht fast ganz aus Mangrowe- sÜmpfen, die von zabhlreicen Creeks durhscchnitten sind. Durch solche stehen auch beide Flüsse in Verbindung, so daß man nöthigenfalls in Booten von Kamerun nah Bimbia gelangen kann. Aus diesem Grunde unterstellte ih auch das Bimbiagebiet einstweilen der Aufsicht des Dr. Buchner, während eine gleiche Maßregel für die südlich von Kamerun gelegenen Distrikte unthunlih erschien, da man dorthin uur mittelst eines Küstendampfers oder mittelst eines Segelschiffes gelangen kann. Alle südlih von Kamerun gelegenen Distrikte müssen nah meiner Ansicht der Aufsicht des Kaiserlihen Konsuls E. Schulze, der nicht allein mehrere Küstendampfer besißt, sondern die wichtigsten Küstenplôße in regelmäßigen kurzen Zwischenräumen zu besucben gehalten ijt, und sich auf der ganzen Strecke ebenso sehr hohen An- sehens erfreut, als cr selbst die maßgebenden Persönlichkeiten und Verhältnisse genau kennt, so lange unterstellt bleiben, bis die Kaiserliche Regierung in endgültiger Weise über die Vertretung Sr. Majestät des Kaisers in der Biafra-Bai Bestimmung getroffen haben wird.

Das Bimbialand besteht nur aus den drei Ortschaften King Williams-Town, Moncy-Town und Dukullu-Town und aus der Nikolinsel, auf der nur ein Sierra-Leone-Neger haust. Eigentlich gehört noch dazu der Distrikt Viktoria, den die Bimbialeute aber bereits vor langer Zeit an die dort angesiedelte engli]che Baptisten- mission verkauft haben.

Dîe Bimbialeute gehorchten früher einem Könige, Haben aber den letzten derselben, welcher im Kriege gefallen war, nicht wieder erscht, und seitdem steht dea Orteältesten das Verfügungsre(t über das Land zu, wenn auch King Bell in Kamerun eine Art Souveräni- tätsrecht über das Gebiet in Anspruch nimmt. Die Insel Nikol ist bereits vor längerer Zeit als Kriegeentschädigung ganz dem leßteren abgetreten worden.

Die Firma C. Woermann und Jantzen & Thormählen haben nun durch einen Kontrakt das Land der drei genannten Vimbia- orisbaften von der Grenze des Viktoriadistrikts, von dem es dur das Flüßchen Mofimoselle getrennt ist, bis zum Bimbiaflusse und fünf Meilen landeinwärts käuflich erworben und sich dann durch einen besonderen Vertrag die Hoheitsrechte abtreten lassen. Diese Verträge waren von den Ortsältesten, den \ogenannten Headleuten, unter ungefähr denselben Reserven abges(lossen worden, welche ich weiter oben bei der Besprechbung der Kamerunverträge aufzuführen mi bcehrt habe. Die Insel Nikol ist dem King Bell von der Firma C. Woermann allein mit allen Hoheitarechten abgekauft worden.

Am 19. Juli war das englische Kriegs\chiff „Opal“ vor Bimbia erschienen, und der Kommandant desselben war an Land gekommen mit dem Auftrage, wie er gesagt hatte, den Distrikt in Besitz zu nehmen. Nachdem der Agent von C. Woermann, H. Jürs, ihm eine Abschrift des Vertrages gezeigt und die Bewohner der Bimbia- Ortschaften ihm erklärt batten, daß sie Deutsche seien und bleiben wollten, war er wieder an Bord gegangen.

Im Laufe des 21. Juli wurde von mir in ähnlicher Weise, wie in Kamerun, das Bimbialand als unter dem Schuße des Deutschen Reichs und der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers stehend erklärt, und nachdem die Kaiserliche Flagge gehißt worden war, zu welcher Feierlichkeit ein Offizier S. M. S. „Möwe“ mit der dazu komman- dirten Abiheilung Matrosen an Land kam, begaben wir uns am folgenden Morgen nach der Mündung des Malimbaflusses, wo rir Nachmittacs eintrafen,

In Malimba wurden wir von dem Kaiserlihen Konsul E. Schulze, dem dortigen Agenten von C. Woermann, Herrn Rudolf Rabenhorst, und dem King Jambe nebst seinen Häuptlingen empfangen.

In dem Vertrage, welcher zwischen den leßteren und dem genannten Rudolf Rabenhorst am 20, Juli abgeschlossen worden ist, werden sämmtliche Hoheitsrebte über das Land zwischen dem Kamerunflusse im Norden und dem Lotteflusse im Süden der Firma C. Woermann abgetreten. Es ift jedoch hierbei zu bemerken, daß der nördlicste Theil dieses Gebietes, welcher zwischen dem Quaquafluß, dem nördlichen Mündungsarm des Malimba und dem Meere liegt und, mit Aus- nahme der Residenz des Hâuptlings Pafsall und eines diesem gehörigen Sklavendorfes, keine Ortschaften enthalten soll, möglicherweise als französisches Protektoratsgebiet reklamirt werden wird. Uebrigens machte King Bell in Kamerun über diesen Theil des Malimbagebietes gleihfalls eine Art Suzeränitätsreht geltend.

_ Am Morgen des 23. Juli seßten wir unsere Reise längs der Küste fort uud erreichten um die Mittagszeit die Mündung des Small- Batangaflufses, der eigentlich Some- oder auch Beundofluß heißt. Der Leiter der dortigen Faktorei von C. Woermann, Herr H. Dett- mering, hat am 18. Juli drei Verträge abgeschlossen, von denen sich der erste auf die zwishen dem Lotteflüßchen im Norden und dem Lakunjefluß im Süden gelegene Small-Batangagegend und auf die südlich vom letztgenannten Flüßchen gelegene unabhängige Ortschaft Lanuge-Town, der zweite auf dem zwischen Lanuge-Town und dem Olabe-Point gelegenen und „Plantation“ genannten Distrikt und der dritte auf den zwishen dem Olabe-Point und dem Behuwe-Creek gelegenen Distrikt „Criby“ bezieht. Durch dieselben treten die unab- hängigen und anerkannten Häuptlinge der genannten, fich ungefähr zehn Meilen landeinwärts erflreckenden Gebiete der Firma C. Woermann sämmtliche ihnen zustchenden Hoheitsrehte ab.

Nachdem King Japite und Häuptling Ngemgwe als berechtigte Vertreter des Small-Batangagebiets und der Häuptling Ndingi von Lainuge - Town herbeigeholt worden waren, wurde die Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers über das Gebiet proklamirt und die Kaijer- liche Flagge gehißt,

._ Am 24. Juli begaben wir uns zunächst nah dem Dorfe des Häuptlings Gray von Plantation und sodann nah dem Hauptorte des Distrikts Cri by. In beiden Gebieten wurde unter enthusiaftischer Betheiligung der Eingeborenen die Proklamation der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers vollzogen. . ...

Am 31. Juli stiegen wir an Land und fanden sämmtlihe Awuni- vertreter bereits versammelt unserer Ankunft harrend. Da wir in Erfahrung gebracht hatten, daß auch für diesen Distrikt bereits ein französiscber Vertrag bestänte, so ließen wir uns angelegen fein, den- selben ausfindig zu machen. Es stellte sich auch bald heraus, daß ein älterer Bruder des jeßigen Oberhäuptlings, Namens Nyondo, im Dezember vorigen Jahres nah Gaboon gereist war, um eine Haupt- aktorei und eine Missionéstation zu erbitten, und daß er mit einem

Vertrage zurückgekommen war, von dem weder sein Bruder noch die übrigen Häuptlinge und Aeltesten Kenntriß erhalten hatten. Diesen hatte er nur einige andere Papiere, durch welche ihm die Errichtung einer Missionsstation und einer Faktorei zugesagt wurde, gezeigt. Durch den Vertrag, den Nyondo mit dem damaligen Kommandanten von Gaboon abgeschlossen hatte, wurde in der That der Distrikt Awuni der Souveränität Frankreichs unterstellt.

Die versammelten Vertreter des Distrikts protestirten lebhaft gegen ein Abkommen, zu dem fie keinerlei Auftrag ertheilt hatten, und bestritten dern Nyondo jedes Recht, in ihrem Namen irgend etwas abzumachen, ein Recht, welches der leßtere, der anwesend war, auch gar nicht in Anspruch zu nehmen schien. Meine Erhebungen über die inneren politischen Verhältnisse des Distrikts ergaben Folgendes: Der vorige Oberbäuptling King Malunga binterließ fünf Söhne, der vierte Sohn Boté wurde allgemein als Oberhaupt anerkannt, Derselbe erfreut sich als solher noch heute eines unbestrittenen Ansehens. Diese Auskunft wurde uns nicht allein von den Stammesältesten, sondern auch von den Brüdern Boté's gegeben.

Immerhin war Nyondo der älteste Sohn des verstorbenen Häupt- lings gewesen, und hatte der französishe Oberkommandant von Gaboon den Vertrag mit demsclben in gutem Glauben abgeschlossen. Jch begnügte mich in Folge desen damit, den Bertrag zwischen der Firma C. Woermann und King Boté und seinen Häuptlingen tur den Kaiserliden Konsul Emil Schulze beglaubigen zu lassen, und- ver- zibtete einstweilen auf den Akt des Flaggehissen8, indem ih mir vor- behielt, die Rechte der deutschen Firma dem gegenwärtigen Ober- Tfommandanten von Gatoon und dem Vertrage seines Vorgängers gegenüber zur Geltung zn kungen.

Noch am Nachmittag des 31. Juli begaben wir uns zurück nah Batta, wo wir alsbald einen weiteren Boten zu den nördlich von der Battagegend wohnenden Otondeleuten absbickten, da Herr Schulze fich mittlerweile entschlossen hatte, ihnen bezüglih einer von ihnen gewünschten Faktorei einige Konzessionen zu machen, im Falle sie noch keinen Vertrag mit den Franzosen abgeschlossen hätten. Da aber am nächsten Morgen weder unser Bote, noch Vertreter der Otondeleute angekommen waren, so glaubte ich zunächst nicht länger zöanern zu dürfen mit der Ordnung der viel wichtigeren Verhältnisse am Benita- fluß und ließ für eine Vereinbarung mit jenen die nöthigen An- weisuñgen in Batta zurü.

Am 1. August begaben wir uns nach dem Benitafluß, auf dessen Südufer, nahe dem Jokopoint, die Faktorei von C Woermann liegt und nicht weit davon nah Süden auf dem Mbinipoint die französische Flagge weht. Der von dem Agenten des Herrn Schulze im Oktober des vezflossenen Jahres im Namen ter Firma C. Woer- mann abgeschlossene Kaufvertrag betrifft das Land zu beiden Seiten des Flusses, vier Meilen landeinwärts, bi3 zu den ctwa 15 Seemeilen stromaufwärts ge!egenen Wasserfällen. Alle auf der Nordseite des Flusses gelegenen Ortschaften hatten dur ihre berechtigten Vertreter den Kontrakt unterzeichnet, während auf der Südseite in der Nähe des Flusses sih nur sehr wenige Ortschasten befinden , als deren legi- timer Vertreter der Häuptling Old Bobala angesehen werden dürfte. Dieser ist der Vater des von der Faktorei als Haupthändler an- gestellten und eincs großen Einflusses genießenden Roko und hatte gleihfalls unterzeibnet. Die unterzeichneten Häuptlinge, an deren Spiße Bolé oder King Boté stand, hatten in-dem Kaufvertrage den Wunsch autgesprochen, daß Se. Majestät der Kaiser die Oberhoheit Über das betreffende Territorium übernehmen möchte.

Nun war von diesem Kaufvertrage und den aus demselben resultirenden Vortheilen der Häuplling Ikaka auszesck{lossen worden, weil weder er noch die ihm unmittelbar unterstehenden Dörfer Land- besfiß in nächster Nähe des Flusses hatten. Jkaka war seit fünf oder \sech8s Jahren anerkanntes durch Wahl eingeseßtes Oberhaupt der Chefs der Benitagegend gewesen und hätte, wenn er noch Wahlkönig war, bei der ganzen Angelegenheit nicht übergangen werden dürfen. Die von mir befragten Notabeln der Gegend versierten mir aber, daß Ikaka {bon vor dem Abs{luß des Kontraktes seiner Würde entboben worden sei, weil er verschiedentlih Anlaß zur Unzufriedenheit bei der Entscheidung von Streitsachen gegeben hatte. Theils wezen dieser Absetzung, theils entrüstet über die Mißactung, die man ihm bei dem Abkommen der übrigen Häuptlinge mit dem Woermann' schen Agenten bezeigt hatte, begab er si in Begleitung von einigen angesehenen Männern scines Diftrikts nah Gaboon und {loß am 3. November mit dem dortigen Gouverneur cinen Vertrag, dur den das Land der Souveränetät Frankreichs unterstellt wird. Dieser Vertrag ist nicht von ihm in seiner Eigenschaft als König abgeschlossen worden, sondern nennt als solchen einen gewissen Babendscbe. König Babendsche aber, einst unbestrittenes Oberhaupt in beiden Uferlandschaften des Benita- flusses, ist vor etwa sechs Jahren gestorben und hat keinen Sohn, sondern nur cinen adoptirten Neffen Namens Naunde hinterlassen, der von den Häuptlingen niht als König anerkannt wurde. Dieser Ngunde nun hatte unter dem Namen seines Adoptivvaters den Ver- trag unterschrieben. Da mir weder Jkaka noch Ngunde irgend ein Recht zu haben \cheinen, über die Uferterritorien des Flusscs zu ver- fügen, fo glaubte ih annehmen zu follen, daß sfi ihr Vertrag mit den Franzosen auf die vom Mbinipoint nah Süden gelegenen Distrikte beziehe, unterstellte das von den Häuptlingen der Firma C. Woermann verkaufte Land gemäß dem von jenen in dem Kaufvertrag aut- gesprowenen Wunsche der Oberhohcit Sr. Majestät des Kaisers und hißte die Kaiserliche Flagge auf beiden Ufern des Flusses. Auf dem Südufer that ih das unter besonderem Vorbehalt, weil mir nicht ganz klar wurde, ob JIkaka dort nicht doch noch von der Majorität in seiner früheren Würde anerkannt werde; wenigstens konnte i feststellen, daß das von den Distrikten des Nordufers gewählte Ober- haupt Boté auf der Südseite des Flusses seine Autorität nicht geltend machen konnte.

Vom Benitafluß begaben wir uns am 3. August na Klein-Eloby, ter Insel, welche den Firmen C. Woermann, Jantzen & Thormäßhlen und Goedelt & Gütshow als Stapelplatz dient. Von hier aus fuhr ih am 6. August auf dem von der Firma JIantßen & Thormählen zur Verfügung gestellten kleinen Küstendampfer „Fan“ nah den in der Nähe des Kap St. John belegenen Bapukodistrilten, mit deren Häuptlingen der Agent von C. Woermann, Herr A. Lubke, Verträge abgeschlossen hatte. Unmittelbar nördlih vom Kap St. John liegen einige Distrikte, welbe von Benga, die aus Corisco stammen, bewohnt werden. Die Häuptlingen derselbe legten mir spanische Papiere vor, aus denen klar hervorging, daß die spanische Regierung die Benga als ihre Unterthanen betrachtet. Nördlih von diesem Küstenstrich liegt zwishen Gumbegumbe und dem Point Belva ein kleiner unter den Häuptlingen N’Yambo und N’Yumbo stehender (Bapuk o-) Distrikt, in dem sih zu Îtala - Manga cine Zweigfaktorei von C. Woermann befindet. Hier war ein Kaufvertrag abgeschlossen worden, und wurde auf Grund desselben von mir die Kaiserliche Oberhoheit proklamirt.

Nördlich von diesem Distrikte liegt das kleine Gebiet des Häupt- lings Masongo, der sich vertragsmäßig Frankreich unterstellt hat, und nördlich von diesem wieder liegen zwei Distrikte, welche sich, der erste unter dem Häuptling Ikaka vom Baga-Point bis zum Dschoni: Point, der zweite unter dem Häuptling Cumballa vom Dschoni - Point bis nach Handsche erstreden. In beiden wurde die Proklamirung der Oberhoheit Sr. Majestät des Kaisers vorgenommen, aber dem Häupt- ling Cumballa der darauf bezügliche Akt wieder entzogen, da nach- träglih entdeckt wurde, daß auch für sein Land bereits ein Vertrag mit Frankreich crxistirte.

it Nüksicht auf die verwickelten Verbältnisse, welHe ih in dem ganzen Küstenstrihe von Batanga bis zurn Kap St. John vorgefunden hatte, hielt ih es für geboten, nah Gaboon zu gehen, um mich mit dem dortigen Gouverneur auszusprechen. Am 10, August begab ich mich also, wieder an Bord S. M. S. „Mswe“, nah Gaboon, wo am folgenden Vormittage auch das französische Kanonenboot „Basilik“, das nah Benita geshickt worden war und unter dem Kommando des Linienschiffs-Lieutenant Felix fteht, eintraf.

Ich hatte an diesem und dem folgenden Tage längere Unter- redungen mit dem Gouverneur Herrn Koëtnut Gentille. Derselbe sagte mir, meine Thätigkeit von Batanga südwärts sei geeignet, die französishen Interessen zu beeinträchtigen, denn nicht allein habe die Regierung der Republik ein vertrag8mäßiges Recht auf dortige Küsten-

gebiete, sondern der Besiß eines Thèils derselben sei auch für di Zukunft Garboons unentbehrlich. Nachdem ich ihm die Gründe Fe mein Vorgehen dargelegt hatte, meinte Herr Kornut Gentille ur alles darauf anfommen werde, eine passende Demarkationslinie i die deutshen und französisben Ansprüche zu finden, was bei dem gu ür Einvernehmen zwischen der Kaiserliden Regierung und derjenigen m französischen Republik keine Schwierigkeiten hab-n werde. ies 4 Dr. Nachtigal Sr. Durthlau@&t dem Fürsten von Bismarck. ?

Nr. 13. Aufzeihnung über eine Unterredung des Reigz kanzlers mit den Jnhabern der im Biafragebiet, interessirten Firmen. G (Auszug.)

Auf Einladung des Herrn Reichskanzlers hatten sich die I b

2 n : ; nbaber der Firmen C. Woermann und Iantzen & Thormählen in Hamburg die Herren Ad. Woermann, E. Bohlen, W. Janßen und F, E mähien, zu einer Besprehung der, ihre Niederlassungen im Biafre, gebiete betreffenden Angelegenheiten am 25, September in Friedridéry eingefunden, e

1. Von Sr. Dur{lauht wurde zunächst der Gedanke eino Vereinigung der in den deutschen Schutzgebieten an der westafrikanisthes Füste domilizirten Firmen erörtert. Das Reih könne für dieie Gebiete nur die Departements des Kriegs, des Auswärtigen und E Justiz übernehmen, die Departements des Janern und des Handels dagegen müßten den betheiligten Kaufleuten überlassen bleiben.

Für den Verkehr mit der Reicsregierung werde in Hamburg ein Syndikat zu bilden sein. Durch Vermittelung dieses Syndikzts wären die Wünsche und Anträge der einzelnen Firmen in allen S Entscheidung durch das RNrich stehenden Fragen der Regierung vor, zutragen. Auf Erfordern des Auswärtigen Amtes, als der vorgeseßten Behörde der in den deutshen Schuzgebieten stationirten Beamten werde das Syndikat sib außerdem gutachtlid über neue Einrichtungen und Anordnungen der Beamten zu äußern haben. Zweckmäßig werd es sein, in Berlin eine ständige Vertretung des Syndikats einzurichten Die anwesenden Herren stimmten der Bildung eines solchen, zur Wah nebmung ihrer Interessen berufenen Organs zu, sie waren der Ansidt daß sie fih mit den im Togogebiete etablirten Firmen: Wölker & Brohm (Hamburg), C. Goedelt (Hamburg) und F. M. Victor Söhre (Bremen), zu diesem Zwecke würden vereinigen können. E

2. Ueber die südli von Batanga, unterbrochen tur französis Gnklaven, unter deutschen Schutz gistellten Küstenstrecken hatten di Herren bercits bei einer früheren Gelegenheit fi dahin geäußert, daß in Betreff der Punkte, wo die deutshen Besitzergreifungen mit älteren französischen Ansprüchen kollidiren, ein Austausch mit anderem Gebictz herbeizuführen sein werde. y

3. Ueber die Organisation der Regierung und der Verwaltung im Biafragebiet sprachen die Herren sich dahin aus, daz die Landes hoheit im Namen Sr. Majestät des Kaisers ausgeübt werden müs Als Vertreter der Kaiserlichen Regierung werde ein Beamter cinzuseßen sein, der am besten den, den Eingeborenen bekannten Titel eine Gouverneurs führen werde, derselbe müsse seinen Sit in Kamerun haben, woselbst für die Einrichtung einer angemessenen Wohnung ohne Schwierigkeiten Sorge getragen werden könne. Ueber die Person de zukünftigen Gouverneurs wurden bestimmte Vorschläge nicht gemalt,

Zur Unterstüßung des Gouverneurs bei der Regierung und Ver waltung des Landes und bei der Rechtsprechung soll aus den Vertretern der in Kamerun etablirten Firmen ein Kollegium gebildet werden, Es erscheine wünschenêwerth, auch zwei englishe Kaufleute, einen Missionâr und ein oder zwei eingeborene Häuptlinge, letztere als Bi sißer mit berathender Stimme, in diese Körperschaft zu wählen, Scnennung und Entlassung der cinzelnen Mitglieder müßten durh den Gouverneur erfolgen.

Die „Courts of Equity“ tâiten fich in Kamerun nicht bemwähtt,

Die Zurisdiktion im Biafragebiete müsse durch den Gouverneu

nter Hinzuziehung einzelner Mitglieder des Rathes, als Beisißer, auêgeübt werden.

Für die Europäer sei deutshes Recht, vor allem das deulsde Handelsgeseßbuch und das deutsche Strafgesetzbuch einzuführen. Als Uppellationdinstanz werde das hanseatische Oberlande8gericht fungiren können. Bei der Rechtsprehung über Eingeborene müsse den Landes fitten und Gebräuchen Rechnung getragen werden. Sollte da Gouverneur kein Jurist sein, so werde ihm cin rechtsver ständiger Sekretär beigegeben werden müssen. Der Rath werde über die Auf- bringung der im öffentlihen Interesse für die Regierung und Ver- waltung des Landes erforderlichen Mittel zu beschließen haben. Dur seine Vermittelung werden den Häuptlingen die ihnen von den einzelnen Firmen zu entrihtenden Abgaben zu zahlen fein. Diese Abgaben (Kumi) bestehen zur Zeit in Waaren; erwünscht erscheine es, daß dieselben später in Geld geleistet würden.

Durch einen mäßigen Ausgangszoll auf die zur Ausfuhr gelangenden Produkte würden die erforderlihen Mittel ohne Schwierigkeit ju beschaffen sein.

4. Der häufige Besuch von Kriegsschiffen in den dem deutschen Schutze unterstellten Küstendistrikten sei sehr erwünscht.

5. Für den Gouverneur von Biafra müsse ein Küstendampfer und außerdem ein kleines Fahrzeug angeshafft werden, welche, um die Flüsse hinauffahren zu können, nur geringen Tiefgang haben dürften, Die Kosten dieser beiden Dampfer würden etwa 180090 betragen.

6. Es wurde ferner als wünschenswerth bezeihnet, wenn durd Kaiserlichen Erlaß oder in anderer Form baldmöglichst die deuts Besitzergreifung des Biafragebiets öffentlih proklamirt werde.

Nr. 14. . Berlin, den 13. Oktober 1884.

Gw. 2c. ersuche ih auf Grund des beiliegenden Entwurfs ein Note an die dortige Regierung zu richten, um dieselbe amtlich zu ver ständigen, welche Gebiete an der Westküste von Afrika bisher unter den Schutz des Reichs gestellt worden sind.

An die Kaiserlichen Missionen in London, Paris, Madrid, Lissabon, Haag, Brüssel, Washington, Rom, Wien, Petersburg, Kopenhagen, Stockholm.

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von Bismarck.

Anlage zu Nr. 14. Entwurf zu: elner Note. S Die Regierung Sr. Majestät des Kaisers hat zur wirksametn Wahrung des deutschen Handels an der Westküste von Afrika einig! Gebiete dieser Küste unter ihren Schuß genommen, Es ist dies (& schehen auf Grund von Verträgen, welche theils von dem nach Wesb' afrika entsandten Generalkonsul Dr. Nachtigal mit unabhängige! Häuptlingen abge\{lossen worden {ind, theils auf Grund von Schu) anträgen Reichsangehöriger, welche bestimmte Gebiete durch Verträgt mit unabhängigen Häuptlingen erworben haben. t In Folge dessen sind an der Sklavenküste das Togogebit mit den Hafenpläßen Lome und Bagida, in der Bai von Biatt die Gebiete von Bimbia mit der Insel Nikol, Kamerun, Mall bis auf den nördlihsten Theil, Klein-Batanga, Plantation und C) und in Südwestafrika das Küstengebiet zwischen Kap Frio i dem Oranjefluß mit Aus\s{luß dèr Walfish-Bai unter den e Sr. Majestät des Kaisers gestellt worden. Dies is dur Hissen Ñ Kaiserlichen Kriegsflagge und Aufpflanzung von Grenzpfählen âußet lih bekundet, und hierbei die Zusage ertheilt worden, daß alle ° stehenden nachweislichen Rechte Dritter geachtet werden sollen. Hor Der Unterzeichnete ist beauftragt, der 2c. Regierung von 0 stehendem Kenntniß zu geben. ha! Indem er die Chre hat, sich dieses Auftrags zu entledigen, nußzt er diesen Anlaß, um Sr. Excellenz dem 2c. die Versicherung *

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Zweite Beilage

Berlin, Sonnabend,

den 13. Dezember

14.

M 294.

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œnserate für den Deutschen Reichs- und Königl.

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Yreus. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- regisiec nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Preußishen Staats-Anzeigers: Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr.

E R

O00 a.

Stebriefe und Untersuchungs-Sachen. |S [565 4] Steckbrief. ; N Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Jichard anet, am 27. März 1850 in Berlin geboren, welcher si verborgen hält, ist die Untersuhungshaft wegen Urkfundenfälschung in aetis J. IL c, 814, 84

| Lediaung gefunden.

t [5 Her Dani. 7 d ersucht, denselben zu verhaften und in N das Untersuhungsgefängniß zu Berlin Alt-Moabit | 5( 11/12, abzultesern. : n

Berlin, den 10. Dezember 1884, E Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht L; Beschreibung: Alter 34 Jahre, Größe 1,68 m, Statur {chlank, Haare dunkelblond, Stirn ho, frei, Bart Schnurr- und Kinnbart, Augenbrauen dunkel- blond, Augen blau, Nase gewöhnlich, Mund ge- [f wöhnlich, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesicht länglich, Gesichtsfarbe gesund. F

[66279] Steckbrief. i : Gegen den unten beschriebenen Arbeiter Adolf Albert Louis Winkelmann, geboren am 3, Juni 1854 zu Berlin, welcher flüchtig ist, 111 die Unter- suhungshaft wegen Diebstahls in den Akten 54 (4. 3203. 84 J. IV. e. 970. 84 verhängt. “Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in as Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit Nr, 11/12, abzuliefern. /

Berlin, ven 29. November 1884.

Königliches Amtsgericht T. Abth. 84. Roesler.

Beschreibung: Alter 30 Jahre, Größe 1,70 m, Statur unterseßt, Haare dunkelblond, Stirn hoch, b Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, 4 Nase ctwas breit, Mund gewöhnli, Zähne voll- | 7; ständig, Kinn gewöhnlich, Gesicht voll, rund, Ge- | sihtsfarbe gesund, Sprache deuts. Kleidung: hell- | 4 grauer Rock und Hose, brauner runder Filzhut.

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ve Deutschen

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[66278] Steckbrief. E a Gegen den früheren Stationsgehülfen Emanuel ilbelm Gustao Müthssam, am 6. Oktober 1856 |1 zu Quckau geboren, zuleßt zu Jüterbog

gewesen, welcher flüchtig ist, ist die Untersucbungs- Carl Johaun

baft wegen Unterschlagung amtlicher Gelder in den |1

Akten IIT. J. 1860/84 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in |] das Untersuchungs-Gefängaiß zu Berlin, Alt-Moabit

11/12, abzuliefern. / Berlin, den 8. Dezember 1884. Der Untersuchungsrichter l bei dem Königlichen Landgerichte II.

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[06501] Steckbrief. _ : Gegen den unten beschriebenen Stellmacerlehrling Albert Ebel, zur Zeit auf Wanderschaft, am 5. Mai | ( 1865 zu Ketzin geboren, welcber flüchtig ist, tit die Untersuhung8haft wegen 8, 223a, Strafgesebuches în u. Gen, M, ! 91. 84. verhängt. i Es wird ersucht, denselben zu verhasten und

Sachen ‘/. Bartels

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das Gerichtsgefängniß zu Potsdam, Lindenstr. 54, | einer Geldstrafe von 180

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abzuliefern.

Potsdam, den 9. Dezember 1884. \

Königliche Staatsanwaltschaft. j,

Beschreibung: Alter 19 Jahre, Größe 1 m 62 cm, Statur \{chlank, Haare dunkelbraun, Stirn frei, Augenbrauen dunkelbraun, Augen blau, Nase ge- wöhnlih, Mund gewöhnlich, Z

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V Gesicht oval, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts.

Besondere Kennzeichen keine. | vis wenaen Vnttortoner DLgelt A 11 ICUCL(

Stecbrief. | auf Grund Uhlig aàus | ;

« l

b [56290]

Gegen den Kürschnergesellen Annaberg, 27 Jahre alt, welcher t O eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengericbt: zu Dülmen vom 17. August 1880 erkannte Hast- strafe von 14 Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächst- gelegene Gericht8gefängniß abzuliefern.

Dülmen, den 2. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht.

[56280] Stecbrief. Gegen den Mühlenbesiter Johann Heinrich Pahrmaun aus Scwenefeld, 34 Jahre alt, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Ver- gehens aus 8. 288 des R. St. G. B. verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtêgefängniß zu Schenefeld abzuliefern.

Slhenefeld, den 3. Dezember 1884.

Königliches Amtsgericht.

Deittert.

Franz ruhig

[56284] Steckbriefs-Erneuerung. er unterm 26. Mai 1884 hinter die Arbeiterin, verehel. Karoline Pauline Rosalie Séhröter, geb. erborn, erlassene Steckbrief wird hierdurch er- neuert, Potsdam, den 9. Dezember 1884. Königliche Staatsanwaltschaft.

[56277] Steckbriefs-Erledigung.

Ver gegen den Heilgehülfen LTheodor Carl Heinrich Knaepel wegen Diebstahls in den Akten U. R. I. 794 de 1884 unter dem 26. November 1884 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 8. Dezember 1884. : Königliches LUndgericht I. Der Untersuchungsrichter.

[56503] Steckbriefs-Erledigung. ; Der untexm 1. Dezember cr. gegen den Kürassier Pade der unterhabenden 4. Escadron erlassene

.

N;

Friedrich Wilhelm Lieske, geboren am 28. April 1863 zu Woltersdorf, Kreis Soldin, erledigt.

er

[56281]

Aktenzeichen M. Nr. 46, 81 sind die nahbenann- ten Personen : 1) der Arbeiter Carl Wilhelm Christian Path, geboren am 1. Januar 1854 Seefel 9) der Dienstknecht Otto Rudolf Heinrich Christian Hahn, geboren am 19. Juli 1857 stein, 3) der Carl Christian Johann Wihlow, ge-

sohn Emil Theodor Hartmaun, geboren am 15. Mai

penhagen, geboren am 18. März 1859 zu Goerie, 7) der Barbicr Heinrih Hermann Numy, geboren

Friedrich Wilhelt1

wohnhaft | geboren am 17. August 1860 zu Freyenstein, 10) der

Julius Albert Eduard Schulz, geboren am 16. März

Lock, gehoren am 12,

boren am E August Friedrich Pfeil, geboren am 14. September 1860 in Napshagen, 16) der Ferdinand Baumaun, geboren am 11

100 zu Cremmin, 15) der S

aus | geboren am 17. April Urtheil

A +2 1 gertMI8 zu

streckung

âhne gut, Kinn oval, | [55797]

eine Gefängnißstrafe von \trecken.

. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Snbmissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlnng n. 8. w. von öffentlichen Papieren.

teckbrief hat durch Ergreifung desselben seine Er-

Brandenburg a. H., den 11. Dezember 1884. Brandenburgi|ches Kürassier-Regiment (Kaiser Nicolaus I. von Nußland) Nr. 6.

6282] Bekanntmathung.

Die diesseits unterm 1. August 1884 im Deutschen eichs-Anzeiger vom 4, September 1884 Stück )8 Nr. 39 350 erlassene StrafvollstreEungs-

equisition ist bezüglih des Nr. 22 genannten Carl

Landsberg a. W., den 8. Dezember 1884. Der Erfte Staatsantwoalt.

6283] Bekanntmachung. Das hinter dem Schauspieler Robert Ferdinand ranz Krause aus Greifswald unterm 18. No- mber d. F. in Nr. 278 des öffenil. Anzeigers zum Reichs-Anzeiger pro 1884 sub 52 842 Tafsene Strafvollstreckungsersuchen ift erledigt. Oels, den nber 1884.

ches Amisgericht.

_ Bekanntmachung. S In der Strafsache gegen Path und Genossen

zu Seefeldt, zu Gut Freyen-

oren 92. September 1858 zu Gut Frehne, ç R; Q 6 f Lnre ) der Carl Wilhelm Johannes Fritsch, geboren

in 14. November 1858 zu Gumtow, 5) der Bürger-

am

858 zu Pritzwalk, 6) der Wilhelm Christian Rep-

m 23. Februar 1859 zu Pritzwalk, 8) der Carl Arudt, geboren am 22, Juli 860 zu Frehne, 9) der Otto Johann Heinrich Hase, Friedrich Böckmann, geboren am 8. Juli 1860 zu Giesenhagen, 11) der Kaufmänn Friedrih Carl Ferdinand gust 1860 zu Meyenburg, D dev S Iohann Friedriß Ludwig Ramin, geboren am 20. August 1860 zu Niemer- ang, 14) der Dienstknecht Wilhelm Könning, ge- 11, Mai 1860 zu Klenzenhof, 15) der

860 zu- Jabel, 12) déx

Dienstknecht

N Jof

Februar 1860 zu- Schmolde, 17) der Sarl Joachim ChristianRodDe, geboren am 30.Dezember Friedrich Johann Jahnke, Warnsdorf, durch Königlichen Lands | 14, Oftober 1881 Ab T N 1 zu

V

¡l iyt

1859 zu Strafkammer des Neu-Ruppin gegen S. 140 | ÁÆ. event. 18 Tagen Ge- rechtsfräftig verurtheilt. Behufs Voll- der Strafe ih um Angabe des \lufenthalts der genannten Personen. Neu-Ruppin, den 9. Dezember 1884. Der Erste Staatsanwoalt.

der

vom

N n J »y f YBergcehens

vegen ängniß, |

G60 CrIUCE

Fn der Strafsache gegen den Lotterie-Kollekteur H. Herrmann zu Paris (Boulevard Voltair 105

er hens sind von dem 2c. Herrmann vollstreckbaren Strafbefehls8 des unter- Amtsgerichts 60 4 Geldstrafe und an bisherigen Kosten 7 A 10 4 Z zwangsweise beizu- treiben, oder ist im Unvermözensfalle an demselben zwanzig Tagen zu voll-

S n Bb *CTCDNeTen

Alle s. t. Behörden werden ergebenst ersucht, zur Sicherung dieser Zwangsvollstreckung etwaige, inner» halb des Deutschen Reiches betroffene pfandbare Vermögensobjekte des 2c. Herrmann zu beschlag- nahmen, den 2c. Herrmann aber im Vetretungsfalle zu verhaften, da die Zwangsvollstreckung bereits ver- gebens gegen ihn zur Ausführung zu bringen ver- sucht ist und über alle auf Grund dieses offenen Er- suchens getroffenen Verfügungen hierher beschleunigt event. telegraphisch gefällige Mittheilung zu machen.

Boizenburg a. d. Elbe, den 6.Dezember 1884,

Großherzoglich Mecklenburg-Schwerin] ches Amtsgericht.

[49059] Aufgebot. : Der Metzger Andreas Mendel zu Crefeld hat als gesetzlicher Vertreter seiner minorennen Kinder Lud- wig und Bertha Mendel das Aufgebot zweier an- geblich von ihm am 18. September 1883 verlorener Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Cre- feld, j S a, lautend für Ludwig Mendel zur Zeit des Verlustes über 43 H 34 &HZ Conto - Nr. 15 240 , lautend für Bertha Mendel zur Zeit des Verlustes über 83 F 51 HZ Conto - Nr. 11 787 i : beantragt. Der E der A wird auf- efordert, spätestens in dem au gel Dienstag, den 2. Juni 1885, Vormittags 11 Uhr,

_Deffentlicher Anzeiger.

| 5. Industrielle Etablissements, Fabriken nund

6, Verschiedene Bekanntmachungen 7. Literarische Anzeigen. 8. Theater-Ánzeigen.

9, Familien-Nachrichten,

gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur-

kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- ! 21. rung der Urkunden erfolgen wird,

[54596]

nossen J. 1B. 673. 1884 werden nachstehende Personen:

geb. am 22. Juni 1863 zu Grünrade, Kreis Königs- berg N. M.,

Königsberg N. M., 1

) | 1863 zu Briesenhorft,

Grosshandel.

| In der Börsen-

Inserate nehme „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haaseuficin & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Swhlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

# en an: die Aunoncen-Erpeditionen des

Annoncen - Bureaux. e

beilage.

Crefeld, den 28. Oktober 1884.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

von Shuckmann. 2;

te Oeffentliche Ladung.

In der Untersuchungssache wider Knoll

t

1) Arbeiter Gustav Friedrih Wilhelm Knoll,

2) Tischler Friedrih Wilhelm Jßbrandt, geb. | 4 am 15, September 1863 zu Alt-Blessin, Kreis

3) Schloffer Alexander Wilhelm Carl Friedrich Lifter, geb. am 18, März 1861 zu Prenzlau, Kreis Prenzlau, 4) Ernst Friedrich Wilbelm Trautmann, geb. am 3. April 1860 zu Labischau, Kreis Löwenberg, 9 5) Paul Franz Heinrich Lübke, geb. am 6. No- vember 1858 zu Stolp, a 6) August Ferdinand Meyhack, geb. am 17. No- vember 1859 zu Kellig, 7) Richard Otto Wilhelm Desens, 9, März 1861 zu Stolp, : 8) August Wilhelm Gaßlaff, geb. am 16. August 1862 zu Groß-Strellin,

zu 5 bis 8 im Kreise Stolp, 9)

geb. am

Schneider Gustav Adolph August Stholgz, geb. am 24. Januar 1859 zu Fürstenwalde, Kreis Lebus,

10) Tagelöhner Carl Friedrich Wilhelm Matting,

Lebus, 11) Arbeiter Carl Friedrih Rudolf Lück, geb. am 3 Januar 1859 zu Rathenow, 12) Maurer Christian Friedrih Wilhelm Leh- mann, geb. am 23, Januar 1861 zu Groß-Behnißtz, 13) Buchdrucker Carl Paul Emil Schmidt, geb. am 29, August 1861 zu Dom. Brandenburg,

zit 11 bis 13 im Kreise West Havelland, 14) Sattler Friedrtch Eduard Donner, geb. am 23. Mai 1861 zu Rogasen, 15) Müllersohn Carl Adolph Pietz, geb. 18. April 1863 zu Rogasen,

16) Glasersohn Siegfried Schier, 16. März 1863 zu Rogasen,

17) Schlosser Eduard Reif, geb. am 11. Februar 1862 zu Polajewo, l Schlofseraeselle Gustav Adolf Wißhke, geb. 30, März 1861 zu Polajewo,

am

anm

geb,

2 8) am

4. April 1863 zu Rogasen,

20) Schäfersohn August Traugott Stenzel, geb.

am 3. März 1863 zu Swierskowski,

zu 14 bis 20 tim Kreise Obornik,

21) Seemann Carl Otto Fedor Zahl, geb. am Februar 1860 zu Templin, im Kreise Templin, 22) Tischler Albert Wilhelm Otto Jacobi, geb.

am 26, Juni 1861 zu Templin, im Kreise Templin, 93) Julius Michael Wilhelm Hermann Carl

Schulz, geb. am 4. März 1861 zu Sonnenburg, im

Kreise Dst Sternberg, | 24) Carl August Gustav Rademacher, geb. am

94. Februar 1863 zu Plonit, im Kreise Lands-

berg a. Warthe, 25) Wilhelm Robert Mehler, geb. am 26. April

im Kreise Landsberg a. W., 26) Kommis Carl Adolf Richard Vogel, geb. am

9, Januar 1860 zu Gera,

27) Friedrich Wilhelm Grünenthal, geb. am

29, April 1861 zu Drofssen, im Kretse West Stern-

berg

98) Franz Adalbert Klose, geb. am 7. Dezember 1859 zu Lissa, im Kreise Fraustadt, 29) Richard Otto August Anclam, 7, November 1861 zu Scievelbein, Schievelbein, 30) Eugen Kochmanun, geb. am 17. Oktober 1861 zu Klein-Zabrze, im Kreise Zabrze, 5 31) Stenograph Albert Daniel L SLoner, geb. am Oktober 1862 zu Calbe a. S., im Kreise Calbe, : : 32) Wolf Wilhelm Levy, geb. am 18. März 1861 zu Birnbaum, im Kreise Birnbaum, : 33) Wilhelm Elias Gerhard Theodor Müller, geb, am 24. Juli 1864 zu Meiningen, E 34) Bau-Eleve Friedrich Ferdinand Christian Rudolph Berlin, geb. am 6. Februar 1859 zu Berlin, : 35) Kaufmann Heinrich Bloth, geb. am 21. Juni 1860 in Berlin, 36) Künstler Ernst Friedrich Wilhelm Robert Bellach, geb. am 24. Juli 1861 in Berlin, 37) Swtlosser Gottlieb Andreas Ernst Nicolaus Berger, geb. am 21, Januar 1861 zu Tula in Rußland, 38) Steindrucker Carl Oscar Robert Gustav Blan, geb. am 17. Dezember 1861 zu Berlin, 39) Maler Fu O Emanuel 30. Augutît 186 Drescher, geb. 11. September 1861 zu Warschau, 40) Carl Julius Albert Aßmann, geb. am 7. März 1862, 41) Schlächter Jean Emilie Paul Arlaud, geb. am 16. Januar 1862, : / 49) Gustav Adolf Bodde, geb. am 18. Januar

geb. am im Kreise

T9) dd b:

mann, geb.

und Gee | ge

geb. am 17. Oktober 1859 zu Jahnsfelde, Kreis | {ämmtli Wohnsitz oder Aufenthaltsort Berlin gewesen ist, beschuldigt :

vor die Strafkammer k. des Königlichen Landgerichts L. hier, Alt-Moabit 11/12, Hauptverhandlung geladen.

19) Schneidersohn Abraham Süßkind, geb. am | von

44) Carl Ludwig Erich Buschmann, geb. am tanuar 1862, Kaufmann Carl Friedri Wilhelm Batter- am !7, April 1862, 46) Theodor Otto Eugen Bissing, August 1862,

47) Otto Carl Albert Bötteher, geb. am 17. Sep-

mber 1862, 48) Arbeiter Max Hermann Brode, b, am 16. November 1862,

49) Kaufmann Berthold Barrath, geb. am 30. No-

45)

am

ol Drs

Carl

vember 1862,

50) Bernhard. Borchardt, geb. am 11. Dezem-

ber 1862,

51) Uhrmacher Gustav Adolph Ballot, geb. . April 1862,

52) Iulius Bernhart richtig 5, Dezember 1862,

53) Franz Robert Baer, geb. am 17. Mai 1862, 54) Commis Jean Isaac Cohn, geb. am 3. Ok-

am

Elte, geb. am

tober 1862,

Paul Wilhelm Ditte, geb. am

55) Friedriß Pa 5. Juli 1862,

56) Bäcker Mar Alfred Arthur Dittrich, m 11. Oftober 1862, 57) Heinrih Otto

4

geb.

Leopold Dannenberg, geb.

am 5. Mai 1862,

58) Seifensieder Julius Hugo Domker, geb. am

29, Juli 1862,

am

Jeb Uu.

59) Kutscher Georg Ludwig Elfmaun, geb.

4, August 1862,

60) Tischler Franz Johann Julius Ekart,

am 29. November 1862.

61) Student Arnold Thomas Thoreten vou

Etlinger, geb. am 10. Mai 1862,

zu 40 bis 61 in Berkin geboren, unbekannten Aufenthaltes, deren leßter

als Wehrbpflichtige in der Absicht fi dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß entweder das Bundesgebiet verlassen, oder na erreichtem militärpflichtigen Alter fich außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten: Hen haben.

Vergehen strafbar nach §. 140 ad 1 Strafgeseh-

bus. i

Dieselben werden auf

den 28, Januar 1885, Vormittags 97 Uhr,

7

1 Treppe, Saal 49, zur

Bet unent\ch{uldigtem Ausbleiben werden dieselben

auf Grund der gemäß §. 472 Straf-Prozeß-Ordnung

den Ersatzbehörden ausgestellten Erklärungen verurtbeilt werden.

Berlin, den 27. November 1884, Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

[45654] |

Der Feilshlächter Friedrih Lehne, als Vormund der Tochter des gestorbenen Schuhmachermeisters Christian Busse, hat das Aufgebot des gerichtlichen Kaufbriefes vom 28. September 1877, laut welches déèr Maurer Wilhelm Bode und dessen Ehefrau Caroline, geb. Riesling, gegen Verpfändung des Nr. 2346 an der Kuhstraße gelegenen Hauses und Hofes sammt dem Nr. 338 am Lämmcenteiche ge- legenen Abfindungéplane zu 1 Mrg. 21,90 Qu.-Rth. und übrigem Zubehör der Ehefrau des Fabrik- arbeiters Heinrich Christian Theodor Hensel, Jo- hanne, geb. Söchting, vorher Wittwe Busse 2980 #6 nebt 5 9/9 Zinsen schuldet, bean Der Inhaber dieser Obligation wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 20, Mai 1885, Morgens 11 Uhr,

vor Herzoglichem Amtsgerichte, - Zimmer 27, ange- geseßten Termine sein Recht an diese Urkunde anzu- melden und fol%e vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Braunschweig, 6. Oktober 1884.

Herzogliches Amtsgericht. L. Rabert.

Ey F ragt.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- sadungen u. dergl. [54662] Aufgebot. 2 Nr. 29157. Der Ober-Stabsarzt a. D. Dr. Franz Emil Martin in Freiburg i. B. hat das Aufgebot folgender Rentenscheine der allgemeinen Versorgungs- anftalt im Großherzogthum Baden: : 1) Rentenschein Nr. 1554, Jahres8gesellshaft 1835,

Klasse 1., Abtheil. b., : 2) Jahres8ges\ellschaft 1835,

Rentenschein Nr. 1555, Klafse I., Abtheil. b., 3) Rentenschein Nr. 3798, Jahresgesellschaft 1835, Klasse I., Abtheil. b,, : 4) Rentenschein Nr. 468, Jahresgesellschaft 1836, Klafe I., Abtheil. b., 5) Rentenschein Nr. 469, Jahres8gesellschaft 1836, Klasse I., Abtheil. d., beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 2. Juli 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem Gr. Amtsgerichte hierselb anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen würde.

Karlsruhe, den 29. November 1884. Gerichts\chreiberei Gr. Amtsgerichts.

1 862, 43) Mar Rudolph Richard Berger, geb. am

vor dem unterzeichneten Gerichte, im Geschäftslokale Grabenstraße Nr. 97 hierselbst, anberaumten Auf-

13. Juli 1862,

(L. 8.) Braun.