1927 / 281 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reich reußisher Staa

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l Vin

Juhalt des amtlicheu Teiles:

L Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Ï ohne maschinellen Betrieb. # im November 1927.

Kil mverbot. B Preuf;eu.

Amtliches.

Deutsches N eich.

¡egierungsrat Kissel zum Präsidenten des Reichsaufsichtsamts

Für Privatversicherung ernannt worden.

Bekanntmachung

über die Versicherungspflichi von Wasserwerken

; ohne majchinellen Betrieb.

Auf Grund des §8 538 Nr. 4 der Reichsversicherungs- ordnung werden Wasserwerke ohne maschinellen Betrieb ohne Nücksicht auf die Zahl der beschäftigten Arbeiter vom 1. Januar 19-8 ab den Fabriken im Sinne des §537 Abs. 1 Nr. 2 der Neichsversiherungsordnung gleichgestellt, wenn in ihnen jährlich mindestens 50 volle Arbeitstage für die Warlung, Jnstand- haltung und für jonst.ge mit dem Betrieb im Zusammenhang

| stehende Arbeiten geleistet werden.

| Berlin, den 28. November 1927.

| Das Reichsversicherungsamkt,

| Abteilung für Unfallversicherung. | Schäffer.

Die Reîchsinderxzisfer

sona um 0,3 vH gestiegen.

3 Berlin, den 30. November 1927.

Statistisches Neichsamkt. J B. Dr: Plat er.

E

Filmverbot.

a5a 30, November 1927 unter worden.

Berlin, den 30. November 1927.

Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.

dz efanntmachung über die Versicherungspflicht von Wasserwerken

M efanntgabe der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten

Ernennungen und sonstige Perjonalveränderungen.

# An Stelle des wegen Erreichung der Altersgrenze in ben dauernden Ruhestand getretenen Präsidenten Scharmer P der Ministerialrat im Reichswirtschaftsministeriuum, Geheime

für die Lebenshaltungs8kosten im November 1927.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Reichsamts für den Durchschnitt des PVèonats November auf 1506 gegen 150,2 im Vormonat.

Die Jnderxziffern sür die einzelnen Gruppen beitragen (1913/14 = 100): für Ernährung 152,0, für Wohnung 125,4. Ie Hei-ung und Beleuchtung 146,1, für Bekleidung 164,2, für en „Sonstigen Bedarf“ einschließlich Verkehr 185,8,

Die öffentlihe Vorführung des Bildstreifens „Sacco und Banzetti“, 7 Akte, 2170 m, Antragsteller : Veritas-Film G m. b. H., Berlin, E Gans-Film, Wien, ist

rüfnummer 1155 verboten

Preußen. Ministerium des Junnmnexrn.

Der Landrat Dr. Schencking aus Arnsberg ift in gleicher Amtseigenschaft in den Landkreis Recklinghaujen verseßt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Das Neichsverkehrsministeriuum hat unterm 11. d, M. einige Aenderungen und Ergänzungen der Anlage C zur Eijenbahnvertiehrsordnung verfügt. Das Nähere geht aus der Verordnung in Nr, 48 des Reich3geseßblatts, Teil 11, hervor.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltestenrat des Reichstags bestiminte in seiner gestrigen Sißung über die Erledigung der Aujgaben des Plenums in der nächsten Zeit. Von heute b18 Sonnabend sollen die JFnterpellationen über die Wirtschasts8politik behandelt werden, worüber zunächst der Reichswirtschastsminister und der Reichs- arbeit8minister das Wort ergveifen werden. Jn der Aussprache wird voraussichtlih auch der Reichsfinanzminister sprehen. Vom Montag ab wird das Plenum sih mit den Jnterpellationen über die Aus\sperrung der Zigarrenarbeiter, mit dem jugoslawischen Vertvag und mit der zweiten Lesung über die Krankenversicherung der Seeleute beschäftigen und endli den Bericht des Ausschusses ür die Untersuchungen der Ruhrentschädigungen besprechen. Danach soll die zweite Beratung der Besoldungsvorlage in An- griff genommen wevden; ob es hon am Ende der nächsten Woche dazu kommen kann, steht noch dahin. Die Besoldungsvorlage soll auf jeden Fall so gefördert werden, daß die Auszahlung der erhöhten Gehälter noch vor Weihnachten erfolgen tann. Wann die erste Lesung des Haushaltsplans für 1928 E kann, darüber ist gestern im Aeltestenrat noch nicht ge}prochen worden, da diese Angelegenheit zunachst von der Erledigung des Etats im Reichsrat abhängt. Ferner beschäftigte sih der Aellestenrat mit dec Anregung, die der Reichstagspräsident L ö be gelegentlich des Städtetags in Magdeburg dahin gegeben hat, daß ein fommunalpolitischer Ausschuß des Reich8tags eingeseßt werden möge. Es waren jedoch die Meinungen sehr geteilt darüber, ob die Interessen der Städte in einem besonderen Auss{huß des Reichstags besser gewahrt erscheinen, als wenn die Organuisa- tionen der Kommunen in freier Aussprache mit den bestehenden Ausschüssen Geseßentwürfe beraten, die die Kommunen betreffen. Um dieje Frage zu flärer, soll eine Besprechung des Reichstags=- präsidenten mit den Vovsißenden der vier großen kommunaten Organisationen Deutschlands stattfinden. Endlich beschloß der Neltestenrat die weitere Beteiligung des Reichstags an den internationalen parlamentarischen Handelskonferengen, von denen die nächste in Paris und die übernächste in Berlin statt- finden soll. Als Delegierte des Reichstags bei diesen Konferenzen wurden einstweilen die Abgg. Dr. Hilferding O Lejeune-Jung (D. Nat.) D. Brüning (Lentr.), von Raumer (D, Vp.) und Meier - Berlin (Dem.) bestätigt,

Im Reithstagsaus\chuß für die Straf- rechtsreform stand gestern zunächst die prinzipielle Frage zur Abstimmung, ob die „Befkämpsung des Landstreichens, Bettelns, der Arbeitssheu und der Gewerbsunzucht“ auss{hließlich im Wege der sozialen Fürsorge zu erfolgen habe oder ob daneben auch E Mittel angewandt werden sollen. Von seiten der Reichsregierung wurde laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutsher Zeitungsverleger die Ansicht vertreten, daß das gemeinshädliche Verhalten in den ergen Grenzen, die in der Vorlage gezogen seien, auh weiterhin sträfrechtlih erfaßt werden müsse. Ein Bewahrungsgesey sei auch vom Standpunkt des Reichsjustizministeriums erwünscht, aber niht die notwendige Vorausseßung sür den Erlaß der nötigen A Vorschriften Uber das gemeinschädliche Verhalten. Die Frage der finanziellen Aus8wirkungen eines Be- wahrungsgeseßes mit den Landesregierungen zu erörtern, sei eine Pee Tre R der Reichsregierung. Der Vorsißende lóà. D. Dr. Kahl (D. Vp.) formulierte die der Reli bie zugrunde liegende Frage folgendermaßen: „Sind grund äblih die im 36. Abschnitt des Strafgeseßentwurfs enthaltenen Tatbestände unter Kriminalstrafen zu stellen?“ Die Aan ergab die Bejahung dieser Frage durh die Mehrheit des Aus|husses. Nunmehr konnte die Beratung des § 68 folgen, der die „Unter- bringung in einem Arbeitshaus“ betrisst. Vershiedene Meinungen wurden darüber geäußert, ob cin Minderjähriger în einem Arbeitshaus untergebracht werden dürfe. Dié Sozialdemos- kraten verlangten, daß cin Minderjähriger nur in einer Er- ziehungs- oder Besserungsanstalt untergebraht werden dürfe; denn er solle gebessert und erzogen werden, aber das Zusammen- sein mit den in einem Arbeitshaus untergebrachten Personen sei nicht geeignet, dieses Ziel zu errcihen. Die Referenten des Ausschusses, Vertreter des Zentrums und der Deutschen Volkspartei waren dagegen der Ansicht, daß es auh mögli scin müsse, einen sittlih vollkommen verwahrlosten Minderjährigen der kurz vor der Vollendung des 21. Lebensjahres stehe, 08 eich einem Arbeitshaus zu überweisen. Das sei shon deshalb not- wendig, um .die anderen B FRLet in der Erziehungs- oder Besserungsanstalt vor dem s{hle{chten Einfluß solcher Vébsonen zu hüyzen. Der Entwurf eröffne diese Möglichkeit rihtiger Weise dadurch, daß die Unterbringung straffälliger Minderjähriger in

nur für die Regel vorgeschrieben wird, also berechtigte Ausnahmen zugelassen werden. Fn der Abstimmung wurden verschiedene Ans- träge der Berichterstatter, Abgg. Wegmann (Zeutr.) und Dr: Wunderlich (D. Vp.) sowie des Vorsigenden Abg. D. Der, Kahl (D. Vp.) und des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) an- genommen. Dadurch bekam der § 68 eine von der Regierungs- vorlage wesentlich unterschiedliche Fassung. Ex lautet jeßt: „Wird jemand nah den 88 370 bis 373 zu einer Freiheitsstrafe ver- urteilt, so ordnet das Gericht zugleich seine Unterbringung in cinem Arbeitshaus an, wenn sie erforderlih ist, um thn zur Arbeit anzuhalten und an ein geordnetes Leben zu gewöhnen. Dasselbe gilt, wenn jemand, der gewohnheitsmäßig zum Gewerbe Unzucht treibt, nah § 374 zu Freiheitsstrafe verurteilt wird, Bei einem Minderjährigen ordnet das Gericht statt der Unter- bringung im Arbeiishaus die Unterbringung in einer Erziehungs- anstalt an. Würde der Minderjährige nah scinen persnliden Eigenschaften eine Gefahr für die in der Erzichungsanstalt Unter- gebrachten bilden, so ist seine Unterbringung im Arbeitshaus an- uordnen. Hält das Gericht die Unterbringung eines Minder- 1ährigen in der S für ausreichend, so kann es von Strafe absehen. Arbeitsbunfähige sind statt einem Arbeitshaus cinem Asyl zu überweisen.“ Weiterberatung heute.

Der Bildungsausschuß des Reichstags be- schäftigte sih gestern unter dem Vorsiß des Abg. D. Mumm (D. Nat.) weiter mit den Erfordernissen des Antrag s- rechts und des geordneten Schulbetriebs. Abg. E (Soz.) führte nah dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, aus, für den Begriff „geordneter Schulbetrieb® sei das wichtigste Kriterium die C g S Durch die SQNuna von Zwergschulen würden vielfah die Schulverbände und. die Zweckverbände zerschlagen werden; Außerdem versteckten sich hinter dem Bestreben, Zwerg schulen zu [hasfen, ganz andece Bestrebungen, nämlich klassen- mäßige Abjouderungsbetrebungen. Es würde auch der Zu- lamsnennang der tra Schule mit der Volksschule gefährdet werden. Abg. Philt p p (D. Nat.) exklärte, für die großen Städte entstehe in keinem Falle eine Gefahr, da dort immer die Möglichkeit bestehen werde, mehrklassige Schulen zu schaffen. Deshalb müsse vor allem die Lage der kleinen Städte und Dörfer ins Auge gefaßt werden. Graf von Podewils (Aus- wärtiges Amt) gab darauf die vorgestern abend vom Ausschuß verlangten Angaben über die Lage der- Minderheiten in Deutsch- land bekannt. Abg. Dr. Schreiber (Zentc.) richtete an die VBerireter des Auswärtigen Amts eine Reihe von Fragen über die polnishen Privatschulen in Deutschland. Ubg. Dr. Löwen - tein (Soz.) wünschte, daß das Privatshulwesen überhaupt nicht im Reichsshulgeses geregelt werde. Abg. Fleißner Cts fragte die Regierung nach der Bedeutung des Ausd-ucks „rect! zulässig“ im § 9 Abs. 2 HZisfer B, wo von der Höhe der Schul- organisation der Gemeinde die Rede ist. Abg. Rheinländer (Zentr.) bemerkte, die Bestimmung der Dertala über den ge- ordneten Schvibetrieb sei zweifellos eine 2A )ranfung des Eltern- rechts. Diesc A E aher niht weitergehen, als es dem Sinn und Wortlaut der Verfassung entsprehe. Der Aus- druck „geordneter Schhulbetrieb“ dürfe niht gepreßt werden. Die einklassige Schule habe keine geringeren Erfolge aufzuweisen als die mehrklassige. Es komwe auch nicht nur auf die Vers mittlung von Kenntnissen an, sondern das Wichtigste sei die Er- Lng zu Charafteren und Bersönlichkeiten. Abg. Dr. Gertrud

aumer (Dem.) erklärte die Propagandamethoden der evange- lischen Kirchenbehörden gegenüber den Elternkreisen, wie He aus dem Westen berichtet würden, für sehr bedenklih. Der Begriff „geordneter Schulbetrieb“ sei eine Bezugnahme der ein urichtens den Schule und ihrer Einrichtungen auf das gesamte Schulwesen. Um dies im Geseß zum Ausdruck zu bringen, würde ihre Fraktion einen entsprehenden Antrag stellen, der eine Festzahl niht bringe und der das Nähere den Ländern überlasse. Sie habe große Be- denken, das Recht auf Privatschulen für Minderheiten in das Gesetz hineinzubringen. bg. Ny (D. Nat.) fragte zum weiten Male an, was aus den Réstshulen werden solle, wenn die ntragsscule den größeren Teil der Schüler der bisherigen Schule umfasse. Nah dem Wortlaut des § 9 Abs. 2 hel B würde die kleinere Restshule die bisherige Gliederung be alten und die neue Schule unter Umständen eine geringere Gliederung bekommen. Andererseits sage die Begründung, die Länder würden in solhen Fällen das Nähere regeln. Darin liege ein Widerspruh; er bîite um Aufklärung. Abg. Dr. Elsa Ma (D. Vp.) wies darauf hin, daß das durch die Verfassung gewähr- leistete Elternreht in der Verfassung len seine Grenze finden müsse, nämlih in den Notwendigkeiten des geordneten Schuls- betriebs. Die Regierungsvorlage reiche niht aus, um die Abs splitterung leistungsunfähiger HweralFulen zu vechindern. Der volksparteilihè Antrag sthere die Ausrechterhaltung der Höhe der Schulentwicklung in der betreffenden Gemeinde. Fn einex Zeit, da ohnehin für Kulturzwecke nur unzureichende Mittel zur Verfügung ständen, sei die Auswendung von Mitteln für die Gründung von Zwergschulen eine unproduktive Ausgabe, die nicht ju verantworten sei. Die Leistungsfähigkeit unseres Volkes änge ab von det Bildungsbreite, die zu 95 Prozent durch die deutsche Volksschule führe. Darauf vertagte der Ausschuß die Weiterberatung.

Der Aus\chuß für Kriegsbeschädigtens- fürsorge seßte gestern die zweite Bens er Novelle zum Versorgungsgesey sort. Nah dem Bericht des Nachri htenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wurde beschlossen, die Einkommensgrenze für solhe Reuten-

R E I E C E S I S R R; I R I R; S L F A E E E S E E | einex Erziehungs- oder Besserungsanstalt micht s{hlechthin, sondern l empfänger, die Lohn- und Gehaltsbeaüge aus öffentlichen Mitteln