1927 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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nämlih für die noch nicht vollendeten Ostkaianlagen und den Swantedurchstich, vorluufig aus bereiten Staatsmitteln oder durch Schaßwechsel gedeckt werden sollen. Fn der Zwischenzeit werde es sich Teerfeben lassen, ob derx Gesamtbetrag durch inneren oder äußeren Kredit zu beschaffen sei. Der Auéëschuß habe sich ließli, so wenig befriedigend der Ausweg auch erschiene, mit ieser Erklärung der Regierung abgefunden. Die vom Ausschuß vorgeschlagenen Entschließungsanträge fordern weiter, dak pap sählih Arbeiter aus dem Stettiner Hafengebiet beschäftigt werden und daß Bedacht genommen werde auf Aufhebung der Ver-

tiefungsabgaben. Der E Mt {ließt mit der Hoffnung, daß die Verabschiedung der Vorlage Stettin zum Segen gereiche.

Abg. Flse Noa ck (D, Nat.) schildert die shwier:gen Verhält- nisse Stettins und hebt die Notwendigkeit hervor, Stettin zu Hilfe zu kommen. Zu begrüßen sei, daß der Swantedurhstih nunmehr durchgeführt werden könne. duc) der Bau des Getreidespeichers werde gute Früchte tragen, Selbstverständlih müsse er möglichst neuzeitlihe Anlagen erhalten. Die Rednerin L Bree noch aus- führlih die Schwierigkeiten der Stettiner Schiffahrtsbetricbe, die allein durch den tehnisch mangelhaften Stand der Kaianlagen hervorgerufen würden, Vor allem dürfe die Stadt Stettin nicht in unerträglicher Weise zu den Kosten mit herangezogen werden.

Abg. Stol t (Komm.) stimmt der Verlage zu und meint, die Borrednerin habe eine zur Veröffentlichung im „Stettiner Generalanzeiger“ bestimmte Wahlrede gehalten (Heiterkeit). Der Staat mte sich in seiner Eigenschaft als Hafenpartner vor allem auch für bessere Stellung der Stettiner Hafenarbeiter einsegen.

Abg. Hartwig -Stettin (Soz.) bedauert, daß diese Vorlage, die im Ausschuß die volle Einmütigkeit der Parteien für sih ge- habt habe, jeßt im Plenum aus parteipolitishen Gründen noch zum Be einer ausführlihen Debatte gemaht unv so {päter verabschiedet werde, als es den Freunden des Stettiner Hafens erwünscht sein könne. Die Sozialdemokraten wünschten don Stettiner Hafen zu dem großen Verbindungshafen für den Verkehr mit dem Osten zu machen. (Beifall links.)

Dann wird ein Antrag der Regierungsparteien auf Schluß der Debatte gegen die Rechte angenommen.

Der Abg. Haas (Soz.) beantragt namens der Re- gierungsparteien, die weitere Erledigung dieses Tages- ordnungspunlites sowie die an zweiter Stelle stehende Be- ratung des Geseyentwurfs über die Aufwertung von Erb- pachtzinsen zu vertagen und an Stelle dessen zunächst die zweite und dritte Beratung des Landesuvrentenbank- gesepyes debattelos durchzuführen und hierauf die Lan d- gemeinde-Reform zur zweiten Lesung zu bringen,

Die Abgg. Eichhoff, Kriege und Dr. von Campe (D. Vp.) protestieren gegen diese Umstellung. Abg. Dr. von Campe erklärt, daß er in diesem Vorgehen der Regierungsparteien eine Vergewaltigung erblicken müsse. (Lebhafte Unruhe und Zurufe.)

Der Antrag Haas findet gegen die Rechtsparteien und die Wirtschaftliche Vereinigung Annahme.

Das Haus verabschiedet dann debattelos in en bloc- Abstimmung endgültig den Entwurf eines Landes- Rentenbank-Geseßes, der eine Landesrentenbank schafft, die zur Förderung der Stedlung Pfandbriefe aus- geben wird.

Hierauf folgt die zweite Beratung der von den Re- gierungsparteien beantragten Teilxeform der Land- gemeinde-Ordnung, die vor allem die Auflösung der Gutsbezirke, die Regelung der Eingemeindungen und die Umwandlung dex Landbürgermeistereien in der Rheinprovinz in Aemter bringt.

Abg. Klcinmeyer oer erstattet den Ausshußberiht. Er hebt hervor, daß die im Ausschuß gestellten Aenderungsanträge im wesentlichen abgelehnt worden sind. Es habe im Aus\shuß auch ein Antrag auf Schluß der Debatte gegen die Rechtsparteien An- nahme gesunden, worauf deren Vertreter erklärten, sich an der iveiteren sahlihen Verhandlungen der Vorlage im Ausschuß nicht mehr beteiligen zu wollen. Die Ausshußmehrheit hätte dann dem Baltveltirivag zugestimmt.

Der Abg. Haa s (Soz.) beantragt, keine allgemeine Aus- sprache mehr über die Vorlage herbeizuführen, nachdem in erster Lesung und in der Ausschußberatung die Parteien aus- führlih zum Worte gekommen seien, ferner für die Einzel- beratung das ganze Geseß in zwei Abschuitte zu teilen, deren e ner die Eingemeindungsfragen (88 2 bis 10) und der andece die übrigen Bestimmungen umfasse. Demgegenüber beantragt der Abg. Frhr. v. M i rba ch (D. Nat.), beim § 1 eine allge-

meine Aussprache zuzulassen. Mit den Stimmen derx Negierungsparien und Kommunisten wird der deutsch- nationale Antrag abgelehnt und der Antrag Haas an- genommen.

Bei Besprechung des ersten Abschnittes (Eingemeindungs- bestimmungen) erklärt

Abg. Frhr, v. Mirbach (D. Nat.), nah der Verständigung der Regierungsparteien mit den Kommunisten sei es aussihtslos geworden, noch weiterhin bei diesem Geseß Obstruktion zu treiben. (Rufe links: Ohne die Kommunisten geht es nicht! Heiterkeit.) Ten Deutschnarionalen bleibe, da ihre sämtlichen entgegen- kommenden Aenderungs8anträge abgelehnt seien, nihts anderes übrig, als die Vorlage im ganzen abzulehnen. Aus den Aus= chußberatungen habe sich ergeben, daß die Regierungsparteien ie Vorlage in größter Eile durhbringen wollten, ohne die bei Erlediung einer so wichtigen Angelegenheit besonders notwendige sachliche Prüfung durzufühven. Die Kommunisten, die eine Dreimonatsfrist für die Auflösung der Gutsbezirke festlegen wollten, seien von den Regierungsvertretern damit beruhigt ivorden, daß in drei Monaten das Verfahren der Auflösung sicher- lih abgeschlossen sein würde. (Hört, hört! rechts.) Das ganze Geseß bedeute cine ausgesprochene Vergewaltigung der Gemeinden.

Abg. v. Eynern (D. Vp.) meint, die Regierungsparteien müßten selber davon überzeugt sein, daß dieses Geseßy, an dem seine Väter keine Freude haben würden, kein gutes sein könnte. Da die Regierung auf entsprechende Anfragen, 4. B. darüber, wieviel Gutsbezirke eigentlich schon aufgelöst seien und welche Erfahrungen man dabei gemacht habe, ncht antworte, müsse man annehmen, da! fte über diese Materie, mit der man sich an- eblich schon sechs Fahre IGE tage, gar keine sachliche Grundlage Babe: Sogar die Hinzuziehung eines Vertreters des Landwirt- schaftsministeriums habe der Ausshuß abgelehnt, der lediglich Auskunft darüber geben sollte, warum der Fiskus sich weigere, feine eigenen Domänen-Gutsbezirke aufzulösen. (Hört, hört1 rechts.) Wenn die Regierungsparteien jevt behaupteten, sie seien durch die Obstruktion der Rechtsparteien gezwungen, mit den Kommunisten I IU ean een, sei das nicht richtig. Es hâtte in den Reihck-n der Regierungsparteien so viel Schwierigkeiten bei ‘diesem Geseß gegeben, daß die Regierungsparteien dankbar gewesen seien, durch die Obstruktion einen billigen Vorwand zu finden, die Vorlage fallen zu lassen. (Zuruf des Abg. Pieck [Komm.]: „Warum sind Sie so töriht, Jhren Aerger so zu eigen?“) Die Volkspartei werde jeßt keine wetteren Schwierig- seiten mehr machen, weil sie zwecklos sein würden; sie werde ein- fach den Antrag ablehnen. Ga i

Abg. Schwen k (Komm.) bezeichnet die Ausschußlösung nicht als eine solche, wie sie die werktätige Bevölkerung für erforderlich halten müßte. Der Entwurf zeige alle Mängel, die einem Kompromiß anzuhaften pflegten. Er bedeute aber immerhin einen Erfolg der kommunistishen Tätigkeit, die auf diese Weise wenigstens die Zerschlagung der Urzellen der Reaktion, der Guts- bezirke, bringe. Der Redner begründet dann noch einige kleinere Aenderungsanträge. i

Abg. Bie ster (Di, Hann.) betont, daß die Gemeinden L mitbestimmen müßten, wenn es fich um die Eingemeindung

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handle; sle nur anzuhören, genüge niht. Die Art der Auf- lösung der Gutsbezirke, wie sie jeßt festgelegt werden solle, könne nicht befriedigen.

Ministerialdirektor v. Leyden tritt den Beanstandungen des Abg. v. Eynern entgegen und hält an der bisher von dec Regierung angenommenen Haltung fest. t:

Abg. Krish i ck (D. Nat.) wünscht Verbesserungen in der Frage der Aufhebung der Gutsbezirke. N

Die vorliegenden Aenderungsanträge der Deutsch- nationalen und der Deutschen Volkspartei sowte der Kommu- nisten werden abgelehnt.

Das Haus behandelt nunmehr die Bestimmungen über die Amtsbürgermeistereien. :

Nachdem Abg. Schwenk (Komm.) einige Aenderungen efordert hatte, verlangten die Abgg. v. Eynern (D. Vp.) und Thr. v. Mirbach (D. Nat.) eine andere Abgrenzung der Rechte des Gemeindevorstchers zum Landbürgermeister. 3

Auch zu den Bestimmungen über die Amtsbürger- meistereien wurden sämtliche Anträge der Rechten und der Kommunisten abgelehnt und die Ausschußanträge an- genommen.

Damit war die zweite Lesung derx Kommunalreform erledigt.

Der Abg. Haas (Soz.) beantragt, die dritte Lesung sofort anzuschließen. Da ein Widerspruch nicht erfolgt, wird dem Antrag stattgegeben. Auch der Antrag, über den ganzen Entwurf en bloc abzustimmen, wird angenommen. Gegen die Rechte wird darauf der Entwurf en bloc an- genommen und die Vorlage auch in der Shlußabstimmung endgültig verabschiedet. Für die Vorlage stimmten auch die Kommunisten. (Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Auf Antrag der Kommunisten wird nunmehx beraten der kommunistishe Antrag auf Verhinderung der Beschäftigung der Arbeiter in der Groß- eisenindustrie über den Achtstundentag hinaus.

Abg. Sobottka (Komm) wendet sih gegen die Bildung eines Preismonopols unter Führung des rheinish-westfälishen Kohlensyndikats. Fnternationale Fnteressen der Stahl- und Eisen- industrie seien hierfür bestimmend. Schon die Stillegungs=- androhung hâtte die Preise erheblih erhöht. Seine Partei ver- lange, daß eine Ausnahme vom Uchtstundentag nicht zugelassen werde, und daß der Reichsarbeit3ministec eine neue Vecordnung erlasse, nah der alle in der Shwerindustrie beschäftigten Arbeiter ohne Ausnahme ab 1. Januar 1928 den Achistundentag und die dreigeteilte Schicht erhalten. Tausende von Arbeitern warteten noch heute auf Entschädigung der Nachteile aus der Ruhrbeseßung. N wolle man den Achtstundentag verhindern oder die Betriebe tillegen.

Abg. Szillat (Soz.) meint, es sei in den Jahren nach der Revolution von den Unternehmern immer behauptet worden, die Gewerkschaften hätten eine Nebenregierung errichtet. Tatsächlich aber hâtten das die Unternehmer in einem solhen Maße getan, wie es die Gewerfschasten sih nie erlauben würden. Die Ünter- nehmer kehrten heute wie früher in unumschränkterx Weise ihren Herrenstandpunkt hervor. Jhr neuerlihes Vorgehen bedeute etne glatte Kampfansage gegen Staat und Parlament. Der Acht- stundentag, gegen den die Arbeitgeber der Hüttenindustrie Front machten, \ei hon 1907 im Deutschen Reichstag als notwendig

efordert (Hört, hört! links) und seit 25 Fahren in der englischen Schwerindustrie eingeführt. Die deutshen Unternehmer könnten nicht behaupten, daß ste kein Geld dazu hätten, die geringen Lohn- A von 10 Pfennig Stundenzulage zu bewilligen, solange ie imstande wären, 5 Mark pro Arbeiter in eine „Kriegskasse“ zu zahlen, die dazu bestimmt sein solle, sie bei etwaigen Ärbeits= kämpfen gegen die Arbeiter anzuwenden. Man könne nur der Hoffntña Ausdruck geben, daß der Arbeitsminister unter allen Umständen festhalten werde an seiner Anweisung, die Dreti- shichtenordnung am 1, Januar in Kraft treten zu lassen. Die Sozialdemokraten würden dem kommunistishen Urantrag zu- Men und die Staatsregierung ersuchen, entsprehend thren Bünschen auf die Reichsregierung einzuwirken. (Beifall bei den Sogztaldemokvaten.)

Abg. Lindnev (D. Nat.) bedauert, daß diese Angelegenheit ju einem Appell zur Sozialisierung ausgenußt würde. RNuhige leberlegung würde hier viel weiter helfen. Die Verlängerung der Arbeitszeit sei nur als vorübergehende Maßnahme gedacht gewesen. Und der Achtstundentag sei ein E Ziel. Aber es sei die Hua e, ob man urch irgendwelche Maßnahmen die Wirtschaft lahmlegen solle. August Bebel habe selbst erklärt, „ohne Profit raucht kein Schornstein.“ Wenn man den Unternehmern den Profit nehme, dann kämen eben solche Androhungen, von denen man aa müsse, daß sie nicht dur e würden. Die freien Gewerkschaften hätten bei den Kranken Meniaäblen zugegebett, 0 die „wirtschaftlihe Lage der Arbeitgeber heute katastrophal“ sei (anhaltende Zurufe links). Vei den Verhandlungen, die jeßt über einen neuen Tarifvertrag bevorstünden, müsse eine Verständigung bei Arbeitgebern un On erzielt werden, damit der innere Friede gewahrt

eibe.

Abg. Schmitt - Fulda (Zentr.) erklärt, das Vorgehen der Arbeitgeber käme nicht überrashend. Schon Jh langem mache [d der Druck E die Arbeiter bemerkbar. Besonders bedauer- ich sei, daß gerade in den Tagen, in denen die Botschaft des Friedens verkündet werden solle, die Arbeitgeber mit Aus- sperrungen drohten. Der Achtstundentag müsse aufrechterhalten werden, und die Gewerkschaft würden hier das leßte Wort Zu sprechen haben.

Abg. Hartmann (Dem.) meint, wenn der Abg. Lindner (D. Nat.) für eine Verständigung sei und auch den Achtstundentag ab 1. Fanuar 1928 haben wolle, könnte man sih nicht denken, warum die Stillegungsdrohungen vom Unternehmerlager gekommen seien, das der Partei des Abg. Lindner doch nahestehe. Bereits 1909 sei eine Bundesratsverordnung ergangen, wonach in den Fällen, in denen die Arbeitszeit über aht Stunden hinausgehe, mindestens eine zweistündige Pause eingeführt werden sollte. Auch nach dem Kriege sei der Achtstundentag in der Schwerindustrie hon ein- eführt gewesen. Nur als vorübergehende Maßnahme sei die Bwölfstuiden hit vorgesehen gewesen; aber auch während dieser Beit habe immer die Diskussion über den Achtstundentag ange- dauert, so daß die Unternehmer nicht sagen könnten, sie hätten nicht genügend Zeit gehabt, darüber ihre Berechnungen anzustellen. Wenn nicht eine ungeheure Katastrophenpolitik getrieben werden solle, müßte der Reichsarbetitsminister fest bleiben.

Damit schließt die Besprechung.

Fn seinem Schlußwort zu dem Antrage führt Abg. Merker (Komm.) aus, es hätte nicht weiter sonderbar berührt, daß der Abg. Lindner (D. Nat.) sich gegen die Arbeiterinteressen gewandt habe, weil seine Gewerkschaft ja mit Arbertgebergeld bezahlt würde (Gelächter bei den Deutschnationalen), Der andere deutschnationale Urbeitervertreter aber, der Abg. Wiedemann, habe im Ruhrgebiet eine Entschließung annehmen lassen, die das Vorgehen der Arbeit- geber als eine Untérgrabung der staatlichen Autorität geißelt (hört! hört! links).

Der kommunistische Autrag wird dann, bei sehr schwacher Beseßung des Hauses, mit den Stimmen der Sozialdemo- fraten, Demokraten und Antragsteller angenommen.

Nach 18 Uhr vertagt sich das Haus auf Dienstag 12 Uhr: Besoldungsordnung und Kleine Vorlagen.

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Parlamentarische Nachrichten.

Der A eltestenrat des Reichstags befaßte si gestern in ungewohnlih langer Sißung mit den Oispositwoncn für die noch Lor Weihnachten zu beratenden Gegenstände. Heute und am Mittwoch soll die Besoidungsordnuung in zweiter und drit.er Lesung beraten werden unter Zuhilfenahme von sehr langen N ENAL Ange, deren Dauer man bis um zehn Uhr abends hägt. Die Besoldungsvorlage soll auf jeden Fall bis zum 14. Dezember endgültig verab¡chiedet werden, weil sonst die Äuss zahlungen an die Beamten vor Weihnach.en nit fei erfolgen konnen. Am Donnerstag soll über die Aenderung des Kriegs- versorgungsgeseyes beraten werden. Am Freitag werden dann das Gese über die Lohnsteuer und das Mietershußgescy erledigt werden. Ob die Etatsberatung in der ersten Lesung noch vor Weihnachten begonnen werden kann, ist im Aecltestenrat nohch nicht en.schieden worden; es ist jedoch anzunehmen, daß die Regterungsparteien die Verschiebung der ersten Lesung bis nah Weihnachten durhsezen werden. Jun diejem Falle wird der Haushaltsausschuß ermächtigt werden, mit seinen Arbeiten schon vor der ersten Lesung im Plenum zu beginnen, und zu diesem Zweck wird der Ausshuß am 11. Januar zusammentreten. Das Reichstagsplenum wird voraussichtlich zum 19, Fanuar wieder berufen werden, frühestens am 17, Januar.

Der Reichstagsausshuß für soziale An- gelegenheiten hatte in seiner gestrigen Sißung Fragen des Vetriebsrätegeseßes zu behandeln. Nach dem Be- richt des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger lagen dem Ausschuß verschiedene Anträge auf Aenderung des Be- triebsrätcgeseßes vor, Ein kommunistisher Antrag ver- langt, daß alle über 18 Fahre alten reichsangehörigen Wahl» berechtigten, die am Wahltag im Betrieb sind, zum Betriebsrat wählbar sein jollen. Zur Kündigung des Dienstverhältnisses eines Mitgliedes ciner Betriebsvertretung oder zu seinex Verjeßung in cinen anderen Betrieb soll der Unternehmer in allen Fâllen der Zustimmung der Betriebsvertretung bedürfen. Die Kündigung des Dienstverhältnisses eines Bewerbers bei der Wahl zu den Be- triebsvertretungen oder seine Verseßung in einen anderen Betrieb soll von dem Tage ab unzulässig sein, an dem er als Bewerber bekannt wird. Die durch die tee oA des Betriebsrats cutstehenden noiwendigen Kosten, einjhließlich etwaiger Auf- vandseutschädigungen, hat der E u tragen. Für die Sißzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat er die nah Umfang und Beschaffenheit des Betriebes und der geseßlihen Aufgaben des Betriebsrats erforderlichen Räume und Geschäftsbedürfnisse zur Verfügung zu stellen. Weiter verlangt der kommunistishe Antrag die Vereinigung von Betriebsräten zur Wahrung der gemeinsamen Fnteressen der Lohn- und Gehalts- empfänger. Ein sozialdemokratisher Antrag ver langt, daß zur Kündigung des Dienstverhältnisses von R die zum Wahlvorstand bestellt sind, und derjenigen Perjonen, die auf ordnungsmäßigen Vorschlagslisten bis zu der zulässigen Höchstzahl als Kandidaten für die Betriebsrätewahlen aufgestellt sind, oder zu deren Verseßung in einen anderen Betrieb der Arbeitgeber der Ota des Arbeitsgerichts bedarf, und zwar für die Dauer von drei Monaten, vom Beginn der ordnungs- mäßigen Bestellung des Wahlvorstandes bzw. der ordnungsmäßigen Einreichung der Kandidatenvorschlagslisten ab gerechnet. Vas gleiche soll für diejenigen Betriebsvertretungsmitglieder elten, die freiwillig oder durch Amtsenthebung oder durh Er L des Betriebsamts wegen Ablaufs der Wahldauer aus thrent Amte ausscheiden, jedoch für die Dauer von sechs Monaten, von Tage des Verlustes der Betrieb8ratscigenschaft ab gerechnet. Nicht als Grund zur fristlosen Kündigung eines Betriebsvertretungs-

mitgliedes soll andauernde Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gelten. Betriebsvertretungsmitglieder, deren

Arbeitsverhältnis lediglich aus Anlaß eines Streiks oder einer Aus|perrung gekündigt worden ist, sind nah Beendigung des Streiks oder der Aussperrung wieder einzustellen. Ein völkischer Antrag ersuht die Reichsregierung, dem Reichstag baldigst cinen Geseßentwurf zur Abänderung des Be- triebsrätegeseßes vorzulegen, der die Möglichkeit vorsehen soll, Ge- [t Wettie srute auch in solchen Betrieben zu wählen die inner« alb des Reichsgebiets gleichartige oder nah ihrem Betrieb8zweck zusammengehörige Unternehmungen betreiben, auch wenn die zur (Sesamtbetricebsrat8wahl zujammenzufassenden Einzelunternehmun- gen nicht in der Hand eines Eigentümers vereinigt, jedoch a) durch Kapitalverflechtung in Form gegenseitiger Kapitalbeteiligung oder b) durch Kapttalbeteiligung an einer gemeinsamen Dachgesellschaft, und zwar ohne Rücksiht auf die für die Dachgesellschaft gewählte Gesallschaftsform und ohne Rücksicht auf den Umfang des Einfluß- bereichs* der Dachgesellschaft auf die einzelnen Unternehmungen, oder c) durch weselseitige Verpachtung, der Unternehmungen oder durch Verpachtung der Unternehmungen an eine Dachgesellschaft miteinander verbunden sind. Dementsprechend sollen die Wahl, vorschriften für Gesamtbetriebsräte im Sinne der Wahlvorschristen für die Betriebsräteaufsichtsrat8wahlen abgeändert und die Ge- chäftsordnungsbestimmungen für die Gesamtbetrieb3räte derart estgelegt werden, daß keine Behinderung in der Geschäftsführung entsteht und bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten über die Notwendigkeit oder die Höhe derx für die Geschäftsführung der Gesamtbetriebsräte erforderlichen Mittel eine einfache, schnelle und endgültige EntsGeidung möglich ist. Die Beratung dieser An- träge konnte jedoch nicht durchgeführt werden, da der Reichsarbeits- minister durch Teilnahme bei anderen Verhandlungen verhindert war, der Ausschußsibung beizuwohnen. Es wurden also keine Beschlüsse gefaßt. Dagegen wurde in Aussicht genommen, daß heute verschiedene Anträge behandelt werden sollen, die eine eint malige Weihnachtsbeihilfe für die Kleinrentner, die Jnvaliden- rentner und die Angestelltenventner fordern. És soll dann auch heute der Reichsfinanzminister um eine Aeußerung gebeten werdén, welche Summe er für diese Zwecke bereitzustellen vermag.

Der Reich8tags8auss\chuß für das Wohnungs- wesen trat gestern in die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zur Abänderung des Mieterschubgeseßes ein. Die dlll- gemeine Aussprache konnte noch nit geschlossen werden; sie wird heute fortge®ßt werden. Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

Der Aeltestenrat des Preußischen Lamdtags beschloß gestern, mit der zweiten Beratung der preußischen Besol- dungsovdnung erst am Dienstag zu beginnen. Der Antrag der Deutschen Volkspartei, nicht automatisch eine Erhöhung der Abgeordnetendiäten eintreten zu lassen, wird gleichfalls am Diens- tag zur Beratung gestellt und dann dem Ausschuß überwiesen werden. Die dritte Beratung der Vorlage über die Aenderung der Gemeindeverfassung soll am Donnerstag vorgenommen werden, Am Mittwoch wiro der preußische Finanzminister Dr. pkex- As off den Haushalt mit einer Rede über die Entwicklung der preußischen Finanzen einbringen. Die Aussprache zum Haushalt wird dann am Donnerstag und den folgenden Tagen stattfinden, Am Sonnabend will sich der Landtag sodann nah Abschluß der ersten Lesung des Etats bis zum 17. Fanuar vertagen,

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwertlicher Schriftleiter: Direktor Dr Tyr ol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Drudck der Preußischen Drudckere!- und Verlags-Aktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstr 32.

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Deulscher Reichsanzeiger

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Irr. D 92, Neichsbanktgirokonto.

Derlin, Mittwoch, den 14. Dezember, abends. Poftscheckkonto: Berlin 41821. 1927 Jnhalt des amtlichen Teiles: ————————————— Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner GBoldpreis.

Befanntmachung, betreffend den früheren Schluß der Reichs- hauptbant am 24. d. M.

Bindung der AelGve der Ratifikation und tritt insoweit mit dem Tage des ustauschs der Ratifikationsurkunden in et la Jm übrigen ist es mit der Unterzeichnung in Kraft getreten.

Abkommen über die vorläufige Regelun des Holzverkehrsaus Polen na t i

Deuischer Reichstag. 396, Sizung vom 12. Dezember 1927. Nachtrag.

é é Deutschland. L: Die Rede des Reichsfinanzministers Dr. Köhler zu Bekanntmachung, betrefsend Prüfung der Deckung der Renten- Jm Hinblick auf die bevorstehende Wiederaufnahme der | Beginn der Beratung des Geseges zur Senkung der Lohn- briefe und Rentenbantscheine. Handelsvertragsverhandlungen sind die Deutsche und die den a steuer hat nach dem vorliegenden Stenogramm folgenden

Regierung dahin übereingekommen, die Wiederaufnahme geregelter | Wortlaut: Handelsbeziehungen dadurch einzuleiten, -daß zunächst folgendes : Abkommen über die vorläufige Regelung des Holzverkehrs von Polen nah Deutschland abgeiMlofen wird, ; :

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Filmverhot. Meine Damen und Herren! Die Reichsregierung hat dem Reichstag den Entwurf eines Geseßes zur Aenderung des Eins lommensteuergeseßes zugehen lassen, dessen Kernstück die Senkung der Lohnsteuer ist. Der Entwurf ergeht in Ausführung des Geseyes über Beschränkung der Einnahmen aus der Lohnsteuer vom s, September 1925, der sogenannten Lex Brüning. Nach diesem Gesey hat die Reichsregierung cinen Gesezentwurf vor- zulegen, der eine Senkung der Lohnsteuer durch eine Erhöhung der Abzüge bei kinderreichen Familien und des steuerfreien Lohn- betrags herbeiführt, wenn das Aufkommen aus der Lohnsteuer in der Zeit vom 1, Oktober 1925 bis zum 31. März 1926 odex später in einem Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalendervierteljahren den Betrag von 600 Millionen Reichsmark Polen verpflichtet si, in Bee Zeit vom 1. Dezember 1927 | übersteigt. Diese Vorausseßungen sind nunmehr gegeben. bis einschließli 30. November 1928 für Sägeklöye und für Rund- | Während die Lohnsteuer im Rechnungsjahr 1926 gegenüber den 0A Nt 0s Pun S und b sowie L Punkt 3 des | im Haushaltsplan eingesezten 1200 Millionen nur 1094 en Holltarifs) bei der Ausfuhr nah Deutschland die Millionen erbracht hatte, sind in der ersten Hälfte des

Uusfuhrzölle in folgender Höhe estzuseben : [ Langholz und Klöve je 100 alu gen Rechnungsjahres 1927 rund 640 Millionen aufgekommen, also

_ Deutschland gewährt Polen ein Einfuhrkontingent für 1 250 000 Kubikmeter Schnittholz (Position 76 des deutschen Zoll- tarifs), für welches der gegenwärtige Zollsaß von 1 Reichsmark für einen Doppelzentner niht erhöht wird. __ Dieses Kontingent kann in der Zeit vom 1. Dezember 1927 bis einshließlich 30. November 1928 nach Deutschland eingeführt werden.

Es herrscht Uebereinstimmung, daß int Rahmen dieses Ab- kommens unter Schnittholz ckasjenige Hol zu verstehen V welches unter Position 76 des deutschen Zolltarifs fällt, d. h. Bau- und Nußzholz, hart oder weich, in der Längsrichtung isi oder in anderer Weise vorgerichtet, nit gehobelt, ;

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Amtliches.

Deutsches Reich, Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver- ordnung zur Durchführung des Gejseßzes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923, (NGBl. [ S. 482.)

Der Londoner Goldpreis beträgt für eine Unze Feingold iu e E D A d für ein Gramm Feingold demna . . 32,7777 pence. Borltebender Prets gilt tür deu Tag, an dem diete Bekannt- macbung im Yeichsanzeiger in Beilin erscheint, bis einiMließlich des

Tages, der einer it Yeichéanzeiger ertolgten Neuveröffentlihung vorausgeht.

Berlin, den 13. Dezember 1927. a) von Nadelbäumen ee, 0,40 Bfoty | 40 Millionen über 600 Millionen. Bei der Ausführung der Devisenbeschaffungsstelle, Cetellichatt mit beschränkter Haftung M Ae i Ste n og ar,4, | Lex Brüning nah Art und Aus3maß war einerseits auf cine in Liquidation. o). Espenbolz ai N Ge r Biotu dem Geist der Lex Brüning entsprechende Auslegung Bedacht zu

Seel. Gleiminus. Unter Rundholz ist basjenige Holz zu verstezen, das in | nehmen, andererseits mußten aber auch die lebensnotwendigezt

Position 228 des polnischen Ausfuhrzolltarifs (Punkt 2a und Þ) sowie unbearbeitetes Espenholz (Punkt 3) aufgeführt ist, jedoch mit Ausnahme dcs Erlenholzes, und zwar in folgenden Abmessungen: Nadelholz mindestens § Meter Länge, 20 Zentimeter Stärke am Zopfende, ohne Rinde gemessen, Laubholz 2 Meter Länge, 20 HZentimeter Stärke am Pop sende, ohne Rinde gemessen. i

Es herrscht weiter Ue vereinstimmung darüber, H 1 Kubik- meter weiches Schnittholz gleich 600 Kilogramm und 1 Kubikmeter hartes Schuittholz gleich 800 Kilogramm zu rechnen ift,

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Bekanntmachung.

Die Büros und Kassen der Neichshauptbank werden Sonnabend, den 24. d. M., von 12 Uhr mittags ab geschlossen fein.

Berlin, den 8. Dezember 1927.

__Neichsbankdirektorium. Dr. Hjalmar Schacht.

Interessen der Länder Berüdcksichtigung finden. Unter Ab- wägung dieser vershicdenartigen Futeressen kaun das jährliche Aufkommen aus der Lohnsteuer nicht mchr auf den ursprünglich vorgesehenen Betrag von 1200 Millioner begrenzt bleiben, Das gegen [prechen vor allem zwei Erwägungen. Einmal war der Ausgangspunkt der Lex Brüning, die aus dem August 1925 stammt, das damals starke Mißverhältnis 2wishen der Lohn- steuer und der veranlagten Einkommensteuer. Jm Rechnungs- jahr 1924 stand einem Lohnsteueraufkommen von 1331 Millionen ein Aufkommen von insgesamt 1194 Millionen an veranlagter Einkommensteuer einshließlich des Steuerabzugs vom Kapital- ertrag und an NKörperschaftsteuer gegenübec; mit anderen

3, Dreyse. Der in den Punkten 1 und 2 vorgesehene Holzverkehr erfolgt

ohne Ausgabe besonderer Bewilligungen irgendwelher Art und unterliegt hinsichtlich der Ausfuhr von Schnittholz ledigli der

Vetanntma un 0. beiderseitigen Kontrolle hinsichtlich der tatsählich über die Aus:

Durch eine unter Mitwirkung der mitunterzeichneten, vom peforderten Mengen. Veiderseits werden die vetrelfender Bis

, T u er eihnun n na j ‘et 1 Î Aba N +0 to Totitge nntso Stoztorn ((&t mon sto or Sto s Reichsrat und vom Präsidenten des Rechnungsho1s des Pen dn iben i R Sibecacome Ce E Bie tanzen THLEN Somme ste M E Deutschen Reichs bestellten Kommissare heute stattgehabte | und zu beseitigen sein. i : E Î abzug vom Kapitalertrag und Körperschaftszeuer) betrugen nur

Prufung ist festgestellt worden, daß die durch die Rentenbank- verordnung vom 15. Oktober 1923 RGBl. [1 S. 96Z in Verbindung mit dem Geseß über die Liquidierung des Um- laus an Nentenbankscheinen vom 30. August 1924 NGBL. I

292 vorgeschriebene Deckung der Rentenbriefe und Nentenvankicheine vorhanden ist.

Diese Bekanntmachung erfolgt auf Grund des 8 14 Avsay 3 der Sazung der Deutschen Rentenbank.

Berlin, den 13. Dezember 1927.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Rentenbank.

89 Prozent des Auffommens aus Lohnsteuer. Im ersien Viertel des Rehnungsjahrs 1925 lagen die Verhältnisse ähniih, Jn- zwischen haben sich die Verhtltnisse grundlegend geändert. Jm Rechnungsjahr 1926 sind aus der veranlagten Einkomniensteuer, Steuerabzug vom Kapitalertrag und Körperschafisteuer 1539 Millionen, aus der Lehnsteuer dagegen nux 1094 Millionen aufs gekommen. Die erste Hälfte des Rehnungsjahres 1927 zeigt troß steigender Bewegung der Lohnsteuer die gleiche Tendenz. Der zweite Grund für eine Erhöhung des Lohnsteueraufkommens liegt in der Tatsache, daß die Zahl der steuerpflichtigen Zensiten in unselbständiger Stellung die Zahl der Zensiten in selbständiger Stellung weit übersteigt und daß der bei weitem größte Teil des steuerpflihtigen Volkseinkommens aus Arbeits- oder Anagestellten- lohn besteht. Aus diesen beiden Gründen erscheint es der Reichsregierung gerechtfertigt, den Betrag, den die Lohnsteuer erbringen muß, auf 1300 Millionen zu erhöhen, (hört! hört! lin?s) zumal zu berücksichtigen ist, daß die Einkommensteuer zu 75 vom Hundert an die Länder überwiesen wird und derén finanzielle Lage cine angespannte ist,

Ih komme nun zu der Frage, welcher Betrag für die Senkung der Lohnsteuer zur Verfügung steht. Das künftige Reinaufkommen aus Lohnsteuer kann, wenn sie nicht gesenkt würde, auf etwa 1470 Millionen geschäßt werden. Berüsichtigt ist dabei einerseits das Aufkommen in den ersten sechs Monaten des Rehnungsjahres 1927, aber auch im. Oktober und November, wo es je rund 124 Millionen betragen hat, andererseits aber auch die in den ersten Monaten eines Jahres vorzunehmenden Erstattungen und ein Abschlag für etwa eintretende Rückschläge

Sn j 10, reicdi u auf dem Arbeitsmarkt. Für die Senkung kommt demnach ein Dieses Abkommen wurde in zwei glei autenden Exemplaren, Betrag von etwa 170 Millionen in Frage. in deutscher und polnisher Sprache, ausgefertigt, Beide Texte Die Lex Brüning sieht die Senkung der Lohnsteuer auf zwei-

b [lei M e s November 1927. fade Weise vor, nämlich einmal dur die Erhöhung des steuer- Rauscher. freien Lohnbetrages, und dann durch die Erhöhung der Familien- August Zalesk i. ermäßigungen für kinderreihe Familien. Die Reichsregierung hat sich jedoch niht entshließen können, eine Erhöhung des steuer-

Warschau unterzeichnete Abkommen über die vor- av Butt j E 9 freien Lohnbetrages vorzuschlagen Sie ist dabei von der Er- s - Der finnishe Gesandte Wuo Z u eyrag Ler Y ) | Wuolisoki hat Berlin verlassen. wägung ausgegangen, daß die Lage insbesondere für die kleinen

läufige. Regelung des Holzverkehrs gus Während seiner Abm it führt Legations är So ( ( S PDOL/ x ährend seiner Abwesenheit führt Legationssekretär h ; | E und mitileren Gemeinden außerordentlih schwer und kritisch

Polen na ch Deut s chland veröffentliht,. Das Ab- berg die Geichäfte der and N 5 ( ( t ë fommen bedarf wegen der in Ziffer 1 und 2 vorgesehenen | s A E ivürde, wenn noch mehr Lohnsteuerpflichtige ganz aus der Steuer-

4.

_ Anläßlich der Vergleichung der Ausfuhrmengen nah Ziffer 3 ivird von deutscher Seite angegeben werden, welche polnischen Schnittholzmengen auf Holztransitlagerx in Deutschland genommen worden sind.

«Fnsofern E Holzmengen auf reine Holztransitlager ge- nommen worden sind, werden sie auf das in Ziffer 1 vorgesehene Schnittholzkontingent nicht angerechnet, insofern sie hingegen auf E Holztransitlager oder auf Privatzollager gebracht worden ind, auf das bewegte O nur zur Hälfte angerechnet,

j E __ Das untex Punkt 1 und 9 fallende Holz wird in beiden Dr. Lene. Gennes. Dr. Dr. Kayser. Ländern in jeder Beziehung meistbegünstigt behandelt, Dies gilt 4 Hillger-Spiegelberg. jedoch nicht für die Anwendung a ertragszöllen. j er Kommissar des Neichsrats. Ss 4 D Dr. aaren j N polnischen Verladestationen zur Beförderung nah T Ministerialdirektor im Preuß. Finanzministerium. rh eatgegebenes Holy, welches zu den in Ziffer 1 und 2 auf-

' : Ne geführten Holzarten gehört, gilt als Holz polnishen Ursprungs. Der Kommissar En e Rechnungs3hofs des Falls jedoch durch zorlage von Ut) pranasseuanitien bete Deutschen Reichs.

i ¿änder die nichtpolnische Herkunft na E wird, findet eine Loewe, Geh. Oberregierungsrat, Direktor beim Rechnungshof | Anrechnung auf das in Ziffer 1 vorgesehene Schnittholzkontingent des Deutschen Neichs.

nicht statt.

T Holz, welches durch Deutschland oder A Polen durchgeführt

Filmverbot. wird, ist auf das in Ziffer 1 vorgesehene ontingent nicht an- zurechnen.

Die öffentliche Vorführung des Bildstreifens „Nots\chrei 8. hinter Gittern“, 6 Akte = 2030 m, Antragsteller und Dieses Abkommen präjudiziert in keiner Weise die künftigen Ur\prungsfitrma: Filmfaorikation und Vetrieb Jnh. Frau, | den Holzverkehr zwischen beiden Ländern betreffenden Bestim- Dr. Lotte Dietrich, Berlin, ist am 9. Dezember ‘1927 unter | mungen des abzuschließenden Handelsvertrags. : Prüfnummer 1231 verboten worden. h Berlin, den 13. Dezember 1927.

Der Leiter der Filmoberprüfsielle. Dr. Seeger.

E E E E Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Nachstehend ivird das am 830. November 1927 in

Das Abkommen soll ratifiziert werden und tritt vegen der unter 1 und 2 enthaltenen Bindungen der Zollsäße mit dex gegen- O Uebermittlung der Ratifikation8urkunden, im übrigen mit er Unterzeichnung in Kraft,

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