1927 / 292 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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pfliht herausfallen würden. Das würde sckchon bei Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages um nur 10 Marf im Monat der Fall sein. Daher wird an Stelle der Erhöhung des steuerfreien Lohn- betrages die Ermäßigung auf einem anderen Wege, der zwar nit den starren Wortlaut, aber doch dem Geiste der Lex Brüning, deren Ziel ja doch die Senkung der Lohnsteuer ist, Rechnung trägt, nämlich die Ermäßigung des Satzes von 10 auf 9 vH vorgeschlagen. Dadurch tritt für alle Lohnsteuerpslichtigen eine zehnprozentige Senkung der Steuer ein, die sich dur die gleich nachher zu erörternde Erhöhung der Fauilienabshläge noch weiter erhöht. Auf diese Weise wird erreiht, daß niht weitere Steuerpflichtige in gößerem Umfange aus der Steuerpfliht ganz herausfallen, im Gegenteil ist diese Zahl ganz gering, es kann sih ja nur um die sogenannten Grenzfälle handeln. Jch betone, daf, dies wichtig ist, insbesondere vom Standpunkt der Länder und Gemeinden aus, denen der Hauptteil der Einkommensteuer zufließt. Der Ausfall, der durch die Senkung des Satzes entsteht, wird auf 130 Millionen gcschäßt.

Weiter wird eine Erhöhung der Familienermäßigungen vor- geschlagen. Dadurch senkt sih die Steuer weiter für kleine Ein- fommensbezieher mit größerer Kinderzahl sehr beträhtlih. Der hieraus entstehende Ausfall wird auf 40 Millionen geshäßt. Das macht also insgesamt 170 Millionen. Dieser Ausfall ist bei dem Etat für 1928 bei dem Ansaß derx Reichssteuern bereits berück- sichtigt.

An fich wax bei dem jeßigen Anlaß au die Möglichkeit einer allgemeinen Senkung der Einkommensteuex durch Auseinander- ziehung dexr Einkommenstufen zu prüfen. Die Rücksicht ins- besondere auf die Juteressen der Länder und Gemeinden verbot jedoch im gegenwärtigen Augenblick ein solches generelles Vor- gehen. Lediglich für die niedrigen Einkommensbezicher, deren Einkommen in der Hauptsahe das Ergebnis eigener Arbeits- tätigkeit ist und die daher den Lohnewmpfsängern mit annähernd gleihem Einkomuten sozial nahestehen, ist eine Entlastung vor- geschlagen worden. Der Eingangstarifsay soll von 10 auf 914 vH ermäßigt und auch bei den weiteren 4009 Reichsmark des Einkommens soll eine entsprehende Angleihung vorgenommen werden.

Als Folge dieser vorgeshlageneu Tarifänderung sollen künftig auch von den Kapitalerträgen statt 10 nux 914 vH abgezogen werden. Bei den größeren Einkommensbeziehern findet der Ausgleih im Wege der Veranlagung statt.

Schließlich wird noch eine mäßige Erhöhung der Abzüge für VBersicherungsbeiträge vorgeshlagen. Die Reichsregierung ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß in der gegenwärtigen Zeit, in der sih der Spartrieb noch nicht in dem volkswirtschaftlich notwendigen Umfange gehoben hat, es angezeigt ist, insbesondere die Abzüge für Lebensversihherungsprämien und Spareinlagen, die der Sicherstellung der Familie beim Tode des Versorgers dienen, steuerlih zu begünstigen.

Der Reichsrat hat der Vorlage nur in geringem Umfange zugestimmt, indem er das Kernstück der Vorlage, nämlich die Ermäßigung des Steuersates von 10 auf 9 vH bei der Lohn- steuecx und von 10 auf 9,5 vH bei den ersten 8000 Reichsmark der veranlagten Einkommensteuer, abgelehnt und sich im wesent- lichen darauf beshränft hat, die Familienermäßigungen bei den Lohnsteuerpflihtigen und die Abzüge für Versiherungsbeiträge entsprehend der Regierungsvorlage zu erhöhen.

Dex Reichsrat hat seine ablehnende Haltung gegenüber der Regierungsvorlage damit begründet, daß die Steuersenkung im gegenwärtigen Zeitpunkt eine niht vertretbare Gefährdung der öffentlihen Finanzwirtschaft darsielle, zumal sich auch die wirt- schastlihe Entwicklung dex nächsten Fahre keinesfalls mit Sicher- heit übersehen lasse.

Die Beschlüsse des Reichsrats bedeuten nah seiner Auffassung einen Ausfall von etwa 50 Millionen, nah Meinung der Reichs- regierung von nur etwa 40 Millionen. Jch stelle mit Bedauern fest, daß sih gerade bei dieser Vorlage eine Uebereinstimmung mit dem Reichsrat nicht hat erzielen lassen, wobei ih noch bemerke, daß an dem nahezu einstimmigen Beschlusse des Reichsrats auch \olche Länder beteiligt sind, in deren Regierungen die Parteien, die für die Lex Brüning immer ganz besonders eingetreten sind und ihre Durchführung gewünscht haben, maßgebend vertreten sind. (Hört, hört! im Zentrum und bei dec Bayerischen Volk8- partei.)

Die Reichsregierung hat bereits bei der Ausarbeitung ihrer Vorlage ausshlaggebendes Gewicht darauf gelegt, daß die Länder und Gemeinden, denen 75 vH von dex Einkommensteuer über- wiesen werden, nicht ungerehtfertigt benachteiligt werden. Deshalb ist ja gerade der aus der Lohnsteuer aufzubringende Gesamtbetrag von 1200 auf 1390 Millionen erhöht und an Stelle der Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages der die finanziellen Fnteressen der Gemeinden weniger treffende Weg derx Herabseßung des Steuer- saßes auf 9 vH gewählt worden. Die Reichsregierung konnte auch nicht übersehen, daß die Länder und Gemeinden allex Vor- aussiht nah im Jahre 1927 und im Jahre 1928 infolge des besseren Fließens der Einkommensteuer wesentlih erhöhte Ueber- weisungen erhalten werden.

JFmmerhin wax sih die Reichsregierung derx shwierigen Be- deutung des nahezu einstimmigen Beschlusses des Reichsrats voll bewußt, und sie hat deshalb auh alsbald nochmals eingehend geprüft, ob sie die Verantwortung dafür fibernehmen könne, an ihrer Vorlage festzuhalten. Wenn sie diese Frage bejaht hat und JFhnen jevt eine Doppelvorlage hat zugehen lassen, so waren für sie folgende Erwägungen maßgebend.

Die vorgeschlagene Senkung der Lohnsteuer becuht nicht auf einem neuen Willensakt, sondern auf einem Gesey vom Fahre 1927, eben der Lex Brüning, mit deren Ausführung die Länder rechnen mußten. Es ist zwar richtig, daß sie durch zwei Ent- s{ließungen zur Lex Brüning selbst und zum Lohnsteuergeseß vom Jahre 1925 ihre schwerwiegenden Bedenken gegen die Durch- führung zum Ausdruck gebracht haben. Aber die Tatsache des Bestehens der Lex Brüning können solhe Entschließungen nicht aus der Welt schaffen. Auch die Reichsregierung hat im Laufe dieses ahres noch bei den verschiedensten Anlässen ihren ernst- haften Willen, die Lex Brüning durchzuführen, begründet. So tcifft die jeßige Vorlage die Länder keineswegs unvorbereitet. Sie mußten vielmehr damit rechnen, daß ihnen Mehreinnahmen aus derx Lohnsteuer über 1200 Millionen Reichsmark hinaus künftig niht zugute kommen würden. Dadurch, daß wir das Gesamtaufkommen auf 1300 Millionen Reich8mark exhöhi haben,

und vermieden wird, daß noch größere Kreise von Steuerpflichtigen ganz herausfallen, dürfte ein billiger Ausgleih zwischen dem Anspruch der Zensiten auf eine Steuersenkung und den berechtigten Jnteressen der Länder und Gemeinden gefunden sein.

Daher bittet Sie die Reichsregierung, ihre Vorlage an- zunehmen und möglichst bald zu verabschieden, damit die erforder- lihen Vorbereitungen getroffen werden können und die Zensiten vom 1. Januar 1928 an rechtzeitig in den Genuß. dex vor- geschlagenen Vergünstigungen kommen.

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307. Sißzung vom 13. Dezember 1927, 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *)

Prâsident L ö b e eröffnet die Sizung um 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Besoldungsgesetes.

Präsident Löbe macht darauf aufmerksam, daß die Ver- abschiedung bis morgen abend erfolgen müsse. Der Reichs- finanzminister habe erflärt, daß nur dann eine Auszahlung der Vezüge bis Weihnachten erfolgen könne, wenn die Veschlüsse des Reichstags bis Mittwoch abend vorliegen. Es müsse daher mit uy langen Sitzungen gerechnet werden. Die Redezeit wird für ie gesamte Berakung auf zwei Stunden für jede {Fraktion fest gesetzt.

Abg, Ludke (Wirtschaftl. Vereinig.) beantragt, die Vers bindung eines Antrages mit der Beratung, wonach eine Diäten- erhöhung mit der Lng nicht verbunden werden soll. Weiter sollen Anträge verbunden werden, wonach die aus der Besoldung erwachsenden Mehrkosten durch weitgehende Ver- waltungsvereinfachung beim Etat eingespart werden sollen, und wonach ferner die Konsumvereinsgründungen und der Waren- handel der Beamtenschaft eingeschränkt werden sollen.

Präsident Löbe stellt fest, daß die große Mehrheit des Reichstags mit Ausnahme zweier Parteien der L sei, daß sich aus der E Beratung auch eine Rüdwirkung auf die Diâten der Abgeordneten ergeben müsse. Eine Ver- bindung dieser Frage mit der gegenwärtigen Beratung sei aber nicht wünschenswert, weil die einzelnen Fraktionen zu der Neu- gestaltung dieses Geseßes noch nicht haben Stellung nehmen können.

Da im übrigen von verschiedenen Seiten Widerspruch erhoben wird, können die Anträge des Abg. Lucke nicht mit dex Beratung verbunden werden.

Abg. Dr. Quaay (D. Nat.) erstattet den Ausshußbericht.

Dex Berichterstatter weist darauf hin, daß man anläßlich de Besoldungsvorlage sih auch von ausländischer Seite mit der deutschen Wirtschaftslage befaßt habe. Fn allen Parteien sei auf die Rückwirkung der Besoldungserhöhungen, auf die Verhaltnisse der Länder und Gemeinden und namentlich der Reichseisenbahn Rücksicht genommen worden. Der Kriegslastenetat sei fortgeseßt gestiegen und betrage jeyt 3/4 Milliarde Mark. Das jeßige Söldnerheer sei verhältnismäßig teurer als das frühere Heer. Jm Ausschuß sei die gesamte wirtschafilihe Lage Deutschlands eingehend gewürdigt, E auch die wachsende Verschuldung an den Hauptgläubiger Amerika, der nur mit Lieferung von Waren bezahlt werden fköunte. Fn diesem Etatsjahre sei 1,5 Milliarde in fremder Währung bar zu zahlen. Der aus- gesogene Wirtschastskörper Deutschlands bedarf zum Wiederauf- bau des fremden Geldes. Darüber sei man sih einig. Nicht einig wäre man darin, wie lange dieser Prozey- noch dauern fönne. Die angebliche innere Vershwendung Deutschlands sei eine innere Angelegenheit und dürfe nicht mit der Reparations- frage verbunden werden. Auch das falsh verwendete Geld bleibe im «Fnlande und berühre die auswärtigen Verpflichtungen nicht. Dennoch müsse auch unser Haus wirtschaftlih eingerichtet und Verschwendung müsse vermieden werden, Dazu werde von der einen Seite der Einheitsstaat empfohlen, während von der anderen Seite Bedenken dagegen geltend gemaht worden seien, daß jih dadurch Ersparnisse nicht erzielen ließen. Von einer Seite werde namentlich die Beseitigung des Dualismus zwischen dem Reich und Preußen gewünsht. Einmütig sei man bestrebt ewesen, die Reparationsfragen aus dem Meinungsstreit der Barttien herauszulassen. Die Verwaltungsreform dürfe niht auc die eigentlihe Verwaltung, sondern müsse auch die Reichsbetriebe umfassen,

Abg. Steinkopff (Soz.) erstattet den BVericht über die Verhandlungen des Haushaltsausschusses, Danach haben die Beratungen 80 Sißungen in Anspruch genommen, in denen 806 Anträge gestellt und darüber abgestimmt wurde. Der Ce- danke, für den Aufbau der neuen Bejoldungs8ordnung grundsäßz- lich das bestehende Besoldungssystem von 1920 zugrunde zu legen, wurde abgelehnt. Aenderungen in dem in der Regierungsvorlage enthaltenen Gruppenaufbau sind nur insofern vorgenommen worden, als an die Stelle von pensfionsfähigen Zulagen für große Gruppen von Veamten eine Beförderungsgruppe geseßt wurde. Jn der Besoldungs8ordnung B wurden die Ministerialdirigenten als künftig wegfallend bezeihnet, Die Reichsgerichtsräte und Reichsanwalte find um eine Gruppe gehoben worden und die Een beim Reichsgeriht erhielten eine pensions- fähige Zulage von jährlich 1000 Mark. Dafür fallen bei diesen Beamten des Reichs8gerichts die Ministerialzulagen fort. Der von verschiedenen Seiten berührte Gedanke des Einbaues der Ministerialzulagen in das Gehalt wurde m1t Rücksicht auf den in Aussicht genommenen Abbau der Reichsministerien fallen gelassen, Eine Erhöhung der Ministerialzulage durch den kommenden Etat ist durch einstimmigen Beschluß des Ausschusses abgelehnt worden, allerdings hat die Reichsregierung erklären lassen, daß sie sih zu dieser Erhöhung doch gezwungen sähe, wenn Preußen an der am 1, April 1927 erfolgten ö0prozentigen Erhöhung der preußischen Ministerialzulage festhalte. Obwohl die Besoldungsordnung 1m Reiche und in Preußen in den wichtigsten Bestimmungen Üüber- einstimmen sollte, so haben sich doch verschiedene Unterschiede herausgestellt. Beim Wohnungsgeldzuschuß hat Preußen die Be- stimmung, daß ledige Beamte nah Vollendung des 45. Lebens- jahres den vollen Wohnungsgeldzuschuß ihrer BVesoldungsgruppe erhalten, niht übernommen. Das Reich hat die Kinderzuschläge auf 20 Mark festgeseß!. Für Kinder vom 16 bis 21. Lebens» jahr wird kein Kinderzuschlag vom Reich gewährt, wenn sie sich nicht in Ausbildung befinden oder ein eigenes Einkommen von mindestens 30 Mark monatlih haben. Preußen hat diese Ein- fommenêsgrenze auf 40 Mark monatlich festgeseßt und die Kinderzulagen für die ersten beiden Kinder auf je 20 Mark, für das dritte und vierte Kind auf je 25 Mark und für jedes weitere Kind auf je 30 Mark festgeseßt. Während im Reich die Warte- geldempfänger vom 1. Oktober 1927 ab in die neue Besfoldungs- ordnung eingestuft werden sollen, will Preußen ihnen die für die Pensionäre vorgesehenen prozentualen Zuschläge gewähren.

Abg. Bender (Soz.) weist die von den christlichen Gewerk- A egen die Sozialdemokraten erhobenen Vorwürfe zurüdck,

sie id zuungunsten der Arbeiterschaft für die Besoldungs- vorlage einseße, weil sie bei den nächsten Wahlen einen Fischfang bei den Beamten machen möchte. Genau das Gegenteil sei der Fall. Wenn man von politischer Demagogie sprehen wolle, so müsse man einen solchen Vorwurf gerade den Regierung8parteien machen, die bei der leßten Reichstag8wahl die Notlage der Beamten zum Stimmenfang ausgenußt hätten, ohne nachher ihre Versprehungen zu halten. Drei Jahre lang hätten sie die

Veamten auf die Gehaltserhöhung warten lassen, obwohl das

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

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700-Millionen-Geschenk machte. Fe fomme man mit der Besoldungswvorlaga werfshaften würden den Interessen besser gedient haben, wenn sie statt des K 2 soldung8svorlage den Kampf um die Ausg! der Löhne der Arbeiter und der Gehälter dec Angef an die neuen Beamtenbezüge geführ: hätten. Daß eine Relation zwischen Beamtengehältern und Arbeiterlöhnen bestehe, könne ernsthaft nicht bestritten werden. Die Regierung habe immer wiedèr die niedrigen Löhne der Arbeiter als bestes Mittel zur Bekämpfung der sozialdemokratischen Besoldungsanträge benußt. Jett ziehe man die Arbeiterlöhne 1n umgekehrtem Sinne zum Vergleich heran, um die Besoldung3vorlage zu begründen. In Wirklichkeit hätten fich die Löhne der Arbeiter gegenüber den Beamten» gehältern wesentlich ungünstiger entwideli. Es sei daher un- verständlich, daß eine billige und gerechte Forderung nah Wiederherstellung der Relation vom Dezember 1923 abgelehnt werde. Fn der Presse würden jeßi geradezu phantastishe Zahlen über die Höhe der Arbeiterlöhne veröffentliht. Dabei fei fest- gestellt, daß beispielsweise bei der Reichspost nur in einem O:

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in Hamburg die Telegraphenarbeiter ihren Friedensreallohw erreicht hätten. Ziehe man die Sogzialbeiträge ab, dann gebe e3 feinen einzigen Ort. Noch schlechter ständen die Posthelfer, die

Beamtendienste tun müßten, ohne Veamtenrechte zu haben. Die fozialdemokratische Partei habe sich stets mit allen Kräften #os wohl für die Erhöhung der Bezüge der unteren Beamten wie der Arbeiterlöhne eingeseßt. Weite Kreise des Volkes ahnten nicht die Tragödien, die sh in vielen Beamienfamilien abspielen. Man müsse die unteren Gruppen geradezu bewundern, mit welcher Selbstverleugnung sie in den leßten Jahren den {weren Gang des Leidens gegangen seien. Bei Wochenlöhnen von 25 bis 35 Mark, wie sie heute noch in den Reichsbetrieben gezahlt würden, müßten die Arbeiter mit ihren Familien verelenden und vers fommen. Angesichts der großen Not sollte man sih mcht hintee Formalien versiecken, sondern troß des längeren Tar1fvertragS \chon jeßt eine neue Vereinbarung schaffen. Unternehmer und Behörden die den Arbeitern Löhne zahlten, bei denen sie sih nicht sattessen könnten, sollten wie Hehler gestohlenen Gutes behandelt werden. Der Reichsfinanzminister habe die Beamten als die besten Stüßen der staatlichen Ordnung bezeichnet. Auch da3 20-Millionen-Heer der deutschen Arbeiter sei eine Stütze des Staats, die man nicht dauernd in einem menschenunwürdigen Dasein lassen könne. Der Beamte komme noch vor Weihnachten in den Besiß der ‘erhöhten Bezüge, der Arbeiter in den öffents lichen Betrieben werde mit seiner Familie am Heiligen Abend vor leeren Tischen stehen. Nicht mit einem Gebet auf den Lippen, sondern mit einem Fluch gegen die Regierung und gegen dew Reichstag, der für die Arbeiter kein Geld übrig habe, um ihre Not zu lindern. Der Redner ersucht nochmals dringend, dafür zu forgen, daß auch die Arbeiter zu ihrem Recht kommen.

Abg. Lavereng (D. Nat): Jh habe im Namen meiner, Fraktion folgende Erklärung abzugeben: Durch Einbringung des Besoldungsgeseves hat die Regierung ein altes, der Beamten- schaft gegebenes Versprechen eingelöst. Fn der Erfüllung dieses Versprehens sehen wir eine Staatsnotwendigkeit. Seit dem Jahre 1920 sind die Bezüge der Beamtenschaft im allgemeinen troß der Erhöhung der Lebenshaltungskosten und des Lohnein- kommens der Arbeitershaft und Angestellten nicht aufgebessert worden. Sogar im Dawesplan ist anerkannt, daß die Bezahlung der deutshen Beamten ungenügend sei. Was die finanziellen Rückwirkungen des Gesehes anbetcifft, so ist in dem vorläusigen Finan4angaldit Rücksicht auf die Länder und Gemeinden aus dem Vorgehen des Reiches erwachsenden Verpflihtungen genommen worden. Wenn auch die finanzielle Lage derx Lander durchaus verschieden zu beurteilen ist, so zeigt doch die Behandlung der Angelegenheit namentlich in Preußen, daß ungünstige Rülks wirkungen auf den Haushalt der Länder nicht zu befürchten sind. Mit Genugtuung erfüllt es uns, daß die Vorlage von sozialen Gesichtspunkten getragen wird. Gewiß konnten viele berechtigte Wünsche nicht erfüllt werden. Oberster Leitsaß muß aber bleiben, daß die Finanzen des Reiches in Ordnung gehalten werden. Ber den stark vermehrten Lasten der öffentlihen Ausgaben muß selbst- verständlih auh auf die Tragfähigkeit der deutschen E gebührend Rücfsiht genommen werden. „Von dieser Grundausfs- fassung ausgehend, haben wir uns in dex Vertretung berechtigter Wunsche äußerste Zurückhaltung auferlegen müssen. Gleichwohl ist es gelungen, in einigen wichtigen Punkten die Regierungss vorlage niht unerheblih zu verbessern. Verbessert sind die Bes stimmungen über Anrechnung der Militärdienstzeit der künftigen Verforgungsanwärter und die Berehnung des Dienstalters der aus dem Stande der Zivilversorgungsberechigten hervorgegangenen aktiven Beamten; ebenso sollen [chwerkriegsbeschädigte Beamte Verbesserungen ihrer Lage erfahren bezüglih der Versorgungss dienstzeit. Ferner sind die Bestimmungen für die Diätare günstiger als in der Vorlage geregelt worden. Den ledigen Be- amten ist das Wohnungsgeld vom fünfundvierzigsten Fahre an voll bewilligt worden. Auch die Bestimmungen über die Kinders zuschläge konnten verbessert werden, wenn“ wir auch bedauern, daß es niht möglih gewesen ist, «zugunsten dex kinderreihen Familien über die Vorlage hinauszugehen. (Zuruf links: Vroußen.) Nicht ohne Sorge haben wix davon Kenntnis nehmen müssen, daß der Reichsfinanzminister im Hinblick auf die relativ außerordentliche finanzielle Tragweite bezüglih der Grenzgebiete einen immerhin weitgehendeu Abbau der Sonderzuschläge für noiwendig erachtet. Wenn auch die Bestimmungen hierüber dent Reichsfinanzniinister und dem Reichsrat zustehen, so sehen wir uns doch veranlaßt, zu empfehlen, den Abbau unter stärkster Würdigung namentli der im beseßten und geräumten Gebiet in Betracht kommenden besonderen Jnteressen vorzunehmen mit Rücksiht darauf, daß die Beamtenschaft in diesen Gebieten im Dienste Deutschlands große Lasten etragen hat. Wir wünschen, daß der Abÿau nur allmählih und mit Wohlwollen vorgenommew wird, Wir bedauern ferner, daß es unter den geschilderten Ums ständen nicht durchzuseßen war, die Pensionäre nah den gleichen Grundsäßen zu behandeln wie die im as befindlihen Be- amten. Wenn wir troßdem der Regelung der Pensionärfrage zugestimmt haben, Is ist das geschehen, um nit die ganze Refornt an unserem Widerspruch scheitern zu 2aL en Um so schärfer vers urteilen und bekämpfen wir jeden Versuch, im Wege der Pensions» fürzungen wohlerworbene Beamtenrechte zu shmälern. Die von sozialdemokratisher Seite gegebene Anregung einer Zwangs pensionterung aller über sechzig Jahre alten Beamten lehnen wir als unoerccht und unwirtischastliÞh ab. Das es gelungen ist, die Wartestandsbeamten ebenso wie die aftiven Beamten einzustufen, dürfen wir unseren entschiedenen Bemühungen mit in erster Linie zuschreiben. Ebenso ist es ein großer Fortschritt, daß an Stelle der vorgesehenen Stellenzulagen besondere P ngrüuben ge- sept worden sind. Wir befinden uns hier im Einklang mit der Beamtenschaft, die die Abschaffung der Stellenzulagen und ihren Ersay durch Besoldungsgruppen forderte. Leider war es aus den {hon mehrfach betonten finanziellen Gründen unmöglich, wesentlihes an der Vorlage zu ändern. Wir hätten-es gern ges schen, wenn für besondere Beantitenklassen wie Schaffner, Assistenten, Obersekretäre usw. mehr hätte durchgeseßt wêrden können. Wir werden aber der Entschließung bezüglich der Sekretäre zustimmen, damit in absehbarer Zeit ein Unrecht wieder gut- gemacht werden kann. Leider haben wir auch dem Antrag keine Geltung verschaffen können, der dahin ging, Beamten mit akademischer Vorbildung, die nah der Natur ihres Berufes nux in Ausnahmefällen auf Beförderung rechnen können, einen Aus gleich zu gewähren. Auch bei den Einzelgehältern haben sih nicht alle sachlih berehtigten Wünsche erfüllen lassen, besonders konnte der Sonderstellung des Rechnungshofes und des Retchsfinanzhofes niht Rechnung getragen werden. Dagegen sind für einzelne Gruppen der Reichswehx nicht Tkecbeviihe Verbesserungen er- reiht worden. Wenn wir durch die Vorlage eine Verbesserung dexr materiellen Lage und der Berufsfreudigkeit des Beruf8- beamtentums erreichen, so wird es andererscits notwendig sein, eine durchgreifende Rejocm dex Verwal+t*“« vorzunehmen. Aufs

Ir. 292.

Amtlich festaestellte Kurse.

L Fru 4 LUiru, ¿ Lou 1 Pejeta = u,60 #6 i ósteri. Gulden Gold! = 2,90 4. 1 Gld. österr. W. = 1,70. 1 Kr. ung. odex tihech. W. = 0,85 # ? Gld üdd W = 12,046 1 Gld. holl W = 1,76 4 1 Marf Banco = 1,504 ¡Schilling österr W. = 10000 Kr. 1 sand Krone == 1,12546 1 Rubei «alter Kredit-Rbi.! 2,16.4 1alter Goldrubei = 3,204 1 Peio (Goldi == 400.4 1 Peio (arg. Pap. = 1,75 #. ' Dollar = 4,20 4 1 Vfund Steriing = 20,40 4, 1 Shanghai - Tael =2,50 4 1 Dinar = 3,404 | en = 2,10 4 1 Zlotu 1 Danziger Guiden = 9,80 4

Die etnem Paptei beigefligte Bezeichnung A be- agi. daß nu? bestimmte Nummern oder Serien

eferbar find

Das hinter einem Wertpapter befinditche eichen ° bedeutet, daß eine amtliche Vreisfeststelung gegen- wärtía nit stattiindet

Das F binter ernem Wertpapier bedeute! 4 ür 1 Million.

Die den Aktien in de: zwetien Spalte betgefügten

iffern bezeihnen den vorlepten. die iu der driten

palte beigefügten den lezten zur Ausshüttung ge- tommenen Gewinnanteil. Jst nur eîn Gewinn- erzebnis angegeben io if es da8jeniae des vorleßten Geschäfts1ahrs #4 Die Notterungen üx Teiegraphiscye Aus- gahlung 'oivie für Ausländische Banknoten befinden fi fortlaufend unter „Handel und Gewerbe” D Etwaige Dructfehler in den heutigen Kursangabven werden am nächsten Börser- tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be- richtigt werden. Jrrtümwliche, später amts lich ric&tiggestellée Notierungen werden mögüiichst bald am Schluß des Kurézettels als „Berichtigung“ mitgeteilt,

Bankdiskont.

Berlin 7 (Lombard 8) Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4%. Brüssel 4X Helsingfors 6. Jtalien 7. Kopenhagen 5. London 44 Madrid 5. Oslo s. Paris 5. Praa 5. Schweiz 3% Stockholm 4. Wien 6%.

Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberecnung.

Fanoan E RETT E Em | Heutiger | Voriger Kurs

63 Dt. Weribest. Anl.2 10-1000Doll. f. 1.12.3 L112 | —,— do. 19-—— 000D,, f.3 1.9 [91ebG 64Dt.Meths-A.27 ut37| 1.2.8 |87,5b 6 85 Di. Reichsich. „k ({Goldm.1,bi3 30,11.2 i g aud M ha 1.12 |90b G 8X Di, MReich3po

rücfz, 1. 4. 29|zahlb. 2.1/97,5b G T4Braunsch,Staats{

rückz. 1. 10. 2 1.10 97,40 G 74 Lippe Staatöscha rüctz 8, 1. 2 11 99G 74h Lübeæ Staatsscha fta. 1.7. 24 1.17 | ——

rürtz. 1. 7, 73 Mecklbg. - Schwer, Reichsm,-Au!l. 192

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8% do. Staatssch, rz.26/1.4,3b.2.1|96,7b G 6% Sachseu Staat NM Anl. 27, Ut. 1. 10, 35 74 Sachs. Staatsscha

R.1,fält.1.7.2 13 ,76 T} do. Yi. 2. fäll.1.7 3 L,7 6,6 G 1% Thür. Staat8an v. 1926ausl.ab 1.83. 1.3.9 1836 q do. 1M-A, 27 Lit. 13, fällig 1. 1.32] 1.1.7 |86,5b 8%) Württbg. Staats chay Gr.1,fäll. 1.3.2 1.8 196,56 G

Bei nachfolgenden Wertpapieren älli die Berechnung der Stückzinsen fort. Dit. Ani.- Fudlolgeis | einschl. ?* Ub1ös. Schein Nr,1 60000 f, 13. tn§ 52,666 |52%b 6 do. do.Nr69001-10000/ do. 55G ([6555ba Dijch. Un1.-Abi{bdsgssch ohne Ausiosgsschein| do. [128638 136 Dtsche. Wertbest. Anl b, 5 Doll, fäll. 2.9.35) do. g p Mecklenburg - Schwer Anl. -Auslosungssch einschi.!, Ablösussch] do. —_—— ——

Deutsche Schußgebiet=-

MRIE s s eile 4 | 1.1.7 | 7,15b 7,16b Anha(1. Staat 1919. .4 | 1.4.10 —— —_—— Bayern Ldsk, - tent,

fouv, neue Stücte|384 1.6.12] —— —_—— Breuten 1919 unt. 30/444 1.4.10 ——— _— do 1920/4) 1.4.10 —,— _—— do. 1922, 1923144 15.11] —,-— —_—— do.08,09,11,6t.31.12,28)/4 | versch] —,= 16 do.87-99,05,gtB1.12.23/84 do. | —,— 1a do. 96, 92, get.31,12.23/3 | 1.4.10! —— 16 Hambg Staats-Rente|3%/ 1.2.8 | —— —_— do. amort.St,-A.19 144 1.4.10| —— —_—— do. do. 1919 #3 fleines4Ÿ 1.1.7 | —— —_—_ do. do. 10000 bis, 100 000 Æ44 1.7 | —— _— 4 do. è O 000 #44 1.1.7 A A

v. do, St.-Anl.1900/4 j 1.1.7 | —— Ae do. 07,08, 09 Ser. 1,2,

11,18 T5. 53, 14 rz.55/4 |verich| —,— —_—_— do. 1887,91,93,99,1904/844 do. | —,-— —_— do. 1886, 97, 1902/8 | do. | —,— _—

Lübeck 1928, unt, 28/9 | 1.8.9 | —,— _— Sächs. VMk.-A. 23, utk.26/8 | 1.1 ——— —_— Wiirttemba. N. 36-42]4 | versch] ==,— —_——

Preußinche Rentenbriete.

Getündigte und ungetündigte Stlicte, verloîte und unvertoste Stüde.

4,34} Brandenb. agst. b.31.12.17/16,1b6 [16,3 4,8%) do. später ausgegeben| ,— _— 4, 82% Hannov. ausgst.b.31.12.17/17,4b _—— 4,34% do. später ausgegeben] —,— _— 4,8") Hefi.-Nasj., agit. b.31.12.17/15 6 156

4,34) do. ipäter ausgegeben] —,— —_— 4% Lauenburger, agt. b. 31.12.17] —-— —_———

45 do. ipäter ausgegeben] —,— nine 4,34 Pomm., ausgest.b.31.12.17 16,86 G

4,32% do. später ausgegeben| —,— _— 4,32h Boseniche, agst. 6, 31.12.17 4,4% do. später ausgegeben 4,35% Preußische Ost- u. West-

4,33% do, später ausgegeben| —,— Es (‘Rg 0.u.Westf. agst.b.81.12.1 7117,95b [17.5b_ 4,38 do. ¡päter ausgegeben| —,— E E derg agît. b.81.12.17/16,75b [16b

„l . päter ausgegeben| —,— RS Mad 4.8/8 Schlesische, agít. b. 31.12.17/16,5b 16b 6 4,3 do. später au8gegeben| —, M 4,3 Schl.-Holst.,agst.b.81.12.17/14,5b 14,1b 438% do. später ausgepeb

Kreditanitalten öffentlicher Körperichasten.

Ltpp Landesb!. 1 —9; v.Livy Landessp. u.L.14 do do unt, 26 Oldenbg. îtaati. Kred.

do. unt 21 do da.

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Deutiche Pfandbriete.

(Die dur * gekennzeichneten Pfandbriefe snd nah den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) Gefündigte und ungetkündigte Stite, verloste und unverloste Stiüe, 34% Calenberg. Kred. Ser. l, F (get. 1. 10. 28, 1. 4. 24 *3{§ Kur- u, Neumärk. neu *4, 3%, Kur- u. Kom. -Obl.\ m.Deefungsbesh. DIS D410, U T 22S 4,3%,8YKur- u.Neum.Kom.-Ob1. 34 landschaftl. Zentra( edungsbesch. bis 31.12.17 Nr. 1—484 620... CRREA landschaftl, Zentral +4, 3X, 3% Ostpreußische X, aus- gegeben bis 31. 12. 17... 4, 3%, 3h Ostpreußische... 4 Ostpr. landschaftl, Schuldv. *4, 3%, 8Y Pommersche, aus gestellt bis 31. 12, 17... 4, 3%, Pommersche 556

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Börsen-Beilage zum Deutschen NeichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger r Börse vom 1

Heuüger | Voriger Kurs

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| Heutiger | Voriger Kurs

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Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

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do. do. 02 u. 04| 4

Berl. Hyp. do. D. do. do. do. do. do. do. do. Braunschw.- g

do.

do. do. do. rankf. Hyp.-Bk. Pfdbr. Se rankf. Pfandbr. «Bank Pfdbr. Ser. 43, 44, 46—52* „-Kred.-Ver.)/17,1eb @ fd. Abt. 2-2014,40 6

(fr. Frantf. H Goth. Grdtr.-BE. do. do. do. do. do. do. do. do, do. do. do. do.

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do. do. do, % do. do, Komm.-ObL (4 do. do. do.

annov, Hyp.-Bk fbr. Ger. 2—26*115 6 do. do. Komm.-Obl, v, 1923Þ| E Ses

do. Komm.-Obl. Em. 1

Hamburger Hyp.-Ba Ser. 141-690 (4 §Þ), Ser. 1-190

Ser. 301—8830 (3 §) *113,5b 6 do. do. do. Ser. 691—7 do. Ser. 731 —243 ann. Bodkr.-Bk. Pfd. Ser.1-16®* o. do. Komm.-Obl. Ser. 1* Mecklbg. Hyp.- u. Wechs.-Bank

Komm.-Obl. Ser. 1 _

Metl.-Str.Hyp.-B. Pf. Ser.1-4* 17,75b 6 MeiningerHyp.-Bank Em.1-17*|13.87b G do. do. Präm.-Pfdbr. *113,87v G do. Pfdbr. Em. 1

do. Komm.-Obl. (4

Mitteldt\h. Bodkrd.-Bt. Pfdbr. Ser. 1—4, 6, 7*/16,2b

do. do. Grundrent. S. 2 u. 3*/11,756 Norddtsch.Grundktred.-Bk.Pfdbr.

17,S. 2 t. N, 1. T7. L

ausländishe Anleihen.

99,2B

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Pfandbriefe und Schuldverschreib, deutscher Hypothekenbazukten.

Aafwertungsberedhtigte Pfanddriefe u. Sczuldverschn, Heutsch. Hypoth.-Bk. find gem.Betanntm. v. 26,3.26 ohns nöscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein tieferbaz, ie durch * getennzeihneten Pfandöbriese u. Schulds verschreibungen sind nah den von den Gesellschafter gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 außgegeben anzusehen.) Bayerische Hyp. u. Wechselbant verlosb. u. unverlosb, # (3% 3)* -Bk. Kom.-Obl. S.1,2*