1905 / 155 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jul 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Name Neifezeugnis.

des Promovierten.

Vor- und Zuname. Ort und Zeit der Geburt. Heimatsort.

Anstalt. Datum der Ausstellung. |

N

Datum des Doktor- |ingenieur- diploms.

Diplomprüfung. Dissertation.

Fachrihtung. Hochschule. | Datum des Diploms.

Titel. He Verlag bezw. Zeitschrift. Prädikat.

Referent und Korreferent.

2 [LaufendeNummer

Robert Pohl, geboren zu Hamm am 21. Dezember 1878. Heimatsort: Hamm.

zu Hamm vom 18. Februar 1897. |

Artur Fischer, geboren in Wiesbaden am 6. Februar 1878.

Heimatsort: Wiesbaden.

Reifezeugnis des Real- gymnafiums inWiesbaden vom 20. März 1897.

Karl Geiger, Neifezeugnis geboren in Stuttgart des Karls-Gymnasiums am 28. Juni 1875. in Stuttgart

Heimatsort: Stuttgart. vom 8. Juli 1893.

Theodor Geilenkirchen, geboren in Eschweiler

am 6. Juni 1877. Heimatsort: Eschweiler.

gymnasiums in Aachen vom 5. April 1895.

Wilbelm Hupperßt, geboren in Aachen

am 17. September 1875. Heimatsort: Aachen.

| MReifezeugnis des | Gymnasiums in Prüm

Ludwig Peeßt, Reife des Gymnasiums

geboren in Buhnke in Düren.

am 25. Mai 1877. Ostern 1898. Heimatsort: Eschweiler.

Paul Wolff, | Reife des Gymnasiums geboren in Aachen | in Aachen am 17. September 1876. vom 13. März 1897. |14

Gotthilf Ott, geboren in ‘Augsburg der Königlich am 2. Januar 1877. Industrieshule Heimatsort: Augsburg. in Augsburg | vom 14. Juli 1897. |=

Meiseznugiis

Königliches Gymnasium Technishe Hochschule zu Hannover: | Elektrotehnishes Fach. | „Ueber magnetische Wirkungen der 1. Oktober 1897

bis Se Winterhalbjahr 1900/01

1893/94 bis einshließl. Winter- | halbjahr 1898/99 = 11 Sem

Stuttgart Hüttenkunde, sodann vom

| Winterhalbjahr 1904/05 = 4 Se- | mester an der Technischen Hochschule

| Reifezeugnis des Real- Studierte vom 9. Oktober 1895 bis |

nde = 9 Semester an der Tethnischen | Hochschule in Aachen Hüttenkunde.

Studierte vom 3. Mai 1897 bis

vom 12. März 1897. |= 1: Ho®schule in Aahen Hüttenkunde. | Technischen Hochschule Aachen

Studierte vom 9. Oktober 1898 bis 27. Oktober 1897 = 2 Semester | vom 16. April 1898 |

bis 15. Oktober 1898 = 1 L

Hüttenkunde Hochschule A l semester 1898/99 desgleichen an der Technishen Hochschule in Berlin, | im Sommersemester 1899 desgleichen | an der Technishen Hochschule in | | München, vom 2. Oktober 1899 bis | | | Ente Wintersemester 1903/04 = | | 10 Semester an der Technischen | | | N Aachen Hüttenkunde. |

bis Ende Sommerhalbjahr 1904 = Heimatsort: Aachen. T

ayrischen | 1897/98 an der Technishen Hoch- | \hule in München und vom 18. April | | 1898 einschließli 16. März 1901

| Technischen im Sommersemester 1901 an der | Königlichen Albertus-Universität in | Königéberg i. Pr., vom 15. Oktober | |

| 1903/04 = 5 Semester | Technischen Hochschule in Aachen |

11; Siaaee 1905.

| l 1 Mit Auszeichnung

| Kurzshlußströme in Gleihstrom- bestanden.

| ankern“.

Erschienen im Verlage von

Ferd. Enke in Stuttgart.

_ Referent :

| Geheimer Bergrat

| Professor Dr. phil. Wilh. Kohlcausch. Korreferent :

Professor Dr. phil. Carl Heim.

vom 11.

Techni l bis 19. Januar 1901. ehnishe Hochschule

zu Hannover | vom 17. Januar 1901. |

C. Technische Hochschule zu Aachen.

Studierte vom 28. 1897 Fachrihtung: Clektrochemie. Semester an der Königlichen Diplom der Königlichen Technischen Hochschule n | Technischen Hochschule Aachen Chemie und Elektrohemie. | vom 22. Februar 1901. | Die Diplomprüfung wurde | mit ausgezeihnetem Erfolg | abgelegt.

Ueber die elektrolytische Bestim- mung und Trennung von Antimon und Zinn aus ihren Sulfosalz- lôsungen nebst einem Anhange über die Trisulfidmethode des Antimons.

Leipzig 1904. Druck von Metzger und Wittig. Neferent : Profefsor Dr. J. Bredt. Korreferent : Geheimer Regierungsrat, Professor Dr. W. Borchers. Beiträge zur Kenntnis der zwei Kohlenstoffformen im Eisen eTemperkohle“ und „Graphit“, Stuttgart 1904. Greiner & Pfeiffer, Königliche Hofbuchdrucker. __ Referent : Professor Dr. F. Wüst. Korreferent : | Geheimer Regierungsrat, Professor i | Dr. W. Borchers. | Fachrihtung : [Ueber Verwendung von falt er- _ Hûttenkunde. | blafenem Noheisen zur Flußeisen- Diplom der Königlichen | darstellung. Technischen Hochschule Aachen | 1904. | vom 16. Januar 1990. | Druck von Louis Halbach-Hörde. | Die Diplomprüfung wurde | Referent : mit autgezeihnetem Erfolg | Professor Dr. Wüst. abgelegt. G bei M Prof | Gebeimer Regierungsrat, Professor | Dr. P. Borchers. | Versuche über die Herstellung von

Titan und Titanlegierungen aus |

Rutil und Titanaten im elektrischen | Ofen.

Halle a. S. Buchdruckerei des Waisenhauses 1904.

| Verlag von Wilhelm Ma DaLe a. S. Zeitschrift „Metallurgie" 1904. Gebei g rent: t, Profef | Sedeimer Regierungsrat, Prose}jor | Dr. W. Borchers. | Prof orEferent: ist rofessor Dr. F. Wüst. Scheidung von Zinn und Blei aus Zinnbleilegierungen.

Gut bestanden.

Fachhrihtung : Hüttenkunde. Diplom der Königlichen Technischen Hochschule Stuttgart vom 14. Oktober 1898. (ITIB zureichend.)

Studierte vom Winterhalbjahr Gut bestanden.

efter

an der Technischen Hodschule 27. April 1903 bis ein\{[.

in Aachen Hüttenkunde.

Gut bestanden. Winterhalbjahr 1899/1900 | ut bestanden

Fahhrichtung: __ Hüttenkunde. Diplom der Königlichen

Gut bestanden. Ende Sommersemester 1904 y 15 Semester an der Technischen | vom 13. März 1902. Die Diplomprüfung | wurde mit dem Prädikat | „Bestanden* abgelegt.

Gut bestanden.

roe va

üttenkunde.

| Diplom der Königlichen Halle a. S.

Technischen Hochschule Aachen | Buchdruckerei des Waisenhauses vom 17. Juli 1902. | 1904.

Die Diplomprüfung wurde | Neferent :

mit gutem Erfolg abgelegt. | Geheimer Regierungsrat, Professor

| Dr. W. Borchers.

Sa 3 Semester an der Technischen Aachen, im Winter-

Korreferent :

Professor Dr. F. Wüst.

tudierte vom 9. Oktober 1897 Fachrihtung: Hüttenkunde.

Diplom der Königlichen |

| Technischen Hochschule Aachen |

| vom 30. Januar 1902. | Professor Dr. F. Wüst.

| Die Diplomprüfung wurde | Korreferent :

| mit gutem Erfolg abgelegt. | Geheimer Mente, Professor

| Dr. W. Borchers.

17. Oktober

| Das Verhalten des Koks\{hwefels | 1904.

im Hochofen. | Aahyen 1901. Referent :

Gut bestanden.

Semester Hüttenkunde an der |

ehnishen Hochshule in Aachen.

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Vergleichende Untersuhungen von | rheinish-westfälishen Gießerei- und | Hochofenkoks. Heidelberg 1905. Universitätebuchdruckerei von

F. Hörning.

Fachrichtung : VÖüttenkunde. Diplom der Königlichen | Technischen Hochschule Aachen | vom 17. Juli 1902. Die Diplomprüfung wurde | mit ausgez-ihnetem Erfolg | abgelegt.

Studierte im Wintersemester Gut bestanden. | 17. Oktober

1904.

6 Semester Hüttenkunde an der | ochschule in Aachen, |

Professor Dr. F. Wüst.

| Korreferent : 2

| 1901 bis einschließlich Wintersemester Geheimée Bewenangoros, Professor T. o

an der | Borchers.

Hüttenkunde.

Referent : | | | | |

Bekanntmachung,

betreffend Betriebe, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackiererarbeiten aus- geführt werden.

Vom 27. Juni 1905.

Auf Grund des § 120e der Gewerbeordnung hat der Bundesrat für Betriebe, in denen Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackiererarbeiten ausgeführt werden, folgende Vorschriften erlassen: y

I. Vorschriften für die Betriebe des Maler-, An- streicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lacierer- gewerbes.

Q 4,

Bei dem Zerkleinern, dem Mengen, dem Mischen und der sonstigen Verarbeitung von Bleiweiß, anderen Bleifarben oder thren Gemischen mit anderen Stoffen in trockenem Zustande dürfen die Arbeiter mit den bleihaltigen Far offen nicht in unmittelbare Berührung kommen und müssen vor dem si entwidelnden Staube ausreihend geschüßt sein.

S 2.

Das Anreiben von Bleiweiß mit Del oder Firnis darf niht mit der Hand, sondern nur auf mehanishem Wege in Behältern vorgenommen werden, die so eingerichtet sind, daß

rührung kommen, mit Malerkitteln oder anderen vollständig deckenden Arbeitsanzügen und einer Kopfbedeckung versehen und sie während der Arbeit benugzen.

. behörde hierzu

auch bei dem Einfüllen des Bleiweißes kein Staub in die Arbeitsräume gelangen kann. E

Dasselbe gilt von anderen Bleifarben. Jedoch dürfen diese auh mit der Hand angerieben werden, wenn dabei nur männliche Arbeiter über achtzehn Jahre beschäftigt werden und die von einem Arbeiter an einem Tage anzureibende Menge bei Mennige 1 kg, bei anderen Bleifarben 100 g nicht übersteigt.

8 3.

Das Abschleifen und Abbimsen trockener Oelfarbenanstriche oder Spachtel, welche niht nahweislich bleifrei sind, darf nur nah vorheriger Anfeuchtung ausgeführt werden.

Der Schleifshlamm und die beim Abschleifen und Ab- bimsen entstehenden Abfälle sind, bevor sie trocken geworden sind, zu entfernen. 84

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß sich die Ar- beiter, welhe mit Bleifarben oder ihren Gemishen in Be-

S5.

Allen Arbeitern, die mit Maler-, Anstreicher, Tüncher-, Weißbinder- oder Ladckiererarbeiten beschäftigt werden, bei denen sie Bleifarben oder deren Gemische verwenden, müssen Waschgefäße, Bürsten zum Reinigen der Hände und Nägel, Seife und Handtücher zur Verfügung gestellt werden.

Werden solhe Arbeiten auf einem Neubau oder in einer Werkstatt aare so muß den Arbeitern Gelegenheit ge- geben werden, sih an einem frostfreien Orte zu waschen und ihre Kleidungsstücke sauber aufzubewahren.

S 6.

Der Arbeitgeber hat die Arbeiter, welche mit Bleifarben oder deren Gemischen in Berührung kommen, auf die ihnen drohenden Gesundheitsgefahren hinzuweisen und ihnen bei Antritt des Arbeitsverhältnifses das nachstehend abgedruckte

Merkblatt, sofern sie es noch_ nicht besißen, sowie einen Abdruck dieser Bestimmungen auszuhändigen.

1I. Vorschriften für Betriebe, in denen Maler-,

Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Lackierer-

arbeiten im Zusammenhange mit einem anderen Gewerbebetrieb ausgeführt werden.

J

Für * die Beschäftigung von Arbeitern, welche in einem anderen Gewerbebetriebe ständig oder vorwiegend bei Maler-, Anstreicher-, Tüncher-, Weißbinder- oder Laciererarbeiten ver- wendet werden und dabei Bleifarben oder deren Gemishe und zwar nicht nur G LCGEREO benutzen, gelten die Be- stimmungen der S8 1 bis 6. E |

Findet eine solhe Beschäftigung in einer roi oder auf einer Werft statt, so gelten außerdem die Bestimmungen der SS 8 bis 11. Ó

Den Arbeitern muß ein besonderer Raum zum Waschen und Ankleiden zur Verfügung gestellt werden, der sauber zu halten, bei kalter Witterung zu heizen und mit Einrichtungen zur Verwahrung der Kleidungsstücke zu versehen ift.

8-9;

Der Arbeitgeber hat für die Arbeiter vérbindlihe Vor- schriften zu erlassen, welhe folgende Bestimmungen für die mit Bleifarben und deren Gemischen in Berührung fommenden Arbeiter enthalten müssen : : Ï

1) die Arbeiter dürfen Branntwein auf der Arbeitsfstätte nicht genießen ; j

9) die Arbeiter dürfen erst dann Speisen und Getränke zu sih nehmen oder die Arbeitsstätte verlassen, wenn sie zuvor die Arbeitskleider abgelegt und die Hände sorgfältig gewaschen aben; , 3) die Arbeiter haben die Arbeitskleider bei denjenigen Arbeiten, für welhe es von dem Arbeitgeber vorgeschrieben ist, zu benugen ; : i y

4) das Rauchen von Zigarren und Zigaretten während der Arbeit ist verboten.

Außerdem is in den zu erlassenden Vorschriften vorzu- sehen, daß Arbeiter, welhe troß wiederholter Warnung den vorstehend bezeihneten Vorschriften zuwiderhandeln, vor Ab- lauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Aufkündigung ent- lassen werden können. i rei

Zst für einen Betrieb eine Arbeitsordnung erlassen (8 134a der Gewerbeordnung), so sind die vorstehend bezeich- neten Bestimmungen in die Arbeitsordnung aufzunehmen.

S 10.

Der Arbeitgeber hat die Ueberwahung des Gesundheits- zustands der Arbeiter einem von der höheren Verwaltungs- ermächtigten, dem Gewerbeaufsihtsbeamten (8 139b der Gewerbeordnung) namhaft zu machenden appro- bierten Arzte zu übertragen, der mindestens einmal halbjähr- lih die Arbeiter auf die Anzeichen etwa vorhandener Blei- erfrankung zu untersuchen hat. ; :

Der Arbeitgeber darf Arbeiter, die bleikrank oder nach ärztlihem Urteil einer Bleierkrankung verdächtig sind, zu Be- schäftigungen, bei welhen sie mit Bleifarben oder deren Ge- mischen in Berührung kommen, bis zu ihrer völligen Genesung nicht zulassen.

8 11.

Der Arbeitgeber if verpflichtet, zur Kontrolle über den Wechsel und Bestand sowie über den Gesundheitszustand der Arbeiter ein Buch zu führen oder dur einen Betriebsbeamten führen zu lassen. Er ist für die Vollständigkeit und Richtig- keit der Eintragungen, soweit sie niht vom Arzt bewirkt werden, verantwortlich. :

Dieses Kontrollbuh muß enthalten: :

1) den Namen dessen, welcher das Buch führt, : 9) den Namen des mit der Ueberwachung des Gesundheits- es der Arbeiter beauftragten Arztes, L

3) Vor- und Zuname, Alter, Wohnort, Tag des Eintritts und des Austritts eines jeden der im Abs. 1 bezeichneten Arbeiter sowie die Art seiner Beschäftigung, :

4) den Tag und die Art der Erkrankung eines Arbeiters,

5) den Tag der Genesung, : :

6) die Tage und Ergebnisse der im S 10 vorgeschriebenen allgemeinen ärztlichen Untersuchungen. Y

Das Kontrollbuch ist dem Gewerbeaufsichtsbeamten (8 139þ der Gewerbeordnung) sowie dem zuständigen Medizinal- beamten auf Verlangen vorzulegen.

8 12.

Die vorstehenden Bestimmungen treten am 1. Januar 1906

in Kraft.

zustan

Anlage. E Blei-Merkblatt.

Wie schüßen sich Maler, Anitreiher, Tüncher,- Weiß- C O und sonst mit Anstreiherarbeiten be- \chäftigte Personen vor Bleivergiftung?

Alle Bleifarben (Bleiweiß, Bleichromat, Massikot, Glätte, Mennige, Bleisuperoxyd, Pattisonsches e Casseler Gelb, Englisches Gelb, Neapelgelb, Jodblei u. a.) sind Gifte. i

Maler, Anstreicher, Tüncher, Weißbinder, Lackierer und sonst mit Anstreicherarbeiten beshäftigte Personen, die mit Bleifarben in Be- rührung kommen, sind der Gefahr der Bleivergiftung ausgeseßt. |

Die Bleivergistung kommt gewöhnli dadur zustande, daß Blei- farben, wenn auch nur in geringer Menge, durch Vermittlung der beschmutten Hände, Barthaare und Kleider beim Cffen, Trinken oder beim Rauchen, Schnupfen und Kauen von Tabak in den Mund auf- genommen oder wäbrend der Arbeit als Staub eingeatmet werden.

Die Folgen dieser Bleiaufnahme machen \sich nit alsbald be- merkbar ; E treten vielmehr erst nah Wochen, Monaten oder selbst Fahren auf, nachdem die in den Körper gelangten Bleimengen sich \o- weit angesammelt haben, daß fie Vergiftungsersheinungen hervor- zubringen imstande sind.

Worin äußert sich die Bleivergiftung?

Die ersten Zeichen der Bleivergiftung pflegen in einem blau- grauen Saume am Zahnfleishe, Bleisaum genannt, und in einer durch Blässe des Gesihts und der Lippen sich kundgebenden Blut- armut zu bestehen. Die weiteren Krankheitsersheinungen find sehr mannigfaltig. Am häufigsten tritt dieBleikolik auf : Der Kranke empfindet heftige, krampfartige, von der Nabelgegend ausgehende Leibschmerzen Koliki\hmerzen) ; der Leib ist eingezogen und hart ; dabei bestehen häufig Frbrehen und Stublverstopfung, selten Durhfall. Jn anderen Krankheits- [enen zeigen gy Lähmungen ; e betreffen gewöhnlih diejenigen

usfeln, durch welhe das Strecken der Finger besorgt wird, und

treten meistens an beiden Armen auf; ausnahmsweise werden au andere Muskeln an den Armen oder Muskeln an den Beinen oder am

Keblkopfe befallen. Gelenkshmerzen ; von é Gelenke an den oberen Gliedmaßen ergriffen.

Mitunter äußert si die Bleivergiftung in heftigen 7 nis Ee sud f die pern eltener In besonders {weren

i Funen treten Erscheinungen einer Erkrankung des Gehirns auf (heftige

opfhmerzen, allgemeine Krämpfe, tiefe Bewußtlosigkeit oder große Unrube, Erblindung). Endlich steht die Bleivergiftung mit dem Schrumpfniere bezeichneten \chweren Nierenleiden und mit der Gicht in einem ursählichen Zusammenhange. Bei bleikranken Frauen sind ehl- oder Totgeburten häufig. Lebend zur Welt gebrachte Kinder önnen infolge von Bleisiehtum einer erhöhten Sterblichkeit in den ersten Jahren unterliegen. Von bleikranken Frauen an der Brust ge- nährte Kinder werden mittels der Milch vergiftet. :

Abgesehen von den \chweren, mit Gehirnershzinungen einher-

ehenden Fällen, welhe niht selten tödlih verlaufen, pflegen die

leivergiftungen meist zu heilen, wenn die Kranken sih der weiteren shädigenden Einwirkung des Bleies entziehen können. Die Heilun tritt nah mehreren Wochen oder in {weren Fällen auch erst na Monaten ein.

Verhütung der Bleierkrankung.

Die weit verbreitete Annahme, daß der regelmäßige Gebrau gewisser Arzneien (JIodkalium, Glauberfalz u. a.) oder Milchtrinken ausreihende Mittel zur Vorbeugung der Bleivergiftung sind, ist nicht zutreffend. Dagegen ist einer kräftigen und fettreichen Ernäbrung und insofern auch dem Milhtrinken ein gewisser Wert beizulegen.

Den wirksamsten Su vor Bleierkrankungen verleihen Sauber- feit und Mäßigkeit. Personen, welche, ohne gerade zu den Trinkern zu gehören, geistige Getränke in reihlihen Mengen zu ih zu nehmen pflegen, sind der Bleivergiftungsgefahr in höherem Maße ausgeseßt als Enthaltsamere. Branntwein sollte, namentli während der Ar- beitszeit, niht genossen werden. In bezug auf die Sauberkeit müssen die mit Bleifarben in Berührung kommenden Personen ganz besonders peinlih sein und dabei vornehmlih folgendes beachten: M

1) Hände und Arbeitskleider find bei der Arbeit tunlichf\t vor Verunreinigungen mit Bleifarben zu hüten. Es empfiehlt sich, die Nägel ftets möglichst kurz geschnitten zu halten. ; S

2) Da Verunreinigungen der Hände mit Bleifarben nit gänzlih zu vermeiden sein werden, ist das Rauchen, Schnupfen und Kauen von Tabak während der Arbeit zu unterlassen.

3) Die Arbeiter dürfen erst dann Speisen und Getränke zu ih nehmen oder die Arbeits\tätte verlassen, nachdem sie zuvor die Arbeits- fleider abgelegt und die Hände mit Seife, womöglich mit Bimstein- oder Marmorseife, gründlih gewashen haben. Einer gleichen Reini- gung bedürfen das Gesicht und besonders der Bart, wenn sie während der Arbeit beshmußt worden sind. Läßt sih das Trinken während der Arbeit auênabmêweise niht vermeiden, so sollen die Ränder der Trinkgefäße niht mit den Händen berührt werden. -

4) Die Arkbeitskleider sind bei denjenigen Arbeiten, für welche es von dem Arbeitgeber vorgeschrieben ist, zu benußen.

Um die Einatmung bleihaltigen Staubes zu vermeiden, find die in den Bestimmungen hiergegen enthaltenen Vorschriften genau zu befolgen; insbesondere ist das Anreiben von Bleiweiß und dergleichen mit Del oder Firnis nicht mit der Hand, sondern in staubdichten Be- bältern vorzunehmen; ferner sollen Bleifarbenanstrihe niht troden abgebimst oder abgesliffen werden. : : . i

Erkrankt ein Arbeiter, welher mit Bleifarben in Berührung kommt, troy aller Vorsichtémaßregeln unter Erscheinungen, welche den Verdacht einer Bleivergistung (siehe oben) erwecken, so soll er in seinem und in seiner Familie Interesse die Hilfe eines Arztes sogleich in Ansyruch nehmen und diesem gleichzeitig mitteilen, daß er mit Bleifarben zu arbeiten gehabt hat.

Berlin, den 27. Juni 1905. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Graf von Posadowsky.

Verichte von deutschen Fruchtmärkten.

Qualität

i | mittel gut ‘Verkaufte

Gezablter Preis für 1 Doppelzentner

Menge

niedrigster

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niedrigster | höchster | niedrigster | höchster Doppelzentner

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Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) na übershläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

; Am vorigen Dur(hschnitts- 5 U Markttage

für j 1 Doppel- | Duis, ¡entner preis |

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Verkaufs-

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16,00

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Bemerkungen. l Ein liegender Strich (—) in den

Weizen. 1640 | 16,50 15,90 | 16.80 17.40 17,00 17,00 | 17,20 17,20 17,70 17,70 | 18,20 18,20

Kernen (enthülster Spelz, Dinkel, Fesen). 20,60 20,60 20,80 21,00

| —— 19,40 19,40 19,60 19,60

| 19,80 19 83 19,30 | 19,30 | 19,40 19,40 20,30 | 20,30 | 20,50 | 20,50 22,20 | 22,38 | 2280 | 2280

19,20 19,20

Roggen. 14,00 14,80 14,35

14,60 1570 | 16,20 1654 | 1670

Gerfte. 13,30 | 13,50 1350 | 14,00

Hafer. 14,10

17,00 16,80 17,40

16,00 15,90 | |

13,80 14,40 14,35

14,60 15 70 16/00

15,10 14,70 14,60 14,70 16,20 16,70

14 90 14,70 14 69 14.70

12,80 13,50

14,00

13,00 14,00

13,20 * 13,60 14,40

4 000 16,00 900 18,00 20,76 19,40 19/44

1 522 20,29

356 22,37 115 19,20

1 640 1 707 175

278 3140

13,90 14,27

16,00 16,55

480 208

2 700 13,50

13,10 |

13,80 13,00

Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentnec und 4 ome Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ift,

14 40 15,50 13,40 14,09

14,10 13,20

17,20 17,00 16,00 16,89

14,10 13,20

18,00 17,12

14,40 90 15,50 .

13,40 ° 15,00 2 17,80 17,80 49 16,00 16,40 16,40 8 17,40 H 15

17,20 17,20 2 11

der Verkaufswert auf volle Mark abgerundet mitgeteilt. Der Durchs ein Punkt (.) in den

1260

220 124 839 129 265 189

14,00

14,67 17,71 17,13 16,11 17,26

17,20

nitt8preis wird aus den una Ta \sechs Spalten, daß ent prechender

14,00 | 14,67 17,24 |

19. 6. erundeten

17,20 |

1722 | 24.6. 26. 6.

ablen berechnet. eriht fehlt.