1905 / 175 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Jul 1905 18:00:01 GMT) scan diff

7) Erwerbs- und Wirtschafts- genossenschasten.

Keine.

8) Niederlassung 2. von Rechtsanwälten.

In die Anwaltsliste des unterzeichneten Amts- gerihts sind die E Referendare August Theobald Albert Brecht, Dr. Ferdinand Eduard Rudolf Pörsch und * Dr. Bruno Firmin Dénervaud, mit dem Wobnsiß in Leipzig, eingetragen worden. Leipzig, den 25. Juli 1905. Königliches Amtsgericht.

[35105] z In der Anwaltsliste des unterzeihneten Amts8- erihts ist gelös{cht worden Rechtsanwalt Bruno Peltasohn in Leipzig. Leipzig, den 25 Yuli 1905. Königliches Amtsgericht.

[34818] Kaiserliches Laudgericht Straßburg i. E. In der Liste der bei dem hiesigen Landgericht zu- gelassenen Rechtsanwälte ist heute der Nehtsanwalt Bodenheimer hierselbst gelö\cht worden. Straßburg, 24. Juli 1905. Der Obersekretär : Weber.

9) Bankausweise.

[35066] Stand

der Württembergishen Notenbank

am 23. Juli 1905.

Aktiva.

Metallbestand . . Reichskafsenscheine .

Noten anderer Banken . . Wechselbestand . Lombardforderungen . Gen... - Sonstige Aktiva

Pasfiva.

11 425 035 80 455

2 818 000 15 156 943 10 072 927 2 077 387 1 082 293

.

9 000 000|— e | 1169 940/78 « [24 062 900|— | 7 693 979/80

Grundkapital G 4 Reservefonds . . : Utnnlaufende Noten ... Täglich fällige Verbindlichkeiten . An ündigungsfrist gebundene Berbindlichkeiten ..... y 70 030

Soustige Pálüva u 716 191/70

Eventuelle Verbindlichkeiten aus ‘weiterbegebénen, im Inlande zahlbaren Wechseln 4 754 441,91.

10) Verschiedene Bekanut- machungen.

[34813] Bekanuutmachung.

Der Kommunallandtag des Preußischen Mark- graftums Oberlausitz verleiht pro 1905

1) Aus der Stiftung der verw. Frau Landesältesten von Gersdorff, geb. von Hohberg

a. ein Stipendium für Schüler des Gymnasii zu Görliß in Höhe von ungefähr 125 ,

b. ein Stipeudium für Studierende auf den Universitäten Leipzig, Halle und Jena in Höhe von ungefähr 125 M.

Genußberechtigt \ind vorzugsweise Jünglinge aus dem von Gersdorffshen Geschleht, nächst diesen Jünglinge aus anderen oberlausißishen adeligen

amilien und nah ihnen auch Jünglinge bürgerlichen

tandes aus der Oberlausig.

2) Aus der Stiftung des Herrn J. Gottlob Erds mann von Nostitz auf Ruppersdorf

ein Stipendium für Studierende auf den Universitäten Halle oder Leipzig in Höhe von 618 4

Genußberehtigt sind vorzugêweise die aus ober- H Häusern oder Familien abstammenden von Nostiß, welche mit dem Stifter verwandt sind (unter welchen die näherenVerwandten die entfernteren ausschließen), sodann als Oberlausitzer anzusehende andere aus dem von Nostißshen Ge\hlehte, endli au sonstige oberlausiger Adelige.

Bewerber, welhe auf Grund der Verwandtschaft mit dem Stifter ein Vorzugsrecht beanspruchen, haben den Nachweis der Verwandtschaft durch Cin- reihung des Taufzeugnisses zu führen.

3) Aus der Stiftung der Frau Kanzler vou Poigk, geborene vou Nodewitz, ein Stipendium Mir adelige Fräulein.

Genußberehtigt sind adelige Fräulein, vorzugsweise die, welche mit der Stifterin bis zum 7. Grade ver- wandt sind, hiernächst auch andere, wenn sie von beiderseits adeligen Eltern abstammen, in der Ober- lausiß oder vormals chursächsischen Landen wohnhaft, evangelisch lutherisher Religion und von un- besholtenem Lebenswandel sind.

Ausgeschlossen bleiben Yejenigen, welche über 9000 Æ eigenes Vermögen besißen oder von den Fern stande8gemäß unterhalten und erzogen werden

nnen. j

Die Verwandtschaft mit der Stifterin ist durch ein beglaubigtes Stammregister, die adelige Geburt durch ein Taufzeugnis und die Erfüllung der übrigen Bedingungen dur ein Zeugnis zweier Oberlausitzer adeliger Rittergutsbesißer nahzuweisen.

4) Aus der Stiftung des Herrn Landesältesten Karl Wilhelm Otto von Schindel

ein Stipendium auf Schulen oder Universitäten in Höhe von circa 157 M

Genußberehtigt sind vorzugsweise Jünglinge aus den oberlausißer adeligen Familien nächst diesen oberlausißzer Jünglinge bürgerlichen Standes, welche das Gymnasium zu Görliß oder nah diesem eine Landesuniversität besuchen.

Landesmitleidenheit angehörige lausißzer, welche

Fähigkeiten und sittlihes in Höhe von 150 M Geistlichen,

evangelisch - lutheri]chen welche

Zum Genusse derselben is nur ein

n wendishen Sprache mächtig sind, in öhe

von evangelish-lutherishen nd, in 9 Zum Genusse desselben find ebenfa

j Preußische Ober- eine Universität oder öffentliche Bildungs8ánstalt für Forst- und Landwirte, Tierärzte oder Gewerbetreibende besuchen und sich über Fleiß, etragen ausweisen können,

6) Ein Schulftipendium zur Ausbildung a er wendishen Sprache mächtig sind, in Höhe von 90 A Bewerber aus dem Preußischen Markgraftum Oberlausitz berechtigt.

7) Ein Univerfitätsftipendium zur Ausbildung welhe der von 150 4 s nur Bewerber

berechti

aus dem Preußischen Markgraftum Oberlausitz Stipendium in Höhe von c. 220 4 für

t.

8) Etn junge Männer, welche Offiziere in dem N reußischen bezw. Deutschen hres oder in Deutschen Marine widmen wollen.

Genußberehtigt sind Bewerber aus der Landes- mitleidenheit des Preußischen Markgraftums Ober- lausiy, welche auf Beförderung zum Offizier dienen oder einer Deutschen Kadettenanstalt angehören. Ihnen glei stehen die Söhne der in den Städten Göîrliß und Lauban oder in deren Mitleidenheit wohnenden fungierenden oder emeritierten oberlausißz- chen, ständischen Beamten.

Oberlausitz Gymnasiums oder

dem Kriegsdienste als

er Königlich Preußischen bezw.

liehener müssen Landeshauptmauun

ie Gesuhe um Verleihun Stipendien sowie um Fortbewilligung bereits ver- bis zum 1. November d. J. nebst den erforderlihen Attesten an den des Preuftischen arfk- graftums Oberlaufitz hierselbft eingereiht werden. Später oder ohne die erforderlihen Zeugnisse ein- gehende Gesuhe werden nicht berü

Görlitz, den 19. Juli 1905. Die Laudftände des Preußischen Markgraftums Oberlausfit.

9) Zwei Schulstipendien in Höhe von 125 4 Genußberehtigt sind Bewerber aus der gesamten unter der Bedingung des Besuches eines Nealgymnasiums.

dieser öffentli®hen

rrn

dsichtigt.

[34266] Einnahmen.

1) Vortrag aus dem Vorjahre 2) Ueberträge (Reserven) aus dem Vorjahre: a. für noch nicht verdiente Prämien : 1) Feuerversiherung, direktes Geschäft 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do.

3) Indirektes Geschäft

b. Schadenreserve: ) eee Nem, direktes Geschäft 3

L)

37 416/42 162 136/53

| E

111 108

Gewinn- und Verluftrechnung pro 1904.

D

2 889/91

8643/09] 792/19

inbruchdiebstahlversiherung, do. c. sonstige Ueberträge

Indirektes Geschäft 3) Prämieneinnahme, abzüglich der Ristorni: | 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft 2) Einbruchdiebstablversicherung, do. 3) Indirektes Geschäft

394 824/20 12738 504 648

4) Nébenleistungen der Versich a. Legegelder (Sicherheitsleistungen) . . b. Eintrittsgelder 6c, Policegebühren d. anderweit

5) Kapitalerträge :

a. Zinsen

b. Mietserträge 6) Gewinn aus Kapitalanlagen : a. Kursgewinn:

a. realisierter

8. buhmäßiger b. sonstiger Gewinn

7) Sonstige Einnahmen : Kursgewinn auf fremde Valuta. . ..

8) Verlust

M S 207/38

202 442

60| 120 543/88 2

911 851

1) Rückversicherungsprämien : 1 E euerver erung, direktes Geschäft . . . 2) Einbruchdiebstahlversiherung, do. . .. 3) Indirektes Geschäft

2) a. Schäden, einshließlich der A 1176,65 betragen- den Schadenermittelungskosten, aus den Vor- jahren, als des Anteils der Nückversicherer : a. gezahlt : y

1) Feuerversicherung, direktes Ge{chäft . . . ) inbruchdiebstahlverfiherung, i A 3) Indirektes Geschäft 8. zurüdgestellt : 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft . .. 2) Einbruchdiebstahlversicherung, do. .. 3) Indirektes Geschäft b. Schäden, einschließlich der A 2935,02 betragen- den Schadenermittelungskosten, im Geschäftsjahr, P Anteils der Nückversicherer : a. gezaHnitl: ) separverlierudg, direktes Geschäft . 2) Einbruchdiebstahlversiherung, do. . .. 3) Indirektes Geschäft

8. zurüdgestellt :

1) A cherung, direktes Geschäft . .. 2) Einbruchdiebstahlversiherung, do. . .. 3) Indirektes Geschäft

3) Ueberträge (Reserven) auf das nächste Geschäftsjahr : a. Prämienüberträge : A euerversiherung, direktes Ges{häft . .. 2) Einbruchdiebstahlversiherung, do. . .. 3) Indirektes Geschäft b. sonstige Ueberträge

4) Abs(reibungen auf: a. Immobilien b. Inventar : Inventarkonto d. 31. Dezember 1903 M

5 625,— Anschaffung in 1904 .... y

634,67

Hiervon wird abgeschrieben c. Forderungen d. Organisationsk e. anderweit

5) Verluft aus Kapitalanlagen: a. Kursverlust: a. an realisierten Wertpapieren 8. buhmäßiger b. sonstiger Verlust 6) Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rüdk- versicherer : a. Provisionen und fonstige Bezüge der Agenten 2c. b. sonstige Verwaltungskosten

7) Steuern und öffentlihe Abgaben 8) Leistungen zu sezneinnlgigen Zwecken, insbesondere für das Feuerlöschwesen : a. auf geseßli%ßer Vorschrift beruhende b. freiwillige . 9) Sonstige Ausgaben : Kursverlust auf fremde Valuta

Nordisk Brandforsikring Aftien-Gesellschaft in Kopenhagen.

M

283 50 4 60

8 612/22

Ausgaben.

S M |S 5/03 4/21 296 721

8 488 . 792 59 201

:|_23128|89

50 767 5 099 219 667

275 534

3175 1015 117 609

43 948/20] 3177/35 183 574/05

230 699

é 6 259,67

125 259 48 750

174010

3 374

10) Gewinn und dessen Verwendung : . an den Kapitalreservefonds . Tantiemen . an die Aktionäre . an die Versicherten . andere Verwendungen . Uebertrag auf das Folgejahr

Gesamteinnahmen . .

1) Forderungen an die Aktionäre für noch nit eingezahltes Aktienkapital (Schuldscheine) 2) Sans b ari a. Nüdstände der Versicherten (1904) ae b. Aus\tände bei Generalagenten, beziehungs8- weise Agenten (1904) c. Guthaben bei Banken d. Guthaben bei anderen Versicherungs- unternehmungen e. im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit sle anteilig auf das laufende Jahr treffen . f. anderweit , 3) Kassenbestand 4) Kapitalanlagen : a, Hypotheken und Grundschulden b. Wertpapiere c. Darlehen auf Wertpapiere d. Wedhsel 6. anderweit 5) Grundbesiß 6) Inventar 7) Sonstige Aktiva : Konto für Kursdifferenz auf Wertpapiere 8) Noch zu deckende Organisationskosten 9) Verlust

Gesamtbetrag . . Kopenhagen, ten 13. Mai 1905,

Carl Will.

zusammengehalten, haben wir nihts zu bemerken. Kopenhagen, den 17. Mai 1905.

5) Zwei Landesftipendien für bedürftige, der

i

3 425

22 968 68 512

115 074

792 157

8 887/72

1268 041|86 Vilanz per 31. Dezember 1904.

Aktiva. Z Passiva.

S

CEE R S

09) 72530

Gesamtausgaben . .

Mh. 4 050 000

S 1) Aktienkapital 2) Ueberträge auf das nächste Jahr: a. für noch niht verdiente Prämten : 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft . 3) inbruchdiebstahlversiherung, do. . .

E

43 948 3177 183 574

| 1268 041

M. 4 500 000

230 699

Indirektes Geschäft

b. für angßneldete, noch niht bezahlte Schäden : 1) Feuerversicherung, direktes Geschäft . 2) Einbruchdiebstahlversiherung, do...

918 467 3) Indirektes Geschäft

3 175 1015 140 738

144 929

3) Ovpoibeen und Grundschulden “sowie sonsi ypotheken un rund\{hulden sowie sonstige in Geld zu {häßende Lasten

5 Barkautionen

5) Sonstige Passiva :

a. Guthaben anderer nehmungen

b. Guthaben der Generalagenten, beziehungs- weise Agenten

c. noch nit erhobene Dividende

d. anderweit

2 445

Versicherungsunter-

792 157 ‘4500

74 728

11 567

7) Spezialreserven 8) Gewinn

Der Verwaltungsrat der Gesellsch Carl Borgen. :

Thierry,

5 079 138/88 Gesamtbetrag . .

aft. M. R 6e.

Chr. Olsen. N

E. Schoustrup, Mévileren E

Chr. Magnussen Direktor der v î ; S ¿ a Wir haben die Bücher der Gesellshaft und obige Abrechnung nah den vorgelegten Belegen geprüft, und, nahdem wir die “Bilanz

56 250 72 530

5 079 138

mit den Aktiven

(Schluß auf der folgenden Seite.)

Gewinn- uud Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1904. Gewinn- und Verlustrechuung für das Geschäftsjahr vom 1.

a. Einnahme.

ortrag aus dem Vorjahre... .…. Ÿ Üleberirage (Reserven) ans dem Vorjahre : a, für noch niht verdiente Prämien (Prämienüberträge) b. Ee h c. sonstige Ueberträge (getrennt nah Gattungen und Summen)

z) Prämieneinnahme abzüglich der Ristorni | 26 589

(Etwaige Nahshußprämien find hier be- sonders aufzuführen.

4) Nebenleistungen der Ver erten: a. Legegelder [ENREE Sleistungen) . . þ. Eintrittsgelder c. Policegebühren d, anderweit

Deutsches Geschäft.

1) Rückversicherungsprämien 2) a. Schäden, einschließli der

der Rückversicherer : a. gezahlt

der Rückversiche a. gezahlt g. zurüdfgestellt

rer:

a. für no

5) Kapitalerträge : ) a. Zinsen b. Mietserträge 6) Gewinn aus Kapitalanlagen : a, Kursgewinn a. realisierter s. buhmäßiger b. sonstiger Geroinn

7) Sonstige Einnahmen (getrennt nah Gattungen und Summen) s) Verluft

4) Mo auf : a. Immobilien Þ. Inventar

jahrs (behufs Amortisation)

5) Verlust aus Kapitalanlagen : a. Kursverlust

g. buhmäßiger b. fonstiger Verlu

b. sonstige Verwaltungskosten

| Feuerlöshwesen:

b. freiwillige

9) Sonstige Ausgaben

10) Gewinn und dessen Verwendung: a.

einzeln aufzuführen)

Gesamteinnahmen . .

Beschluß; des Bundesrats, betreffend die Sisal - Agaven - Gesellschaft in Düsseldorf, [85084] vom 11. Mai 1905.

In Gemäßheit des § 11 des Schußgebietsgeseyes (Reich8geseblatt 1900 S. 813) wird nachstehendes zur ôöffentlihen Kenntnis gebracht.

„Der Bundesrat hat unter dem 11. Mai 1905 beshlossen, der Sale Zgawen- Ves elswaft mit dem Sitze in Düsseldorf auf Grund ihrer vom Reichs- kanzler genehmigten Saßungen die Fähigkeit beizu- Tes, unter ihrem Namen Rechte, insbesondere gentum und andere dinglihe Nehte an Grund-

stücken zu erwerben- Verbindlichkeiten einzugehen, vor

Gericht zu klagen und verklagt zu werden.“

Satzungen der Sisal-Agaven-Gesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen.

8 1. Auf Grund des Schutzgebtetsgeseßes (R.-G.-Bl. 1900 S, 813) wird unter der Firma „Sisal-Agaven-Gesellschaft“" eine Kolonialgesellchaît errihtet, welhe ihren Siß und ordentlien Gerichtsstand in Düsseldorf hat. Die Dauer der GU a ist unbeschränkt.

8 2.

Zweck der Gesellschaft ist die Anlage, Uebernahme und der Betrieb von Plantagen und gewerblichen Unternehmungen in Deutsh-Ostafrika. Die Gesell- haft ist berehtigt, alle zur Erreihung ihrer Ziele

zwecdienlihen Geschäfte Van IMRIeBen und zu betreiben.

Die Gesellschaft ift berechtigt, Zweigniederlaffungen im Inland und Ausland zu begründen.

8 4. Die San ema unden der Gesellschaft erfolgen rechtswirksam durch einmalige Beröffentlihung im „Deutschen Reichsanzeiger“.

ITL. Grundkapital.

8 5. ; Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt e 500 000,— eingeteilt in 1000 auf den Namen lautende Anteile zum Nennwerte von je A 500,—. Der Aufsichtsrat is ermächtigt, das Grundkapital durh Ausgabe von weiteren 4 500 000,— Anteilen bis zu 4 1 000 000,— zu erhöhen.

Auf die Stammanteilè werden spätestens 8 Tage nah Errichtung der Gesellschaft 25 °/6 eingezahlt.

eitere Einzahlungen kann der Vorstand nah Ge- nehmigung durch den Aufsichtsrat mit vierwöchent- liher Frist einfordern.

Die geleisteten Teilzahlungen werden auf Interims- heinen vermerkt; dieselben lauten auf den Namen und werden nah Vollzahlung gegen die Anteilscheine umgetauscht.

Wird die Zahlung einer ausgeschriebenen Teils jablung zu der festgeeuten rist nit geleistet, so lann der Säumige zur Ba lung der fälligen Be- träge nebst Zinsen vom Fälligkeitstage ab im Rehts- wege angehalten werden.

Nah zweimaliger Zahlungsaufforderung, welche durh eingeshriebene Briefe unter Androhung des Aus\{lu}ses stattzufinden hat, kann dur Be- Óluß des Aufsichtsrats der Säumige seines nteils zu Gunsten der Gesellschaft für verlustig und der über den Anteil ausgestellte Interims- hein e ae E Cre Mos ; S

em Säumigen \chriftlih mitgetelll; ein Ano teil verfällt der Grrellschaft, die berechtigt ift, ihn wieder zu veräußern.

9.

Die Jnterims\{heine sowohl wie die voll- bezahlten Anteils “find übertragbar. Die Ueber- trazung erfolgt durch Vermerk seitens. “der Gesell(haft auf dem betreffenden Schein auf rund einer Uebertragungderklärung des alten und ner Annahmeerklärung des neuen Besißers.

Für den richtigen Eingang der Restbeträge bei Fnterimsscheinen leibt der alte Besitzer mit ver- ftet, soweit die Zahlungen von dem neuen Be-

35 044/14

sind. Dies ist bis zum Be- anzunehmen, wenn der neue niht bis zum Ablauf eines Monats geleistet hat, nahdem an ihn eine zweite Zahlungsaufforderung ergangen ist. Der alte Be- sier erwirbt gegen Zahlung des rückständigen Be- irages den Anteil des säumigen neuen Besizers

zurü. :

Die Hafipflicht des alten Besißers erlisht binnen 5 o A vom Tage des Uebertragungsvermerks ges rehnet.

8& 10. Die Zeichner der autzugebenden Anteile bilden die Gesellshaft und werden in ein Mitgliederregister ein- getragen. Die Anteile sind unteilbar.

8 11. Für die Verbindlichkeiten der Gesellshaft haftet den Gläubigern nur das Gesellshaftsvermögen. Ueber die Vollzahlung des Nennbetrags der An- teile hinaus haben die Mitglieder der Gesellschaft keine Verpflichtungen.

Die Ausfertigung und Uebergabe neuer An- teilsheine oder Interimsscheine an Stelle solcher, die beschädigt oder unbrauhbar geworden oder verloren gegangen find, is nur nach gerichtlicher Kraftloserklärung der betreffenden Dokumente, welhe nah Maßgabe der Vorschriften der Deutschen D prozenortuma dur das zuständige S, am Sitze der Gesellschaft zu erfolgen hat, zulässig.

8 13.

Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen unter- werfen fi die Mitglieder für alle Streitigkciten mit der Gesellshaft aus dem Gesellshaftsverhältnifse dem ordentlihen Gerichte in Düsseldorf.

T. Verwaltuag.

8 14. Die Organe der Gesellschaft sind : der Vorstand, der Aufsichtsrat, die Generalversammlung. a. V A,

fißer nit zu erlangen weise des Gegenteils Besitzer die Zahlung

Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, welchen, sofern es die Verhältnisse er- fordern, Prokuristen beigegeben werden können. Der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand und seßt dessen Anstellungsbedingungen fest. Die Ernennung des Vorstands geschiéht zu notariellem Protokoll und dient das Protokoll als Legitimation. Die Er- nennung zum Mitgliede des Vorstands ist nes dur (aran des Aufsichtorats widerruflih, un- beshadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Ver- gütung.

8 16.

Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nah außen in allen Rechtsgeshäften und sonstigen Angelegen- heiten, einsch{ließlih derjenigen, welhe nah den Ge- leben eine Spezialvollmacht erfordern; er führt die

erwaltung selbständig, soweit niht nah diesen Satzungen der Aufsihisrat oder die Generalver- sammlung miizuwirken hat. Gegenüber Dritten hat jedo eine Beschränkung des Vorstands, die Gesell- \haft zu vertreten, keine t die i Wirkung.

Mitglieder des Vorstands können nit gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrats sein. Zum Stellver- treter des Vorstands einerlei, ob der Vorstand aus einer oder mehreren Personen besteht können für einen im voraus be- renzten Zeitraum auch Mitglieder des Aufsichtsrats bestellt werden; doch scheiden dieselben für die Dauer ihrer Bestellung zu stellvertretenden Vorstands- mitgliedern aus dem AUOE aus.

8 18.

Urkunden und \{riftliße Erklärungen des Vor- stands sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie unter dem Namen „Sisal-Agaven-Gesellshaft* von einem Vorstandsmitglied oder einem stellvertretenden Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen unter« schrieben sind.

anuar 1904 bis 31. Dezember 1904.

ermittelungskosten, aus den Vorjahren, abzüglich des Anteils

S TUTIAa E e L O s e Lo b. Schäden, cins{hließlih der 506,47 „4 betragenden Schaden- ermittelungskosten, im Geschäftsjahr, abzüglih des Anteils

3) Ueberträge (Reserven) auf das nächste Geschäftsjahr:

d nicht verdiente Prämien abzüglih des Anteils der Rückversicherer (Prämienüberträge)

Þb. sonstige Ueberträge (getrennt nah Gattungen und Summen)

C ei Ee E d. Ocganisations- (Einrichtungs-) Kosten des ersten Geschäfts-

e. anderweit (getrennt nah Gattungen und Summen) . ..

a. an realisierten Wertpapieren

6) Verwaltungskosten, abzüglih des Anteils der Rückversicherer : a. Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten 2c

7) Steuern und öffentlihe Abgaben . 8) Leistungen zu gemeinnüßigen Zwedcken,

a. auf geseßlicher Vorschrift becuhende

C nach Gattungen und Summen) . an den Kapitalreservefonds und sonstige Spezialreserven

« Tann. ¿a + L . an die Aktionäre (beziehungsweise Garanten) . an die Versicherten .. . .. , andere Verwendungen (getrennt nah Gattungen und Summen)

B. Ausgabe.

M betragenden Schaden»

insbesondere für das

L Q ° 0 ck00.

35 044/14

Gesamtausgaben . . b. Der Aa,

Der Aufsichtsrat besteht aus wenigstens fünf und höôdstens sieben von der Generalversammlung aus der

ahl der Gesellshafter zu wählenden Mitgliedern. Die Mehrheit der Mitglieder des Aufsihtsrats muß die deutshe Reichsangehörigkeit besißen.

Die Zahl der Mitglieder des Aufsihtsrats wird von der Generalversammlung festgeseßt. :

Jährlich, zuerst im Jahre 1906, mit dem Termin der ordentlihen Generalversammlung, scheidet ein Mitglied aus und wird durch Neuwahl ersegt. Bis e e im Austritt gebildet ist, entscheidet darüber

as Los.

Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Scheidet in der Zwischenzeit ein Mitglied aus, so ist spätestens in der nätsten ordentlihen Beneralversammlung eine Neuwahl für den Rest der Amtsdauer des Aus- scheidenden zu treffen. s

Solange die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats noch fünf beträgt, kann eine Neuwahl unterbleiben.

Die Bestellung zum Mitglied des Aufsichtsrats kann au vor dem Ablauf des Zeitraums, für den das Mitglied gewählt ist, durch die Generalver- fammlung widerrufen werden. Dieser Beschluß bedarf einer Mehrheit, die mindestens } des bei der Beschlußfassung Mea, E umfaßt.

Der Aufsichtsrat wählt sofort nach der jedesmaligen ordentlichen Generalversammlung in einer Sißung, zu welcher die anwesenden Mitglieder ohne besondere Einberufung zusammentreten, einen Vorsißenden und dessen Stellvertreter, über welche Wahlen ein notarielles Protokoll aufzunehmen ist. L

Der Aufsichtsrat hält seine Sizungen an dem von seinem Vorsitzenden bestimmten Orte ab und wird von diesem unter Angabe cer Beratungs- gegenstände so oft berufen, als die Geschäfte dazu veranlassen.

8 21. Der Oa! ist beshlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden nah Stimmenmehrheit gefaßt. Bei Stimmen- gleihheit entscheidet die Stimme des Vorsißenden.

Fn dringenden Fällen kann der Aufsichrat, auch ohne zu einer Sißung berufen zu werden, dur \hriftlihe Stimmengabe beschließen ; jedoch sind solche Beschlüffe nur wirksam, wenn sie von allen Mit- gliedern übereinstimmend gefaßt werden.

8 22.

Der Aufsichtsrat beschließt selbst seine Geschäfts- ordnung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats beziehen n Gehalt, erhalten jedoch Ersaß ihrer Baraus- agen.

f Ueber die Verteilung des ihm nach § 35 zu- tehen Gewinnanteils verfügt der Aufsichtsrat unter 11.

8 23. Der ZURE hat die gesamte Geshäftsführung zu überwachen. Er kann jederzeit von dem Vorstand oder den Beamten der Gesellschaft Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und durch ein oder mehrere von thm zu bestimmende Mitglieder, auch dur dritte Sach- verständige, die Bücher und Sriften der Ge- sellshaft einsehen und prüfen sowie den Bestand der Be und die sonstigen Aktivbestände untersuchen. pas Aufsichtsrat steht insbesondere der Be- zu: | 1) über die Grundsäße, nah welchen Ländereien zu erwerben, nußgbar zu machen und zu veräußern

nd,

N 9) über die Errihtung von Neuanlagen jeder Art und Zweigniederlafungen,

3) über die Grnennung solcher Beamten, welche ein jährlihes Gehalt von mehr als 4 4000,— er- halten oder auf länger als auf 4 Jahre angenommen werden, über die mit diesen cinzugehenden Verträge sowie über deren Entlaffung,

4) über den alljährlih aufzustellenden Voranschlag der Ausgaben und Einnahmen der Gesellschaft,

5) übcr bie Grundsäye füc die Aufftecus der Jahresbilanz sowie deren Vorlegung an die Gene- ralversammlung und Vorschläge bezüglich Ver- wendung und Verteilung von Ueberschüfsen.

Der Aufsichtsrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtégeschäften mit den Vor- standsmitgliedern zu vertreten und gegen die leßteren die von der Generalversammlung beschlossenen Rehts- streitigkeiten zu führen. Handelt es fich um die VerantwortliŸ§keit der Mitglieder des Aufsichtsrats, so kann dieser ohne und selbst gegen den Beschluß der Generalversammlung gegen die Mitglieder des Vorstands klagen.

8 24. * Veber die Verhandlungen und Beschlüsse des Auf=- sihhtsrats is ein von dem Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem Protokollführer zu unter- zeihnendes Protokoll zu seuten,

Alle Erklärungen des Aufsichtsrats find rechts-- gültig vollzogen, wenn sie die Untershrift „Der Auf- sichtsrat der Sisal-Agaven-Gesellschaft“ und die Namensunterschrift des Vorsißenden oder seines Stellvertreters tragen.

c. Die t! s t

, Die Generalversammlung vertritt die Gesamtheit der Gesellshaftsmitglieder. Ihre Beschlüsse und Wablen find für alle Mde verbindlich.

Die Generalversammlungen werden, wenn der Aufsichtsrat niht anders beschließt, in Düsseldorf abgehalten. Der Aufsichtsrat beruft die Mitglieder wenigstens 14 Tage vor dem anberaumten Termin, diesen nicht mitgerehnet, mittels Bekanntmachung, in welher die zu verhandelnden Gegenstände anzu- geben sind. Gleichzeitig erfolgt an alle im Neaister eingetragenen Mitglieder die Einladung dur ein- geschriebenen Brief.

Feder Azteil von #4 500,— berechtigt zu einer Stimme in der Generalversammlung.

Vertretungen sind zulässig, jedoch nur durch ein anderes an der Generalversammlung teilnehmend-8 Mitglied auf Grund s\chriftliher Vollmacht Ehe- frauen können fich dur ihre Ehemänner, Witwen dur ihre großjährigen Söhne, und Minderjährige durch ihre geseßlichen a vertreten lassen.

Als slimmberechŸhtigt gelten in der Beneralversanm- lung alle diejenigen Anteile, deren Inhaber mindestens 48 Stunden vor der Generalversammlung im Mit-

liederregister der Gesellshaft eingetragen waren oder bis dabin die Eintragung in gültiger Form nach“ gesucht haben.

8 29.

Die ordentliche Generalversammlung findet in jedem Jahre innerhalb der ersten 6 Vêonate statt. Dieselbe beschließt über : i

1) Genehrnigung der Bilanz nebst Gewinn- und

Verlustrechnung,

2) Verteilung des Reingewinns,

3) Aufnahme von Anleihen,

4) alle anderen in der Einladung angegebenen Gegen-

stände. 4

Eine außerordentlihe Generalversammlung kann, unter Bekanntgabe der zu verhandelnden Gegenstände innerhalb 14 Tagen nach der Bekanntmachung, den Tag der Bekanntmahung nicht mitgerechnet, ein- berufen werden und muß einberufen werden, _

1) wenn Mitglieder, welche zusammen mindesten® 1/10 des gezeichneten Kapitals besißen oder vertreten, die Einberufung \chriftlich unter Angabe des Zweck28 und der Gründe fordern, |

2) wenn der Vorstand vie Einberufung beantragt,

3) auf Verlangen der M EYON e:

Sind die Mitglieder sazungsmäßig geladen, fo ist die Senerclversammlung für alle Fragen der Tagesordnung beschlußfähig und genügt für Be- {lü}se und Wahlen, mit nachfolgenden Ausnahmen, absolute Mebrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengl-ichheit entscheidet bei Wahlen das Los, sonst die Stimme des Vorsitzenden. :

Die Auflösung der Gesellschaft, Veränderung der Satzungen oder Uebertragung des Vermögens und der Shulden der Gefellshaft an Dritte können nur von etner Generalversammlung, in welcher mindestens 2 des Gesellshaftskapitals vertreten sein muß, mit è Stimmer mehrheit Men werden.

Das Protokoll der Generalversammlung, in welches aus\Hhließlih vie Beschlüsse der Generalversammlung aufgenommen werden, wird notariell beurkundet und von dem Vorsitzenden des AufsiŸtsrats, welcher au die Verhandlungen der Generalversammiung leitet, oder dessen Stellvertreter sowie die durch diesen ernannten Ne

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidation durch die von der Generalverfamm- lung bestellten Liquidatoren nah Maß abe der

8 65 bis 74 des Gesegzes, betreffend di: Gesell- ges ait beschränkter Haftung. (N.-G.-B!. 1898

. 846 f.

IV. Bilanz, Ermittelung und Verweudung des D, FEMELENOAAN,

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr umfaßt die Zeit von der Er- rihtunz der Gesellschaft bis zum 31. Dezember 1905. Innerhalb der ersten sech8 Monate nach Schluß eines Geschäfttjahres wird von dem Vor- stand nah den Vorschriften des § 42 des Gesetzes, betreffend die Gesellshaften mit beschränkter Haf- tung (R.-G.-Bl. 1898 S. 846 ff.), die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr gezogen. Diese muß mit dec Gewinn- und Verlustrechnung und mit einem den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellshaft entwickelnden Berichte des Vorstands, owie mit dem darüber von dem Aufsichisrate zu er- Mitlendei Revisionéberihte alljährlih vor dem 30. Juni der Generalversammlung vorgelegt werden.

Fe cine Kopie der Bilanz und des Jahreëberid:13 find alljährlich mindestens zwei Wochen yor der ordentlidhen Generalversammlung jedem Gesellschafter zuzustellen. 3

8 35.

Der dur die Bilanz feitgestellie Reingewinn wird, nah Abzug der durch den Aufsich:srat fest» geseßten Abschreibungen, wie folgt verwendet : :

unächst werden 9 9/9 des Neingewinns dem Meservefonds zugeführt, bis dieser die Höhe von 9H 9/6 des Grundkapitals erreiht hat bezw. wieder

erreiht hat, nachdem er angegriffen war; sodann