1905 / 194 p. 34 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Aug 1905 18:00:01 GMT) scan diff

wir müssen es deshalb unsern Werken überlassen, ob sie die Aus- führungen übernehmen wollen und welche Preise sie hierfür verlangen müssen. Die Abnehmer müssen immer bedenken, daß bei Bestellung von kleinen Mengen in vielen Fällen eine Anwe Bienng oder ein Umstellen der Walzen und der Schneidevorrichtung a #st, welche für den Betrieb nur durch Aufwand an Zeit und eld Zu er- möglichen ist.

__ Was den Vorwurf angeht, daß die Ee im Auslande niedriger seien als im Inlande, so is wohl der Unterschied zwischen Inlands- und Auslandspreis zu Anfang unserer Geschäftstätigkeit etwas größer als jeßt gewesen. Daraus den Schluß zu ziehen, daß durch die billigen Bezüge deutshen Halbzeugs die englishen Werke in den Stand geseßt worden seien, ihre Fertigfabrikate zu so niedrigen s zu verkaufen, daß damit der deutschen Ausfuhr der Wett-

ewerb auf dem Weltmatkte fast unmöglich gemacht wurde, ist, wie wir bereits bei Frage § nahgewiesen haben, unrihtig. Ganz abgesehen davon, daß unsern Halbzeugverbrauhern eine ansehnlihe Ausfuhr- vergütung gewährt wird, ist es fals, die deutschen Inlandspreise mit den Fobpreisen in Vergleich zu bringen, denn die englischen Konsu- menten batten auf unsere Fobpreise mitunter bis zu 10 h. und mehr Fracht bis zu ihren Werken zu zahlen.

Was die Behauptung angeht, daß es bei einer Gleichstellung des In- und Auslandspreises nicht erforderlich sei, auch nur einen einzigen Knüppel auszuführen, so weisen wir darauf hin, daß mehr als 5099/0 unserer Halbzeugausfuhr Platinen sind, die großen Teils zu Weiß- blehen verarbeitet werden. Die deutsche Weißblechindustrie stellt mit Ausnahme eines Werkes ihr Halbzeug selbst her und ist troß des Schutzolles niht in der Lage, den deutshen Weißblehbedarf voll- ständig zu decken, so daß Weißblech aus dem Ausland nah Deutsch- land eingeführt werden muß. Die ausländishen Halbzeugabnehmer sind durchaus nicht auf den Bezug deutschen Halbzeugs angewiesen, H fönnen ihren Bedarf ebensogut mit amerikanishem, englishem oder ranzösishem Halbzeug befriedigen. Würde ihnen deutshes Halbzeug nicht geliefert werden, so würde die ausländishe weiterverarbeitende Industrie dadurch in keiner Weise eingeshränkt werden. Außerdem verfügen die auéländischen weiterverarbeitenden Industrien zum Teil über Absaßzgebiete, in denen das deutsche Fertigfabrikat so gut wie ausgeshlossen ist. Wenn die ca. 400000 t Halbzeug, welche wir jährli dem Auslande zuführen, in Deutschland weiter verarbeitet würden, so könnte das hieraus hergestellte Erzeugnis auf dem aus- ländishen Markte nur in vershärftem Konkurrenzkampf mit den aus- ländishen Industrien Unterkunft finden, und dieser Kampf würde so bedeutende Preisopfer bedingen, daß die Lage der deutschen weiter- verarbeitenden Industrie in keiner Weise gebessert würde. Sollten die gemischten Werke zu Gunsten der inländishen Abnehmer ihre Beziehungen zu ihren auéländisden Abnehmern vollkommen abbreden, so müßten tie ersteren die Garantie übernehmen, den Stahlwerken ihr gesamtes Halbzeug abzunehmen. Eine solche Garantie kann aber von den reinen Walzwerken unmöglih übernommen werden.

Frage 10.

Hat das Kartell (Syndikat, die Konvention) einen Einfluß auf die von ihm abhängigen Industrien und Händlerkreise ausgeübt, ins- besondere durch die Festseßung von Verkaufsbedingungen. Welche Stellung nimmt das Kartell gegenüber den Einkaufsvereinigungen ein ?

Der Stahlwerksverband hat folgende bedingungen festgeseßt:

a. für Halbzeug, welhes wir im allgemeinen nur an direkte Verbraucher verkaufen:

Die Preise verstehen sich für direkte Bahnsendungen in vollen 10 000 kg Ladungen nah dem Wohnorte des Bestellers und an feine Adresse. In Fällen, in welchen ein billigerer Transport möglich ist als zu dem tarifmäßigen Bahnfrachtsate, verbleibt der Vorteil des billigeren Tranéportes dem Verbande. Sendungen nah anderen Orten oder an Dritte können nur nach vorheriger Preisvereinbarung be- zogen werden

Die Rechnungen sind zahlbar am 15. des der Lieferung ab Werk

folgenden Monats in bar ohne Abzug, auch Porto, Bankspesen 2c. dürfen nicht gekürzt werden. : Die Waren gehen auf Gefahr des Bestellers auch bei O lieferungen, so daß in l-ßterem Falle die Frankatur als eine für den Besteller gemachte Vorlage zu betrachten ist. In allen Fällen, in welchen bei der Bestellung keine ganz bestimmten Weifungen für ten Versand gegeben sind, wird derselbe nah bestem Ermessen des liefernden Ee N dbne irgend eine Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung ewirtf.

Wenn nihts Besonderes vereinbart, hat die Abnahme und Lieferung der abgeschlossenen Mengen in annähernd gleihmäßiz über die Vertrags- zeit verteilten Mengen zu erfolgen.

Spezifikationen von weniger als 10 t in einer Dimension, Länge

und Eewicht und in einer Qualität bedingen einen Ueberpreis von 3 M für die Tonne; Spezifikationen unter 3 t pro Dimension und Gewicht können abgelehnt werden, im Falle der Annahme bleibt be- sondere Preisvereinbarung vorbehalten. __ Betriebsstörungen, gleichviel, ob solhe durch Rohmaterialmangel, infolge von Stockungen in der regelmäßigen Anlieferung der kon- trahierten Quantitäten, Maschinenbruh, Arbeitseinstellungen, ver- \pätete oder ungenügende Wagengestellung, Sv:rrung von Eisenbahn- linien oder aus anderen Ursachen entstanden sind, Mobilmachung und Kricg, entbinten von der Einhaltung etwa zugesagter Lieferfristen.

Alle Waren, für welhe besondere Qualitätsbedingungen vor- geschrieben sind oder welche direkt ab Werk an Dritte gesandt werden, sind auf dem liefernden Weike einer speziellen Prüfung und Abnahme zu unterwerfen, geschieht dies nit, fo gilt das Material mit dem Versand ab Werk als bedingungs8gemäß geliefert und über- nommen.

Die Kosten für Prüfung und Abnahme trägt der Besteller.

Falls die einzelnen Spezifikationen das in Auftrag gegebene Gesamtquantum überschreiten, i1t der Verband nur zur Lieferung bis zur Höhe des verkauften Quantums verpflichtet, für die etwa mehr abgerufenen und gelieferten Quantitäten kann Berechnung zum Tages» preise erfolgen. Die Gewichtéabrehnung der Schlüsse erfolgt. nah den effektiven Lieferungen, niht nah ten Spezifikationen.

Für Beiladungen, soweit solhe überhaupt angenommen werden, werden mindestens 3 M. pro Tonne berehnct.

Verzugsstrafen oder Schadenersaßansprüche für verzögerte Lieferung find ohne vorherige besonderz2 Vereinbarung gänzlid) ausgeschlossen.

Ausstellungen, welhe nicht binnen 14 Lagen nah Empfang der Waren erfolgen, können nicht berücksihtigt werden.

Rechtzeitig beanstandete Stücke werden sofern die Bean- standung anerkannt wird zurückgenommen und durch gutes Material erseßt; Ansprüche auf Schadenersaß irgend welcher Art, z. B. Arbeitslöhne, Ersay von Verzugéstrafen 2c., sind ausgeschlossen. Für alle aus den Geschäften sih ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile Düsseldorf als Erfüllungsort.

b. Für Eisenbahnmaterial:

Für leihte und s{chwere Schienen gelten folgende allgemeine Verkaufsbedingungen :

Die Rechnungen sind zahlbar in Düsseldorf spätestens am 15. des der Lieferung folgenden Monats in bar ohne irgend welhen Abzug. Zoll Seen Zahlüngsbedingung gilt innerbalb des deutschen

ollgebiets.

Für alle aus den Geschäften sih ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile U als ErfüUungsort.

Sämtliche Preisangaben beziehen \sih auf die Tonne zu 1000 kg, sofern nihts anderes vereinbart wird und sind durch den jeweiligen Grundpreis fowie durch Zuschläge zu demselben ausgedrückt.

Sie bezichen sich nur auf Profile, Querschnitt und Längen, soweit solhe von den dem Stahlwerksverbande angehörigen Werken angefertigt werden und auf Sendungen in vollen 10 000 Kiloladungen.

allgemeine Verkaufs-

44

Ohne Endvermerk haben unsere Angebote nur gegen sofortige Zusage Gültigkeit.

Für jede einzelne Bestellung oder Spezifikation bleibt die Ver- einbarung der Lieferzeit vorbehalten. Einflüsse höherer Gewalt, Betrieböstörung, Mobilmachung und Krieg, Arbeiterausftand, Wagen- mangel, sowie auch hierdurch entstehender Kohlen- und Rohmaterial- mangel entbinden von der Einhaltung etwa zugesagter Lieferzeit und von der Verpflichtung zur vollständigen Lieferung.

Ca für verspätete Lieferungen der Verbandswerke find ausgeschlossen. ;

Sollte bei den einzelnen Spezifikationen das Gesamtquantum des Abschlusses überschritten werden, so ist der Verband nur zur Lieferung bis zur Höhe des abgeschlossenen Quantums verpflichtet.

Au das eventuell mehr spezifizierte und gelieferte Quantum ist der Verband berechtigt, den zur Zeit der Ablieferung gültigen Tages- preis in Anrechnung zu bringen. f __ Die quantitative Abrehnung der Abschlüsse erfolgt nah dem tat- sächlich gelieferten Gewicht und niht nah dem Gewicht der Spezifi- faticnen. Reklamationen sind scriftlich einzureihen. Erfolgen die- selben nit innerhalb aht Tagen nah Empfang der Ware, so können sie niht berücksihtigt werden.

Ansprüche auf Schadenersag irgend Ber Art, ferner Verzugs- strafen und dergleichen werden ausdrüdcklich abgelehnt.

Außerdem gelten noch folgende allgemeine Verkaufsbedingungen :

ih Für leihte Schienen und Schwellen (unter 15 kg Meter- gewiht):

Bei Verkäufen nah dem Auélande bleibt Festseßung der Zahlungs- bedingungen für jeden einzelnen Fall vorbehalten.

Wenn nicht Besonderes vereiubart ist, hat die Abnahme der ab- ges{chlossenen Quantitäten in annähernd gleihmäßig über die Vertrags- zeit verteilten Mengen zu erfolgen, und sind die Bestellungen auf die gen Abschlüsse auch in möglichst gléihen Monatsraten ein- zureichen.

Die Lieferung der Schienen und Schwellen erfolgt, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen werden, in der handelsüblichen Qualität. Werden besondere Qualitätêbedingungen vorgeschrieben, bleibt Preisyereinbarung hierüber vorbehalten. In leßterem Falle hat die Prüfung und Abnahme des Materials auf dem betreffenden Lieferwerke zu erfolgen und gilt das Material mit dem Versand ab Werk als bedingungs8gemäß geliefert, ebenso ist damit alle und jede Verbindlichkeit des Verbandes auch bezüglih Qualität 2c. beendet, glcihgültig, ob eine Abnahme stattgefunden hat oder nicht.

In allen Fällen, in welchen bei der Bestellung kcine ganz be- stimmten Weisungen für den Versand gegeben sind, wird derselbe nah bestem Ermessen des liefernden Werkes ohne irgend eine Verantwortlich- keit für billigste Verfrahtung bewirkt und bleibt es dem Werke über- lassen, zur Verladung Wagen mit Schußdecken, Holzwagen oder andere der Länge der Stäbe entsprehende Wagen zu b:nugen, die den Be- stimmungen der Eisenbahn genügen.

__ Die Wagen gehen guf Gefahr des Bestellers au bei Franko- lieferungen, so daß im leßteren Falle die Frankatur nur als eine vom Werke für den Besteller gemachte Vorlag« zu betrachten ist.

Der Verband übernimmt keine Gewähr, daß die Profile bei den betreffenden Werken stets in den Walzen sind.

2) Für {were Schienen und Schwellen (15 kg Metergewicht und darüber).

Bei Verkäufen nah dem Auslande sind die Verbandsrehnungen zahlbar ohne irgend welchen Abzug gegen Versanddokument.

Ansprüche auf Schadenersaß irgend welher Art, ferner Verzugs- strafen und dergleichen werden nur auf Grund vorheriger Vereinbarung anerkannt.

Im allgemeinen gelten für die Lieferung von Schienen und Schwellen die Bedingungen der Königl. Preuß. Staatseisenbahn- verwaltung, nah welchen bei Schienen die Zugfestigkeit für das Quadratmillimeter mindestens (0 kg betragen foll, bei Schwellen aus Stabl 50—60 kg, aus Flußeisen 38—50 kg.

Der zulässige Spielraum für Schienen bis zu 9 m Länge beträgt 2 mm, bei größerer Länge 3 mm.

In der Höhe und Kopfbreite der Schienen sind Abweichungen bis 0,5 mm, in der Fußbreite bis 1 mm zulässig.

Mehrgewicht ist bei Schienen und Schwellen bis zu 3 9/0, Minder- gewicht bis zu 29/6 zulässig.

Für Schwellen find in der Höhe und Breite Abweichungen bis + 2 mm, in der Dicke + 0,5 mm gestattet.

__Die Prüfung und Abnahme hat vor dem Versand auf dem Lieferwerke stattzufinden; wird seitens des Bestellers auf Abnahme verzichtet, so gilt die Lieferung mit dem Versand als vereinbarungs- gemäß eufolgt.

__ Die Kosten der Abnahme gehen, sofern r.ihts anderes vereinbart ist, zu Lasten des Bestellers.

Die im Profilheft enthaltenen Angaben find durhaus unver- bindlih; der Verband übernimmt keine Gewähr dafür, taß in \ämtlihen Profilen Lieferungen stets ohne Berechnung der Walzen- kosten übernommen werden.

c. Für Formeisen:

Die Verkäufe geschehen unter folgenden Bedingungen:

Sämtliche Preisangaben beziehen \ich, \ofern es niht anders angegeben ist, auf die Tonne zu 1000 kg ab Station des betreffenden Lieferungs8werkes auf den Eisenbahnwagen gelegt, mit 10 Tonnenfracht wie ab Diedenhofen.

Bei Bahnlieferungen nach der Werköstation wird die anteilige Lokalfracht vergütet. Wird indessen das Material per Fuhre abgeholt so erfolgt keinerlei Vergütung von Ortéfracht.

Die Fakturen sind zahlbar aus\scließlich durch Ueberweisung auf Reichsbank: Girokonto spätestens am 15. des der Lieferung folgenden Monats abzüglich 1X %/% Skonto.

Die Skontovecgütung erfolgt nicht vom Endbetrage der Faktura, sondern vom Fakturenbetrage ab Diedenhofen. Von den Fraht- differenzen gegen Diedenhofen wird also Skonto nicht verrechnet.

Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, so hat die Abnahme der abgeschlossenen Quantitäten in annähernd gleihmäßig über die Vertragszeit verteilten Mengen zu erfolgen und sind die Bestellungen auf die getätigten Abschlüsse auch. in möglichst gleihen Monatsraten bei den Werken einzureihen. Für jede einlaufende Anfrage oder Be- stellung behält der Verband bezw. die Weike \sich Angabe der Liefer- fristen vor, die nah bestem Ermessen nah Maßgabe der Fabrikation erfolgt. Eine Verbindlichkeit für die Einhaltung dieser Fristen wird, falls die Fabrikation es nicht zuläßt, hierdurch nit übernommen und ist ein Verzug ausgeschlossen, jo lange nit eine Lieferungsmöglichkeit nah Maßgabe der Fabrikation eingetreten ist.

Frühere Aufforderangen und Verzugseßungen sind wirkungslos. Nur wenn cine feste Zusagé auf Lieferung zu einer bestimmten Frist ausdrücklich gemaht wurde, kann ein Verzug nah Nichteinhaltung der leßteren eintreten.

Die Abwickelung der Abschlüsse hat, sofern es sich niht um Spzzialabschlüsse handelt, der Reihe nach, so wie sie getätigt sind, zu erfolgen und können etwaige gegenteilige Wünsche nit berück- sichtigt werden.

Wird a conto der getätigen dai v it eine Ladung nach einem außerhalb des Absatzgebietes des betr. Käufers gelegenen Plaße \spezifiziert, so gelangt für die Sendung, sofern dieselbe überhaupt ausgeführt wird, ein besonderer Aufpreis von 10 4 pro Tonne zur Berechnung.

Sollte die Berechnung a conto eines Schlusses gehen und dieser bezw. der folgende dadurch überschritten werden, so behält sich der Verband ausdrücklich vor, den Uebershuß zu annullieren oder den bei der Bestellung gültigen Tagespreis dafür in Anrechnung zu bringen.

In allen Fällen, in welchen bei der Bestellung keine ganz bestimmten Weisungen für den Versand gegeben sind, wird derselbe nach bestem Ermessen des liefernden Werkes, ohne irgend eine Ver-

Die Waren gehen auf Gefahr des Bestellers auch bei Franko Lieferungen, sodaß in leyterem Falle die Frankatur als eine vom Werke für den Besteller gemachte Vorlage zu betrachten ist.

Betriebsstörungen, worunter auch Rohmaterial- und Brennstoff, mangel infolge von Stockungen in der regelmäßigen Anlieferung der kontrahierten Quantitäten gehört, Mobilmahung und Krieg, jowie Arbeitermangel, Arbeiteraus\tände und Wagenmangel entbinden von der Einhaltung etwa zugesagter Lieferfristen und von der Ver- pflichtung zur vollständigen Lieferung.

Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersaßansprüchhe werden nur auf Grund diesbezügliher vorheriger Vereinbarungen anerkannt, Etwaige Bemängelungen der Waren bezw. Gewichtsreklamationen können nur dann berüdsichtigt werden, wenn solche innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware \chriftlich zur Kenntnis gelangen und nur so weit, als sih die Ware noch im Zustande der Anlieferung befindet.

Bei begrünteten Bemängelungen liefert der Verband unent geltlihen Ersaß in guter Ware für die unverazbeitete mangelhafte Ware, die zurückgenommen wird; jedoch werden weitergehente An- sprüche, wie Vergütung von Schaden, Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen und dergleichen ausdrücklih abgelehnt.

Für die Frahtausgleichung gilt diejenige Station als Bestimmungs- station, nah welcher die Ware vom Werke abgerichtet ift.

_ Für Beiladungen, soweit solhe überhaupt angenommen werden, wird ein Aufpreis von 3 4 pro Tonne, mindestens aber 3 M pro Beiladung extra berechnet, gleichgültig, ob eine Umladung erfolgt oder eine folche nit stattfindet.

Bei Beiladungen von einem Verbandswerk zum anderen Ver- bandswerk wird der Berechnung diejenige Station zu Grunde gelezt, E g: ti seitens leßteren Werkes der komplette Waggon expediert worden ist.

Bei Beiladesendupgen an ein Außerverbandswerk gilt dieses für die Berechnung als Bestimmungsort.

Formeisenlieferungen an eine Adresse bedingen einen Aufpreis von 5 M pro Tonre, wenn das Gesamtgewicht der Bestellung nur 2000 kg und darunter und 4 3 pro Tonne, wenn das Gesamt- gewicht der Bestellung über 2000 bis 5000 kg beträgt.

__ Vorausfctung ist dabei, daß das Werk nicht in der Lage war, ein größeres Quantum für denselben Empfänger gleichzeitig abzuliefern.

Für Abkbolen per Fuhre vom Werke wicd - ein Aufpreis von 5 M per Tonne berehnet. Besorgt das Werk die Abfuhr, so gelangt außerdem noch der Fuhrlohn zur Berechnung.

Falls im Absch{hluß eine besondere Qualität nickt vereinbart oder vorgeschrieben ist, wird Thomasflußeisen gewöhnlicher Handelsqualität geliefert und is der Verband nicht verpflichtet, besondere Qualitäten a conto-Abs{hluß zu übernehmen. Werden Normalqualität oder andere Qualitätsbedingungen vorgeschrieben und akzeptiert, so tritt die Berechnung eines vorher besonders zu vereinbarenden Qualitäts- aufpreises ein, der mindestens 5 # per Tonne beträgt und hat dann die endgültige Abnahme der Ware auf dem Lieferungêwerke zu erfolgen. Der vereinbarte Qualitätsaufpreis wird av berechnet, wenn eine Abnahme auf dem Werke nicht stattfindet.

Der Aufpreis gilt ein für allemal cinshließlich sahliher Abnahme- kosten, aber aus\{ließlich Testkosten und der persönlichen Spesen tes Abnahmebeamten.

Das Material gilt für äußere und innere Beschaffenheit mit dem Versand ab Werk als bedingungsgemäß geliefert und als end- s G E einerlei, ob eine Abnahme ftattgefunden hat oder nicht.

Wird eine Bescheinigung über die Qualitätsziffern des Materials verlangt, ohne daß eine besondere Qualität vorgeschrieben ist, so gelangt troßdem ein Aufpzeis von 3 6 per Tonne für die Vornahme der Proben zur Berechnung.

Bei Bestellung von besonderen Qualitäten ist Angabe des Ver- wendungszweckes empfehlenswert.

ür alle aus den Geschäften sich ergebenden Rechte und Pflichten ür beide Teile Düsseldorf als Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Die vorstehenden Verkaufsbedingungen entsprehen den Verkaufs- bedingungen, wie sie {on früher von den Hüttenwerken gestellt wurden und wie sie sich erfahruncsgemäß im Verkehr mit der Kundschaft herausgestellt haben. In den Fällen, in welchen die Verkaufs- bedingungen strenge Bestimmungen enthalten, erwiesen sich dieselben als notwendig, um sich gegen unberechtigte Ansprühe zu s{üyen. Die Leitung des Verbandes verfolgt den Grundsatz, ihren Abnehmern gegenüber die Verkaufsbedingungen in der entgegenkommendsten Weise zur Anwendung zu bringen.

Von den Verkaufsbedingungen hat in den Abnehmeikreifen be- sonders die Anstoß erregt, daß die Zahlung spätestens bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats zu erfolgen hat. Die Abnehmer mögen diese Bedingung zunächst unangenehm empfinden; der Stahlwerksverband hält jedoch an dem Prinzip der Barzahlung als einen durchaus gesunden fest. Außerdem erfordert es der Geschäfts- betrieb der großen Werke, welche monatlich große Aufwendungen für ihre Bezüge, Gehälter, Löhne, Steuern, Versicherungsabgaben zu [leisten haben, daß sie über ihre Cinnahmen so raîch wie mögli verfügen fönnen. Es wäre zweckmäßig, wenn die Abnehmer ebenfalls auf Barzahlung hinwirken würden. :

_Zur eas des Geschäftes hielt es der Verband für zweck- mäßig, cinen Einblick und Einfluß auf den Handel zu gewinnen. Während der Verkauf von Halbzeug und Schienen, vermöge der Eigenart dieser Erzeugnisse, im großen und ganzen unmittelbar an die Verbraucher ge\chicht, wird der Verkauf von Formeisen in der Hauptsache durch Händler bewirkt. Um eine ungesunde Spekulation zu verhindern, sowie um cinen verlustbringenden Wettbewerb der Händler untereinander zu beseitigen, um den Handel in der Haltung eines großen Lagers zu unterstüßen und um ihm einen der Mühe und dem Misiko entsprehenden Gewinn zu sichern, find auf Anregung des Stahlwerksverbandes sowohl im Inlande wie“ im Auslande eine Anzahl Händlervereinigungen gebildet worden.

Diese Vereinigungen sind für örtlih abgegrenzte Bezirke gebildet und verfolgen den Zweck, innerhalb derselben einheitlihe Preise ein- zuhalten. Sie sollen verhindern, daß die Entwicklung cines gleich- mäßigen und stetigen Geschäftes sowie eine ruhige Preisbewegun gestört wird. Die Mitglieder der Vereinigungen verpflichten ih ferner, bei ihren Verkäufen in die Absatzgebiete anderer Gruppen die gleihen Verkaufsbedingungen. und Preise aufzugeben, die für die betreffenden Bezirke festgeseßt sind, ebenso die Weiterverkäufer auf Einhaltung der Preise zu verpflichten. Für die Ueberwahung und rihtige Handhabung des Vertrags sorgt in jedem Bezirk eine Kommission, der auch die Festsezung der Preise und Vorschläge wegen Aenderungen derselben obliegen; sie nimmt ferner Beshwerden entgegen und \{li{chtet Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten unter den Mitgliedern. Bei der Festseßung der Verkaufspreise steht dem Stahlwerksverband eine Mitwirkung zu, um den mittleren Handel und den kleinen Händlern die gebührende Berüdsichtigung zuteil werden zu lassen, sowie um zu verhindern, daß übertriebene Preise gefordert werden. Die Dauer der Händlerabkommen ist für die Vertragsdauer des Stahlwerksverbandes festgeseßt. Zur Zeit bestehen folgende Vereinigungen: im Inlande die Süddeutshe in Mannheim, die Niederrheinisch-Westfälishe in Cöln, die Ba Ee in Hannover, das Berliner eor in Berlin, der Schlesische

ändlerkoncern in Breslau und eine Reihe Unterverbände für einzelne andeêteile im Geschäftgebiete der genannten Vereinigungen. Im Auslande bestehen Vereinigungen in der Schweiz, Dänemark, Schweden und Norwegen.

gilt

antworitlichkeit für billigste Verfrachtung, bewirkt.

Entwickelung der Werke des Sta

hlwerks-Verbandes,

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Aktiengesellschaft, Düsseldorf.

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Werk

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Die jeßige Firma

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Der Ursprung der Werksanlagen reiht zurück auf

a

Zeitrau

Puddelluppen

b

Bessemer-Stahl

m der Herstellung der nahbezeihneten

C. Thomas-Stahl

Pr d. S.-M.-Stahl

seit 1899

odukte

6. andere Stahlsorten

Roheisen wird hergestellt

seit 1892 seit 1896

L N I o S \

10 11 12

15 16 17

18 19 20 21

Aachener Ô Eisen- und

Gewerkschaft Deu Thyssen & Gutehoffnung

Heinif de Stahlwerke,

Union,

ug Ing, Gebr. Stumin,

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13

14 | Rombaher H ) illi utte, Dillingen . - -

D Ee en Verein Düdelingen

Lothringer Eisenwerk Kraemer, St. Ingbert, Oberpfalz

imilianshütte, N Peine .

Bochum i: Gesellschaft für Stahlindustrie, Bochum

Eisenwerk Peiner Walzwerk, S

„Marienhütte, Ss u C arahütte, Berlin :

8 i G as o è Obersclesische Frieden ft” Essen

h ypen, K.-Deuß -

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Phoenix, Ruhrort . Kattowitzer Actiengesellschaft, Kattowiß .

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erder Verein, Hörde

Dortmund -

Äilklingen ¿ üttenwerke,

Hüttenverein,

ohumer Verein,

ried. Krupp, Actien tahlwerk van der 3

Sächsische Eule Döhlen

Huldschinsky, Gleiwiß

ütten-Actien-Verein, Aachen . Stahlwerk Hoesch,

ticher Kaiser, Brukhausen P im Ruhr rtinét shütte, Oberhausen - : Hasper Eisen- und Stahlwerk, Haspe - Ruhrort es Aktien-Gesellschaft Differdingen

utte, Burbach . Neunkirchen :

Co., Hayingen

Osnabrück

Dortmund

Rombach

Kneuttingen

Rosenberg -

1874 als Aktien schaft 1895 in b. H. umgewan

1865 1871

1871 1871 1873*

1894

1852 1870 1872 1901

1856 1896* 1806*

1872* 1888 1828 1882 1897

1889 1851 1872 1854

1856 1871 1871 1310 1903 1852

889 früher gehörten bie Bitte dem Oberst Thiele-Winkler

1862 1894

(elen. . m. delt

1847 1871

1871 1871 Mitte 18. Jahrh.

1847

1841

1870

a Stahl

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Des Walzwerk 1900 1856

1877* 16. Jahrhundert

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BeO Walzwerk 1899 1804

1851 1872 1845* 1870 1856 1802

s 1811 1866

graue Vorzeit

1856

1871

1869

seit 1847

a E No 1848—Sept. 1902

seit 1852 seit Bestehend. Werkes

1858—1893 Dez. 1881—Jan.1903 G seit 1840

seit 60 Jahren 1905 1828—1895

eit 1833 eit 1852 1873—1898 seit Anfang der Werksanlagen

1875—1884 seit 1838 seit 1830 seit 1859

in Esweiler seit 1853 rodt seit 1828 M N 1852

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seit 1871 seit 1872

April 1872 Dezember 1891

eit 1864 eit 1870

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1873

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seit 1891 seit 25. Mai 1891 seit 1881

A 1881 anuar 19

eit 1896 eit 1886

seit Mai 1900

cit 1894 eit 1889 seit 1882 seit 1881

eit 1886 eit 1884 seit 1905

seit 1885

seit 1895

seit 1891 seit 1882 seit April 1879

*

eit 1882 eit 1886 seit 1878/79

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eit 1892 eit 1902 seit 1874

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eit 1888 eit 1885 eit 1888 eit 1869 E seit 1874 in Laar, 1888 i.Eschweiler- seit 1902

eit 1876 eit 1890

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it Dezember 1902 it Oktober 1901

seit Oktober 1900

Bertrand-Thiel-St. seit 1903

eit 1888 Tiegelstahl i 1878 Tiegelstahl seit 1896

seit Anbeginn des Werkes

seit 1811 seit Aue

seit 1856 Tiegel stahl

seit 1897 seit Mai 1855

noch nit, vorausf. 8 Fanuar 1906 eit 1854 eit 1887

seit Bestehen d.Werkes seit 1897

seit 1857

seit Mitte Aug. 1883

seit Anfang vorigen

&Fahrhunderts seit 1825

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[i 1865 eit 1872 seit 1853

denkl. Zeiten, früher E Holzfoblenöfen, Frischfeuer, allmähli weiter entwickelt

10

E ——

Bemerkungen®

7

8

Fördern selbst Kohlen

Fördern selbst Eisenerz

Stellen zur Zeit her

|

Eisenbahnachsen Spalte

3: Früher Firma Facobi, Haniel & Huyfsen,

90. September 180

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N Sr

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o I bd OoI0-IN 0 S

seit 1898 seit 1876 seit Februar 1857

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i tehen d.Werkes N 1901 seit August 1901 seit 1856 seit 1900 E seit 1870

seit 1859 eit 1802 eit 1871 eit 1868

seit 1894 seit 1789

seit 1892 seit 1902

seit diesem Fahre

*seit Bestehen des Unternehmens

eit 1852 eit 1882

i tehen d.Werkes [E cit 1897

seit 13856 set cie 18 L seit Anfang vorig

ahrhunderts S i 1797

eit 1888

eit 1828

eit 1885

seit 1897

\ eit 1860

1868 Spateisenst. leit 1900 Minette

eit 1859 eit 1802 eit 1842* eit 1869 eit 1872 eit 1855

seit Jahrhunderten

Sireus albzeug

Halbzeug Sig albzeug

Halbzeug Halbzeug albzeug Dalbieus albzeug Ibzeug albzeug albzeug

Lon albzeug

albzeug albzeug albzeug

Halbzeug

albzeug albzeug albzeug albzeug albzeug albzeug

Halbzeug

Dalbteus albzeug

* Siehe weitere Bemerkunge

Eisenbahnmat. Eisenbahnmat.

Eisenbahnmat. Eisenbahnmat. Cisenbahnmat.

Eisenbahnmat. O mat Ei

Eisenbahnmat.

Eisenbahnmaîi. E amai, Ei

Eisenbahnmat. E mak

Eisenbahnmat. Dalbiens aa

albzeug | Ei albzeug | Eis enbahnmat.

ormeisen ormeisen

Formeisen Formeisen Formeisen

S

Formeisen

ormeisen ormeisen ormeisen

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enbahnmat. ormei

ormeisen ormeisen enbahnmat. | Formei]jen ormeisen ormeisen Formeisen Formeisen

ane ormeisen aen ormeisen

enbahnmat.

Eer Eisenbahnmat. Eisenbahnmat.

Eisenbahnmat. Formeisen

isenbahnmat. Slénbaknimat. ormeisen Eisenbahnmat. ormeisen Se mot Ei ai

Eisenbahnmat.

Eisenbahnmat.

ormeisen ormeisen

Formeisen

Eisenbahnmat.

Stapeisen Stabei

Stabeisen S Stabeisen

Stabeisen Stabeisen Stabeisen Stabeisen

Stabeisen Stabeisen Stabeisen

Stabeisen Stabeisen

Stabeifen Stabeisen

Stabeisen Stabeisen Stabeisen Stabeisen

Stabeisen

en

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Stabeisen

Walzdraht Walzdraht

Walzdraht Walzdraht Walzdraht

Walzdraht

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Walzdraht

Walzdraht

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Grob- Grob- Grob-

Grob- u. Grob- u.

.

U. U. U.

Grob- u. Feinbleche Grob- u. Feinblehe

Grob- u Grob- u. Grob-

Eisenbahnmat. Formeisen

n in Spalte 10.

F feind

einblede

Grob- u. Feinbleche

U.

Grobs- u.

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Röhren einblehe | Röhren

einbleche

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Feinbleche

——

Eisenbahnachsen

Eisenbahnachsen Eisenbahnachsen Ell enbahnachsen

Gsenbahnacsen

48 Spalte

Eisenbahnach)en|___ Eisenbahnach]en

Eisenbahnachsen

Seba e Eisenbahnach|en Eisenbahnachsen

Eisenbahnachsen Spal

Spalte 3: 4 S erbaut, angekauft dur

Spalte 7: Br

egründet

3: Seit Besteben des dessen Grundlage die

hüttung der \

eisenstein). 5d: Rechtsvorgänger bis

Anfang trieben.

ôchling.

Spalte 3: n gehören ei

1797.

8: Eisenerz wird gefördert se

werbung der Werke. | war jedo {hon früher im

aunkohlen sei Steinkohlen im

te 4: Die ersten fleinen

. Zt. in unr vorhanden Aa Eisenerze

8. Unternehmens bildete

ewinnung und Vers D N eillater Nähe (Nasen-

hat von Ende 60er Jah

80er Jahre Martinöfen

rüber Firma Eisenwerk Völklingen, Gebr.

ch Röhling 1881. der Familie de Wendel

Gange.

Abteufen begriffen.

Mayer & Kühne.

Sa sen} 55 Eisenbahnachsen

Eisenbahnacsen

Eisenbahnachjen Ei enbahnaGser i; Eisenbahna 2 Eisenbahnach)en Elenta nachsen Ei

enbahnach]en

Eisenbahnachsen

Spalte 4:

Spalte 8: F

anlage, besteht 6: Gründung

Zawaßki - Los owsfa -

um das Jahr

E)

Die Friedenshütte,

seit 18

Frischfeueranlagen in Sue

Colonowsfa erf

1780.

uddel- und Walzwerk

ahre 1830 (seit 1828 im Bau).

1852 Umwandlung der Firma L Michiels

& Co. Eshwe

oenixr, 1853 Er Ao letaeeh und Laar, 1859 Co. der jetzigen Borbet, 1898 Vereinigung,

Detillieux & Union (Werke

„Aue in die Ge] i bauung der Hütten zu Vereinigung mit Phoenirhüte zu

zu Hamm,

und Nachrodt). Leßteres best

örderung Eisenerz ist seit längerer Zeit

it 1797 bei Er- rfe. Die effektive Förderung

t 1853. Schachtanlage auf Anfänge unter Firma

Hoch, und Koksofen-

Gebaut wurde das

esellschaft

in Berggieshübel rubelständig gestellt.