Chronologifsche Uebersicht
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Serorduingen, Beka intmachungen 2c.
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Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompektenz-Konslilte, Ansprüche der Staats- wegen vermeintlich entzogener Diensteinkünfte ind von Nechts wegen AUSI C. ; ; den Berwaltungs-Behörden im poutzeilichen - Jnteresse festgeseßte Nichtung eines
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«,- DAß Gegen. die. bon h - "1s 0 des Geseßes vom 11, Mai 1842
Sommunicationsweges der Nechtéweg nur unter den in S2 angeführten Vorausseßungen zulässig ist VDesgl., daß gegen die von einer Polizeibebörde ergangene, in der böberen Verwaltungs-Jnstanz bestätigte Verfügung, durch welche einem Ort8armen eine böbere Unterstüßung angetwwviesen wird, als ihm von der Ortsgemeinde bewilligt worden, der Nechtsweg unzulässia if Desgl., Ansprüche der Staatsbeamten auf Ge vährung einer Gehaltszulage find gleich anderen Streitig- eiten über Dienfteinkünfte vom NechtSswege ausgeschlo}en E A Sgl., daß Beschwerden über die Untersagung des Gewerbedetriebes , insbesondere über die Beschränkung des Kleinhandels mit Getränken, so wie die darauf gegrüudeten Entschädigungs-Ansprüche obne Unter- schied, ob die Schankgerec{tigkeit auf einer ebemaligen Nealberechtigung oder auf einer späteren Konzession beruht, von Nechtswegen ausges{lossen sind | Desg{., die Ausschließung des Necht8weges bei Einziehung öffentlicher Ubgaben finde: auch auf die zu den Gemeinde-Abgaben gehörenden städtischen Einzugs- und Eintrittsgelder Antvendung Bestimmungen über das formelle Verfabren hinsihtlich der für die Studirenden der ebangelischen und katholischen Theologie , resp. für die katholischen Priester-Amts Kandidaten, in Bezug auf die Ableistung ihrer Militairdienstpfliht zur Zeit bestehenden Vergünstigungen i Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der FTompetenz - Konflikte, daß Streitigkeiten darüber, welcher von mehreren Armenbvberbänden die Verpflegung eines Armen zu Übernehmen habe, von
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den Gerichten zu entscheiden, über den Betrag der Verpflegungskfosten aber der Netsweg unzulässig, und die Höbe derselben im Berwaltungswege feftzuscßen ift e E C! : Allerh. Erlaß. Kreisftändische Bertretung des Stadkkreises Magdeburg Anweisung des Evangelischen Ober - Kirchenratbhs für die bei den Gerichts - Gefängnissen mit der gottesdienstlichen und seelsorgerlichen Pflege der Gefangenen beauftragten evangelischen Geistlichen Bekanntm. Ersaßtleistung für die präkludirten Kassen-Anweisungen vom Jahr: 1835 und für die Darlebns- Cr va
Kassenscheine bom Jahre C E
Erlaß. Nicht-Ertheilung borläufizer akademischer Abgangs- Zeugnisse e Erkenntniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte, daß, wenn ein Schul- lehrer Entschädigung dafür verlangt, daß ihm die in Naturalien zu berihtigenden Schul-Abgaben nit zu rechter Zeit entrihtet worden seien, darüber im Rechtswege zu entscheiden ift 4 s Desgl., Verpflihtung der Kommunen zur Zahlung von, als Theil der Penfion ausgeseßten Unterstüßungen an im Disziplinarwege entlassene Gymnafiallehrer. . N E. Desgl., daß das in dem Geseße vom 8. April 1847 Kompetenz-Konflikten zwischen den Gerichten und Verwaltungs-Behörden g auf die unter den Mitgliedern eines Kredit-Vereins oder einer anderen Pribvat-Gesellshaft entstandenen Streitigkeiten findet, bielmehr über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Nechtsweges in solchen ¡Fällen von den ordentlichen Ge- T U T On: E i e, e A: U nd ao eina echs o E L
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