1859 / 152 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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oder Gewerbe an -dem- betreffenden Ort unter Anderen: für ei solche stillsschweigende Aeußerung: zu achten sei. : für eine

, Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu-

direnden auf der Universität Breslau von Ostern bis Michaelis 1859.

Justizs Miuisteriun. Allein - das- Gesch hat hier uur eine Vermuthung aufgestellt, |

welche kTeineêwegs unbedingt und unter allen Umständen entscheidet, nach welcher vielmehr gemäß §. 64 Tit. 4 Th. L A. L. R. die Absicht des Handeluden nur so lange zu beurtheilen ist , als eine andere Willen8meinung desselben klar ermittelt worden. ] Jm vorliegenden Falle ist es nun aber außer Zweifel, daß der N. unter Beibehaltung seines Wohnsißes in A. sih uur wäh- rend der Dauer einiger Monate Behufs Bctriebs seines Gewerbes in S. aufzuhalten beabsihtigte, die nach §. 10. Tit. 2. Th. 1. A. G, O. für den Bezuisf des Wohnsißes wesentliche Bedingung, daß derselbe ein beständiger sei, trifft daher offenbar nicht zu. Mit Rücksicht hierauf fann nit angenommen werden, daß der N. einen Wohnsiß im rechtlichen Sinne in S, gehabt und als E, ad Orts T „traten is, und muß es dahex bei erer Verfügung vom 24. Januar d. J, sein Bewenden dec N Berlin, den 30. März 1859. A O

Der Minister des Junern, Der Minifler für Handel, Gewerbe &lottwell. und öffentlihe Arbeiten. i von der Heydk. Der Finanz - Minister. von Patow,

Außerdem kommt das Britische Porto nach Maßgabe der bis- herigen Bestimmungen in Ansah. Berlin, den 24. Juni 1859.

General - Post - Amt. Schmücker!t.

Der bisberige Kreisric#ter von Franken berg in Allenburg vom 1. August d. J. ab zum Rechtsanwalt vei dem Kreis- | gerihte in Lauenburg mit der Anweisung ines Wohüsthes da-

selbst, und zugleih zum Notar im Depaitement des Appellations- gerihts zu Côslin ernannt worden,

Von Michaelis 1858 bis O Davon sind aBgetiangen stern 1859 sind gewesen :

Es find demnach geblieben Dazu sind in diesem Semester gekommen

. H - , , , “haber N! r. Ma Ves StuPirenbän KetekgE Die „atholisch-theologische Fafultät ( Junländer. 182 zählt Ausländer

O R Db R De E N Ene A

Bekanntmachung vom 24. Juni 1859 betreffend

vie Ermäßigung des britishen Seeporto's für die

über England transitirende Korrespondenz nach und aus Uruguay in Süd-Amerika.

t dem 1. k. Mts. tritt für die über England transitirende ae E nach und aus Uruguay in Süd-Amerika eine Er- máßigung des britischen Sceporto's auf 6 Pence oder 5 Sgr. N den einfachen Brief ein. An britishem und belgischem Transit- porto, so wie an preußischem resp. deutshem Vereinsporto kommen

Ministerium des Junern.

182 Inländer. 112 Ausländer 41

DUE E A N T EI R C B "A Va

1 Jnländer. 140 Nusländer 2

142 Inländer. 99 Ausländer 12

Erlaß vom 28. März 1859 betreffend die Armen- Die evangelish-tbeologische Fakultät pflege auf einzelnen, weder cine Gemeinde no@ |

einen Gutsbezirf bildenden Etablissements. s

Die juristishe Fakultät zählt /

MWennaleich die Beschwerde des Mühlenbesißers D, Wi der Mühle N inen der im R es Pflicht E t A ie bisheri Frheb: S Ut fich mithin das | gung des früßeren Mühlenbesißers K. nach dem erichte vom B: E a, unter 1 A eten Brief aus | 15. Februar d, A. dadur ihre Erledigung an is ban übrigen Ländern des deutsch-österreichiscden Post- | Bedürfniß der óffentiiccen Fürsorge für dei K. Mas eggefa

Die medizinische Fakultät zählt |

111 / a) Juländer m. d, Zeugni der Reife Bs

b) Jnländer m. d. Zeugniß

An

Die philoso- |

j i ‘dition über Bel- x D, von dieser Fürsorge entbunden ist, so muß vereins nach Uruguay et vice versa bei der Spedition über Bei- E E Li boi La E rena zibass die Beschwerve bezründet war. | i 2 L Gesch vom 31. Dezember 1842 hat die Verpflichtung zur Armenpflege den Ort8- und Land - Armenverbänden auferlegt, 118 Orts - Armenverbände find aber nur Gemeinden und Guts- herrscaften bezeihnet worden. Den einzelnen Etablissements, welche weder Gemeinden noch Gulsherrschaften sind, ist die Verpflichtung zur Fürsorge nicht auferlegt, vielmehr im §. 8 bestimmt worden, daß dieselben, insofern sie nit auf Trennstücen von Domainen- oder Rittergütern angelegt sind, mit einer Gemeinde vereinigt wer- den sollen. L G

Es ist daher auch nicht zu rechlferiigen, daß solche Bestgungen bis dahin, daß ihre Vereinigung bewirkt ist, als Oris - Aimcn- verbände behandelt werden. E

Da nun der §. 9 1. e. bestimm/, daß, wenn kein “örkliher Armenverband vorhanden ifff|t, welwem nah der Vorschrift diescs Gesetzes die Verpflictung zur Fürsorge obliegt, die lebt.re von dem Land-Armenverbande getragen werden muß, fo kann feinem be- gründeten Zweifel unkerliegen, daß im vorliegenben Falie nit der Besitzer der Mühle, sondern der Land-Armenverband hätte heran- gezogen werden wüssen.

Berlin, den 28, März 1859,

Der Minister des Junern.

Zm Auftrage: Sulzer.

gien und England auf 12 Sgr. Berlin, den 24. Juni 1899. General - Post - Amt. Schmüecker t,

Befanntmachung vom 24, Juni 1859 betreffend die Ermäßigung des britischen Seeportos für die auf dem Wege über England zu befördernde Cor- respondenz nach und aus Portugal, Madeira, den Azoren und den JFnseln des grünen Vorgebirges.

Das britische Seepo1to für die auf dem Wege über England

u befördernde Correspondenz nah und aus Portugal, Madeira, dén Azoren UUv vere ZJusrla Le2 grünen Voraebixaes wird vom 4. k, Mts, ab auf den Say von 4 P:nce oder 35 Sgr. für den

einfahea Brief ermäßigt werden, Außer diesem Porto, welches nah der Gewichts-Scala von 5 zu § Loth exkl. mit dem einfa hen Sage steigt , kommen an britishem und belgistdem Transitporto, so wie an preußischem resp. deutschem Vereins-Porto die bisherigen Sätze zur Berechnung. SAN i

Es stellt sich mithin das Porto für einen einfachen Briéf bis & Loth exkl. aus Preußen und den übrigen Ländern des deutsch- öfterreihischen Post-Vereins nah Portugcl und den obengedachten Jnseln et vice versa bei der Spedition über Velgien und England auf 105 Sgr.

Berlin, den 24. Juni 1859.

General -Poft - Amt. Schmückert.

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Bekanntmachung.

Der neue Kursus am Königlichen Gewcrbe-Jnsftitut für Medcta- nifer, Chemiker, Bauhandwetrker und Schiffbauer, welche sib eine höhere theoretishe Ausbildung aneignen wollen, beginnt am 1. Ok- tober d. J. Die Bewerber um Aufnahme in die Anstalt “haben si bis zum 1. September d. J. unter Einreichung des Ge- burtssheins und des Zeugnisses der Reife von einer zur Abhal- tung von Entlassungs-Prüfungen berechtigten Provinzial-Gewerbe- schule oder Realschule oder von einem Gymnasium nah Maßgabe des Regulativs für die Organisation des Gewerbe-ZJnstituts vom 5. Juni 1850 \chriftlich bei dem Unterzeichneten zu melden, Diejenigen, welche sich einem mechanischen Fache widmen oder Bauhandwerker oder Schiffbauer werden wollen, müssen außerdem dur beglaubigte Atteste nahweisen, daß sie nindeftens cin volles D praktishe Arbeiten als ihre Hauptbeschäftigung getrieben aben.

Für den Besuch eines vollständigen Kursus einer Klasse ift ein Honorar von 40 Thlrn. jährlih in Quartalraten im Voraus zu entrichten. Außecdem hat jeder Zögling dér Anstait, welcher fsich als Chemiker ausbilden will, mit dem Eintritt in die II. Klasse, : außer dem für alle Zöglinze gleihmäßig normirten Honorar von 40 Thlrn., noch ein Honorar von jährlih 50 Thlrn.

zur Bestreitung der baaren Auslagen für die Arbeiten im Labora- -

torium zu zahlen. Berlin, den 25, Juni 1859. Der Geheime Bau - Rath und Direktor des Königlichen Gewerbe- JZnflituts. Nottebohm,

An die Königliche Regierung zu N.

Erlaß vom 30. März 1859 betreffend die Heran- ziehung zur Entrichtung von Einzugs- und Hauss fstandsgeld bei nur zeitweisem Aufenthalt, Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853. (Staats-Anzeiger Nr. 143 S. 971.) Die von Ew. 2c, in dem gefälligen Bericht vom 7. v, M,,

betreffend d'e Beschwerde des Pÿotographen N. zu A, wegen

Heranziehung zur Enirichtung von Einzugs- und Hausstands-

geld, de8sgleicen von laufenden Kemmunal - Abgaben in S. aus

Anlaß seines dortigen zeitweistn Gewerdebettriebes, vorgetragenen Bedenken gegen die in unserem Er!aß vom 24ftèn Januar d. J. geäußerte Ansicht vermögen 1ir als zutreffend nichl anzuerkennen,

Ew. 2c. nehmen guf Grund der Bestimmungen im §. 4 der Städte-Ordnung vom 30, Mai 1853 in Verbindung mit der Vor- {chrift des Y. 11, Til, 2. T) 1A, V, O, a

daß, wenn mit dem Betricbe eines stehenden Eewerbes auch der persönliche Aufenthalt zusammentrifft, dadur allemal, auch wenn der Aufenthalt nur ein vorübergehender is, ein Wohnsiß be gründet werde, und daß tader in diesem Falle der Eewerbe- treibende zur Leistung sämmtlicher Kommunallasten, wie jedet Einwohner des betreffenden Orts, verpflichtet sei.

Diese Folgeruitg erscheint jedoH nicht gerc{!fertigt.

Nachdem im §. 10 Tir. 2 Th. 1. A. O. O. ausSgesprochen worden if , taß die Absicht , seinen beständigen" Bohnrsitz a einem Orte nehmen zu wollen, sowohl ausdrücklich als dur Hand“

lung oder Thatsache geäußert werden köane, schreibt der . 118

| a, a, O. allerdiugs vor, daß der Beginn des Vetiiebes von Hand

Y

den Königlichen Ober-Präsidenten der Provinz N.

Finanz - Ministeriunrx. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntma Ung hom 26. Januar 1859- —. het re f-

send die Ersatleistung für die präkludirten Kassen-

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns- Kassen scheine vom Jahre 1848.

Geseß vom 15. April 1857 (Staats - Anzeiger No. 100, S. 789), Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger No. 103. S. 817). Bekanntmachung b. 9. September 1857 (Staats-Anzeiger No. 216. S. 1783).

Dur unscre mehr sfuy veuressentlibtenr Weber dr lgen u mnn 29. April 1857 und vom 7. Januar v. J., find diejenigen Per- fonen, welche Kassen - Anweisungen vom Jahre 1835 und- Dar- lehns- Kassenscheine vom Jahre 1848 nah Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgeseßten Präklusiv-Termins bei uns, der Kontrole der Staatspapiere oder den Provinziai-, Kreis - oder Lokal: Kassen eingereiht haben, zur Empfangnabme des ihnen in Gemäßheit des Geseßes vom 15. April 1857 zustehenden Ersaßzes aufgefordert worden.

Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nicht vollständig abgehoben ift, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, soichen bei der Kontrole der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungêweise bci den NRegierungs8- Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine oder Bescheide in Empfang zu nehmen,

Zugleich ergeht an diejenigen Personen, welhe noch Kassen- Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kassenscheine vom Jahre 1848 besißen, die erneuete Aufforderung, dieselben bei der Kontrole der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkassen zur Ersaßleistung einzureicen.

Berlin, den 26. Januar 1859.

Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden. Natan. Gamet. Nobiling. Guenther.

Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Der cemeritirte Postmeisler Krinke zu Bunzlau is aus der Reihe der Jnhaber von Central - Seidenhaspel - Anstalten auêge- schieden und in dessen Stelle der Fabrikant J. E. Friedrich zu Bunzlau getreten.

Dem Lebrer Herbert in Mühlhausen sind die Rechte und Verpflichtuigen cines Jnhabers einer Central-Seidenhaspel- Anstalt Übertragen worden,

Angekommen: Se. Excellenz der General - Lieutenant von der Armee, von Herrmann, von Stettin. Der Ober-Präsident der Provinz Pommern, Freiherr Senfft

: der Nichtreifs nah §. 35 phische iFa- des Prüf. - Neglem. M O fultät zählt 4. Juni 1834

c) Jnländer ohne Zeugniß

von Pilsach, von Stettin.

d. Neife n. F. 36 d. Negl. 37 { d) Ausländer f 38 244 j Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Me hiesige Universität als zum Hören der Vorlesungen berechtigt: 1) solche, deren Jmmatriculation noch in suspenso i 2 2) nit immatrifulirte Pharmazeuten 3) Oekonomen 2c. Die Gesammtzahl der nit immatrikulirten Zuhörer it.

Es nehinen folglich an den Vorle c Breslau, im Mai 1859. en Vorlesungen Theil

S U T E L S E Wo

Preußen. Berlin 30, Juni, Se. Königlihe Hoheit der Prinz-Negent nahmen im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des Kriegs-Minifters und des General-Majors Frei» herrn von Manteuffel, so wie der Minister von Auerswald und Freihern von Schleiniß entgegen.

Stettin, 29. Juni. Wie die „Nordd. Ztg." meldet, wird Jhre Majestät die Kaiserin-Mutter am 1. Juli in Swinemünde eintreffen, auf dem Königlichen Dampf - Aviso „Brille“ die Reise hierher machen und ohne Aufenthalt weiter nach Berlin sih begeben.

Dortmund, 28. Juni. Heute Mittag langte das Bundes- fontingent des Fürstcuthums Lippe-Schaumburg in der Stärke von. 432 Mann, von Bückeburg kominend, hier an und sehte nach kurzem Aufeathalt die Fahrt nah Deuß weiker fort, von wo si dasselbe bekanntlih nah Luxemburg begiebt. (Wefif. Z.)

Hldenburg, 27. Juni. Das mit dem jüngst geschlossenen Landtage vereinbarte Steuergeseß wird, obwohl sonst die Steuer- periode mit dem Kalenderjahr? sih decken soll, für das gegenwärlige Jahr schon mit dem 1. Oktober in Wirfsanikeit tceten. Die Finanz - Behörde if mit din Vorbereitungen beschäftigt und es ist, da dem Steuergeseße die preußische Klassen- und Einkommen- steuer zum Grunde liegt, nach vorgängigen Benehmen mit der Königlichen Regierung eine aus dem Ministerialrath Ruhftirat und dem Kammer- Assefsor Heumann bestehende Kommission nach Minden entsandt worden, um von den preußischen Ausführungsmaßregeln Kenntniß zu nehmen,

Die dieêjährige General-Zol-Konferenz wird am 1. k. M. in Harzburg zusammestreten. Oldenburg wird dort durch den Regie- rungsrath Sirakerjan vertreten scin, (Wes. Z.)

Reuß. Gera, 28. Juni. Nachdem vor aht Tagen wieder eine Beurlaubung bei unsrem Kontingent stattgefunden hatte, wird in Folge einer heute eingetroffenen Ordre ein Theil dieser Beurlaubken sofort wieder einberufen. Der Ausmarsh dürfte nun beftimmt in nächster Woche ftatifinden. (Weim. Z,)

Bayern. München, 28, Juni. Hofrath Hgckländer, welcher einige Zeit im Kaiserlihen Hauptquantier in Verona und Villafranka weilte und während der Schlawt am 24, d. noch dort anwesend war, ist auf der Rückreise nah Stuttgart gestern hier eingetroffen. Ebenso ist auch unser Schlachtenmaler Ad am gestern aus" Verona zurückgekehrt, Da zur Erweiterung unserer Rüstungen demnächst