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worden. Es fehlt aber an jedem Grunde, hinsfihtlich der Erlaub- nißsheine zum Musiziren im Polizei-Bezirke des Wohnortes strenger u verfahren. l

y Suden wir zugleich auf das Reskript vom 30. Januar d. J. hinweisen , veranlassen wir die 2c, nah diesen Grundsäßen fich zu

achten. : Berlin, den 26. Mai 1859,

Der Minifter des Junern. Flottwell,

An die Königliche Regierung zu N.

Der Finanz - Minister. von Patow.

Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Der Wasserbaumeister Michaelis in Wiedenbrück is zum Königlichen Wasserbau-Jnspektor für die Landes-Meliorationen der Provinz Westphalen, der Eisenbahn-Baumeister Wiebe in Königs- berg i. Pr. zum Königlichen Wasserbau-Jnspektor für die Landes- Meliorationen der Provinz Preußen, und der Baumeister S chule- mann in Bromberg zum Königlihen Wasserbaumeister für die Landes-Meliorationen der Provinz Posen ernannt.

Erlaß vom 24. Juni 1859 das Allerhöchst ge- nehmigte revidirte Regulativ für das Landes- : Oekonomie-Kollegium betreffend.

Jn Verfolg meiner Mittheilung vom 29. v. M. übersende ih Ew. 2c. hierbei ein Exemplar des nunmehr Allerhöchst genehmigten revidirten Regulativs für das Landes - Oekonomie - Kollegium (a) mit dem ergebenen Ersuchen, davon gefälligst Kenntniß zu nehmen und dessen Veröffentlihung durch die Amtsblätter der Regi:rungen der unter Jhrer Verwaltung stehenden Provinz bewirken zu wollen.

Die landwirthschaftlichen Vereine der Provinz bitte ih darauf aufmerksam zu machen, daß sie in Zukunft ihre Anträge an mich zu rihten und ihre Besheidungen von mir zu gewärtigen haben, indem ich 02 mir vorbehalte, erforderliten Falles übrr vic Wünsche der Vereine das Gutachten des Landes - Oekonomie - Kollegiums einzuholen.

Berlin, den 24. Juni 1859,

Der Minister sür die landwirthshaftlihen Angelegenheiten. Graf Pückler,

An sämmiliche Herren Ober - Präsidenten.

d.

L Regulativ ür das Landes-Oekonomie- Kollegium,

4 Unter Aufhebung des Regulativs vom 25. März 1842 wird in Folge Allerhöchster Ermächtigung vom 14ten d. Mts. hiermit

das nachstehende revidirte Regulativ für das Landes-Oekonomie- Kollegium erlassen. 1

Das Landes-Oekonomie-Kollegium hat seinen Siß in Berlin. Es soll die Centralstelle der landwittbsafeliden etaiit der Monärchie bilden, Seine wesentlihe Beflimmung is : den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten als tehnishe Deputa- tion zu unterstügen, ihn von den vorwaltenden landwirthschaftlichen Zuftänden der Provinzen in fteter Kenntniß zu erhalten, über tech- nische Fragen das verlangte Gutachten zu erstatten und aus eigener Bewegung Vorschläge und Anträge im Jnteresse der Landeskultur

einzubringen. j g. 2 Das Kollegium besteht: 1) S Bee A der L für die landwirth- n Angelegenheiten mögli aus d seines Ministeriums erwählt; t ie A

2) aus dem General-Secretair i ) Bin Lia u , welcher seinen Wohnsiß ebenfalls 3) aus einer Anzahl ordentlicher Mitglieder, nämlich : a) Räthen derjenigen Ministerien, zu deren Ressort die land- wirthschaftlihen und gewerblichen Angelegenheiten gehören ; b) Gelehrten aus dem Gebiete der ftaaiswirthschaftlichen

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wérbescheine zu ermäßigten Säßen n defr Fällen-nahgegeben'

Gewerbsfkunde; |

c) erfahrenen praktischen Landwirthen von aazerkanntem Rufe,

und zwar möglihst aus allen Provinzen des Staats, unß

4) aus einer Anzahl außerordentliher Mitglieder, welche, in den

Provinzen wohnhaft, niht nur als beftändige Korrespondenten

des Kollegiums demselben angehören , sondern auch in ge-

eigneten Fällen zur persönlichen Theilnahme an den Berg- thungen des Kollegiums einberufen werden können,

Außerdem können, wo es im Juteresse einzelner Gegenstände

erforderli, Fachgelehrte und Sachverständige zugezogen werden, um

entweder durch scriftlihe Gutachten oder in persönlicher Theile

nahme an den Verhandlungen P ges Urtheile abzugeben,

Die bisherigen ordentlichen Mitglieder des Kollegiums werden hiermit in dieser Eigenschaft bestätigt. Zu den anCenarderil Mitgliedern gehören die jedesmaligen Präfidenten oder Direktoren der landwirthschaftliden Central-Vereine in den Provinzen,

Jm Uebrigen werden der Vorfißende, der General - Secretair, die ordentlichen und die außerordentlichen Mitglieder des Kollegiums von dem Minifter für die landwirihschafllihen Angelegenheiten er- nannt.

d,.:4,

Der Vorsitzende leitet die Geschäfie des Kollegiums und dessen Berathungen. Er hält, mit Unterstühung des General-Secretairs, den Vortrag und führt die Decretur im Ministerium über alle im Landes-Oekonomic-Kollegium bearbeiteten Sachen.

§9.25.

Der General-Secretair ist der Stellvertreter des Vorsißenden in Abhaltungsfällen, und hat demselben bei Erledigung der ein- Ane Sachen im Minifterium die vorerwähnte Hülfe zu eisten.

An den Arbeiten des Kollegiums nimmt er gleich den andern ordentlichen Mitgliedern Theil,

Außerdem liegt ihm vorzugsweise ob:

1) die Führung der Protokolle in den Versammlungen;

2) Unterhaltung einer möglichst ausgebreiteten Korrespondenz in landwirthschaftlih-technisher Bezichung ;

3) die Zusammensftellung und Ordnung der aus allen ihm zu- gänglichen Quellen zu entnehmenden Notizen und .Materia- f f f in landwirthschaftliher Hinsicht irgend von Jnter- esse find ;

4) unter Kontrolle des Vorsitzenden die spezielle Aufsiht und

R des technischen Central - Büreaus im landwirthschaft: lichen Ministerium ;

9) die Sorge für die Sammlungen des Kollegii , für deren mit Genehmigung des Vorfißenden erfolgende Vervollftändigung und für ihre zweckmäßige Benutzung ;

6) die Redaction der unter Leitung des Vorfißenden herauszu- gebenden Annalen der Landwirthschaft in den preußischen Staaten.

__ Der General -Secretair bezieht den im Staatshaushalts - Etat für ihn ausgebrachten Gehalt, O

Das Kollegium defi sih zu seinen Berathungen regel- mäßig alle drei Monate an von Jahr zu Jahr fest zu bestimmen- den Tagen und außerdem so oft, als es vom Vorfißenden beru- fen wird.

Die auswärtigen Mitglieder beziehen für ihre Zureisen die reglementsmäßigen Diäten und Reisekoften.

Jhre Functionen üben sie als Ehrenamt, um keinen andern

Lohn als die Genugthuung, zur Hebung der vaterländischen Landes- fulkfur beitragen zu können.

P

: A Die Beschlüsse des Kollegiums werden nach Stimmenmehr-

heit gefaßt. General - Secretair , alle ordentlichen und die zu der Versamm- lung einberufenen außerordentlihen Mitglieder. Bei Stimmen- gleihheit entscheidet die Stimme des Vorsißenden. Bei Ansichts- Verschiedenheit ist die Meinung der Minorität eben so vollftändig als die der Majorität in die Motive des Beschlusses aufzunehmen. __ Die Sißungs -Protokolle werden nah jeder Session dem Mi- nifter, zugleich mit den N Arbeiten, vorgelegt.

Wenn das Kollegium nicht versammelt ist, werden die laufen- den oder besonders eiligen Geschäfte von dem Vorfißenden mit Zu- ziehung des General-Secretairs oder, wenn es nöthig - erscheint,

V Mitwirkung eines Theiles der ordentlichen Mitglieder, er- edigt, 5 j

Da §. 9. Alljährli erstattet das Kollegium dem vorgeseßten Minister einen Bericht über den Zuftand der Landeskultur in der Monarchie und knüpft daran seine E Vorschläge und Anträge.

Der Geschäftsverkehr des Kollegiums findet ledigli mit dem

Disziplinen7 der - Statistik, der Naturwissenfc{ aften, dey. N raesehten Minister ftatt,

einfache und abgefürzte Form anordnen.

Stimmrecht haben , außer dem - Vorsißzenden und -

geordnet,

Der -Lettere wird dafür eine möglichft

Se A, i Die einzelnen Mitglieder des Landes - Oekonomie - Kollegiums

“haben si als beständige Kommissarien desselben in den Provinzen

anzusehen und ihre Beobachtungen und gutachtlihen Vorschläge in den Plenar - Sihungen zur Berathung zu bringen. - Sie können von dem Minifter mit besondern Aufträgen zur Beauffichtigung landwirthshaftliher Jnstitute, zur Einleitung oder Einrichtung neuer Unternehmungen und Anstalten, zur Einwirkung auf die land wirth- shafilihen Vereine und dergleihen mehr, versehen, au zur B egut- achtung einzelner Gegenstände aufgefordert werden. :

Berlin, den 24. Juni 1859, Der Minister für die landwirths{aftlihen Angelegenheiten. (gez.) Graf von Püdckler.

Berlin, 7. Juli, Se. Königliche Hoheit der Prinz - Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht : Dem Polizei-Lieutenant Dennstädt zu Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs von Sachsen-Coburg-Gotha Hoheit ihm verliehenen, dem Herzoglih Sachsen-Ernestinischen Haus-Orden affiliirten Verdienst-Kreuzes zu ertheilen.

A ichtamtliiches.

Preußeia. Danzig, 6. Juli. Geftern ift die Korvette „Amazone“, Kommandant Lieutenant zur See 1. Kl. Herr Kinder- ling, von der hiesigen Rhede nach Swinemünde abgesegelt,

j (Danz. D.)

Hessen. Kassel, 6. Juli. Sicherem Vernehmen nah, schreibt die „Kass. Z.“, ist der Zweiten Kammer eine Regierungs- Proposition zur Bewilligung eines weiteren Kredits von 1,300,000 Thlr. für die ferneren Koften der Kriegsbereitshaft des Bundes- Kontingents zugegangen und bereits dem Finanzauss{uß zur Be- rihterstattung Überwiesen worden. Es soll auch diese Summe ohne Steuern und ohne Anlehen, sondern aus vorhandenen Hülfsmitteln des Staats beschafft werden, wie es heißt, aus den durch die Ueber- schüsse der für das Lotterie - Anlehen von 1845 geleisteten Zins- beträge angesammelten Kopitalien-, welche das betreffende Wechsel- haus bisher verzinst hat, Dem Vernehmen nach wird der Aus- {uß demnächst mit mehreren daran fih schließenden Anträgen der Kammer Bericht erstatten.

Schweiz. Bern, 4. Juli. Heute sind die eidgenössischen Räthe zu ihrer oxdentlihen Sommersißung zusammengetreten, um eine Anzahl Geschäfte zu erledigen, welche mit Ausnahme der Frage Über die Lostrennung Tesfins und Graubündens von den lombar- dischen Bisthümern von keinem allgemeinen Jnteresse sind, Die Versammlung wird einige Wochen dauern. Den Nationalrath er- öffnete heute Herr Peyer im Hof von Schaffhausen, den Stände- rath Hr. Niggeler von Bern. Das eidgenössische Schübenfest ist gestern in Zürich eröffnet worden. Jn der Eröffnungsrede geißelte Präsident Dubs das Napoleonische Nationalitätenprinzip, auf die Schweiz hinweisend, wo die drei Nationen, welche sih eben in Jta- lien bekämpfen, „in friedlihem Verein leben und Feste feiern,“

(Fr. P. Ztg.)

Belgien. Brüssel, 5. Juli. Der König und der Graf von Flandern werden morgen, Mittwoch, London verlassen,

Großbritannien und Frland. London, 5. Juli, Die Abreise der Königlichen Familie nah Osborne, die gestern hätte staltfinden sollen, ist auf übermorgen vershoben worden, da ZJhre Majestät die Königin morgen den Vorsiß bei einem Kabinets- rath führen wird.

Cobden läßt in Rochdale ein Meeting seiner Wähler ver- anstalten, auf dem er die Gründe, weshalb er nicht ins Kabinet

treten wollte, auseinanderzuseßen beabsichtigt.

In der gestrigen Sißung des Oberhauses beantragte Lord Brougham einige Ausweise über die Wirksamkeit des neuen Ehe- \cheidungs- Gerichts und griff dieselbe als demoralisirend an. Der Lord- Kanzler vertheidiate den Gerichtshof, obgleich zugebend, daß derfelbe in manchen Einzelnheiten einer Reform bedürfe, Die Ausweise wurden an- Der Herzog von Marlborough beantragt darauf einen Sonderausshuß über die Art, wie die Kirhenbau-Abgaben vertheilt und erhoben werden. Er erklärte sich dabei ziemlih unverblümt gegen ihre Abschaffung. Der Erzbischof von Canterbury unterstüßte den Antrag und kann die Abschaffung der Abgaben, ohne Le vorher ein Ersaß für fie gefunden is, nicht zugeben, Lord Portman sagt, die Erhebung der Abgabe sei mit Mißbräuchen verbunden, die um jeden Preis wegreformirt werden müßten, und die Zeit dränge, denn es drohe sonst ein Konflikt mit

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‘dem andern Hause einzutreten. Der Bischof von London vertheidigt

dié Staatskirche und erklärt, daß das Gerede von ihrer Unpopularität entwéder ganz grundlos sei oder jedenfalls auf Uebertreibung beruhe. Der Untrag wurde genehmigt. j y i

m Unterhause legte Mr. Gladstone nah seiner Wiederwahl für die Universität Oxford den Parlamentscid ab. Mr. Griffith fragt, ob der britische Konsul in Nio von seiner amtlihen Stellung und Befug-

niß Gebrauch gemacht habe, um die Ausführung cines Sklaven-Lieferungs-

Koniraktes, den eine britische Bergbau - Gesellshaft mit einem gewissen Santos geschlossen hat, zu verhindern? Lord John Russell erwiedert, es seien Schritte geschehen, um die Direktoren der Compagnie wissen zu lassen, daß ‘sie, im Fall die Skíaven verkauft würden, den geseßlichen Strafen und Bußen ausgeseßt wären. Der Schatkanzler (Mr. Gladstone) erklärte auf Befragen, daß er gleich nach Erledigung einiger dringender Voranschläge seine finanzielle Darlegung machen werde. Lord Clarence Paget erklärt, die Negierung beabsichtige, noch im Laufe diesex Sesfion eine auf die Empfehlungen der Königlichen Kommission über die Flottenbemannungsfrage gegründete Bill einzubringen.

Frankrei. Paris, 5. Juli. Der „Moniteur“ bringt heute den Bericht des Obersten Schmidt, Kommandanten des päpii- lichen Schweizer - Negiments, über die Einnabme von Perugia" und macht dazu folgende Bemerkung: „Schon der bloße Name dieses Offiziers, welcher in franzöfischen Diensten gestanden und erft jüngft eine Auszeihnung vom Kaiser erhalten hat, würde genügen , die meiften jener grundlosen Behauptungen umzuwerfen, durch welche man sich angestrengt hat, das Verfahren der Truppen des heiligen Vaters zu beshimpfen.“ Das amtlice Blait veröffentlicht ferner die crste Liste der für bie italienisde Armee eröffneten Naticnaît- Subscription. Die Zahl der vor der Sclacht von Solferino dur Kriegsschiffe nah Frankrei gebrachten Krieasgefangenen wird vom „Moniteur“ auf 8393 angegeben.

Der Bischof von Troyes, Msgr. Coeur, hat an die Geisilich- keit und die Gläubigen seiner Diözese ein Ausschreiben gerichtet, welches man im „Journal des Débats“ abgedruckt findet :- Frank- rei erfüllt in Jtalien auf die uneigennüßigste Weise die Aufgabe der Fürsehung und wird, treu seinem Schwur, den heiligen Stuhl gegen alle Erschütterungen s{chühen.

Aus den chinesishen Gewässern vom 5. Mai sind Natrichten Über Marseille eingetroffen. Der franzöfishe Admiral Rigault de Genouilly ist mit dem Kern der franzöfishen und spanischen Streit- kräfte von Saigun abgerückt, um in dex Turo - Bai Verstärkungen an sih zu ziehen und alsdann den längst beabfihtigten Zug gegen die Hauptstadt von Anam, Hue, zu beginnen,

Italien. Eine in Vern, den 6. Juli, eingegangene De- pesde aus Chur von demselben Tage theilt "mit, es sei eine - Stafette aus Bormio mit der Nactriht in Tirano eingetroffen, daß ein Tyroler Schützen - Corps von 3000 bis 3500 Mann das Veltlin bedroht hatte, und daß dasselbe von einigen Kolonnen Garibaldi's und Cialdini's von Bormio nach der ersten Kantonirung am Stelvio-Paß zurückgedrängt worden sei, Die Tyroler sollen hierbei beträchtlihe Verluste erlitten haben; das Garibaldische Corps hat zehn schwer Verwundcte, das Corps Cialdini's 3 Todte und 4 Verwundete.

Aus Locarno wird von demselben Tage gemeldet, daß die sardinishen Dampfer dem Verkehr übergeben worden sind.

Verona, 1. Juli. Gestern und vorgestern fand im Lager vor Verona die Vertheilung der Tapferkeits - Medaillen an die italienishen Jufanterie-Regimenter Erzherzog Sigi8mund und Frei- herr von Wernhardt statt. Se. Majeftät der Kaiser, welcher am blutigen Tage von Solferino Augenzeuge war von der wackeren Haltung der leßteren Regimenter, von denen einige Abtheilungen fih au hei Magenta mit Auszeichnung geschlagen haben, beauf- tragte den General-Adjutanten FML. Baron Kellner mit der Stell- vertretung Allerhöchstseiner Person bei dem erhebenden bedeutungs- vollen Afte. An die Truppen richtete der Stellvertreter Sr. Majestät die nachfolgenden Worte in italienisher Sprache:

„Soldaten! Se, Majestät unser erhabener Monarch hat mix die ehrenvolle Misfion übertragen, jene von Euch mit der Tapferkeits-Medaille zu s{chmücken, welche sich vor dem Feinde ausgezeichnet haben und dem ganzen Regimente die Allerhöchste Anerkennung für Eure tapfere Haltung auf dem Schlachtfelde und für Eure troß aller {chmählichen Verleitungébversuche der Umsturzpartei bewahrte Treue bekannt zu geben. Jch habe Euch außer- dem zu eröffnen, daß Se. Majestät mit Nücksiht auf die gegenwärtige Lage dieser Provinzen sich allergnädigst bewogen gefunden haben, Euch in das Junere der Monarchie zu verlegen, und auch unter diesen Umständen und bei dieser neuen Bestimmung auf Eure exemplarische Haltung und bewährte Treue bauen !“

Die endlosen jubelnden Evviva l’Imperatore flangen wie ein feier- licher Schwur, wie ein heiliges Gelöbniß, des Kaiserlichen Vertrauens würdig bleiben zu wolken. Der Verlegung dieser Truppen aus ihrer Heimath in das Junere der Monarchie liegt die rein menschliche Nück- sicht zu Grunde, den italienishen Soldaten die schmerzlihen Gemüths- Bewegungen zu ersparen, welhe sich im Kampfe gegen Brüder seines Volkes im Kriege auf heimathlichem Boden Jedem aufdrängen müssen, der ein warmfühlendes Herz im Busen trägt. Daß die Verführungskünste shaam- und ehrloser Sendlinge mahk- los an ihnen abprallen, haben sie durch Ergreifung und Auslieferung der zum Meineid und Treubruch Verlockenden bewiesen; daß sie an Tapferkeit