1859 / 160 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E R O E E E E Sh

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Bescheid. vom 6. Juni 1859 betwve ffewd? di S telle vertretung fkonzessionirker Schankwirthe.

r X. wicb auf die Vorstellung vom 6. April d. J, a belèesfend die dem Kaufmanne N. daselbst bei Ausübung des Getränfe - Kleinhandels Seitens der Königlichen Ne- gierung zu N: auferlegten Beschränkungen, daß ih die Verfügungen der genannten Königlichen Re-

14. Januar und 24. März e. im Allgemeinen nur billigen kazn,

ach der ausdrücklicben Vestimmung des §. 63 der Allg. Cas Ordnung vom 17. Januar 1845 ift bei tem Kleinhandel mit Getränken 2c. der Betrieb durch Stellvertreter nicht statthaft, ein Grundsaß, der s{chon aus den Vorchriften ¿u 3. Und O. der Allerh. Kabinets - Ordre vom 7, Februar 1839 (Ges. - Samml. S, 18) folgt, und der selbs vor Erlaß dieses lehteren Gesetzes

its in Kraft ftand. i T

4 Von A Lrstedt es si jedoch, daß jene Beftimmung auf die Fälle nicht ausgedehnt werden kann, wo der Konzessions - Jn- haber zeitweise, sei es dur Kranfÿeit, nothwendige Reisen 2c., an der persönlichen Ausübung des Gewerbebetriebs gehindert ist, und deshalb war bereits in dem Resfkripie vom 18. Juli 1831 (Kampb Annalen pro 1831 S. 602) ausgesprochen, daß den konzessionirten Schänkern nachgelassen sei, für die Fälle ihrer Abwesenheit vom Orte sih Stellvertreter zu beftellen , daß aber zuvor die desfallsige Genehmigung der Ortspolizei-Behörde eingeholt werden müsse.

Dieser Beschränkung, bei welwer es auch weiterhin bewendet, da dem Stellvertreter eines Schankwirths 2c. die Qualification des Vertretenen beiwohnen muß, unterliegen übrigens aile Gast- und Schankwirthe, so wie Getränke-Kleinhändler, und wenn dieselbe, wie die 2c. geltend macht, in dec Praxis nicht überall statifiudet, \o folgt daraus nur, daß. der bestehenden Vorschrift häufig zuwider gehandelt wird, nicht aber, daß von ihrer Beachtung Überhaupt Absland zu nehmen ist. | : ,

u einer wesentlichen Belästigung kann jene Beschränkung übrigens nicht gereichen, in Betracht, daß die Fálle zcitweiser per- \sönlicher Behinderung am Gewerbebetriebe do nur selten vorkom- men. Sollte ein Schankwirth 2c. unter besonderen Umsländen zum Antritt einer Reise genöthigt sein, bevor ihm die polizeiliche Ge- nehmigung der angezrigten Substitution zugeht, so hat es die Po- lizei-Behörde in der Hand, die durch die Billigkeit gebotenen d- sichten walten zu lassen. Daß übrigens die Genehmigung des Stellvertreters für Fälle kurzer vorübergehender Berhindeiungen des Konzessionirten nicht ¿u Forhern ist yorfekht sich nan felbst.

Salis fas 6 1111 Der M'nister des Jnnern. Flottwell.

cröffnet , gierung vom

An die Polizei: Verwaltung zu N.

Kriegs Ministerium.

Bekanntmachung.

Das unterzeichnete Direktorium hat bereits in früheren Jah- ren die Bedingungen zur Theilnahme an den Wohlthaten des Potsdamschen großen Militair:-Waisenhauses durch die Regierungs- Amtsblätter bekannt gemabt, Um eiverscits den mehrfach ein- gehenden unbegründeten Gesuchen dieser Art möglich vorzubeugen, andererseits zu begründeten rehtzeitigen Gesuchen Anleitung zu geben, wiederholt das Direktorium hiermit nachstehend. die Bekannr- machung der osgedachten Bedingungen (a) und. empfiehlt zugleich allen betheiligten weltlihen und geiftlichen Behörden und Verwal- tern in Stadt und Land, soviel an ihnen. liegt, im Interesse der Soldaten - Waisen bei Fertigung und Förderung diesfälliger Ein- gaben behülflih zu sein, um deren etwaige Unterlassung oder Ver- zögerung aus Unkunde der Nächstverpflichteten thunlichft abzuwenden.

a,

Bedingungen, unter welchen im Allgemeinen die Wohlthaten des Potsdamschen großen Militair- Waisenhauses verliehen werden,

Die Wohlthaten, welhe von dem Potsdamschen ilitai j a V großen Militair- Waisenhause den ehelich geborenen und bedürftigen Soldaten- Waisen ausnahmsweise, und wenn die Mittel und die Umstände es gestatten, auch solchen Waisen ehemaliger Militairs , die nah der Ent-

lassung des Vaters aus dem aktiven Militairdienste i, gewendet werden, bestehen: itairdienste geboren sind zu

A. in der Aufnahme; B. in Bewilligung eines Pflegegel des, A, Aufnahme.

-Xônnen, foweit der Naum gestattet, in die Anstalten aufgenommen werden, wenn sie ganz gesund sind und im Alter von 6 big 12 Jahren fich befinden. driG ie 7 2:

2) M Kuchen, sowohl evangelischer als fatholisher Konfession, finden in dem Militair-Waisenhause zu Potsdam Aufnahme. ¿I

3) Die Mädchen evangelischer Konfession werden in dem Militair: Mädchen-Waisenhause in Preß \ch, die Mädchen, welche dem fatho: lishen Glaubensbekenntnisse angehören, auf Kosten der Stiftung in katholischen Erziehungsansftalten üntergebracht. i |

4) Die Aufnahme erfolgt in Potsdam zu Ostern und zu Michaelis, in Prebsh nur zu Ostern jeden Jahres. Für die fkatholishen Er. ziehungs-Anstalten ist die Aufnahme für jezt an keinen bestimmten Zeitpunft gebunden. A H

5) Der Andrang der Anwärter und Anwärterinnen für die Anstalten in Potsdam und in Preßsch ist indeß stets so groß, daß nur éin Theil der Bewerber aufgenommen werden kann. Die Auswahl der: felben aus der Zahl der als berechtigt und berüdsihtigungSwerth zu dieser Wohlthat Aufgezeichneten, erfolgt nach Maßgabe der mili- tairishen Verdienstlichkeit der Väter und der Bedürftigkeit der Fa: milien unter BVerücksichtigung des Alters der Aufgezeichneten und thunlicher Veachtung der Zeit ihrer Aufzeichnung.

B... Pfbeg e geld.

1) Das Pflegegeld wird auf die elternlosen oder vaterlosen Soldaten: Waisen bis zum vollendeten 14, Lebensjahre oder bis zu threr etwaigen Aufnahme in eine Erziehungs- Anstalt verabreicht. :

2) Die Bewilligung des Pflegegeldes beginnt wenn die Etatsmiitel es gestatten von dem Monate ab, in welchem das, mit den nöthi gen Beweisstücken eingegangene Gesuch als berücksichtigungSwert) anerkannt ist. °

3) Das Pflegegeld erfolgt in bestimmten Säßen nah Maßgabe der Militair-Charge und der militairischen Verdienstlichkeit des Vaters und der Bedürftigkeit der Familie als ein Beitrag zu den laufenden Kosten für die Ecnährung und Bekleidung der Kinder und daher niemals für eine rückliegende Zeit.

Mit der Entlassung der Waisen aus den Anstalten oder mit den zurückgelegten ‘1äten Lebensjahre der Kinder hört die Fürsorge des Wai senhauses für dieselben auf und fällt wieder den Angehörigen oder der geseßlich dazu verpflichteten Gemeinde allein zu.

Die Anträge auf Unterbringung dcr Militair - Waisen in den Er

ziehungs - Anstalten oder auf Bewilligung eines Pflegegeldes find

an das unterzeichnete Direktorium des Potsdamschen

großen Militair-Waisenhauses hier in Berlin

zu richten und dazu in der Negel folgende Schriftstücke beizubringen :

1) die Militairpapiere des Vaters, aus welchen hervorgehen muß, daß derselbe im aktiven Militairdienste Jnvalide geworden oder gestorben ist, oder daß er Feldzüge mit- gemacht oder eine lange Neihe von Jahren bei der Fahne gedient hat. Die Ableistung der allgemeinen geseßlichen Militair-Dienstpflicht Seitens der Väter im stehenden Heere, in det Neserve und in der Landwehr verleihet daher, als solche allein, den Kindern keinen Anspruch auf die Wohlthaten des Militair Waisenhauses ; der Todtenschein des Vaters und, wenn auch die Mutter todt ift, der Todtenschein der Mutter; die Taufscheine der Kinder unter 14 Jahren, für welche die Wohl- thaten in Auspruch genommen werden; ein amtlihes Dürftigkeits-Attest und, wenn für Kinder verstorbener Gendarmen oder solche Soldatenwaisen, deren Väter als versorgungs berechtigte Militairs eine Anstellung im Cibvildienstt gefunden hatten, ein Pflegegeld nachgesucht wird;

9) ein amtlicher Ausweis, daß für die Kinder noch: kein fortlaufende Erziehungsgeld aus Staatsfonds gezahlt wird, die Bewilligung eines solchen auch nicht in Aussicht fteht.

Es empfiehlt sih sowohl im Jnteresse der Waisen, als zur Förderung

6 L els daß die ersten Anträge auf Bewilligung der Wohlthaten in

er Nege

a) tür die Kinder der im aktiven Dienste verstorbenen Unteroffiziere und Soldaten sofort nah dem Ableben des Vaters von dessen Truppentheile formirt dur die Militair-Jntendanturen,

b) für die Kinder der nah ihrer Entlassung aus dem aktiven Dienste verstorbenen Militairs, in den Städten von den Magisträten, au! dm Lande von den Landrathsämtern oder auch von denjenigen Behörden, bei welchen die verstorbenen Väter angestellt waren,

an das unterzeihnete Direktorium gerichtet werden.

Berlin, don 18, Jui 1539,

Königliches Direktorium des Potsdamschen großen Militair-Waisenhauses.

Hering. Knauff., Günther.

Bekanntmachung vom 23. Juni 1859 betreffend den Verkauf der Dienst-Ordnung für die Feld- Proviant-Aemter.

Die „Dienst -Ordnung für die Feld- Proviant - Armter“ von 14, Jum d, J. ist der Königlichen Geheimen ‘Ober - Hofbuch- druckrrei (R. Deer) in Berlin Wilhelmsstraße Nr. 75 in U gegeben worden, er Ladenpreis i O Ffiaoficit PUUIS t auf 15 Berlin, den 23, Zuni 1859, Kriegs: Ministerium. Militair-Oekonomie-Departement.

E iilbergroshen p10 Exemplar

1) Elternlose oder vaterlose Söhne und Töchter verstorbener Militairs

Hering, Messerschmidt.

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__ Angekommen: Se. Excellenz ‘der Staats - Minister und Minister für dïe landwirthschaftliven Angelegenheiten , Graf Püdckler, von Königs -Wusterhausen,

Personal-Veränderungen in der Armee. Dffiziere, Portepee : Fähnriche 2c.

Ernennungen, Veförderungen und Versegungen.

Dem. :29;J uni.

y. Clausewiß, Port. Unteroffiz. vom Kadettencorps, als char. Port. Fähnr. in das 22 Juf. Negt. verseßt. Huye, Hauptm. und Battr. Chef vom 1. Art. Negt., unter Entbindung von dem Kommando zur Dienst- leistung bei dem Kri-gsministeriuum, Gaede, Hauptm. und Battr. Chef vom 2. Artillerie-Negt., Nudolph, Hauptmann und Battr. Chef vom 3, Artillerie-Negt., Schmidt, Hauptm. und Battr. Chef vom 4. Artillerie- Regiment, Nedtel, Nohde, Hauptleute und Batterie - Chefs vom 9. Art. Negt., Haenel, Hauptm. und Battr. Chef vom 5., unter Verschung zum 6. Art. Negt.,, v. Ramm, Hauptm. und Battr. Chef vom d., unter Verseßung zum 2. Art. Regt, Niebel I, Hauptm. und Battr. Chef vom 6. Art. Negt., Wölk, Grape, Hauptl. und Battr. Chefs vom 7. Art. Negt., Hendewerk, Hauptmann und Battr. Chef vom 8. Artill. Negt., Kriege, Hauptm. à la suite des 8. Art. Negts. und Feuerwerksmeister unter Verseßung in das 8, Artill. Regt, Troschel, Hauptmann und Art, Offiz. vom Platz in Berlin, unter Verseßung in das 4. Artill. Negt., Kayser, Hauptm. und Art. Offiz. vom Plaß in Posen, v. Gleißen- berg, Hauptm. und Artill, Offiz. vom Plaß in Neisse, Conrad, Hauptm, und Art, Offiz. vom Plaß in Glogau, b. Kameke, Hauptm. und Art. Offiz. vom Plag in Köln, Perle, Hauptm. und Art. Offiz. vom Platz in Cüstrin, zu überzähligen Majors befördert. b. Zimmermann, über- zähliger Major und Art. Offiz. vom Plaß in Schweidnitz, in das Garde- Artillerie - Negiment, Seidler, überzähliger Major und Artillerie- Offizier vom Play in Graudenz, in das 1ste Artillerie - Negiment, Waldschmidt, überzähliger Major und Artillerie - Offizier voin Plaß in Erfurt, in das 3. Art. Negt., Taubert, Major à la suite des 8. Art. Negts. und Mitglied der Art. Prüfungs-Kommission, in das 1te Art. Regt. verseßt. Schür, Hauptm. à la suite des 7. Axt. Negts. u. Militair-Direktor der Geschüßgießerei, Morgen, Hauptm. à la suite des 9. Artill, Negts. und Direktor dexr Art. Werkstatt in Neisse, der Charakter als Major verliehen. v. Mechow, Hauptm, und Batt., Chef vom Garde- Art, Negt., zum Urt, Offiz. vom Plaß in Beriin, Menshausen, von Oppeln-Bronikowski, Hauptl, vom Garde-Art.-Negt., zu Comp. resp. Battr. Chefs ernannt. Hein, v. Scheliha, Pr. Lts. von demselben Negiment, zu Hauptleuten, b. Helden-Sarnow ski, v. Schroetter, Seconde-Lieutenants von demselben Negiment, zu Prem. Lieuts. befördert. b, Wasielewski, Hauptm, und Art. Offiz. vom Play in Pillau, in das 1. Art. Negt. verseßt, Jaenecke, Hauptm. und Comp. Chef vom L N une Off bon Ps o v ete, An Unt 1A Neat, zom Comp, Le: Daitr. Ses Cen. y. Freyhold, Hauptm. von dems Negt. , unter Ernennung zum Comp. Chef und Stellung à la suite des Negts. , zur Feuerwerks - Abtheil. ver- seßt. Gerhards, Matthiaß Il, Pr. Lts. von dems. Negt., zu Hauptl., Gerber, Jacobi I, Kaunhowven II, Srec. Lis. von dems. Negt., zu Pr. Lts. befördert. Grabe, Pr. Lt. von demselben Negiment, unter Beförderung zum Hauptmann in das 7. Artillerie - Regiment verseßt. Pet el, Hauptmann und Batterie - Chef vom 2. Artillerie - Regiment, zUm Ark. Ossiz: vom Plaß in EraUdenz, ZOl[ner 11, Walloqutt, Hauptl. von dems. Negt., zu Comp. resp. Battr. Chefs ernannt. Gallus, v. Dew ig, Pr. Lts. von dems. Negt.; zu Hauptl., -Nö hl I, Wasser- D Meine bot Ce Lis. von Del Meg, U P C ede Der, Bar. 9. o. Ol Pr, L don On Leg, Unter Beforderung zum Hauptm. in das 3. Artill. Negt. verseßt. Wiesing, Hauptm. und Comp. Chef v. 3. Art. Negt., zum Artill. Offiz. vom Plaß in Wittenberg, Stelzer, Kreyher, Pilet, Hauptl. vom 3. Art. Negt., zu Comp. resp. Batic. Chefs ernannt. Büsching, Corsep, Pr. Lis. bon dems. Negt., zu Hauptleuten, Wendt, Müller 1, See. Lieuts; bon dems. Negt. , zu Pr. Lts. befördert. Erdmann, Hauptm. und Art. Offiz. vom Plah in Torgau , in das 4, Art, Negt. versezt. Borkenhagen,, Hauptm. und Comp. Chef vom á. Art. Negt., zum Art, Offizier vom Play in Torgau, Hannemann, Hauptm, von demselben Regt, zum Comp. resp. Battr. Chef ernannt. Kipping, Pr. Lt. von .demsekben Negt., zum FHauptm,, Caspari, Sec. Lieut, von demselben Negt,, zum Piem. Lieut, befördert. b. Seel, Hauptm. und Artill. Offiz. vom Plaß in Minden, Arnold, Hauptm. und Art. Offiz. vom Plaß in Wittenberg, Or, b. Wengerskh, Hauptm. und Artill. Offiz. vom Plaß in Glag, in das 5. Artillerie- Negiment versezt. Böckner, Hauptmann und Batterie - Chef vom 9. Artillerie - Regiment , zum Artillerie - Offizier vom Play in Minden, Schaumann, Hauptmann u. Comp. Chef von demselben Negt. , zum Mr: D Vom Dag in Qk OLabid, Co citer, v. D Buxg, Hauptl. von demselben Negt., zu Comp. resp. Batterie - Chefs ernannt. Baron bv. Buddenbrock, Hauptmann von demselben Regt., unter Ent- bindung von dem Kommando als Adjutant der 3. Artill. Jnsy., in das Garde - Artill. Negt. verseßt. Graf v. Pfeil, Selle, Wilhelmi, Neiche, Prem. Lis, hom 5: Avkill. ¡Nogt. zu Haupll,, Hartmann, Nichter I, Philipp, Anders, Schönfelder, Sec. Lts, von dems. Negt. leßterer unter Verseßzung in das 6. Artill. Negt. , zu Premier- eleutenants befördert, Schroeter, Havptmann und Comp. Chef bom 6. Artillerie - Regiment, zum Artillerie - Offizier vom Plaß in Schweidniß, Rieger, Heller, v. Wahlen-Jürgaß, Haupil. von dems. Regt., zu Comp. resp. Battr. Chefs ernannt. v. Garczynski, v. Shweinichen, Le Bauld de Nans, Pr. Lts. von dems. Negt, zu

Hauptl, Müller, Kindler, Sec. Lts. von dems. Negt., zu Pr, Lts, be-

fördert. Broecker, Hauptm. „und Comp. Chef von der Feuerwerks- Abth., unter Belassung à la suite „des 6. Artill. Negts., zum meiner meister eraannt. Storp, v. Gontard, Bar. v. Eynatten [,, Haubps[. bom 7. Artill. Negt. , zu Comp.- resp. Battr. Chefs ernannt. v. Flo- tow, Pr. Lt. à la suite des 7. Artill. Negts., und von der komb. Festungs --Artill. Abth. , unter Beförderung zum Hauptm., in das Regt. einrangirt. b. Graevenihß, Pr. Lt. vom 7. Artill. Negt., unter Stellung à la suite des 4. Artill. Negts., zur komb. Festungs- Artill. Abth. bersezt. v. Fragstein-Niemsdorf, Pr. Lt. vom 7. Artill, Negt., zum Hauptm., Sommer, v. Frideriti-Steinmann, Sec. Lts. von dems. Negt., zu Pr. Lts. befördert. Buchwald, Hauptm. und Batterie- Chef vom 8, Artillerie-Negt., zum Artill. Offizier vom Play in Erfurt

Hildebrandt, Fastnagel, Hauptl. vom 8. Art. Regt., ersterer unter Entbindung bon dem Kommando als Adjutant der 4. Artill. Junsp., zu Comp. resp. Batterie - Chefs ernannt. Pahlke, Sabel, Pr. Lts. von

dems. Negt., zu Hauptl., Ba ck, Seconde - Lieutenant von demselben Regi-

ment, zum Premier-Lieutenant befördert. Breusing, Sec. Lt. à la suite des d. Artill. Regts. und von der komb. Festungs - Artill. Abth. , unter Beförderung zum Pr. Lt., in das Regiment einrangirt. Tuckermann,

Sec. Lt, vom 8. Artill. Regt., unter Stellung à la suite des Negts., zur fomb. Feftungs-Artill, Abthl. versetzt.

Abschiedsbewilligungen 2c. ; Den-24, Juni.

_Nüdcker, Sec, Lt, a. D,, zuleßt im 5. Jnf. Negt,, in die Kategorie derjenigen Offiziere gestellt, welche mit Vorbehalt der geseßlichen Dienft- pflicht aus dem stehenden Heere geschieden sind. i

j Dem 28. Zuni.

b. Wißleben, Oberst und Commandeur des 1. Garde-Ulan, Regts., wegen Jubvalidität der Abschied mit der Negts. Uniform und Penfion bewilligt. Erbprinz Heinrich X[IV. Neuß, Sec. Lt. à la suite dés 1. Garde - Regts. z. F., unter Verleihung des Charakters als Hauptm. mit der Erlaubniß zum Tragen der Regts. Uniform, der Abschied bewils- ligt. b, Kramer, Sec. Lt. a. D., zuleßt im 7. Jnf. Regt., in die Kategorie derjenigen Offiz. gestellt, welche mit Vorbehalt der geseglichen Dienstpflicht aus dem stehenden Heere geschieden find. Z

ns Den 29: Jaun i.

. Prinz Otto zu Salm-Horstmar, Sec. Lt. a. D,, zulegt à la suite des 11, Hus. Regts., als Sec, Lt, à la suite der Armee wieder an- gestellt und ihm gestattet, in diesem Verhältniß die Uniform des 11, Hus. Negts. zu tragen. /

Veränderungen in der Armee für die Dauer des Kriegs- Zustandes. : Mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre bom 28. Juni.

v. Colomb, Major und Commdr. des 2. Garbe - Qanbw, Kav- Negts, in gleicher Eigenschaft zum 1. Garde-Ulan. Negt. verseßt. Mi- rus, Major vom Generalstabe der 1, Garde-Jnf. Divis.,, zum Comman- deur des 2, Garde-Landw. Kav. Regts. ernannt. v. Oberniß, Major aggr. dem 1. Garde-Negt. z F., unter Velassung in feinem Verhältniß als persönliher Adjutant des Prinzen Friedri Wilhelm bon Preußen Königliche Hoheit, mit der Führung der Geschäfte des Generalstabsoffiz. der 1. Garde - Jnfanterie - Division beauftragt.

Beicitamtliches.

Preußen, Berlin, 9. Juli. Das Post- Dampfschiff „Geiser“, aus Cronstadt am T7ten d. M. abzegangen, ifi in Stettin gestern Vormittag mit 26 Passagieren eingetroffea.

Unter den Lebteren befinden sih Graf Essen und Baron von Aferjhelm.

Swinemünde, 7. Juli. Von unserer Flotte liegen augen- blicklih bier im Hafen „Gefion“, „Danzig“ und „Frauenlob“, und auf der Rhede die „Thetis“, welche Leßtere jedoch zur Uebung in See gehen wird. Gestern Nachmittag erhielt der bisherige Kom- mandant der „Danzig“, Capitain v. Bothwell, eine Depesche von Berlin, vurch welche er nach dort zur Admiralität berufen wird. (Ostf. Z.)

Hldenburg, 7. Juli. Durch das heutige Geseßblatt wird die mit dem Landtage vereinbarte Klassen- und klassifizirte Eins fommensteuer für unser Herzogthum eingeführt. Der Ertrag dieser Steuer, die übrigens nicht als eine durch die gegenwärtigen Zeitverhältnisse crforderlichÞ gewordene Art von Krieg8steuer anzu- sehen is, wird bei einer Einwohnerzahl des Herzogthums von pl. min, 230,000 auf etwa 150,000 Thaler angenommen, Es ist bemerkenswerth, daß bisher im Herzogthum neben der Grundsteuer irgend cine direkte Steuer, sei es Gewerbe- Steuer, Kapitalsteuer, Kopfsteuer, oder wie sie sons heißen môge, Überall nicht existirt hat. Dadurch erhält diese erfte nicht auf Grund und Boden ruhende direkte Steuer eine besondere Bedeutung. Eine weitere Bedeutung ist derselben dadurch gegeben, daß zugleich in einem besonderen Gesche die Bestimmung getroffen ist, wonach alle von Seiten der Gemeinden für ibre Zwecke umzu- legenden Einkommen - oder Vermögensieuern künftig nicht mehr be- sonders ermittelt, sondern nur nah Maßgabe jener staatlichen Steuer sollen ausgeschrieben werden. Das Geseh tritt mit dem 1, Oktober d. J. in Wirksamkeit. (Wes. Ztg.) Bt

Sachfen. Dresden, 8. Juli, Der päpftlihe Minister des Handels, der s{öônen Künste und der öffentlihen Arbeiten,