1859 / 170 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Allerhöchster Erlaß vom 1. Juli 1859 betref- fend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee im Kreife Mühlhausen des Regierungs-Bezirks Erfurt von Mühlhausen über Windeberg bis zur Landes- grenze gegen Gr. Keula Seitens der Gemeinden i: Mühlhausen und Windeberg,

Nächdem Jh durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau ct Eh atte im Kreise Mühlhausen des Regierungs-Bezirks Erfurt von Mühlhausen über Windeberg bis zur Landesgrenze gegen Gr. Keula Seitens der Gemeinden Mühlhausen und Winde- berg genehmigt habe, bestimme J hierdurch, daß das Expro- priationsrecht für die zu der Chaussee erforderlihen Grund- ftüde, ingleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee - Bau- und Unterhaltungs-Materialien n : Chausseen bestehenden Vorschriften auf diese Straße zur Anwendung kommen sollen. Zugleich will Jch den Gemeinden Mühlhausen und Windeberg, gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter- haltung der Straße, das Reht zur Erhebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des für die Staats - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld - Tarifs, einschließli der in demselben ent- baltenen Veftimmungen über die Befreiungen, so wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften, wie diese Be- stimmungen auf den Staats-Chausseen von Jhnen angewandt wer- den, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tarife vom 29, Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung fommen.

Der gegenwärtige Erlaß is durh die Geseh - Sammlung zur ffentlichen Kenntniß zu bringen,

Berlin, den 1. Juli 1859.

Im Namen Sr. Majestät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußeua , Regent.

von der Heydt. von Patow.

Oen wut [L uro Ser H und an den Finanz - Minister.

Minísterium der auswártigen Angelegenheiten,

Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom 7. Juli 1859, betreffend die Uebereinkunft zwischen Preußen und Baiern zur gegenseitigen Verhütung und Besirafung der Forst-, Jagd-, Feld- und Fischerei-Frevel in den Grenzgebieten. Pn 13 nl 1059

Nachdem die Königlich proußishe und die Königlich baierische Regierung übereingekommen sind, wirksamere Maßregeln zur Ver- hütung und Bestrafung der Forst-, Jagd -, Feld - und Fischerei- Srevel in den Grenzgebieten gegenseitig zu treffen, sind zwischen beiden Regierungen, unter gleichzeitiger Aufhebung der Ucher- j 4, Mai einkunft vom abredet worden:

L ada da U E erpsuchten sih beide kontrahirenden Gorft-, Jagd-, Feld- und Jiswweral Frevel: Y E S Dei L as a enntniß erhalfen, nach denselben Gese Tfud) i ahn, A A selben Gesehen zu untersuchen würden, wenn sie im Julande begangen worden wären.

d Ei À t E I,

etressenden ¿Forst- und Polizei-Beamlten sollen be sei zum Zwecke der Ermittelung R ebr tns LewiSiatio: 1 wie zur Ermittelung der enlwendeten Gegenstände Haussuhungen au im Gebiete des anderen Staates zu veranlassen. Dieselben haben sich zu diesem Behufe an den Ortsvorfstand ausländishen Gemeinde zu wenden, welcher in ihrer Gegenwart zur Bornahme der Haussuchung zu schreiten hat. /

A a d N ITI.

; vorgenommene Haussuchung und deren Ergebniß i von dem Orts8vorstande ein Vrotokoll in bei A ER Le Gren, plaren aufzunehmen und eines davon dem requirirenden Beamten

Regierungen, die

Regierung verüben sollten,

nach Maßgabe der für die Staats- |

fie untersucht und bestraft werden

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der betreffenden |

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Far 1822, die nachftehenden Bestimmungen ver- | 6. April / nachftel efi ngen ver |

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welche ihre Unterthanen | sobald sie |

auszuhändigen , das andere aber unverzüglih der vorgeseßten Be- hörde einzureichen. : : ALtitel 1 V.

Die Forst- und Polizei-Beamten bleiben befugt, den auf dem Gebiete ihres Staates betroffenen Frevler zu verhaften und zur Festftelung seiner Person an die nächstbelegene Ortsbehörde ah- zuliefern.

Dieselben sind aber auc berechtigt, die Spur der Frevler in das Gediet des anderen Staates zu verfolgen und lehtere auf dem fremden Gebiete zu verhaften, mit der Verbindlichkeit jedoch , die Verhafteten unverzüglich der nächsten Polizei- oder Justiz - Behörde desselben Gebietes zuzuführen , damit von dieser der Name und Wohnort dec Verhafteten ausgemittelk werden kann.

: Urtitel. Vi

Für die Konfiatirung eines der im Artifel 1. bezeichneten Frevel, welcher von einem Angehörigen des einen Staates in dem Gebiete des anderen Staates begangen worden, soll den Proto- follen und Abschäßungen , welche von den kompetenten Forst-, Pos- lizei- uad sonfligen zuständigen Beamten des Ortes des begangenen Frevels aufgenommen sind, derselbe Glaube von der zur Aburthei- lung zuständigen Behörde ‘beigemessen werden, welchen die Gesehe den Protokollen und Abschäßungen der inländishen Beamten beilegen.

Artilel V1,

Den untersuchenden und bestrafenden Behörden beider Staaten wird zur Pflicht gemacht, die "Untersuchung und Bestrafung der zu ihrer Kenntniß gebrachten Frevel so schleunig vorzunehmen, als es nach. den Geseken des betreffenten Staates nur immer möglich ift. Der requirirenden Behörde foll das Ergebniß der Untersuchung mitgetheilt und von ter Volistreckung der erkannten Skrafe Kenntniß

gegehen werden, Ar tikel VII,

Die Vollziehung der Straf-Erkenntnisse, so wie die Beitcei- bung der den Wald-, Jagd-, Flux- und Fischerei-Eigenthümern zuerkannten Entschädigungsgelder geschieht nah den Gesehen des Landes, in weldem das Erkenntniß gefällt worden ist.

Der Betrag der Strafe, so wie der Gerichtskosten, verbleibt demjenigen Staate, dessen Behörde die Strafe erkannt hat. Da- gegen wird der Betrag des Schadens - Ersaßcs und der Pfand- Gebühren an die betrcffende Kasse desjenigen Staates abgeführt, in welchem der Frevel verübt worden ist.

Artie Ul,

Gegenwärtige Ministerial-Erklärung soll, nachdem sie gegen

E A A A sdicatac Ee 3 (Tal S 1115 ( riums auêgewecselt worden, öffentli bekannt gema werben. Berlin, den 7. Juli 1859.

Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten,

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S Borstehende Wiinifterial - Erklärung wird, nachdem sie gegen eine Übereinstimmende Erklärung des Königlich baierishen Minifc-

| riums der auswärtigen Angelegenheiten vom 1. d. M. ausgewech-

felt worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Oen, den 13 Juli 1859 : Der Minißer bo P a j Der Minifter der auswärtigen Angelegenheiten, von SMleinib.

Ministerium für Sandel,

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eiten.

G) 6 D alt o a 1A 4 A O! A 2 | Ca, A Wasserbaumeister Friedrich Albert Cremer s 0 G iff zum Königlichen Vau-Jnspektor ernannt und demsel- en eine Dau - Znspellorstelle bei dec Königlichen Ministerial - Bau- Kommisfion in Berlin verliehen worden. : :

E A E i A RR M

Das 27ste Stü der Gesek-Samml1; R I as geben o At tee jez-Sammlung, welches heute gu8ge- Nr. 5092. den Tarif, nah welchem das Brücken- und Damm- geld auf dem Ober - und Regliß -Uebergange zwischen Œrcifenhagen und Mescherin , im Regierungs - Bezirk Steitin zu erheben ist, Vom 14. Juni 1859: untér den Allerhöchften Eilaß vom 1, Juli 1859, betreffend die Verleihung des Expropriationsrechts und der fis- falishen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Seitens der Stadt Joachimsthal auszubauent en Chaussee von Neustadt - Eber8walde, im Kreise - Ober- Barnim, nah Joachimsthal, im Kreise ermfi | des Regierungsbezirks Potsdam: unter « 9094. den Allerhöchsten Erlaß vom 1, Juli 1859, betreffend

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Ungermünde,

dos Königlich baierischen Ministe-

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die -Verleibung der fisfalishen Vorrecbte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde - Chaussee von Mühlhausen über Windeberg bis zur Landesgrenze gegen Gr. Keula; unter die Bekanntmachung Über die unterm 1. Juli 1859 erfolgte Bestätigung des Statuts der zum Bau einer Chaussce von Perleberg nach Prihwalk zusammenge- tretenen Actien - Gesellshafi. Vom 12. Juli 1859, und unter die Bekanntmachung der Ministerial - Erklärung vom 7, Juli 1859, betreffend die Uebereinkunft zwischen Preußen und Bayern zur gegenseitigen Verhütung und Bestrafung der Forft-, Jagd-, Feld- und Fischerei- Frevel in den Grenzgebicten. Vom 13. Juli 1859, Berlin, bin 22, Juli 1899.

Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung

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Nr. 5095.

5096.

Ministerium der geifilihen , Unterrichts» und Medizinal - 2Lngelegeuheiten.

An der Realschule zu Jnfierburg ist die Anstellung des Schul- Amts-Kandidaten Preuß als ordentlicher Lehrer genehmigt worden.

A bg ereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten, Graf Pückler, nach Wesk- falen und der Rheinprovinz.

Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 5ten - Fnfanterie - Divifion, vol NElckenstern, m Frankfurt a. d. O.

Der Wirkliche Direktor der Steuern,

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Nath und Genetal- von Pommer- Esche, nah der Provinz

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Bervrlín, 21. Juli, Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem Commandeur der Z2sten Jnfanterie - Brigade, General-Major von Etel, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Hannover Majestät ihm verliehenen Commaudeur - Kreuzes

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ihm zweiter Klasse des Guelphen - Ordens zu ertheilen.

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1859,

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Von Michaelis 1858 bis Ostern 1859 find gewesen

Dabhon sind abgegangen

Es find demnach geblieben o

Dazu sind in diesem Semester gekommen... ;

Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden Davon befinden sich:

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«Fn der theologischen Fakultät : V L

4 cologischen ¡Fakultät : Ausländer

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Q A e L Ge N C v Fn der philosophischen Fakultät: (Wz, : | E (Auéländer

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Summa 438 Außerdem besuchen die Akabemie, als Hospitanten, die zum Höôren der Vorlesungen berechtigt sind i Gesammtzahl 445 Unter den immatrikulirten Studirenden find aus der Provinz West- falen 272, aus der Rheinprovinz 116, aus der Probinz Sachsen 9, Branden- burg 3, Schlefien 1, Posen 7, Westpreußen 12, Ostpreußen 4, Hohen- zollern 2, Ausländer 42; nämlich 19 aus dem Königreiche Hannover, 17 aus dem Großherzogthum Oldenburg, 2 aus Luxemburg, 1 aus dem Groß- herzogthum Hessen, 1 aus Mähren, 1 aus Holland und 1 aus Nord- Amerika.

Pri ramtiices.

Preufien. Berlin, 21, Juli. Nachdem Se, Königliche Hoheit der Prinz-Negent heute Vormittag von Schloß Babels- berg nah Berlin zurückgekehrt, fand unter Allerhöchstdesselben Vorsiß

Minister-Conseil statt.

| von der Instanz zu: absolyiren.

Später nahmen Se. Koniglihe Hoheit die militairishen Mel- dungen im Beisein des Kommandanten, General-Majors von Alvens- leben, und den Vortrag des General-Majors Freiherrn von Man- teuffel entgegen,

Côln, 20, Juli, Von Coblenz, resp, Ems kommend, trafen gestern Abends 105 Uhr auf der Eisenbahn Jhre Königlichen Hoßeiten die Prinzen Karl und Albrecht (Vater) ven Preußen hier ein und seßten mit dem um 115 Uhr Nachts äbgehenden Courierzuge ihre Reisen, der Erstere nach Aachen, und Leßterer nah Spaa fort. (Kölu, Ztg.)

Hannover, 21. Juli. Die Geseßsammlung veröffentlicht heute eine Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Jnnern, die Erbauung einer Eisenbaÿn von Bremen nah dem Ausfluß der

Geeste (Bremen-Geeste-Bahn) betreffend.

Jn der geftrigen Sißung der Zweiten Kammer fielen bei der Präsidentenwaßl primo loco auf den Ober-Justizrath Heise 51 Stimmen, secundo loco auf den Landdroften von Bülow 50 Stim- men, tertio loco auf decn Regierungsrath Blumenhagen 45 Stimmen,

Der Gesandte Frankreihs am hiefigen Hofe, Graf Dam- remont, ist nah längerer Abwesenheit hierher wieder zurückgekehrt,

Meecklenburg. Nostock, 16. Juli, Das Erkenntniß des

| akademischen Gericht3 in der seit einem Jahr wider den Professor

Baumgarten anlängig gemachten Untersuchungssahe wegen Preßvergehens ist heute publizirt worden. Es waren bier Stellen

| der Schrifi: „Eine kirchliche Krisis in Mecklenburg“ in Unters2chung | gezogen werden.

Jn Ansehung der Stelle S. 141, wo gesagt ift,

| daß das Konsi?orial-Erachtea „eine ganze Reihe von theils lächer- | lichen, theils empôörenden Aufstelungen zu Papier gebracht habe“,

wird der Beschuldigte einfach freigesprochen, Dagegen in Betreff der drei anderen Stellen, nämlich S. 84, wo behauptet wird, daß die drei Konsistorialräthe eventuell vom Abendmahle zurückzuweisen seien; S. 117, wo es heißt: „Dex Ohber-Bishof und: das Minille-

rium find durch die Theologen betrogen; das Konsistorium hat in

| jenem Erachten sein eigenes Grundgeseß gebrochen und der Ober-

| Kirchenrath hat die Landes-Kirchenordnung verrathen“, und endlich | S. 895, wo das Konsistorium der Menschenfurht und Menschen- | gefälligkeit beschuldigt wird, in Betreff dieser drei Stellen lautet | das Urtheil dahin, daß zwar niht mit Nothwendigkeit der rigoröôse | Charakter in

denselben gefunden Werden Tonne „. moellen fet Ver Schein einer Jnjurie allerdings vorhanden und darum Jnkulpalt Im Uebrigen habe der Beschul-

| digte die Kosten der Untersuchung zu- tragen, weil er vorher wissen B 7 [s 3 tz 1

| konnte und mußte, daß er dur seine öffentlihen Anklagen den

| Verdacht der Geseßwidrigkeit auf fih laden würde.

(H. E.)

Frantfurt a. DÎ., 19. Juli, Heute Vormittag sind die

| scit etwa aht Tagen hier gewesenen Feldbäcker, Feldschlächter 2c. | des 3. Und. 9. preußischen Armee-Corps per Extrazug der Main- | Weserbahn wieder zurückgegangen.

P is C A (V, Î:)

Stuttgart, 18, Juli, Der Rückmarsch

IBúürttemberg.

| unserer Truppen aus den Kantonnixrungen um Heilbronn ist nun

| vollendet; von der Junfanterie sind etwa 6000 Mann beurlaubt

| worden. Men UNTeL

Noch sind bei der Jufanterie 12—1500 Mann pr. Regi- den Fahnen und bei den herittenen Truppengattungen

| hat vorerst eine Beurlaubung aoch nicht eintreten köanen, bis eine

| Bestimmung über die Pferde getroffen if.

S E S E E L

Auch die Offiziere wer- den, wenigstens den Winter über, noch auf dem Kriegsstande ver- bleiben.

Bayern. München, 19. Juli, Die Truppen, welche in den jüngsten Wochen nah der Pfalz marschirten, sind von dort zurückberufen. Der den Kammern vorzulegende Gesehentwurf

beansprucht nicht 10, sondern 14 Millionen Gulden, au heißt es,

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n.

daß ein Kredit füc die völlige Durchführung .der Gerichts-Organis- sation verlanzt werden soll. Der Gesandte Bayerns am König- lihen Hof zu Berlin, Graf von Bray, welcher jüngsthin zum erblichen NReichsrathe ernannt würde, ist hier eingetroffen, um in die hohe Kammer einzutreten (N. C.)

Defterreich, Wien, 19, Juli. Majeftät dec Kaiser hat an den Erzherzog - Statthalter in Tyrol, Karl Ludwig,

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| unterm 12. Juli aus Verona nachslehendes Handschreiben zu rih-

ten geruht : : : Me

„Lieber Herr Bruder Erzherzog Karl Ludwig! Meinem Aufrufe mit Begeisterung folgend, haben die Bewohner Tyrols ihren Heerd verlassen, um die Grenzmarken- ihres Landes gegen die Angriffe des Feindes zu ber- theidigen. Ruhmreich wird diese Thatsache in den Annalen der Geschichte glänzen, als ein erhebendes Beispiel der Vaterlandsliebe und der Unter- thanentreue, worin meine braven Tyroler niemals übetroffen wurden. Nachdem Jh Mich jedoch zum Frieden entschlossen habe , fo entbinde Jh die ausgezogenen Landesshüßen für jeßt jeder weiteren Verpflichtung und ersuche Ew. Liebden, denselben gleichwie der gesammten Bevölkerung Tyrols und Vorarlbergs für ihre an den Tag gelegte Opferwilligkeit und Anhäng- lichkeit an Meine Person Meinen vollsten Dank und die Versicherung Meiner Kaiserlichen Gnade auszusprechen.