1859 / 173 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

C S

FüE die Zahlüng®der Zinsen haftet der Reinerkrag- der Bahn. A Sidle ft bie Baplun der Zinsen nachträglih die Garantie des Skaates eintreten, so werden die Obligationen demgemäß mit einem Garantiestempel versehen werden.

Die Jnhaber der. Prioritäts - Obligatioïen sind nicht befugt, die Zählung der darin vorgeschriebenen Kaßitalbeträge anders, als nah Maßgabe der im F. Z enthaltenen Amoitisation8-Beftimmuns gen, zu fordern, ausgenommen * n 5D

a) wenn die Zinszahlüng für verfallene“ und vorschriftsmäßig präsentirte“ Zins - Coupons länger als drei Monate un- berichtigt bleibt; :

b) wenn die im §, 3 festgeseßte Amortisation nidt innegehalten wird.

Ja dem Falle zu a. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, fondern das Kapital kann von dem Tage ab, an“ welchem—dieser Fall eintritt, zurückgefordert werden, und zwar bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons.

Jn dem unter b, bezeihneten Falle ift jedoch eine dreimonat- lihe Kündigungsfrist zu beobachten ; auch kann der Jnhaber einer Prioritäts - Obligation von diesem Kündigunsrehte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zah- lung des Amortisations-Quantums | hätte stattfinden sollen: Jn allèn“ Fällen .dès vorstehenden Paragraphèñ?"ift eine geseßliche Jn- vérzugsezung “nöthig, um die an den Verzug geknüpften Folgen eintreten zu lassen. 6. 8

Die in diesem Privilegium vorgéschriebenen "öffentlichen" Be- kanntmachungen müssen “in die im §: 21 der Statuten der" Rhein- Nahe-Eisenbahn-Gesellsshaft (Geseßz-Sammlung S. 791) bezeichneten Blätter eingerückt werden.

Sollte eïnes diefer Blättèr eingehen, so bestimmt“ die Direction mit Genehmigung Unseres Handels - Ministeriums dasjenige Blatt, welches an dessen Stelle treten soll.

Zu Urkünd dieses" haben Wir das gegenwärtige landesherr- liche Privilegium Allerhöch| eigenhändig ‘völlzogen und unter ‘dem Königlichen gnsiege! ausfertigen lassen , ohne jedoch den Fühabern der Prioritäts - Obligationen in Ansehung ‘ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Sciten des Staates zu geben oder den Rechten Dritter zu präjudiziren. :

Gegeben Schloß Babelsberg, den 18. Juli 1859.

(L. S.) (gez.) Wilhelm, Prinz von Preußen , Regent.

(ggez.) von der Heydt.

von Patow.

A, e

Thaler oder Gulden füddeutsher Währung.

Znhaber dieser Obligation hat einen Anthéil ‘von Thalern preußish Courant oder Gulden süddeutscher Währung an der mit Allerhöchster Genehmigung und näch dén Bestimmungen des umstehenden Privilegiums gemachten Anleihe der Nhein-Nahe-Eisenbahn-Gesellschaft.

Die Zinsen mit vier und einem halben Prozent für’ das Jahr sind gegen die am 2, Januar und 1. Juli jeden Jahres zahlbaren albjähri- gen Zins-Coupons zu erheben.

den ten Direction. (L. S.)

Der Rendant ( Unterschrift. )

Mit dieser Obligation find, für den Zeitraum vom 1sten 1860 an gerechnet, zwanzig halbjährige , Zinscoupons Nr. 1 bis 2 nebst einem Talon ausgegeben. Die Ausgabe der zweiten Serie“ bon Coupons erfolgt an den Jnhaber des Talons gemäß §. 1 des Privilegiums.

anuar

h B. Zins-Coupon M

zur AheineNahe:Cisenbaßn-Hhligation

Thaler „,..». oder .…... Gulden : süddeutscher Währung.

: Thaler preußisch Courant oder Kreuzer sliddeutscher rund Je E ne als halbjährlihe Zinsen vom A EZSAA ab an den durch öffentli i L- den Stetten i exebén, ch of Ee Bekanntmachung zu bezeichnen

Dieser Zins - Coupon wird ungültig und werthlos, wenn er nit

binnen Vier Jahren nah d ; of ; ô E sentirt wird. Jah ch dem Fälligkeitstermine zur Zahlung prä

Kreuzer

e, Talon zur Nhein-Nahe-Eisenbahn-Obligation

1388.

[2D 1 L T F a S ; R E gegen bei“ dét UntétzechGneteh “Direction kein Widerspru. eingeht, an den dur öffentlihe Bekanntinahung bezeichneten Stellen diè- (zweite) Serie der Zins-Coupons zur oben benannten, über ._Shl9:; oder: Gulden lautenden- Prioritäts-Obligation. E N den ten Direectton. (L. S.) Facsimile. Ausgefertigt :

Minifterium für Handel, Gewerbe und fentliche Arbeiten. :

Verfügung vom 22. Juli 1859 betreffend die Pofstverbindungen zwischen Wien und Konftantinopel.

Neben den bisherigen wöchentlich zweimaligen Postverbindun- gen zwishen Wien und Konstantinopel ( Abgang aus Wien Mon- tag und Donnerstag 6# Uhr früh) ist für die Zeit der Dampfschiff- fahrt noch eine dritte Verbindung zwischen den genannten Orten in der Weise hergestellt worden, daß die Abfertigung aus Wien jeden Montag; Abends, stattfindet. und die Korrespondenz- auf dem Wege über Arad, Hermannstadt, Bukarest, Ruftshuk, Varna und weiter-..mit dem Lloyd - Dampfschiffe am zweiten darauffolgenden Dienstage nah Konstantinopel gelangt.

Berlín, den 22. Juli -1859,

General. Post - Amt. Schmückert.

Ministerium der geistlichen, Unterricts- und Mediziual: Angelegenheiten.

Königliche Bibliothek.

0 der naten Woche vom 1, 86 August, findet, dem ÿ. 24 des getruckten Auszuges aus der Bibliothek-Ordnung gemäß, die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehenen- Bücher statt. Es werden daher alle diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen häben, hierdurch auf- gefordert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zivischen 9 und 12 Uhr, gegen die ‘darüber ausgestellten Empfang- scheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme- der Bücher erfolgt nach alphabetisher Ordnung der Namen der Entleißer und zwar von A.—H. am Montag und Dienstag, von J.—R. am Mittwoch und Donnerstag, und von S.—Z. am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 25, Juli 1859. ¿

Der Königliche Geheime Regierungs - Rath und Ober - Bibliothekar Pert.

Kriegs-Ministerium. D A U Wohlthätigkeit.

Der hierselbst im Jahre 1820 verstorbene Mäkler Leffmann David hat in einem Nachirage zu seinem im Jahre i815 errich- leten Testamente für hülfSbedürftige, in den Feldzügen von 1813—15 blind gewordene Krieger ein Legat von-jährlih Zwei Hundert Thalern aus der Masse, so lange sole dauern wird, ausgesetzt.

l Wie alljährlich geschehen , - so ist auch ina diesem Zahre dics Legat wieder zur Zahlung: gelangt, und es find davon 50 ¿erblin- dete Jhvaliden mit- dem Betrage von je 4 Thlr. bedacht worden.

‘Das Kriègs-- Ministerium“ fühlt sich gedrungen, dieses. Aktes E A 18 E E von Neuem,-\o wie der gegen-

g den detressenden Empfängern dadur | Y - that öffentlih Erwähnung zu Da, Eo

Berlin, den 21. Juli 1859.

Kriegs-Minifterium. Abtheilung für das Jnvalidenwesen, b, Sommerfeld,

Angekommen: Der Fürst von Pleß, von Groß-Pleß,

Berlin, 25. Juli. Se. Königliche Hoheit der Prin1-RNeae

haben , -im Namen Sr. Majestät des Königs, Verab agent Dem Geheimen Regierungs-Rath außer Dienst Volk zu Erfurt die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen RNitter-Kreuzes des St. Gregorius-Ordens zu er-

tbeilen

1389 Nichtamtliches. (1Ouf dem hiefigen Bahnhofe ein und fuhren nah einem halbftündi-

Preußen. Potsdam, 25, Juli. Jhre Majeftäten der König!und-die Königin wohnten gestern Vormittag nebst Jhren Königlihèn Hoheiten dem Prinzen und- der Prinzessin Friedri Wilhelm, der Prinzessin Friedrih Karl, dem Prinzen Albrecht (Sohn) undder Prinzesfin Alexand rine dem Gottes- dienste in der Friedenskirche ‘bri,

Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen vorgestern auf Schloß ‘Babelsberg den Vortrag des Wirklichen Géheimen Raths Jllaire und später den des Kriegs-Ministers, des General-Majors Freiherrn von Manteuffel, General - Majo:s von Alvensleben 11, Oberft-Lieutenants von Dewall unter Hinzuziehung des General-Majors von Voigts-Rhehß und des Oberst-Lieutenants von ‘Hartmann entgegen.

Lippe. Bückeburg, 20. Juli. Am heutigen Tage wurde Jhre Durchlaucht die Frau Erbprinzessin zu Schaumburg - Lippe, geborne Prinzesfin von Waldeck und Pyrmont, von einem gesunden Prinzen glücklich entbunden. (Köln, Ztg.)

Sachsen. Leipzig, 23. Juli. Mit dem heute fcüh von Dresden biex eintreffenden Kurierzuge kam eine Anzahl franzöfischer Kriegsgefangener mit an, wie es heißt, etwa 140 Mann. Von hier gingen sie nach ganz kurzer Rast auf der Verbindungébahn nach

dem bairishen Vahnhofe über, von wo fie weiter fuhren. (D. A. Z.) | | Negimenter und tamit also auch Schweizer gegen Schweizer kämpfen

Hessen. Kassel, 23. Juli. Heute Mittag hat der Vor- stand des Ministeriums des Junern, Staatsrath v. Stiernberg, in öffentlicher Sizung der Zweiten Kammer kraft allerhöchsten Auf- trags die Vertagung derselben auf drei Monate verkündigt. Jn der Ersten Kammer wird derselbe Aft heute Nachmiitag vorgenom- men werden. Der vor einigen Tagen erwähnte Antrag des Ab- gegeduelen Herrlcin, dessen Berathung auf der heutigen TageS- Ordnung stand, und welchen der Finanz - Ausschuß in folgender Fassung anempfohlen hatte: Die hohe Staatsregierung aufs angelegentlichste und dringendste zu ers suchen, s{nellmöglihsstt bei den“ marschbereit gemachten Truppentheilen eine Veurlaubung mindestens bis zur gewöhnlichen etatsmäßigen Dienst- stärke anzuordnen, auch alle für die angeordnet gewesene Marschbereit- schaft beabsichtigten Ausgaben zu fistiren,

ist also unerledigt geblieben. (Fr. P. Ztg.)

Frankfurt, 23. Juli. Am 2. Juli halte die Bundes- Versammlung die Aufstellung eines Observationscorps am Oberrhein beschlossen. Dasselbe sollte ‘aus dem 7. ‘und 8. Bundes- Armee-Corps: gebildet und von einem von der bayerischen Regierung zu“ bezeichnenden, aber dem Bunde zu verpflichtenden, höheren Mili- tair béfehligt werden. Er sollte in stetem Zusammenhange mit der von Preußen beabsichtigten Aufstellung am Mittelrhein bleiben, zu wel{her, insoweit sie ‘auf ‘außerpreußishem Bundesgebiete exfolgen sollte, die Gcnehmigung des Bundes ‘ausgesprochen wurde.

In dem Ausshußberichte, welcher“ diesem Beschlusse zu Grunde lag, war auf die Nothwendigkeit ‘hingewiesen, eine allgemeine Mo- bilifirung der ganzen. Bundesßarmee und die Herstellung eines -ein- heitlihen Oberbefehls über dieselbe herbeizuführen. N “Fn dieser Richtung wurden in der Sihung vom 4. Juli von Preußen und in der Sißung vom 7, Juli von Oesterreich Anträge gestellt, deren bundesgemäße Würdigung durch die unmittelbar darauf eintreffenden Nachrichten vom Wasffenstillstande und, von der Unterzeihuung der ' Friedens - Präliminarien aufgehalten werden

mußte.

gierung die Miktheilung, daß am 12. Juli zu Villafranca iFriedens- präliminarien unterzeihnet worden seien, nahm in Folge dessen ihren Antrag vom 7, Juli zurück, und beantragte nunmehr die Zurückführung der Kontingente und Festungen des Bundes auf den Friedensftand, Jn derselben Sizung ließ au die preußische Re- gierung ihren Antrag vom 4. Juli zurückziehen und - beantragen, den Bundesbeschluß vom 2. Juli außer Wirksamkeit zu seßen. Diesen neuerlichen Antragen gemäß faßte die Bundesversamm-

und Festungen des Bund.s in Friedensstand zurückzuverseßen und alle G dém 23. April d. J. in entgegengesehter Richtung gefaßten Beschlüsse außer Wirksamkeit treten zu lassen, indem sie von der Ansicht ausging, däß seit der Beendigung des Kampfes in Ztalien für den Bund kein Grund zu militairisen Maßregeln mehr vorliege.

fn den Sihungen dieses Monats wurden auch die Rehnungen und Nachweisungen über die Verwaltunz der Bundesfeftungen

Ulm und Mainz im Jahre 1858 und die etatsmäßigen Dotationen

derselben für das Fahr 1859 genehmigt, und verschiedene Privat- Eingaben erledigt, (Fr. J.)

Württemberg. Stuttgart, 23. Juli. Heute Mittag

tráfen 1200 Mann haierisher Truppen, vom Rheinkreise kommend,

Ju der Sihung vom 16. Juli machte die österreichische Re- |

gen. Aufenthalte nah Ulm weiter. „Ulm, 22. Juli, ‘Heute Vormittag fuhr Se, Majestät der König von Baiern von der Heerxshau von Nerfingen kommend in unsere Stadt ein, begab fih zur Besichtigung der Festungs- werke auf die Wilhelmsburg, worauf er. ohne Aufenthalt unsere Stadt wieder verließ, (U. Sch.)

Bayern. München, 21. Juli, Sämmtliche Offiziere und Militairbeamte des Hauptquarliers begleiten den Feldmarschall Prinzen Karl, dessen - Abreise diesen Nachmittag erfolgte; eiue Stunde später hat auch Se. Majestät der König die Fahrt nach Günzburg angetreten. (N. C.)

Schweiz. Bern, 20, Juli. Die den Mitgliedern der Bundesversammlung mitgetheilte Botschaft des Bundesraths spricht sih über die Motive zum Gesehe, welhes dem Fremdendienfte der Schweizer cin Ende machen soll, wie folgt, aus:

Die neuesten Erscheinungen in Jtalien machen es der Schweiz zur Pflicht, zu wirksamen Maßnahmcn zu schreiten. Wenn die Fremden- Negimenter in Rom und Neapel auch mit Unrecht Schweizer-Truppen ge-

| nannt, wenn die darin dienenden Schweizer au gegen die Geseße des

Bundes angeworben wurden, so ist dennoch nit zu läugnen, daß die fraglichen Truppenkörper in Jtalien als Schweizer - Negimenter allgemein gelten und die Schweiz dafür verantwortlich gemacht wird; dazu kommt

| die Thatsache, daß auch bei der französishen Armee in Jtalien Fremden- | Megimenter fih befinden, wovon cines vorherrschend aus Schwweizern zu-

sammengesezt ist. Je nah der weiteren Enutwickelung des Krieges könnte also der Fall leiht eintreten, daß Fremden - Negimenter gegen Frembden-

müßten. Diese bedauerlihen Vorkommnisse früherer Zeiten dürfen “im Juteresse der Würde und Moral der Schweizer Nation sich niht wieder- holen,

21, Juli, Die Verhandlungen des Nationalrathes nahmen heute einen etwas lebhafteren Verlauf. Als erster Gegenstand war die Neutralitäts - Politik des Bundesrathes an der Tagesordnung. Die Kommission beantragte Zustimmung zum Beschlusse des Stände- rathes, d. h. unbedingte GBenehmigung, und diese wurde ertheilt. Nun folgte das - Geseh über den Fremdendienst, Die Kom- mission beantragte Verschiebung. Jm Verlaufe der Debatte schien sich den Kommissionsgliedern die Ueberzeugung aufzudringen, die Stimmung, des Rathes sei für die beshleunigte Erlassung des Ge- seßes, und der. Verschiebungs - Antrag wurde zurückgezogen. Die Berathung - des Gesehes selbst wird wahrscheinlich nächfte Woche stattfinden. (Köln. Ztg.)

Niederlande. Haag, 21, Juli, Der Abgeordnete von Limburg interpellirte in dec Zweiten Kammer den Kriegs-Minister über die. Absichten der Regierung in Bezug auf die zum deutschen Bundés-Kontingente einberufenen limburgischen Truppen, bei welcher Gelegenheit die Wünsc(e der Limburger, von dem deutshen Bunde getrennt zu werden, lebhaft besprohen wurden. Die Regierung ift auf den leßten Punkt zwar nicht eingegangen, doch ward ihr wieder- holt ans Herz gelegt, keine Gelegenheit vorbei gehen zu lassen, um der unnatürlihen Doppel-Stellung jener rein niederländischen Pro- vinz ein Ende zu machen und. sie vom Bunde abzuscheiden. Der Abgeordnete Thorbecke verwies dabei auf den Zwiespalt im Herzen der Bundes-Versammlung selbst und meinte, es erscheine ihm nicht nöthig, bei wiederkehrender Gelegenheit sich: mit der Bereitstellung des limburgischen Kontingentes allzu sehr zu beeilen. Eine an- dere Motion, welche dahin ging, der Regierung kund zu geben, daß die Kammer es unter den gegenwärtign Umftänden für erwünscht erachte , die Mannschaften der Auêhebungen von 1856 und 1857 s{chlcunigft zu entlassen, ward mit überwiegender Mehrheit ange- nommen. (Köln. Ztg.)

Belgien. Brüssel, 22. Juli, Jn Bezug auf die Kosten, welche ben: Aushau- des antwerpener Festungs - Shstems nach der gegenwärtig offiziellen Berechnung verursachen wird, 1st der Betrag auf 48,927,000 Fr. veranschlagt, für deren Beschaffung 20 Millio- nen aus dem Anlehen von 45 Millionen verwandt, 10 Millionen durch die Stadt Antwerpen beigesteuert und die reftireude Summe von 18,927,000 Fr. auf dem Wege der gewöhnlichen Hülfsquellen

j : des S : :striiten werden sollen, lung in der Sißzung vom 21. Juli den Beschluß , die Kontingente des „Mag AMaBes He aNA :

——niddec Ulle ¿De Per, ¿der Valer der Neporutioli bon 1830, isl gestern im 79. Lebensjahre zu Brügge - gestorben, Seit dem Tage, ‘an welchem er sein Mandat al3 Mitglied der provi- sorishen Regierung -in die Hände des National-Kongresses nieder- legte, hat De Potter einer jeden aktiven Betheiligung an der Politik seines Vaterlandes auf immer entsagt. (Köln, Ztg.)

Großbritaunien und Jrland. London, 22. Juli.

Jn. dex gestrigen Oberhaus-Sißung beantragte der Lord-Kanzler

ie zweite Lesung der Bill, welche sich auf den für Ehbescheidungsfachen cio Usebten Gerichtshof bezieht. Der Gesehentwurf dringt auf Verstärkung der NRichterzahl , da die jeßigen Nichter zu sehr ‘mit Geschäften überhäuft seien, Ferner soll dem Gerichte die Ermächtigung ertheilt werden, in bes sonders anstößigen Fällen die Sache bei verschlössenen Thüren zu e handeln, Die zweite Lesung erfolgt. Es fommt hierauf der Zuftand de