1859 / 181 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1) Zwishen Stettin und St, Petersburg

wöchentlih einmal burch die Post-Dampfschiffe „Preußischer Adler“ Ri n Botttin: Sonnabend Mittags, : von St. Petersburg: Sonnabend Nachmittags.

Von Stettin geht der „Preußische Adler“ ab: : di 23. Ruli, den 6. und 20. Auguft u. #\. w. jeden zweiten Sonnabend, Der „Wladimir“ dagegen : ; den: 30; Yuli, dén 13, mb 27. August u. \. w. jeden zweiten Sonnabend.

2) Zwischen Stettin und Stockholm

wöchentlich einmal durch die Post - Dampfschiffe „Nagler“ und

Nordstern“, :

O Dienstag Mittags, von Stocfholm: Dienstag Morgens.

Von Stettin geht der „Nagler“ ab: Don 10 Ui den 2, 160, Und 390. Auguft u. s... zweiten Dienstag.

Der „Nordstern“ dagegen : oen 20. Ui, Den 9, -Und zweiten Dienstag.

¿a MUgunN U, s. Ww.,

3) Zwischen Stralsund und Ystadtk

wöchentlih zweimal, durch das Post-Dampfschiff „Eugenia", . : aus Stralsund: Sonntag und Donnerstag Mittags, aus Vftadt: Dienstag und Sonnabend früh.

4) Awiswen- Stettin und Kopenhagen

wöchentlich zweimal durch das Poft-Dampfschiff „Geiser", aus Stettin: Mittwoch und Sonnabend Mittags, aus Kopenhagen: Montag und Donnerstag Nach-

mittags.

Die Passage- und Frachtgeld-Tarife, so wie überhaupt alle auf die Benuzung der Schiffe geltenden Bestimmungen können bei einer jeden preußischen Post - Anftalt eingesehen werden. Außerdem er- theilen Auskunft die Post-Dampfschiffs-Agenten : : E

A, Warmuth in Berlin. C..F. Kaerger in Breslau. J. W. Weiler in Cöln. Conftantin Württenberger.in Bremen. Johann Carl Seebe in Dresden. .G. A, Zipf in Frank- furt a. M. Gerhardt C Hey in Leipzig. _W, Löwenthal in Wien. Carl Preinitsch in Triest. Martin Spenge-

lin& Co, in Lindau, VveP. J. Vi el & fils in Brüssel. Michell |

E Depierré, No. 42 rue neuve S8t. Augustin in Paris.

C. F. Dolz, No. 14 rue de l’Echiguier in Paris. Berlin, den 17. Juli 1859. General-Post-Amt,

Schmücckert.

Verfügung vom 26. Juli 1859 hetreffend die Postverbindungen zwishen Wien und Konstantinopel,

Jn Folge der Wiedereinrihtung der Dawmpfschifffahrten des Lloyd zwischen Triest und Konstantinopel werden die Postverbindungen zwis{en Wien und Konstantinopel während

Oesterreichischen

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der weiteren Dauer der diesjährigen Donau-Dampfschifffahrten in

folgender Weise unterhalten werden :

Abgang von Wien. Ankunft in Konfstanti-

nopel,

1) Montag früh um 6 Uhr 30 Am nächsten Sonntage früh, Min, (über Temesvár, Ba- ziasch, Galacz), Montag Abends um 7 Uhr (úber Arad, Hermannstadt, Bukareft, Varna). Mittwoch früh um 6 Uhr 30 Min, (über Temesvár und Semlin), Donnerstag Abends um 8 Uhr 40 Min, (úber Triéft).

Dienstage früh, Am nächsten Mittwoch früh,

Am zweiten der darauf folgenden

Am nächsten Donnerstag Abends,

2) Mittwoch

Abgang von Kon-stanti- Ankunft in Wien,

nopel. á ;

1) Mittwoch Mittags (über Ga- Am nächften Dienftage Abends lacz, Baziasch, Temesvár). 5 Uhr 56 Min,

11 Uhr Nachts Am zweiten darauf folgenden

Donnerftag um 5 Uhr 56

Über Semlin und Temesvär). : Min. Abends.

3) Samftag früh um 10 Uhr Am nächften Freitage um 5 Uhr

(über Triest). 47 Min. Abends.

Die Post-Anftalten werden hiervon unter Bezugnahme auf die General-Verfügung vom 14. d. Mts. (Poft - Amtsblatt Nr. 21) mit der Anweisung benachrichtigt, sih bezüglih der Spedition der Korrespondenz nach Konstantinopel danach zu achten.

Berlin, den 26. Juli 1859. General - Post - Amt.

Schmüdckert.

Bekanntmachung vom 2, August 1859 betreffend die Errichtung von Telegraphen - Stationen zu Landeshut und Greiffenberg in Schlesien.

Zu Landeshut und Greiffenberg in Schlesien sind Telegraphen; Stationen eingerichtet und mit den dortigen Post-Anstalten kom- binirt worden, welche am 8ten d. Mts. dem öffentlichen Verkehr Übergeben werden.

Dieselben werden beschränkten Tagesdienft haben , d. b. an den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 7 Uhr Nachmittags, an den Sonntagen nur von 2 bis 7 Uhr Nachmittags geöffnet sein. Für die Beförderung von Depescten nach resp. von Landeshut und Greiffenberg gelten die Bestim- mungen des Reglements für die telegrapbishe Korrespondenz im Deutsch - Oesterreichischen Telegraphen - Verein vom 10ten Dezem- ber 10090.

Berlin, den 2.

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August 1859.

Königliche Telegraphen - Direction.

Gottbrecht.

Bekanntmachung.

Der neue Kursus am Königlichen Gewerbe-Jnstitut für Mecha- niker, Chemiker, Bauhandwerker und Schiffbauer, welce sich eine hôbere theoretishe Ausbildung aneignen wollen, beginnt am 1. Of- tober d. J. Die Bewerber um Aufnabme in die Ansialî haben sich bis zum 1, September d. J, unter Einreichung des Ge- burtsscheins und des Zeugnisses der Reife von einer zur Abhal- tung von Entlassungs-Prüfungen berechtigten Provinzial-Gewerbe- schule oder Realschule oder von einem Gymnasium na Maßgabe des Regulativs für die Organisation des Gewerbe-Jnstituts vom 9 Juni 1850 schriftlich bei dem Unterzeichnetei zu meld-n, Diejenigen, welche sich cinem mechanischen Fache widmen oder Bauhandwerker oder Schiffbauer werden wollen, müfsen außerdem durch beglaubigte Atteste nahweisen, daß sie mindeftens ein volles Jahr praktishe Arbeiten als ihre Hauptbeschäftigung getrieben haben.

Für den Besuch eines vollständigen Kursus einer Klasse ift ein Honorar von 40 Thlrn. jährlich in Quartalraten im Voraus zu entrihten. Außerdem hat jeder Zögling der Anftalt, welcher fi als Chemiker ausbilden will, mit dem Eintritt in die IL. Klasse, außer dem für alle Zöglinge gleihmäßig normirten Honorar von 40 Tblrn, noch ein Honorar von jóhrlih 50 Thlru. zur Bestreitung der baaren Auslagen für die Arbeiten im Labora- torium zu zahlen.

Berim; den 29, Juni 1859.

Der Geheime Bau - Rath und Direktor des Königlichen Gewerbe- Jnflituts.

Nottebohm,

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Jusftiz s Ministeriunze.

Der bisherige Stadt - und Kreisrichter Kretschmann in Magdeburg ist zum Rechtsanwalt bei dem “Kreisgericht in Burg und-zugleih- zum-Notar im Departement des Appellationsgerichts zul Lago vurg, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Burg, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Mtedizinal-: Angelegenheiten.

Das deutsche und das lateinishe Verzeichniß der Vorlesungen der hiestgen Universität für das Winter-Semester 1859 /60, welche am 17, Oktober beginnen, ift von heute bei

Heßling, im Universitäts - Gebäude,

20 Sgr. zu haben.

Berlin, den

on E Ge C 3 A * 4 Nektor der Universität.

Dove,

t) Die Königlichen Museen sind für den Besuch des Publikums |

geöffnet: Sonnabends und Montags in den 6 Wintermonaten von 10 bis Z Uhr,

Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr,

in den 6

Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

Zedem anftändig Gekleideten der dbezeihneten Stunden der Eintritt und

treppe aus ohne Weiteres gestattet. gleitung älterer Personen zugelassen.

Mittwochs, Donnerstags und F g Besuch der Königlichen Museen ausschließlich Einheimishen und Fremden vorbchalten , welche die Samm- lungen zu Studien irgend einer Art benußen wollen, und zu diesem Zweck der Zutritt zu denselben während der unter 1. angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Kopir- Karten oder vorgängige Eintragung in ausgelegte Buch gestattet, Der Eingang findet an diesen Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem Uebergang8bau ftatt.

Am Dienstag jeder Woche, so wie an den kirchlichen Feiertagen, námlih an beiden Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, Chars- freitage, Bußtage und Himmelfahrtstage find die Königlichen

Museen geschlossen.

Den Galerie - Dienern, Portiers 2c. is untersagt, bei der

Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. |

Berlin, den 1. April 1859.

Der General-Direktor der Königlichen Museen,

von Olfers,

dem Ober - Pedell | ersteres für 2, leßteres für |

| Oranienftraße Nr. 92, | Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangscheine

| Zahre 1848 befißen, die erneuete | Kontrole der Staatspapiere

ist an diesen Tagen während | i iy zwar durch den | Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen Frei- |

: | | Doch werden Kinder | unter 10 Jahren gar niht, Ünerwachsene aber nur in Be- | | mit Ausnahme

F Deitags . 1T ber f denjenigen |

das am Eingange |

Festtagen des Oster-, | tav ind.

Finanz -Ministeriuu. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmach ung vom 26. Januar 1859 betref-

fend die Ersazleiftung für die präfkfludirten Kassen -

Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns- Kassen scheine vom Jahre 1848.

Geseß vom 15. April 1857 (Staats - Anzeiger No. 100. S. 789 Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Anzeiger No. 103. 4 817). Bekanntmachung v. 9. September 1857 (Staats-Anzeiger No. 216.6, 1783).

_ Durth unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen 29. April 1857 und vom 7. arat “s J., find dieien E sonen, welche Kassen - Anweisungen vom Jahre 1835 und Dar- lehns- Kassenscheine vom Fahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgeseßten Präklusiv-Termins bei uns, der Kontrole der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis - oder Lokal-Kassen eingereiht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des E bom 15. April 1857 zustehenden Erfaßes aufgefordert

orden,

__ Da der Ersatz für diese Papiere dessenungeachtet noch immer nit vollständig abgehoben ift, so werden die Betheiligten nochmals aufgefordert, solchen bei der Kontrole der Staatspapiere hierselbft, oder beziehungsweise bei den Negierungs-

oder Bescheide in Empfang zu nehmen.

Zugleich ergeht au diejenigen Personen, welche noch Kassen- Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kafsenscheine vom Aufforderung, dieselben bei der rontrole oder den Regierungs-Hauptkassen zur Ersaßleiftung einzureichen.

Berlin, den 26. Januar 1859,

Haupt-Verwaltung der Staats-S chulden,

Natan. Gamet. Nobiling, Guenther.

Bekanntmachung vom 21, Juli 1859 die Ausreihung neuer - Coupon Nr. 1—8 nebst Talons zu den Niederschl

Märkischen Eisenbahn-Stamm - Actien.

tns Qu

Zu den Stamm - Actien der Niederschlefis{ - Märkischen Eisen- bahn werden neue Zins - Coupons Ser. Il. Nr. 1— i Zinsen vom 1. Januar 1860 bis dahin 1864- nebst T 15. August d. J. ah in den Vormittagsftunden von 9 der Sonn- und Fesiltage und der Tage jedes Monats, bei der biesigen Hauptkasse lichen Direction der Nieders{lesi\ch{-M ärkisc{ en bahn ausgereiht werden, Vom 15. diese Ausreihung nur in den beiden folgen.

Die Actien sind zu dem Ende mit einem nah der Nummern geordneten Verzeichnisse, wozu die ¿Formular gedachken Kasse verabfolgt werden, dort einzureichen.

Gür Auswärtige wird bemerkt, daß dergleichen Sendungen | zum 1, August k. J. die Portofreiheit genießen, wenn fie mi Worten :

y Niederschlefisch-Märkishe Eiscenbahn-Stamm- Actie fügung neuer Coupons“

Zur Vermeidung größerer Korrespondenz wird selben überlassen, dem Verzeichnisse der Actien zugleich einc tung Über den Rückempfang derselben mit den neuen Couvons u Talons beizufügen; geschieht dies nicht, so ist der Kasse die

| tung ohne weitere Aufforderung unverzüglih nah dem Rückempfanc

unter dem portofreien Nubrum:: Angelegenheiten, betreffend die Ausreibung neue

zu den Stamm- Actien der Niedersclesisch - Märkischen bahn“

| einzusenden.

Berlin, den 21, Juli 1859.

L C PDEE e SltaalS!QUiden.

Haupt - Verwaltung der

Natan,

Gamet, Nobiling. Guenther