1859 / 198 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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a. x c en des Fisfus, vertreten dur die Königliche Regierung zu | Ma D due, Bett n JImploranten, wider die Stadt N., vertreten | S deken Magistrak, Klägerin und Zmplorantin, hat der Zweite Senat | des Königlichén Ober-Tribunals in seiner Sißzung vom 22. Februar 1859, | an Wälder Theil genomiën haben 2c. 2c., für Necht erkannt, daß das Erkenntniß des Civil - Senats des Königlichen Appellationsgerichts zu | Magdeburg vom 5. Juni 1858 zu vernichten, auch in der Sache felbst das | Erkenntniß des dortigen Königlichen Stadt- und Kreisgerichts vom 12. No- | bember 857 dahin bzuändérn, daß die Klägerin mit dem Antrage, zu | erkennen, daß Verklagtex \{chuldig, 100 Thlr. 16 Sgr. 10 Pf., so wie alle | etwa spátér noch gezahlten Beiträge zu dem Gehalte des Königlichen | Polizei - Antvalis zu N. nebst Verzugszinsen seit dem 30. Zuni 1857 an

: Kämmerei-Kasse dex“ Stadt N. zurückzuzablen, derselbe auch nicht für |

F rechtigt zu erachten, weitere dergleichen Gehaltsbeiträge von der Stadt . Iu fordern, abzuweisen und die geritlihen Kosten aller Instanzen cin- eblich des Nichtigkeits-Verfahrens, unter Niederschlagung des dem Fiskus ‘afi fallenden Theils, jedem Theile zur Hälfte aufzuerlegen, die außer- tlihen aber zu kompenfiren. Von Nechts wegen. Gründe. m 30, Mai 1853 ift festges

r Bestimmung der Gesche fo

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Jm §. 62 de „Der Bürgermeiste Veschäfte zu besorgen:

L. wenn die Handhabunc

Lizei, beamten der gerichtlichen Polizci, olizei - Anwalts, vorbehaltlih der Be- Fáslen 2 und 3 andexe Beamte mit tragen. ines Gerichts fann die Vertretung der te auch für die übrigen Gemeinden

ibertragen werden,

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Der Bürgermeister N. zu N., ie Verrichtun- gen cines Polizei-Anwalts okliegen würden, b wie in dem angefochte- nen Erkenntnisse festgestellt ist, abgeschen von den Kollifionen, in welche ihn diese Geschäfte mit seinen Mitbürgern bringen würden, bei der Rônig- lihen Negierung vorgestellt, daß er wegen Ueberhäufung mit andern Be- rufêgeschäften die Polizei-Anw ltshaft nicht zu besorgen bermöge und ge- nôtbigt sei, die Uebernahme dieses Amtes abzulehnen,

Der Kreis-Landrath hat fich beistimmend darüber ausgesprochen.

In Fo!ge dessen is vom RNegierungs-Präsidium ein anderer Beamte mit den Geschäften der Polizei-Anwaltschaft beauftragt worden. Zu dem Gehalte, welches dieser Polizei-Anwalt bezieht, mußté die Stadt N, im Jahre 1854 6 Tblr. 19 Sgr. 6 Pf. und in jedem der Zahre 18595 und 1896" 46" Thlr. 28 Egr. 8 Pf, ¡usammen 100 Thlr. 16 Sgr. 10 Vf, bei: tragen. ;

Sie hat, unter Bezugnahme auf das Präjudiz Nr. 2622, lautend: „Hat die Behörde von der Befugniß, die Berrichtungen des Polizei- Antvalts einem andern Beamten zu Übertragen, Gebrauch gemacht, so fällt die Besoldung dieses Beamten nicht der Gemeinde, sondern dem Staate zur Last.“ (Entscheidungen des Ober-Tribunals Band 31 S, 146,) gegen den Fiskus den oben erwähnten Klage-Antrag erhoben, |

Der Verklagte hat den Anspruch bestritten und eingewendet, daß es in Folge déx erwähnten Umstände nötbig geworden sei, einem andern Be- amten die Geschäfte des Polizéi-Anwalts zu übertragen und dieser Beamte nur [Vertreter des Bürgermeisters sei.

Der Appellations- Nichter hat den Anspruch der Kläger für begründet erahtet. E8 sei zwar anzuerkennen, sagt er, daß aus Berüdcsichtigung lokaler Verhältnisse die Vertretung des nach dem Geseße zu den ¡Functionen der Polizei-Anwaltshaft berufenen Bürgermeisters angeordnet ift, auch liege der Gemeinde die Verpflichtung ob, ihrem Bürgermeister ausreichende Kräfte und Hülfe zu gewähren, damit ec in Stand geseßt werde, neben den in dieser Eigenschaft ihm zukommenden Geschäften auch die der Polizeci- Anwaltschaft zu besorgen, allein daraus folge uoch nicht die Verpflichtung der Stadt zu Gehalts-Beiträgen für den vom Negierungs-Präsidium mit diesen Functionèn beauftragten Beamten. Denn dieser Auftrag sei gege- ben, ohne daß die Kommune über die vom Bürgermeister dargestellten Verhältnisse, die ihn zur Ablehnung des Amtes bestimmten, vorber ges hôrt und dieselbe nöthigenfalls zur Erfüllung ihrer Pflicht, dem Bürger- meister die erforderliche Geschäftöbülfe zu verschaffen, angehalten worden. Daher sei diescr Fall so aufzufassen, daß die Bebörde von ihrer im §. 62 der Städte-Ordnung vom 30. Mai 1853 vorbehaltenen Befugniß Gebrau gemacht habe, und unter dieser Vorauésezung sci dér Stadt die Verpflich- tung zu den Gehalts-Beiträgen im Gesege nit auferlegt, é

Vom JZußploranten wird dem Nichter mit Necht die unpassende An- wendung des oben wörtlich allegirten §. 62 der Städte - Ordnung bom 30, Mai 1853 borgeworfen, E

Die in diesem Gesege der Behörde vorbehaltene Befugniß besteht in der Berechtigung, die Verrichtungen eines Polizei- Anwalts, obglei sie zu den Geschäften des Bürgermeisters gehören, einem andern Beamten zu übertragen, ivenn auch fein Hinderniß dem entgegenfteht, daß jene Geschäfte von dem in der Städte - Ordnung dazu berufenen Beamten hbe- sorgt werden, Wird von dieser Berechtigung Gebrauch gemacht, so kann es feinem Bedenken unterliegen, in Uebereinstimmung mit dem oben er- wähnten Präjudiz und deffen Motiven anzunehmen, daß! die Staats-

Negierung berpflichtet sei, den mit der Ansübung der Polizei-Anwaltschaft beauftragten Beamten zu besolden,

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Wesentlich verschieden hiervon if aber der bier horliegende Fall wenn Hindernisse vorhanden fint, die es dem Bürgermeister unmögli machen, seiner geseßlichen Verpflichtung zu den Verrichtungen eines Polizei- Anwalts nachzukommen und die Notbwendigkeit feftsteht, jene Functionen einem andern Beamten zu übertragen, Wenn in einem solhen Falle die Behörde diese Uebertragung anordnet , so genügt sie blos der durch die Nothwendigkeit herbeigeführten Verpflichtung, für den ungestörten Betrieb der Geschäfte, bei denen die Polizei- Auwaltshaft mit thätig ist, zu sorgen: keineswegs aber übt sie dadur die im §. 62 I. e. ihr vorbehaltene Be- rechtigung aus, deren Begriff oben gegeben ift. Es folgt hieraus, daß aus dem §. 62 1. c. ‘uiht berzuleiten, daß die Stadtgemeinde zu den fraglihen Gehalts-Beiträgen nit verpflichtet sei.

Der Appellationsriter legt für seine Anficht, daß der vorliegende Fall so aufzufassen sei, daß die Behörde von der im F. 62 1. ec. erwäbn- ten Befugniß Gebrauch gemacht habe, darauf Gewicht, daß die Kommune

| über die vom Bürgermeister dargestellten Verhältnisse, die ibn zur Ab,

lehbnung des Amtes bestimmten, vorher gehört und diese&e nöthigenfalls zur Erfüllung ibrer Pflicht, dem Bürgermeister die erforderliche Geschäfts, bülfe zu verschaffen, angehalten worden. A

Dieser E. wägung steht jedoch entgegen , daß es ledigli der König- lichen Regierung überlassen tvar, darüber zu beschließen, ob die Erklärung des Bürgermeisters und der Bericht des Kreis-Landraths für genügend zu erachten, um die Nothwendigkeit, einem andern Beamten die Verrichtungen des Polizei-Anwalts zu übertragen, anzuerkennen, so wie daß dieser Be- {luß der Königlichen Regierung , so lange er nicht von ibr selbst oder bon der ibr vorgeseßten Behörde aufgehoben ist, maßgebend ift.

Das angefohtene Erkenntniß war hiernach zufolge §. 4 und F: 17 der Verordnung vom 14. Dezember 1833 zu vernichten.

: Jn der Sache selb| war das erfte Erkenntniß auf die Appellation des Fiskus, wie geschehen, abzuändern.

Es ergiebt fi aus Obigem,, daß der Fall, auf den das Präjudiz 2622 si bezieht, nicht vorliegt, daß bielmebr die Behörde genöthigt ge- wesen, in Folge der Umstände, welche dem Bürgermeister die Uebernahme der Polizei-Anwaltshaft unmögli machten, namentlich der Üeberbürdung mit anderen _BVerufsgeschäften , einen anderen Beamten mit den Verrich-

inge rel beauftragen, nachdem sie die Erheblichkcit des Hinder- 2, ver weichen bei der vorgeseßten Jnfstanz na Lage [Qwerde erboben is, hat zur Folge, daß die Kommune

Polizei-Anwalts beizutragen berbunden. s §. 621. ec, mona) die Verrichtungen des Bürgermeister zugewiesen sind, beruht offenbar auf amlich auf der Absicht, an Orten, wo die Polizei- ne Person nicht binreichend beschäftigen würden, digen Beamten zu ersparen. Eg ist vorausge- ¡el-Anwalts von keinem Fommunal-Beamten, r, wie aus dem leßten Saße des §. 62 Regierung von einem anderen Staat dafür die Zahlung

gemeinde lieg ) die Verpflichtung ob, ibren

f dur Gewäbrung der erforderlichen Arbeitshülfe in den

zu segen, ille seine Amtsgeschäfte mit Unschluß der Berrichtungen

izet-Anwaltschaft zu „ejorgen. Varaus folgt, daß, wenn die Be-

eberzeugung gewinnt, daß der Bürgermeister wegen Ueber-

eren Geschäften ncht im Stande sei, die Verrichtungen des

O LAE 4, besorgen und deôhalb einen andern Beamten damit

cauftragt, die dadur erwacsende Ausgabe im Znterefse der Kommune

gemacht wird, denn diese wurde die Koften zu [ragen baben, tvelhe durch

die ihr obliegende Gewährung der erforderlichen Arbeitshülfe erwachsen möchten.

Der ledig as, für den borliegden Fall ni »enbbare

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Präjudiz 2622 ge üßte A A d A

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: Anspruch der Klägerin mußte biernach zurü Les Klägeri 1ßte b rückgewiesen werde! IgIGE 29 E gs b, as G V n n 11H j J S ) _ Der §.- der Verordnung vom 14. Dezember 1833 und: der F; 6. Zit 9 der Proceß-Orduun- re{tfertigen die ellezung in Betreff der LO0Iten. _, Ausgefertigt unter Siegel und Unterschrift des Königlichen Ober- Tribunals, S Berlin, den 22, Februar 1859 Dr. Göße.

Finanz: Minisierium. Verfügung vom 31, Viärz 1859 betreffend die Verzollung von Bildern qus künstlichen Blumen.

J erkläre mi mit der von dem Haupt-Steueramte im Be- rie vom 5. d. Mks, ausgesprochenen Ansicht dahin einverstanden daß beim Eingange von künstlichen Blumen, welche siŸ unter Glas und Rahmen besinden und mt diesen Gegenständen in eine dauernde ohne Beschädigung einzelner Theile nit aufzulösende Verbindung geseht find, auf das Ganze nur der Saß von 50 Thlr. nach Position 11. 20 des Tarifs in Anwendung zu bringen ift,

Das Haupt-Steueramt hat hiernach den mit den übrigen An- lagen zurückerfolgenden Begleitschein I, Nr. 1Y. 3811 d. d, Cöln den 17. Dezember v. J. zu erledigen und dem Waarenempfänger den zu viel niedergelegten Vetrag zurückzugeben. :

Berlin, den 31. März 1859, ;

Der General - Direktor der Steuern. An das Haupt-Steueramt für ausländische Gegenstände hier.

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Angekommen: Se, Excellenz der: General - Feldmarschall,

Ober - Befehlshaber der Truppen in den Marken und Gouverneur-

yon Berlin, Freiherr v on Wrangel, von Stockholm.

Se. Excellenz der Oberst-Schenk Kammerherr von Arnim, von Schwalbach.

Der Wirkliche Geheime Ober - Justiz - Rath, Staats-Sekretair und Präsident der JZmmediat - Justiz - Examinations- Kommission, Bode, von Thüringen.

Abgereift: Sé. Excellenz dér Staats- und Minifter der geislihen 2c. Angelegenheiten von Bethmann - Hollweg, nah Ostende.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Nath und Geheime Ka- binets-Rath Jllaire von Potsdam nah Ostende.

M ietantliches.

Preußen. Neufahrwasser, 19, Auguft. Der Schooner „iFrauenlob“ ist heute Nachmittags von einer Kreuzfahrt auf dem Pukbiger Wyck in den hiesigen Hafen cingekommen. ;

Breslau, 20, Auguft, Se, Excellenz der Ober-Präfident von Schlesien, Freiherr von Schleinit, ist heute nach Warmbrunn abgereift, um dort einen mehrwöchentlichen Aufenthalt zu nehmen.

Aachen, 18. August, Heute Nachmittag gègen 3 Uhr 50 Minuten wurde hier allgemein ein starker Erdftoß in der Richtung von Nordwest nah Südost verspürt. (A. 3)

Hamburg, 20. August. Mit dem Publicationsdatum vom 12, August hat der Senat den Rath- und Bürgerschluß vom 11, Auguft, betreffend die Angelegenheit der Abänderung der Ver- fassung, veröffentlicht. Der Beschluß ist gleihlautend mit dem Senats-Antrage, dem folgende Anlagen beigegeben find: 1) Vér- fassungs - Abscnitt, beireffend die Bürgerschaft, den Vürger - Aus- schuß und die Geseßgebung; 2) Wahl - Geseß, 3) Geschäfts - Ord- nung der Bürgerschaft, und 4) proviforisches Geseß über das Ver- fahren in streitigen Verwaltungs- und Negierungs8sachen,

Sachseu. Dresden, 20, August. Am 16, August ift die zur Revision des Entwurfes eines bürgerlichen Geseßbuches für das Königreich Sachsen und einige benachbarte Staaten be- stellte Kommission wiederum in unserer Stadt zusammengetreten. Den Vorsiß führt der Wirkliche Geheime Nath Dr, v. Langenn,

Nassau. Wiesbaden, 17, August. Zwischen dem Groß- herzogthum Hessen und dem Herzogthum Nassau ist die Verein- barung getroffen worden, daß nassauische Bauhandwerker in Hessen und ebenso hessishe im Nafsauischen die Ausführung von Bauarbei- ten ihres Gewerbes von ihrem Wohnorte aus übernehmen können, ohne fortan eines anderen Nachweises zu bedürfen, als daß fle die bezügli ihres Gewerbes übliche Prüfung in ihrer Heimath bestan- den haben und zu dessen Ausübung konzessionirt sind, (Rh. L. Z.)

LBürttemberg. Stuttgart. Der „Staatsanz. f. Würts- temberg“ bringt folgende Verfügung des Finanz-Minifteriums, hec treffend das Pferde-Ausfuhr-Verbot : _„eDa die benachbarten Zoll- bereinsftaaten der diesseits durch Königliche Verordnung bom 40, Ui l. Is, - verfügten Aufhebung der Verbote der Ausfuhr von Pferden, Schießpulver, Schlachtvieh und Hafer über die Zoll- vereinsgrenze nur in der Beschränkung auf die drei leßtgenannten Artikel fih angeschlossen habea und das Berbot der Pferde-Au®sfuhr über die ZollvereinSgrenze in denselben für jeßt noch Ffortbesteht, so wird u, st. w. angeordnet, daß Diejenigen, welche Pferde Über die Zollgrenze bei Friedrichshafen ausführen wollen, bis auf Weiteres sih mit Ursprungszeugnissen der Ortsvolizeibehörden (Schultheißen-

ämter) zu versehen haben, in welchen nahgewiesen wird, daß die : 9 F Ç ' 3 \ 14 C 2 | zur Ausfuhr bestimmten Pferde schon vor dem 1. August d. Js.

im Besiße cines württembergischen Einwohne1s gewesen sind, Y " Qr f: 4a F d L y Bayern. München, 19, August. Jhre Majestäten der

König und die i verde tron] j Prinzen Otto am 23sten hier eintreffen und Tags darauf fih zum

j y 4 » V ho Ga weiteren Sommer-Aufenthalte nah Berctesgaden begeben. Das

Geburtsfeft des Königs Ludwig wird nächsten Donnerstag in fest- |

licher Weise in Leopoldskron gefeiert, und begeben sih unsere K,

Majestäten hierzu von Berchtesgaden aus nah Leopoldskron. | : pel 15 Kat reist und sollten heute daselb eintreffen. Von den 11,003 Per-

Das Kavallerie-Lager auf dem Lechfelde wurde gestern aufgehoben,

Desterreich, Sophie siad nach Jschl abgereist. N :

Nach einer Allerhöchsten Entschließung vom 20. Zuli darf an Gymnasien in Gegenden , deren Bevö lkerung überwiegend einer anderen als der deutshen Sprache angehört, von der Beflimmung, daß die Unterrichtssprache der höheren Klassen dec Ghmnasien überall vorherrschend die deutsche sein soll, „Umgang genommen“ werden. Doch bleiben die Forderungen im Deutschen für das Abiturienten-Examen in Kraft, Die Einberufung der österreichischen Schulmänner, um über den provisorishen Entwurf der Gymnafien

Königin werden mit dem Kronprinzen und dem |

Erzherzog Franz Karl und die Erzherzogin |

zu berathen, welche s{chon im Laufe des Jahres 1858 erwartet wurde, ist abermals verschoben worden, __ Der Finanz-Minister, Sreiherr von Bruck, nah seinen Gütern in Eroatien abgereist, __ Der Feldmarschall - Lieutenant Karl Graf Thun - Hohenftein übernimmt das Kommando des Sten Armeecorps.

Dem zu Neurode in Preußish:Schlesien erscheinenden Wochen- blatte: „Der Hausfreund im Glazer Gebirge“, wurde der Post- Debit im ganzen Umfange der K, K, Staaten entzogen.

Schweiz. Zürich, 20, August. Bei dem Bankette, wel{hès zu Ehren des Geburtsfestes des Kaisers von Oesterrei ftatt- fand, äußerte Graf Colloredo: Die Anwesenheit der sämint- lichen Konferenz - Bevollmächtigten zeugt für das Gelingen unseres Friedenswerfes, (K. Z.)

Velgien. Brüssel, 20. August. Nachdem in dev geftrigen Sitzung der Abgeordneten die Worte des Krieg8-Ministers Chazal: „Es muß endli Licht, endlich ein offenes Ja oder ein offenes Nein ges sagt werden! Belgien und Europa müssen nunmehr erfahren , wie biele unter den belgischen Abgeordneten ihr Haupt unter däs Joch beugen und ihr Vaterland und ihre Unabhängigkeit der Fremdherr- schaft überliefern wollen!“ ftürmishe Erörterungen und lebhaften Protest auf den Bänken der Rechten hervorgerufen hatten, wurde heute Nachmittags der die Befestigung von Antwerpen betreffende Geseßentwutf mit 57 gegen 42 Stimmen angenommen ; 7 Mit- glieder enthielten sih der Abflimmung. Dieser Zuwachs ftammt aus dem Lager der Kleèrikalen, Von den Mitgliedern des vorigen Minifteriuums stimmten die Herren De Décker und Mercier für, Graf Vilain XIV, gegen das Geseh, Herr Nothomb enthielt fich der Abstimmung.

Großbritannien und Jrland. Lo ndon, 20, August. Die Königin und der Prinz- Gemahl gehen am Montag nach Aldershott , bleiben daselb#| über Nacht und kehren am Dienstag nach Vösborne zurück. Am 29. d. tritt die Königliche Familie ihre Herbstreise nah Balmoral an, wohin sie Lord John Russell wahr- scheinlih begleiten wird. Zu seinem Wohnsiß in der Nähe des Hofes joll ihm Abergeldie-Castle, das nahe an Balmoral gelegen ist und in früheren Jahren von der Herzogin von Kent bewohnt zu werden pflegte, eingeräumt werden.

Am Geburtstage der Herzogin von Kent gaben die Königin und der Prinz-Gemahl, wie sie jährlih zu thun pflegen, dén Ma- trosen der Königlihen Yachten, den in East - Cowes stationirten Küstenwächtern und Jufanteristen und den zu Osborne beschäftigten Arbeitern, im Ganzen nahe an 600 Personen, ein Festessen, welches in Zelten auf dem Rasen vor dem Königlichen Wohnsite hergerichtét war, Die Herzogin von Kent selb| war anwesend.

Heute ifff ein genauer parlamenñtarischer Ausweis über die finanziellen Verhältnisse Jndiens im Zahre 1857—58 veröffentlicht worden. Das Gesammtergebniß desselben ift, daß die Ausgaben sih auf 38,345,074 Pfd. belaufen haben, während die Einnahmen 29,490,941 Pfd. betrugen, und zur Deckung des Defizits 14,945 517 Pfd. in Gestalt von Anleihen angeschafft worden waren.

Eine Feuersbrunst in Liverpool hat die großen Magazine von Johnson in Asche gelegt. Der Brandschaden wird auf 29,000 bis 50,000 Pfd, veranschlagt. : |

Die Kanalflotte soll beute von Spidhead nach dem Kanal hinausfahren, um auf der Höhe von Ushant ungefähr 8 Tage zu kreuzen, und später einen Ausflug bis zum 20. September machen

Bei der diesjährigen Gemälde - Ausstellung der Akademie find dur ben Erlôs von Eintrittskarten 8400 Pfd. eingegangen. Da der Eintrittspreis pro Person. 1 Shilling beträgt, so folgt daraus, daß die Ausstellung der Akademie diesmal von 168,000 Personen besucht worden ift, | 47

Die wöchentlihe Unterslüßung, die den feiernben Bauhandwer- fern aus der Gesellschaft3fkasse gezahlt wird, ift aus finanziellen Nü: sichten reduzirt worden, Jun der ersten Woche des Strike erhtelt jeder von den gelernten Handwerkern 15 Sh, jeder der Handlan- ger 10 Sh, ; in der zweiten Woche, wo die Aussichten günstiger waren, hatte man den Beitrag auf 20 Sh. und resp. lo Sh. er- höht; in dieser Woche aber ist man wieder auf den ursprünglichen Sat zurückgekommen.

Frankreich, Paris, 20. August. Der Kaiser und die Kaiserin sind von Tarbes, wo der Kaiser den Wohlthätigkeits- Anstalten 10,000 Fr. geschenkt hat, nah St. Sauveur weiter ge- sonen, die in Folge der Zuni-Ereignisse 1818 nah Algerien depor- tirt wurden, sind gegenwärtig nur noch 138 dort und von diesen

| haben 52 Erlaubniß erhalten, in algerishen Städten, wo fie Fort-

fommen gefunden, wohnen zu bleiben. Ja Folge der Dezember: Ereignisse 1851 wurden 26,884 Personen deportirt , von welchen nur noch 1708 theils in Algerien, theils in Cayenne , theils in Corte auf Corsica in den Händen der Behörden find, „Jl Folge der Espinasseshen Sicherheits - Maßregeln wurden im Jahre 1858 deportirt 428 Personen, von denen nur noch 219 vorhanden find.

Wie franzöfishe Blätter berihten, werden im Lager von Cha-