1859 / 238 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1840

wenn dieselbe in Folge der Ueberschwemmung nach dem Ermessen des Deichamtes weniger als den halben Ertrag einer gewöhnlichen Jahre3nußung geliefert hak.

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Die schon von früher bestehenden Deichftrecken, deren Unterhaltung der Deichverband übernimmt, geben gleih den neuen Anlagen in dessen Eigenthum und Nußung über, |

Doch sôll die NUhung der Gräserei auf den Deichen den früber dazu Berechtigten überlassen werden, wenn sie dafür an Stelle des Deichverbandes die Grundentschädigungen für die zur neuen Deich- soble und zum Banket hergegebene Fläche übernehmen und sich zur Beschaffung der Erde zu den gewöhnlichen Reparaturen verpflichken, Doch müssen die Nugtzungsberechtigten sih allen Beschränkungen unterwerfen, welcbe von den Behörden zum Schuße des Deiches für nôthig erachtet werden, |

No die feühberen Berechtigten diese Leistung(n für die Grâfere!

idt übernehmen wollen, da fälll dieselbe dem Deich welcber dann die zum Deiche und zum Bankek ver- Grundfücke zu bezahlen hal.

Während dieser Zeit kann jeder Wahlberehtigte Einwendungen gegen die Richtigkeit der Stimmenzahl bei dem Wahl-Kommissarius erheben, Die Entscheidung über die Einwendung und die Prüfung dex Wahlen seht dem Deichamte zu. ;

Im Uebrigen find bei dem Wahlverfahren, so wie in Betre der Verpflichtung zur Annahme unbesoldeter Stellen, die Vors- schriften über die Gemeindewahlen analogish anzuwenden.

Der Stellvertreter nimmt in Kranlheits- und Bebinderungs, fällen des Repräscntanten dessen Stelle ein und tritt für ihn ein, wenn derselbe während seiner Wahlzeit stirbt, den Grundbesih in der Niederung aufgiebt, oder feinen Wohnort an einem entfernlen Orte wählt.

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Die Besiher dei können ihren Zeitpächter, deren Deichgenossen zun mächtigen,

Fraucn und Minderjährige dürfen ih1 geschlichen Vert1eter oter durch Bevollmächtigte ausüben,

ehört ein Gut mehzieren Besißern gemeinschastlih, so kann ur Einer derselben im Auftrage der übrigen da! ausüben

Wenn ein slimmberechtigler Gutsbesilzer de bürgerlihen Rechte durch rechtskräftiges Urtheil vi

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oben bemerkten Grundstücke dienen für Vermessungsregister vom 17, Oftober (859 und 15. März 18959. Nah Verhältniß der darin per- ¡eichneten Flächen werden die Beiträge vis zu der im Wege des §, 9 des Statutes vom 18, April 1899 erfolgten definitiven Feststellung des Katasters ausgeschrieben , wo bei die in Der Folonne „Unland“ verzetchneten Flächen, (0 wie die bereits fest- gestellten wasserfceien Höhen außer Ansaß zu (assen sind, L ie Besißer der Kieroitt - (Zrundsiücke wählen für das Deichamt Einen Neprásentanten und (Finen Stellverireke1 in der durch d. 8. des Seihstatuts vom 18 April 1855 näher bestimmten eise, TeTIer hat das Hof - Zagdami füc den Wildpark Einen Repräsen tanten, und bie Gemeinde Alt - Geltow ebenfalls Einen WMNe prásentanten und eine gleiche Anzahl von Stellvertretern U V rellen, Der Schul/e der Gemeinde Alt-Geltow ist ein für allen heren Nepiäsentantk, Die rnennung des Stellvertreters erfol agegen durch das Dorfgerichk. Außerdem bestimme Jch, daß der Y verbandes für tas olmer B1uucb vom der gewöhnliche Deich - Massenbeitrag auf} a1 hen pro Morgen festgesch! und D ' efonds auf 2000 Thlr, bestimmt De en telle folgend 3 Pf Heichkassenhbeitra

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Heichfataster für die jeh! die vorerwähnten

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für das im Herzogthume Nassau erzeugte Bier bei der Aus- fuhr nah andern Ländern , eine Steuervergütung von zwet und fünfzig Kreuzern für die Ohm geleistel werden, wenn bie ausgeführte Menge in einem Transporte an einen Empfänger mindeftens zwanzig Maß beträgt, ferner

von dem aus bem freien

in das Herzogthum *

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