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bei ähnlichen Geschäften für Staatsrehnung zukommen würden. Die Liquidationen derselben find erforderlichenfalls von der Regierung. fests
zuseken. B. Versicherungspflicht der Sozietät und Aufnahme-
»
14.
Die Versicherung exfolgt auf Grund einer speziellen Beschreibung F Taxe des betreffenden Gebäudes (§. 21. ff.), welche der Eigenthümer seine Kosten zu beschaffen und mit dem Versicherungs-Antrage dem v h germeifter (Amtmann) in duplo zu übergeben hat. 9
Herrn Gericht8assessor Starke, anberaumt. Zum (Erscheinen in diesem Termin werden alle dieje- nigen Gläubiger aufgefordert, welche ihre For- derungen innerhalb einer der Fristen anmelden me TE Hb
Wer seine Anmeldung schriftlich einrei eine Abschrift derselben is Ea la ce bei:
1929
der Akten-Jnrotulation fi zu gewärtigen, hierauf Bo LE Ma O Vormittags 10 Uhr, anderweit allhier zu er- scheinen und wegen Abschluß eines Vergleiches Verhandlung zu pflegen, wobei Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder cine be-
unserem Central -Bau - Bureau — Untersachsen- hausen Nr. 3 — zur Einsicht offen und können auch vcn dort auf portofreie Gesuche bezogen werden : Die Offerten sind mit der Aufschrift : „Lieferung von offenen Güterwagen“
stimmte Erklärung nicht abgeben, für einverstan- den mit dem Beschlusse der Mehrheit werden er- achtet werden; dafern aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen follte, i Dén L. Vat 1600, Der Publication eines Locationsbescheides, wel- er Mittags 12 Uhr rücksihtlich der Außen- bleibenden für erdffnet angesehen werden wird gewärtig zu sein, : | E Auswärtige Gläubiger haben zur Empfang- nahme fernerer Ladungen bei 5 Thalern Indi- vidualstrafe Bebollmächtigte hier oder in der Nähe hiesigen Orts zu bestellen Wir i Als curxator litis et bonorum is Herr Advo Quittungsbogen unserer Eesellsd fat Stremel in Zittau bestellt und in Pflicht ge- | 2e Einzahlung im Betrage vo nommen worden. : Vierzig Thale Großschönau, am 15. Juli 1859. in dcn Tagen vom
fähigkeit der Theilnehmer. Anträge, welche mit dem ordentlichen Termine, dem 1. Jan} e N d. 6 Kraft treten soll d wenigstens z W v mit be zufügen. ÿ. 0. raft treten sollen, sind wenigstens sehs Wochen vorher mit der Tay jy Fl en:Glilübigér, welcher nicht 14 Die Sozietät darf zur Versicherung gegen Feuersgefahr nur Gebäude, Bürgermeister (Amtmann) einzureichen. l 4 L ger, in unserem
Amtsbezirk seinen Wohnsi L R Ki und zwar nur solche Gebäude aufnehmen, die innerhalb der Provinz West- Ss . kis §. 15. lui al egép egt Tir arg Ae E A bien di) falen (§. 1) belegen sind. Bei Fabrikgebäuden und Mühlen können je- __ Jede ersicherung, ‘edarf zu ihrer Gültigkeit dex enchmigung j Orte wohnhaften E zur Praxis bei uns n doch die zum Betriebe erforderlichen Maschinen und Geräthe, insoweit sie Direction, tritt also erst mit dem Tage dieser Genehmigung in Kraft rechtigten Bevollmächtigten bestellen E R A nicht als Mobilien zu betrachten, bei Kirchen und. Schulen die Bänke und Die zum ordentlichen Eintrittstermine (§. 13.) rechtzeitig eingerei, Akten anzeigen. Wer dies unterläßt “ a Utensilien , mit den Gebäuden bei der Sozietät nach dem Ermessen der | Anträge werden als von der Direction genehmigt angeschen , wenn h Beschluß aus: dem Grunde, weil ér N Ee Direction versichert werden. Bleiben diese Stüde von der Gebäude-Ver- | dem Antragenden nicht längstens bis zum 29. Dezember die Versi, vorgeladen worden Adr anfetes p nicht sicherung bei der Sozietät ausgeschlossen, so is es gestattet, dieselben ander- der Genehmigung angezeigt hat. Anträge auf „sofortige Versicherun „} gen, welchen es is 2h Belatinksch f Gblt weit zu versichern. halten gleih mit threr Ueberreichung an den Bürgermeister (Aminq | werden die Nechts-Anwalte Schrade E fd vorläufige Gültigkeit, wenn diese nicht wegen etivaiger Bedenken geg h lidi bier, Valois in Dir )rader und Gom- Zulässigkeit des Antrags bom Bürgermeister (Amtmann) ausges, E Sen R O „und Zeterling und solches dem Antragsteller ausdrülich zu Protokoll erklärt wird; y 1 Br. G ‘ew a, O und Essenzen, von Phosphor, Knallsilber, Rnallgold und Zündmaterial folgt die Entscheidung der Direction nicht längstens binnen vier Woh Sirdatibes Kreisgericht i aller Art, Papierfabriken mit Ofentrocknerei, Lackirereien für Leder, Filz | nach Einreichung des Antrags beim Bürgermeister (Amtmann), ]o gil) A O Or und Zeug mit Trockenöfen , Kienrußhütten, Gasfabriken zum öffentlichen | Versicherung în allen Fällen als definitiv genehmigt. s 11, i Gebrauch, Ziegel- und Kalkföfen, Theershwelereien oder Kochereien und Der Gebäudebesiper erhält über die ¿Feststellung der Versicherung iy Königliches Gerichts-Amt, d. J. bei unserem Banqui Theatergebäude dürfen wegen allzugroßer Feuergefährlichkeit gar nicht auf- | vom Bürgermeister (Amtmann) unentgeltlich ausgestellte Bescheinigun Lachmann lewsfi, Unter den Linden j genommen werden. : _ 0 16, i L L i Vetlin den 18 Oftober TA50 Oiese Ausschließung bezieht sich aber nicht auf die Wohngebäude Die Bestimmungen der SF- 14, und 15, gelten gleichmäßig für 1 [2449] Beka nntma cch ung. | Nov Norinaltiniäe der Besißer solcher Fabriken 2c. oder ihrer Arbeiter, es sei denn, daß die- Versicherungen wie für Versicherungs-Erhôhungen. O dem Konfurse über das Vermögen des | selben mit den Fabriken 2c. selbst in unmittelbarem Zusammenhange sich N I H Spielwaarenhändlers Albert Theinert zu Neisse befinden. Der freiwillige Austritt aus der S ozietät und die freiwillige Hen! is zur Verhandlung und Beschlußfassung über | [243! Bölanntmachuna i 8, setzung der Versicherungssumme is nur zum [l Ana Quan einen Akkord Termin j Gs wird beabsichtigt bên Bi S Jm Uebrigen sind dex Negel nach Gebäude aller Art, ohne Unter- | hierauf gerichtete Antrag muß 8 U 1, OITODeT 058 vorhergehate auf den 9. November 18959, Vormittags | für die zum diesscitigen Bereich bas \chied ibrer Einrichtung und Bestimmung, zur Aufnahme bei der Sozietät Jahres bei dem Bürgermeister (Amtmann) angebrach! und demnä bj : O / i gazine (Berlin, Votódam, Charlottez geeignet. Die Direction isl jedoch befugt, Versicherungs8auträge abzuleh zum 1, Dezember spätestens in der g. 02 vorgeschriebenen Weise substauti bor dem unterzeichneten Kommissar im großen pro 1860 in Lieferung zu geben nen, \o wie bereits bestehende Versicherungen zu löschen: werden. Später eingehende oder bis zum l. Dezember nicht borsrif Sessionszimmer anberaumt worden. Die Be- | Lieferungslustige iverden Lemnac aufaeforbétt {) wenn cin Gebäude durch feuerpolizeiwidrige Einrichtungen , dur mäßig substantüute Anträge sind für diesen Lermin ur nicht angeb theiligten werden hierbon mit dem Bemerken in ! ihre Offerten mit der Aufschrift „E E baulichen Verfall, Zerstörung, \{lechte Feuerungsanlagen oder aus | zu erachten, i (enntniß geseßt , daß alle festgestellten und vor- | die Lieferung von Stroh für ois Magaaun sonstigen Ursachen einen außerordentlichen Grad bon Feuersgefahr | "H 9 106 S läufig zugelassenen Forderungen der Konkurs Garde-Corps“ versehen, in denen die darbietet oder einer fortwährenden Abnahme im Werthe ausgeseßt ist; | Wird die Löschung etnes ebäudes bon der Direction ohne Ant , iveit Fur dieselben weder ein Vor Angaben des zu liefernden Quantums wenn Jemand ein Gebäude , welches mit den bei der Sozietät zu des Eigenthümers verfügt, 0 sind die Beiträge mit Ausnahmá | noch cin Hhpothefkenret Pfandrecht für geforderten Preises und d versihernden oder bereits versicherten Gebäuden in demselben Ge- Fallés der doppelten Versicherung (Y 10) nur bis zum | anderes Absonderungsrecht in Anspruch | Lieferung enthalten sein müssen, meinde - Bezirke oder in dem selbstständigen Gutsbezirke (Y: 9 Der laufenden Quartals zu erheben. Ueber die Nechte der Hypothekengläu! genen wird, zur Theilnahme an der Beschluß- | Mts.,, an welchem des Vi Landgemeinde-Ordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März | in diesem ¿Falle bestimmt der Y 63. [assung üben den Akkord berechtigen die Eröffnung der bis 1856) belegen if, bei ciner Privatgesellschaft verfichert. | D. Ermittelung des We rths de r Gebäude eise, den 10. Oftober 1899, gebote in unserem j G. 9. | Versicherungs8summe gFönigliches Kreisgericht, itraße Nr. 4, stattfindei Die Direction iff ferner ermächtigt, die Versicherung feuergefährlicher | - §. 19 j / Kommissar des Konkurses | reichen Fabrikanlagen oder anderer Etablissements von größerem Umfange, bei | Die Versicherungssumme dar} den gemeinen Werth Der]cmgen 2 I O ann | Die denen Gefahr vorhanden, daß ein Feuer si leicht über die gesammten | des versicherten Gebäudes, welche durch {Feuer zerstôr! oder beshädig | bergebei Gebäulichkeiten des Etablissements verbreiten werde, nur zu einer mäßigen | den können (J. 22), niemals übersteigen. so wie Summe und gegen cine außerordentliche Prämie anzunehmen oder §. 20. Y Po'ódam zu au ganz abzulebnen. Bereits bestebende Versicherungen dieser Art kann Untex dieser Beschränkung hängl die Besimmung der Summ Oen die Direction na vorhergegangener vierteljährlicher “Kündigung wieder | welche ein Gebäudebesiger bei der Sozielät Versicherung nehmen wi [2444] Batantitmachunt ' nung der eingel von ibm selbst ab, nur muß dieje Summe 1n Beträgen, die durch di “ In dem über das Vermögen d (8 zehn theilbar sind, abgerundet und in prevßischem Courantwert) d C, H. Müller zu Brunschwig am geor Ie | Cottbus, eröffneten Konkurse ist
Harrassowiß zu Cottbus zum walter der Masse bestellt work Cottbus, den 11, Oktober
Köntgl1ch (G u l'CLOG] ( L
an die unterzeichnete Direction, unter Beifüguna e fe p Unterschrift des Submittenten ver- c ene N L i inn Ao ; G L L L . “p E o Roe a ia POSIReE O pu T ; er c. porlofret einzureicher Côln, den 16, Oftober 1859
Die Direction
der Nheinischen Eisenbahn-(
[2440]
HBerren- Mühle L. Y S» L ntt
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t Pulvermühlen, Zucklerraffinerieen, Schwesfelraffinerieen, Terpent1n-, Lad- und Firnißfabriken, Anstalten zur Fabrication bon Aether, ätherischen Oelen
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Jedem frei, seine Gebäude na OQutbefinden auch der Vrobvinzial-Feuer-Sozietät, zu versichern, insofern nung im §. 1 nit entgegensteht. Kein Gebäude aber, welches bon verfichert is, kann bei der Provinzial Feuer-Sozietät ganz eil aufgenommen, und kein Gebäude, welches bei der Provin- i etät bereits versicbert is, darf ganz oder zum Theil noch LeD( ( anderáwo versichert werden. Dasselbe gilt von den in Fabriken oder | gebührensret zu verabfolgen find, anzufertigen. 1 Müblen bcfindlihen Maschinen und Geräthen, so wie von den in Kirchen | In Der Regel genügt für die Abschähßung Ein Taxator und Scbulen befindliwen Bänken und Utensilien (§. 6). | Bürgermeister (Amtmann) die Zuziehung eines zweiten A 1x ator Findet fich, daß cin Gebäude oder die darin befindlichen, in der Ver- eines besonderen Technikers für nöthig, so hat er dieses bei «lushan! ficerungssumme mitbegriffenen Maschinen 2e. noch anderswo versichert der Taxformulare zu eröfsnen. find, so soll die Versicherung im Kataster der Provinzinal-Feuer-Sozietät rt gelöscht werden, und hat der Eigenthümer in diesem Falle keinen Ansvru& auf einen au nur theilweisen Erlaß des Beitrags. Ergiebt i einem Brande die doppelte Versicherung eines Gebäudes oder befindlichen Maschinen 2c., so fällt die Verpflichtung der Pro- r Brandvergütung, dem Eigen- Waren auf dasselbe For-
Q. a1.
Zur Ermittelung des gemeinen Werths ist durch die von der E bestellten Taxatoren oder dur vereidete Baumeister über jedes Gebäude eine genaue Beschreibung und Taxe nach den von der Dir vorgeschriebenen Formularen, welche bon den Bürgermeistern (Amtmann
[1749] Edistal-Lad
Nachdem von dem unterzeichneten Gerichtsamt auf vorgängige zu dem Berinögen
des Fabrikanten
un 4. C 99 @Roniglid Gesichts8punft festzuhalten, daß dadur 1
V Vi
Ao s 0A Bei der Taxe ist der „§Nolbenz - An Nücksicht auf die örtlichen Materialienpreise der derm alige in dem Gebäude enthaltenen Baumaterialien und Bauarbeiten fe E C i werde. Die als nicht verbrennlich anzunehmenden (von allen S bot irma L, S. für die Lokomotiven- der Erde befindlichen) Grundmauern bleiben dabei außer An]chuag der Konkursvrozeß eröffnet worden ist, so wer | und Tender-Achsen auf Umstände, welche cinem Gebäude einen imaginairen oder bon den alle bekannten und unbekannten Wor l die ganze Lour fall Umständen bedingten böhern Werth verleihen , z. B. eine günstigf Bien E E “be Vers ‘Mle u orgel auf die halbe Tour sa ein darin mit Vortheil betriebenes Geschäft u. \. W., find Vei V S us T N N Vi : K Ansprüche erhoben werden, telung des Werths außer Acht zu lassen. an die A lia nase u baben alauben, A N Fir Erxtrazüge bleiben bvrgeladen, den 22, Dezember 1809, alta Tag als Liguidations-Termin anberaumi s NOrde1 hot Stvafo dog Aus E C0 der Werth desselben außer Anschlag bleibe. SGittdinate R 2 E A H SEN, ist derjenige, welcher das freie Bauholz zu liefern verpflichtet 11, that der Wiedereinsezung i l ben 6 Mei S nd Zeit berechtigt, solches besonders zu verfichern; dies darf jedo® 7 n Cte Coba E Ml 2 Person N der Versicherungsanstalt geschehen , bei welchem das Gebäude durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte Nan zürt ist. 94 da nôtbia, durch Vormünder oder mit den C he- v 8 ls männer n hiesiger Amtsstell Die Beschreibunz und Taxe ist von dein Bürgermeister (X Gbler S “M A 7 dahin zu bescheinigen , daß sie nichts enthalte, was ihm als wf anzumelden, ¡U n u widrig bekannt ist. Jm Zweifelsfalle hat derselbe die nôthigen * béfellten Strottgert R d sfuchungen bon Amts wegen vorzunehmen odex seine Bedenften der Priorität mit dem Tages- | scheidung der Direction zu bringen, auch den Gebäude-Eigent Ul bren, binnen im Laufe des Jahres | mit geeignetem Bescheide zu versehen. | i antráat. Jm lette- | G, 40 i der | dentlichen Beiträge bei Um die durch den Verlauf der Zeil erfolgende Vermn®= welcher rüdsic n welchem der Eintritt Werths der versicherten Gebäude im Auge zu behalten, t Die 12 Uhr für ber für das ganze Jahr | jeder Zeit befugt, Nevisionen au ihre Kosten bornehmen, 1 hungen beibringen und, falls fic Dei Eigenthümer dex bon T
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Wilßelm Hoffmann T 4
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n Sf und halbe Lou , Paul in Seishenners- i :
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Feuer-Sozietät zur Zablung de
ebäudes gegenüb
tbekenbuche cingetragen, so findet die Zablung der Brand-
Beftimmung im §. b4 statt. Uebrigens soll
jeder zu ihrer Kenntniß gelangenden zanwa!tscaft Mittheilung zu machen.
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Sowohl bei der von dem Eigenthümer ausgehenden Bestimmun Versicherungssumme, als bei der Taxirung ist auch noch darau! daß, wenn der Eigenthümer des Gebäudes ctwa freies Baude dern berechtigt ist,
4 Un aTín 2 Loi nnAnEor N P L 5 und also jedes abgesonderte Nebengebäude
ere Nisikos als n Gesellschaften zur Sozietät,
bierdurch feine
der Verficherungs-
(Fifenbaßn