1859 / 280 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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i zrderungsfosten zwischen der preußischen Grenze und aris fetiea 00 anf den verschiedenen Routen

- Sgr, 5 Pfd. 38 Sgr-., S

beispielsweise wie

folgt:

a) via Oftende: 1 Pfd. 3

75 Sgr. 10 Pfd. 424 Sgr., 20 Pfdb. 71% Sgr. 50 Pfd. 1604 Sgr., 100 Pfd. 321

Sgr. 2c. j

1 Pfd. 30 Sgr., 5 Pfd. 31% Sgr.,

10 éd. 36k Sgr, 12 Pfd. 45 Sgr.

c) via Rotterdam: 1 Pfd. 235 Sqgr., 5 Pfd. 24 Sgr., 40 Pidi 31 Sgt 20 Psd. 405 Sgr., 50 Pfd. 68 Sgr., 100 Pfd. 106 Sgr. 2c.

Berlin, den 4. November 1859.

b) via Calais:

General-Post-Amt. Sc{hmüdckerk.

Bekanntmachung vom 21. September 1859 be- treffend die Portosähße für die Korrespondenz na ch dem Orient, Ost-Jndien, China und Australien 2c.

Die Korrespondenz nah dem Orient, Ost - Judien, China und Australien 2c. wird gegenwärtig von den bitreffenden Speditions-

punkten wie folgt abgefertigt stehende Portosäße in Anwendung :

und fommen dabei für Berlin na-

"T Porto

Na: Abgang von:

Dienñag und Sonnabend Nachm.

Sonnabend Nachm

Dienstag und Sonnabend Nau, 2 |

Sonntag und Donnerstag |/ Vorm. und außerdem jeden 5., 12.,/20,ú:28. des Monats Vorm.

Sonnabend 2 U. Nachm.

Montag 6b# U. früh über Temesvar und Gallacz,

Montag 7 U. Abends über Herrmannstadt und BU- kareft,

Mittwoch 65 U. früh über Temesvar und Semlin.

Sonnabend Nachm.

Sonnabend 2 U. Nachm.

Jeden 2. Sonnabend] Nam. (1, 104 29 Ore tober 1899 2c.)

Jeden 2, Sonntag Vorm. C20. SePlember, 9, 20. Oftober 1859 2c.)

Jeden 11, Und 27. des Monats 10 U Vorm.

Griechenland Triest

Marseille Triest

Marseille

p C De V

den Jonischen Juseln

Triest : Wien (Gänsern- dorf)

Konstantinopel

| Marseille Iriest Marseille

Smyrna

Alexandrien Triest Marseille

Triest

des Monats Vorm. Ost-Jndien d 27 Marseille Jeden: 9., 12, 20, 1, 28. | des Monats Vorm. London per Mar- | Jeden 3., 10., 18. u. 26, seille des Monats Abends. London per Fen el 4 12 u 20. Southampton es Monats früßb. Trieft Jeden 11. und 27. des | Monats Vorm. Marseille | Zeden 12, und j

Monats Vorm. | | j | i

28. des : Monais Vorm. London per Mar- | Jeden 10. und 26, seille | Monats Abends, London per ¡Jeden 4. und 20. Southampton | Monats früh. Triest [Jeden 11. des Vorm. Marseille Jeden 20. des : Vorm. London per Mar- Jeden 18. des seille Abends. London per Jeden 12. des Southampton früß

Auftralien Monats

Monats Monats

Monats

A, 2 Loth exfl.|

Feden 14. und 27, des 164133 41 3A

\ p

[S

l 6 12 Jeden 5, 127 20, U.28. {92/331

Dem Absender ist es freigestellt, durch einen Vermerk auf der Adresse die einzuhaltende Spedition selbs zu bestimmen. Findet fi ein solcher Vermerk auf der Adresse nicht, so werden in der Regel die Routen dur Oesterrei gewählt, da sih das Porto auf diesen in den meisten Fällen billiger stellt, als bei der Spedition über England, Berlin, den 21. September 1859.

General-Post-Ami.

Ministerium der geistlichen , Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten.

BeruanutmaQuia

Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich: die Gemälde-Galerie ,

die Sculpturen-Galerie,

das Antkiquarium

im vorderen Museengebäude;

die Sammlung der Gyps-Abgüsse, die bistorishe Sammlung der neueren Zeit und dec Modelle vou Bauwerken, Denkmälern u. #. w,, Sammlung der kleineren Kunflwerke des der neueren Zeit, Sammlung für Völkerkunde, Sammlung der nordischen Alterthümer, : Sammlung der ägyptischen Alterthümer

Mittelalters und

im neuen Museengebäude sind für den Besu des Publikums geöffnet : Sonnabends und Montags

Wintermonaten von 10 bis Z Uhr, Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr;

in den 6 in den 6

Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt: Eingang des vorderen Museums von der großen Freitrepp! aus, ohne Weiteres gestattet, Doch werden Kinder unter zeht Jahren gar nicht, Unerwacbsene ader nur in Begleitung ältere

Berfonen zugelassen.

D) Mi woMs. Donne fla 9 Und Besuch der genannten Sammlungen aussch{ließlich denjenigen Einw heimischen und Fremden vo1behalten, welche dieseiben zu Studic irgend einer Ak benußen wollen, und zu diésem Zweck dit Zutritt dazu väbrend DEC U 1, angegebenen Stunden Geg Borzeiz,ung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in da am Eingange ausgelegte Buch gestatict, ) g diesen Tagen durch die Thür des neuen Muscums unter du UebergangSbau ftatt,

turen und Kunstdrucke im neuen Musecn - Gebäude ist 2 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagea, Montag, Mittwod Donnerstag, Freitag und Sonnabend, iff der Besuch di!

vorbehalten, weiche dieselbe zu Studien benugen wollen. 5): Am Dienstag jeder Woche, 0 wie an den kit d

iben Feiertagen, nämlich an beiden Festtagen des Oster

E und Himmelfahristage find die Königlichen Museen g! s{lofsfen, /

Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen,

Berlin, den 1, Oktober 1859.

Der General - Direïtor ter Königlichen Museen.

von Olfers,

Sreitags8 ist duJ

Der Eingang findet auf

V L tp ck L ¿ c « "f , Í L z 4) Die Sammlung der Handzeicnungen, Mini}

è B e F 2 _. ; den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bi}

Cy 0) \ e! Ql G NoHNio ; “1 r : Le ser Abthei!ung aussch{ließliÞ denjenigen Einheimischen und Fremdu|

Pfingst- und LWWeihnacbtsfestes, am Nèujahrstage, Charfreitaz}

6) Den Galerie - Dienern, Poitiers 2c. ist untersagt, bei di

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Berlín , 25. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz- Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigft geruht: Dem Kuratór der Univerfétát zu Halle, Geheimen Ober- Regierungs-Rath Dr. Pernice, die E: laubniß zur Anlegung der von des Herzogs zu Anhalt-Dessau Hobeit ihm verliehenen Dcco- ration der Namens - Chiffre des hochseligen Herzogs Heinrih zu Anhalt - Côthen Hoheit in Brillanten; so oie dem ordentlichen Professor an der Universität zu Königsberg, Geheimen Regierungs- Rath Dr. Voigt, zur Anlegung des von des Her1ogs von Sacfen- Meiningen Hoheit ihm verliehenen Commandeur - Kreuzes zweiter

lasse des Herzoglich Sachsen - Ernestinis4 en Haus -Ordens8 zu cr- theilen.

Bekanntmachung und Aufforderung an die Grund- besißer in der Mark Brandenbur g.

Zufolge Allerhöchster Genehmigung sollen im Bezirke des Zten Armee-Co1ps 450 Stück Aitillerie-Zugpfeide, versuchs8weise an zu- verlässige Grundbesißer , zur wirthschafilihen Benußung gegen Uebernahme der Verpflegung le hweise überlassen werde

Die Bedingungen , unter welchen dieses geschehen soll , sind folgende : 2 j 1) Die Ucberlassung der Pferde erfolgt nur an Grundbesißer,

welche mindestens zwei Zugpferde zum eigenen Wihschafts-

betiiebe regelmäßig untcrhalten und denen bom Landratl)

- 1 , a 7I q 4 4A uis N » s 2, | unter M tunterschrift eines KFreiW-Deputirken und eines Ouls- |

Schulzen bescheinigt wird, dgß ste als zuverlässige Männer und sorgsame Wirthe hinsiHtlich der Behandlung ihres leben- den Jnventariums bekannt sind. s

Die Verabreihung der Pferde crfolgt vorläufig Zeiiraum bis zum fl O | widerrufli®, wenn der Dienst die Einsielung der Pferde er-

für den

fordert. Die Regelung des Verhältnisses vom 1. Juni 1860 |

ab bleibt r.0ch weiterer Beflimmung vorbehalten. Der Grundbesißer, welcbem sie zu den ländlichen Arbeiten 2c. ur beschräntt benußen, es dabei

ihrer Gesundheit und Kräftigkeit fehlen lassen. Auch ist ihm

verboten, die Pfecde, sei es gegen Vergütung oder unentgeld- |

lich, an andere Personen zur Benuzung zu überlassen.

ck

Derselbe muß dagegen für den entsprewenden Unterhalt der |

Pferde Sorge tcagen, und zwar in gleicher Weise, wie dies von einem guten Landwirthe nach richtigen Grundsäßen bei eigenen Pferden geschieht.

( É ° o . C "u L f V Es » | Der Grundbefißer haftet für jede Beschädigung der Pferde,

die durch ein erwiesenes grobes Versehen verursacht wor-

den ift i

; O v M f 4 i nod df No Q Q V7; Jm Falle des vershuldeten Verlustes eines Pferdes 90s der selbe den bei der Uebergabe durch die Taxakoren festgesiellten Taxwerth zu erseßen.

Der Uebernchmer is nicht berechtigt, vor dem 1. Jum 1860 |

die Pferde der N zurückzugeben.

Bei etwaigem künftigen ; i

E d a zu dem hci der öffentlichen Ver-

Meiflgebote eingeräumt werden.

Die Uebergabe und Zurückgabe der Pferde d Kreisftädten, Die Beförderung dahin und von da zurüd g: schieht auf Kosten der Militair - Verwaltung, Halster und National des Pferdes werden mil überliefert und sind bei der Zurückgabe des Pferdes ebenfalls wieder abzuliefern. Der Militair - Verwaltung bleibt vorbehalten, u e Zeit die ausgeliehenen Pferde besichtigen zu lasse2._ ÎN, der Regel sollen alle drei Monate zu diesem Zweck die ausge- liehenen Pferde den Orte versammelt werdin.

Erfravfen und Fallen derselben hat der dem Kreis-Landrath anzuzeigen. : | Bei unversc;uldeter Sas eines Pferdes geht die Ltebe haltungs-Last, wenn die Krankheit länger als eine Woche nah bci dem auf die Militair-Verwaltung Über. / Läßt der Uebernehmer des Pferdes es an der Erfüllung der ihm zufolge 2 und 3 obliegenden Verpflichtungen feblcn, so fann die Militair - Verwaltung die Pferde zurüctfordern, außerdem aber jedenfalls Sadenerjsaß und daneben eine Conventionalstrafe von d E e Pferd und jede Woche der Benußung in Anspru neymen.

13) Strlihigkeiten Seiten durch ein Schicd8gericht dessen Be- stellung eventuell von Amtswegen mit ten betreffenden Grund- besikern zu verabreden ist geschlihtet.

Geeignete Grundbesißer, welche von der ihnen nach Vor-

steigerung erzielten

Grundbefißer

1. Juni 1860, fie ist aber auch früher |

die Pfeide gelichen werden, darf |

aber nicht an der nôthigen Rücksicht auf die Erhaltung |

Verkaufe der Pferde soll dem Ueber- | | erftattung übergeben, (9

erfolgt in den | | Knauth und von Zeit zu | didaten gehabt,

an einem xon der Verwaltung U bestimmen- |

fofort |

Kreis-Landrath erfolgter Anmeldung währ, | gestattet,

herzog ist heute,

lebhafter Erörterung

nebst bezüglichem Schriftenwechsel der

stehendem dargebotenen Vergünstigung Gebrau machen wollen, fordere ich auf, sich deshalb schleunigst bei dem betreffenden Kreis-Landrath zu melden, ihre Erklärungen shriftlich oder zum Protokoll abzugeben und si die Beschaffung der nah Nr. 1 der vorstehenden Bedingungen erforderlihen Bescheizigung ange- legen sein zu lassen, damit der dabei beabsichtigte, der Landes- Kultur förderlihe Zweck im möglichst weiten Umfange errciht werde.

Potsdam, den 22, November 1859.

Der Ober-Präfident ter Provinz Brandenburg.

Staats-Minister Flottw ell,

Ie ichtamtliches.

Preußen. Berlin, 25. November. Se, Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute den gemcinschaftiihen Vortrag des Kriegsministers, Generals der Jnfanterie von Bonin und des General - Majors Freiherrn von Manteuffel, so wie die Vorträge des Ministers Freiherrn von Schleiniß, des Polizei - Präfidenten Freiherrn von Zedliß und des General-Jntendanien von Hülfen entgegen, und empsingen den Wirklichen Geheimen Rath von Uechtrig und die Gesandten Graf Flemming und Graf Brassier de St. Simon.

Mecklenburg. Sternberg, 23. November, Der in geftriger Sizung des Landtags eingebracte Antrag auf Abhaltung einer allgemeinen Kirchen-Visitation, Über welchen heute abgestimmt wurde, ward mit 41 gegen 31 Stimmen abgelehnt,

Dem E. A. wax aufgetragen, daruber zu berichten, ob Ab- weichungen von der Kirchen - Ordnung bei den oberkirchenrählichen Verordnungen über die Taufe, Trauung, Ordination, so wie Jn- troduction der Prediger und Confirmation vorgekommen seien. Der E, A, habe darauf die Regierung ersucht, ihm solche Verordnun- gen mitzutheilen. Nachdem diese aber dieselben verweigert, hatte ber E, A. sie fih anderweitig verschafft und Dittmar den Bericht darüber verfaßt. Da nun die Kirhen-Ordnung ohne Zuthun der Stände nicht abgeändert werden darf, so handelte es sich hier darum, ob fiän- dische Rechte dabei lädirt seien. Es war dies ein langer Bericht, der sih auf alle kleinen Abweichungen von der Kirchenordnung er- streckte, ihre Zwcckmäßi,„keit in vielen Punkten anerkannte.

Es wude beschlossen: der E. A. solle unter Hervorhebung der Abweichungen von der Kirchenorduung bei der Regierung bean-

| tragen, daß die bezüglihen Verordnungen den Ständen vorgelegt

werden möcbten, damit die ständishe Zustimmung erwirkt werde

und fie dann publizirt werden könnten.

Das Geseh wegen Bestrafung des betrügerishen und leicht-

| fertigen Bankerotts, welchcs im vorigen Jahr von den Ständen | mit wesentlihen proponirten Abänderungen angenommen wurde, | ist von der Regierung so publizirt, nicht überall angenommcn worden.

an die Regierung gewandt, diese aber weitere Verhandlungen darüber zurückgewiesen. ; wurde die Sache dem Justiz - Comité zur Prüfung und Bericht-

daß die sländishen Bedenken Der E. A, hatte sih darüber

Dies veranlaßte eine lebhafte Debatte, Schließlich

[s

Neckl, Ztg )

Hamburg, 24. November. Bei heuiiger Bürgerschaft waren 1200 Personen anwesend. Die Herren Dr. Baumeister, Roß wurden zweimal, in dem Jakobi- und dem Nikolai - Kicbspiele, die beiden erfieren außerdem noch im Petri-

über

Kircspiele zu Abgeordneten gewähit.

Die liberale Wahlliste, auf welcher die Partci Trittau 13 Kan- ift bis auf einige Ausnahmen durchgegangen. Von den Konservativen und Zunftanhängern isl Niemand gewählt worden. Nächten Montag finden Nachwahlen statt.

Sachsen. Dresden, 24. November. Se. Königliche H0- heit der Prinz von O r'a nt e n; Höchstwelcher vorgestern Abend ¡u einem mehrtägigen Besuce von Weimar hier e ngetroffen ift, hat geftern Vormittag der Königlichen Familie feinen Sn o

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Weimar, 24. Rovember. Se. Königlice Hoheit der G roß- einer Einladung Sr. Kaiserlichen Hoheit des Srz- herzogs Stephan von Oesterreich folgend, nah Schaumburg ab- gereift.

Hessen. Kassel, 24. November. Ju der heutigen ösfent- liden Sihung der Zweiten Kammer wurde nach längerer und Ö Frôr cin Verbesserungs- Antrag des Herrn Reischauer, an Se, Königliche Hoheit den Kurfürften hohen deutshen BundeSver- sammlung lediglich zur Kenntnißnahme mitzutheilen, abgelehnt

bie Adresse der Kammer