1859 / 302 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Bau einer Gemeinte-Chaufsee von FKaiserau an der Leppestraße über Frielingsdorf und Dohrgaul na Niedergäul an der Lindlac- Wipperfürther Bezirköstraße im Regierungs - Bezirk Cöôln ge- nehmigt habe, bestimme Jh hierdurch, daß das Expro- priationsrecht Für die zu der Chaussee erforderlichen Grund- stücke, imgleihen das Recht zur Entnahme der Chaussee-Bau- und Unterhaltungs - Materialien, nach Maßgabe der für die Staats- Chausseen bestehenden Vorschriften, auf diese Straße zur Anwen- dung kommen sollen, Jndem Jch den Gemeinden Lindlar, Klüppelberg und Wipperfürth dieses Recht hiermit verleihe, bewillige Zch denselben resp. dem an ihre Stelle tretenden Bezirksftraßen- Fonds, gegen Uebernahme der lünftigen chaufseemäßigen Unterhal- tung der Straße, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nah den Bestimmungen des für die Staals - Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld - Tarifs, einschließlih der in demselben ent- haltenen Bestimmungen über die Befreiungen, fo wie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusähliben Vorschriften, wie diese Be- stimmungen auf den Skaats-Chausseen bon Zhnen angewandt wer- den. Auch sollen die dem Chausseegeld - Tanife vom - 29, i¿zebruar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-Polizei-Ver- qechen auf die gedachte Straße zur Anwendung kommen,

t Der gegefiwärtige Erlaß ist durch die Geseß - Sammlung zur öffentlihen Kenutniß zu bringen. /

Berlin, den 28, November 1859.

Im Namen Sr. Majeftät des Königs: Wilhelm , Prinz vou Preußen , Nezent.

Von Der ed, Von DParow,

An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz - Minister.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegeuheiten.

URntTeretiOt8e, und Prüfu ngs-Orduung der Real- schulen und dox hw r"

Die böberen Lehranstalten , deren Unterrichts - und Prüfungs - Orb- nung im Folgenden festgeseßt wird, haben den gemeinsamen Zweck, eine allgemein wissenschaftliche Vorbildung zu denjenigen Berufsaärten zu ge- währen, für welche Universitätsstudien nicht erforderlich sind. Zu der Kategorie derselben gehören: A. Die Nealschulen, welche ein Shstem don sechs aufsteigenden Klassen haben, B. Schulen gleicher Tendenz und Einrichtung , die bon derselben Srundlage aus zu einer geringeren Zahl don Klafsen auffteigen, unter dem Namen : Höbere Bürgerschulen.

A. Die RealschGulen.

_Die mit diesem Namen bezeichneten Lehbranftalten , welche das Necht zu Entlafsungs - Prüfungen befitzen, werden bis auf weiteres in eine erfte und zweite Ordnung getbeilt, über deren Unterscheidung Abschnitt II[, nâäberen Aufs{luß giebt. Die in Abschnitt I. u. IL enthaltenen allgemei- nen Beftimmungen finden im Wesentlichen und, soweit über die Verschie- dendeit nichts bemerkt ift, auf beide Ordnungen gleichmäßige Anwendung.

L Der Lehrplan und die innere Gliederung der Realschule,

i Der Lebrplan. allgemeine Lebrplan der Realschulen, welchen die erste

Der derselben bollftändig zur Ausführung bringt, ift folgender :

ertta Secunda.

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a e Sevgruphie und Sesdbihte......... Keurwfer often

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Da der Unterricht im Gesang und im Turnen ganz oder thei, weise außer der gewöhnlichen Schulzeit ertheilt wird, so find die in den bisherigen Umfang dafür zu verwendenden Stunden in vorftehende Ueber, fiht nit mit aufgenommen worden,

Ueber die Einrichtung des Lehrplans, die Wahl und das gegenseitiz, Verhältniß der Unterrichtéobjekte, so wie über die nah lokalen Umsftäg, den, den Verhältnissen der Lehrerkollegien und ber Schülerfrequenz zuläsfi gen Modificationen des Lehrplans ist in den Erläuterungen das Nöthige bemerkt worben, :

Aufnahme der Schüler.

§. 2. Der Eintritt in die Sexta erfolgt in der Negel nit vor bem bollenbeten neunten Lebensjahre.

Die zur Aufnahme in die Sexta erforderlichen elementaren Kenntnifi- und Fertigkeiten find: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinisher Drudckschrift; eine leseclihe und reinliche Handschrift; Fertigkeit, Diktiri-z ohne grobe orthographishe Fehler nachzushreiben; Sicherheit in ten bier Srundrechnungsarten mit gleihbenannten Zahlen. Jn der Religion tirt cinige Bekanntschaft mit den Geschichten des A. und N, Testaments, g | wie (bei den evangelishen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen erfordert.

Bel ber Aufnahme von Schülecn, bie nach Alter und VBorkenntnissen | in eine höhere Klasse als Sexta eintreten zu föônnen erwarten, ift beson, ders darauf zu achten, daß sie im wesentlihen bas Maaß von Kenntnissen mitbringen, welches sie befähigt, mit den länger auf der Schule untertie, teten Schülern gleihen Schritt zu halten.

KFursusdauerc,

§. 3. Die Klassen Sexta, Quinta und Quarta baben cinen je ei jährigen Kursus; in Tertia toird er fich, um das Pensum der lasse mit Gründlichkeit zu absolviren, in der Negel auf zwei Jahre ausdehnen Sekunda und Prima haben regelmäßig einen je zweijährigen Kursus. (1 biesem Klafjensystem liegt der wichtigste Abschnitt hinter der Tertia.

Ein Abschluß hinter Tertia, G

y. 4. Es gehört zu den Kennzeichen der Jealschule erster Orbnung,

daß sie hon der untersten Klasse an auf eine selbstständige höhere Lebr

anstalt angelegt ist, und deshalb nicht zugleich noch die Uufgabe det all- "gemeinen Elementarshule und der niederen Bürger- und Stadtschule zu

übernehmen hat. Demnach find solhe Schüler vom Eintritt in die Sexta, | und schon in die Vorbercitungs-Klassen der Nealschule, wo deren borhan- den find, möglichst fern zu halten, welche die unteren Klassen burchmachen sollen, um sobald sie aus dem schulpflichtigen Alter getreten sind, bie Schule wieder zu verlassen, : A :

Dagegen lônnen die Klassen von Sexta bis Tertia infl, sehr wohl zugleich der Aufgabe genügen, welche eine Mittelshule zu ecfüllen hat, Vie Nealschule wird, so weit es ihr höherer Zweck zuläßt, Nüdcksicht dar- auf zu nehmen haben, daß erfahrungsmäßig aus Tertia cine große An- zahl von Schülern abgeht, um in einen praktischen vVebensberuf cinzuire- ten Demgemäß ift hei der Vertheilung des Untecrichtóstoffs darauf Be- dacht zu nehmen, daß die mit der absolbirten Tertia gewonnene Zdhule bildung bas unter allen Umstägden, N mt "einen praftishen Be. | ruf der mittleren bürgerlichen LVebenskreise befähigt.

__ Was beim Abgang aus der Tertiag einer Nealschule erreicht sein muß, und sich bei wohlgeordneteimn Unterricht von ber Melrzahl der Schüler, sofern bei ihrer Uufnahme und Verschung keine unzulässige Nach- fiht geübt ist, erreichen läßt, ift hauptsächlich Folgendes : :

_ QOU Dele! grammatishe Sicherheit im Gebrauch der Mutter- sprache, nebst angemessener Fertigkeit in korrekter mündlicher und sch{rift licher Anwendung derselben, nach den Anforderungen der Berhältnisse des gemeinen Lebens.

Im Lateinischen: Sicherheit in der Elementargrammatik und ge- nügende Vokabelkenntniß, um mit Hülfe von beiden den Cornelius Nepos und leichtere Abschnitte des Julius Cäsar, oder cine füc diese Stufe ge- eignete Chreftomathie verstehen und überseßen zu fönnen.

Jn den beiden neueren Sprachen muß der zum Fortstudium nöthige Grund so weit gelegt sein, daß im Französischen die Kenntniß der Formenlehre und die angeeignete Vokabelkenntniß den Schüler befähigt, leichte Stellen historishen Jnhalts in's Deutsche zu übersezen, und cin- fache deutsche Sätze in's Französishe. Jm Englischen muß die gram- matische Grundlage und einige Vokabeifenntniß, auc) Bekanntschaft mit den wichtigsten Negeln der Aussprache und einige Uebung im Lesen, so

wie im Verstehen leichter Säge, vorhanden sein,

Jn der Mathematik: Sicherheit in den Nechnungen des gemeinne Lebens und in der ebenen Geometrie; demgemäß Befähigung, die in den niederen Gewerben vorkommenden mathematisher Conftructionen zu ber- stehen und verständig auszuführen, :

Jn der Naturkunde: Kenniniß der wichtigeren am Ort und in der Umgegend vorkommenden Natur-Produkte, so wie der in den Gefichts- kreis des Schülers fallenden Natur-Erscheinungen und ihrer Gründe, ver- bunden mit einer dur bielfache Uebung erworbenen Geschicklichkeit im Beobachten, so wie im mündlichen und schriftlihen Referiren über das Beobachtete.

Jn der Geographie: Die Elemente der matbematischen Geo- graphie, soweit fie nach dem Standpunkt der unteren und mittleren Klassen behandelt werden können: Bekanntschaft mit den allgemeinen Ver- hältnissen der Erdoberfläche und der Erdtheile, insbesondere Europa's; speziellere Kenntniß der topishen und politischen Geographie bon Deutschland. +7 Ade Geschichte: Uebersichtliche Bekanntschaft mit den wich- tigsten welthistorishen Begebenbeiten und genauere Kenntniß der vater-

ländishen Geschichte, d. h. der brandenbur ifch- reu , L: hange mit der deutschen. gish-preußischen im Zusammen

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Wie dieser Unterricht zwcckmäßig ertheilt, auch seinerseits dazu bei- tragen muß, den patriotishen Sinn der Jugend anzuregen und zu stärken, so muß der Neligions-Unterricht der Schule die kfirhlihe Unter- weisung der Katehumenen und Konfirmanden unterstüßen, nicht nur durch

| fundamentaler Bedeutung ist, *) so jedoch, | gemeine Ausbildung des wissen | niß und bewußtem Verfahren,

| Regel selbst, als auf die Fertigkeit in ihrer Anw

| weisen, daß die Schüler mit der posit

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igung und Erweiterung der Bibelkenntniß, sondern au durch Er-

es des Bewußtfeins kirchlicher Zugehörigkeit. B Im Zeichnen muß eine naettelins Uebung im Freihandzeichnen, und Bekanntschaft mit den Elementen des perspektivischen Zeichnens vor- 4 ( in. handen |e Der Unterricht in den beiden oberen Klassen,

. 5, Die für Nealschulen unerläßliche Nücksicht auf die aus Tertia abgehenden Schüler darf nicht hindern, die Unterrichts - Gegenstände in den unteren und mittleren Klassen so zu behandeln, daß die in die oberen Klassen übergehenden Schüler auch threr}eits dabei die erforderliche Vorberei- tung erhalten. Da der Unterricht in Sekunda und Prima viel mehr das

Urtheil und das Nachdenken, als das Gedächtniß in Anspruch zu nehmen |

hat, wird es darauf ankommen, daß die dabei borauszuseßende elementare Fertigkeit und die Sicherheit in allen gedächtnißmäßigen Grundlagen zu- vor wirklih erworben sei. Der wissenschaftliche Charakter der den beiden oberen Klassen zugewiesenen Lehrpensa, die Einführung in den reichen Jn- halt der einzelnen Disziplinen, und die Combination bertvandter Wissen- haften fordern in demselben Maße, ivie dadur der geistige Gesichtsfreis des Schülers erweitert wird, eine selbstthätige Theilnahme von ihm. Es ist daher bei der Verseßung nach Sekunda mit besonderer Sorgfalt dar- auf zu achten, ob die hierzu erforderlihe Befähigung und Vorbildung vorhanden ist. : / :

Das Lehrziel, welches in den beiden oberen Klassen in den ein» ¡elnen Unterrichts Gegenständen zu erreichen ist , ergiebt fi theils aus den Anforderungen bei der Verseßung nach Prima (f. den folgenden §.), theils aus den Bestimmungen des Abiturienten-Reglements (s. Abschnitt C. 9 E Heber Znuhalt, Maß und Behandlungsweise der Lehrobjekte sprechen sich die erläuternden Bemerkungen näher aus

Die Verseßzung nach Prima.

J. 0, Um die Abiturienten-Prüfung zu vereinfachen, und zu erfolg- reicher Behandlung des Unterrichts - Pensums der ersten Klasse freieren Naum zu gewinnen, is es nothwendig, daß ein Theil der auf der Neal» schule zu lôjenden Gesammtaufgabe schon beim Uebergang nah Prtma als erledigt nachgewiesen werde. e

Dies gilt von der tupischen und politischen (Geographie; ferner von der Naturbeschreibung, worin eine hinreichende Systemfkunde, Uecung im Bestimmen von Pflanzen, Thieren und Mineralien, Bekanntschaft mit der geographischen Verbreitung wichtiger Naturprodufkte, so wie Kenntniß der chemischen Grundstoffe erworben sein muß. uf beiden genannten Gegenständen wird bor der Verseßung nach Piima eine Prúfung abge- halten. ; E i L

Eben so müssen die Schüler im Lateinischen auf dieser Stufe den grammatischen Theil der Sprache, in Yegeln, Paradigmen 2c, als einen mit Fertigkeit zu verwendenden Besiß sicher inne haben, was durch ein Exercitium, die Uebersezung eines deutschen Diktats ins Lateinische, zu dol'umentiren ist. (Gleteherweife ist von den Schülern, welche den Kursus der Sekfunda durchgemacht! haben, vor der Verseßung nah Prima ein französisches und ein englisches Exercitium, so wie ein deutscher Aufsaß, im Schul-Lokal unter Aufsicht anzufertigen und eine angemessene Zahl mathematischer Aufgaben A N En i ;

Ju don Fällen, wo dieso seh vtftlih v Por ee Mia al knen. aan 264 s C bon einem vollständigen, die munduche TRTHNI i e Mia Objeften umfassenden Translocations - L A e Pes ein Anforderungen, welche dabei, eben jo wie 28 en R 0A / ; Abgangs-Zeugniß der Neife für Prima erwerben wo E E

issen, sind dieselbe elche für die Abgangs -Prüfungen der 9 müssen, sind dieselben, welche für A er Kiesüs init Setiihba Bürger (hulen, d, h, der Reatschulen, utA M Examinatoren sind die abschlicßt, vorgeschrieben find. (S. unten B.) Ex Lehrer der Sekunda, falls es niht angemessen findet, darud dere Bestimmungen zu N

Die vorstehend crw( Le Ute x Lehrer verschen, dem betreffenden Schulrath ber : A g A A Direktor vorzulegen, oder auf Erfordern vorher zuzu- lenden. ]

L, Reglement für dié Abiturienten-Prüfsung j h der Nealschulen.

Z3weck und Einrichtung der Prüfung im Allgemeinen.

F. 1, Die Prüfung bildet den A und soll ermitteln, ob die Abiturienten e] welche die Bedingung der den Nealschulen ber Für die dabei zu jtellenden Anforderungen gebend, welches überhaupt

Gegenstand der Prüfung ist daher 1 | N : N io, fondern alles dasjenige, was in dem Lehrplan der Realschule

ist das Bildungsziel maß-

Stoffs , als auf gedächtnißmäßige A endung anfommt.

Es -wird eine schriftliche und cine mündliche Prüfung abgehalten.

Für die einzelnen Unterrichts-Db

tungen folgendermaßen befiimmt:

Be ungen in den einzelnen Objekten: Die Anforderungen in den einze L éine H fs - Q it hauptsächlih nahz Va i Die: Beisung in Aen L ia e firhlihen Kon- i i enügende Bibelkenntmß besigen. : S At Abiturient die Hauptstücke des

: Katehismus und biblische Belegstellen dazu kennen und verstehen, mit An- i

*) Mit der in Abschn. 1, §. 6 angeordneten Einschränkung.

gestellt werden | öheren |

nten schuriftlichen Arbeiten sind, mit T L dit | Ui J E T in oA iten An“ j ] : Tel de by ) Wiss l bei seiner nächste | schaft von wesentlichem Einfluß gewesen find. Bei der auf Aue ente | gegründeten Kenntniß der Naturgeseße muß die Befädigung vorhande1

auf den Realschulen erreicht werden soll. | ex nicht ausschließlich das Pensum der |

daß es vorzüglich auf die all- | schaftlichen Vermögens zu flarer, Meni, | mehr auf selbstständige Verarbeitung des | neignung , und nicht sowohl auf die |

jekte wird der Umfang der Anforde- |

| |

ordnung, Jnhalt und Zusammenhang der heiligen Schrift und besonders mit den für den fkir{lichen Lehrbegriff wichtigen Büchern des Neuen Teftaments bekannt sein. Aus der allgemeinen Kirhengeshihte muß er die wichtigsten Begebenheiten und Personen, genauer das apoftolishe und das Reformations-Zeitalter und das Augsburgische Bekenntniß, und im Zusammenhange damit die wichtigsten Konfesfions - Unterschiede kennen. Einige der in den kirchlichen Gebrauch aufgenommenen Lieder muß er auswendig wissen.

Der katholishe Abiturient muß mit der kirhlichen Glaubens- und Sittenlehre, mit den Hauptmomenten der Geschichte der chriftlichen Kirche, den wichtigsten Konfesfions-Unterschieden und mit dem Jnhalte der hbeili- gen Schrift bekannt sein.

2) Jm Deutschen ift Bedingung der Reife, daß der Abiturient im Stande sei, ein in seinem Gesichtskreise liegendes Thema mit eigenem Ur- theil in logisher Ordnung und in fkorrekter und gebildeter Sprache zu bearbeiten. Ebenso muß der mündliche Ausdruck einige Sicherheit in präziser, zusammenhangender und folgerihtiger Rede erkennen lassen. Auf dem Gebiet der deutschen Literaturgeschichte muß der Akiturient mit den wichtigsten Epochen ihres Entwickelungsganges und mit einigen Haupt- werken seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts durch eigene Lektüre be- kannt und dabon Rechenschaft zu geben im Stande sein.

3) Jm Lateinischen muß der Abiturient befähigt sein, aus Cäsar, Salluft, Livius früher nicht gelesene Stellen , die in sprachlicher und sach- licher Hinsicht keine besonderen Schwierigkeiten haben, und ebenso aus Ovid und Virgil solche Stellen , die wenigstens im leßten Semester nit durchgenommen sind, mit grammatischer Sicherheit in gutes Deutsch zu übertragen; das epische und elegische Bersmaß muß ihm bekannt sein.

4) Jm Französischen und Englischen muß grammatishe und lezikalische Sicherheit des Verständnisses und eine entsprehende Fertigkeit im Ueberseßen ausgewählter Stellen aus prosaischen und poetishen Wer- ken der klassischen Periode erreicht sein. Der Abiturient muß ferner des schriftlichen Ausdrucks so weit mächtig sein, daß er über ein leichtes histo- rishes Thema einen Aufsaß zu schreiben und ein Difktat aus dem Deut- schen ohne grobe Germanismen und erhebliche Verstöße gegen die Gram- matik zu übersepen im Stande ift. Der geschichtliche Stoff des Thema's, das aus der Literaturgeschichte nicht zu wählen ist, muß dem Schüler dur den Unterricht hinläng!ih bekannt geworden sein.

Vie Fähigkeit im mündlichen Gebrauche der französishen und engli- schen Sprache muß wenigstens zur Angabe des Jnhalts gelesener Stellen, zur Erzählung historischer Vorträge und zusammenhangender Antwort auf französis oder englisch vorgelegte und an das Gelesene anknüpfende Fragen ausreichen. Aus der Literaturgeschichte ist genauere Bekannt- schaft mit einigen Epoche machenden Autoren und Werken beider Literas- turen aus der Zeit seit Ludwig XIV. und der Königin Elisabeth er- forderlich. : ; L

9) Jn der Geschichte muß der Abiturient fich eine geordnete Ueber- sicht über das ganze Gebiet der Weltgeschichte angeeignet haben, die griechische Geschichte genauer bis zum Tode Alexanders des Großen, die römische bis zum Kaiser Marcus Aurelius, die deutsche, englische, französi- sche, besonders von den legten drei Jahrhunderten kennen, und die branden-

| burgisch-preußische spezieller seit dem dreißigjährigen Kriege, so daß von

M al dn ovAhman /

deutliche Vorstellung “nagen Ger rän. Lava mitß «ne De: kanntschaft mit den Hauptdaten, der Chronologie und eine flare An- schauung vom Schauplaß der Begebenheiten vorhanden sein. A L

6) In der Geographie wird eine allgemeine Kenntniß L D \chen Verhältnisse der Erdoberfläche und der politischen Länder-E e ung gefordert, mit Berüesichtigung des für die überseeischen get Europa’s Bedeutenden; genauere Kenntniß der topishen und politischen

| Geographie bon Deutschland und Preußen, au in Beziehung auf Handel

1, 4 La Ref ; á / [s s (6 Z bie, der Direktor oder die vorgeseßte Behörde | und internationalen Verkehr. Die Elemente der mathematisches GVeograp L LILEC V L / D |

ber und über die Wahl der Aufgaben, beson- |

wissenschaftlicher Begründung. : E a 7) A T E A Jn der Physik muß der Abiturient diejenigen Begriffe und Säße, und ebenso in Betreff der Versuche dic

Methoden kennen, welche auf die Entwickelung der phbysikalishen Wissen-

sein, dieselben mathematish zu entwickeln und zu A E Ser müssen eine Fertigkeit da.in erworben haben, das in der populären Sprache

| als Qualität Gefaßte durch Quantitäten auszudrüen. m Seen | das Ziel: Bekanntschaft mit den Geseßen des Gege Lun E Z - __| wegung, der Lehre von der Wärme, der Elektrizität, dem Magnetismus, det den Abschluß des gesammten Schulkursus | D L

diejenige Reife erlangt haben, | liehenen Berechtigungen if, |

S ¡nd vom Licht. : : n,

P T Cbemni P Oryktognosie wird A S eine auf ; | F j A j I 5 » 1 f da I [1 \( 4s Experimente gegründete Kenntniß der stôchiometrischen e S Verhältnisse der gewöhnlichen N n er e ie S y ing, s ie für die Ha ewerbe wichtigsten organischen Stoffe. er Abtius- ür die Hauptgewerbe wichtigsten orga n Stoffe. 7 Aut

R Frit d Un durch seine Kenntniß der cinfachen Mineralien

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im Stande sein, nicht bloß die zweckmäßigsten Méthoden zur L Nen der gebräuchlicheren rein chemishen Präparate zu eee en Aa An DE n, sonder ¡ber ibre physikalischen Kennzeichen und er ihre wußen, sondern auch über ihre pkt En, A UNE Se L Verwendung Nechenschaft zu geben. L S „im Ca S nd ermianologie ifi zei ein Haupt-Erforderniß. nflare i; : Terminologie ift dabei ein Haupt-ECrfordern 1flare und Gebrauch der Termiaolog tin Ha : NEED Ute und unbeholfene Darftellung in den phbysikalishen und chemischen Arbeit

i Z1iweif Neife des Abiturienten, | begründen Zweifel an der Reife des Abiturie

8) Mathematik, Der Abiturient hat den Nachweis Zu leser, daß er auf dem ganzen Gebiet der Mathematik, soweit fie Pensum der

f 18fÜü [o wi Auflöfungs- oberen Klassen ist (Kenntniß der Beweisführungen, so wie der Auflösun:

t «f í ? “a 4h 3 Ans methoden einfaher Aufgaben aus der Algebra, die A n Cat tenzen, Proportionen, GVleichungen, L er A “va

G 1 ; q ; ; / d Bie el n Rei die Logarithmen, die edene Uri etrie, Sk und die einfachen Reihen, gari! L Free D E n i ie Elemente der beschreibenden Geometrie, 1 je De! reometrie, die E S De e U Gere, ie, Kegelschnitte ; - è Mathematik: Statitk, Me h ‘ie, Kegelschnitte; angewandte Matt : é Vats e Be rifseaschaftlich begründete Kenntnisse dds O O 1A die elementaren Theile der Wissenschaft noch wo

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