1885 / 5 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Jan 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Februar-März und per März-April —, per April-Mai 18,50 , per Mai-Juni —, per Jali-Aug. und Aug.-Sept. —.

Feuchte Kartoffelstärke pr. 199 Kg. brutto incl. Sack. Ter- mine —. Gek. Ctr. Loco bez., per diesen Monat

Oelzaaten per 190 Kg. Gek. —, Winterraps #, Sommer- raps #, Winterrübsen - F, Sommerrübsen

Rüböl per 100 Kilogr. mit Fass, Termine wenig verändert. Gek. Ctr. Kündigungspreis —. Loco bez., ohne Fass —, per diesen Monat und per Januar-Februar 510 \Æ. per Februar- März und per März-April —, per April-Mai §52,1—52,2—52,1 bez., per Mai-Juni 52,4 M

Leinöl per 100 Kilogr. loco M, Lieferung —.

Petroleum, (Raffinirtes Standard white) per 100 Kilogr. mit Fass in Posten ven 100 Ctr. Termine still, Gekündigt Ctr. Kündigungspreis Loco bez., per diesen Monat 4, per Januar-Februar, per Februar-März, per März-April und per April-Mai —,

Spiritus per 100 Liter à 100% = 10000 Liter ?/%,. Termine wenig verändert, Gekünd, 20 000 Liter. Kündigungspreis 42,8 A6 Loco mit Fass —, per diesen Monat und per Jannar-Februar 42,9--42,7 bez.,, per Februar-März —, April Mai 444—442 bez., per Mai-Juni 44,7—44,5 bez., per Juni-iuli 45,5—45,3 bez, per Juli-Angust 46,1—46,0 bez., per August-September 46,6 - 46.5 bez.

Spiritus per 100 Liter à 100% = 10000 9% loco ohne Fas8 422—42 1—42.2 bez., per April-Mai —.

Weizenmehl No. 00 22,50—20,50, No. 0 20,50—19.00, No. 0 n. 1 19,00—18,00 Roggenmehl No. 0. 20,50—19,50, No. 0 u. 1 19,59— 18.25 per 100 Kilogramm bratto iukl. Sack. Feine Marken tiber Notiz bez.

Stettin, 5. Januar. (W. T. B)

Getreidemarkt, Weizen fest, loco 148,0)—159,0, pr. April-Mai 165,00, pr. Mai-Juni 167,50. Roggen fest, loco 131,09—135 09, pr. April-Mai 139,00, pr. Mai-Juni 139,00, Rüböl unverändert, pr. Januar 50.00, pr. April-Mai 51,50 Spiritus behauptet, leco 41,40, pr. Januar 41.80, per April-Mai 44,10, pr. Juni-Juli 45 30. Petroleum loco 8,60.

Posen, ÿ, Januar. (W. T. B.)

Spiritus loco ohne Fass 4070, pr. Jannar 40,70. pr. Fe- bruar 41.10. pr. März 41,660, pr. April-Mai 42,60, Gekündigt 9000 Liter. Behauptet,

Breslau, 6. Januar. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Spiritus pr. 100 Liter 100 % per April- Mai 42,50, per Juni-Juli 43,80, pr. Juli-August 4450, Weizen per Jauuar 195. Roggen per April-Mai 138,00, pr. Mai Juni 148,00, per Juni Juli 143,00. Rüböl loco per Januar 52.00, do. per April-Mai 51,50, per Mai Juni 5200, Zink rubig. Wetter:

Schön.

Cöln, 5. Januar. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen loco hiesiger 16,00, firemder 16.50, pr. März 16,85, pr. Mai 17.25, Roggen loco hiesiger 14,50, pr. März 13,95, pr. Mai 14,25. Hafer loco 14,50, Rüböl loco 28.20, pr, Mai 28,00.

R ernien, 5. Januar. (W. T. B)

Petroleum (Schlussbericht). Fest. Standard white loco 7,25 bez., pr. Februar 7,30 bez., pr. März 7,40 bez., pr. April 7,50 Br., vr. August-Dezember 8,00 Br. Fest.

Hamburg, 5. Januar, (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen loco fest, auf beeser, per Januar 157 Br., 156 Gd, pr. April-Mai 16300 Gd. Roggen loco still, auf Termine fest, pr, Januar 12000 Be 12000 Gd. pr. AprleaMal 127.00 Br. 126.60 Gd. Hafer und Gerste ruhig, Rüböl still, leco —, pr. Mai 534, Spiritus still, pr. Januar 345 Br. pr. Februar- März 344 Br, pr. März-April 345 Br., pr. April-Mai 343 Br. Kaffee fest, Umsatz 3500 Sack, Petroleum ruhig, Standard white loco 7,45 Br., 7.40 Gd., pr. Januar 7,30 Gd., per Februar- März 7.45 Gd. Wetter: Frost.

Wien, 5, Januar. (W. T. B)

Getreidemarkt. Weizen per Frühjahr 853 Gd, 8,58 Br., pr. Herbst 9.03 Gd., 9,08 Br. Roggen pr. Frühjahr 7.40 Gd, 7 45 Br., pr. Herbst 7,60 Gd., 7,80 Br. Mais pr. Mai-Juni 6,18 Gd., 6,23 Br. pr. Juni-Juli 6,23 Gd,, 6,28 Br. Hafer pr. Frühjahr 7,02 Gd., 7,07 Br, pr. Herbst 6,80 Gd., 7.00 Br.

Pest, 5, Januar (W. T. B)

Produktenmarkt. Weizen loco fest, pr. Frühjahr 8,20 Gd,

Br, per Herbst 8,78 Gd, 880 Br. Hafer pr. Frühjahr

Gd, 6,064 Br. Mais pr, Mai-Juni 5,00 Gd, 5,7 Br, Vetter: Kalt,

Amsterdam, 5, Januar. (W. T. B)

Getreidemarkt. (Schlusgsbericht). Weizen auf Termine höher, pr. März 213. Roggen loco höher, auf Termine ge- schäftslos pr. März 153, pr. Mai 153, Rüböl loco 307, pr. Mai 30%,

Amsterdam, d. anuar. (W. T. B.)

Bancazinn 46}.

Antwerpen, 5. Januar. (W. T. B)

Petraolenmmarkt (Schlussbericht).

U S A C DEN L ICHN.

Termine ¿64,06 Br.,

Raffinirtes . Theater.

Königliche Schauspiele, Mittwoch: Opern- haus. 6. Vorsiellung. Violetta. (La Traviata.) Oper in 4 Akten von Verdi. Ballet von Paul Taglioni. In italienisher Sprache. (Frl, Lehmann, Frl. Horina, Hr. Kalisch, Hr. Bet.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 6. Vorstellung. Christoph

Millöcker.

per März-April —, per ;

Type _

Mittwoch : Zum 102, Male: Gasparone. Operette in 3 Akten von Zell und Genée.

Donnerstag: Gasparoue.

Residenz-Theater,.

pr. Februar 184 Br.,

weiss, loco 181 bez, 182 Br., Rubig.

185 Br., pr. September-Dezember 194 Br. Antwerpen, 5. Januar. (W. T. B.) 4 Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen höher, Roggen

rubig, Hafer träge. Gerste unverändert,

Londen, 5. Januar (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht). Englischer Weizen ge- fragt, voll 2 sh, fremder 2—3 sh., Mais }—1 sh., Hafer }—}§ sh., Maizgerste 1 sh., Mahlgerste # sh., Erbsen 1 sh. höher als ver- gangene Woche, angekommene Weizenladungen stramm. wenig angeboten, Feinstes Stadtmehl 4 sh., anderes 1—2 sh. höher.

London, 5 Januar. (W. T. B.)

Die Getreidezufuhren betrugen in der Woche vom 27. Dezember bis 2, Januar: Engl. Weizen 2579, fremder 13 673, engl, Gerste 3214, fremde 5616, engl. Malzgerste 17 968, fremde —, engl. Hafer 144, fremder 58566 Qrts. Engl, Mehl 16 746, fremdes 33 517 Sack und 522 Fass.

London, 5. Januar. (W. T. B.)

Havannazucker Nr. 12 12} nominell, Rüben - Robzucker 104

| träge, Centrifngal Cuba 134. An der Küste angeboten 2 Weizen-

ladungen. Wetter: Regen.

Liverpool, 5. Januar. (W. T. B.)

Baumwolle (Schlussbericht),. Umsatz 8000 B., dayon für Spekulation und Export 570 Ballen. Stetig. Middl. amerikanische Januar-Februar-Lieferung 515/16, Februar-März-Lieferung 6, März- April-Lieferung “61/16, April-Mai-Lieferung 67, Mai-Juni-Lieferung 63/16 d, Weitere Meldung: Dhollerab good 415/16 do. fine

57/16 d.

GIasgoWw, 5. Januar. (W. T. B)

Roheisen, (Schluss.) Mixed numbers warrants 41 sh. 11 d.

Paris, 5. Januar. (W. T. B.)

Produktenmarkt. Weizen fest, pr. Januar 20.80, pr. Februar 21,10 pr. März-April 21.50, pr. März-Juni 21,90, Mehl 9 Marqnes steigend, pr. Januar 45,75, pr. Februar 45,75, pr. März- April 46.40. pr. März-Juni 47.10. Rüböl rubig, pr. Tanuar 66,50, pr. Februar 67.00, pr. März-Juni 68,25 pr. Mai-Augnst 68,79. Spiritus behauptet - pr. Januar 44,75, pr. Februar 45,00, pr. März- April 45,25, pr, Mai-Angust 46 00.

Paris, 5. Januar. (W. T. B)

Rohzucker 88 0 fest, loco 33,90, Weisser Zucker fest, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Januar 40,75, pr. Februar 41,00, pr. März-Juni 42,00, pr. Mai-August 42,80.

New-York, 5. Januar. (W. T. B)

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 117, do. in New- Orleans 105, Raff. Petroleum 70%/ Abel Test in New-York 8+ Gd., do, in Philadelphia §4 Gd., robes Petroleum in New-York 62, do. Pipe line Certificates D. 737 C. Mehl 3 D. 50 C. Rother Vinterweizen loco D, 93 C., pr. Januar D. 925 C.. pr. Fe- bruar D. 935 C, pr. März D. 952 C. Mais (New) 56. Zucker (Fair refining Muscovades) 4,60. Kaffee (fair Rio-) 9,55. Schmalz (Wilcox) 7.60, do. Fairbanks 7,45, do. Robe & Brothers 7,45, Speck 62, Getreidetracht 5.

Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 5. Januar 1885. Auftrieb nnd Marktpreise nach Fleischgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden.

Rinder. Anftrieb 2507 Stück. (Durchschnittspr, für 100 kg.) I. Qualität 112—118 A, II. Qualität 94—102 A, IIL. Qualität 84—90 M, IV. Qualität 76— 80 M

Schweine. Auftrieb 9433 Sttick, (Durchschnittspreis für 100 kg) Mecklenburger 96—98 A, Landschweine: a. eute 90—94 A, b. geringere 80—86 6 bei 20% Tara, Bakony 90 4 bei 45—50 Pfd. Tara pr. Stück, Serben 82—84 M, bei 20 %/% Tara, Russen —,

Kälber. Anftrieb 1263 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg.) I. Qualität 1,00--1,20 Æ, I. Qualität 0,72—0,94

Schafe. Anftrieb 4544 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg) I. Qualität 0,80—0,98 Æ, IT. Qualität 0,70—0,76 Æ |

Berlin, 5. Januar, (Bericht über Provisionen von Gebr, Gause.) Butter: In der vorigen Woche ruhte das Geschäft vollständig und musste der weitaus grösste Theil sämmtlicher Zufuhren zu Lager gehen, Stimmung allgeme'n flau und Preise nominell, Notirungen (hiesige Verkautspreise): Feine nund feinzte Mecklenburger, Ostpreussische, Priegnitzer Butter 115—120 Æ, II. Qualitäten 105—110 ÆAÆ, feine Amts- und Pächterbuiter 105—115 A, Pommersche 85—90 Æ#. Preus- sische, Litthauer 85—90 4, Netzbrucher, Niederunger 80—85 Æ, Bayerische Senubutter 95—105 Æ, Bayerische Landbutter 75— 30 A, Hessische, Thüringer 95 M, Schlesische 80—90 M, Böhmische, Mährische 75—80 M Galizische 70--80 6, Bayerische Schme]zbutter, garantirt rein, 100 4A, Margarinbutter 58—65 Pflaumenmus: Nenes Schlesisches 19 A Schmalz: Die Notirungen aus New-York kamen in der vergangenen Woche wesentlich besser; dem entsprechend lauteten auch die Berichte

Hof-Musikdirektors Herrn Mittwoch, Abends 7 Uhr:

Musik von C. 1. Theil. Ouverture zu

Direktion: A. Anno.

pr. März

Neues Priedrich-Wilhelmstädt, Theater, | Concert-Haus. Goncert des 8al. Bj]gp,

Sinfonie - Concert. «Manfred“ von Schumann. Huldigungs - Marsh von Richard Wagner. Variationen aus dem Septett von L. v. Beethoven (mit mehrfacher Besetzung der Streich-

günstiger und haben Preise von drüben in den Offerten ca 17 A angezogen. In Folge dessen hat sich auch hier der Markt be-

| festig6 und herrschte gute Kanuflust zu festen Preisen. Die

beutigen Notirnngen sind: Choice-Steam 455—45 A. Wilcox 463 MÆ, Fairbank 46 M, 17% Tara, franco Berlin, verzollt, Hamburger Stadtschmalz 49

Frankfort a. M., 2, Jannuar. (Getreide- nund Poduktenbericht von Joseph Stranss.) Die letzten Geschäftstage im vergangenen Jahre liessen die frühere Apathie mehr und mehr in die Erscheinung treten, Course bleiben : Weizen ab Umgegend 16}—Ì3 M, frei hier 17 M. bezahlt und übrig, Redwinter und Saxonska zu 17§#—} M vergebens am Markt, Roggen ruhig, hiesiger 15F—#+ J, Französischer 163 M, Königsberger 153 Æ, Nicolajeff 14,80 M. Odessa 144 M Gerste, Brauerwaare von 17—19 je nach Qualität und Herkunft, Mittelqualiiäten 15—} M, Mahlgerste 12z—13 Hafer ruhig, gut, mittel und gering 13}—} A, prima 141—t M, exquisite über Cours. Raps 263—2(} Æ Ia. Speise- Kartoffeln à 3 M pr. 100 Kilo übrig, Buntes Mais (mixed) pr. April-Mai lieferbar 123—13 A Mehlmarkt verlassen, wir notiren: Hiesiges Weizenmehl Nr. 0 32}4—33F A. Nr. 1 26—27 M. Nr. 2. 25—6 M Ne 3 -293—-24 « Nrd 17 M. Nr. 5 14}3—15 A, Milchbrod- und Brodmehl im Verband 48—50 A6, norddeutsche und westfälische Weizenmehle 00 22 A ab Station, Roggenmehl 0/1 ohne Leben, 19{4—20;5 ÆÆ ab Berlin, Null allein 15 A darüber, schwarze Sorten nominell. Futterstoffe verlassen. Boggenkleie 5—+} A, Weizenkleie 4—] M Rüböl im Detail 59 M

Wetterbericht vom 6. Januar 1885, 8 Uhr Morgens.

| Barometer aut | |

2 ¡0 Gr. u. d. Meeres-| 17 2 | SLationen a en Wund | | Millimeter. | |

Temperatuy Vetter. jin 9 Celsinus 2°C 4R.

Mullaghmore | 761 WSW Aberdeen ,..| 757 SW

Christiansund! 755 |[SSW Kopenbagen , | 764 |SSW Stockholm „|! 760 SW

Haparanda , 754 0 St. Petersbg. 762 S MORRAO 5, 765 N

Cork, Queens- O 24 TOC SVW O ¿a5 T0 N Helder 764 NNW Sylt 763 [ Hamburg 765 Swinemünde 766 Neufahrwass, 768 Memel. 767 A e 765 Mute, 764 Karlsruhe .. 767 Wiesbaden . 766 München .. 768 Chemnitz …. 768 DeIIE (OC Me (A

Breslau 770 |wolkenl. 7)

Medi O SSW Regen NIZZA A 5 767 0 2 (heiter

_9) Nachts Reif. 9) Dunst. 4) See 6) Gestern Nachm. und Abend Schnee,

wolkig | wolkenlos | heiter | [Nebel ‘Schnee [bedeckt bedeckt [Schnee

halb bed. | halb bed, halb bed. | Schnee!) bedeckt bedeckt?) | bedeckt?) | |bedeckit) Nebel il] (bedeckt) | Dunst | bedeckt) | [heiter bedeckt [bedeckt 2 bedr cet

Pr D O E R R D

P Dou O

H: 1:4

|

1) Leichter Schneefall, wenig bewegt, °) Dunst., Nebel, 7) Dunst, Reif.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet; 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel» euróòpa sgüdlich dieser Zone, 4) Südeuropa, Innerbalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten.

kala für die Windstärke: 1=leiser Zug, 2 = leicht, = schwach, 4 = mässig, 9 = frisch, 6 = stark, 7 = steif, 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Im südlichen Nordseegebiete, auf der Südostseite der De- pressíion im Nordwesten hat sich ein flaches Theilminimum aus- gebildet, unter dessen Einfluss die vorwiegend südliche Luft- strömung über Deutschland fortdauert. Das Wetter ist über Centraleuropa meist trübe, jedoch ohne! wesentliche Niederschläge, In Deutschland herrscht allenthalben leichter Frost, nur die West- grenze ist frostfrei. Ueber den britischen Inseln und Umgebung ist fast überall Regen gefallen.

Dentsche Seewarte.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Cäcilie Immih mit Hrn. Jn- genieur Louis Drory (Berlin— Amsterdam). Frl, Louise Schmidt mit Hrn. Staatsanwalt Dscar Heß (Graudenz—Tilsit), —. Frl. Maria v. Eicsstedt mit Hrn. Premier-Lieutenant Kurt v. Pritzelwiß (Giecaltowitz).

Robert

Marlow. Trauerspiel in 4 Akten von Ernst v. Wildenbruch. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 7. Vorstellung. Fidelio, Oper in 2 Abtheilungen, nah dem Französischen von F. Treitshke. Musik von L, van Beethoven. (Fr. Sachse-Hofmeister, Frl. Hofmann, Hr. Schmidt, Hr. Bey, Hr. Niemann, Hr. Fricke, Hr. Lieban.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 7, Vorstellung. Die Geier- Wally. Schauspiel in 5 Akten und einem Vorspiel „Die Klöße von Nofen“, nah ihrem Roman gleichen Namens von Wilhelmine v. Hillern. Anfang 7 Uhr.

Deutsches Theater, Mittwoh: Die Neu-

vermählten. Flattersuht.

ads Die Welt, in der man fich lang- weilt. ;

Freitag: Die Neuvermählten. Flattersucht.

Wallner-Theater, Mittwoh: Zum 5. Male:

Die goldene Spinue. Schwank in 4 Akten von Franz v. Schönthan.

Victoria-Theater. Mitiwo : Zum vierzehnten Male mit gänzlich neuer Ausf\tattung an Deko- rationen, Kostümen und Requisiten: Sulfurina. Großes phantastishes Ausftattungstück mit Ge- sang und Ballet von Guftav Scherenberg. Musik vca C. A. Raida. Ballet von A. Strigelli. Die neuen Dekorationen und Mascinerien von F. Lütkemeyer in Coburg. (Sulfurina: Frl. Meyerhoff als Gast; Lucifer: Hr. Carl Swoboda als Debut.)

Mittwoch: Zum 30. Male: Der Club. Pariser Lebensbild in 3 Akten von E, Gondinet. Deutsch von O. Blumenthal.

Donnerstag: 19. Gastsp. des Sgr. Ernesto Rossi: Othello. Trauerspiel in 5 Akten von William Shakespeare. Mit Benußung der Uebersetungen von Heinrich Voß und A. W. von Schlegel, Regie: Herr von Hoxar.

Kroll’s Theater. Mittwoh: Große Weih-

nats - Ausstellung. Erinnerungen an Egypten und Japan. Dazu: Die Märchen meiner Amme. Phantastishes Zauberspiel mit Gesang und Tanz, in einem Vorspiel und 3 Akten (12 Tableaux) nach einem älteren Stück von A. Ms- dinger, frei bearbeitet von Ed. Jacobson. Vor der Vorstellung: Großes Concert, Anfang 54, der Vor- stellung 6F Uhr.

Belle-Alliance-Theater. Mittwo%: En-

semble-Gastspiel der Mitglieder des Wallner- Theaters: Frau Carlsen, Frls. Odillon, Noé und Löffler, Herren Niedt, Emil Thomas und Ottbert. Zum 83, Male: Der Raub der Sabine- rinnen. Sch{wank in 4 Akten von Franz u. Paul von Schönthan. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Dieselbe Vor- stellung.

Walhalla-Operetten-Theater. Mittwo:

Zum 73, Male: Gillette von Narbonue. Donnerstag u, folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Instrumente). Ballet-Musik aus der Oper „Die Königin von Saba“ von Carl Goldmark. 2. Theil. Sinfonie Nr. 4 B-dur von L. v. Beethoven, a. In- troduction und Allegro vivace, b. Adagio, c. Scherzo, d, Finale, 3. Theil. Ouverture zur Oper „Rienzi“ von Richard Wagner. Air für Violine, Bratsche und Cello mit Begleitung von Contrabäfssen und Blasinstrumenten von Joh. Seb. Bach. Auf- forderung zum Tanz von C. M. v. Weber (instru- mentirt von Hector Berlioz). Ungarischer Tanz D dur von Johannes Brahms.

Rauchen ist nur in den Nebensälen, 2. Nang und Tunnel gestattet.

Circus Renz. Carlstraße Markthallen.

Mittwoch, Abends 7 Uhr: Zum 39. Male: „Die lustigen Heidelberger“, oder: „Ein Studenten-Aus- flug mit Hindernissen.“ Zum 1. Male: Die zwei Atlethen zu Pferde, dargestellt von den Herren Bradbury und Wells. Das Sculpferd „Adgar“ und das Vollblut-Springpferd „Cobham“, geritten vom jungen Frl. Clotilde Hager. Auf Verlangen: Die großen LTremplinsprünge, ausgeführt von den besten Springern der Gesellschaft. Frl. E. Loyal in ihren großartigen Leistungen auf ungesatteltem Pferde. Außerordentliche Luft-Gymnastik am Red, ausgeführt von den Geschwistern Frls, Thora und Thekla ; zum Schluß: Der Tauchersprung aus einer Höhe von circa 40 Fuß, ausgeführt von Frl. Thora. „Emir“, Mohrenschimmelhengst, dressirt und vor- geführt von Herrn Franz Renz.

Donnerstag: Vorstellung.

Sonntag: Zwei Vorstellungen. Um 4 Uhr Na- mittags (1 Kind frei): „Reinecke Fuchs’ Schelmen- streihe“. Um 74 Uhr Abends: „Die lustigen

Heidelberger“. Der Circus ist geheizt. Æ. Renz, Direktor.

Verehelicht: Hr. Lieutenant Schmidt v. Knobels- dorf mit Frl. Helene Hoppe (Hannover).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann Hantel- mann (Rastatt). Hrn. Prediger Hasse (Sten- dal). Hr. Max v. Schlieffen (Soltikow). Hrn. Lieutenant Seiffert (Milißs{). Éine Tochter: Hrn. Dr. H. Swilling. Hrn. Frhr. v. Schütze Holzhausen (Hameln). Hrn. Oberst v, d. Lancken (Bremen).

Gestorben: Hr. Reich8gerihts- Nath a. D. Dr. jur. Otto Plathner (Berlin). Frau Minna v. Un- ruh, geb. v. Eberhardt (Pförten). Hr. Super- intendent Dr. theol. Ernst Friedr. Pfeiffer (Wuster- hausen a. D.).

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Zm Namen des Königs !

Verkündet am 23, Dezember 1884, Kalkbrenner, Gerichtsschreiber.

Auf Antrag des Neubauers Wilhelm Ludwig Osterbrock Nr. 107 Levermehnen , vertreten dur den Rechtsanwalt Coppenrath zu Lübbecke, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbecke durch den Amtsrichter Schulte

für Recht :

Die etwaigen Berechtigten der auf der Stette der Gheleute Wilhelm Ludwig Osfterbrock Nr. 107 Levermehnen im Grundbuhe von Mehnen Band I1. Blatt 356 Abtheil. 111, Nr. 1 auf Grund der Urkunde vom 14, Dezember 1839 für den Bürger- meister Storkmann zu Diepholz eingetragene Post von 400 Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 4 9% Zinsen werden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgeboteverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

[60510]

Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich

x j Das Abonnement beträgt 4 (A 50 für das Vierteljahr.

' Insertiouspreis für den Raum einer Druckzeile 30 „4. ' 24

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Berlin, Mittwoch,

und

K 7 Et 4 M

den 7. Januar,

-

Preußischer Staats-Anzeiger.

5 M Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung au; |

| für Berlin außer den Post - Anstalten auch die Expe- |

dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32. é

Abends.

Se. Majestät derx König haben Allergnädigst geruht :

dem ordentlichen Professor an der Universität zu Berlin, Geheimen Justiz-Rath Dr. Beseler, den Stern zum Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Gewerbeschul- Direktor Dr. phil. Holzmüller zu Hagen i. W. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse ; dem Kasernenwärter Weber u Torgau das Kreuz der Jnhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern ; dem evangelischen Lehrer Martin zu Naumburg a. S. den Adler der Jnhaber desselben Ordens ; sowie dem pensionirten Steuer-Aufseher Schuster zu Cott- bus, dem pensionirten Gerichtsdiener und Gefangenen-Ausseher Squlte zu Bassum, Amts Freudenterg, und dem Stal- meister Gerhard Meyer zu Heede, Amts Aschendorf, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich. Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst gerußt:

den Geheimen Regierungs-Rath und vortragenden Rath im Reichs-Justizamt, Gutbrod, zum Geheimen Ober-Regie- rungs-Rath, und den ständigen Hülfsarbeiter im Reichs- Justizamt, Geheimen Regierungs - Rath Freiherrn von Seckendorff, zum vortragenden Rath im Reichs-Justizamt zu ernennen.

Der Notar Birckel in Truchtersheim ist in gleicher Eigen-

\{haft nah Colmar verseßt.

oil led

19, Plenarsißung des Reichstages, | Donnerstag, den 8. Januar 1885, Nachmittags 1 Uhr.

Tagesordnung:

Zweite Berathung des Entwurfs eines Geseßes, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Etatsjahr 1885/86, Reichsamt des Junnern, auf Grund mündlichen Be- richts der Budgetkommission. Erste und event. zweite Be- rathung des Entwurfs eines Geseßzes, betreffend die Fest- stellung eines Nachtrages zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1884/85,

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Ober-Regierungs-Rath Fritsch bei der Provinzial- Steuer- Direktion zu Hannover zum Geheimen Finanz-Rath E vortragenden Rath im Finanz-Ministerium zu ernennen ; owie

dem Kataster-Fnspektor Scherer in Cassel den Charakter als Steuer-Rath,

den Rentmeistern Danker zu Stargard i. Pomm., Ennet zu Mühlhausen i. Th., Fischer zu Glogau, Gen- sichen zu Posen, Mahlkow zu Beeskow, Tiete zu Groß- Strehlig, Karpf zu Meldorf, Mensing zu Rinteln, Schuylen zu Düsseldorf, Vieten zu Elberfeld, Warstein zu Aachen und Lange zu Jnsterburg,

den Kataster-Controleuren, Steuer-Fnspektóren Claas in Lechenich, Dodt in Minden, Jensen in Toftlund, Reichardt in Königsberg N./M., Richter in Harburg, Witschel in Posen und Zöllner in Dortmund, und

dem Kataster-Sekretär, Steuer-FFnspektor Haelschner in Breslau den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Konze frondeUrtun de,

betreffend den Bau und Betrieb einer Etsenbahn von Flensburg na Kappeln für NewnUung des Krétses Flensburg.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von dem Kreise Flensburg darauf angetragen worden ift, ihm die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittelst Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung unterworfenen s{chmalspurigen Bahn von Flensburg nach Kappeln zu ertheilen, wollen Wir

der geseßlichen Bestimmungen unter den nachstehenden hierdurch ertheilen. I

Der Konzessionar ist den bestehenden, wie den künftig ergehenden j

Reichs- und Landesgeseßen ohne Weiteres unterworfen.

| bestehenden Normativbestimmungen

i Zir diese Konzession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nah Maßgabe Bedingungen |;

¿ Rücklage.

E:

Die Leitung des Baues und Betriebes der. Bahn ift einem Dirigenten zu übertragen, welcher füx die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlihen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichts- behörde verantwortlich ist.

Die Wahl dieses Dirigenten und feines Verwaltungssitzes, sowie die Geschäftsinstruktion für denselben bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Achen

Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung vom 12. Juni 1878 (publizirt im Centralblatt für das Deutsche Reich Nr. 24 vom 14, Juni 1878) und die dazu ergebenden, ergänzenden und abändern- den Bestimmungen (ecfr. §. 55 E d maßgebend.

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten : die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- führung durch alle Zwischenpunkte, die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen und Haltestellen, die Feststellung der Projekte aller für den Betrieb der Bahn Ddestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststelung der Projekte für die Betriebsmittel und threr Anzahl.

Für alle durch die Ausführungs der genehmigten Projekte be- dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspru auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli- zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommien..

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens bis zum 1. Juli 1886 erfolgen.

Für die Vorlage der speziellen Bauprojekte, sowie für die In- angriffnahme, die Et ian, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauw?*ke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere E festgesetzt werden.

4) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristen nicht innegehalten wird, kann vie ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im S. 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- handenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regterung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoh die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Schlußfrist er- folgen.

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Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen :

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden BesHränkungen durch die staatlibe Aufsfichts- behörde. Der Konzessionar soll nicht vervflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge ein- zustellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiezend von nur lokaler Bedeutung i}, nit angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig Über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der bahnpolizeilihen Vorschriften und unbeschadet der Rechte der Postverwaltung dem Ermessen des Konzessionars über- laffen.

2) Für die ersten 5 Jahre nah dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Perfonen-, als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlihen Aufsichtsbehörde. Fn Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener 5jährigen Periode, fo lange die Bahn nach dem hierfür allein entscbeidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ift, periodisd von 5 zu 5 Jahren Marimaltarifsäße für die einzelnen Güterklafsen, unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter- nehmens, von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist dem Unternehmer überlassen, nah Maßgabe der reihs- resp. landes- geseßliwen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsäße die Sätze für die Tarifklassen nah eigenem Ermessen festzuseßen, beziehungsweise Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklafsensäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin- sichtlih der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches ¿von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlih erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten

1 aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander, als auch von anderen Fonds des Kreises getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen :

a. der Erlös aus den entsprehenden abgängigen Materialien;

b. die Zinsen des Fonds;

c. eine den Betriebs8einnahmen alljährliÞ zu

Die Höhe dieser Rücklage wird durch das Regulativ festgeseßt.

Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer- gewöhnliche Elementarereignisse und

größere Unfälle hervorgerufenen *

jeweilig auf den

entnehmende |

Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weife erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a, cine im Regulative festzuseßende, alljährli§ den Betriebsein- nahmen zu entnehmende Rücklage;

b. die Zinsen des Reservefonds.

Erreicht der Reservefonds die Summe von 10000 #, fo können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück- lagen so lange cessiren, als der Fonds niht um eine volle Jahres- rüclage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der verein- nahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durth das Regulativ bestimmt.

Läßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs- oder Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des bezw. der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehs- migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig.

Für die Rücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reserve- fonds vor.

VI.

Der Konzessionar ist verpflichtet :

a, seine Betriebsrehnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlihen Betriebs-Rech- nung8abs{chluß einzureichen und seine Kafsenbücher vorzulegen;

b. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen ;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistishen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf setne Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen.

VII.

Nach Eröffnung des Betriebes is der Konzessionar zur Aende- rung und Erweiterung der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der- öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Intereffe der Sicherheit des Be- triebes für erforderlih eratet, Y

VIIE

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinfichtlich der Beseßung der Sub- altern- und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit die- \elben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahn dienst in dieser Beziehung und insbesondere be- züglih der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlihen Arbeiten nah Maßgabe der Grundsäße, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der un- mittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872, für die Staats8- eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pen- fions-, Wittwen- und Unterstützungskafsen einzurichten und zu den- \elben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

A.

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwedke des Posftdienstes regeln sich nah dem Eisenbahn-Postgeseßze vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Geseßblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von aht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjabres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Be- stimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält- nissen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anscbluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine Aenderung eintreten sollte, durch welhe nach der Entscheidung der obersten Reichs- Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Eisenbahn- Postgesetz mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein- \hränkung in Anwendung. 4

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reih ergehenden geseßlichen und reglementa- rischen Bestimmungen zu unterwerfen.

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Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die- jenigen Verpflichtungen zu Übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

XII.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Ans{luß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, eventuell vom Minister der öfent- lichen Arbeiten festzusezende Fracht- oder Bahngeldsäße vorbehalten.

MILE,

Die Bahnanlage sowie der Betrieb derselben kann nur mit Genehmigung der Staatsregierung aufgegeben oder an Andere über- tragen werden.

Die gegenwärtige Urkunde soll in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentliht und eine Ausfertigung derselben dem Kreise Flensburg ausgehändigt werden.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 17. Dezember 1884.

(Li 8) Wilhelm.

von Bismark. von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. von Hatfeldt. Bronfsart von Schellendorff.

Unterschrift und