1885 / 10 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jan 1885 18:00:01 GMT) scan diff

Auch die Reibs-Postverwaltung hat den Kommunalsparkassen ihre Vermittelung angeboten. Im Jahre 1873 wurden den rheinischen und wesifälishen Sparkassen die zwischen den preußiswen Ministerien des Innern und der Finanzen und der Reichs-Postverwaltung vereinbarten Bedingungen mitgetheilt, unter denen die Postanftalten Ein- und Auszablungen von Sparbeträgen bewirken würden. Nicht eine Spar- kasse hat davon Gebrauch gemacht; es war nicht nur die Höhe der gefordert:n Vergütung, welche als Ablehnungsgrund angeführt wurde, sondern ebcnsojehr die Meinung, daß ein Bedürfniß für die vor- ges{lagene Einrichtung nicht bestehe. Demnächst wurde im Jahre 1876 der gleihe Vors&lag dem Magistrat zu Berlin für den Bereich der städtischen Sparkasse gemacht. In dem betreffenden Schreiben ift die Festsetzung der Vergütung ausdrücklih der mündlichen Vereinbarung vorbehalten. Die den Eintritt in Verhandlungen ablehnende Antwort des Magistrats ist in erster Linie durch die Darlegung bearündet, daß cs an einem Bedürfniß zur Vermchrung der Einzahlungsstellen fehle, die Benußung einer Mehrheit von Auszahlung: stellen aber mit dcn Einrichtungen der ftädtishen Sparkasse niht zu vereinen sei.

In dem Wunsche, die Mitwirkung der Postanstalten beim Sparverkehre selbs zu erprobcn und Einwendungen aus der Höhe der gefordeiten Vergütung abzuschneiden, ents{loß fich die Reichs-Post- verwaltung bei den im Jahre 1878 mit der Sparkasse in Bremen angeknüpften Verhandlungen, für ihre Mühewaltung nur 1/4 Proz. der Gesammtsumme der durch ihre Vermittelung eingezahlten und au®2- gezahlten Beträge, von dem 3000000 Æ übersteigenden Jahres- betraae sogar nur !/s Proz. zu beanspruchen. Obwchl dieser Satz die Selbstkosten der Post kaum erreiht, wurde das vorgeschlagene Nbkommen nicht angenommen.

Die Gesammtheit diescr Thatsachen rechtfertigt die Ueberzeugung, daß das Interesse der bestehenden Sparkassenverwaltungen an der Ausdehnung ihrer Geschäftsthätigkeit nibt groß genug ist, um er- warten zu lassen, daß dieselben si den Unkequemlichkeiten einer mit dem Eintritte der Postanstalten als Ein- und Auszahlungsstellen verbundenen Erweiterurg ihres Geschäftsverkehrs autzuseßen geneigt wären. . Von einer Befugniß, sih der Vermittelung der Postanstalten zu bcdienen, würde seitens der deutshen Sparkassen voraussichtlich nur in geringem Maße Gebrau gemacht werden.

Eine durchgreifende und wirksame Verbindung der Postanstalten mit dea bcstehendon Sparkassen ließe sich nur auf dem Wege erreichen, daß die leßteren geseßlih verpflihtet würden, sich der innerhalb ihres Wirkungskreises belezenen Postanstalten als Ein- urxd Auszahlungsfstellen zu bedienen. Eine derartige Maßnahme unterliegt jedoch wichtigen Bedenken. :

Jeder Eingriff dec Reichs in die Autonomie der gegenwärtigen Sparkassen wücde entschiedenem Widerstand begegnen. Die gleich- mäßige Anschließung derselben an die Postanstalten müßte zu einer Beseitigung der in ihrem Geschäftsgange bestehenden Verschiedenheiten, zu einer äußeren Gleichartigkeit nöthigen, welhe mit ihrem wesent- lih auf die Förderung örtlicher Interessen gerichteten Charakter {wer vereinbar i. Auch würde das Reich, soweit es dur seine Post- anstalten den bestehenden Sparkassen Vorschub leistete, im Rechts8- bewußtsein des Volkes für die Zahlungsfähigkeit der empfohlenen Anstalten verantwortlih bleiben. Wenn cine Sparkasse durch unvor- sictige Vermögensverwaltung außer Stand gesetzt wäre, ihren Ver- pflitungen gegen die Sparer zu genügen, so würden die Unbemittelten und Unerfahrenen sich nicht dur die Unterscheidung zurückweisen lassen, daß zwar die Postanstalten die Einlagen für jene Kasse angenommen haben, daß aber die Prüfung ihrer Zuverlässigkeit Sache der Sparer gewesen sei, Keine noch so bündige Gesetzesbestimmung würde die Einleger überzeugen, daß es gerecht sei, wenx das Reich fie erft dur Gewährung von Gelegenheit zum Sparen bestimmen , demnächst aber die daraus erwachsenden nachtheiligen Folgen auf ihre Schultern ab- wälzen wollte. Genöthigt, für die Ausfälle aufzukommen, bliebe dem Reiche nur übrig, dem Eintritte von Verlusten dur Einrichtung einer von Reichswegen zu übenden Kontrole über die Geldverwaltung der Sparkassen nah Möglichkeit vorzubeugen.21)

Bei allen diesen Unzuträg lichkeiten würde die angedeutete Maß- regel dem Bedürfnisse nur unvollkommen genügen. Denn bei der er- heblicben Verschiedenheit in den Einrichtungen und dem Geschäfts- betriebe der bestehenden Sparkassen könnte jede Postanstalt nur zu eincr Kasse, naturgemäß also zu derjenigen in Beziehung treten, in deren Bezir sie liegt. Der wesentlihe Vortheil, daß auf jedes Sparbuch bei jeder Postanstalt im Reiche Ein- und Auszahlungen möglich wären, müßte demna ch von vornherein aufgegeben werden.

HL Bei dem Bekannatiwerden der ouf Einführung des Postsparkafsen-

wesens in Deutsczland gerichteten Bestrebungen ist mehrfach die Be- forgniß laut geworden, durch die Postsparkasseneinrihtung den bestehenden Kommunal- und Privatsparkassen eine deren gedeihßliche &ortentwidelung s{hädigende Konkurrenz erwachsen werde.

Die hohe Bedeutung der Kommunalsparkassen für die Förderung der wirthschaftlichen Verhältnisse ihrer Bezirke steht außer Zweifel. Die Frage, ob cine Schädigung derselben durch den Wettbewerb der Post zu befürchten sein möchte, ist daher sicher eingehender Erwägung werth. Indeß läßt sich die gedachte Befürchtung als begründet nicht anerkennen.

Das Arbeitsfeld der Peostsparkafseneinrichtung ist ein anderes, als dasjenige der Gemeindesparkassen. Die erstere sucht hauptsächlich solche Volîtsfreise zum Sparen heranzuziehen, welche das Sparen bisher wenig oder gar nicht übten. Da sie vor Allem den Unbemittelten die Ansammlung kleincr Kapitalien zu erleichtern bestimmt ift, kann das Einlagemaximum hinter dem der meisten bestehenden Sparkassen er- heblih zurückbleiben. Mit Rücksicht ferner darauf, daß die höher ver- zinslichen Anlagewerthe, deren sich die örtliten Sparkassen mit Vor- liebe bedienen, einer größeren staatlihen Geldverwaltung theils gar nit (Scbuldscheine gegen Bürgschaft), theils nicht in gleidem Umfange (Hypotheken) wie jenen zu Gebote stehen, muß der Zinsfuß entsprechend niedriger normirt werden. Die in Auésiht genommene Festseßung auf 3 Prozent genügt den Zwecken der Poftsparkafseneinrichtung, da diese mehr auf die Gewährung einer unbedingt sicheren, als einer besonders gewinnbringenden Anlage abzielt; hinter dem Durchschaittszinsfuß der Übrigen Sparkassen bleibt sie zurück. Gndlich ift der Höchstbetrag des cinzelnen Guthabens auf 800 M festgeseßt; damit werden alle Ein- lagen, welche niht das eigentlihe Sparen, die Kapitalsbildung von klein auf, sondern die vorläufize Verzinsung verfügbarer Gelder, die Anlegung von Kassenbeständen u. dgl. bezwecken, von der neucn Ein- rihtung fern gchalten.

Bei JInnehalltung der bezeichneten Grenzen wird den soliden Ge- meinde- und Privatsparkassen ihr wichtigstes, dem Mittelstande an- gehöriges Publikum bleiben, dessen Bedürfnissen ihre Organisation im Allgemeinen genügt, und welches daher keine Veranlassung hat, ¿u ciner Einrichtung überzugehen, welche ihm weniger Zinsen bietet und deren Einlagehöchstbetrag eine ganz erhebliche Schranke zteht.

Durch die anderwärts vorliegenden Erfahrungen wird die Mög- [lihkeit eines gedeihlicen Nebeneinanderbestehens der Postsparkafssen- Einrichtung und der übrigen Sparanstalten außer Zweifel gestellt. In England hat sich troß der durch die Besonderheiten der dortigen Geseßgebung bedingten ungünstigen Lage der Privatsparkassen (trustee's

21) Lehrreich bleiben in dieser Hinsiht die Vorgänge, welche si in Gngland voc dem Jahre 1861 zutrugen. Der Staat nahm die bei den Privatsparkassen angesammelten Beträge dur die commissioners for the reduction of the national debt zur Verzinsung an. Als nun in den vierziger Jahren die Zahlungsfähbigkeit einer Reihe von Privat- sparkassen dur Veruntreuungen ihrer Beamten in Frage gestellt war, zeigte sib, daß in weiten Kreisen aus den Beziehungen des Staates zu den Sparkassen die im formellen Rechte nicht begründete Anschauung erw2chsen war, der Staat habe den Sparern für die Auszahlung ihrer Guthaben aufzukommen. Der Druck der öffen1lihen Meinung wirkte in dieser Richtung so stark, daß das Parlament in cinem Fall (Cufke Street bank zu Dublin , 1850) die Uebernahme der Hälfte des Ver- Tuftes mit 30 000 Pfund Sterling auf die Staatskasse gegen den Widerspru der Regierung beschloß. Vgl. Lewins, history of 8a- vings banks. Sondon 1866 &. 141, 142, 223,

banks) die Summe der bei den lehteren vorhandenen Einlagen von 41 260 000 Pfund Sterling im Jahre 1861 auf 44 987 090 Pfund Sterling im Jahre 1883 erhöht, woneben in dem gedachten Zeit- raume bei den Postsparka\fscn 41 768 000 Pfund Sterling erspart worden \ind.22)

Italien besaß am S{kluß des Jahres 1874, vor Einführung ves Postsparkasscnwesens, 310 gut verwaltete, zum Theil mit Gemetnden und Provinzialverbänden zuscmmenhängende nicht ftaattihe Spar- kassen mit 705 189 Einlegern und 467 119 807 Lire Einlagen ; ihre Zahl ift bis zum 31. August 1883 auf 356 Sparkaffen mit 1 077 335 Einlegern und 786 133 536,22 Lire Einlagen gestiegen. Daneben waren bet der staatlichen Postsparkafse biszum gedachten Zeitpunkt von 736 374 Einlegern im Ganzen 104 653 603,16 Lire eingelegt.22)

In Ferankreich betrugen die Einnahmen der nicht stattlihen Spar- fassen während des Jahres 1881 146 576 116 Frecs., im Jahre 1882 dagegen 352 544 877 Fres., “obwohl mit dem 1. Januar 1882 die Posftiparkafse ins Leben getretcn und bei ibr während diescs Jahres ein Betrag von 46 823 441 Frccs. gespart war.24)

Dabei beläuft sich in den erwähnten Staaten der Höchstbetrag der Einlage auf 2000 Fre, während {sür das Reich ein solcher von nur 800 MÆ. in Auésiht genommen ist. Den Guthaben, welte 800 übersteigen. ist hier der Uebertritt von ciner Kommunalsparkasse zur Poftsparkafsencinrihtung überhaupt vermehrt. Diese Gutbaben bilden den weilaus größten Theil des Vermögens der in Deutschland be- stebenden Sparkassen. Jn Preußen entfielen von den im Jahre 1881 vorhandenen 1707 Millionen Mark Sparcinlagen drei Viertel, an- nähernd 1300 Millioren, auf Guthaben über 600 4, uud zwar hatten die dieser obersten Klasse angehörenden Einleger ein durc}ichrittliches Suthaben von etwa 1900 4625) Nach einer entsprechenden Berech- nung seßte fih 1881 das Gesammtguthaben der Einleger [bei den im KönigreiÞw Sachsen vorhandenen Sparkassen zu fast zwei Dritteln (227 Millionen von 349 Millionen) aus Guthaben über 600 M zu- sammen, während auf die kleineren Guthaben nur der Betrag von 122 Millionen Mark entfiel; der Durchschnitt der Guthaben über 600 betrug in Sachsen mehr als 1200

Um aber allen Bedenken gerecht zu werden, bat der Entwurf auch den Fall vorgeschen, daß wider Ecwarten einzelne Gemeinde- 2c. Sparkassen in Foige der Postsparkassencinrichtung eine Schmälerung ibrer Bestände erleiden oder sich nit in dem bisherigen Maße fort- entwickeln und dadurch zu einer Beschränkung der dem Grundbesitz und dem Gewerbestande gewährten Kredite genöthigt werden möchten. Die Landesregterungen, denen die Aufsicht über die bestehenden Kom- munalsparkafsen zusteht, sollen verlangen können, das ihnen ein Theil der bei der Centralgeldverwalturg eingesammelten Gelder zur Aus- leißung Überwiesen werde. Sie können dieselben zu Darlehen an ihre Gemeinde- 2c. Sparkassen verwenden und letztere damit in Stand seßen, den Kreditbedürfnissen ihres Bezirks zu entsprcch2zn. Außerdem kann die mit der Geldverwaltung betraute Behörde das Vermögen des Fonds in Schuldverschreibungen der Kommunalsparkassen anlegen und dadur cbenfalls zu deren Stüßtzung beitragen.

IV

Durch den Postsparverkchr werden erhebli&e Beträge in der Hand des Reichcs zusammenfließen. Die Verwaltung eines Fonds, der im Laufe der Jahre einige Hundert Millionen Mark erccichen kann, legt dem Reiche eine Verantwortung auf, die in politischen und wirths{af1lichen Krisen sich steigert, indem bei sinkenden Anlage- werthen vermehrten Anforderungen auf Rückzahlung der Einlagen be- gegnet werden muß. Naturgemäß wird ein derartiger Andrang sich am empfindlihsten in Zeitpunkten geltend machen, wo, wie beim Eintritt eines Krieges, der Kredit des Reichs ohnehin stark in An- \spruch genommen wird.

Indeß kann den hieraus sih ergebenden Bedenken eine entschei- dende Bedeutung nicht beigemessen werden.

Zunächst wird die Einwirkung von Kriscn auf die Rückforderung von Sparguthaben in der Regel übershäßt. In Frankreich, wo die Verwaltung der bei den nicht staatlichen Sparkassen angelegten Gelder in den Händen eines Staatsinstituts, der caisse des dépôts et consignations, centralisirt ist und unter der Verantwortlichkeit des Staales geschieht, wo also der Kredit der Privatsparkassen mit dem des Staates in innigem Zusammenhange steht, ist in Folge des Krieges von 1870/71 das Guthaben bei den Sparkassen, welches am 1. Januar 1870 684 (00000 Fres. betrug, bis Ende 1870 auf 632 000 000 Fres, und bis Ende 1871 auf 538 000 020 Frcs., im Ganzen also um 21,3 Prozent zurückgegangen.2) Auch die in Oester- rei während des Krieges von 1866 gemachte Grfahrung weist darauf hin, daß selb unter äußerst ungünstigen Verhältnissen nur ein mäßiger Theil der Einlagen zurülkgezegen wird.

Dazu kommt, daß cs gerade die vorübergehenden großen Anlagen sind, welbe den Sparkassen in {weren Zeiten besondere Gefahr bringen. Diese werden dur den bes{ränkten Einlagehöchitbetrag von der Postsparkasseneinrichiung fern gehalten. Das Publikum, welches hauptsäcblih dur Vermitielung der Post sparen wird, die Arbeiter, Minderjährigen, Dienstboten, kurz die Kleineinleger sind, wie die Er- fahrung lehrt, viel eher geneigt, in kritischen Zeiten ihre Gelder rubig stehen zu lafsen.?7)

Die in Krisenfällen entstehenden Nachtheile lassen si vermindern, wenn das Reich, anstait den Fonds aus\Þließlich in Reichs- und Staatsschuldverschreibungen zu belegen, durch Ausdehnung des Kreises der Anlagewerthe die Zahl der Schuldner des Fonds und die Gattungen der ihm haftenden Vermögenéobjekte erweitert und sih einen möglichst widerstandsfähigen Rückhalt sichert.

Einen beachtenswerthen Vorgang bietet in dieser Hinsicht Belgien. Die Caisse Générale d’épargne et de retraite untersdbeidet neben dem Betriebsfonds die provisorischen und die definitiven Anlagen. Die ersteren bestehen im Ankauf von Wechseln und in Vorschüssen auf Handelswerthe, Münzfonds, Warrants, Staatspapiere, Kommunal- obligationen, Aktien und Prioritäten; die leßteren im Erwerb von Staats- und Kommunalobligationen, Hypotheken und Obligationen belgiscer Gesellshaften.8) Ende 1883 waren auf diese Weise definitiv 92477502,89 Frcs,, provisorisch 92 123 395,47 Frcs. angelcgt.2) ) Der Vorzug dieser Belegungs- grund\äße wird insbesondere auch darin gefunden, daß im Falle politischer Krisen die dur dieselben weniger berührten Handels- und Industriepapiere, im Falle wirthschastliher Stockungen die alsdann mehr gesuhten Stoats- und Kommunalobligationen leiter zu ver- werthen sind, so daß also nah beiden Seiten hin Deckung vorhanden ist. Man will während des deutsh-französischen Krieges mit diesem System günstige Erfahrungen gemacht haben.

Zur unbedingten Nachahmung eignen sich diese Bestimmungen allerdings nicht, da nach deutschen Verwaltungs8gtundsäßen und Rechts- ans{auungen die Anlegung öffentlicher Gelder dur Beleihung oder Ankauf von Aktien und Obligationen der Handels- und Industrie- gesellschaften nicht für statthaft eratet werden kann. Indeß liegt ein allgemein richtiger Gedanke in der Unterscheidung zwischen dem Theile des Fonds, welcher voraussichtlich selbst im Falle schwerer Krisen nicht __ 22) Malarce étude etc. p. 18. Die Postsparkassen in England, Belgien, Holland und Frankreich mit Hinblick auf Oesterreih. Wien 1882 S. 24, 25. Thirtieth Report of the Postmaster General on the Post Office, London 1884 S. 35 ff.

2) Movimento dei deposîti a risparmio presso0 le casse di risparmio, Roma 1880, Direzione della Statistica generale del regno. Journal officiel de la république française von 1884 Nr. 233 S. 4557. Bulletino postale 1883 Nr. 13 S. 1472.

N) Rapport au Président de la République Francaise vom 23. Juni 1883 (Journal officiel vom 25, Juni 1883 S. 3181).

®) Vgl. die Berechaung des Referenten auf dem dritten Spar- kassentage in „Deutscher Sparkassentag in Weimar“ S. 43, 61, und Zeitschrift „Die Sparkasse" Jahrgang 1884 Nr. 65.

%) Statistica delle casse di risparmio, Roma 180, S. CXXNIIT

27) Vgl. die Nachweisungen des Referenten auf dem dritten Sparkassentag in „Deutscher Sparkassentag in Weimar“ S. 51, 52.

28) S8. 27—29 belgishes Geseß vom 16. März 1865.

2%) Compte rendu etc. Année 1883 p. 35,

flüssig gema&t zu werden braucht, mithin auf langsi{tige Rüczablungs- fristen ausgelichen werden kann, und dem Theile, für welcben die leihte Nealisirbarkeit im Auge zu behalten is. Der letztere wird sich wieder aus Werthen zusammenseten müssen, von denen die einen (Reicb8s- und Staats\chuldvers{reibungen 2c.) im Falle wirthschaft- licher Kriesen, die anderen (landschaftliche Pfandbriefe, Nentenbriefe 2c.) im Falle politis&er Verwickelungen geeignete Deckuog®sobjekte bilden Endlich wird behufs Bereithaltung der im Falle eines vorübergehenden Geldbedürfnisses erforderliwen Mittel für einen Theil des Fonds die Anlegung in Lombarddarlehen und ersten Wecbseln zuzulassen sein.

Behufs Entlastung des inländishen Markts bei Verwickelungen von denen das Reich mitergriffen is, wird ein Theil des Fonds in auf Gold lauterden auéländischen Papieren anzulegen sein. Gelingt es, durch den Verkauf derselben dem Markte in kritischen Zeiten Geld aus dem Auslande zuzuführen, so wird dies wesentlih mit ¿ur Stärkung des Vertrauens dienen.

Um ferner die Begünstigung auszugleichen, welche bei den er- wähnten Anlagearten den mobilen Werthen zu Theil wird, ift bet der Belegung der auch in Krisenfällen nicht flüssig zu macenden Beträge hauptsählich das unbewegliche Vermögen zu berüdsihtigen und dafür die Ausleihung auf Hypotheken und Grundschulden, sowie zur Förderung allgemeiner Zwecke der Landeskultur in Aussicht zu nehmen. Auch die Gewährung von Darlehen an kommunale Spar- Tassen wird wescntlich dem kleinen Grundkredit zu Gute fommen. Wenn überdies die Begebung nicht von der Centralverwaltung des Fonds besorgt, sondern den Bundesstaaten unter Ueberweisung der erforderlichen Beträge vom Reiche überlassen wird, so besteht eine Gewähr dafür, daß die Wohlthaten dieser Ausleihunaen allen Theilen des Neis in dem Maße, in welchem sie durch Spareinzahlungen zur Sammlung des Fonds beitragen, gleichmäßig zu Gute kommen, und cs werden damit die Bedenken vermindert, welche gegen eine Sg so großer Summen in ciner Hand erhoben werden önnen.

Cin weiteres Vorbeugungsmittel gegen die oben bezeichneten Gefahren wird darin liegen, daß aus dem bei der Verwaltung des Sparkassenfonts sich ergebenden Gewinn ein Reservefonds gebildet wird, auf welchen zur Deckung der mit der Veräufierung von Werth- papieren im Falle cines Andrangs verbundenen Verluste zurückgegriffen werden kann. Der Reservefonds kann natürlich nur in den leicht realisir- baren Werthen angelegt werden. Ferner wird die Verantwortlichkeit des Reichs dadurch vermindert, daß den Sparern die Umwandelung ibrer Cinlagen in Reichs- oder Staatsschuldverschreibungen thunlichst erleichtert wird.

Endlich dient zur Abschwäcbung der bei gleichzeitiger Zurü- ziehung großer Kapitalien drohenden Erschütterung die Vorschrift, daß in außerordentlichen Fällen die Kündigungsfrist für den einhundert Mark übersteigenden Theil der Guthaben bis auf sechs Monate ver- längert werden kann.

Die Mebrzahl der europäischen Staaten hat kein Bedenken ge- tragen, die mit einer staatlichen Postsparkassenverwaltung verbundenen finanziellen Verpflichtungen zu übernehmen. Dem Vorgange Eng- lands und Belgiens sind andere Staaten gefolgt, welche die Vortheile der physischen und politischen Lage, die jenen Ländern eigenthümlich sind, nit zur Seite stehen. In Frankreich liegt die Verzinsung der bei den Postsparkassen eingezahlten Sparguthaben der caise des dépôts et consignations ob; in Oesterreih werden die Gelder in österreicht- schen Staatsschuldverschreibungen angelegt. In beiden Fällen wird also lediglih der Staat persönlicher Schuldner für die ge parten Be- träge. Dabei beläuft sih der zulässige Höchstbetrag der Einlage in allen genannten Staaten weit höher, als für das Reich in Vorschlag gebracht ist.39) :

Angesichts dieser Vorgänge und bei Beobachtung der angedeuteten Borsichtsmaßregeln sind die mit dem Postsparkassenwesen verbundenen finanziellen Gefahren nicht für fo erheblich zu erachten, daß mit Nück- ficht auf fie die Einführung einer Maßregel unterbleiben dürfte, welche die Fürsorge für die unbemittelten Angehörigen des Reichs von Neuem zu bethätigen und zur Hebung des Wohlstandes der arbeiten=- den Klassen nicht unwesentlih beizutragen geeignet ift.

V

An der Durchführung der neuen Einrichtung sind die Post- verwaltungen und die Finanzverwaltung betheiligt. Den ersteren fällt der gesammte Verkehr mit den Sparern, insbesondere also die An- sammlung der Einlagen, die Ausgabe der Sparbücher, Führung der Konten Über die Guthaben der Einleger, Entgegennahme von Kün- digungen, Anweisung und Ausführung der Rückzahlungen zu. Da- gegen wird die Verwaltung und zinsbare Anlegung des aus den Spar- einlagen zu bildenden besonderen Fonds Sache der Finanzverwaltung scin.

Im Einzelnen gestaltet sich die Verwaltungsgliederung wie folgt:

Die Poftanstalten (Postämter, Postagenturen) nehmen die Ein- zahlungen der Sparer entgegen und bewirken die erforderlichen Auezahlungen, Auf das von einer Postanstalt ausgefertigte Buch können bei jeder anderen im Reiche belegenen Postanstalt weitere Ein- zahlungen geleistet werden oder Abhebungen erfolgen. Die Postanstalten sind ferner berufen, die Erklärungen der Sparer, insbesondere die Kündigungen, entgegenzunehmen.

Die eingezahlten Beträge werden seitens der Postanstalten den vorgeseßtes Bezirksbehörden (Ober-Postdirektionen, in Württemberg den entsprehenden Behörden) im Wege der Abrechnung überwiesen. Die leßteren führen auf Grund der ihnen hierbei zugehenden Ein- und Auszahlungs-Register die Konten der Sparerz jeder Ober-Post- direktion 2c. liegt die Kontenführung hinsichtlich der von den Posts anstalten ihres Bezirks ausgestellten Bücher ob. Den genannten Behörden steht auch die Entscheidung auf die eingehenden Kündigungen und die Feststellung der aufgelaufenen Zinsen zu. Sie überweisen den Postanstalten die zu den Auszahlungen nöthigen Beträge, soweit solche nicht seitens der leßteren aus den laufenden Einzahlungen bestritten werden können.

Jede Ober-Postdirektion 2c. liefert in bestiramten Zeitabschnitten die Ueberschüsse der in ihrem Bezirk bewirkten Einzahlungen an die mit der Verwaltung des Fonds betraute Behörde ab. Sollten die Zuszahlungen die Einzahlungen übersteigen, so erhält sie von der- selben die nöthigen Zuschüsse.

Die Ober-Postdirektionen 2c. und die Postanstalten stehen au bei Wahrnehmung des Sparverkehrs unter der oberen Leitung der betreffenden Central-Postverwaltung.

Die Gliederung der Postverwaltungen gestattet in Deutschland eine derartige Dezentralisation der Buchführung bei den Bezirks- behörden, während dieselbe in den Postsparkasseneinritungen aller übrigen Länder einer besonderen Gentralbehörde hat übertragen werden müssen, zu deren Ausftattung es dann eines umfänglichen Beamten- apparates bedurft hat und deren Verkehr mit den Syarern in den großen Staaten au wegen der räumlichen Entfernungen zeitraubend und von Schwerfälligkeiten nicht frei ist.

Die Verwaltung des aus den Spareinzahlungen zu bildenden a hat durch eine urter der Leitung des Reichékanzlers stehende ¡inanzbehörde zu geschehen. Jedoch wird es für diesen Zweck der Er» richtung einer besonderen Behörde niht bedürfen, vielmehr empfiehlt es sid, diese La der Verwaltung des Reichs - Invalidenfonds zuzuweisen. ie bezeichnete Behörde eignet sich durch ihre- kollegiale

usammenseßzung besonders zur Wahrnehmung der wichtigen Inter- essen, welche bei der Anlegung so großer Kapitalien in Frage stehen. Während sich die Vermögensbestände des Invalidenfonds, des Festungs- baufonds und des Reichstagsgebäudefonds von Jahr zu Iahr ver- mindern, wird der Pojtsparkassenfonds allmählich anwachsen. Die bei der Verwaltung jener Fonds entbehrlich werdenden Anlagewerthe können behufs Belegung der Spargelder ohne Weiteres Verwendung finden. Endlih sind bei der Verwaltung des JInvalidenfonds die Formen bereits gefunden, in denen der Bundesrath und der Reichstag die ihnen zukommende Mitwirkung bezw. Aufficht fortlaufend aus- zuüben vermögen.

20) Vergl. die Anlage.

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Preuß. Staats-Anzeiger und das Centr

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register nimmt an: die Königlihe Expedition | 1. Ateckbriet j Éi « SLeCKDTICt Interanchungcs- j ; e, v: anf“ Ï bis G S A L O S egckdrioss nnd Untersnuchungs Sachen. 6, Indnstrielle Etablizzements, Fabrizen un „Utvalivendan? , Nudolf Mosse, Haase: tein B G A iglèsz E nen, Ánufgebote, Verladungen ¿ ydackanaul. & Vogler, 6G. L, Daube & Co., E Swlotis, E m “Anzeiger : q L i . Verschiedene Bekanntraach j G ; E Berlin SW., Wilhelra-Stenße Ne. 32, D perkünfe, Verpachtnngen, Zubmiasionen etc. | 7. Literarische Ánxzeigen. Ee tGs Büttner & O Le alle übrigen größeren Æ E n.a,w Ke, E, Zinszahlung 9 Theater-Anzeigen. In der Börzen- MRORAE « R a miS S E E eimm R E . W. chen Papieren, . Familien-Nachrichten, beilage. Z M der Versiberungéschein Nr. 93998 All [61712] T S D gé! . 93996 Allg. Sterbe- Aufgcb e x E E gcbot. Subhastationen, Aufgebote, Vor- 1869 Lab, Sa. d. d. Halle a. S., den 11, Januar „-; Auf Antrag der Besitzer der hypothecirten Sachen werden, da die Nawforshungen nah den ladungen u, dergl, Leben wg Tis SerlGerungesumme auf das | rebtmäßigen Inhabern nachbezeihneter Hypothekforderungen, nämlich: : V : f Leben de lers ¿org Wolfgang Rieß in - n dad Arc - 9 ° 2 D (6170) Zwangsversteigerung N : : . 4) der Versicherungéschcin ® B85 f Nam aitts c Im Wege der Zwangtvollstrecung joll das im olle a G, r e Un, D a L Echt: Gegenftand Datum | Hypothekenbuch- Grundbucbe von der Königstadt Band 22 Ne. 1626 | Versicherungssun F das Leben der Woar A ; E E E E —————— auf den Namen des Kaufmanns Louis Weinberg Louisa Sarettt B, ‘Stottnibky, in Da, E 5 Antragstellers Forderungs- des Eintrags i Bd. | Q zu Charlottenburg eingetragene, hierselb in der | 5) der Versicherungs\chein Tab. VI. Nr. 46273 | berechtigen i: S ARS Gemeinde| Bd. | Z. Wahmannbürabe E NO gzeoene Grundstück d. d, Halle a. S,, den 21. August 1862, über —— am 2. Marz 1885, Vormittags 10 Uhr 100 Thlr. Versicherungssumme für Fritz Alois Hein- Ehm, J 3 Ff 9 : vor dem unterzeichneten Gericht an Geribtöftelle | rid Neumann in Frankenstein geboren ‘den 27 Zuli E Ven Dohted Sue eg osef von}120 Fl. unverzins-| 1. März | Nohrba| I, | 820 7 Jüdenstr, Nr. 58, 1 Treppe, Saal Nr. 11, ver- 1862, zahlbar nah dessen vollendetem 24. Lebens- N Darn E Anlehen, Jt. 1827 steigert meren ift d mis jahre ; E 4. es Das Grundstück is mit 77 M Nutzungs- 6) die Versicherungsseine über Kinderversorgun 3 e ra S6; ; « ee E E werth zur Gebäudesteuer „veranlagt. Auszug aus | dur gegenseitige Beerbung, Versicherung mit Rüc- Del, Geora, SHS Dinielbey, Psanter 195 L2erA ju 9 /o ver- 13, Septemb.| Bühl T. | 284 der Steuertolle, beglaubigte Abschrift des Grund- | gewähr, Tab. X1I, B,, E zin8lides Kapital;} 1826 budblatts, etwaige Abschägungen und andere das a. Nr. 23089, Jahresklasse 1860, für Wilhel- M: D 25, Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie befon- mine Marie Ida Baumhoefener, geboren den 3 IDerfelbe Natk Moses, in|100 E a L dere Kaufbedingungen können in der Gerits- 1. Novemkter 1856 am Gadderbaum bei e H Es Mien Ma öl. zu 4 °/9 ver-| 15, Septdr. do. L 352 shreiberci, Jüdenstr. 58, 2 Tr., Zimmer 29, ein- Bielefeld, Hainsfarth ztnslicher ibe Gl 1826 eschen werden. b. Nr. 55775, Jahresklaî\e 1863 iür dtcf „_Unverztnslicer Alle Realberewtigten werden aufgefordert, die nicht e, Ne 23090" Ba 1 1800 rie Kaufscilling;_ [t s von selbst as den ede Ansprüche, Dietrich Otto Baumhöfener, geboren den al a v. 4. Sept.| eren Boryanden]ein oder Betrag aus dem Grund- 8, Juni 1859 am Gadderbaum bei Bielefeld 4 |Winter, Iakob Söld-|Szldnoräftnhar R N Bau E buche zur Zeit der Eintragung "Vas Versieigenungs: d, Nr 56776, Sahresflafse 1863" fee E ate, A M der Ma- 55 l, Kapital. zu 13, Septbr do. E 276 is A, Ne ae find angeblich demo gegangen, S Daun Bbiling So. 20) T 1826 orderung i K 1 æ«lnlen, wiederTehrenden Uu ntrag: s P, s 2 «Iu 01 Hebungen a M E im Versteigerungs- zu 1) a. der Ebefrau des Maas Hermann P E E termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- Sander, Anna Auguste Pauline, geb. Hannfß L R) boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger in Rirdorf, 900, DURO 5 [Derselbe Mofcs Tai De T s e widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, b, des Kaufmanns Friedrich Hermann Hannß elbe C oO i rige 18, Septbr. E 394 S De Lung de C n MIVEET, vexsieian durch den Verwalter : E ( ften; lf Sr e AA 1826 | ebots ntt berucknchtigt werden und bei Verthei- eines Konkurses, Rechtsanwalt Bürk: S A Le Age e. die berücksihtigten An- daselbft, N R G ah 6 [Bauer, Johannes, |Swiele, David, in T E M Sevtenib j 4 sprüche im Range zurücktreten. e, der ehelihen Nachkommenschaft des ad b, S Alber R "l s O, Sem do, «332 Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks Genannten, vertreten dur den Pfleger, Kauf- M R Ea L E ja 1826 beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des mann Hermann Sander in Rirdorf, Detti Swie G v4 | A A r p e A Aa d, e Kaufmanns Gustav Adolph Hannß in Obli April | ervelzusUhren, widrigensalls na erfolgtem Zuschlag erlin, O S0 N) | das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an di e. des Fräuleins Auguste i Ç erfelb N j Stelle des Grundstücks tritt. L S A aat r E E Wee 44 L : | Z : e E BüUh zinslich ufgabe ;| | “e A Thea Due V Val rags wird L u Dao 3 S E E e Obligat eane | um 2. 589, Mitta 2 Uhr, Parte Hedwig, Emma Pauline Hannß, be- 3 April 1795 ; | | an Gerichtsstelle, Jüdenstr. 58, 1 Trcppe, Saal vormundet durch den Rentier Albert Richard | I A L | O verkündet werden, in Berlin, N 9, A Mai | Derlin, den 8. Januar 1885, 6 . der Wiltwe Krtederike KFr35 3 vfoTh 3 9 G | | Königliches Amtsgericht E Abtheilung 51. E L E e n I S E BulWlag des 23, August A b, der verehelihten Schneidermeister Gerner Á M Ars led qus T 4 A004 | s Bertha Alwine Henriette, geb. Fröse daselbst, un, Auna Maia E (der Eva/ | 61706] Zwangsversteigerung c, E „Permann Friedrich August Fröse in vor Bag, t | : Schoneverg, : i der Wohnung ihrer | Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im d, Ret por gen, Meigee, Meelnos. -Bouise Kinder Balihafar | Grundbuche von Charlottenburg Band 11 Nr. 453 a A Q A Friedri h, E und Anna Maria if den Namen des Maurermeisters Oscar Gw | ® Fiese: puri bach iee Worten | 9 (Smidt, Ballos, Gottfried Denpel tes10 B von da | orovius eingetragene, in der Händelstraße Nr. 18 E L N , Smd, atiyas, Wollsried Vempel in &l, Kapital zu| 12, April örniß- : i belegene Grundstück N M are Friederike Froese, geb. Ziegler, E, von Ap-| Alerheim 5 9/0 verzinslich; it. 1 oftheine E am 11, März 1885, Vormittags 11 Uhr, a T E L persyosen Kaufbrief vom 24.) i a dem unterzeichneten Gericht an Gerichts- zu A er N 10 |Bergtold, Friedrich, [Feldmei Joh 500 Fl K sil | | stelle Jüdenstraße 58, I, Zimmer 15, versteiger L S ; E S ELEL „1 MOVAN E Bl, Dane 29. Juli. [Bilaluelin| 17 v nstraße 3 Lo, versletgert | ¿4 Y der Mittwe Albertine Thoma, geb. Sanetti, d von Balg-| Kaspar, vonMager- lingSfapital zu 5% 1826 Dalgheim 1 Das Grundstück ist mit 10300 (A Nußungsrwerth E A as ein verztnsli ; t.Dblis/ jur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- | F! H f s hle Ms Unis), New i is vom 20. Mai rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, E Mim (6 N o. : T | A, | etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück be- | F! v e b. Biel feld e ee q Fohann/100 Fl. Kapital zu| 18. Septbr. | Großel- | 1V., | 85 treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbcdin- O N! E E Georg,Söldner von Georg, Farbknecht| 5 9/6 verzinslich; 1t.| 1824 fingen gungen können in der Gerihts\chreiberei, JFíiden- werden die A E der bezeicneten Urkunden auf- Großelfingen | in Augsburg Obligation vom) : straße 58, II., Zimmer 29A,, eingesehen werden. gejornaet, Wre L tete „spätestens ln vem guf 9 Ice 3 „29. Sanuar 1819 | Alle Reakberectigten erb ag aufgefordert, die deu 10, Juni 1885, Vormittags 10 Uhr, 12 Strauß, Balthas,|Bosch , Johann/225 Fl. verzinslicbes| 20, Dezbr Näber- 7 73 nit von selbst auf den Ersteher bie Bender Ns an hiesiger Gerichtsftelle, Zimmer Nr. 31, anberaum- Wirth in Holheim| Michael, in Hol-] Kapital, 150 Fl. 1896 nemimins i sprüche, deren Vördandenfein Cbe Beteg, Qn | ten Termine anzumelden und die Urkunden vorzu- | heim unverzinslihes Ka-| E Fs Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Verfteige: legen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt pital; It. Kontraf-| O Z E A i C O P Werden. 0m rungsvermerks niht hervorging, insbesondere der- all S. ben 4, November 1981 tenprotofoll vom/ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder-| Lie a S, den 4, November 18 N S6mi ; ; E kehrenden Hebungen oder Kosten. E i Di Königliches Amtsgericht. Abtheilung VII. 13 S Heinrich, Georg Zimmermanns 110 Sl. und Eigen-| 14. Juli ] Ehringen | Purif. | 109 sleigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe A E in L Erben in Chringen thumsvorbehalt | 1829 Band von Geboten anzumelden und, falls der betreibende S Ua [T ; / Gläubiger widerspridt, dem Gerichte glaubhaft zu | [61711] Aufgebot, O. Grie Mader y e Sia Do veri, 18, Mat | Neimo | 1a, | 118 a R A R ves Behufs Todeserklärung natenannter Personen : lingen A loch E traktenprototoll v.| u lingen l evols mt beruthichtigt werden und bei 1) des scit dem 11. Novembe 6 : 9 Sey ) ertbeilung des Kaufgeldes gegen die berüdsihtigten | Amerika L Schieferdetecs L E N E M E e A Christian Friedrich Mittenzweti in Reichen- 93. Oktober 1823 | „„Plejenigen, welche das Eigenthum des Grund- bach, 15 |Strau Kaspar, Josef Samuel in|30 Fl KauffGillina| 21 Mot . 9: eds beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß 2) der im Jahre 1851 mit ihrem Ehemanne, S Ab tee von C e 4 ns Martini fetttao| E Großel- IV. | 237 fa Bersteigerungêtermins die Einstellung des Ver- dem Wollkämmer August Christian Friedrich elfingen zahlbar; [t Pro- | 1 fingen ahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Gotthilf Platz in Pölzig, nah Amerika ausge- tokoll vom 31 Of-| M iMlaubas S A N Qui den Anspruch wanderten Johanne Chriftliebe, verehel, Play, ber Til E e Stelle des Grundstücks tritt. verwi vese 2 orene ; D ck D : a O | L Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird Merkel, aus Rob schau, S a as E A e Obli S ar 5 E 1 L -. , D I i (Ls : j t Om! 8 Geibiol E Aas 1 Uhr, 3) des im Februar 1864 nah Amerika ausge- fingen P ORRSUE 99 “Biibe: 1818 | N 5, 5 mo 075 An No »e Tf 4 1 . w ALA L n . a E e, Jüdenstraße 58T., Zimmer 15, ver O A ader, Karl Franz Piecbsch | 17 Hopf, Johann Adam, Alexander David|56 Fl. rückständige| 21. ‘Juli Baldingen| Purif. | 657 Berlin, den 2, Januar 1885 von Siv Sa t bes Zeit ihrer Auswanderung ina R A Gs E as E | E E E D S j 2 n dere ever L ( U ingen ti 92 Königliches Amtsgericht L, Abtheilung 52. e S E N noh qus einen Anderen y n Suni 180 Y tahricht vorhanden ist, und welche daher geseßz- | 18 [Wunder Christof, Daniel Dietricb|50 Fl, zu 5 ©/-, Obli-| 6 Ax uf DY Ste liher Vorschrift zufolge als verschollen zu gelten Söldner e A Sweid,. lebig, N S 6 Mau 6. Faguft | Aufhausen| L | 624 [50831] A ; bot Len E auf U S enten hausen Nördlingen 1824 | 2 ufgebot. eitsvormünder zu 1) des Sohnes des ver hol enen | 19 |Groeber, Anton, Zim-|Matthäus Groeber,|360 Gl. zu 4/0 ver-| 30. März Klein- I 802 Die von der Lbens- DeeA ino C Mittenzwei, des, Schieferdeckers Karl Robert mermann v. Kleine! Bruder respektive] zinslich, zahlbar bei| 1839 erdlingen : N E s | Mittenzwei in Reichenba, zu 2) des Gutsbesitzers rdli Sw 8 An- fen Ansässgs-| : este erungögefsellshaft Iduna zu Halle a. S. aus- | Gottlob Heinrid Oclsblägel in Schönbag, h aa L L E | 1) dds Sterbeke L Me 50456 d. d. Hallea. S 3) des Bruders des vers{ollenen Piebsc, des | 20 [Derselbe Näherin Sobaina in 109 Fl. zu 5 %o ver-| 16. Mai | Herkheim | 111. | 409 den 26. Februar 1863, über eine auf das Leben der Fe O E T R L Ai O Kleinerdlingen zinsliches Kaufschil-/ 1825 : N grau Adelheid Auguste Paulike Hannf, deb, Fiscbet, [t UTEI, EEOITRES UND M Ms N aeg 5 S C . E S / t8 T0 v.| 2) der Depositalsbein Nr. 9632 vom d. Februa | quer) ult 1885, Vormittags 9 Uhr, 28. Miri 1823 u. 1880 über Ver pfändun Ü i þ Plata Cessi 4 13, g der über die auf das Leben : i E E NANE 2D) des Obervoigt Friedri Carl Fröse und dessen Ehe- Ga E n ade r fe d eaen 91 lo 2 S Sanner 1529 E srau Friederike Helene, geb. Ziegler, zu Oberhütte | T0 ele Ger C ns in diesem | 21 ¡Aubele, Kaspar, Wag-|Barbara Kießling,|250 Fl. zu 4% ver-| 12, Februar | Kleinsor- | 11 286 l 1200 M / bes / Lermine sich an hiesiger Gerichtsftelle anzumelden, ner in Kleinfor-| Wittwe in Klein-| zinsliches Kapital | 1845 heim E über 10K Versicherungssumme ausgefertigten a M ia a O dem e zu heim forheim y | 2 elenden ÄnTrag ihre Todeserklärung erfolgen und ; ß e N Poli 44088 : _, | ihr hier verwaltetes Vermögen ihren si@ legitimiren- fruvtios geblieben und vom Tage der’ leßten auf diese Forderungen sich beziehenden Handlungen an ge- icen Nr. 44080: d. d. 30./28. Mai 1862, für | den Erben ausgeantwortet werden wird x rechnet dreißig Jahre verstrichen sind, diejenigen, welhe auf obige Forderungen ein Recht zu haben glauben ein den Froof 27 ; a, d i. V 9 J A So zur Anmeldung ihrer Forderungen und Ansprüche und zwar späteftens in dem auf E : vom N Froese’scen Eheleuten laut Stuldshein | Reichenbach i. V., am 9. Januar 1885. Dienstag, den 28. Zuli 1885 C om 15. Januar 1880 von der gedachten Gesellschaft Königlich Sächf. Amtsgericht. im diesgeriGtliden Sik E T E, , Vormittags 9 Uhr, cewährtes Darlehn von 300 4- Ser nabidelle MEOA Ina A da, e. Genen Aufgebotstermine unter dem Rechts- c T vie L E gefordert, daß im Falle der Unterlassung der Anmeld; di rderun ir er- tafe Lab a erungsschein Nr. 93995 Alla, Sterbe: Dele Set V, loschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht wi. O er Anmeldung die Forderungen für er 0.09, über ‘50 Thlr Verfiberungslutame: N E Nördlingen, am 22. S Gs eben der Fr E T a S : öniglihes Amtégericht, Burn ie M Se Auguste Rieß, geb. Bau Himmellto k

Zur Beglaubigung: Keith, k. Gerichtsschreiber.