1885 / 11 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Jan 1885 18:00:01 GMT) scan diff

gzridten berufenen Vertreter der Arbeiter hinzuzuziehen sind, und daß die Centralbebörden der Bundeéstaaten bestimmen, wohin die na &. 78 Ziffer 2 a. a. O. verhängten Geldstrafen flicßen, falls der zu ibrer Zablung Verpflichtete zur Zeit der Zuwiderkandlung einer Krankenkasse nicht angehörte. VIII. Aufsichctsführunag. Reichs-Versicherungsamt. Land:8-Versicherungsämter.

M. A Ee

Die Aufsicht über die Genossenschaften wird in Gemäßheit der &. 87 und 88 des UnfaUversicherung8geseßes durch das Reichs-Ver- icherungsamt geführt. : L es h Dem Reicbs-Versicherung8amt treten vier nitständige Mitglieder binzu, von welchen je zwei von dena Genofsenschaftsvorständen Ui d von den Vertretern der versicherten Arbeiter (S8. 34, 35) aus ihrer Mitte gewählt werden. Diese nichtständigen Mitglieder sind statt der na . 87 des Unfallverficerung8geseßes von den Genossenscaftsvorständen und den Vertretern der Acbeiter gewählten nichtständigen Mitglieder in den dur das genannte Gefeß bezeibneten Fällen zu den Verhand- lungen zuzuziehen, sobald es sid um Angelegenheiten der tem gegen- wärtigen Gesetze unterli: genden Genossenschaften handelt. Jm Uebrigen finten die SS. 87, 89 tis 91 a. a. D, Anwendung. :

Bezüglich der Errichtung und der Zuständigkeit der Landes- VersicherungEämter fiaden die §S. 92, 93 des Unfallversiberungêgeseßes mit der Maßgabe Anwendung, daß das Landes-Versicherungamt auch in den Fällen der §8. 21, 27, 28, 32, 33, 38 diescs Gesezes an die S'elle des Reichs - Versicherungsamts tritt und daß hinsichtlib sciner Zusammenseßung die Bestimmung des vorsteheaden Ab1atzes Platz greift.

IX. Staatsforstbetriebe. Staatsforstbetriebe. 8, 41. - :

Für Forstbetrieve, welche für Rechnung der Staates verwaltet werden, tritt bei Anwendung dieses Gesetzes an die Stelle der Berufs- genossenschaft der Staat. Die Befugnisse und Obliegenheiten der Genossenschaftsversammlung und des Genossenscbaftsvorständes werden durch Ausführungbehörden wahrgenommen, welche von der Landes- Centralbehörde zu bezcihnen sind. Dem Reicbs-Versicherungëamt ist mitzutheilen, welche Vehörden als Ausführungsbehöcden bezeichnet

ind. wordeu fi e 4

Soweit der Staat in Gemäßheit des §. 41 an die Stelle der Berufsgenossenschaft tritt, finden die S§§. 11 bis 33, 37, 38, 40 Abs. 1, 52 bis 57 des gegenwärtigen Gesetzes, sowie die Bestimmungen Der S5, 09 Ab, 4, 00, 62 U. L (3 Abl. 4, (4, (9 Ub. 2 und 3, 76, 78 bis 86, 87 Abs. 1, 88, 89 90 Abs, 1 Lit, a, d, e des Une fallversiherungsgesctes keine Anwendung.

8. 43.

S. 46. Die Feststellung der Entschädigungen (§. 57 des Unfallversihe- rung8geseßzeë) erfolgt durch die in den Ausführungévorschriften zu bezeihnende Behörde. e 47 V. e

Gegen den Bescheid der zuständigen Bebörde (8. 46), dur welchen cin Entshädigungsanspruch aus dem Grunde abgelehnt wird, weil der Betrieb, in welhem der Unfall si ereignet hat, für nicht unter den §. 1 fallend erachtect wird, steht dem Verletßten und feinen Hinterbliebenen die Bes{hwerde an das Reis-Versicherungsamt bezw. Landes-Versicherung8amt zu, welche bei demselben binnen vier Wochen nah der Zuftellung des ablehnenden Bescheides einzulegen ist. 8, 48. i

Vors@riften der Ausfübrungsbehörden über das in den Betrieben von den Versicherten zur Verhütung von Unfällen zu beobachtende Verhalten sind, sofern sie Strafvestimmungen enthalten sollen, vor dem Erlaß mindestens drei Vertretern der Arbeiter zur Berathuna und gutachtliden Aeußerung vorzulegen. Die Berathung findet unter Leitung eines Beauftragten der Ausführungsbe hörde ftatt. i

Die auf Grund solcher Vorswriften verhängten Geldstrafen fließen in die Krankenkasse, welcher der zu ibrer Zahlung Verpflicbtete zur Zeit der Zuwiderhandlung angehört und, wenn derselbe einer Kranken- fasse nicht angchört, in die von der Landes-Centralbehörde zu bezeich- nende Kasse a

Die zur Durcführung der Bestimmungen in erforderliden Ausführungsvorschriften werden von Centralbebörde erlaffen. 5

S. 50,

Die Bestimmungen der S8. 41 bis 49 finden auf Forstbetriebe der im §8. 41 bezeibneten Art keine Anwendung, insoweit die Landes8- regierung bei Einbringung der Vorschläge für die Bildung der Berufégenossenscbaften ihres Gebiets (8. 13) crklärt, daß solche Betriebe den Berufsgencossenschaften angehören sollen.

8&8, 41 his 48 der Landes-

X. Sw(luß- und Strafbestimmungen. S{lußbestimmungen.

S. O1

S8. 95 bis 102 und 110 des Unfall- Die Borscbcift

. 10 bezeichneten

Die Bestimmungen der versicbberungLgefetzes finden entsprechende Aawcndunag. D S M2 a0 L a quo ur die n S Streitigkeiten.

Strafbestimmungen. S O0

Betriebsunternehmer können von dem Genossenschaftévorstande mit Ordnungéstrafe bis zu fünfhundert Mark belegt werden, wenn die von ihnen in Gemäßheit der §8. 23 Absatz 2, 26 Absatz 2. 28 ertheilte Auskunft oder die in Gemäßheit des 8. 33 (bezw. der S8. 37

Die Erstreckung der Versicherungspfliht auf Betriebsbeamte mit cinem zweitausend Mark übersteigenden Jahresarbeitsverdienft (8. 2 Abf. 1) kann durch die Ausführungs8vorschrifien erfolgen. soweit diese Beamten nicht nah S. 4 von der Anwendung dieses Gescßes aus- geschlossen find. +

Die Berufung der Vertreter der Arbeiter (8. 34) erfolgt für den

irk jeder Ausführungsbehörde. ) , R S tali (8 43 des Unfallversiherung8geseßes8) wird durch die für den Erlaß der Ausführungsvorschriften zuständige Behörde erlassen. In demselben sind die Zahl der Vertreter und die denselben zu gewährenden Vergütungssäße (§8. 44 Abs. 4, 49 Abs. 2, 55 Abs. 1 a. a. D) festzustellen. E

Veber-Streitigkeiten, welche sib auf die Gültigkeit der vollzogenen Wakhlen bez*ehen, entscheidet das Reich8-Versicherungsamt bezw. das Landes-Versicherung2amt.

¿ 40.

Für den Bezirk jeder Ausführungsbehörde ist mindestens ein Schiedsgericht (8. 46 des Unfollversicherung8geseßes) zu errihten. Die im §. 47 Absatz 3 a. a. O. bezeihniten Beisißer werden von der

Absatz 8, 39 dcs Unfallversicherungégeseßes) erstattete An'!eige oder Anmcldung, ingleihen wenn die von ihnen îin Gemäßhcit der §8. 36, 37 Absay 2 (bezw. des §. 60 des Unfallversicherur aëgeseßes) cins gereichten Lohn- oder Gehaltsn-chweisungen thatsächliwe Angaben enthalten, deren Üzsrichtigkeit ihnen bekannt war oder bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht entgehen konnte. Q:.08

Betriebsunternehmer, welche der ihnen obliegenden Verpflichtung zur Criheciluna von Auskunft in den Fällen der §8. 23 Absatz 2, 26 Absatz 2, 28, zur Anzeige oder Aumeldung in den Fällen des S 33 (bezw. der S, 36 Abs, 8; 39 des Ünfallversiwerungsgeseßes), zur Ein- reihurg der Lohn- oder Gehaltsnacbweisungei in den Fällen dec S. 36, 37 Absatz 2 (bezw. 8. 60 des Unfallversiherungsgeseßes), oder zur Erfüllung der für Betriebseinstellungen gegebenen statutarischen Vorschriften (S. 17 Ziff. 8) nit rechtzeitig nakommen, können von dem Genossen)ccaftévorstande mit Ordnungéftrafe bis zu dreihundert Mark beiegt werden. :

Die gleice Strafe kann, wenn die Anzeige eines Unfalls nicht rechtzeitig in Gemäßheit des §. 36 (bezw. des §. 51 des Unfall- versicherung8geseßes) erfolgt ist, gegen denjenigen verhängt werden, welcher

8. 54.

Die Strafvorschriften der §8 52, 53 finden auch gegen die gesche lihen Vertreter handlungEunfähiger Betriebsunternehmer, desgleichen gegen die Mitglieder des Vorstandes einer Aktiengesells{aft, Innung oder eingetragenen Genossenschaft, sowi gegen die Liquidatoren einer Handelsgesellshaft , Innurg oder eingetragenen Genossenschaft An- wendung.

S 55. Zur Verhängung der in den §8. 52 bis 54 angedrohten Strafen ift der Vorstand derjezig?zn Genoßenschaft zuständig, zu welcher der Betriebsunternehmer gehört. Gegen die Strafverfügung des Genossenschaftsvorstandes steht den Betheiligten binnen zwei Wochen von deren Zustellung an die Beschwerde an das Reich#-Verficherun81mt bezw. das Lande8-Ver- siherung8amt zu. 7 L

Die Strafen fließen in die Genossenschastskase.

8 56.

Die Mitglieder der Vorstände der Genossens{aften und die Mit- glieder der Genosfsenscafitéausschüsse zur Entscheidung über Besc{wers- den (8. 17 Ziffer 3), inaleiben die in Gemäßheit des 8. 39 (bezw. der S8. 82, 83 des Unfallversicherungasge!eteë) ernannten Beauftragten und Sachverständigen werden, wenn fie unbef::at Betriebsgeheimnisse offen- baren, wele kraft ihr:s Amtcs oder Auftrages zu ihrer K. nntniß g:langt sind, mit Geldst-afe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefäugniß bis zu drei Monaten bestraft.

Die Verfolgung triti nur auf Antrag nehmers ein,

des Betrieb8unter- S 57,

Die im §. 56 bezeibneten Personen werden mit Gefängniß, neben welwem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrehte erkannt wer- den Tann, bestraft, renn sie abfivtli6 zum Nachtheile der B:1riebs- unternehmer Betrietsgeheimnisse, welche kraft ibres Amtes oder Auf- trages zu ihrer Kenntniß gelangt sind, offenvaren, oder geheim gehal- tene Betriebécinrihiungen oder Betriebsweisen, welche kraft ihres Umtes oder Auftrages zu ihrcr Kenntniß gelangt sind, fo lange als diese Betriebsgeheimnisse sind, nachahmen.

Thun fie dies, um sich over einem Anderen cinen Vermögens- voriheil zu versbaffen, so fann neben der Gefängnißstrafe auf Gelds strafe bis zu dreitausend Mark erkannt werden.

Q 05.

Die Zentralbehörden der Bundesftaat-n bestimmen, von welchen Staats- oder G-mcindebebörden die in diesem Geseze den böheren Verroaltungsbchörden, den untern Verwaltungsbehörden und den Ortspolizcivehörden zuzewteseen Berrichtuzgen wahrzunehmen sind, ingleichen zu welchen Kassen die tin den 88. 23 Absatz 2, 39 (bezw. S8. 82 Absatz 2, 85 Absatz 2 des Unfallverficherungsgeseßes) vor- gej/ehenen Strafen fließen.

Die von den Ce:tralb-börd:n der Bundesstaaten in Gemäßheit vorstehender Vorschrift ertassenen Bestimmungen sind durch den Deutschen Reichéanzeiger bekennt zu machen.

S. 59.

Geldfirafen, welde auf Grund dieses Gesetzes verhängt werden, mit Äusnahme derjenigen, auf relhe von den Gerichten erkannt ist, werden in derselben Weise beigetrieben wie GemeindeabgaLen.

8. 60.

Die in diesem Gesetze für Gemeinden actroffenen B-stimmungen gelten auch für die einem Gemeindeve:bande nicht einverleibten \elbst- ständigen Guts8bezirfe und Gemarkungen. Soweit aus denselben der Gemeinde oder Gemeind-bchörde Rechte und Pflichten erwachsen, tritt an ihre Stelle der Guteherr oder der Gemarkungsberectigte.

Ge'*etzeskraft. S O

Die Bestimmungen der Abscbnitte IT, IIL, TIV, V und VIIL, die auf diese Abscnitte bezügiichen Strafbestimmungen, sowie diejentgen Borschriften, welche zur Durchführung der in diesen Abscbnitteit ge- troffenen Anordnungtn dienen, treten mit dem Tage der Verkündung dieses Gesetzcs in Kraft. : e

Im Uebrigen wird der Zeitpunkt, mit welchem das Gesetz in Kraft tritt, mit Zustimmung des Bundecsra1hs durch Kaiserliche Ver-

zu der Anzeige verpflichtet war.

Ausführungsbehörde ernannt.

ordnung bestimmt.

| Ins erate für den Deutschen Reihs3- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- egister nimmt an: die Königliche Erpedition des Deutschen Reihs-Anzeigers uud Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

Berlin §SW., Wilhelm-Straße Nr. #2,

0 K 1L 8. W

Defffentlis

1, Steckbriefe und Unterzuchungs-Sachen,

2. Subhastationen, Auízgebote, Vorladungen i u. dergl. 6, Verschiedene Bekanutmachuugen.

3, Verkänfe, Verpachtungen, Subraissionen etc. | 7. Literarische Anzeigen.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahiurg

. von öffentlichen Papieren

S M (Grosghandel,

8 Theater-Anzeigen. i 9 Familien-Nachrichten, |

5, Indusírielle Btablissements, Fabriken und

| In der Börsen. | beilage.

4 Inserate nehmen ari die Ännoncen-Erxpeditionen de

1 „Fuvalidendank“ Nudolf Mosse, Haasenstetz | & Bogler, G. L. Daube & Co., E, Sthlatte. | Büttner & Winter, sowic alle übrigen Lößen? j

Annouten - Bureaux. |

W

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[62059] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Malergehülfen Carl August Priemer, geboren am 20, April 1840 zu Zadel, Kreis Frankenstein, zur Zeit in Sl. Gallen in der Schweiz wohnhaft, welcher flüchtig Ut, 1E Ote Untersuhungshaft wegen Körperverleßung in den Akten J, III. D, 159. 84 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern.

Berlin, den 9. Januar 1885. : Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht T, Simon v. Zastrow.

Beschreibung: Alter 44 Jahre, Größe 1,65 m, Haare dunkel, Stirn niedrig, Bart, kleiner dunkler Schnurrbart, Augenbrauen dunkel, Augen braun, Nase gewöhnli, Mund gewöhnli, Zähne defekt, Kinn spi8, Gesiht hager, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts. Kleidung: bräunliher Jaquet- Anzug und \{warzer Hut. Besondere Kennzeichen : auf der einen Badte 2 Warzen, trägt goldene Brille.

[62060] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Buchhalter Maxi- milian Rudloff, welcher flüchtig ist, ist die Unter- suchungshaft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten U. R. 11, 989. 84 verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das R O ADOgOARGN zu Alt-Moabit 11/12 abzu- liefern.

Berlin, den 10. Januar 1885.

Der Untersuchungsrichter bei dem I Landgerichte T.

ohl.

Beschreibung: Alter 25 Jahre, geb. 25./3. 59 zu Sachsa am Harz, Größe mittel, Haare dunkelbraun, Stirn gewöhnli, Augenbrauen dunkel, Augen blau, Stumpfnase, Mund gewöhnli, Zähne vollständig, Kinn oval, Gesiht rund, Gesichtsfarbe gesund, Sprawe sächsischer Dialekt.

[620588] Steckbriefs-Erneuerung.

Der diesseits unterm 1. April 1881 hinter den Scchlächtermeister ugust Schueider, am 17. Okto- ber 1853 zu Lindenberg, Kreis Wirsitz, geboren, in

15. Dezember 1882 erneuerte Steckbrief wird hier- mit noc{mals erneuert.

Berlin, den 10. Januar 1885. : Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht T.

[62064] Der Steckbrief vom 17. April 1883 Hinter dem Tischler Iohann Georg Heimrich aus Kühndorf ist durch Ergreifung erledigt. Cafsel, am 10. Januar 1885.

Der Ecste Staatsanwalt.

S. A! von Diet,

61654] f Clemens Adolf Sc{hlichtenbrede aus Buer, Kreis Recklinghausen, zuleßt in Emmerich wohnhaft, wird beschuldigt, als beurlaubter Reservist ohne Er- laubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen S. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs. i Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf : Dienstag, den 3. März 1885, Vormittags 11 Uhr, : vor das Königlihe Schöffengericht zu Emmerich zur Hauptverhandlung geladen. i Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirkskommando zu Düssel- dorf ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Emmerich, den 23. Dezember 1884. Sclaap, : Gerichtss{hreiber des Königlichen AmtEgerichts.

5c

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

iéte: Aufgebot.

Auf Antrag des Philipp Jacob Feller, Feldshütze in Flonheim, werden alle Diejenigen, welche An- sprüche auf das nachbezeichnete, in dem Grundbuche oer Eemeinde Flonheim auf den Namen von Philipp Jacob Stumpf in Flonheim eingetragene Grundftück erheben zu können glauben, unter dem Rechtsnachtheile der Anerkennung der Ersitzung zur Anmeldung ihrer Ansprüche spätestens in dem hier- mit bestimmten Aufgebotstermin vom Donnerstag, den 12, März 1885, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte aufgefordert.

gerits zur Einficht ofen liegenden Grundbu(hs- auszugs Folgendes : Gemarkung Flonhecim. Glur 17 Nr. 125 2381 Qu. -M, Ackcr in der Wollertheimer Dohle. Alzey, den 9. Fanuar 1885. Großh. hessisbes Amtsgericht. Nehr, Ober-Amtsrichter.

[3276

3] [e d 9) PAPY Aufgebot behufs Todeserklärung. Johann Heinrich Degenhardt, geboren am 9, Sep- tember 1785 dahier, welcer seit längeren Jahren auêgewandert und über dessen Fortleben bislang keine glaubwürdige Kunde eingegangen ist, wi: d auf Antrag seines Vormundes, des Sneidermeisters Jacob Seltmann dahier, öffentlich aufgefordert, fic bis spätestens in dem auf Dicnsiag, den 14. Juli 1885, Morgens 9 Uhr, vor hiesigem Gerichte anstehenden Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten Intestaterben überwiesen werden wird.

Die unbekannten Intestaterben oder sonstigen Erb- oder Rechtsnachfolger des p. Degenhardt werden ebenfalls öffentlich aufgefordert, ihre An- sprüche bis dahin anzumelden und nachzuweisen, widrigenfalls bei Ueberweisung des Nachlasses auf sie keine Rücksiht genommen wird.

Gudensberg, den 9. Juli 1884.

Königliches Amtsgericht.

[61134] Bekanutmachung. Durch Auss{lußurtheil vom 19. Dezember 1884 sind die Interessenten folgender Hypothekenpost: 40 Thlr. 4 Sgr. 2 Pf. Rest der Kaufgelder von 2833 Thlr. 10 Sgr., welche Friedrich Tißkus von den Michael und Annike Reidies- \{hen CGheleuten gegen 59% jährlicher Zinsen und ¿jährliche Aufkündigung kceditirt erhalten, eingetragen im Grundbuche von Naudwarrischken Nr. 2 Abth. IIL. Nr. 1 auf Grund des Kauf- vertrages vom 22. September 1803 gemäß Ver- fügung vom 1. November 1803 und auf Grund des unterm 16. Juni 1814 bestätigten Erbver-

Das Grundftück is ausweislih des in dem auf

den Akten F. III, D. 434, 80 erlassene und unterm

der Gerichtsschreiberei des unterzeihneten Amts-

gleihs gemäß Verfügung vom 16, Juli 1816 übertragen auf Michael Reidies in Naudwar-

rischken, George Reidies in Pageldienen, David und Martha Geschwister Reidies in Johanis- dorff, Thamoßus Reidies in Naudwarriscken, Elske, verehelihte Ballnus, und Marie, ver- cheiichte Dauskardt, Geschwister Laukenings,

mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

Tilsit, den 19. Dezember 1884, Königliches Amisgericht 1V.

[61922] Jm Namen des Königs!

Auf den Anirag des Maurermeisters Johann Friedrich Carl Jeßnitzer zu Scbkeuditß erkennt das Königliche Amtsgeric:t zu Schkendiy für Recht: Folgende U:fuuden: :

1) die Obligation vom 2. Juli 1839 über 55 Thaler und 2) die Obligation vom 17, Februar 1846 über 150 Thaler, eingetragen im Grundktucye von Schkeuditz Band Il. Blatt Nr. 63 Abtheilung 111. Nr. 11 und resp. 14 für den Mühlenbcsißer Johann Gottlob Staffelstein jun. zu Wesenitz, 3) die Dbligation vom 17. September 1831 über 120 Thaler, 4) die Obligation vom 21. März 1884 über 250 Thaler und : 5) die Obligation vom 14, Februar 1827 über 50 Thaler, Ï nebst der Über alle 3 Forderungen lautenden Psand- verschreibung von zusammen 420 Thaler vom 2. Juli 1839, eingetragen im obenbezeichneten Grundbuche

/ Abtheilung III. Nr. 12 für die verehelichte Mühlen-

besißer Staffelstein, Marie Rosine, geb. Jeßniter, zu Weseniß; außerdem stehen die Forderungen aub den Urkunden zu Nr. 4 und 5 im Grundbuche von Schkeudiß Band VII. Blatt 289 a, Abtheilung 111. unter Nr. 1 und 2 auf den Namen des Maurer- meisters Johann Karl Jchßnißer sen. (Erblassers der vereheliht-n Staffelstein) eingetragen,

6) die Obligation vom 28. Mai 1819 und Pfand- vershrcibung vom 2, Juli 1839 über 275 Thaler, eingetragen im Grundbuche von Schkeuditz Band Il. Blatt 63 Abtheilung IIT Nr. 13 für die verchelichte Mühlenbesitzer Staffelstein, Marie Rosine, geb. Jeßniter zu Wesenitz, werden für kraftlos erklärt.

Schkeuditz, den 10. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht.

| Mübhlburger | 2095 9a über 40 Thlr. und zwar die Nummern | lle die Amortisation der genannten | Schuldscheine aufgefordert, spätestens in dem auf angeseßten Angabetermine | sheieioneten Gerichte anzumelden und die Schuld-

} erfolgen wird.

zum Deutschen

M 11.

Zweite

Beilage

Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin, Mittwoch, den 14. Januar

Æ : Æ Inserate für den Deutschen Rei&%8- und Königl.

Preuß. Staats-Anzciger und das Central-Hand register nimmt an: die Königliche Expedit

des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich

Prenßischen Staats-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nx, 82,

elg- ion ¿ Steckbriefe aud Uniersnchungs-Sachen. ? Ala, Anfgebote, Vorladungen u. dergl. L: Verkäufe, Verpachtungen, Submisgionen ete. „l 4, Verioosung , Ámortisation , Zinszahlung

: Subhastationen, Aufgebote, Übe ladungen u. dergl.

[6208] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von der Königstadt Band 19 Nr. 1380 auf den Namen des Bauunternehmers Hermann Brose hier eingetragene, in der Lietzmannstraße Nr, 13 belegene Grundstü

am 13, März 1885, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeicneten Geriht an Gerichts- stelle Jüdenstraße 58, I, Zimmer 15, versteigert werden.

Das Grundftück is mit 2750 4 Nutungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstü be- treffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedin- gungen können in der Gerichts\chreiberei, Jüden- straße 58, IL, Zimmer 29 A., eingesehen werden.

Alle Realberehtigten werden aufgefordert, die niht von selbst auf den Ersteher übergehenden An- sprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der- artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder- kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver- steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspriht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksihtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücsichtigten Ansprüche im Range zurücktreten.

Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund- stüds beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerung8termins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt.

Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

am 13. März 1885, Mittags 1 Uhr,

an Gerichtsftelle, Jüdenstraße 58T., Zimmer 15, ver- kündet werden.

Berlin, den 24. Dezember 1884.

Königliches Amtsgericht I, Abtheilung 52.

[62084]

In Sachen der Erben des weiland Kothsafsen Heinrich Koch zu Esbeck, als:

1) seiner Wittwe, Friederike, geborene Rusten-

ba, 2) seiner Tochter Alwine Koch, Beide zu Esbeck, Kläger, wider den Kaufmann August Müller zu Schöningen, Beklagten, wegen Hypothek-Kavitals und Zinsen, wird, nachdem auf Antrag der Kläger die Beshlagnahme des dem Beklagten gehörigen, hieselbst sub No. ass. 195 belegenen Wohnhauses nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durh Beschluß vom 9. dieses Monats verfügt, auch die Eintragung dieses Bescblusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt is, Termin zur Zwangs- versteigerung auf den 23. April dieses Jahres, Morgens 9 Uhr,

vor dem Herzoglichen Amtsgerichte hieselbst angeseßt, in welhem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- briefe zu Überreichen haben.

Schöningen, den 10. Fanuar 1885.

Herzogliches Amtsgericht. Reinbe ck.

[62082]

Der in der im Wege der Zwangsvollstreckung ein- geleiteten Subhastations-Sae des im Grundbuche von Charlottenburg Band 11 Nr. 453 eingetragenen, in der Händelstraße Nr. 18 belegenen Grundstücks, des Maurermeisters Oscar Gregorovius auf

den 11. März 1885, Vormittags 11 Uhr, und Mittags 1 Uhr, anberaumte Bietungs- und Verkündigungstermin wird aufgehoben.

Berlin, den 12. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht T., Abtheilung 52.

Amt3geriht Oldenburg, Abth. L.

O Aufgebot.

Die Cheleute Kellner G. Augustin zu Frankfurt (l, Main haben vorgestellt und bescheinigt, es seien hnen im März 1883 dur die Dienstmagd Catharine ) vier Landes\chuldscheine der Groß- herzoglih Oldenburgischen Staats-Eisenbahnanleihe

2036, 2037 und 75197 gestohlen und da die-

elben weder im Besiße der 2c, Mühlburger noch

lonft irgendwo aufgefunden worden, \o beantragten Schuldscheine.

u dem Ende werden die Inhaber der genannten

den 6. Februar 1889

ihre Rechte bei dem

Original vorzulegen, widrigenfalls gemäß d. 841 der C. P. D. die Kraftloserklärung derselben Oldenburg 1885, Januar 6. Harbers.,

%s u. s. w. von öffentlichen Papieren.

[62086] Amtsgericht Hamburg. Auf Antrag von Ferdinand Herwig und Dr. K. M. Hartmaun als Testamentsvollstrecker von Frau Susanna Wilhelmine. geb. Herwig, des Wilhelm Martin Benecke Wwe. wird ein Auf- gebot dahin erlassen: daß Alle, welbe an den Nachlaß der am 12. Oktober 1884 hieselbst verstorbenen Frau Susanna Wilhelmine, geb. Hertvig, des Wilhelm Martin Benecke Wittwe Erb- oder lonftige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, oder den Bestimmungen des von der genannten Erblafserin am 25, Okto- ber 1878 errihteten, am 23, Oktober 1884 hieselbs# publizirten Testaments, insbesondere den den Antragstellern als Testamentsvollstreckern ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An-- und Widersprüche und Forderungen spätestens in dem auf Freitag, 6. März 1885, : _10 Uhr B.-M,, anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgeriht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmäch- tigten bei Strafe des Aus\ch{lufses. Hamburg, den 8. Fanuar 1885. Das Amt3geriht Hamburg, Civil - Abtheilung xL. Zur Beglaubigung: Romberg, Dr., Gerichts - Sekretär.

[62087] Amtsgericht Hamburg.

Auf Antrag von Therese Luise Bürck Wrve., geb. Tepper, und Maria Johanna Magdalena Bürck Wrwe., geb. Marquardt, vertreten dur die Rechtsanwälte Dres. Sachmann, Embden und Schröder, wird ein Aufgebot dahin erlassen :

daß Alle, welhe an den Nawlaß des am 12. Dezember 1884 hierselbst verstorbenen Heinrih Friedrih Bürck, in Firma Heinr. Bürck, Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, hiemit aufgefordert werden, folche Ansprüche und Forderungen spätestens in dem auf Freitag, 6. März 1885, 10 Uhr B.-M,.,

anberaumten Aufgebotstermin im unterzeichneten Amtsgeriht, Dammthorstraße 10, Zimmer Nr. 23, anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs- bevollmächtigten bei Strafe des Aus\ch{luf}ses.

Hamburg, den 8. Januar 1885,

Das Amts3geriht Hamburg, Civil-Abtheilung 1A. Zur Beglaubigung: Romberg, Vr,, Gerichts-Sekretär.

[62088] Aufgebot. Die Geschwister Wilhelm Bernhard Leovold Lothar Freiherr von Könitz, K. K. österreichischer Hauptmann a. D., und Maximilian Robert Erwin Freiherr von Könitz, Kaufmann, Beide zu Berlin, haben den Er- laß eines Aufgebots zum Z2wecke der Ermittelung ihres am 1, Januar 1842 zu Saalfeld geborenen Bruders

Friedrih ADOlf Hermann Ernst von

König,

ältesten Sohnes des Johann Friedri Wilhelm Ferdis

nand Frethrn,. von Könit, verstorben zu Hildburghausen,

und der Bernhardine Freifrau von Könit, geb.

Bâucker, anderweit vereheliht gewesenen von Krafft,

verstorben zu Coburg, mit dem Bemerken beantragt,

daß ihr genannter Bruder Adolf von Könitz im

Oktober 1864 ledigen Standes sich in Marseille

nach Buenos Ayres eingeschifft, seit jener Zeit

P Nachricht von und über sih nicht gegeben

abe.

Es ergeht daher mit dem Bemerken, daß das

hierselb vormundschaftlich verwaltete Vermögen des

verschollenen

eriedrich Adolf Hermann Ernst von Köniz,

gegen 5000 Æ beträgt, an diesen und dessen ihrer

Cristenz nah unbekannte Erben hiermit die Auf-

forderung,

Dienstag, den 19. Januar 1886, Bormittags 11 Uhr,

in Person oder durch genügend legitimirte Bevoll-

mächtigte vor dem unterzeichneten Gericht zu er-

scheinen und ihre Ansprüche anzumelden und zu be-

gründen, widrigenfalls der Genannte für todt er-

klärt und sein Vermögen als vererbt angesehen und

behandelt werden wird, die ihrer Existenz nah unbe-

kannten Erben des Friedrich Adolf Hermann Ernst

von Könißz aber mit ihren Ansprüchen werden aus-

ges{lossen werden.

Gleichzeitig wird Termin zur Eröffnung eines Aus-

\ch{lufurtheils auf

Dienstag, den 26. Januar 1886, Vormittags 11 Uhr,

hierdurch anberaumt.

Saalfeld, den 12. Januar 18835.

Herzogl. Sächs. Amtsgericht. Abth. IIT. Friedr, CTuints.

[62091]

Aufgebot bchufs Todeserklärung. Der am 20. September 1838 hierselb geborene Steuermann Johannes Lucas von hier, welcher am 4. Januar 1882 auf dem zu Brake heimathlichen, von dem Kapitän Engeln geführten Schiffe „C.

Deffentlicher Anzeiger. 7

Slaals- Anzeiger. 15ck.

5, Indnstrielle Etablissements, Fabrikea nund Grosshandel,

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8, Theater-Anzeigen, | In der Börsen-

9. Familien-Nachrichten. | hbeilage N

Inserate nehmen „Juvalidendaul“, Rudolf Mosse, Haasensteiua & Vogler, 6G. L. Daube & Co., E, Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

a ar! die Annoncen-Exrpeditionen des

Anuoncen - Bureaux. m

gangen, obne daß das Schiff seinen Bestimmungs- hafen erreiht hätte oder daß von einer anderweiten Landung desselben etwas bekannt geworden wäre, wird, nahdem seine Ehefrau, Maria, geb. Krüger, die Todeserklärung desselben beantragt und den ge- feblihen Erfordernissen ihrerseits genügt hat, hier- dur aufgefordert, sich spätestens in dem auf

den 21. Januar 1886, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den nähften bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen, auch seiner Ghefrau die Wiederverheirathung gestattet werden wird.

Alle Personen, welche etwa über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden um entsprechbende Mittheilung ersucht, ingleichen aub für den Fall der demnäwstigen Todeserklärung die Erb- und Nachfolgeberechtigten zur Anmeldung ihrer An- sprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß andernfalls bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird,

Papenburg, den 12. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht. IL. gez. Mantel. : Beglaubigt : (Le 9) Wöhler, Assistent, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[62089] Todes-Erklärung.

Der am 25. Juni 1820 zu Elberfeld geborene Seidenfärber Carl Fischer, Sohn des Färbermeisters Heinrich Fischer und der Marie Elisabeth Hösterey zu Elberfeld, welcher sich am 22. April 1845 mit (Emma Wülfing zu Elberfeld verheirathet, und mit derselben im Jahre 1857 seinen Wohnsiß in Biele- feld genommen, ist im September 1866 angeblich nah Düsseldorf gereist und seitdem \purlos ver- schollen.

Auf Antrag der Chefrau desselben werden der Carl Fischer, oder dessen etwaige unbekannte Erben aufgefordert, über sein Leben und seinen Aufenthalt dem Königlichen Amtsgericht hierselbst spätestens in dem auf den

15, Oktober 1885, Vorm. 11 Uhr, anberaumten Termin sch{riftlich oder mündlich Nach- richt zu geben, widrigenfalls derselbe für todt er- klärt und fein Vermögen den geseßlichen Erben aus- geantwortet wird.

Bielefeld, den 2. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht.

Jm Namen des Königs!

Verkündet am 5, März 1884.

Timme, Justizanw., als Gerichts\ch{reiber. Auf den Antrag des Kaufmanns Seelig Abraham

Lißner aus Wronke und des Eigenthümers Andreas

Kißmann aus Wronke als Besißer des Grundstücks

Wronke Nr. 167, sowie auf Antrag des Hauseigen-

thümers Friedri Strusinski aus Wronke, als

früheren Eigenthümers des Grundstücks Chojno

Nr. 86, erkennt das Königliche Amtsgericht zu

Wronke durch den Amtsrichter Dr. Großmann

für Recht :

I. Die Hypothekenurkunden:

1) über 105 Thlr. 3 Sgr. 3 Pf. nebst 59/9 Zinsen seit dem 28. April 1825, eingetragen auf Grund des Immissionsdekrets des Königlichen Land- gerihts zu Posen vom 25. April 1828 am 30. September 1835 für den Lohgerbermeister Daniel ‘Traugctt Kauffmann in Birnbaum in Abtheilung IIL. Nr. 4 des dem Tischlermeister Andreas Kißmannshen und den Adolph Furmonkiewicz’ schen Eheleuten gehörigen Grund- tückds Wronke Nr. 167, gebildet aus dem Hy- pothekenbriefe vom 30. September 1835 und dem Immissoriale vom 28. April 1828,

) über 30 Thlr. Erbegelder, eingetragen auf Grund des am 9. April 1846 bestätigten Erb- rezesses vom 4, Februar 1845 und des gericht- lihen Vertrages vom 13. Mai 1846 am 13. Dezember 1847 für die unverehelihte Ma- rianna Waloch in Abtheilung II1. Nr. 1 des den Förster Wilhelm Weckwerth’\chen Gheleuten und früher dem Hauseigenthümer Friedrich Strusinski gehörigen Grundstücks Chojno Nr. 86, gebildet aus dem Hypothekenbriefe der Aus- fertigung des Nezesses vom 9. März 1846 und 2er P USIEONRY der Verhandlung vom 13. Mai

werden für kraftlos erklärt.

I]. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden

dem Tischlermeister Andreas Kißmann und dem

Hauseigenthümer Friedrich Strusinski, Beide aus

Wronke, auferlegt.

[62100]

[62098] Im Namen des Königs! _ Verkündet am 10. Januar 1885.

Ref. Mittelstaedt, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Wirths Woyciech Krywarczyk aus Wröblewo erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wronke durch den Amtsrichter Dr. Großmann

für Recht :

Die Hypothekenurkunde über 400 Thlr., einge- tragen aus der gerichtlichen Obligation vom 17. De- zember 1859, vigore decreti vom 23. Dezember 1859 für den Grafen Joseph Kwilecki zu Wröblewo im Grundbuche des dem Wirth Woyciech Krywarczyk aus Wróöblewo gehörigen Grundstücks Wröblewo Nr. 20 in Abtheilung 111. Nr. 3, gebildet aus:

a. einer Ausfertigung der geritlihen Sculd-

Thorade“ von Falmouth nah Hamburg in See ge-

Eb, dem Cintragungsvermerke vom 1. Februar 1860, ¿c, einem Hypothekenbuhs-Auszuge vom 23. Dezem- ] ber 1859,

wird für kraftlos erklärt, und die Kosten des Ver-

fahrens werden dem Rittergutsbesitzer v. Wsosierski

Graf Kwilecki zu Wröblewo auferlegt.

[62097] Jm Namen des Königs !

Auf den Antrag des Hauptmanns a. D. und Ritter- gutsbesißzers Karl Maximilian Erust von Heineken zu Bollensdorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Dahme durch den Amtsgerichiscaiß Volkmann

für Recht:

Die unbekannten Anwärter des zu Bollensdorf belegenen im Grundbuch von den großen Gütern des Amtsgerihts Dahme Band I. Blatt 1 ein- getragenen, zur Zeit im Besitze des Hauptmanns a. D. und Rittergutsbesitzers von Heineken befind- liben Familien-Fideicommißgutes, insbesondere die Seitenverwandten des Geheimen Kammerraths Karl Heinrich von Heineken und dessen Ghefrau, geb. Nöller, ferner der seinem Aufenthalte na unbekannte Anwärter Rudolf von Zawadzky, werden mit ihrem Widerspruchsrebt gegen den Entwurf des Familien- \chlusses vom 17. Juli 1884 präkludirt.

Volkmann. Verkündet am 3. Januar 1885. Thiede, Gerichts\chreiber.

[62096] Bekauntmachung.

Durch Aus\{luß-Urtheil vom 22. Dezember 1884 sind folgende Abrechnungsbücher der Sparkasse der Stadt Magdeburg:

a, Nr. 21510B,, ausgefertigt für den Swüler

Paul Krümmel zu Magdeburg über 50 M, b, Nr. 76 783 B., ausgefertigt für den Schloffer Paul Schiefer über 2528 #4 16 für kraftlos erklärt. Magdeburg, den 22. Dezember 1884. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IVa.

[62102] Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil des Königlichen Amts- gerichts zu Eisleben vom 7, Januar 1885 if die Hypothekenurkunde über die 2200 Thlr. für den Registrator Johann Karl Leberecht Haeker, einge- tragen Band 37 Blatt 1524 Abth. 11. Rr. 3 des Grundbuchs von Eisleben, für kraftlos erklärt worden.

Eisleben, am 7. Januar 1885.

: Ine

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

32093] T [620%] Jm Namen des Königs !

Auf den Antrag des Kötters Bernard Heinrich Schneider aus Rhade erkennt das Königliche Amts- gericht zu Dorsten

für Recht:

Die beiden Hypothekenbriefe, welhe über die im Grundbu von Rhade Band 1 Blatt 473 Abth. III. Nr. 1 und 2 eingetragenen Posten gebildet sind, werden für kraftlos erklärt.

Dorsten, den 10. Januar 1885. Königliches Amtsgericht,

[62105] Bekanntmachung. Die Hypothekenurkunde vom 24. Februar 1862, gebildet über die im Grundbuhe von Wiede Band [V. Blatt 121 in der IIL. Abtheilung unter Nr. 1 für den Landwirth Carl Grube zu Wickede einges tragene Darlehnspost von 350 Thir. ift für kraftlos erflärt. Unna, den 8. Januar 1885.

Königliches Amtsgericht.

[62101] _ Bekanntmachung. Dur Aus\{lußurtheil des Königliben Amts- gerichts zu Eisleben vom 7. Januar 1885 ift die angeblich verloren gegangene Hypothekenurkunde über die Band 40 Blatt 1657 des Orundbuchs von Eis- leben für den Kaufmann Heinri Moritz Liebe, früher zu Eisleben, jeßt zu Artern, Abth. IIT, Nr. 1 eingetragenen 150 Thlr. aus dem Kaufvertrage vom 9, Mai 1857 für kraftlos erklärt worden. Eisleben, am 7. Januar 1885. : Eichner,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [62103] _ Bekanntmachung. Dur Aus\ch{lußurtheil vom 22. Dezember 1884 sind folgende Urkunden: l) das Dokument über eine Kaution von 10000 4, eingetragen im Grundbube von Magdeburg Band 45 Blatt 2646 Abth. I11. Nr. 9 für den Kaufmann Louis Grimm zu Magdeburg aus der Urkunde vom 11. Oktober 1878, 2) das Dokument über 350 Thlr. lebenslängliche Jahresrente, eingetragen im Grundbuche von Magde- burg Band 27 Blatt 1610 Abth. IIL. Nr. 8 für den Buchdrucker Hermann Rösch zu Magdeburg aus dem Kaufvertrage vom 2. und der Verhandlung vom 22. Februar 1871, 3) das Dokument über 7500 4 Darlehn, ein- getragen im Grundbuche von Magdeburg Band 38 Blatt 2271 Abth. IIT. Nr. 21 und Band 38 Blatt 2273 Abtheilung 111. Nr. 10 für den Zimmermeister Carl Engelhardt zu Magdeburg aus der Urkunde vom 2. Juli und 12. August 1879,

für kraftlos erklärt. Magdeburg, den 22. Dezember 1884.

urkunde vom 17. Dezember 1859,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV a.