wegen Hochverrats §45, wegen Landesverrats 613. Die Zat der erhobenen Anklagen im Jahre 1927 betrug aber nur bei Hoch- verrat 49 und beî Landesyerrat 46. Die Zahl der Verurteilten war bei Hochverrat 70 und bei Landesverrat 44. Dabei ist zu bedenken, daß die Zahlen übex den Landesverrat auch alle Spionagefälle ent- Halten. Wenn man die Zahl der eingegangenen Anzeigen in ein Verhältnis zur Zahl der erhobenen Anklagen und der Verurteilten seßt so exkennt man, daß die Vorwürfe des Referenten über die angebliche Hohflut von Hoch- und Landesverratsprozessen nicht be- gründet sein kann. Wenn man die Zahl der im Fahre 1927 Ver- urteilten nun aber gar mit den Zahlen dex in den Vorjahren Ver- urteilten vergleicht, so kommt man zu einem sehr starken Absinken der Verurteilungen. Fm Jahre 1924 wurden wegen Hoch- und Landesverrats 309 Personen veruxrteilt, im Jahre 1925 waren es 973 Personen, im Jahre 1926 insgesamt 124 Personen, im Fahre 1927 aber wie angegeben nur 114. Die Minderung der Ver- urteilunasfälle sei also evident. Der Minister gab dann noch eine Darstellung der Auswirkung der Gnadenaktion aus Anlaß des 80, Geburtstages des Herrn Reichspräsidenten. FFn8gesamt wurden 75 Fälle auf dein Gnadenwege erledigt. Erlassen wurden Freiheits= trafen im Gesamtbetrag von über 107 Fahren, davon etwa 86 Jahre Zuchthaus, 13 Fahre Gefängnis, 8 Fahre F-stung, ferner eine lebenslange Zuchthausstrafe. Jm einzelnen entfallen auf poli- tishe Straftaten (insbesondere Hochverrat) 70 Gnadenerweise. Von den 70 Gnadenerweisen entfallen auf linksgerihtede Täter, wenn man die populäre Bezeichnung dex Zeitungen für links8- und recht3- {tete Politik anwenden will, 63. Jm ganzen waren zurzeit der 4 148 linkageriGtete Tätec in Haft. Auf rechts- gerichtete Täter entfallen 7 Gnadenerweise, tn8gesamt waren 16 rechtsaerihtete Täter in Haft. Auf Landesverrats- und Be- leidigungssachen entfiel je ein Gnadenerweis. Auf Spionagesachen dvei Guadenerweise. Die Gesamtzahl dex Guadenerweise der Ländex steht noch nicht fest, da die Beanadiaungsmaßnahmen namentlich in Preußen noch nicht völlig abgeschlossen sind. Nach der zuleßt bekanntgewordenen Mitteilung hat Preußen bishex mehr als 12000 Gnadenerweise betätigt, bei den übrigen Ländern erfolgten inêgesamt rund 4000 Gnadenerweise. Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) führte aus, daß die Vertrauens- frise fortbestehe und troß allex Bemühungen um die Reform der Rechtsprechung Klassenjustiz und Parteijustiz täglih E werden müsse. Auch der frühere Justizminister Schisser habe die Vertrauenskrise anerkannt und Vorshlage zum Abbau dec “Fustiz gemacht. Seine Forderung sei durchaus sympathischG: Ueber- windung dex Volksfremdheit des Richters. der Rechtsfreudheit des Volks, der Weltfremdheit der Richter. Wie beabsichtige der «Fustiz- minister die Anregungen Schiffers zu berücksichtigen? Die Zahlen, die Minister Hergt über die Hoh- und Landesverratsprozesse gegeben hätte, könnten leiht irceführen. Sie bezögen sich nur auf die Prozesse beim Reichsgericht, niht aber auch auf die bei den Oberlandesgerichten. Großes Aufsehen errege augenblicklih ein Avfsaß des früheren Senatspräsidenten Baumbach, der die Ein- richtung der Bewährungsfrist mit dem dem „Ulk“ entnommenen Wihy lacherlich mache: „Erst klau ick, dann bewähr ick mir!“ Baumbach habe fernex sogar die Strafjustiz als Dirne der Politiker bezeihnet. Solche Ausführungen eines früheren hohen Richters seien geeignet, das Ansehen der deutshen Justiz aufs schwerste zu schädigen. Den Richtern solle man auch nicht nach Gertands Vorschlag mit einem besonderen Geseß zum Schuh dex Richter zu helfen suchen, Nux eine bessere Rechtsprehung könne die Vertrauenskrise mildern Die Laienrichter müßten wieder mehx Verwendung finden, insbesondere solche aus der Arbeiterschaft. Die Schwurgerichte seien wiederherzustellen. Wieweit sei die Zivilprozeßreform gediehen? Wolle man niht endli die Obexrlandes8gerichte wieder mit fünf Richtern beseßen? Wieweit seien die Vorbereitungen zur Verreihlihung der zhustiz, zur einbeitlihen Ausbildung der deutschen {Furisten? Die Bunkt= {checkigkeit der maßgeblihen Bestimmungen sei unglaublich. Für Bildungsreisen der Juristen ins Ausland müsse mehx getan werden. Die sozialdemokratishe Fraktion beantrage, diese Etat- vosition zu erhöhen. Redner bat aber den Minister, hierin kein Vertrauensvotum für ihn zu sehen. (Heiterkeit.) Wie stehe es mit der Reform der Rechtsanwaltsordnung, insbesondere der Herbeiführung der Frei ige und der Reform der Ehren- gerihte? Wie wolle der Minister die Staat8angehörigkeit deutsher Frauen, die einen Ausländer heiraten, wie die Frage der rechtlichen Stellung der unehelichen Kinder behandeln? Fm allgemeinen scheine seit dem Einzug des Ministers Hergt in das Justizministerium ein gewisser Stillstand in der Reform ein- getreten zu sein. Redner fkritisierte den Ausschluß der Oeffent- lichkeit z. B. im Fall Treskow. Was man da verhandelt habe, je allgemein bekannt und erst der Ausshluß dexr Oeffentlichkeit sei geeignet, die Staatssicherheit zu gefährden. Dem Redner sei nit bekannt, ob der Aus\chluß der Oeffentlichkeit auf Anordnung des Reichsjustizministers, des Reichswehrministers oder des Reichsinnenministers oder auf gar keine Anordnung geschehen sei. Die Justizzustände erforderten eine s{hleunige und durchgreifende Reform auf allen Gebieten. — Abg. Lohmann (D. g regte an, Juristen nicht bloß zur „Ausbildung“ ins Ausland zu senden, wie es im entsprehenden Etattitel heiße, sondern gerade auch erfahrene Zuristen zur Unterrihtung über ausländische Verhält- nisse, eventuell unter Erhöhung des Titels. Der Redner stellte eine Reihe Anfragen. Die Grundbücher seien infolge der Aufwertung8geseßgebung unübersichtlich geworden; {hon mit ILONs auf die Ra Auskünfte darüber regreßpflihtigen Personen müsse hier eine Besserung geaen werden. Redner regte eine Besserung der rechtlihen Stellung der Handel8agenten, der Provitionsvertreter, an. Die Veberlaftung des Reichsgerichts sei nit behoben. Am 30. Juni laufe nun das Entlastungs8geseß für das Reich8geriht ab. Es müsse wohl mindestens eine Ver- längerung dieses Geseßes eintreten; eine weitere Erhöhung der Revisionésumme sei gleihfalls zu empfehlen. Redner bespricht dann den Mangel an Gegenteitigkeit bei Vollstrekung von Urteilen in Bp rageien mit der Schweiz, #9 do deutsche Gläubiger dadurch schlehter gestellt worden seien. — Ministertal- rat Wachsmann wies darauf hin, daß es sich bei der „Aus8- bildung“ von Juristen im Ausland niht um junge angehende Juristen handeln solle, sondern gerade auch um {hon aus8gebildete Juristen. Statt „Ausbildung“ könne man ja vielleiht den Aus- druck „Entsendung“ nehmen. Nach M der Regierung reiche die zur Verfügung stehende Summe für diese Zwecke aus; sie sei bisher nicht voll I IAR — Abg. Dr. Bell (Zentr.) unterstüßte den Antrag CROR auf Entsendung von {hon exfahrenen Juristen ins Ausland, widersprah aber dem Vorschlag, das Patentamt vom Fustizministerium erneut abzuzweigen. Das führe nur zu einer neuen Zersplitterung des Rehts8wesens. Früher habe ja das Patentamt zum Ressort des Reichsamts des Fnnern gehört. Er teile gewiß den Wunsch, reforntbedürftige Punkte der Geseßgebung auch zu reformieren. Aber das gehe nur nach- einander. Zunächst Unie man die Strafgesebreform erledigen. Es stehe ja nihts im Wege, daß die Reformvorlagen von der Reichsregierung unterbreitet würden; aber wie solle sie der Reichs- tag gründlich erledigen, woher solle er alle die Furisten nehmen, wenn er diese Arbeiten niht nacheinander erledige. Er bedauere die verlebvende Kritik der „Deutshen Juristenzeitung“ in dem Artikel „Der Bankrott der Strafjustiz“ von Baumbach am Reich8- tag und an den Beschlüssen über die Gnadeninstanzen. Ein wirk- liber Sachkenner habe in einem anderen Artikel sich gerechterweise wesentlih anders ausgedrückt und den Gnadeninstanzen Gerehtig- keit werden lassen. Zu fragen sei freilih, ob die gegenwärtige buntscheckige Vorbildung der Juristen in den verschiedenen Ländern nicht durch eine Verständigung unter den Ländern N und bese: gestaltet werden könnte. Die Strafrihter und Unter- {u ungsrihter müßten vielleiht eine gründlihere Shulung und essere Ausbildung, namentlich auch für politische Prozesse, er- halten. Richter und Anwälte dürfe niht das Gefühl gegen- es Abneigung beseelen, sondern das, daß sie gemeinsame Arbeit zur Findung des Rechts leisten, — Nach längerer Geschäfts=- ordnungsdebatte wurde die Weiterberatung auf Donnerstag vectagt,
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— Der Reichstags3aus\schuß für dle Strafs- rehtisreform nahm gestern nach der Weihnachtspause seine Beratungen beim 7. Abschnitt des Besonderen Teils des Ent- wurfs wieder auf: „Verlébung der Amtspfliht, Amtsanmaßung und Amtserschleihung“. Dieser Abschnitt entsprihi dem im bisherigen Recht überschriebenen Abschnitt „Vergehen und Ver- brehen im Amt“, Als Berichterstatter fungierte Abg. L. Wunderlich (D. Vp.). Gegenüber dem jeßt geltenden Recht, so führte er laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus, würden grundsäblihe Aende- rungen nicht eingeführt. Es bleibe vor allem die Scheidung ¿wischen eigentlichen und uneigentlihen Amtsdeliften. Es frage sih, ob niht zweckmäßigerweise eine Generalklausel, wie sie in einem früheren Entwurf vorgeschlagen gewesen sei eingeführt werden solle, d. h. eine besondere strafrechtilihe Behandlung der Amtsverbrechen, die sih an allgemeine Amtsdelikte anschließen. Auf Vorschlag des Vorfißenden Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) wurde dieje Frage zurückgestellt. Eine Hauptabweichung vom geltenden Recht bestehe darin, -daß der Begriff des Beamten durch den des Amtsträgers erseßt werde, weil der Begriff des Beamten zu eng sei. Das geltende Recht treffe {hon eine begrifflihe Unter=- scheidung. (Vergl. Entscheidungen des Reichsgerichts, Vand €64: Postbote, Band 60: Reichsbahnbeamte.) Durch die Einführung des Begriffs Amtsträger dehne sich dieses besondere Recht auhch auf Schiedsrichter, Laienrichter, Religionsdiener, Rechtsanwälte aus; außerdem auf Angestellte, die bei ihrer privaten Tätigkeit, ohne Beamte zu sein, ein öffentliches Amt ausübten: nicht- beamtete Strafanstaltsärzte, Beamte der Reichsbahn und der Neichsbank. Als ganz neues Amtsdelikt wurde eingeführt Vecr- lezung des Amt8geheimnisses (bisher nur Verlegung von diplo» matischen, Post- und Steuergeheimnissen). Als neue Tatbestände enthalte der Entwurf: Verleßung der A1mtspflicht im Poliz2i- dienst, Erschleihung eines Amts, Amtsanmaßung. Abg. Dr. Hampe (Wirtschaftl. Vereinig.) {loß sich als Mitbericht- erstatter im wescntlihen diesen Ausführungen an und beleuchtete vor allem den neuen Begriff des „Amts8trägers“, dessen Ein= führung nötig sei, da die Judikatur des Reichsgerichts niht aus- reiche. Der Begriff des „Beamten“ müsse um so weiter gefaßt werden, je mehr Privatpersonen öffentlih-rehtlihe Funktionen ausübten und Gefahr vorliege, daß diese mißbraucht würden. Die Einzelberatung begann bei § 123: „Ein Amtsträger, der für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung ein Ent- gelt fordert, sih versprechen läßt oder annimmt, wird mit Ge- fängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Abg. Torgler (Komm.) wandte sih gegen die Einführung des Begriffs „Amtsträger“. Die Sozialdemokraten beantragten zu- nächst das Wort „Entgelt“ zu erseßen durch „Gegenleistung“, um den Begriff bestimmter zu erfassen und ferner die Strafe zu vermindern. Amts3vergehen müßten zwar scharf geahndet werden, doch sei die bisherige Nechtslage auch mit einer Höchst- trafe von 6 Monaten ausgekommen. — Bei der Beratung dieses Paragraphen war es notwendig, zu klären, inwieweit eine An- nahme von Trinkgeldecrn durch Beamte ein strafrechtl1ch verfolg- bares Delikt bedeutet. Die Aussprache erwies, wie außerordent-=- lih flüssig die Grenzen zwischen berechtigter und unberechtigter Trinkgeldannahme durh die Beamten sind, Der Entwurf hält bekanntlich an der Auffassung fest, daß niemand für eine Amt8=- handlung ein Geschenk annehmen darf. Von seiten der Regie=- rung wurde das damit begründet, daß das Verbot, ein Geschenk anzunehmen, niht nur im Jnteresse der Lauterkeit des Beamten=- standes erforderlich sei, sondern daß der Verzicht auf ein solches Verbot auch den Grundsaß der Gleichheit aller Deutschen vor dem Geseß auf das schwerste erschüttern würde. Jn der Di3= kussion wurden die verschiedensten Fälle erwähnt, in denen es üblich ist, einem Veamten ein Trinkgeld zu geben, fo gz. V. . das Trinkgeld, das man normalerweise zu Neujahr seinem Brief- träger gibt, die Bigarre für den Schlafwagenschaffner, ein kleines Trinkgeld für den Postaushelfer, der einem bei der Annahme von {weren Paketen behilflih ist, die Gratifikation, die arößere Firmen, die ständig mit der Zollabfertigung zu tun haben, kleineren B3ollbeamten in Form von Zigarren, Kognak und dergl. zu geben pflegen, usw. usw. Jmmer mehr zeigte es sih in der Ausf\prache, daß gerade bei diesem Problem die Grenzgfälle äußerst zahlreich sind und daß es lebten Endes auf den gesunden und praktischen Menschenverstand des Nichters anfommt, um zu beurteilen, ob tatsählich eine Verleßung der Aintspflicht vorliegt, oder ob die Annahme des Trinkgelds eine übliche ist. Nach wei- terer Aussprache zogen die Sozialdemokraten ihren Antrag zurüd, indem sie feststellten, daß Uebereinstimmung darüber bestehe, daß der Begriff des Entwurfs „Entgelt“ sich inhaltlich mit dem von den Sozialdemokraten beantragten „Gegenleistung“ dede. Jn der Abstimmung wurde an dem Begriff des „Amtsträgers“ festachalten. Amtsträgex ist jeder, der bestellt ist, ein öffentlihes Amt auszuüben. Der sozialdemokratishe Antrag auf Strafmilde=- rung wurde abgelehnt, ebenso ein weiterer sozialdemokratischer An- trag, nah welchem gebräuhlihe Gelegenheitsgeschenke niht unter diesen Paragraphen fallen sollen, Angenommen wurde ein An- trag: „Fn besonders leihten Fällen kann das Gericht von Strafe absehen.“ Mit dieser Aenderung wurde § 123 angenommen. — L 124 lautet: „Ein Amtsträger, der ein Entgelt dafür fordert, sich versprechen läßt odex annimmt, daß er unter Verlezuna seiner Amspflicht eine Amtshandlung voraenommen odex unterlassen hat oder künftig vornehme oder unterlasse, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Fahren bestraft. Wer einem Amtsträger oder einem Soldaten ein Entgelt dafür anbietet. verspriht odex gewährt, daß er unter Verletzung seiner Amts- oder Dienstpflicht eine Amt8- oder Dienst- handlung vorgenommen odex unerlassen hat, wird mit Gefängnis bestraft.“ Dieser Paragraph wurde nach kurzer Aussprache an- genommen. — Weiterberatung heute.
— Der Reichstags8aus\chuß sür das Wohnungs- wesen führte gestern die zweite Beratung des Geseßen{lwurfs zur Aenderung des Mietershubgeseßes fort. Dem Nach- rihtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge wurden im allgemeinen die Beschlüsse der ersten Lesung bestätigt und An- träge, die eine Aenderung bezwelten, mit den Stimmen der Regierung8mehrheit abgelehnt. Dagegen wurde § 1 m, der in der ersten Lesung vom Aus\{Guß gestrihen worden war, in der Fassung der Regierungsvorlage in zweiter Lesung wiederhergestellt. Der 8 1 m entspricht dem für das Mahnverfahren geltenden § 702 der Zivilprozeßordnung. Die Vorschrift hat namentlih für Personen Bedeutung. die durch Abwesenheit, Krankheit oder dergleichen an der rechtzeitigen Abgabe der Erklärung verhindert sind, ins- besondere kann danach bei einer Verhinderung des Mieters seine Ehefrau, ein Hausstandsangehöriger oder Bekannter den Wider- spruch gegen die Kündigung erheben und damit die Rechte des Mieters wahren.
— Jn seiner gestrigen Sißung gab der Kriegsschäden- aus\chuß des Reichstags Vertretern der „Arbeitsgenmein- \haft für den Ersaß von Kriegs- und Verdrängungsschäden“ Ge- legenheit, sich zu der Vorlage der Reichsregierung zu einem Kriegsschädenschlußgesebß zu äußern. Nach einleitenden Worten des Vorsißenden der Arbeitsgemeinschast, Stadtrat8 Gil g dex auf die schweren Folgen der Verzögerung der Vorlage durch die Reichsregierung hinwies. erörterte Geheimrat Grosse vom Bunde der Auslandëdeutshen nah dem Bericht des Nachrichten- büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger die grundlegenden Unterschiede zwischen der Liquidationsentshädigungs- und der Auf- wertungsfrage. Während die Liquidationsgeschädiaten sih auf wohlerworbene Rechte aus dem Enteianungs8geseß stüßen könnten, das ihnen eine „angemessene Entschädigung“ zusichere, habe die Aufwertunasgesebßgebung für die Fnflationsgläubiaer des Reiches erst neues Recht shaffen müssen. Die Absicht der Reichsregierung, den Anpsruh auf angemessene Entschädigung jeßt durh ein unzu- längli%es Schlußgescß zu beseitigen, müsse das Rechtsgefühl der Gescbädigten {chwer erschüttern und zu threr Zersplitterung führen die sih auch im Varteileben auszuwirken drohe und im Auslande zur Abkehx vom Deutschtum führe und den Willen der Ausland8§-
deutschen zerstöre, für die Heimat wirtshastlih tätig zu sein. Dr. Bitter, der Vertreter der hanjeatischen Liquidations» geshädigten, verlangte für das Geseß einen Vorbehalt außenpolis tischer Art. Solange der Versailler Vertrag in feinen Vorschriften über die Schadloshaltung der Liquidationsgescädigten nicht erfüllt sei, dürfe das Gesey kein Schlußgeseß sein. Das Reich müsse bei den Verhandlungen über die endgültige Festseßpung der Repara- tionslast unter aïllen Umständen auf die loyale Durchführung der Entschädigungsverpflichtung dringen. Sollte in dem bevorstehenden Haager Schiedsprozeß das Reich obsiegen, so müsse der dem Reiche freigestellte Betrag der Liquidationserlöse aus dem Privateigentun der Auslandsdeutshen unverkürzt den Liquidations8geschädigten zu- {äßlih zufließen, Gouverneux a. D. Dr. Hahl vom Reichsverband der Kolonialdeutshen unterzog alsdamn die Grundgedanken dex Vorlage einer kurzen Kritik. Die Vorlage stelle sich zwar äußerlih auf den Wiederaufbaugedanken ein. Aber weder nach der Höhe und Staffelung der Entschädigungsquoten noch hHinsichtlich der Zahlungsmittel erfülle sie innerlih die Vorausseßungen dex not- wendigen Wiederausbauarbeit. Auf die Notlage besonders dec Kleingeschädigten und der alten und gebrechlihen entwurzelten Ge- \hädigten wies Direktor Gin\schel vom Deutschen Ostbund hin, der die Einstellung eines Fonds zur Entschädigung des Existonz- verlustes für die Kleingeschädigten forderte. Dr, Purperx vont Hilssbund für die Elsaß-Lothringer im Reich begründete zum Schluß die Wünsche der Arbeitsgemeinschaft hinsichtlich der Aus- gestaltung des Schlußverfahrens.
— Der Bildungsausschuß des Reichstags trat gestern zum ersten Male nach der Weihnachtspause wieder zus sammen, um die Beratung des Reichsschulgeseße® beim § 13, der die Schulaufsicht und Schulverwaltung behandelt, Ergen. Abg. D. Mum m (D, Nat.) sprach als Vorsiuender ie Hossnung aus, daß das große Werk zu seinem baldigen gutew Abschluß geführt werde. Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) sührte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zu- folge aus, es sei nicht angängig, wenn bei einer starken PVèinder- heit von Kindern einer Religtonsgemeinschaft ein Geistlicher in der Schulaufsicht sige. Seine Parteigenossen seien der Ansicht, daß, sofern man schon Geistliche in die Schulaufsicht seße, zunr mindesten auch Vertreter der” weltlichen Thea aufgenommen werden müßten. Abg. D. Schreiber (Zentr.) wandte sich gegen den Vorredner und wies auf die besonderen Aufgaben und Leistungen der Geistlichkeit namentlich auf dem Gebiet der Wollfabrtspflege hin. Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.) möchte wissen, was unter „örtliher Schulvers- waltung“ zu verstehen sei. Jn Thüringen und anderem Ländern beständen z. B. mehrere Typen der örtlichen Schulverwaltungskörper nebeneinander. Weiter fsragte die Rednerin, ob die Formulierung „evangelischer Pfarrer, katholischer Pfarrer, Rabbiner“ eine Begrenzung darstellen oder ob auch anderen Bekenntniskategorien eine Vertretung gesichert werden solle. Man dürfe keine Repräsentationen der E schaffen, die sich notwendigerweise aus dieser Auffassung SE en müßten. Es fei zu befürhten, daß unter der Ueberschrift „Schulverwaltung und Schulaufsicht“ nur eine Vertretung der Religionsgesellshaftew geschaffen würde. Die Vertretung der weltlihen Schulen könne man E nux in einer Repräsentation der Elternschafst finden. Abg. Sch r e ck (Soz.) gab der Auffassung Ausdruck, daß das Schulgeseß neuerdings nicht zu einer Schulfrage, sondern zu einer politishen Regierungsfrage gemacht werde. Seine Partek wende sich ganz allgemein gegen eine Bevorzugung der Religions» gemeinsaften, die in der vorliegenden Yoemulierung zu sehen set. Abg. Rosenbaum (Komm.) führte die scharfe Stellungnahme der Sozialdemokratie auf die große Enttäushung über die Wen- dung in der Haltung der Deutschen Volkspartei zurück. Dem Ma©@tstandpunkt des Zentrums müsse man srontal angreifen, aber sich nicht moralisch darüber entrüsten. Der Redner begründete dann seinen Antrag auf Oeffentlichkeit des Unterrichis. N werde der Unterricht gefördert und eine engere Zusammenarbei der Eltern- und Lehrerschast O Fn Preußen sei dieser Grundsaß in den weltlihen Sammelschulen praktis schon durch- geführt. Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) empfand ebenso wie die Ahg. Bäumer in der Formulierung „evangelischer Pfarrer, katho- lischer Pfarrer, Rabbiner“ eine Lücke. Lehrer und Geistliche seie immer cin belebendes und förderndes Element im Verwaltungs=- förper gewesen, das man nicht ausschalten dürfe. Die Deut}jche Volkspartei wolle die beiden Elemente, Lehrer und Geistlichteit, gleihberehtigt nebeneinander E lassen. MinisterialdirektoLr Zellengar verwies auf die Begründung im Schulgesezentwurf, Diese mache die Bedenken der Abg. Bäumer hinfällig. Die E lassung des „usw.“ bei der Aufzählung „evangelische, e T, Rabbiner“ solle eine Begrenzung darstellen. U öwenstein (Soz.) brachte noch einmal zum Ausdruck, da es ungerecht sei, den geistlihen Vertretern Siß und Stimme zu geben, dagegen den Vertretern der weltlichen Schule niht. Das verstoße gegen die Gedanken der Liberalität. Abg. Hoffmannm- Ludwigshafen (Zentr.) wies den Vorwurf der Fntoleran zurü. Seine Partei sei im Gegenteil der Meinung, daß auch Vertreter der Jugendorganisationen in die Schulaufsiht hineinzunehmen seien, Die Oeffentlichkeit des Schulunterrichts lehnte der Redner ja on aus praktischen Gründen ab. Abg. Dr. Gertrud Bä umeL (Dem) präzisierte n einmal ihren Standpunkt in der Frage der Zusammensezung der Schulaufsichtskörper unter besonderer Hinweis auf das fkompliziecrende Nebeneinander verschiedener Typen von Schulverwaltungskörpern in Thüringen. Abg. Rosenbaum (Komm.) verteidigte erneut den Antrag auf Oeffentlichkeit des Schulunterrichts. Abg. Dr. Löwenstein Soz.) erklärte, im Fe der Annahme seines Antrags über Be- A des geistlichen Aufsicht8rehts auf den Reli zjionSunter» riht werde ein weiterer Antrag seiner Partei hinfällig werden. Er glaubt im übrigen, daß die von der Regierung gegebene ie mulierung Ansprüche heraufbeshwören könnte die zu größten Komplikationen führen müßten. Man solle es deshalb den Ländern überkassen, jeweils die geeignete Regelung zu finden. Abg. Rönneburg (Dem.) meinte, daß der Standpunkt der Regie» rung in krassem Widerspruch zu § 4 stehe. Jm übrigen teilte er nicht dieMeinung, daß Lehrerschaft und Geistlichkeit im Schulverwaltungs- körper glehzustellen seien, er gab der Lehrerschaft den Vorrang. Damit \{!oß die Aussprache. — Es folgte die Abstimmung über die einzelnen Anträge. Entsprechend einem demokratishen Antrag wurde dem ersten Absaß des § 13, der besagt, daß die Aufsicht über alle Volksschulen der Staat führt, folgender Saß angefügt: „Die Zahl der Geistlichen darf die Zahl der den ört» lien Schulverwaltungskörpern angehörenden Vertreter der Lehbrerschaft nicht übersteigen.“ Fm Absay 2 wurde eine Aende- rung dahin getroffen, daß bei der Beseßung der Stellen der un- mittelbaren fachmännisch vorgebildeten Schulaufsichtsbeamten auf die Art der ihnen unterstellten Schulen nach Möglichkeit Nücksiht zu nehmen ist. Auch dem Absaß 3 wurde eine neue Fassung gegeben. Mit den Aenderungen des Ausschusses lautet L 18 des Entwurfs jeßt folgendermassen: „Die Aussicht über alle Volksschulen führt der Staat. Die Zahl der Geistlichen darf die Zahl der den örtlichen Schulverwaltungskörpern angehörenden Vertreter der Lehrerschaft niht übersteigen. Bei der Besebung der Stellen der unmittelbaren fahmännisch vorgebildeten Schus aufsiht8beamten ist auf die Art der ihnen unterstellten Schulen nach Möglichkeit Rücksiht zu nehmen. Jn die örtlichen Schub verwaltungsförper für Schulen, an welchen Religion3unterricht ordentlihes Lehrfach ist, ist je ein Geistlicher der entsprehenden Religion3gesellschaft (evangelischer, katholisher Geistlicher, Rabbiner) aufzunehmen. Den Geistlichen beruft die Schulaufs fihtsbehörde auf Vorschlag der betreffenden Religions8gesellschaft, Das Nähere bleibt dem Landesrecht überlassen. Fn den Ländern, in denen den örtlihen Schulverwaltungstförpern auch Aufgaben der Landesshulverwaltungsinstanzen übertragen find, ift die Teils nahme dieser Vertreter der Religion3gesellschaften an der ört» lihen Schulverwaltung durch Landesgeseß zu regeln.“ — Der Ausschuß wandte sich dann den 8 14 und 16 der Vorlage, die gemeinsam behandelt werden, gw Es handelt sich um die Ves
Irr. 11.
Amtlich festgestellte Kurse.
1 Franc, &% Lira. « Lèöu 4 Pejeta = 0,580 45, 4 ósterr. 1 Gld. österr. W. = 1,704. 7? Gld. ilidd W
Gulden (Goid! = 2,90 .4 1 Kir ung. oder tshech. W. = 0,85 4
= ¡2,1046 4 Gid. holl. W = 1.70 S = 1,50 4M. 1 Schilling österr. W. = 160096 Kr. 1 sand Krone = 1,23546 1 Rubei (alter Fredit-Rbl.! 2,16.4. 1 alter Goldrubei = 3,290.4 1 Peso ¿arg. Pap.’ = 1,75 4.
1 Pfund Sterling = 20,40 #. = 2,50 Æ 1 Dinar = 3,404 1 Blotu 1 Danziger Gulden = 0,80 6
Die etnem Papier beigefltgte Bezeihnung # de» sagi as nur bestimmte Nummern oder Seri
lieferbar find
Das hinter einem Wertpapter befindithe Zehen ? bedeute! daß eîne amtiiche Preisfeststellung aegen- wärtia nicht stattfindet
Das +# hinter einem Wertpapier dedeuter 4 lr
1 Million
Die oen Aktien in der zwetten Spalte bergetügren iffern bezeichnen den vorleyten die in der driten palte beigefügten den legten zur Ausshüttung ge- tommenev Gewinnanteil. 10 ift es da3ienige des vorteyten
eryebnis angegeben Geschäft8jahrs
er: Die Notuterungen tir Telegraphijœze us. zahlung owie für Ausländische Banknoten befinden fich fortiaufend unter „Hande! und Gewerbe” ee Etwaige Druckfehler in den hzutigen Kursaugabven werden am nächften Börsens- tage in ver Spaite „Voriger Kurs“ bes richtigt weröen. Jrrtiimliche, später amt- lich ricitiggestelte Notierungen werden mögichst bald am Schluß oes KurEzettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Bankdiskout.
Berlin 7? (Lombard 8)
1 Peis (Gold) = 4,00.4 1 Dollar = 4,260.6. 1 Shanghai « Tael 1 Jen = 2.10 4
Danzig 6 (Lombard 7). Amsterdam 4%. Brüssel 4%. Helsingfors 6. Jtalien 7. Kopenhagen 5. London 4% Madrid 5. Paris 4 Praga 5 Schweiz 3% Stockholm 3%, Wien 6k.
Deuische festverzinsliche Werte.
Anleihen des Neichs, der Länder und Schutzgebietsanleihe.
Mit Zinoberewnung.
Heutiger | Voriger Kur3
63 Dt. Wertvest. An1.22 10-1000Doll.f.1.182. 63 do, 10— 1000D., f.3 6ND1.Netchs8-A.27 uts ab 1.8.34 mt 5 By D!1. Meichssch. „i (Goldm.1},bis 30.11.,2 253 ausl. 4 f. 100 G 6§ Baden Staat NM An1. 37 unk. 1. 2. 6F Bayern Staat RM At1.27 tdh.@æb 1.9.8 74 do Staatsscha
L v B S 7h Lübeck Staatsscha
Refch3m.=Aul. 1 tilgb. ab 2
6%) do. Staatssch., rz.29}1.4,46.2.1
rücz. 1. 3,
7% Thür. Staatsanl v, 1926 ausl, ab 1.3. 7h do. NM-A. 27 Lit. 8, fällig L. 1. 0% Württbg. Staats chayGSr.1,fäll. t.3.2
61% Dt. Reich8po Schatz F. 1 11, 2 x3. 30
O. ne Zinsberewnuug.
Di. Anl.» Ausiosgssch. Nr. 1 —60000 einst. 1 Ablös. Schein, do. do, Nr60001-9000 einst. !, Ablösgsscch. Disch Anl. -Abi ösgssch ohne Aus1osgsichei Mecklenburg - Schwer Anl.-Auslosungs\ch einschl.* , Ablösgssch
Dtsche. Wertbest. Anl. b. 5Dol., fäll. 2.9.35 Anhalt. Staat 1919 Bayern Ldsk. - Rent. fonv. neue Stlicke Bremen 1919 unk. 39 do 1920 do. 1922, 1923 do.08,09,11,9f,31.12.23 do.37-99,06,47 31.12.23 do. 96, 92, gek.31.12.23 ambg.Staat3-Nente o. amort.St,-A.19 4 do do. 1919 B fleine do. do 10900 bis 100 0900 4 do. do. 500 009 4 do. do. 1900... do. 97,08, 0% Ser. 1,2, 11,13 rz. 53, 14 cz.50 do. 47,91,98,99,1904 do 1886, 97 1992 Lübeet 1923, unk. 28 Sächs. Mk.-A, 23, uk.26 Württembg. R. 368-42
Deutiche Schutßgebtet- URIeIbE sue e L
Provinzialanleihen. it Zinsberechnung.
Brandenbur. Prov.
Neichsm.26, kdb,ab32/7 Hann. Ldskfr. G. 26 "s dv do. 27 tg. 328 do. do. tg. 31/6
Hann. Prov. GM-A..
R 1 h, tilgb. ab 26%
Hannov. Prov.RM-A.
N.23,4Bu.5B, tg.27is do do. R. 3 8, rz.103|7 do. do. Reihe 6}7 do. do. Rethe 7/7
Niederschle). Provinz
RM 1926, rz. ah 82|8
tin § |52,50b G
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kl 117 62s
OstpreußenProv.NMs-| Anl. 27 A. 14, uk. 32 Pommeriche Prov. Gold 26, rz. 31. 12. 30 Rheinprov. Landesb. Gold=-Pf., rz. a.2.1.30 do. do. do, a e {u3g.1,
unf, 1931
do. do. Kommun,
do. do. bo.
Ausg. 18, 1b, uk.
bio. do.Au3g. unf. 1931
Ul: Pr. Neich3mark} usg. 13 unt. 33
do do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15. uk. 26 do. do. Ausg. ¡i6K.1 do do Auzsa. 16 A. 2 Sachsen Prov.-Verb. Gold A.11 1.12, 1924 Schle8w,-Holst. Prov. Rchsm.=-A, A14, tg.26 do. A. 15 Fg., tg. 27 do Gld-A.,A.16,tg.32 do RM=A. A17,19.32 do Gold. A. 18 tg. 32 dos. NM., A. 19, tg. 32 do Gold, A.20 tg. 32 do NM A.21\, tg.33 do. do. Gold-A, ,tg.36 Westf, Landesbt. Pr. Doll. Gold R. 2 F do. do. PrvFg.25Uf30 do. do. do. 26, uf. 31 do,do.do.27N.1, uf 32
Oberschl. Prv.Bk. Gold M. 1, rz. 190 uk. 831 do ds.Fomm.Ausg 1 Buchst. A ,r3.100,1k.31 Pomm. ÞProv.-Bk.Gold 1926, Au3g.1 uk. 31
Dhne Zinsberechnung.
Schlesw. « Holst, Prov. Anl.-Auslosgs,- Sch, einschi.! „Ablös.-Sch. Westrai. Provinz Anl,- Auslosgs8sch. einschl.
l Ablösungsschein Brandenb.Prov, 08-11 Meihe 13—26, 1912 Reihe 27—233, 1914
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Reihe 34—62 1.4.10 do. 1899 1.4.10 Cassel. Ldskr. S. 22-25 1.3.9 do. Ser. 26 1,3.9 do. Ser. 27 1.3,9 do Ser. 28 1.3.9 do. Sér. 29, unk. 30 1.3.9 Hannoversche Prov.
Ser. 9, gel. 1. 5. 24/34 1.5.1 Oberhess.Prov26 ut.26/4/ 1.4.1 do do. 1913, 1914/4 | 1.4.10 Oftpreuß. Prov. Ag. 12/4 1.1.7 PommernProvA.17F| *| 1.1.7 do. AuZgabe 16... F 1.4.1 do. Ausg. 14. Ser. 4/15} 1.1.7 do 00: R A 18 | 1.3,9 do. do. 6—14.,.... 4 | versch do. do. 14, Ser. 814 1.1.7 do. A. 1894,1897,1900i34 1.4.1 do. Auz3g. 14.138 1.1.7 Rheinprovinz 22, 23Þ}6 | 1.1.7 do. 1000000 1.600000 F 6 | 1.1.7 bo, fleine Fi6 | 1.1.7 Sächsische Prov. A. 8 Fi? } 1.4.1 do. do Aug. 9 F}? | 1,4.1 do. do. Ausg. 5—T7!4 | veriích Schle8wtg=-Holstein.
Landesîuit. Rtbr.}4 | 1,4. | do, do. 34 1.4.1 ®* BinFf. 8—20 F, 8—18 §, Kreisauleihen. Mit Zinsverechnunug. Velgrad Kreis Gold=- Anl. 24 kl, rz. ab 24 Lik do, do. 24gr., rz. 24 LLA Ohne Zinsberechnung. Unklam. Krets 1991./4 | 1.4.1 end ote Kreis 01/4 | 1.1.7 do. 0. 1919/4 |} 1.1.7 Lauenbg. Krets 1919.14 | 1.4.1 Lebus3 Kreis 1910... .14 | 1.4.1 Offenbach Kreis 1919/48 1.1.7 Stadtanuleihen. Mit Zinsberechnung, Altenburg (Thlr)
Gold-A., fdb.ab 31 1.4.10 BeriinGold-Anl.26
1.u.2.AU8g., tg.31 1.6.12 do. do. v,24,2.1,25 L.1 Bonn Stadt RM=U.]
v, 1926, c, 1931 1.3.9 Braunschwg. Stadt
RM=-A26 }\ fdb,31 1.6.12 BreslauStadt NM=-
Anl, 1926, kdb, 31 1.1.7 Dresden StadtRM=
Anl.26 R.1, uf, 31 1.6.12 do. 26 M. 2, uk. 32 1.5.11 Duisburg Stadt
RM-A. 26, ut, 32 L.L.7 Düsse!dorf Stadt
RM-A. 26, uk. 32{ ? | 1.1.7 EisenachhStadt RM-|
Ani. 26, unk. 1931 4.4.10 Elberfld.StadiMM=| UARnl.26,uf.31.12.31 L.1.7 Emden Stadt Goid-
Unl. 26, rz. 1951 1.6,12 Frautf. a. M. Stadt
Gold-A. 26, rz. 32 L.L,? Fürth Gld.-Uul. y.
1923, kündb, ab 26 1.1 Geru Stadttrs. Uni.
0.26,tdb.ab31 5.3; L.6,1v Kiei Stad! NM-A.
v. 28, uf. b. 1.7.31 L.1.7 KobleuzStadt RM=
Anl. v. 26, uk, 31 1.3.9 Köin Stadt NM-A.
D, 1926, r. 1.10.29 LA Königsd. i.Pr.Stadt|
RM-A.. rz. 1.1.28 L.L,T Magdeb.Stadt Gold
1926, utf. bis 1931 1.4.10 Mannheim Stadt Gold-Anl. cz,1930 L.L.7 do. do. unt. b. 81 1.4.10 do. do. 27 uni. 323 1.2.8 MVitlhetim a. d. Ruhr
RM 2s, tilgb. 31 1.5.11 Nürnbg.Stadt Gold
1926 unt. b 1931 1,2,8 do. do. do. 1923 1.12 Oberhauj. - Rheinl. StadtRMM27uk.b.,32 1.4.10 Pforzheim Stadi Gold 1926, rz. 1931 1.0.11 do. do. NM-Anl.
1927, rz. 1932 . 1.6.11 Plauen Stadt RM-
Anl. 1927 rz.1932 1,1.7 WeimarStadt Gold
1926, unf? bis 81 L410 3wickau Stadt RM-
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Heutiger | Boriger Kurs
1.1.7 [100,5 G 1.4.10/100 G
1.4.1
2.4.10
Börsen-Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen StaatZanzeiger Berliner Börse vom 12. Fanuar
| Heutiger | Voriger Kurs
Dhne Zinsberechuung.
Aachen 22 A. 23 u. 24
do. 17, 21 Ausg. 22 Aitono ......….1923 do, 1911, 1914
Aschaffenburg. 1901
Barnut1en 07, rz. 41 40 do. 1904,05, get.1.3.24 Berlin... 1923 F
* Zinsf. 8—18§
do. 1919 unt. 30
do. 1926 unk. 31 do. 1922 Au3g 1
do. 1922 Au3g. 2 do. 1886 do. 1890
do. 1904, S. 1
do. Groß Verb. 1919 do.
Bonn 1914 F, 1919
Breslau 1906 X 1909 do. 1891 Charlottenburg 608, 12 [1], Abt., 19
Do. 1902, gef. 2. 1. 24 GoObUta ¿pas ss 1902 Cottbus 1909 X, 1913 Darmstadt... 1920 do. 1913, 1919, 20 Dessau 1896, af. 1.7.23 Deut1ch=-Eyiau „1907 Dresden +1905 Duisburg „..« «+1921 do 1899 07, 99 do. 1913 do. 1885, 1989 do. 1896, 02 F Dücen H 1899, 4 1901 do. G 1891 fv. Düffe(dort 1900, 08,11, gel. L. 5. 24
Do. 1900, get. 1. 5. 24 Elbing 03.09, gf.1.2.24 do. 1913, gef. L. 7. 24 do. 1903, get. 1. 2. 24 Emden 08L,J gf1.5.24 Erfurt 1893, 01 X, 08, 1910,14, gef. 1.10.23
do. 18930 01F. gf.23 ÉEshwege ..……- «- 1911 M. eco RS 1422
do. 16. Ag. 12 (ag. 20) Flensburg 12 #, gf. 24 Frankfurt a. M. 23 F
do. 1910 11 gef.
do. 1913 do. 19 (2. —8. Ausg.)
1920 (1. Au5g.). gek. do 1899, get. do. 1901 Frankfurt O. 14 utkv.25 do. 19191. u. 2. Ausg.
raustadt ..,...1893
reiburg i. Br. 1919
ürth i. B... 1923 do. 1920 ufo 1925 Do, 1901 Fulda... . +1907 N Gießen 1907. 09, 12, 14 do. 1905 Wotht vab ee uss 1928
ages ¿éb voi LLLEM alberstadt 1912, 19 alle... 1900, 05, 10 0. 1919 do. 1892 1900
do. Heidelbg.07, gt.1.11.23
do. 1903, gek. 1. 10.23 Heilbronn .…..1897 X Herford 1910, rlictz. 89
l V TTLEL 1919 do. 1920 Köln. .1923 unk. 33
do. 1913 Abt. 83 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unt. 30 do. 1922
Konstanz v2, get. 1.9.23 Krefeld... 1901, 1909 do. 06,07, gef. 80.,6.24 do, 1913, get. 30. 6, 24 do. 88,01,03, gf.80.6.24 Langensalza... 1903 Lichtenberg(Bln) 1918 Ludwigshafen .. .906 do. 1890, 94, 1900, 02 S 1913, 1.—4. Abt. ufv, 31 Mainz 1922 Lit. C do 1922 Lit. B do. 19 Lit. U, V, uk. 29
do, 20 Lit. W unl. 30}
Mannheim 1922 do. 1914. gef. 1. 1.24 do. 1901, 1906, 1907,
1908, 12, gef. 1.1.24 do. E 1.9.24 do. 1911.A., gk. 1.2.25 do. 1920, get. 1. 11.26
do. 1888, get. 1. 1.24/:
do. 1897,98, gt. 1.1.24
do. 1904, 1905 gek.
Merseburg 1901 Mühlhausèn i. Thür. 1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11,13, uf. 31, 35 do. 1914 do. 1919 unt. 80 München 1921 do. 1919 M.-Gladbachz11,uk86 Münster 08, gk. 1.20.23 do. 1897, gef. 1. 10.23 Nordhausen 1908 Nürnberg ...…...1914 do. 1920 unk. 89 do. 1903 Offenbach a. M. 1920 Oppeln 02Xx, gf.81.1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920
do. 965, 05, gef. 1.11.23 Pirmasens 99, 30.4.24 Plauen 08. gek.80.6.24 do. 1903 Pots8dam19X ,gt.1.7.24 Quedlinburg 1903 X Regensburg 1908, 09 do. 97 N 01—03, 05
do. 1889
Remichetd 00, gf.2.1.28 Rheydt 1399 Ser. 4 do. 1913 v
1991
do. Rosto ,..1919, 1920
do. 81,84,03, gf.1,7,24 do. 1895, gef. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,
gef, 1. 5, 24 Spandau 09 X, 1.10.23 Stendal 91, gek. 1.1.24 do. 1908. gef. 1. 4. 24 do. 1903, gef. 1. 4, 24 Stettin V, ..1928
*) Rins8f, 8—15 §4
Stolp i. Pomm... Þ Stuttgart 19,06, Ag.19 Trier 14,1.u.2.A. uf.25 do. 1919, unf. 30 Vierjen 1904, gk.2.1.24 Weimar1888,gk.1.1.24
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1920 1. Au3g.,
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentliher Kreditanstalten und Körperschaften.
a) Nentenbriefe. Ohne Zinsberechnuung.
Gekündigte und ungekündigte Stlide, verloste und unvertioste Ste.
4,3} Brandenb., agt, b,31.12.1716,8b 4, 32h Hannov. ausgft.b.31.12.17/19,75 6 4, 3X% Hess.-Nass., agt. b.31.12.17/14,96 4§ Lauenburger, agt. b. 81.12.17/13 G 4,34 Pomm., au8gest.b.31.12.17/17,256 4, 30h Poseniche, agt. b, 81.12.17} —,— Preußische Ost- u. West» aus8gest. b. 31.12.17/11,4b 4,3%) Rh.u.Westf.,.agst.b.31.12.17] —,— 4,3% Sächsiiche, agt. b, 31.12.17/16,8b 4,844 Schlesische, agft. b. 31.12.1717b 4,34 Schl.-Holst.,agst.b.31.12.17j14,4h
b) Landschatiten. Mit Zinsberechnung. Kur- 1. Neumärk.
Rittsch. Feingold
do. do. Reihe Bj Sachs. Pfd. R.2,30
do. do. Ausg. 1 Gold-Pfandbr.
do. do. Ausg.1——2 unkündb. b, 1.7.28
GoldePfandbr.. do. do.
Ohne Zinsberechnung.
Gekündigte und ungekündigte Stücke, verlosie uud unverloste Stilcte,
Calenberg. Kred. Ser. D F (get. 1. 10. 23, 1. 4. 24} Uur- 1, Neumärkische 8% Y Kur» u, Neumärk. neue 4, 3%, 3Yÿ Kur- u. Neumärk. Kom.-Db1.m.Deckungsbesch. S AL 14 O Tp 4, 3%, 8§ landschafil. Be m. Deckungsbesch. bis 31.12.17) Nr. 1—484 620 ies 4, 3%, 34 Ostpreußische Y, au gegeben bis 31. 13. 17... 4, 3%, 38Y Pommersche F, aus genelt Bis 31: 1A 17, „oa. 4, 8%, 8h Pomm. Neu. it Kleingrundbesiy. ausgestellt
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4, 3%, 3h Sächsische, avsge-| stelli bis 321. 13. 17 landich. Kreditverb. Sächs. Kreditverein ldw. Pfand-| briefe bis Ser. 23, 26, 27 * do, do. 36h bis Ser. 25 f do, do. 4d PKreditbriefe bis Ser. 22, 21
do. do. 32h bis Ser. 25 F 4, 81h Schlei. Altlandschaftl. (ONNE PAIU a H REAR 1 4 3} Schlej. landschaftl. „0,D X, außgest, bis 24.6.17 %, 34 Schle3wig-Hoistein! (d, Kreditv. N. aug. b.31.12.17
4, 3%, 34 Westfälische b. 3, Folge,
ausgestellt bis 81
c) Stadt}chasten. Mit Zinsberechuung.
Berl. Pfdb.A.G.-Pf, do, do. do. do. do.
do, S, A do, E do. D. do. do.
Preuß. Ytr.-Stadt-
schaft G.Pf.R.4,30 do. do. Reihe 5, 30 do. do. Reihe 7, 31
do,do.R.31u.6,29u.31
do. do. Reihe 9, 82 do. do. Neihe 10, 32 do. do. Reihe 8, 32 do. do. Rethe 11, 30 do. do. R.2 1.12, 32 do. do. R.1 11.13, 32
Dhne Zinsbezecznung.
5, 4%, 4, 3X Berlin.Pfdbr.alte X, ausgestellt bis 31. 12. 1917}f/22,16 5, 4%, 4.3% § Berlin. Pfdbr. altef| —, 4, 3%, 3 Y Neue Berlin. Pfdbr. X, ausgestelli bis 31. 12. 1917 {/16,25b 4x, 3%, 3 § Neue Berlin.Pfdbr.f 4YBrandenb.Stadtichfts-Pfdbr. (Vorkriegs8stlicke) do. do. (Nachkrieasëftiteke) Magdeburger Stadtpfandbr. Rethe 11 (Zinstermin 1.1.7)| —,—
+ Ohne Zinsscheinbogen u, ohne Erneuerungsschein.
_1928
| Heutiger L] Miatgoe | Hewutiger e f Voigis
d) Sonstige.
Mit Zinsberechnung-
BraunschwStaatsbk Gild=Pfb. (Landsch) M.14, tilgb.ab 1928
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do. do. R. 19, ta. 33 do. do, N,17,uUf.b.32 do.Kom.do.R15Uuk29 do.do.do. R18,uf32 Dtsch. Kom. Gld. 25 (Girozentrale)tg31 do. do. 26U.1, tg.31 do. do, 26A.1, tg.31 do. do. 27A.1, tg 32 do. do. 23A.1, tg.24 Émichergenonensch. A.6N A 26 tg 81 do.ds.A,6MB27.t32 Hess.Ldbt.GoldHyp. Pfbr.N.1,2 tg.31 do.do.do, M. 3, 1g.31 do.do, R.4u.6, tg.31 do.do.do. R. 5, tg.32 Mitteld. Komm.-A. d.Sparf.Giroverb.,
Oldb. staatl. Krd. A.
Gold 1925 ut. 29 ds. do. S. 2, rz. 30 do. ds.S.1u.3.r3.30 do.do. Kom... tg.ab29 Preuß. Ld.Pfdbr. A.
Gldm.Pf.R.2tg.30 . do. R. 4. tg. 30 . do. R. 5, tg. 32 . do. R. 7, tg. 32 . do. R. 3, tg. 36
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Dhne Zinsberechuung.
Berl. Stadtsynode #9, 1908, 12, gef, 1.7.24/4
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1903, gef. 1. 7. 24/3 Brandenb. Komm. 23 (Giroverb.),gt.1.7.24 do. do. 19,20, gf.1.5.24 Deutsche &6mnm.Kr. 20 (Girozenti ale), r5.27
Deutsche Pfandbriefs Anft. Posen Ser. 1 bis 5 unt. 80-34
*Dresdner Grund- renten-UAnst Pfdbr, Ser. 1, 3, 5. 7—10
* do. do. S.3,4, 6 N
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do. «Sonders8h.Lands kredit, get. 1. 4. 24 Westf. Pfandb-ciefamt f Hausgrunditücke
* Ohne BZin3cheinbogen n. ohne Erneuerungs8s{ein,
Pfandbriefe und Schuldverfchreib., von Hypothekenbanken u. Anteilsch.
Mit Zinsberechnuung. Bk. f. Goldkr. Weim.
Pf.R20,21uk,3 Bayer. Vereins8ban G.Pf.S. 1-5, 11-25
do.Komm.S.1,x3. VBert.Hyy.-B.G.-Pf.
Ser. 2, unk. b, 31 do. Ser.3, uf. 8 da. Ser.4, ut, 30 do.S.51.6,11f.,3
83 ÿ Westpr. Ritterschaft!. r. 1— 1] m. Deeéungsbesch. Di SA A L, s 38h Westpr. Neulaud- haft! mit Deckungsbesch. bi 01, 18, I aba acn eé det: HIRG
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do. do, Ser.3,uk.82 6 Braunschw. - Hann Hyp.G.Pf.,25 rz.31|10 do. d9.1924,rZ.19 do. do,1927,rJ.1922 do. dso.1926,r5.1981 do. do,1927, uf.b.31 do. do. 1926 (Liq. Pfdb.) o. Ant. Anteilsch. 3.4%4§Liq. G.Pf.d. Braunschw. Hannov. Hyp.-Btk,|t. Zj Braunschw. - Han
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Bk.G.Pf.R.1,uk.27 do. do. R. 3, uf. 31 do. do. R. 4, uk. 32
2-4
Deutiche Hyp.-Ban Gld.Pf.S.26,uk.2 do. S. 27, uk. b. 29
do. S, 81, uk. b, 82] 7
U e Pz L Se t e S dri T E R R E E E: