1928 / 12 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

[86492]

&wladung zur außerordentliccheu Generalversammiung am 4. Februar 1928, nachmittags 5 Uhr, in den (Se- \cätteraumen des MRechtsanwalts und Notars Protessor Dr. A. Saenger, Franfk- furt a. M., Weißn1auenstr 11.

Tagesordnung: 1. Beschlußtassung über Forsezung der Gejellicba!t.

2. Verichiedeneë.

Zur Teitnahme sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bis zum 31. Januar 1928 ibre Aftien oder Interims)cheine gegen Hinterlegungs)\cheine bei der Kasse der Gesellihat! hinterlegt haben.

Horex-Fahrzeugbau A. G. i. Liq.,

Bad Homburg v. d. H. Der Vorstand. Kleemann.

[86763] Zoh. Wilh. Weber UAktien- gesellschast, Shioß- & Metall-

warenfabrik Velbert. Einladung.

Die Herren Aktionäre unserer Gesel- \cha!t werden hiermit zu der am G6. Fe- bruar 1928, nachmittags 43 Ußr, 1m Bankgebäude des Barmer Bank- Bereins Hinsberg. Fischer & Comp. Kommandit- ge!'ellchaffft au! Akfien in Düfjeldork, Bieite Straße 29, stattfindenden ordent- lichenHeneralversamminng eingeladen.

Tagesordnung :

3, Vorlegung des Ge\chäitsberichts des Vorstands, der Bilanz und der Ge- winn- und Verlustrechnung vom 31. August 1927 sowie des Berichts des Au\nchisrats.

9. Beschlufywassung über die Bilanz und (Gewinnverteilung.

3, Be1chlußfassung über die Erteilung der Gntiastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4, VBeschlußktassung über die Erhöhung des Aktienkapitals der Gesell)\chakt um V 60000 durch Ausgabe von Stück 690 aut den Inhaber lautenden Aktien über je NM 100, dividenden-

berechtigt ab 1. September 1927; Aus!hluß des geleßlihen VBezugs-

rechts der Aktionäre », Satzungéänderung 3) entiprechend den zu Zifter 4 getaßten Beschlüsjen.

Zur Teilnahme an der Genetalye:})amm- lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aflien \pätestens am dritten Tage vor der anberaumten Generalvete- fammlung

bei der Ge!ellschattékasse oder

beim Barmer Bank-Verein Hinsberg,

Fier & Comy. Kommankditge]ell-

{hatt aut Aktien in Düsseldor} oder

Nelhert Vinteriegen. Erfolgt die Hinterlegung bet einem otar, lo ist die von dem Notar über die Hinterlegung autgestellte Be- \cbeinigung |rätestens am zweiten Wer k- tage vor dex Generalverjammlung bei dex Getell'ha}tsfasse zu hinterlegen.

Velbert, den 14. Januar 1928. Der Vorstand

en

[87538

Hierdurch geben wir befannt, daß der Au!sichtsrat der Firma Joh. Wilh. Weber Nfürenge)ellscbait, Veibert, aus folgenden Mitgliede1n besteht: E. Bandel, Bankier, Düsseldor), G. Krote, Direktor, Wies- baten, A. Schulte Direktor, Velbert, W. Natbhoff. Oberingenieur, Köln.

Velbert, den 14. Januar 1928.

Foh. Wilh. Weber A.-G,

[87513]

Vilonz per 31. Dezember 1926

NM |w

An Kassekonto . 34111 » Vost)chectkonto 31102

« Debitotentonto « « 134 219/58

« Atktionärekonto « « 14 000|—

v TDOrEN Ton td v es 32 230/22

« Inventarkonto « « + 9 446/80

184 961173

Per Bankkonto in NM 21 573183 « Bankkonto in £. « . 76/61

Bantkonto in § 11 121/48

« Afzeptekonto E 14 462/22

« Kreditorenkonto 79 13479

« Ab)\hreibungekonto . 472135

e Attienkapitalkonto . 40 000|—

» MNetervelondéfonto 8 000

» Verlust- u. Gew1nnkto. 14 428/45

189 961/73 Gewinn- und Veriusttonto per 31. Dezember 1926.

RNY |s

An Portifonto x 80374 Veipackungenkonto . . 986/75 Gebälterfonto ; 10 264/50 o Provitionskonto . , 1 875/28 e Met1e)petenkonto . . 2 423/95 » Neklamekonto « « 828135 » Steuernkonto s 4 253138 Handlungékostenkonto 1840/38 e Zimentkonto 0986/24 « WIONNTONIO G Ea s 737157 » Damnakonto . « « - 378157 « Bilanzkonto « « __14 425/45 44 407/16

Per Bilanzkonto E 14 801/33 Fabrikationekonto . 27 280/80 Dubiolenkonto « 2 325/03

44 407 [16 Leipzig N. 24, den 31. Dezembe1 1926. Rafa - Werk Uktien - Gesellschaft zur Veredlung von Rauchwaren

[87515] Deuischer Lloyd Versicherungs- Yictien-Gejelischaft, Beriin.

Die Herren Aktionäre unierer (Gefell haft werden hierdurch zu der am Diens- tag, dem 31. Fanuar 1928, vormit- tags il Uhr, im Gesellscha!tägebaude der Deuticher Lloyd Versicherungs-Actien- Gese!lihait, Berlin W. 9. Linfitraße 17, statifindenden aufterordentlichen Ge- neralversammlung unterer Gesellichast ergebenst eingeladen Tagcsorduung : Genehmigung des mit der Internatio- naler Lloyd Versicherungs - Actien- Gesellschait in Berlin abge!chlossenen BVe1i1chmelzungsvertrags wona das NVermögen der vorgenannten Getell- scha1t als Ganzes unter Aus)\{chluß der WUquidation an die Deutscher Lloyd Ve1sicherungs - Actien - Gesellichait gegen Gewährung von üUktien der leßteren übertragen wird Berlin, den 14 Januar 1928. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr GeoraNoah 187516) : Fnternationaler Lloyd Versiche- rungs-Uctien-Gefeilschast, Berin.

Die Herten Aktionäre unserer Getellichaît

werden htierdurch 4u der am Dienstag,

dem 31, Fannar 1928, vormittags

10 Uhr, im Ge)lellichaîtsgebäude

Berlin W., Linkstraße 17, \tat1findenden

ordentlichen Generalverjammlung

unterer Getell!chaft ergebenst eingeladen. Tagesordnung :

1. Geicbäjtebericht des Vorstands, Vor- legung der Bilanz nebst Gewinn- und Berlustrehnung über das Ge1chä!ts- jahr 1926, Bericht des Aufsichtsrats.

2. Be)\chlußtassung über die Genehmi- gung der Bilanz

3, Entla\tung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4, Genehmigung des mit der Deutscher Lloyd Versicherungs - Actien - Getell- hatt in Berlin abge\hlossenen Ver- shmelzungevertrags, nach dem das Be1mögen der Getell\chatt als Ganzes unter Auss{h!uß der Liquidation an die Deutiher Uoyd Bersicher ungs- Actien-Ge)ellschatt aegen Gewährung von Aktien der letzteren übertragen wird.

5. Ver1chiedenes8.

Die Bilanz nebst Gewinn- und Ver-

lustrehnung für 1926 liegt vom Montag,

dem 16. Januar 1928, ab im Geschäfts- haus der Ge)ell\chaft, Berlin W. 9, Links- straße 17, jür die Herren Aktionäre zur

E1nsicht aus.

Berlin, den 14. Januar 1928.

Dex Vorfitende des Nufsichtsrats:

Dr. Georg Noah.

[86759] Bilanz per 30. September 1927. Aktiva, RM |s Gebäude A 427 500|— Inventar E O 1 |— Cffeften und Beteiligungen | 488 171/20 Fase und Bankguthaben 176 451/23 Wechsel E 1372436 417674 A A 385 694/24 Debitoren A 1 577 383/29 Aufwertungsausgleichskonto 45 274/86 3 237 109/97 Passiva. Aktienkapital . « o 1 1 500 000] Re1erve!onds „.«+- 150 000|— Hypotheken . 204 474/35 Bank\chulden 265 7491598 E a on od 0e 830 268|70 St1euerrüdstellung 84 000|-— Dividendeneinlötungskonto 2 069/12 Gewinn : Vortrag per 1. Oktober 1926 95 745,40 Für 1926/27 175 349,2] 201 148/2° 3237 709197 Gewinnverteilung: RNM 10 0/% Dividende 1950 000,— Tantieme des Autsichtsrats 20 000, Vortrag auf neue YNechnung 31 148 22

[87160]

Hannoversche Waggonfabrik Uttiengefelschzaft (Hawa),

[85848] Margarinefabrik Westfalia Afkten-

gesellichaft, Dortmund. Bilanz am 3h. Dezember 1926.

Hannover-Linden. 1. Aufforderung. Auf Guund der 7. Verordnung zux Durchiührung der Verordnung über Gold- bilanzen vom 7. Juli 1927 tordern wir die Inhaber unerer Aktien über NM 80 auf, ihre Stücde mit (Sewinnanteilsceinen iür 1927/28 u. ff. 1owie Erneuerunge1hemn zum Umtausch in neue Aftienmfkunden über NM 100 zu den nachstehenden Be- dingungen bis spätestens #0. Juni 1928 in Hannover bei der Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Filiale Hannover, bei dem Bankhau})e Ephraim Meyer & Sobn, in Berlin bei der Darmstädter und Nat1ionaibank K. a. A. bei dem Banthause Georg Fromberg & (So., in Hamburg bei der Bank in Hamburg, bei der Darmstätter und National- bant K. a. A. Filiale Hamvurg, unter Beifügung eines zahlenmäßig geord- neten Nummernverzeichnisses tür welches Formulare bei den vorgenannten Stellen erbhältlich sind, während der üblichen Ge- shättéflunden einzureichen. Die Durcbtührung des Umtausches ertolgt in der Weise, daß gegen die alten Aftienurkunden, in)oweit sie in einem durch 100 teilbaren Nennbetrage eingereiht werden ein gleicher Nennbetrag neuer Nftienurkunden in 100 NWVe-Abicnitten init Gewinnanteilshein 1927/28 u. ff. aus- gercicht wird. Den An- und Verkauf von Spitzen vermitteln, loweit mögli, die Umtau!1- stellen Von den Umtauschstellen werden zunächst Emyvtangtbeicheinigungen autgegeben, die demnächst gegen Aktien umzutauschen sind, und zwar bei derjenigen Stelle, von der die Émpfangsbe!}cheinigung ausgestellt ift. Der Umtausch dieser Bescheinigungen, die nicht übertragbar find, ertolat tunlihft bald. Tie Umtoau)\chstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vegitimation des Einreichers der Be)\cheinigung zu prüten. Die Inhaber der umzutau)schenden Aktien über NM 80 sind berechtigt, innerbalb dreier Monate, jedo noch bis zum Ablauf eines Monats nach der dritten BRefanntmahung dieier Umtau)chau!forde- rung dunch 1chuttliche Erklärung bei der Getellihaft Wider)pruch geaen den UÜtin- tauich zu erheben. Hierzu ift ertorderlih daß der wide1)yrechende Aktionär seine Aktien oder die über fie von einem Notar, einer Efteftenairobanf oder einer der oben- genannten Umtau\chstellen ausgestellten Hinterlegungs!cheine b?z1 der Gefell\chatt hinterlegt und dort bis zum “Ablau? der MWider)\pruchsfrist beiäßt. Fordert der Aktionär die hinterlegten Urkunden vyor- zeitig zurück, fo verliert der von ihm er- hobene Wider!pruch leine Wirkung. Der Wider)pruch wind nur wtirflam, wenn Znhaber von Attien über Ne 80, deren Stücke den zehnten Teil des Ge)amt- bet1ags dieter Aktien erreichen, dem ÜUm- taush widersprechen.

Da troy etwaiger wirksamer Wider- \pcuchserhebung ein freiwilliger Umtau)ch zuläsfig t, ersuchen wir die Einreicher der Aktien, bet der Einreichung zu erklären, daß sie im Falle wirk)amer Wider)pr uch&- erhebung dem treiwilligen ÜUmtausch zu- stimmen. Alte Aktienurkunden über NM 80, die niht bis pätestens 30, Juni 1928 bei den vorgenannten Stellen zum Umtau!ch eingereiht find. werden, lotern nicht gegen deren Umtausch wirksam Wider|pruch er- hoben mird, gemäß § 290 Ab1 1 H.-G.-B. für fraitlos ertlärt Ebento werden olte Aktienurkunden über RM 80 tür kraftlos ertlärt, welche nit in einem Betrage eîn- gerercht werden, der die Durchführung des Umtau!\ches ermögliht und nicht zur Ver- wertung zur Verfügung gestellt worden sind. Die an Stelle der tür fraftlos er- flärten aiten Attienurfunden autgegebenen neuen Stucke werden ür Nechnung der Beteiligten veifauîst und der Erlös wird nah Abzug der Kosten zur Vertügung der Beteiligten gehalten werden.

Der Umtau)ch der alten Akltienu funden erfolgt am Schalter der obengenannten Stellen fosten}rei; dagegen wird bei Bor- nabme des Umtausches im Korrespondenz- wege die übliche Provision in Anrehnung gebracht.

Hannover, den 11 Januar 1928.

Hannoversche Waggonfabrik Aktiengejellscchafi (Dawa ). Der Vorstand. Schöôttler.

Norddeutfchen

201 148,22

Gewinn- und Verlustrechnung

per 30. September 1927. Aufwendungen, RNM [s Generalunkosten . . « « 560 888 9 Abichreibungen . « « + 100 622/23 Ce 201 14/22 862 668/99 Erträgnifse. Gewinnyort1ag per 1, Ok-

Ob O e 25 748/40 Warenkonto «e 821 193/34 Grundstücksertrag 15 717/25

862 698|99

Charlottenburg, im De«ember 1927. Großhandels- Aktiengesellschaft sür Getreide und

Mühienjabrikate. Der Aufsichtsrat.

Leopo1d Badt Vorsißender. Der Vorstand. Nosenthal. Bock. Neu, Kamin|)ki.

Die Dividende in Höhe von 10 % ab- züglih Kapitalertragsteuer ist ab 16. Ja- Vuar :

bei der Darmstädter und Nationalbank

187149) Jahresbilanz per 30 September 1927, Aktiva. Brauerei- u. Juventarkto. 166 211} Wirt\chaften konto 131 895|— Außenstände A 188 209 88 Kasse- und Postscheckonto 5 615/47 Node e #5 344 411/70 525 343/05 Paffiva, Afktienkapitaltonto . « « « 216 000 Re1ervetondsfkfonto . « » 21 600|— Kreditorenkonto Ne 246 071168 Rechnungsübershuß 41 871/37 525 34305

Bad Salzungen, den 10.Dezember 1927. Vereinsbrauerei Salzungen

Kontokor. entfonto - « 100 000 - j Passiva. | Afktienkapita|konto 100 000]—

Eilenburger Kattun-Manufaktur-

UAttiva. b 4

Der Votstand. Merten. Der Vorsitzende des Auffichtsrats: Friedrich Neumann.

8142]

UAktien-Gefelschaft. 2D. Bekannimachung, Unter Bezugnahme au! unjere Befkannt- machung im Deut'ichen MNeichsanzeiger Nr. 292 vom 14. Dezember 1927 fordern wir nobma!s unsere Aftionäte sowie die Inhaber unferer Anteilsheine auf, ihre Stammaftien über je RM 60 und NM 290 sowie thre Vorzugsaktien über je NM 50 mit laufenden Gewinnanteil- cheinen ff. nebst Talons bzw. ihre Anteil- scheine bis zum 30. April 1928 mit doppeltem, zahlenmäßig geordnetem Nummerxrnverzeidnis zum Umtawh 1n S1üde über NM 100 bzw RM 500 wäh1end der üblichen Ge|lchättéfstunden in Berlin bei Herrn S. Bleich1öder, in Halle a. S. bei Herrn Reinhold Steckner zur Ve1imeioung der einzureichen. Wegen des Rechts der Inhaber unserer S1ammaftien über NYè 60, gegen den Umtausch Wider)pruch einzulegen, ver- eilen wir bejonders auf die näheren Be- stimmungen in der obigen Bekanntmachung im Deut1chen Reichsanzeiger vom 14. De- zember 1927. : Eilenburg, den 14. Januar 1928 Eilenburger Kattun - Manufaktur- Attien - Gefellschaft. Nusjina.

Kraftloëerklärung

187539]

Laupheimer Werkzeugfabrik

vorm. Jof. Steiner & Söhne, Laupheim. Bezugsangebot auf nom, M 150000 neue Aktien.

Sn der Geneialverjammlung unserer

Gesellichatt vom 22. Dezember 1927 ifft

die Erhöhung des von NMY! 840 000 auf

NM 420 000 herabgetegten (Grundkapitals

aut NM 600 000 durch Ausgabe von

Stück 1800 auf den Inhaber lautenden

neuen Stammaktien über je NM 100

mit Gewinnberehtigung ab 1. Januar

1928 beichlosten worden. Die neuen

Uftien find von einem aus Großaftionären

bestehenden Konsortium mit der Ver-

pflichtung übernemmen worden einen Teil- betrag von RM 150000 den Inhabern der alten Aftien unerer Ge)ellichaft in der nastehenden. Weite zum Bezug . an-

«zubieten.

Nachdem die Durchführung der Kapital- erböhung in das Handeléregister eingetragen worden ist, fordern wir im Autt1ag oes Vebernabhmefontorliums unsere Aftionäre auf, ihr Bezugörecht unter folgenden Be- dingungen auszuüben:

1. Das Bezuasrecht ist bei Vermeidung des Ausschlusies bis zum 4. Februar 1928 einjichließlich bei der Württembergischen Vereinsbank Fiiiale dex Deutscheu Bank, Stuttgart, während der üblichen (Seichältsftunden auszuüben.

9, Bei Anmeldung des Bezugsrechts sind die alten Aktien nach dex Niummern- folge geordnet mit einem Anmelde- \chein wotür die bei der Bezugsstelle erbältiiben Formulare zu verwenden sind, einzureichen. Der Be-ug der neuen Aktien erfolgt provisionsfrei totern die alten Aftien an den Schaltern der Bezugsstellen eingereiht werden ; andernfalls wird die üblide Bezugs- provision berechnet.

3. Auf je vier alte, noch nicht au! Grund des Zusammenlegungsbeih1usses der Geveralver)arimlung vom 22. De- zember 1927 abgeitempelte Aktien über je nom. NM 140 fann eine neue Nfktie über non. RM 100 zum Kurs vin 1039/0 bezogen werden. Der Bezugépreis if! bei der Anmeldung zu bezahlen.

4. Die UAftien, für die das Bezugsrecht geltend gemacht worden ist. werden ent'!viechend abgesfiempelt und alèdann

zurücgegeben. Die Einzahlungen werden auf dem dem “UAnmelde- formular anhattenden Quittungs-

ab\chnitt beiceinigt. 5. Soweit der Bezug durch Vermittlung von Banken und Bankiers eruolgt die Mitglieder der Stuttgarter Kassen- erein und Gffettengirobank Aktien- ge1ellihatt sind,

Effeftenutrobank auf Jung!cheinkonto

ist die Bezugsstelle berechtigt, nicht verpflichtet Laupheim 1m Januar 1928 Laupheimer Werkzeugfabrik vorm. Joj. Steiner & Söhne.

u. Federn. Sigmund Meer.

Kommanditge)ellshaft auf Aktien, Beaulin, : bei der Hardy & Co. G. m. b. H, Berlin, zahlbar.

Aktiea- Zejellihast.

E. Glan

werden diesen die jungen Attien auf Wun\ch bei dieter

mit der Maßgabe gutge)\chrieven, daß nah Erscheinen der Stücke die end- aûltige Gutichrift auf Cffeftenviro-

timation des Vorzeigers der Quittungen aber

[87540]

Laupheimer Werkzeugfabrik

vorm. Joz;. Steiner & Söhne, Laupheim.

In der am 22 Dezember 1927 ftatts

gefundenen Generalveriammlung der Afti0s

näre unerer Gesellichaft ift u. a. folgendes beilossen worden.

Das Grundfapital der Ge!elliha!t wird

von N! 840 000 um einen Betrag von

M 420000 auf RND! 420000 berabs

geießzt. Die Ausführung des Be!clusses

ertolgt im Wege der Verminderung der

Zahl der Aktien, und zwar in der Wene,

daß zwei Aftien im Nennwert von je

M 140 in eine Aftie über NM 140

zusammengelegt werden.

Nachdem der Zu!ammenlegungsbe|{chluß

im Handelsregister eingetragen worden ist,

tordern wir un)ere Äftionäre aut, ihre

Nktienurkunden nebst lautenden Gewinns

anteil deinen und Ernenerungsbogen be! der

Württembergischen Vereinsbank Filiale der Deutschen Bank in Stuttgart

während der üblihen Geichäftsstunden

nach Maßgabe nachstehender Bedingungen

einzureichen :

1. Die Einreichung der Stücke hat nebst einem der Nummerntolge nach geo1d- neten Verzeichnis, wotür die bei der Gimeichungs|telle erhältlichen Formus lare zu verwenden sind, bis zum 20. Aprii 1928 einschtießlich gegen Quittung zur Zujammenlegung im Verhältnis von 2: 1 zu erfolgen.

Von je auf diee Wei)e eingereichten zwei Ufticn im Nennwert von [e NM 140 wird je eine Aktie zurücs behalten und vernichtet, sowie le eine Nktienurkunde nebst Gewinnanteils \ceinen und Erneuerungtbegen mit einem Autdruck „Gültig geblieben ge- mäß Beschluß der Generalver}jamm- lung vom 22. Dezember 1927“ gegen Niückgabe der Quittung von der Ein- reihungéftelle mit tunlihster Bes {cbleunigung zurückgegeben. :

9, Wenn von Aktionären eingereichte Attien zur Durchführung der Zus fammenlegung nit ausreichen der Ge)ell\chait aber zur Verwertung "ur Nechnung der Beteiligten zur Ver- fügung gestellt werden, jo wird von je zwei Aftien im Nennwert von 16 NM 140 eine Attie vernichtet, wähs rend die andere dunch den obens erwähnten Aufdruck tür gültig geblieben erflärt wird Die tür gültig ges blieben erflärie Aftie wnd zum Börtenpreis oder in Ermangelung eines tolhen dur öffentlihe Ver- steigerung verkautt. Der Crlôös wird den Beteiligten zur Ver!ügung ges stellt.

3, Aktien, die bis zum 20. April 1928 nicht eingereicht werden, ?owtle etns gereihte Aftien, welche die zum E11a durch neue Aftien ertorderliche Zah nit errerhen und der Getell\haft nicht zur Verwertung znr Verfügung gestellt werden, werden tür frajt1o8 erflärt. An Stelle von zwei für fraitlos erflärten Aktien über jE NM 140 wird ene neue Aktie im Nennwert von NRM 140 ausgegeben, Diete neuen Attien werden für Yechs nung der Beteiligten durch die Gesells haft zum Bör)enpreis und in Ero mangelung eines tolchen dur öffents liche Veisteigerung verfauit. Der Eriös wird den Beteiligten nah Verhältnis ihres Aklienbesißzes zur Verfügung gestellt. :

4. Grtiolgt die Ewmreihung der Aktien zum Ümtauth am Schalter der Cins reichungsfstelle, jo wud feine Pros vision berechnet; anderentalls wird

die übliche Umtauihprovision in Ans rebuung gebracht.

Laupheim, den |2. Januar 1928. Laupheimer Werkzeugfabrik vorm. Joî. Steiner & Söhne,

Der Vorstand. Anton Frye,

[87352] Chemische Fabrik Grimma in Liqu, Aktiengesellschast.

Hiermit laden wir die Afklionâre un)erex Ge1ellihaft zur Entgegennahme der Schlußs bilanz 2c zur Generalveriammlung am §1. Januar 1928, nahm. 2 Uhr, im Natékeller zu Gr1mma ein.

Tagesordnung ' j 1, Vorlegung des Berichts des Liquks dators fowie der Schlußbilanz mit Gewinn- und Verlustrehnung.

9. Beschlußrassung über Genehmigung

der Schlußb1lanz. 3. Entlastung des Liquidators und des Auisichtsrats

4. Beichluß1assung über ein vorliegendes Angebot au1 Uebernahme der noch vorhandenen Aktiven und Pa!siven zwecks endgültiger Abfindung der Aktionäre.

[87174] Gewinn- und Verlustrechnung per 31 Dezember 1926

fonto ertolgt. Soweit die bezogenen —— Aktien den beziehenden Aktionären Verlust, RNM |4§ nicht be! der genannten Effeftenguo- | Unfosten E 614|— bank gutgebracht sind er!olgt die Aus- | Rückständige Hypothekenzinsen | 16 000| händigung der neuen Aftienurfunden aa E ba!dmöglich!t nach deren Fertigstellung Tee gegen Nückzabe der erteilten, nicht Gewinn.

übertragbaren Quittungen bei der | Uebertrag auf Bilanzkonto . 16 614| Bezugtstelle. Zur Prüfung der Legi- 16 614|—

Berlin-Charlottenburg, den 31. De- zember 1926.

Grundstücksgesellschaft Schillerstr. 21 Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Anton Frye-

Dex Vorstand, Seifert.

remer erre bre ämter atme Mh ärger äer B Ä R R O Tw K ÄE E Me Ä E E E T R M E

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n

Erste Zentral-Handel8register-Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 12.

Verlin, 6onnabend, den 14. Fanuar

1928

Der Jnhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungeu aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts-, 3. dem Vereins», 4. dem Genossenschafts-, 5. dem Musterregisterz

6. der lirheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse, Geschäftsaufsich! und Ver Ï S | gleiche zux Abwendung des Konkurses und 8, die Tarif: und F Eisenbahnen enthalten find, ericheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel s S aaa aaa

Gentral-HandelSregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich fann durch alle Postoastalten, in Berlin ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und L EN 8W 48, Wilhelm-

raße 32, bezogen werden

Bom „FZentral-Handel8register für das Deutsche Neich“ werden heute die Irn. 12A und 12B ausgegeben,

M V s GUE A R d I

——

Das Zentral-Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tägli. preis betrögi vierteljährlih 4,50 Reichsmark. T in 0,15 ReigER Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichomark.

Einzelne Nummern kosten 0,15 Reichsmark,

S Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “2K

ESntficheidungen des NReichSfinanzhofs.

4. Keine Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für vie von dem Veräußerer als Arbeitgeber geschuldete rüctständige Lohusteuer. Eine Kommanditgesellshaft hat die als Einzelsirma betriebene Maschinenfabrik H. im ganzen er- worben. Gemäß § 96 der Reichsabgabenordnung wurde lie vom i m für rüdständige Lohnsteuer in Anspruch genonmen.

as Finanzgericht hat auf die Berufung der steuerpflichtigen Kommanditgesellschaft die Haftung verneint, weil nicht habe fest- gestellt werden können, daß der Rechtsvorgängerin der Steuer- flichtigen die Festsegung der rücständigen Lohusteuer zugegangen ei. Gegen diese Entscheidung erhob das Finanzamt NRechts- beshwerde und führte aus, eine Ie Festsetzung der dur den Arbeitgeber im Wege der Se bstbesteuerung zu entrichtenden Lohnsteuer jei für die Anwendbarkeit des § 96 der Reich8abgaben- ordnung nicht erforderlich

Die Le ist nicht begründet. Bedenken gegen die Anwendung des § 9% der Reichsabgabenordnun e rückständige Lohnsteuern könnten sih schon daraus ergeben, daß cim Steuer- uge vom Arbeitslohne der Arbeitgeber nicht Steuerse L uldner, sondern nur Haftender ist; Steuerschuldner ist

r Arbeitnehmer, für dessen “Rechnung der Arbeitgeber die Steuer einzubehalten und abzuführèn hat. Aber selbst wenn man auf Grund des § 79 Abs. 2 der Reih8abgabenordnung, wona die Vorschriften für die Steuerpflichtigen sinngemäß für die- jenigen gelten, die nah den Steuergeseben neben den Steuer- pflichtigen oder an deren Stelle persönlich für die Steuer haften, annehmen wollte, daß der Ausdruck Steuerpfliht im § 96 der Reich8abgabenordnung auch die Haftung für Steuershulden umfaßt, kann eine Fnanspruchnahme des Erwerbers eines Unter- nehmens für rüdckständige Lohnsteuern des Veräußeres nach § 96 der Reichsabgabenordnung nicht erfolgen. Die Haftung nach Z 9%

t voraus, daß sih die Steuerpflih; auf den Betrieb eines Iuternehmens gründet. Hierzu hat der Reichsfinanzhof in einer früheren Entscheidung ausgeführt: „Dieser Voraussezung ist nicht schon dann genügt, wenn der steuerpflihtige Vorgang an den Betrieb des Unternehmens anknüpft oder in innerer Beziehung a Unternehmen steht oder der Verwirklihung des Zwedes des Internehmens dient, sondern nur dann, wenn die Steuerpflicht dur bestimmte, in den einzelnen Steuergeseßen selbst be- gen Tatbestände an den Betrieb eines Üntérnehmens ge- nüpft ist, so z. B., wenn die Steuerpflicht nah dem für sie ge- seBlih geforderten Tatbestande nur bei dem Fnhaber des Unter- nehmens M Ute Betriebshandlungen entstehen kann, oder mit anderen rten, wenn zur Verwirklichung des e an den das Geseß die Steuer knüpft 81 der Reichsabgaben- ordnung), ein im Gesete selbst bezeihnetes Unternehmen betrieben wird und in diesem Betriebe bestimmte Handlungen vorgenommen werden, die im A eEe bezeihnet sind und die Steuers{uld eutstehen a Ee ei einem derartigen Tatbestande läßt \tch sagen, daß ie Steuerpflicht sich auf den Betrieb des Unter- nehmens gründet.“ Der Reichsfinanzhof hält diese Aus- fübrungen aufrecht. Danach liegen die Voraussetzungen des § 96

r Reichsabgabenordnung bezüglih der Lohnsteuer nicht vor, da das Gese die Verpflichtung des Arbeitgebers3 zur Einbehaltung Und Ug der Lohnsieuerbeträge lediglich an die Tatsache der Entlohnung eines Arbeitnehmers knüpft, ein Tatbestand, dessen Verwirklichung von dem Bestehen eines Unternehmens unabhängig ist. Dieses Ergebnis ist auch im Hinblick auf die nah § 4 der Reihsabgabenordnung gebotene Berüsichtigung der wirtschaft- lihen Bedeutung des § 96 der Reichsabgabenordnung gerecht- fertig. Diese Vorschrift will verhindern, daß der Eingang. von Steuern, die ihrem Wesen nah mit dem Betrieb eines Ünter- nehmens verbunden sind und daher gewissermaßen auf dem Unter- nehmen lasten, durch dessen Veräußerung im ganzen gefährdet wird. Sie trägt aber auch den berechtigten Interessen des Er- werbers Rechnung, indem sie die Haftung nur auf die vorstehend efenuzeichneten Steuern und au für diese nur insoweit, als es ch um laufende oder festgeseßte Steuern handelt, erstreckt. Die ohnsteuer belastet niht das Unternehmen, da sie vom Arbeit- nehmer zu tragen ist; dur die Bestimmungen über den Steuer- abzug vom Arbeitslohn is dem Arbeitgeber lediglih die Ver- Ling ur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugs- etráge auferlegt Nun könnte man allerdings für den Fall, daß der Arbeitgeber Lohnsteuerbeträge einbehalten und im Unter- nehmen verwendet hat, davon sprehen, daß nunmehr das Unter- nehmen mit der Verpflichtung zur Abführuna der einbehaltenen Lohnsteuern belastet ist, und unter diesem Gesichtspunkt ließe ih auch eine Haftung des Erwerbers des Unternehmens rechtfertigen. Es ist aber zu bedenken, daß der Arbeitgeber [ar die Lohnsteuer ou dann haftet, wenn er den Steuerabzug niht vorgenommen,

ondern den a voll ausbezahlt hat. Fn diesem Falle teden die entsprechenden Beträge nicht im Unternehmen, eine

ftung des Erwerbers wäre wirtschaftlich nit begründet. Würde der Erwerber troßdem in Anspruch genommen, so könnte er sich ivar bei den einzelnen Arbeitnehmern E halten, die Durch- ührung seiner Regreßansprüche kann ihm aber mit Rücsicht auf die damit verbundenen Schwierigkeiten unter Umständen kennt er die einzelnen Arbeitnehmer gar niht nici wohl zugemutet werden. Ebenso dürfte aber auch eine Begrenzung der Aafturg des Erwerbers auf diejenigen rüdständigen Lohnsteuern, die vom A einbehalten und nicht abgeführt wurden, nicht an- ee t sein, da auch hier der Erwerber wedex eine klare Uever- iht über die Steuern, für die erx haftet, rve: noch sih diese Uebersfihi ohne umständli e Nachprüfung ver chaffen fönnte. Die Rechtsbeshwerde mußte daher als unbegründet zurückgewiesen werden (Urteil vom 16. November 1927. VI A 400/27)

5. Zur Frage der Erwerbsunfühigkeit eines Lanvwirts

{m Sinne des Vermögenfteuergesetes S Abs. 2 Nr. 2b des Vermögensteuergesezes). Veschwerdeführer, der im Kriege den rechien Arm verloren hat und hierdurch zu 70 vH erwerbs- unfähig geworden ist, verlangt Vermögensteuerfretheit auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 2b des Bermögensteuergeseges vom 10. August 1925 mit der Ln, daß nach der auf Grund des § 4 der Reich3abgabenordnung gebotenen Auslegung der genannten Vor- vini Mae Landwirt, r A rechten Arm verloren hat, den Uber 60 Fahre alten Pflichtigen gleichzustellen sei. Diese leßteren habe der Gesetzgeber ebenso wie Erwerb8unfähige behandeln wollen, weil es eine Hârte sei, von ihnen nah Erreichung von 60 Fahren eine Ecwerbstätigkeit zu verlangen. Der gleiche geseugeberishe Grund e A für den shwerkriegsbeschädigten Beschwerde- führer zu. Weiterhin sei Beshwerdeführer auch als erwerbsunfähig anzusehen Er lasse die A durch Familienangehörtge betreiben und beziehe eine Kriegsbeshädigtenrente. Fn beidên aen liege kein eigener Erwerb vor. Bei Einstellung von fremden rbeitsfräften würde sich die normale Lebenshaltung um 50 vH mindern; eine Erwerbsbeschränkung mit solchen Folgen sei aber einer Erwerb3unfähigkeit gleichzuacten. j

Die Rechtsbeshwerde ist begründet. Der Vorbehörde ist zwar darin beizutreten, daß ein erwerbsbeshränkter Pflichtiger nicht ohne weiteres einem über 60 Fahre alten Pflichtigen gleihzustellen lr Deun nach feststehender Rechtsprehung des Reichsfinanzhofs ijt es bei dem flar aus dem Gesey erkennbaren Tatbestande nit angängig, auf einen Tatbestand, der eine Steuerpfliht zur Folge hat, eîne Cs dean auszudehnen, weil es etwa wecdmäßig, folgerihtig und billig wäre. Der vom Beschwerde- ührer angeführte § 4 der Reichsabgabenordnung stellt ins- esondere den Richter nicht über das \Yesey und ermächtigt ihn nicht, ein seinem Billigkeitsempfinden entsprehendes Geieß auf- zustellen Nach Lage der Verhältnisse ist aber Beshwerdeführer als erwerbsunfähig anzusehen. Die Frage der Erwer sunfädigkeit p. von Fall zu gon und zwar je nach der von dem Pflichtigen nah seiner Vorbildung und seiner sozialen Stellung aus8geübten Erwerbstätigkeit beurteilt werden. Fn dieser Hinsicht wird vor allem ein Unterschied qu machen sein zwischen PNSOges die im wesentlichen den zu ihrem und ihrer Familie Unterhalt not- wendigen Erwerb dur ad eg Tätigkeit erzielen, und solchen Pflichtigen, die R geistig tätig sind. So wird bei einem Landioirt, dessen körperliche Mitarbeit im landwirtschaft- lichen Betrieb im Hinblick auf den Umfang des ais lichen Besives üblich und geboten erscheint, der Verlust des reten Armes eine sehr erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Folge haben, während dies bei einem Pflichtigen mit rein geistiger ätigkeit nih! der Fall zu fein braucht. Jm vorliegenden Falle würde sih, wenn dem Beshwerdeführer nicht zufällig Familien- angehörige zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlihen Be- triebs zur Verfügung ständen, er vielmehr fremde Arbeitskräfte einstellen müßte, wohl ergeben, daß er niht mehr imstande wäre, die für seinen und [einer Familie Unterhalt erforderlihen Ein- künfte zu erzielen. Jm vorliegenden Falle wird daher an- uerkennen sein, daß in der Person des Beschwerdeführers die oraussezung der Erwerbsunfähigkeit oder wenigstens einer nicht bloß vorübergehenden O den Lebenzunterhalt ars eigenen Erwerb zu bestreiten, im Sinne des §& 8 Abs. 2 Nr des Vermögensteuergeseßes 1925 vorliegt. Die Vorentscheidung war daher wegen unrichtiger Auslegung des Rechtsbegriffs „Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsbehinderung“ aufzuheben und Beschwerdeführer, bei dem im übrigen die Erfordernisse für eine Vermögensteuerbefreiung gemäß § 8 Ab\ 2 Nr. 2 des Vermögen- steuergeseßes vorliegen, von der Vermögensteuer fveizustellen. (Urteil vom 16. November 1927. VI A 404/27.)

6. Zur gemeinsamen Veranlagung der Ehegatteu zur Einkommensteuer. Der Ehemann der Leciwecdelüteeciu hatte {ür 1925 eine Steuererklärung abgegeben, in der er jein Ein- tommen auf 2618 M bezifferte und angab, daß seine Ehejrau lein Ginfommen egogen Joe. Das Finanzamt nahm die Ver. antagung auf Grund der Steuererklärung vor. Der Veranlagungs- e ivar an Herrn und Frau R. gerichtet. Die Beschwerde- sührerin wendet ih wie in den Vorinstanzen dagegen, daß der Steuerbescheid auch gegen sie gerichtet worden E:

Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. ah 95 Abs. 2 der Reichsabgabenorduung haften Gdogatten die zusammen zu einer Steuer veranlagt werden, als Gesamtshuldner. Nach § P des Einkommensteuergesezes war dem Eintommen des Ehe- manns der Beschiverdeführerin das Einkommen der Beschwerde- fühverin Ns nen, und waren sie insoweit zusammen gzu a Aus § 2 g 2 a. a. O. wonach die Haftung cines Ehegatten nah § 95 Abs. 2 nicht dadur ausgeschlossen wird, daß er Einkommen im Steuerabschaitt nicht bezogen Tas folgt, daß das Finanzamt berehtigt war die Beschwerdeführerin und ihren Ehemann zusammen zu veranlagen, troydem die Beschwerde- führerin fein Einkommen gehabt hatte. Weiter folgt aus § 22 Abs. 2, n die Beschwerdesührerin, troßdem sie kein Ginkommen hatte, für die auf ihren Mann als Steuershuldner im Sinne von S 79 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung festzuseyende Einkommen- teuer als Gesamtshuldnerin 79 Abs. 2) haftet. Dann konnte aber die Beschwerdeführerin wegen dieser Steuer in Anspruch ge- nommen werden, und es widerspricht daher niht dem Geseße, wenn der Steuerbescheid auch gegen sie gerihtet war Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob es in Fällen, wie dem vorliegenden, nit gwemabia ist, in dem Steuerbescheid in irgendeiner Form auf ie geschilderte Rechtslage hinzuweisen; unerörtert kann auh bleiben, wie die Zustellung eines an beide Ehegatten gerichteten Steuerbescheids zu bewirken ist und ob und wann in solchen Fällen anzunehmen ist, daß die ordnungêmäßige Zustellung eines Lelstung8gebots auch an die Ehefrau vorliegt. Für den vor- liegenden Fall genügt die Feststellung, daß der Steuerbescheid au an die B MERNe gerichtet war, daß sie daher gemä S 225 der Reichsabgabenordnung befugt war, gegen den Bescheid die Rechtsmittel, die gegen Steuerbescheide gegeben sind, ein- E ea G Sn AE E daher zulässig, aber aus den

n nden ni egründet war. rteil vom 18. - ventber 1927. VI A 408/27.) 9 ; E E

7. Zur Juanspruchnahme dex Ehefrau für die Einkommen- steuer. Der Ehemann der Beschwerdeführerin hatte die Ein- kommensteuerabshlußzahlung 1926 mit 40 f und die Einkommen- steuervorauszahlung für das zweite Vierteljahr 1926 mit 15 M nicht bezahlt. Nachdem bei ihm di- Psändung fruchtlos versucht! worden war, wurde die Beshwerdeführerin vom Finanzamt auf- gefordert, die gnannten Beträge zu zahlen. Sie legie „Beshwerve“ ein, die das Finanzamt als Einspruch behandelte und zurückwies, Das Finanzgericht hat den Einspruchsbescheid, insoweit er die Vorauszahlungen betraf, ersaßlo3 aufgehoben, im übrigen. die Berufung zurüc{gezoiesen.

die Beschwerdeführerin

__ n der Rechtsbeschwerde bestreitet Gre Haftung für die Einkommensteuer ihres Ehemanns. Die

efchwerdeführerin hat eigenen Grundbesiß und lebt mit ihrem Ehemann nach amtlicher Auskunft des Amtsgerichts in Gütertrennung. Jhre Mieteinnahmen sind gemäß § 2 des Einkommensteuergeseves dem Einkommen des Di eteitäs bänzit- gerechnet worden; insoweit sind die Ehegatten zusammen ver- anlagt worden, und die Beschwerdeführerin haftet für die Ein- kfommensteuer ihres Ehemanns gemäß § 95 Ads 2 der Reichs-

abgabenordnun Daß der Steuerdescheid lediglich dem Ehe- manne zugestellt worden ist und daß die Beschwerdeführerin, wie

sie in der eht®veschwerde sagt, auf die Steuererklärung und die Festsevung, der Steuer keinen Einfluß gehabt es ändert an der Haftung nihts. Fhr Rechtsshup ist damit gesichert, daß sie gegen ihre Heranziehung gemäß § 99 der ReiGtabgaCe our die E geltend machen kann, die ihrem Ehemanne zu- standen. Es siand A also gegen die Aufforderung, die Abschluß- zahlung 1925 zu leisten, der Einspruch, gegen die Aufforderun auf Leistung der Vorauszahlungen die erde zu 101 Abs. der R G Le in, und die Vorinstang hat daher mit Recht die Einspruchsent\ ing, insoweit sie die Voraa8- auszahlungen betraf, ersaßlos aufgehoben. Da die Beschwerde-

hrerin nur ihre Haftung bestreitet, niht aber die Höhe der Abschlußzahlung angreift und auch nicht ersichtlih ist, daß die Steuer nicht dem tatsählihen Einkommen entspriht, mußte die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen werden. (Urteil vom 18. No- vember 1927, VI A 674/27)

1. Handelsregister.

: [86827] Jn das Handelsregister wurde ein- getragen am 9. Fanuar 1928:

Aachen,

erteilt.

Be1 der Kommanditgesellschaft Bei der

assiven auf den Kaufmann Siegmund in Aachen übergegangen, der es unter unveränderter Firma fortführt. Der Ehefrau Hans Siegmund, Christel geb. Kamps, in Aachen ist Einzelprokura

Adorf, Vogtl. [ cane Fe eliga e ORLE Auf Blatt §56 des Uar

Stelle ist Direktor Dr. Fridolin Amann in Sas8bach zum Geschäftsführer bestellt. | Fm Achern, 10. 1. 1928. [löschen Bad. Amtsgericht,

Hans

86829]

andel8regiîter B heute das Er- | Fürthen. er Firma „Ceylon" Dae u. Kaffee-Surrogat-Fabrik Henschel & Co. in Altenburg (A Ne. 448) ein- getragen worden. Altenburg, den 6.

[86830] |2. Kaufmarn Gustav Fenstermacher in Offene Handels8gesellschaft, ie Gesellschaft hat am 1. JanuaxL 1928 begonnen. Ir Vertretung derx Gesellschaft is jeder Gesellshafter allein ermächtigt.

Fanuar 1928, Altenkirchen, den 7, Januar 1928.

„Grüneberg & Cie.“ in Aachen: |--Meyers in Cornel ; Thü i i i Die Prokura des Carl Mille ist At münster: Der Kaufmann Ludwig L B s a O Soh U O GUOIO Amtsgericht. a der. Firma Sis Stehr «& A früher in Cornelimünster jeßt | 4.tre fend, ist a Ie E: [86831] | Altona, Elbe, [86832] L g en Ea Tuc elan 2 U st aus der Gesellschaft aus- | Der ohgerber und Lederhändler Robert | Altenkirchen, Westerwald. Nr. 1. Eintragungen ins Handelsregister. Gua : raberg Mi q M s Ma L * dimtsgurict.- Abt, 5, Aache Lots ist infolge Ablebens ausgeschieden. | Jn unser Handelsregister A ist heute 3, Januar 1928: det als persôn ih zal ender - amtsg ' « 9, Hagen. Anna Emilie verw. Lots eb. [unter Nr. 147 folgendes eingetragen| A 10, v. Jaminet «& Meyer, en er eingetreten Die hierdurch e ——— : Pfrevshner in Adorf ist in das | worden: Altona: Dem Kaufmann Gustav gründete offene Handelsgesellschaft E Achecerm. [86828] | Handelsgeschäft eingetreten. Sie is zur | Becker und Fenstermacher, Groß- | Pieper, Altona, ist Einzelprokura

am 1. Fanuar 1928 begonnen und die bisherige Firma fort Die Prokura

Leudersche des Franz Bündgens ist erloschen.

ehranfsta

Handelsgeschäft ist mit Aktiven und |Le

rt L atceintrag, Abt. B O.-Z. 13, ; t Sasbach, Ge-

} | sellschaft mit beschränkter Haftung, Bei der Firma „Theodor Kamps |Sasbach bei Achern: Die Vertretungs- Aachener Oeíwerk“ in Aachen: Das U h des Wendelin Friy, rer in Sasbach, ist beendet.

schafter berechtigt. adens-,

Amtsgericht Adorf i. V.,

N

4

Vertretung mit einem zweiten Gesell- e Rude R Lon Schoko-

Lebensmitteln auf eigene Rehnung und

erteilt. A 1514. Franz Kasten, Altona»

diversen Ottensen: Den Kaufleuten Ferdinand

etut den 9. Januar 1928. in Vertretung in Fürthen. Persönlih | Glimm, Altona, Hermann Soltau, eistlihec aftende Gesellshafter: 1, Kaufmann | Altona, und | aédeieen Ahlgrim n dessen ulius Becker in Hamm a. d. Sieg, | Hamburg, ist samtprokura ertei

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