1928 / 23 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

gewachsen ist. Daß in der Rehtsprehung uit mlt giveierlei Maß gemessen werden darf, ist für uns selbstverständlih, Wir erwarten auch, daß in dem gesamten Verfahren, in der Voruntersuchung und in der Hauptverhandlung, nah jeder Richtung hin selbst der Schein gewahrt und der Gedanke an irgendwelche parteiliche Stellungnahme ausgeschaltet wird. Fn dieser Hinsicht wäre es erwünsht, wenn namentlich auch manche ane Redewendungen von Vorsiyenden in Zukunst unterblieben. um Falle Claß, über dessen Behandlung die Meinungen im lenum ja sehr scharf auscinandergegangen find, glaube ih mich auf eine kurze Erklärung beshränfen zu sollen, und zwar ledigli} aus dem Grunde, weil gestern auch meine damalige Tätigkeit als Reichsjustizminister angezogen worden ist. Damals be ich mir über den Fall Claß ebenso wie über die anderen sopolitiscen Prozeßverfahren fort!aufend eingehend berichten sen und namentlich auch mit dem Herrn OberreichS8anwalt darüber sehr gründlihe und ernste Aussprachen gehalten. Diese Aussprachen mit dem Oberreichsanwalt verfolgten den doppelten weck: Einmal mich pflihtgemäß über den Verlauf der Ver- Pre genau gzu informieren, und weiter, den Herrn Over- reih8antwalt, in dessen volle Verantwortung und Selbständigkeit nicht eingegriffen werden sollte, darin zu stärken, daß auch der Fall Claß mit ftrengster Unparteilichkeit und Gründlichkeit oyne jegliche Rücksicht auf irgendwelhe Personen oder Parteien be- arbeitet werde. Vor allem habe ih mich m!t dem Herrn Ober- reihsanwalt darüber verständigt, daß in diesem besonders \shwierigen Falle alles daran geseßt werde, {on in der Vor- untersuchung möglichst vollständige Aufklärung über alle tats En und rechtlichen Fragen zu erzielen. Vevor die ergänzte oruntersuhung beendet war, {ied ich aus meiner Amtsstellung aus und kann daher über den weiteren Verlauf des Versahrens keine Auskunft geben Bei der juristischen Vorbildung müssen Univerfitätsstudium und praktischer Vorbereitungsdienst über den engen Rahmen der eigentlihen Fachkenntnisse auf die Zeit- verhältnisse und Lebenshedürfnisse, auf die Anforderungen der Wirtschaft und des Verkehrs, vor allem auch des Sozialgedankens derart eingestellt sein, daß der Vorwurf der Weltfremdheit in sich dave dd rag Im sozialen Volksstaat ist die soziale Recht» prechung oberstes Pflichtgebot. Besondere Fürsorge gilt dex VBe- ebung der Strafgerichte, namentlich dex Auswahl der Unter- uchungsrihier und der mit politischen und Presseprozessen be- rauten Gerichte, Das Hekannte Bild von der Binde dex Justiz fann irreführend wirken. Die Richtex sollen bei ihrer Amts8- tätigkeit und Rechtsprechung Augen und Ohren offenhalten und sih auf die Zeitbedürfnisse einstellen. Vor allem aber ist über- triebene gesellschaftliGe Abschließung zu verhüten. Gerade 1m Volks\taat muß der Richter mit dem Volke, zu dem er als integrierender Vestandteil gehört, in engster Fühlung bleiben. Der St1africhter aber soll in dem Angeklagten immer den Volks3- genossen und den Mitmenschen erblickeni. Das zweite Ziel vei der Umgestaltung des Vorbereitungsdienstes und der Ausbildung der Juristen rihtet sich darauf, eine gleihmäßige Ausbildung in den einzelnen Ländern herbeizuführen. Die Uebersicht über die juristishe Ausbildung in der lebten Nummer der „Juristishen Wochenschrift“ bringt ein höchst unerfreulihes Bild. Zu etnem Zeiipunkte, wo niht nur mit Oesterreich-Ungarn, sondern auch mit anderen auswärtigen Staaten eine Rechtsannäherung und Rechtéangleihung durhgeführt werden soll, wird es hoffentlich nicht auf unüberwindlihe Hindernisse stoßen, auch in den deut- n Ländern die dringend erwünschte gleihmäßige Ausbildung urhzuseßen. Es wäre daher dringend erwünscht, wenn die vor mehreren Jahren unter Leitung des Reichsjustizministeriums eingeleitete, dann aber ins Stoéen geratene Verständigung der Länder unter wirksamem Appell an die Aufgaben der Justiz baldigst fortgeseßt würden. Schließlich gebe ih der Hoffnung Ausdru, daß die in das Gesamtproblem des tnneren Ausbaus der deutschen Volkêstaaten fallende Justizreform mit dem Ziele moderner Rechtsentwicklung und VBefricdigung wahrer Volks8= bedürfnisse unter einem guten Stern stehe. Justitia fundamentum regnorum! Dieser über dem Wandel der Zeiten und dex Geseh- A stehende fundamentale Saß der Rechtsordnung und des teht8staates seßt voraus, daß die positiven Sabungen aus 9er Volksquelle fließen und das Volksganze befruchten, aber auch mit den ewigen Sititengeseßen und mit dein Notucreht in Ein- flang bleiben. (Beifall im Zentrum.)

Abg. D. Dr. Kahl P. Vp.): V0 halte es für meines Anttes, damit zu beginnen, daß ih bem“ Reichstag in gang wenigen Worten gewissermaßen Rechenschaft ablege von dem gegenwärtigen Stand der Dinge hinsihtlich der Strafrehtsreform. Dex hier- für bestellte Ausschuß hat in 52 Sihungen n, Er hat in der 54, Sißung den allgemeinen Teil erledigt und, unter Zucückstellung eines Teils der Gruppen dex politischen Delikte, Amtsdelikte Falshmünzerei usw. erledigt. i manches Ergebnis nur nah chwerem Ringen und nux durch Mehrheitsbeschlüsse erreicht werden konnte, liegt im Wesen der Materie und in ihcem olitishen Einschlag, Nicht selten haben wix aber au ein- timmige Beschlüsse gefaßt, heute z. B. einen Autrag Höllein einstimmig angenommen. Es hat sich bewährt, daß juristisd oder politisch besonders s{chwierige Fragen einem Unterausschu Überwiesen und dort leidenschaftslos geklärt wurden. Ge wurden besondere Sachverständige zugezogen, zuerst i derx Altersgrenze der Strafmündigkeit und sodann bei den Se maßregeln hinsihtlich dec Anstaltsverwahrung gewifser Gruppen von Verbrechern, Die Verhandlungen mit Oesterreich haben einen erfreulichen Anfang genommen. Als Vexrständigungsorgan hat ih die deutshe und österreihische parlamentarishe Konferenz, estehend aus zehn Witgliedern des Reichstags und aus sechs8 Mitgliedern des Nationalsrats, gebildet. Vertreten find in diesex Konferenz ausnahmslos alle Parteien sowohl des Reichstags als auch des Nationalrats. Das bisherige Ergebnis ist die Ver- ständigung über den ganzen allgeneinen Teil des Strafgeseb- buches. Natürlich sind einzelne Differenzen zurückgeblieben, aber im übrigen betreffen diese mit einer Ausnahme nichi Kardinal- fragen. Dicse eine Ausnahme ist die Todesstrafe. Das Problem wurde zurückgestellt Es ist erst spruchreif, wenn das ganze Geseßgebungswerk vor Augen liegt. Die Konferenzbeschlüsse sind natürlih nicht bindend, sie bedürfen der Genehmigung dur die Sonderausschüsse. Desterreihs besonderer Strafrechtsaus8\schuß e diese Konferenzbeschlüsse, wie mix gestern dex Präsident des tationalrats mitgeteilt hat, beveits angenomuren. Sie werden die' Grundlage für die zweite Lesung bilden. So sind also üx die Rechtseinheit aut strafrehilihem Gebiete, soweit man eute übersehen kann, alle möglichen Bürgschaften gegeben. (Bravo!) Die Strafrechtseinheit ist nicht das einzige und nicht das leyte Ziel der österreichish-deutshen Rech!8vereinigung. Schon 1907 war unter Mitwirkung von Franz Klein ein um- sassender Arbeitsplan für eine Uns auf dem gesamten ehtsgebiet aufgestellt worden. Dex Krieg und die folgenden Katastrophen haben die Ausführung uünmöglih gemacht. Auf Bela Weg liegen die seit 1925 bestehenden deutsch-österreihischen Be trebungen, in Deutschland gefördert namentlich durch die {3ustiz- minister Schiffer und Emminger. Alles das sind Ausflüsse der durch keine Weltpolitik aufzuhaltenden Geisteseinheit dex Völker. Die Strafrechtsreform is nur ein Ausschnitt dieser Bewegung allerdings ein Ausschnitt, der nicht ausschiebbar ist. Wird das Werk jeyt gelingen? FJch darf nicht vorbeigehen an der Schi- alsfrage der A des Reichstags. Hier ist {hon für die eit in einigen Monaten davon geredet worden, R in der resse wird davon gesprochen. Jh will mich nicht in die Ent- schließungen des Reichskabinetts oder gt des Reichsprüsidenten einmischen, aber-ich halte es für mein Recht und sogar für meine Pflicht, darauf hinzuweisen, daß das wichtige ef eine ganz unsihere Zukunft vershoben würde, wenn elingt, es in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Nach der 5jahrigen E kann dieses Werk nux in stärkster Dezentralisation zum Abschluß gebracht werden. Wer die arlamentarischen Gepflogenheiten kennt, sicht das Schicksal der orlage mit abfoluter- Gewißheit voraus. ‘Alles, was in den

ormwerk auf es nicht

leßten zehn Fahren durchkämpft worden ist, würde dann noch einmal wiederholt werden müssen. Auch ein sogenanntes Ueber- leitungsgeseß würde daran nichts ändern. E E und Nachteile würden damit verbunden sein. Bei Neuwahlen würde fih der parteipolitishe Einfluß noch stärker geltend machen als jeßt. Das Strafreht muß aber, soweit es geht, von politischer Einstellung freigehalten werden. Es soll nicht den politischen Parteien, es soll den Volksinteressen dienen. Das geltende Straf- geley ist durch die Verbrecherwelt überholt worden, seine estimmungen passen nicht auf die heutige Zeit. Es würden unermeßlihe Werte verloren gehen, wenn die Revision ver- hoben wird. Jch weiß au nicht, ob Oesterreih auf uns warten wollte. Aber felbst wenn es das wollte, würde die Sang durch einen ganzlich anderen neuen deutshen Entwurf ershwer werden. Ferner würde Strafvollzugsgeseßp und Strafprozeß- ordnung în nebelhafte Ferne gerückt werden, da E die Ver- abschiedung des neuen Strafrechts zur Vorausseßung haben. Aber ih kann auch in der gegenwärtigen Situation keine Vofvolitif en Gründe für eine Auflösung finden, die die Verschiebung der Strafrechtsreform rechtfertigen könnte. Die Volk8meinung und die wirflihe Volksvertretung soll niht mehr im Einklang ehen. Das ist am Ende einer jeden Legislaturperiode fo. Die Legis- laturperiode ist doch geseblih festgelegt, sie soll nicht fünstlih abgebrochen werden. Der Reichstag hat ferner mit einer gewissen Feierlichkeit im Juni dieses Jahres diesen großen Refocmentwurf und damit eine Pflicht übernommen, Einzelne Parteien versprechen ih einen großen Gewinn, wenn jet aufgelöst würde. iesen Gewinn können sie im Herbst genau so realisieren. Alles tritt bei mir hinter der Notwendigkeit zurück, eine {3 großes Geseßgebungswerk niht in Scherben liegenzulassen. Le rihte ausdrüdcklih die Bitte an Reichstag und Be, bei der Er- örterung der Neuwahlen auch die Frage der Strafrehtsreform zu bedenken. Warm begrüße ih im Etat den Posten von 60 000 Mark für die Ausbildung von Juristen im Ausland. Hoffentlich gelingt es, diesen Posten bald wieder zu steigern. Wir brauchen Juristen, die das internationale Wirtschaftsreht kennen und die uns namentlich auf internationalen Kongressen vertreten können. Der Fall Claß wurde in seiner Bedeutung, namentli hinsichtlich des Mannes ea überschäßt. Die Nordverordnung, die übrigens nit einen Bestandteil dex Akten bildet, macht auf mich den Eindruck der Lächerlichkeit, teils auch der Dummheit, jedenfalls ou der außerordentlihen Minderwertigkeit. (Schr richtig! rechts.) Selbstverständlih kann man aus Artikel 48 der Reichsverfas ung nicht die Befugnis ableiten, die ganze Verfassung außer Kraft zu En Aber, Herr Kollege Landsberg, vergessen Sie auh nitt, ß de ll in einen Kreis von Strafverfolgungen gehört, in deren Verlauf die geradezu unsinnige Haussuhung bei meinem Doe reund Vögler vorgenommen wurde. (Zustimmung bei der Deutschen Volkspartei.) Vielleiht wäre hier eine gewisse Kom- tas der gegenseitigen Erregung am Playe. (Vebhafte Zus timmung rechts.) Die nit zu bestreitenden Meinungsverschieden- heiten über die Richtigkeit von id s surteilen haben ihre tiefsten Gründe in den allgemeinen weltanshaulihen Differenzen, in der Auffassung von Staat und Reht. Gegen den generellen Vorwurf der Klassenjustiz aber müssen wix mit aller Entschiedenheit pro- testieren. (Beifall rechts.) Daß gerichtlihe Fehlurteile oder staat8- antoaltlihe aßnahmen unter bewußter Rehtsbeugung vor- genommen worden seien, ist selbst von Fhnen (nah links) mit einer Ausnahme vielleiht im Ausschuß nicht behauptet worden. Ein Grund für die Meinungsverschiedenheiten liegt darin daß der seelishe und intellektuelle pag des Uebergangs in die neue Zeit noh lange nit abgeschlossen ist. Da können unbewußt täg- lich «Frrtümer passieren, auch bei den Organen der Justiz. Uebrigens kann au, wer den Klassenkampf vertritt, doch manches dagu tun, die Gegensäße der Klassen einander anzugleihen. Und andererseits mögen die, die der lebendigen Ueberzeugung sind, daß nur auf dem Boden dex Republik die deutsche Zukunft wieder aufzubauen is, dafür sorgen, daß diese Republik von den anders Denkenden allmählih auch als wohnliches und traulihes Vaterland empfunden wird. (Sehr rihtig! rechts.) Und da ist noch nicht alles Notwendige und Mögliche von den Re- publikanern geschehen. Die andere Ursahe des Nich‘verstehens liegt in vershiedener Auskegung und in mangelndem Verständntis des bestehenden Rechts, sie liegt vielfah nur în wissenschaftlichen Differenzen. Gewiß, das geltende Recht ist mangelhaft, namentli auf dem Gebieie des Hochverrats und des Landeëverrats. Nun wohl, so geben Sie uns do bald das newe Strafaeseß! Man sollte au die Angriffe auf das Reich8gericht unterlassen. (Zuruf bei den Soz. Das liegt doch niht an uns, sonbern am Reichs- geriht!) Das Reichsgeriht scheint mir im Ausland sehr viel höheres Ansehen zu aenießen als bei uns selbst. Nicht ohne Er- staunen habe ich z. B. in der „Vossishen Zeitung“ einen Artikel des auch von mir hochgeahteten Kollegen Liepmann-Hamlburg gelesen. Jch kann nicht verstehen, wie ex das harte Urteil fällen konnte. daß die sämtlihen Richter des Reichsgerihts durch formal- juristishe Konstruktionen behindert würden, die Wirklichkeit des Lebens zu sehen Ueber die Zwe@nüäßigkeit des bestehenden Rechts kann man streiten, aber deâbalb darf man niht persönliche An- griffe geaen die Riehtec erheben. Was geschehen lann, soll aeshehen. Dazu gehört auch die gleihmäßige Ausbildung der Juristen. Zu vehter Zeit hat unser früherer Kollege Schiffer uns ein rechtes Buch beshert. Mit mustergültiger Objektivität wird darin eine Fülle von Anregungen zur gründlihen Reform unserer gangen Justiz gegeben. Aber wir können jeßt wur weniges aus diesem gewaltigen Geblet herausgreisen Dagu gehört vorx allem die Methode und der Umfang der Gesebgebung. Eine der wichtigsten Fragen, die uns beschäftigen müssen, ist ja die Undurchsichtigkeit unseres geltenden Rechts. Sie kennen die vortreffliche Schrift Dr. Schlegelberçers über die Rationaklisierung unserer Gesch- gebung. Sie enthält durchaus durchführbare praktische Vorschläge. Gewiß, das Uebermaß von Gesetzen ist aus den Zeitumständen durchaus versläwdlih. Der Staat war zusammengebrochen, wir mußten alle sbaatlichen Verhältnisse neu aufbauen. Das läßt sich niht auf einmal bewältigen. Aber nun liegen wieder ungählige Anträge dem Reichstag vor, die beginnen: „die Reichsregiecung zu ersuchen, unvergüglih eine Vorlage .….“ Das ist unmöglich. Häufig achen solhe Anträge nur auf den Wunsch zurück, fich bei seinen Wählern zu empfehlen. Ost müssen wirklih große Geseyz- g&bungswerke deshalb zurückgestellt werden, Troy 150 Sitzungen des Rechtsausscusses, dessen Vovsibender ich bin, sind ;. B. wicht erledigt: das Gesey über die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Reihs- geseßen, die Sammlung des Reichsrehts, das Recht der Standes- herren, das Notverordnungsrecht, die Einführung des RNegister- pfandrechts, das Auslieferungsgesey u. a. Hier licgt der springende Punkt bei der Organisation unseres Ausshußwesens im Reichs- tag. Natürkich will ih niht noch die Zahl der Kommissionen ver- mehren. Für die notwendige Reform branhen wix auch kein neues Geseß, denn der Reichstag kann das auf Grund seînex Autonomie in dex Führung seiner Geschäfte selbständig machen. Wir werden dabei aber die Vorsc\läge aus der Schrift Dr. Schlegelbergers aufs ernsteste prüfen müssen. Das Problem des Uebergangs der Justi hoheit von den Ländern auf das Reich behandele ih heute nicht materiell, sondern ih erwarte erst von dem Gutachten des Juristen- tages, daß er wertvolles Material zusammentragen wird aber dieses Einzelproblem ist in dem weiten Rahmen des Gesamt- problems der Gestaltung von Reih und Ländern eingespannt. Allerdings kann diese Spezialfrage ale, iht geregelt werden, und ih nehme daher den demokratischen Antrag darüber an, (Zu- timmung bei den Demokraten.) Abex auch dieses Problem kann unmöglih außer Zusammenhang mit dem Geist und Ziel der Reform beraten werden Es war ein verhängnisvoller Fehler, daß der Verfassungs8ausschuß in Weimar den grundsäßlihen Erörte- rungen über Einheits\staat, Bundesstaat, Unitarismus und Föôde- ralismus aus dem Wege gegangen ist. Jch hatte als Referent im Verfassungs8ausscbuß eine grundsätßlihe Aussprache und die Auf- stellung von Richtlinien über das Verhältnis von Unitarismus und Föderalismus beantraat, aber Naumann sagte, diese Frage fei den Professoren zu überlassen, Richtlinien habe die Gesehgebung nicht

aufzustellen; alles übrige sei Sache der Staatsrehtslehrer. So steht es zu lesen in dem Protokoll. Fnfolgedessen wurde zwar über Unitarismus und Föderalismus viel gerede! aber ohne ein grund, legendes Prinzip. Der Vorsivende des Verfassungsaus\ usses, Herr Haußmann, hat mir hinterher mehrmals bestätigt, daß es ein aroßer Fehler des Verfassung8ausschusses gewesen sei, niemals Mut und Geisteskraft gehabt zu haben, um dieses Problem als Grundlage der ganzen Verfassung zu behandeln. Die Deutsche Volk®ëpartei hat sih auf dem Parteitag von 1921 dazu bekannt: Der Einheitsftaat ist unser politishes Ziel. Aber die Vorausseßung dafür war die freiwillige Zustimmung der Länder Von meinem Freund Cremer untersheide ih mich höchstens im Tempo; das liegt vielleiht im Altersuntershied. Jch habe Cremer Fesagt. daß i im Tempo von ihm abweiche; darauf sagte er, er wünsche nur, da ich die Reform noch erlebe. Soweit gehen meine Ansprüche an meine Lebensdauer allerdings nicht. Die Lösung des Problems, wenn sie gut sein soll, braucht eine lange Frist. Die Regierung muß die Führung behalten, kann es aber nur untex Verständigung mit den Ländern und mit dem ganzen Volke. Darüber täusche sih niemand: Dekretieren läßt sich auf diesem Gebiete niht. Die Länderkonferenz war immerhin ein Fortschritt. Vor fünf Fahren noch wäre eine solche Länderkonfrenz mit einer so ruhigen sachlichen Verhandlung nicht möalih gewesen. Den Aufruf des Bundes zur Erneuerung des Reiches habe ih nicht mitunterschrieben, aber gern dem Gründer meine Mitwirkurg zugesagt. Der Reformgedanke wird niht wieder einshlafen. Auch Bismarck würde heute sagen: Nicht wieder rückwärts, sondern vorwärts. Auch Bismarck hat die Ver- fassung nit als den leßten und größten Ausdruck der Staats- einheit angesehen; das habe ih aus feinem eigenen Munde gehört. Er hat manchen Reservatanspruch nur widerwillig getragen. Er hat manchen Versuch zur Reichseinheit unternommen, gz. B. mit den Eisenbahnen. Aber bei diesem Problem müssen wir an dem tausendjährigen Grundsaß der deutschen Entwicklung festhalten: der Berehtigung der Stammes- und Volkseigentümlichkeiten innerhalb dex Einheit und Allgemeinheit des Ganzen. Es läßt sich, rihtig angefangen, auch das richtige Maß von Zentra- lisation und Dezentralisation zweifellos erreihen. Gebe man dem Reiche das Seine, aber auch den Reichsteilen ihr Teil. Die Verteilung der Kompetenzen zwishen Reih und Ländern ist in der Weimarer Verfassung vielfach willkürlih vorgenommen worden, das bestätigen die Erfahrungen seitdem. it Ver- ewaltigung, auch mit verschleierter Vergewaltigung läßt sich ier nigts erreichen. Eine rihtige Au8gestaltung ist nicht mögli, wenn ste niht unter dem höchsten Gesichtspunkt gestellt wird, damit unser Deutsches Reich zu stärken und zu erhalten. Zux Stärkung gehört nicht nur das Wirtschaftlihe und das Finan- ielle, nicht bloß Verwaltungsreform, Abbau und dergleichen, foibein vor allem auch die Erhaltung einer innerlichen Kraft, eines seelishen Moments, die Freude am Reich, die Reichsfreudi keit. s nüßt uns die ganze Reform, wenn die Reid reudioboit verlorengeht. Wir dürfen nihts tun, was die Reichsfreudigkeit tören könnte. Das Problem ist nit bloß ein wirtschaftlihes oder taatspolitishes, sondern ein ungeheuer nationales. Verschiedene Redner haben mit einer Wahlparole geschlossen. Jh shließe damit niht, weil ih a den Sieg des Vernünftigen rechne. sche Zhnen an, daß Sie entschlossen sind, die Reichstag8wahlen nicht eher eintreten zu lassen. Dann wird die Wahlparole wohl ganz anders lauten als heute. (Lebh. Beifall.) : l

Präsident Löbe teilt den Eingang eines Mißtrauen3- antrags der Kommunistishen Partei gegen den Reichsjustizs minister mit.

Mit Rücksicht auf die Fraktionssigungen werden um 16% Uhr die Beratungen vertagt auf Freitag 14 Uhr.

Schluß 164 Uhr.

Preußischer Staatsrat. Sigung vom 26. Januar 1928. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Preußische Staatsrat nahm in seiner heutigen Sigzung zunächst von dem Ausscheiden des Staätsra1smitgliedes Landrats Seemann (Ostpreußen) Kenntnis und E an dessen Stelle seinen bisherigen Stellvertreter, Gewerkschaf18- sekretär S auf- Königsberg als ordentliches Mitglied in den

Staatsrat. e

Der Staatsrat beschäftigte sich dann mit einem Gesehy- entwurf, der das S bis zum 31. März 1929 verlängern will. Dazu liegt ein Antrag der Fraktion der Arbeitsgemeinschaft vor, wonach der Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Grundvermögenssteuergeseges mit der Maßgabe zugestimmt wird, daß die staatliche preußische Grund- verm b neidileller im Jahre 1928 um ein Drittel gesenkt wird.

Herr Andree (Soz.) erklärte dazu, daß feine Freunde die Notlage der Landwütichait woh! anerfenuten, betonte aber daß schließlich nicht nur die Landwi1itichait, \ondern auch alle anderen weige der Wirtschaft unter der allgemeinen Not litten. Wenn die Deut*nationalen io sebr die Not der Landwirtschaft betonten, jo veraäßen fie offenbar, daß die Steuerlasften eine notwendige Folge des Krieges seien, den ihre Freunde angezettelt hätten. (Lebhafter Wider- spruch rechts.) Gegenüber den Klagen der Landwirtichatt set man allmählih tehr skeptiich aeworden. Cs trage sih auch, wie der Aus- fall, der durch den Antrag der Arbeitegemein'chaft in Höhe von 75 Millionen Mark entstehe, wieder wettgemabt we1den solle. Andererseit« |timmten seine Freunde mit der Au1tassung der Negierung überein, daß in möglihft großem Umfange durh Steuexrerleibterungen, Stundungen und V"iachlässe, dot entgegengekommen werden tolle, wo eine tat)jächlide Notlage der Landroirt\chaît nachgewie)en sei. Den Antrag dex Arbeits8gemeinscha\t müsse er auf das nachdrüdcklichste ablehnen.

Grat von Keyterlingk (A-G.) begründete den Antrag seiner Fraktion. Ueber diele Krise, in der sih die Landwirt|cha\t nunmehx "eit Jahren befinde und die bejonders dunch Mißernten lehr verickärft lei, tei in der Oeffentlichkeit und besonders auch in den Parlamenten bereits genligend_ ge1prochen wo1den, to daß sich weitere Feststellungen e:übugten. Sowohl die MNeichäzegierung wie die preußihe Staatctegierung habe diese Notlage unumwunden an- erfannt. Außercordentlihe No!stände verlangten aber auch außer- ordentiihe Hiltémaßnahmen. Man verstehe es in weiten Krenen der Landwirkichast nicht, daß an den maßgebenden Stellen zwar viel von der Notlage geredet werde, daß diefen Neden aber feine Tat1en tolgten. Die Nealsteuern lasteten unter den heutigen Verhältnifsen außerordentli 1chwer auf der gelamten Wirt\hat. In agtoßen Zügen gerechnet, komme die Belastung etwa einer § bis 1} prozentigen ÜUmayßsteuer glei Das könne aber die Landwirtscha!t nicht mehr ertragen. Von einer Wahlagitation sei dei jeinem Antrag feine Rede. Wenn \ich der Sozialdemokiat Andree nicht entbiödet bade, bei die'er Gelegenheit den Deut\ch"ativnalen vorzuweien, sie hätten den Krieg angezettelt so müsse gegen dieien Vorwurt unbedingt der \chär!ite Wider)pruch erboben werden. Sollte leinem Antrage nicht zugeftimmt werden, jo müsse er annebmen, daß es die Linfe mit dem jo notwendigen Abbau unprodukitver Realsteuern nicht ernst meine.

Dr. Kaiser (Zentr.) erkiärte jeine Frattion ei durhaus der Anficht daß der Landwiritchast dunh den Verhältnissen angepaßte Maßnahmen gebolten werden müsse; mit dem vorliegenden Antrag, der generell gestellt werde und prafti\ch finanziell undurch\ührbar set, könne das aber nicht erreiht werden. :

Ein Vertreter der Staatéreqierung bat ebenjalls um Ablehnung des Antrags, da keine Möglichkeit vorhanden sei, den dadu1h entstehenden Ausfall von 75 Millionen Yeichamark zu deen. Daß vom Neich Hilfe erwartet werdea tönne, er]cheine nah Lage der

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußisch

Ir. 23.

1. Untertuhungs1aben.

2. Anfgebote, Verluit- u. Fundiachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellschaften auf Attien, Aktiengesellschaften

und Dentiche Kolontalaesellschaften

Je Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. “E

e O —— A ———-

1. ÜUntersucchungs- [91446] sachen.

Die von der Stra¡tammer Weiden am 6. 12. 1927 gem. § 290 St,-P.-O. ver- fügte Beschlagnahme des Vermögens des Landwt1ts Franz Kreuzer, ÿeinhards- rieth, Bez.-A Vohenstrauß, ist wieder au’gehoben woiden.

Weiden (Opfk.), 24. Januar 1928,

Staatsantvalt)chaft für den Landgerichtsbe;ik Weiden i. O. (Unterschrift.)

2. Aufgebote, Ver-

lust-und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[91057| Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung oll am L. Mai 1928, 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13/15, 111. Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115, ver- steigert werden die Häl|te des in Berlin, Kehrvelliner Straße 80, belegenen, im Grundbuche vom Scbönhauj/ertorbezirk Band 21 VLlatt Nr. 605 (eingetragene E'gentümerin am 15. Dezember 1927, dem Tage der Eintragung des Versteige- rungévermeuts: Fräulein Mally Gold- maun in Berlin) eingetragenen Grunde stücks. Das ganze Grundstück besteht aus: Vorderwohngebäude mit linkem Seiten- Fuge Anbau quer und Hof, Gemarkung

erlin, Kartenblatt 104, Parzelle 162, 9 a 67 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 826, Nuzungswert 10220 4, Ge- bäudesteuerrolle Ytr. 826. 85, K. 232. 27.

Berlin, den 16. Januar 1928.

Amtsgericht Berlin-Mitte Abt. 85.

[91055] Wiederversteigerung.

Im Wege der Zwangevollstreckung oll am 23. April 1928, Uhr, an der Gerichtóstelle Neue Friedrich- flraße 13/14, drittes Stotwerk, Zimmer Nr. 113/115, versteigert werden das in Berlin, Stralsunder Straße 20, be- legene, im Grundbuch vom Oranienburger- torbezirk Band 55 Blatt Nr. 1625 ein- getragene Grundstück welches durch Zu- shlagsbe|chluß des1elven Gerichts in den Akten 87 R. 47/27 vom 2v. Oktober 1927 der Frau Meta Mensing, geb. Prager, in Stettin, Oberwiek 13, zu- geiblagen worden ist, bestehend aus a) Vorderwohnhaus mit Anbau links, Hor und be)onderem Abtritt, b) Seiten- wobngebäude lints, c) Stall und Nemisens- gebäude quer, Gemarfung Berlin, Karten- blatt 69, Parzelle 269, 4 a 68 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 1702, tußungswert 8880 4, Gebäudesteuerrolle Nr. 1702 Tag der Eintragung des Wrederyersteigerunaëvermerks: 29, De- zember 1927. 87. K. 223. 27.

Berlin, den 17. Januar 1928.

Amtsgexicht Berlin-Mitte. Abt. 87,

91056] Zwangsversteigerung.

Im Weae der Zwangövollstreckung soll am 26. April 1928, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13/14, drittes Stockwerk, Zimmer Nr, 113/115, versteigert werden das in Berlin, Lange Straße 17, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 28 Blatt Nr. 2008 eingetragene Grundstück, welches durch Be- {luß vom 6, Oktober 1927 der Mogires Verwaltungsgesellihat für Grundbesiy m. b. H, in Berlin zuge!{hlagen worden ist bestehend aus: a) Vorderwohnhaus mit rechtem uod linkem Seitenflügel, Dopvelquerwohngebäude und 2 Höfen, don denen der erste unterfellert ist, b) Stall und Nemise rechts im zweiten Hote, e) Wert kstattgebäude im zweiten Oofe quer, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 44, Parzelle 1713/346 (nah dem Grundbue 1713/246), 8 a 27 qm groß, Grundfteuermutterrolle Art. 362 Nußungöwert 22 280 4, Ge- bäudesteuerrolle A1t. 3217. 87. K. 234. 27,

Berlin, den |8. Januar 1928.

Amtsgericht Berlin «Mitte. Abt. 87,

(91028) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollitreckung soll am 8. Mai 1928, 11 Uhr, an der Gerichtöstele, Neue Friedrichstraße 13/15, Ill. Stockdwerk, Zimmer Vir. 113, ver- leigert werden das in Berlin-Lichtenberg, Dosseitraße 3, belegene, im Grundbuche von Berlin-Lichtenberg (Berlin) Bd. 12 Blatt Nr. 339 (eingetragener Eigentümer am 4 Januar 1928, dem Tage der Ein- tragung des Versteigerunasdermer?ks: Fabri- kant Hermann Zoller in Wien) eingetragene Grundstü: Vorderwohnbhaus mit Hot- traum, Gemarkung Lichtenberg, Karten- blatt 2, Parzelle 4020/131, 3a 04 qm

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 27. Fanuar

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für dea Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

en Staatsanzeiger

1928

). Erwerbs- und Wirtschartsgenossen!chakten. . Niederlassung 2c. von Nechtsanwälten. Unfall- und JInvaliditäts- 2c. Versicherung. . Bankausweise. 10. Ver|\chiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

R

Nußungéwert 45! 0 #, Gebäudesteuerrolle Nr. 1304, 85, K. 266, 27.

Berlin, den 20. Januar 1928. Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 85. |

[91059] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangbvollstreckung soll am 18. Mai 1928, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrihstiaße 13/15, 111. Stockwerk Zimmer Nr. 113, ver- fteigert werden das in Berlin-Lichtenberg, Dossestraße 9/10, belegene, im Grund- buhe von Berlin - Lichtenbe1ng (Berlin) Bd. 12 Llatt Nr. 333 (eingetragener Eigentümer am 4. Januar 1928, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs- vermerts: Fabnkant Hermann Zoller in Wien) eingetragene Grundstück: Vorder- wohnhaus mit linkem und rechtem Seitens flüugel und Hofraum, Gemarkung Lichten- | berg Kartenblatt 2, Parzellen 50('6/128, 9863/128 2c, 8 a 15 qm groß, Giund- \teuermutterrolle Art. 1374, Nugzungswert 12 000 4, Gebäudesteuerrolle Nr. 1663 a. 85. R. 271. 27.

Berlin, den 20. Januar 1928: Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung §5.

[91060] Zwangsversteigerung,

Im Wege der Zwangevolstredung soll am 14. März 1928, vormittags, 109 Uhr, an der Gerichtsstelle versteigert werden das im Grundbuche von Scheer- horn Band T Blatt 1 (eingetragene E1gen- tümer am 10 November 1927, dem Lage der Eintragung des Versteigerungövermeriks: Kolon Hermann Al}erink und dessen Ehe- frau, Jenne geb. Schlifkkers, in allgemeiner Gütergemein|chaft) eingetragene Grund- stü: Kolonat Haus Nr. 3 in Scheerhorn mit Grundbesig in der Gemarkung Scheer- horn und in der Gemarkung Bathorn und % Erbetanteil an der Mark, Blatt 36, 37 des Grundbußs von Scheerhorn, Gemarkung Scheerhorn, Girundsteuermutterrolle Artikel 1, zur Ges | jamtgröße von §6 ha 38 a 58 qm und 177,68 Taler Reinertrag; Gemarkung Bat-

zur Gesamtgröße von 2 ha 82 a 84 qm und 12,09 Taler Reinertrag; Gemaikung Scheerhorn, Gebäudesteuerrolle Nr. 3, Bauernhot Nr. 3, 252 # Nugzungswert und 980 4 Gebäudesteuerwert 1orote den Ader Alferings Eich in der Gemarkung Scheerhorn, Kartenblatt 1 Parzelle 203/15, 18 a 84 qm groß Reinertrag 1 48 Taler, Grundsteuermutterrolle Art. 106. Neuenhaus, den 22, Januar 1928, Das Amtsgericht.

————_——.

91448) Vas Aufgebotsverfahren hinsichtlich der |

4 9) Prandbriæefe des Landwirt1chattlichen |

Kreditvereins Sachsea in Dresden |

Serie XXVIIl Lit. À Nr. 512 über

2000 4 und Lit. B Nr. 648 über 1000 4

hat si erledigt. 34 SR. 353/27, Das Amtsgericht Dresden, Abt. Lb,

den 20. Januar 1928.

a

{91447]

Das Amisgeriht München erläßt fol- gendes Aufgebot: Nachbezeichnete Ur- kunden, deren Verlust glaubha!t gemacht ist, werden zum Zwecke der Krattlos- erklärung aufgeboten : 1. XV a E 260/27: Hypothekenbriet über 15000 Brief- hyvothek, eingetragen feit 14. April 1920 auf dem Anwe)en Hs Nr. 15 an der Ainmillerstraße în München im Grund- | buch des Amtsgerichts München tür Varx- Vorftadt, Bd. 20 Bl. 3 S, 29 zugunsten der Bank für Haus- und Grundbesitz e. G. m. b. H. in München, Sonnen- straße 2, auf Antrag dieter Bank; 2, XV a E 306/27: anf. ‘vit. B Ir. 080

der Bayerischen Notenbank, Lit. B Nr. 980 über 10 Aftien zu insges. 6000 PM. auf | Antrag von Frau Franziska Jâälle in Landshut; 3 XVa E 324/27:| Der 4 9% ige Jnhaberpfandbriet der Baye» rischen Landwirt\chaitebank in München, Serie 16 Lit. B Nr. 56244 zu 1000 P!M, auf Antrag des Spital benefiziaten Lorenz Grimm in Dinkfel\hewben; 4, XVa E 338/27: Die Schuldver)chreibungen der Bayerischen Ablösungtanlerhe Buchstabe A. | Nr. 1306 zu 1250 RM und Buchstabe C Nr. 766 zu 50 NM mit den Auslosungs- scheinen zu dieien Schuldverichreibungen: , Buchstabe A Nr. 1306 zu 12,50 RM und. Buchstabe C Nr. 766 zu 90 NM, um- eschrieben au? die Bezirks\parkasse Melirich- tadt, auf Antrag derielben, vertreten durch den Vorsigenden des Bezirkéauss{husses Mellrichstadt; 5. XV a E 340/27: Blanfo- wechsel auf 1882,47 RNRM, datiert vom 10.Oftober 1927, fällig am 10. Januar 1928, zahlbar bei Darmstädter und Nationalbank in München, mit Akfzevt der Firma Seidl & Mayer in München, Schnadderböck- straße 4, niht begeben, ohne Aussteller, auf Anirag der Firma Seidl & Mayer in Mönchen; 6. XV a k 343/27: JIn-

haberaftien der Metallpavier-Broncefarben- BVlattmetallwerke A. „G. in München, |

22. Oftober 1910, auf Antrag der Bayeri\hen Staatsbank in München ; 7. XVa E 3/28: Die 490°/igen In- haber|chuldver {reibungen von 1898 der Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München, Nr. 1270 und 1364 zu je 1000 PM., aut Antrag der Bayerischen Staatébank in München; 8. XVa E 5/28: Die 4 9/gigen Jnhaber- pfandbrie)e der Bayert)chen Vereinsbank in München, Serie 143 Lit. G Nr. 11133 und 11134 zu je 10000 PM, auf Antrag der Schneidermeisterteheleute Johann und Anna Wagner in New York, vertreten durch den Postmeister Simon Wagner in Monheim ; 9. XVa E 6/28: Die 34 °/oigen Inhaber!huldver|chreibungen des vorm. Bayeu)chen Eisenbahnanlehens, Serie 10470 - Rat. Nr. 261738, 39, 40, Serie 10485 Kat. Nr. 262111 zu je 2000 PM, Serie 6847 Kat. Nr. 342303 zu 1000 PM, aut Antrag des Postagenten Georg Grobrock in Heidelberg - Schlierbach; 10. XVa E 12/28: Die 34% igen In- haberpfandbriefe der Süddeutschen Boden- kreditbank in München, Serie 48 Lit. J Nr 497471, 505821 zu je 500 PM, auf Antrag der kath. Missionsstittung Elbach; 11, XVa E 212/27: Der Aktieninterims- schein der Bayerischen Notenbank in München, Lit. A Nr. 3162 zu 500 PM, auf Antrag von Michael, Stefan und Walburga Miehling in Hirnstetten, Georg Miehling in Wachenzell und Therete Urban in Fürthot, jämtliche vertreten duinh Frau Maria Winkelmeier in München, Antwerpener St1aße 2B/1[; 12, -XVa E 19/28: Blantowechsel auf 4390 NM, datiert Erfurt, 9, Dezember 1927, fällig 26. Januar 1928 an Order der Firma A. Töpter & Co. in Etcturt, zahlbar in München, mit Akzevt der Firma Lbens- und Futtermittelkontor Dr Pau! Dur\h in München, ohne Aus-

| steller, niht begeben, aut Antrag der

Akzeptfirma, Alleininhaber Dr. Paul Durch in München, Nymvphenburger Straße 93, Die Jnhaber diefer Urkunden

horn, Grundfteuermutterrolle Artife! 29, | werden aufgefordert, spätestens in dem auf

Montag, den 6. August 1928, vorm. 9 Uhr, im Zimmer 742/1V des Jultiz- gebäudes an der Prinz-Ludwig-Sttaße 9 anberaumten Aufgebotstermine ihre Nechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. München, den 21, Januar 1928, Amtsgericht München,

[91774] Die 8% igen Goldpfandbriefe unseres Instituts Lit. DD Nr. 6124 zu GM 200,

Lit. BE Nr. 8187, 17424, 18383 à GM 100

wurden verloren. München, den 25. Fanuar 1928. Vayerische Vereinsbank.

[91773] Zahlungssperre. : Aur Anirag der Städtiichen Sparkasse zu Goldberg in Schlesien, vertreten dur den Magistrat in Goldberg i. Schle), wird der Meichs]huldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der Anleiheablöfungss{huld des eutschen Meihs Nr. 1603222 über 100 RM, Nr. 1396837 über 50 RM, Nr. 2042717 über 29 RM und Nr. 2033855 über 12,00 RM fowie der Auslosungescheine zu diejer Anleihe Gr. 8 Nr. 46422 über 100 RM, Gr. 6 Nr. 56837 über 50 NM, Gr. 18 Nr. 61717 über 25 NM, Gr. 25 Nr. 378955 über 12,50 RM verboten, an einen anderen Jnhaber, als die oben genannte Antragstellerin eine Leistung zu bewirken. , Amtsgerit Berlin-Mitte, Abt. 216, F, 105, 28, den 26. L. 1928,

[91061] Aufgebot.

Der Zigarrenfabrikant Hans Schwabe in Schöneck i. V. hat das Aufgebot über den am 1d, April 1928 fälligen Wechsel, der folgenden Jubalt hat, beantragt:

e s p Cel a D 3 Für RMark 1759 Am 15. April 1928 zahlen Sie für diesen Prima Wechlel an die Ordre von mir jelbst die Summe von

Reichsmark Eintausendsieben-

hundertneunundtüntzig Herrn Hans Schwabe in Schôneck Sa. zahlbar bei der Netchsban!? D C Mai kneufirchen zu Lasten der Stadtbank Shöneck.

Der Inbaber der Urkunde wird aufge- fordert, svätestens tn dem aut Freitag, den 23. November 1928, vor- mittags 9 Uhr, vor dem unterzetch- neten Gerihte anberaumten Autgebots- termine seme Rechte an¡umelden und die Utfkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserflärung der Wi funde erfoigen wird,

Amtsgericht Markneukirchen, den 23. Januar 1928. 8R 9/28,

O

gei, Hans Schwabe

Schöneck Sachsen

Hans Schwabe

aroß, Grundsteuermutterrolle Art. 1380, | 10/1000er, Nr. 1171— 1180, Emission [91062]

| Versicherungs\hein Nr. 194 721 des

Herrn Or. Bernhard Meyer-Niemsloh

in Castrop -Rauxel abhanden gekommen.

Wenn nicht binnen 2 Monaten Ein-

spruch, wird Schein tür frattlos erklärt. Berlin, den 23. Januar 1928. Deut1che Lebensversicherun

für Wehrmachtangehörige unh Scaile:

Körperschaft des öffentlicher Rechts.

' (91063)

Versicherungs\{hein Nr. L 87 348 des Oberfahrers Alfred Hoffmann (geb. 9, 4. 03 zu Schnellenturt), Angeböriger der 3. Gsf. 3. (Preußi)\che) Fahrabteilung, abhanden gekommen. Wenn nit binnen 2 Monaten Einspruch. wird Schein tür fra!tlos erklärt,

Berlin, den 23. Januar 1928.

Deutsche Lebensve1sicherung für Wehrmachtangehörige und Beamte, Körperschaft des öffentlichen Nechts,

91066] Aufgebot,

Die Ehefrau des Landwirts Theodor Thiele, Elébeth geb. Cuers, aus Oelyper. | hat das Autgebot zum Zwecke der Aus- schließung der Eigentumerin des im Grund- buch von Oelpyer Band 111 Blatt 176 Seite 141 verzeichneten Grundstücks „Hinter den Ellern“, Plannummer 934, zu 4 a 60 gm gemäß § 927 B. G.-B. beantragt. Die Witwe des Altvaters Bosse in Oelper, Auna Christine Marie Bosse, geb. Näke, die im Grundbuh als Eigentümerin ein- getragen ist, wird aufgefordert, 1pätestens in dew auf den 15. März 1928, vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Vr. 8, anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus\cließung erfoigen Wird.

Braunschweig, 16. Jauuar 1928,

Amtsgericht. 21.

{91065] Aufgebot.

Der Schuhmacherme1ster Paul Gruchot in Deschowißz, vertreten durch den Nechts- | anwalt Jendryssek in Leichnig, hat das Aufgebot des folgenden Hypothekenbriefs vom 21. August 1912 über die auf dem Grundstück Deschowiy Blatt Nr. 234 in Abt. 111 unter Nr. 5 tür den Deicho- wißer Kirhbausammelverein De)chowi mit 9 vom Hundert vom 1. April 191 verzinsliche Darlehnskorderung von 200 4 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem au! den

vor dem unterzeichneten Geriht an- beraumten Aufgebotstermin seine Nechte ' anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloterklärung der Urkunde erfolgen wird. 2. F. 7/27. Anitsgericht Leschnitz, den 16. Januar 1928,

[910607] Aufgebot.

Die Eigeutümertrau Franziska Klewer II., geborene Ceh. in Daber bei Lupow, | Kreis Sto1p, hat als eingetragene Eigen- ¡ tümerin des Grundstücks Band 1 Blatt Nr. 15 des Grundbuchs von Daber daë Autgebot zwecks Ausschließung derGläubiger der auf dem genannten Gtrundstuck in Abteilung 111 Nr. 5 füx die verstorbene Auguste Henriette Louije Topel bzuie'los eingetragenen Hypothek von 12 Lalern beantragt. Die Gläubiger bzw. deren Rechtanachfolger werden autgetordert, ipäte- stens in dem auf den 29, März 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unter- zeihneten Gericht, Zimmer Nr. 53, an- beraumten Aufgebotstermin ihre Nechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls ihre Aus|chließung mit ihren Rechten ertolgen wird.

Stolp, den 18. Januar 1928,

Amtsgericht.

[91071] Jum Namen des Volkes!

JIù der Autgebots|\ache des Gutsöbesißers Carl Schulze-Henne in Müllingsen, Kreis Soest, in Westi. hat das unterzeichnete Amtsgericht tür Recht erkannt : Der Eigen- tümer der Grundltücksparzelle Flur 12 Nr. 308/188 der Steuergemeinde Altahlen wird mit teinem Recht an dem Grund- \tûd auëge|chlossen. Die Geltendmachung des angemeldeten Rechts der Stadt Ahi1en, vertreten durch den Magistrat als Rechts- nacfolgerin der Armen der Stadt Ahlen, wird vorbehalten.

Ahlen, Westf., den 12. Oktober 1927,

Das Amtsgericht.

[91068] i Der Stimmbildner Josef Mebus in ! Berlin W. 30, NoUendortstraße 9, hat beantragt, den verichollenen Schau1pieler Carl Jojeph Mebus, geboren am ¡ 11. Dezember 1879 zu Köln a Rh., zu- , leßt wohnhaft in Mannheim, tür tot zu erflären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgetordeit, fich pätestens in dem au | Donnerstag, den 20. September 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten eriht, Il. Stodck, Zimmer 265, anberaumten Autgrbots-

14. März 1928, vormittags 10 Uhr, | N

f| Mereklinghaus,

2E

termin zu melden, widrigenfalls die Todes erklärung erfolgen wird. Alle, welchs Auskuntt über Leben oder Tod des Vers schollenen geben fönnen, werden aufs gelordert, dies spätestens im Aufgebotss termine dem Gericht anzuzeigen. Manns E dn 16, Januar 1928. Amtsgerichks 2 I . ,

191064] Beschluß.

Am 21. März 1924 ist in Kaukehmen die Lehrerwitwe Auguste Schwarz, geb. Schweiger. preuß. Staatsangehörge, vera storben. Sie hat am 18. Februar 1924 ein privat|chriftlihes Testament errichtet, das am 24. März 1924 eröffnet ist und sich bei dem Amtsgericht in Kaukehmen bei den Schwarzschen Testamentsakten, V1 21/24, befindet, Zum Testamentsvolls strecker ist der Rechtsanwalt Dennufaf, jegt in Tilsit wohnhaft, zum Nachlaßs pfleger Nechtsanwalt Goebel in Kaukehmen ernannt worden. Erben des ‘Na(cblasses find bisher nicht ermittelt worden bzw ift von Perîonen, die sich als folche auzgaben, ein Erbrecht nicht nachgewiesen worden, Es werden daher diejenigen, welhen Erbs rehte an dem Nachlaß zustehen, aufges fordert, diete Nechte bis zum 25. April 1928, vorm. 10 Uhr, bei dem unters zeichneten Geriht zur Anmeldung 4e bringen und nahzuweisen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird. daß ein anderer Erbe als der Preußishe Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 1284 Neichs8ma1f.

Kaukehmen, den 17. Januar 1928.

Amtsgericht.

91075] :

In der Aufgebotssache der Hauptlehres Albert und Marta, geb. Goebel, Cheleuts Riemann in Haarszen,.. vertreten durch dis. Rechtsanwälte Justizrat Axt u. Dr. Na1ch in Angerburg, hat das Amtsgericht in Angerburg durch den Gerichtsasse\ssox Thieltges für Necht erkannt: Der übe die Hypothek Ogonken Blatt 20 Abt. T Nr. 26 von 400 .4 zugunsten der Antrags steller gebildete Hypothekenbrief wird flix kraftlos erflärt.

Angerburg, den 17. Januar 1928,

Amtsgericht.

91074]

Durch Aus|{lußurteil vom 21. Januax 1928 find die Gläubiger des im Grunds buch von Schrepkow Blatt 86 in Als teilung IL Nr. 1 VIT für den Graten Alexander Frtedri& Kameke oder dessen Rechtsnachfolger auf Grund des Erbyachts vertrages ycm 9./18. Juni 1803 ein- getragenen Voikaufsrechts mit ihrem Ret auf diefes Vorkautsrecht agen Lediglih ver verwitweten Kammerherr Karoline Eèle von der Planitz, geborenen Gräfin von Kameke, in Pillnit a. Elbs bleiben ihre Rechle vorbehalten.

Kyritz, den 21. Januar 1928.

Das Amtsgericht.

[91072]

Das Auntsgericht Schöniagen hat in der Autgebots}ahe des Gastwirts Erich Nuthmann in Esbeck und des Bäer- meisters Andreas Northe in Niederndodes leben am 29. 12. 1927 tolgendes Auge \hlußurteil erlassen: Die Hyvpothekens urkunde vom 13, Februar 1877 über die für den Bädckermeister Andreas Northe in Niederndodeleben im Grundbuche von Esbeck Bd. 1 Bl. 55 in Abt. I1l untex Nr. 1 noch eingetragene Restkaufgeldtordes rung von 4500 4 wird für kraftlos erklärt.

(91073]

Dur Aus\c{lußurteil vom 18. Januar 1928 ist der Hypothekenbrief über die i Giundbuche von Geest-Holtum Band [ Blatt 73 Abt. [11 Nr. 15 für den Kötner Hermann Büssen\hütt in Kirchwal)eds eingetragene Hypothek von 510 # füx kraftlos erklärt worden.

Verden, Allex, 21. Januar 1928,

Das Amtsgericht. 11.

[91076]

Durch Aussch{1ußurteil vom 18. Januax 1928 sind die Hypothekenbriefe vom 13, Oftober 1902, 10, Januar 1903, 2, Juli 1909 und 7, Juli 1913 über die im Grundbuche von Südcampen Bd. 11 Bl, §2 in Abteilung [111 unter Nr. 1, 2, 3 und 5 tür die Spartasse des Kreises Fallingbostel in Walsrode eingetragenen Darlehnstorderungen von 2000 4, 1700.4, 400 # und 2300 4 tür fraftlos eitlärt.

Walsrode, den 19. Januar 1928,

Das Amtsgericht.

{91069] Beschluffe.

Der unter Aktenzeichen 5. VI. 993/22 au 5. IV. 111/18 am 30. Dezember 1922 nah der am 30. April 1921 zu Wies- baden, ihrem leßten Wohnsiuße, ver- storbenen Witwe Marie Sovhie Dorothea ged. Mönch, erteilte Erbichein wird für fkrattlos erklärt.

Wiesbaden, den 21. Januar 1928,

Amtagericht. Abteilung 5.

Dr. Guradze, Amtsgerichtsrat.