1928 / 24 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 28 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) stimmte dem Reichsfinanzminister und der preußischen Regierung vei, daß das pädagogishe Niveau der Schule nicht herabgeseßt werden dürse. Jn der Kostenfrage ei ein Einvernehmen zwishen Reih und Ländern anzustreben. s müsse anerkannt werden, daß nach der finanzpolitischen Seite die fulturpolitische Stellung schwierig sei. Dem müsse beim end- ültigen Finanzausgleich Rechnung getragen werden. Die Hal- ung Sachsens in dieser Frage sei dennoch eimgermaßen erstaun- lich angesihts der generösen Behandlung, die dieses Land in vielen, besonders in fkulturpolitisher Hinficht durch das Rzeich erfahren habe. Ministeriald:rektor Dr. Poehbsch- Sachsen wandte sich gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Schreiber und im Zusammenhang damit noch einmal gegen die Erklärung des Reichsfinanzministers. Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) führte aus, die Tendenz seiner Parteifreunde und wohl der gesamten Regierungsparteien sei, möglichst reibungslos von den alten in die neuen Schulverhältnisse hinüberzuleiten. Die Kostenfrage müsse bis ins leßte flargestellt. werden. Es sei. deshalb not- wendig, die Zahlen so zu sehen, wie sie wirklich seien und nicht, wie man sie sih denke. Andernfalls könne man leiht das Odium auf sich laden, unrecht gehandelt zu haben. Bis zur zweiten Lejung müsse Klarheit geschaffen werden, Es sei deshalb not- wendig, daß mit dem Reichsrat ein t dio über die Kostenfrage Hergestellt werde. Die These „Reich odex Länder E! falsch, sie müsse Heißen „Reich, Länder und Gemeinden“. iese Tendenz sei von den Regierungsparteien in ihrem An- irag zur Kostenfrage bereits, allerdings ohne Nennung von ahlen, zum Ausdruck gebraht. Reich, Ländern und Gemeinden eien hinsihtlich ihrer Finanzgebarung Grenzen geseßt, hie für ie Gemeinden besonders eng gezogen seien. Dieser Tatsache müsse Rechnung getragen wevden. Vürgermeister Spittas- Bremen erklärte, daß die Kostenberechnungen Bremens auf das Nene vorgenommen worden seien. Entscheidend sei hierbet ie Frage, wie groß der Sprung von den bestehenden zu den neuen Verhältnissen sein werde. Ein besonders ershwerendes Moment sei, daß in Bremen si cine große Zahl von Lehrern weigern werde, Religionsunterriht zu erteilen. Abg. Schu1gz (So3z.) unterstüßte die Ausführungen des Vorredners und be- e sih mit der Erklärung des Reichsfinanzministers. B18 ato seien Schulgeseße stets an der Kostenfrage gescheitert, Mitt der Abfindungssumme von 80 Millionen wolle sih diesmal das Reich loskaufen von all den Kosten, die aus der Durchführung de3 Schulgesebes8 erwachsen müßten, Darin liege die große Ge- Er für die künftige Entwidlung des Schulwesens. Die nächste ißung findet am Donnerstag statt.

Jm Bildungsausshuß des Reichstags, derx am 26. d. M. unter dem Vorsiß des Abg. D. Mumm (D. Nat.) die Beratung des R e i 8\chulgeseyes8 fortseßte, beantragte nah dem Bericht des Nachrihtenbüros des Vereins H A Zeitungs8- eee zunächst Abg. Rosenbaum (Komm.) die Ausseßung der Q bis zur Ds der von deutshnationaler Seite angeregten nquete. Der Redner forderte, daß die Religions- esellshaften die S selber trügen, wenn sie verlangten, daß ie e im konfessionellen Sinne En werde. Die Tragun der Kosten für Gemeinschafts- und weltlihe Schulen sei natürli Sache des Staates. Die Aussezung wurde abgelehnt. Senator Babe ihre Rogerbura erklärte, die hamburgishe Schulyerwaltun habe ihre Kostenrehnung sehr sorgfältig aufgestellt. Sie sei dabe dd 1150000 Æ gekommen, und zwar als dauernde Ausgaben auf Grund der neuen Fassung des Gesezes. Hamburg habe ein Defizit von 20 Millionen und e niht, wie es gedeckt werden solle. Hamburg sei auch nih! dafür, daß das Reich die Kosten Ubernehme, denn dann würde Hamburg die Kosten für andere Länder mitzubezahlen haben. Wer die Kosten trage, darüber müsse allerdings Klarheit geaen werden, und zwar müsse im Gesetz ian s fe N t werden, woher die Länder die Mittel nehmen sollten, Jm amburgishen Etat ständen 126 Millionen für Schulneubauten, in den nähsten Fahren würden neue große Summen eingestellt werden müssen, Der hamburgishen Regierung s daher ganz unerfindlich woher sie auch noch die durch das eichsshulgeseß entstehenden Kosten nehmen solle. Die Sozial- demokraten )eantragten, daß bei Umwandlung einer Schulform die einzelne Volksshule ihr Schuleigentum behalten solle. Dazu erklärte Ministerialdirektor Pelléngahr, das ent preche einem en ishen Antrage, der aber zurückgezogen worden u wegen der vefa x eines Eingriffs in privatrehtlihe Verhältnisse Abg. Professor D. Dr. S h reiber (Zentr.) erklärte gegenüber dem Abg. Rosenbaum, es beständen rehtlihe Verpflihtungen des Staates ge enüber dex Kirhe. Abg. Philipp (D. Nat.) be- merkte, er. habe die ARTeUung zu der Enquete gegeben, hamit das Geseÿ évent. schon im Frühjahr in den einzelnen Ländern in Kraft treten könne. Abg. Thusnelda Lan g (Bayr. Vp.) erklärte, sie ne aus zwei Gründen ihren Namen nicht unter den gemein- amen Antrag über die Kostenregelung geseßt, erstens, weil es sich nur um einmolige Koften handele, und weitens, weil ihr die Aeußerung des Nat isters bei inbringung des Antrages noch niht bekannt gewesen sei. Ubg. Löwen st e i n (Soz.) erklärte, der sozialdemokratische Antrag besage nur, da die Schule niht von privatem Einfluß abhängig gemacht werden dürfe. Die Vermögensfrage soll dadurch gar nicht berührt werden. Seine Fraktion sei auch für eine andere Kassung zu haben. Ministerialdirektox Pellengahr betonte, das es nur zwei Möglichkeiten gebe, entweder werde der Staat Eigentümer einer Schenkung oder der Schulleiter werde Eigen- tümer. Denn die Volks\chule sei nicht Juristishe Pecson und könne niht Träger einer Schenkung sein. Abg. Rosenbaum Komm.) erklärte, seine Partei wolle weder, daß das Reich die tosten trage, noch die Länder oder Gemeinden, denn sie sei grund- säßlich Gegner dieses ganzen Geseyes Eine Vorpflichtinen des Staates gegenüber der Kirche zu dauernden Zahlungen bestehe anch heute nit, weil Ne gen die O Sitten vetstoßen würde. Die Revolution habe alle solche Verträge außer Kraft gesebt. Abg. Thusnelda Lang-Brumann (Bayer. Vp.) erktärte, daß sie auch für die Regierungsvorlage stimmen würde Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) zog den E über das Sul: eigentum zurück. Fn der dann folgenden Abstimmung wurden sämtlihe Anträge der Sozialdemokraten, Demokraten und Kom- ogt h oba ite das Angenommen wurde der Kompromißantrag der egterungsparteien, der folgenden neuen 8 21 einfügt: (1) Zur Bestreitung von Mehrkosten, die infolge der Durch- hrung dieses Gesezes den Ländern und Gemeinden erwachsen, tellt das Reich den Ländern eine einmalige Beihilfe zur Ver- Ugung. (2) Ueber die Verwenduna der Mittel und den Zeit- punkt ihrer Verteilung entscheidet die Reichsregierung im EÉin- vernehmen mit dem Reichsrat.“ Jm Anschluß an die Regelun der Kostenfrage wurde auch ein AntragDr. Runkel (D. Vp) angenommen, wonach die lande8retliden Bestimmungen über das Schulvermögen durch das Reichsshulgeseß unberührt bleiben sollen. 19 wurde îin der Fassung der Regierungsvorlage genehmigt: „Die Länder haben die zur Ausführung dieses Geseves erforderlichen Vorschriften so rechtzeitig zu alen, daß spätestens wei Fahre nah seiner Verkündung mit der Durchführung in.“ Der Aus\{chuß begann dann die. Be- ratung der Fcage der Hilfsshulen, die heute fortgeseßt werden soll. Sodann will der Ausshuß die Beratung des § 20 in An- riff nehmen der den Weiterbestand der Simultanschulen zum genstand hat.

_— Der Bildungsaus8\chuß des Reichstags be- ete sih gestern bei der weiieren Beratung des Reich8-

ulgesebes8 unter dem Vorsiß des Abg. D. M umm (D. Nat.) mit der ¿Frage der „Hilfsshulen“. - Der preusiiie Ministerial- direktor Dr. Kaestner führte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger dazu aus: Die Hilfs- Des sind öffentlihe Volksschulen wie andere Schulen auch, aber sie sind E Schulen. Wir haben îin Preußen 659 HSilfs\hulen mit 2382 Klassen und 46233 Kindern. in fen! aller Volksschulkinder besuchen En, Davon nd 28000 evangelish, 16 000 katholis, bekenntnisfrei und

egonnen werden kann.“

222 jüdisch. An Hilfsschnlen angestellt sind 2497 Lehrkräfte, das sind zwei Prozent alla Volfsschullehrkräfte. Davon sind 869 fatholisch. Nach der Statistik von 1921 hatten wir FLr- derungseinrihtungen für 21 394 Kinder, ferner solche für 7000 besonders begabte Kinder. Abg. Dr. Runkel (D. Vp.): Es muß dankbar anerkannt werden, daß die preußishe Unterrichts- verwaltung gerade für die Hilfsshulen viel getan hat. Die Hilfsshulen müssen immer mehr gefördert werden. Das gleiche gilt für die Begabtenschulen. Sittlih gefährdeten Kindern kann man nur seelsorgerisch beikommen, hier weist gerade die kon- fessionelle Behandlung der Kinder die besten Erfolge auf. Deshalb wollen wir solhe Kinder in diese gescylihe Regelung aufnehmen. Das Antragsrecht der Erziehungsberechtigten wollen wir hier niht einbauen. Abg. Dr. Löwenstein (Soz.): Wir stehen e dem Standpunkt, daß bei diesen Sondershulen das welt- anshaulihe “Moment ganz Tireies muß. Jm Vordergrund steht hier das pädagogishe Moment. Es handelt sich sehr Bufig niht um minderbegabte Kinder, sondern um anders begabte. Deshalb darf hier nur nach pädagogischen, niht nach kon- fessionellen Gesichtspunkten differenziert werden. Bei den sittlich gefährdeten Kindern handelt es s darum, die allgemein Dae lichen Gedankenkomplexe umzugestalten. Unter keinen Umständen darf hier konfessionalisiert werden. Das ganze Gebiet solite aus diesem Geseye herausgenommen werden. Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.): Wir sind der Meinung, daß Art 146 Abs. 2 sich niht auf Hilfs\hulen bezieht. Für die Anwendung des Antragsrechts ist es notwendig, daß einmal flar gesagt wird, welchen JFnhalt der Begriff „Volksschule“ haben soll. Einen be- sonderen Begriff „Versuchss{hule“ möchten wir nicht! schaffen, da pädagogische Versuche doh in jeder Schule gemacht werden sollen. Sittlih gefährdete Kinder sind keine „Fürsorgekinder“ Mon kann für sie keine konfessionelle Sonderung vornehmen. Auch ist es unmöglich, bei diesen Schulen den Elternwillen zu L T denn die Eltern sind gerade in dieser Beziehung oft schr einsihtslos. Abg. Dr. Löwen s ei n (Soz.): Es ist richtig, daß das Gesetz zunächst für die Aufbauklassen niht in Frage kommt, Aber diese lassen haben ihre Verankerung in den legten Schuljahren. Ge- wiß, jede Schule ist eine Versuchs\hule, aber unser ganzes Volks- Oen hat eine starke geshihtlihe Verankerung. Abg. R / eines ander A Wir werden alle Bestrebungen unterstüßen, die das Sonderschulwesen fördern, Aber wir sind der Meinung, daß diese Schulen konfessionell gestaltet werden müssen Denn gerade bei diesen Kindern is eine weltanshaulih feste Grundlage die beste Garantie für eine gute Erziehung. Die Begabtenschulen haben bei uns keine besondere Sympathie. Sie bedeuten eine geistige Auspowerung der Volks\hulen. Anders ist es mit den Förderfla sen, sie finden unsere Billigung. Für die übrigen Schulen, Blinden-, Taubstummenschulen usw., wünschen gerade die Eltern, daß diese Sonderschulen ihrer Weltanschauung entsprechen. n bezug auf die sittlich R Kinder hat Dr Runkel das ihtige getroffen: Die Religion is die rechte Grundlage aller Sittlichkeit, deswegen shäßen wir gerade hler die religiöse Be- einflussung besonders ho Seit einer Reihe von Fahren avbeiten wir in diesem Sinne durh unsere karitativen Einrichtung. api die Frage der Abg. Dr. Bäumer erklärte Ministerialra Dr. Löffler: Volksshulen im Sinne des Entwurfs sind Schulen, in die auf Grund von Art. 145 die Schüler z#wangäweisc eingewiesen werden, Hilfs\{hulen und sonstige Sonder[/hulen müssen dann als Volksschulen im Sinne des Geseßes angesehen werden, wenn eine Veri zum Besuch besteht. Die Bestimmungen Ler sind sehr vershieden. Deshalb i die Aufnahme einer estimmung, wie sie mehrere Anträge vorsehen, wonah auch die Sondershulen Volksschulen sein sollen, sehr erwünsht. Abg. Dr. Bäumer (Dem.): Jch glaube, man muß auch solhe Schulen, zu deren Errichtung eine Verpfichtung der Gemeinden besteht, mit aufnehmen. Das Landesreht muß für diese Schulen das Nähere bestimmen. Jun der dann folgenden Abstimmumwg wurden sämtlihe Anträge der E E un! Demokraten zur Sondershulfrage abgelehnt. Angenommen wurde dex Antrag Dr. Runkel D Vp.). der folgenden neuen § 18b in den Entwurf einfügt: „Sondereinrichtungen. 1. Ob die Hilfs\chulen oder Hilfs- klassen, Förder- und Begabtenklassen, Versuchsshulen und über das Ziel der allgemeinen Volksschule hinausführende Oberk!lassen als Gemeinschafts\{hulen oder als Bekenntnisschulen oder als bekenntnisfreie Schulen einzurichten oder beizubehalten sind, bestimmt das Landesrecht unter Berücksihtigung der örtlichen Verhältnisse. 2. Das gleiche gilt für Schulen und Anstalten, die dem Unterricht und der Erziehung von Kindern mit körperlichen oder geistigen Gebrechen dienen.“ Abgelehnt wurde dagegen etn Antrag der Deutschnationalen, des Zentrums und der Baye» rishen Volkspartei, der noch hinzufügen wollte, daß der Wille der Erziehung8berechtigten hierbei nah Möglichkeit zu berück= sichtigen sein sollte. Der Ausshuß wandte sih dann der Be- ratung des § 20 zu, derx den Weiterbestand der „S1multanschu.e" behandel*, Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) erklärtè: Die im Ent- wurf vorgesehene Sperrfrist ist eine Willkür. Das ganze Problem der Simultanschule ist vom Standpunkt des Eltéernwillens aus betrachtet worden. Wir haben gew!1ß Respekt vor dem Eltern- willen, aber es fragt sich, ob es verfassungsmäßig ist, ihn hier 1n den Vordergrund zu rücken. Das Bestreben, die ganze Frage dem Landesrecht zu überlassen, hat viel für sich. ie BVegruns- dung sagt, wenn das dem Landesrecht überlassen werden sollte, dann würde das in der Verfassung gestanden haben. Meinung würden in dem Falle die ganz sicheren Gebiete, Baden, Württemberg usw., in der Verfassung genannt worden sein. Man wollte doch ein einheitlihes Schulwesen schaffen und niht etn landes8rechtlich differenziertes, Was hat mar. denn in Weimar tatsächlich gewollt? Die Absicht war, die Simultanschule dort zu erhalten, wo sie geseßlich bestand. Auch Abg. Rheinländer hat in Weimar erklärt, daß die Simultanschulländer unangetastet bleiben sollen. Jn Weimar war immer von einer Sicherung der Länder die Rede, nicht von einer Begünstigung. Das ganze Ses soll doch unter dem Begriff des Aufbaues stehen und nicht untex dem dés Zerfstörens. Der Elternwille darf nmcht das, was gut ist, gerslören. Sachsen hat im Reichsrat seinen Antrag noch nicht gestellt, ebensowenig Braunschweig. Eine Auf- ¿äáhlung der Länder im Schulgeseß halten wir niht für möÖdg- lich, denn damit könnten wir das ganze Geseß gefährden. Der Staatsgerichtshof brauchte nur die Einfügung eines eingigen Landes für unzulässig zu erklären, und das ganze Geseß wäre hinfällig. Zu unserem Ausdruck „¿nach Herkommen“ sind wtrx mit Rücksicht auf Nassau, Frankfurt und Hanau gekommen. Staatssekretär Zweigert: Es ist nicht zweckmäßig, die ein- zelnen Länder aufzuführen, Man seßt sich dadurh tatsächlich einer Desavouierung durch den Staatsgerihtshof aus. Jch bin weiter der Meinung, daß man unter „Gebiete des Reichs“ nicht jede Stadt und jedes Dorf verstehen kann, sondern nur em größeres Gebiet. Jn materieller Hinsiht weiche ich von Vr. Runkel ab. Die Reichsverfassung sagt, die Länder scien be- sonders zu berücksichtigen. Das Antragsreht darf in diejen Ländern nicht gang ausgeschaltet werden Der Staatsrechtslehrer Anschüß sagt: Keinesfalls darf diese besondere Berücksichtigung o weit gehen, daß dadurch Artikel 146 Absaß 2 (zwei) illusorisch gemacht wird. Die Rechtslage is also zweifel- haf. Wir müssen aber eine Fweidrittelmehrheit haven, wenn wir die Rechtslage auch nur für zweifelhaft halten. Aba. Rheinländer (Zentr.): Jh stelle meine Aeußerung in Weimar gar nicht in Abrede. J kann mich aber in rehtlicher Beziehung nur dem Staatssekretär Zweigert anschließen. Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.) begründete noch einmal den Antrag ihrer Partei, der die einzelnen Simultanschulländer auf- göblt und den Me der dort bestehenden Schulen ver- angt. Dieser Antrag sei notwendig, well die Simultanschulen in S eien. ex, die unter

en tg Ländern sehr vèzshtödéi Ab osenbaum (Komm.) wollte die Län 0 aufgeführt wissen. Vor der Abstimmung erklärte Abg. S ch r e ck (Soz.), die Sozialdemokraten würden hr

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fallen, namentli

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den Antrag Runkel stimmen. Darauf wurde der kommunisti

Nach meiner .

Antrag gegen die zwei Stimmen der Kommunisten, der demgo- kratishe Antrag mit 16 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Der An- ta des Zentrums: „Jn den Ländern Baden und Hessen sowie in dem ehemaligen Herzogtum Nossau, in denen eine nah Be- fenntnissen niht getrennte Schule geseßlih besteht, tritt dieses Gescy erst fünf Jahre nach seiner Verkündung in Kraft“, wurde gegen sieben Stimmen des Zentrums und der Bayerishen Volks- partei abgelehnt. Angenommen wurde dagegen der Antra

Dr. Runkel (D, Vp.) mit 15 gegen 13 Stimmen. Dana

wurde § 20 folgendermaßen gefaßt: „Jn den Gebieten des Reichs, in denen eine nah Bekenntnissen niht getrennte Volks shule geseßlih oder nah Herkommen besteht, verbleibt es bei dieser Rechtslage.“ Damit war die erste

Auss{chuß beendet.

Der Reichstagsausschußfürdas Wohnungs- wesen nahm gestern unter dem Vorsiß des Abg. Bart at (Dom.) zunächst eine pra ber die Form des Küns- digungs8schreibens vor, das auf Grund des Mieterschuy- geseßes vom Vermieter für die Nane verwendet und dem eine Rechtsbelehrung für den Mieter beigelegt werden soll. Die endgültige Feststellung wird erst nah Verabschiedung des Gesetzes erfolgen. Alsdann wurde die Debatte über die Denkschrift der Reichsregierung betreffs der Wohnungsnot und ihrer Bekämpfung fortgeführt. Abg. Lu ck e (Wirtschaftl. Vereinig.) erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutsher Zeitungs verleger zufolge, die Denkschrift des Reichsarbeitsministers biete troß eines großen Aufwandes an Arbeit denjenigen Kreisen, die si ernftlih mit der Behebung der Wohnungsnot befaßten, sachlich nichts Neues; man hâtte den eigentlihen Ursachen der Wohnunys- not nahgehen und daraus den richtigen Weg zu ihrer Bekämpfun finden müssen. Das A nis der vor dem Kriege star gewachsenen Bevölkerung sei wohl nux vom privaten Hausbesi voll befriedigt worden. An Hand eines Fahresberihts der Stad Chemniy für die Jahre 1914 bis 1924 glaubte der Redner den Beweis dafür zu erbringen, daß die private Bautätigkeit sofort nach Kriegsende an den fertigen Straßen mit dem Bau von Wohnhäusern eingeseßt haben würde, wenn die Zwangäwirt\chaft nah der Revolution die Eigentumsrehte niht so \s{limm be- shnitten hätte. Außerdem habe die Zwang9wirtschaft jeden natür- lihen AuLgleih der Räume verhindert. Fmmer mehr bilde \ih einerseits Raumvershwendung, andererseits ein Zusammen- drängen vieler Menschen in den engsten Räumen heraus. Unter der Zwangätvirtschaft im Wohnungäwesen werde sih die Zahl der fehlenden Wohnungen nie genau ermitteln lassen Die zurzeit erhobene Hauszinssteuer sei für den Althausbesiß. viel zu F und müsse abgebaut werden, da die Beschaffenheit der äu er sonst immer mehr leide. Die Hauszinssteuer bedinge au eine erhöhte Beschäftigunaslosigkeit der Handwerker. Bei e Vai des ge- seplihen Mietanteils für den Hauseigentümer habe dieser auch

ute noch meistens keinerlei Des für sein in dem Hause iegendes und abgewertetes Eigenkapital. Die Mietpreisbildung in den mit öffentlihen Mitteln erbauten Wohnungen sei ein öffentliher Skandal, denn obwohl viele Mieter auch noch Bau- pie zahlten, um überhauvt eine Wohnung zu bekommen, be- rage die Miete 150 bis 170 Prozent der Friedensmiete, sei also um 30 bis 50% höher als die geseßlihe Miete in den Alt- wvohnungen. Die Regierung beziffere den Fehlbetrag aus {Nen Jahren auf 600000 Wohnungen und rechne mit einem aufenden Fehlen von weiteren 200 000 Wohnungen. 1926 und 1997 fei der laufende Fehlbetrag wohl um ein geringes an er- stellten Wohnungen überschritten, aber nur, weil die Gemeinden mit eigenen A ae vorweg gebaut häten in der Hoffs nunq, daß diese Fwischenkredite aus der ihnen zuftehenden Haus gau von 1928 zurückaezahlt würden. Die Gemeinden hätten

reits für 700 Millionen Mark vorweggebaut, was eine sehr hohe Verzinsung erfordere. Da aber für ein aanzes Jahr im ganzen Reich aus der Hauszgins\steuer nur 800 Millionen Mark zum Bau zur Verfügung stünden, so ergebe sih daraus, daß der Wohnunas- bau in größte Schwierigkeiten geraten sei und die Gefahr bestehe, daß er eines Tages überhauvt zum Stillstand komme. Fn dec Verwendung der Hauszinssteuner müsse anders vorgegangen werden; sie dürfe nicht mehr in Form von Hauszinssteuer- hypotheken gegeben werden, sondern so, daß man aus der Hausgins8\teuer ur Abgeltung der Kosten für Uebexteueruna der austoe und des Hohen Zins fußes den Bauherren für jede Wohwung einen Bauz chuß actvähren, der nicht verginslih und niht rückzablbar sein dürfe. Regierungsrat Wildermuth vom Reichsarbeitsministerium entacqnete auf die Ausführuncen des Vorredners, daß man die Wohbnunaszwangstwirtshaft doch nicht eingeführt habe, um eine Wohnungsnot zu erzeugen, sondern weil die Wohnungsnot be- standen bätte und dur private Jnitiative gar nit hätte behoben werden können. Nur deshalb habe man die Wohnungsverhältnisse zwanasweise geregelt. Auch wenn man der Berechnung des Abg. Lucke (Wirtschafil. Vereinig.) folae, komme man zu einem drinaend- sten Wobnunasfeblbedarf von 600 000 Wohnungen. Die Belastung des Hausbesibes durch die Hauszinssteuer sei sicher in vielen Fällen drückend, darüber wäre ein großes Material vorhanden Die Nachs prüfung habe aber ergeben daß dies fast ausnahmslos Hausbesihÿ sei dex wegen Uebershuldung u. dal. auch in den Vorkrieasverhält- nissen jeder Wirtschaftskrise zum Opfer gefallen wäre. Die Woh- nungéfraae sei eine Einkommensfrage des deutshen Volkes, und zwar în doppelter Hinsicht, nah der Seite der Kapitalbeshaffung ebenso wie nah der Seite der Mietrentalbilität. Der für den Wohnungsbau möoaliche Kapitalaufwand müsse sich im Rahmen der für vie deutsche Volkswirtschaft in einem Jahre überhaupt erforder- lihen Anlagen halten, d. h. im Rahmen des Produktions- oder Zinsüberschusses, der zur Kapitalbildung führe. Nach Vorkrieas8- werten habe die Kapitalbilduna 1913 etwa 8,5 Milliarden Mark betragen unter der Berücksichtigung der Geldentwertuna auf heutiae Werte umgerechnet 11,9 Milliarden. Die Kapitalbildung ans ProduktionsübersGuß habe si% in den Jahren 1925 auf 6,4, 1996 auf 63 und 1927 auf 76 Milliarden Reichsmark belaufen, Die aenaue Daueranlaae und Vorratsbildung werde für 1925 auf 95 Milliarden, für 1927 auf 12 Milliarden Reichsmark aeschäßt, Devon stammten 1925: 3.1 Milliarden, 1927: 44 Milliarden Reichsmark aus ausländishen Mitteln. Nach der Schäßung der Reichskreditgesclll\haft seien im Jahre 1925 in Wohngebäuden zwei Milliarden, im Jahre 1927 3,2 Milliarden Mark, d. h. jeweils etwa ‘4 der Anlagen und Vorräte und 4 bis 2/7 der Kanital- bildung, angelegt worden. Die Zahlen zeigten, daß einer Erhöhung der Anlagen im Wohnunagsbau verhältnis8mäßia enge Grenzen ge- seßt seien. Jede Kapitalanlage im Wohnungs3hau, einerlei, auf welchem Wege sie gewonnen sei, werde einer anderen Stelle der Volkswirtschaft als Anlage oder Verbrauch entzogen, was dur Wobnungsbau an Auftragsbestand und Arbeits3gelegenheit ge- \chaffen werde, werde anderen Gewerben an Aufträgen und Arbeits- acleaenheiten weagenommen. Die Kapitalbeschaffuna sei auf zwei verschiedenen Wegen vorgenommen worden. Der Weg über den freien Kapitalmarkt habe nicht au8gereiht, es wären für den Wohnunasbau auf dem freien Kapitalmarkt Summen von jährlih zwei Milliarden Mark und mehr nit zu beschaffen gewesen. Gesamtbeanspruchuna des Kapitalmarkts habe in der Zeit von 1907 bi8 1913 3685 Millionen, 1925 1494 Millionen 1926 4624, 1927 3889 Millionen Mark betragen. Der Kapitalzustrom zu den Sparkassen an Spareinlaaen 1907 bis 1913 habe im Jahresdurch- {nitt 257 Millionen, 1925 1241, 1926 1464, 1927 1575 Millionen Mark betragen. Man habe deswegen eine zwanasweise Kapital- bildung auf dem Steuerwege vorgenommen. Fn diesem Zusammen- hange dürfe daran erinnert werden, daß die Verbindunag von Haus- zins\steuer und Wohnungsbau zwar politisch und psychologish eine Notwendigkeit wirtschaftlih und finanzpolitish aber gleicbaültiag sei, Aus dem allkoemeinen Steuerauffommen werde ein Betrag von bis jeßt 800 Millionen Reich8mark zur Förderuna des Wohnungs- baues benütt, Ein dritter mögliher Weg wäre die Kapitalbildung durch eine Zwangssparverpflihtuna, ähnli der Sozialversicherung. Diese Zwangssparverpflichtung würde entweder durch Verschiebung der Ausgaben des einzelnen eine Verringerung des Verbrauchs zur

esung des Entwurfs im

Ir. 24.

4. Autertuwungstacben 8. Aufgebote,

4. Verlosung 2. von Wertpapieren.

ß. Kommanditgesellscatiten auf Attien, Aktiengesellschaften

und Dentiche Kolon:alaesellichaften

erluit» u. Fundiachen, Zuitelungen u. dergl. 8. Berkfäufe, Vervachtungen. Verdingungen 2c.

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 28. Fanuar

Ee

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

1928

6. Grwerbs- und Wirtschaftsgenossen!chaften. 7. Niederlassung 1. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Juvaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

E Befristete Anzeigen müssen dr ei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “l

9. Aufgebote, Ver-

lust-und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[91449 Aufgebot. :

Der Johann Laux zu Düsseldorf, Osts straße 153, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen, am 1. September 1927. zu Düsseldort ausgestellten und am 1. De- zember 1927 "ällig gewesenen Wechsels über 165,00 NM, der von Wilheim Breuer auf den Frit Krämer gezogen, von dieiem angenommen und dann an Antrag- steller indo1siert ist, beantragt. Der Jn- haber der Urkunde wind autgefordert, spätestens in dem aut den 15. August 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht Zimmer 3, an- beraumten Aufgebotätermin ieine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urfunde erfolgen wird.

Werden-Ruhr, den 21. Januar 1928.

Amtsçericht.

[91452] Aufgebot.

Der Obergärtner Ferdinand Feldberg in Dohemmench, Schulstraße 14, hat das Autgebot des verlorengegangenen Hypo- thekenbriefs über die im Grundbuch von Hochemmerih Band 13 Blatt 615 Ab- teilung IL1 Nr. 1 tür die Firma Friedrich Krupy Aktiengesellschaft in Essen ein- etragene Hypothek von 4700.4 beantragt. Der JInhaber der Urkunde wird aufge- fordert, \vätestens in dem auf den 14. Juni 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unter¿eihneten Gericht, Zimmer 23, anbe- raumten Au'gebotetermin setne Nechte an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widuigenfalls die Kraftloserklärung der Ütfunde ertolgen wird.

Mörs, den 19. Januar 1928,

Amtsgericht Trilling.

[91454 Aufgebot.

Der Musikdirektor a. D. Karl Nipkow u Berlin-Zehlendorf, Hauptstraße 48,

t-das Augevot der ve1rlorengegangenen yhothefenbriete vom 3. Növember 1817 zw. vom 28. Februar 1859 über die aut dem Grundbuchblatt des Grundstücks Stolp Band 2 Teil 3 Blatt 370 in Ab- teilung 111 Nr. 1 bzw. Nr. 4 für den Holleinnehmer Harder in Stolp ein- getragenen, zu 59/9 verzinslichen Hypo- thekentorderungen beantragt Der Inhaber der Urkunden wird au*gefordert, spätestens in dem auf den F. Mai 1928, vor- mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten ericht Zimmer Nr. 46 anberaumten ufgeöotsteimine feine Rechte anzumelden und die Urfunden vorzulegen, widrigenfalls die ARGaug der Urfunden erfolgen wird,

“Stolp, den 7. Januar 1928,

Amtsgericht.

(917834! Aufgebot.

Die VBrauni\chwewngiihe Staatsbank (Leibhausanstalt) in Braun\hweig hat das Aufgebot des Braunschweigischen Hypo- thekenbriefs vom 31. Mai 1919 über eine im Grundbuch von Braunlage Band 1V Blatt 83 in Abteilung 11 unter Nr. 3 auf dem Grundstücke des Wegewärters Bear Schulze und dessen Ehetrau,

tarie geb. offmann, in Braunlage ein- getragene Hypothek über 7000 4 bean- tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, 1pätestens in dem auf den

Oktober 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Walken- ried anberaumten Aufgebotétermine teine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Krattlos- erflärung der Urfunde ertolgen wird.

Walkenried, den 23, Januar 1928,

Der Utkundébeamte der Geschästsstelle des Amtsgerichts.

[914551 Aufgebot.

Ll. Der Fabrikarbeiter Heinrih Mesen- kamp in Hövel-Hölter, vertreten dur Rechtéanwalt Capelle in Werne, hat das Autgebot zum Zwede der Ausichließkung der Gläubiger der im Grundbuch von Hövel Band 22 Blatt 123 Abt. 111 Nr. 1 und 2 eingetragenen Posten: Nr. | 1050 A gleich 350 Taler Darlehn nebst Fnten tür den Assessor und Justizkommissar

eiters in Münster, eingetragen am 4. April 1831, Nr. 2 49590 M gleich 1650 Taler Darlehn nebst vier, event. fünt Prozent Zinjen aus der Urkunde bom 9, Januar 1863 für die Witwe Gutsbesigers Josef Freiher:n bon Twickel, Mathilde aeb. Freiin bon Wintgen, zu E1melinghoff einge- tragen ex decreto am 28. Sanuar 1863 IL Ferner haben beantragt: 1. die fath.

itchengemeinde in Bodum, vertreten durch ehteanwalt Capelle in Werne, die Krastloserflärung der Hypolhekenbriefe

ai der im Grundbu}h von Stockum Band 1 Blatt 30 und Band 3 Blatt 105 eingetragenen Hypothek, Abt. 111 Nr. 1, 600 Á Zweihundert Taler Dar- lehn nebst den tährlichen Zinten zu vier Prozent und tämtlichen Kosten zuguniten der Kirche zu Bockum laut Urkunde vom 6. August 1851, Eingetragen zufolge Verfügung vom 8. August 1851, b) der im Grundbu} von Bockum Band 4 Blatt 99 eingetragenen Hypo! hek: Abt. 11{ Nr. 1 laut Schuld- und Pfand- ver'chreibung d. d. 3. November 1799 sgubmannet sigillo notarii Bodeloh hat oer Besißer Johann Gerhard Tiemann von der Kirche zu Bockum hundert Neich&- taler Koxnv.-Geld gegen vier Prozent fähr- lihen Zinsen unter Vorbehalt einer halb- jährlihen Loëfündiaung sub hypotheka dieses Hauses zur Sicherheit des Kapitals, der Zinsen und Kosten zum Darlehn empfangen. Eingetragen ex decreto 9. Dezember 1816 c) der im Grundbuch von Stockum Band 1 Blatt 27 ein- getragenen Post: Abteilung I[Ï unter Nr, 1: 300 4 = 100 Taler Darlehn nebst 40/9 Zinsen aus der Schuldverschreibung vom 5. Juni 1858 eingetragen, und zroar je zur Hältte für den Armenfonds und für den Kirchenfonds zu Bockum. 2. Der Invalide Heinrich Kuse in Werne, Lünener Straße 133, die Kraftloserklärung des Hypothekenbriefs der im Grundbuch von Stadt Werne Band 2? neu Blatt 46 eingetragenen Post: Abteilung 111 Nr. 1 aut Nr. 1—3, Zweibundert Tlr. Darlehn mit 4 event. 5 9% Zinsen und Kosten aus der Schuldyershreibung vom 23 März 1857 tür die Sparkasse der Stadt und Sammtgemeinde Werne, eingetragen zu- folge Verfügung vom 12. Mai 1857. 3. Der Brennereibesißzer August Lörde- mann in Münster, vertreten durch Rechts- anwalt Potthoff in Werne, die Krattlos- erflärung des Hypothekenbriefs der im Grundbuch von Capelle Band 3 Blatt 37 eingetraaenen Post: Abteilung [Ti1 Nr, 12 auf Nr. 1, 2 3, 4: 6000 Æ Sechstausend Mark Darlehn mit 4 9% Zin}en feit dem 1. September 1892 gegen sechsmonatiiche Au!fkfündigung für den Brennereibesißer Bernhard Lördemann zu Münster. Ein- getragen auf Grund der Urkunde vom 17. Oftober 1892 am 22. Oktober 1892, 4. der Freiherr von Nagel in Jtlingen b. Herbern, vertreten dunch Rechtsanwalt Potthoff in Werne, die Kraftloserklärung der Hypothekenbriete der in den Grund- büchern von Herbern eingetragenen Hypo- theken Band 25 Blatt 395: Abteilung 111 Nr. 9: Auf Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 30 ein\{ch1. 54 000 4 Vierundtüntzigtaufend Mark Darlehn, unverzinslih gegen fsechs- monatliche Kündigung beiderseits, tür die Freifrau Franziska von Magel, geb. Freiinvon Twidel, zu Münster. Bi erst eingetragen au! Grund der Ur- funde vom 22, Februar 1897 am 20, März 1897, Umge\chrieben am 10, August 1922, Band 24 Blatt 328 Abteilung 1[1 Nr. 47: Auf Nr. 84 - 90 infl. 92, 96 §580 TlIr. = 1740 4: Fünf- bundertundahtzig Taler Darlehn aus der Schuldverschreibung vom 1. Februar 1844 mit 3} und ein Monat nah dem Verfall- tage mit 42% jährlichen Zinien und Kosten für den Fond des zu Herbern be- legenen Westerwinkel-Jitlingshen Armen- hau)es. Umgeschrieben am 3. Mai 1922. H. der Kauimann Louis Feige in Hamm, vertreten durch Nechtsanwalt Capelle in Werne die Kraftloserklärung des Grund- \chuldbriefes zu der im Grundbu von Bockum Band d Blatt 180 Abteilung 111 Nr. 9 eingetragenen Grundschuld von 5000 .4 nebst Zinten für den Antrag- steller. 6. die Witwe Hubert Schlier- famp in Werne. vertreten durch VYechts- anwalt Potthoff in Werne, die Kralt- loterflärung des Hypothekenbriefes * zu der im Grundbuch von Kipl. Werne Band 4, neu Blatt 40, eingetragenen Hypothek Abteilung II1l Nr. 1: Auf Nr. 1 b: 3400 4 Dreitausendvierhundert Mark Darlehn nebst 4} °%/% event. 4} %% Zimen vom 2. November 1909 an ver- zmneltch, zahlbar halbjährlich am 30. Juni und 30, Dezember, rückzahlbar 6 Monate nach Kündigung für die Amisjparkasse des Amtes Werne zu Werne (Bez. Münster). Eingetiagen auf Grund der Urkunde vom 2 November 1909 am 5. November 1909, 7. der Auftionator August Schaffert in Werne, die Krattloëertlärung deb Hypo- thefenbriefs der im Grundbuch von Stadt Werne Band 5 neu Blatt 15 eingetragenen Hypothek Abteilung [11 Nr. 3 von 5000 A für den Antragsteller. Auft- gebotstermin wird au! den 9 Mai 1928, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 2, anberaumt. Die Gläubiger zu 1 werden aufgetordert, sväte- stens in dem genannten Termin ihre Nechte anzumelden, wroidrigen!falls sie mit thien Nechten ausge!ch{lossen werden. Die ÎIn- haber der unter Il genannten Hypothefen- und Grund\chuldbriete werden aufgerordert,

\pätestens in dem genannten Aukgebots-

termin ihre Rehte anzumelden und die Hypotheken- bzw. Grund!chuldbriete vorzu- legen, widrigenfalls die Kraitloterklärung erfolgen wird. Werne, den 16. Januar 1928, Das Amtsgericht.

[91453] Aufgebot.

Der Hofbesißer Wilhelm Martens in Wesselburenerkoog hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs über die auf feinem Grundstück, Grundbu von Wes. Bd. 1 Art. 43 Abt. [11 Nr. 5 für die Spar- und Lihfkasse für das Kirchspiel Wedding- stedt in Weddingstedt eingetragenen 20 000 PM beantragt. Aufgebotstermin 8. 5. 1928, 9 Uhr.

Wesselburen, den 19. Januar 1928.

Das Amtsgericht.

(91786) Aut Antrag des Nittergutsbesizers Freis herrn Adolt von Hake in Ohr, Kreis Hameln, wird zur Auszahlung des Ab- Iólungéfapitals wegen der dem Land- und Gastwirt Karl Mittendorf in Buchhagen als Eigentümer des Großkothofs No. ass. 2 in Buchhagen zustehenden Berechtigung zum Bezug? einer Holzrente aus der zum Rittergut Buchhagen gehörigen Guts!orst Termin auf den 18. April 1928, vorm. 104 Uhr, im Amtsgericht hier, Zimmer Nr. 2, anberaumt. Unbekannte Beteiligte werden aufgetordert, ihre An- sprüche an das Ablösungskapital spätestens im Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausge|chlossen werden und die Auszahlung des Geldes ertolgen wird. 125 der Ablötungövero1dnung vom 20. 12. 1834 in Verbindung mit 8 947, 950 der Zivilprozeßordnung.) Eschers8hausen, den 17, Januar 1928. Das Amtsgericht.

[91457] Aufgebot.

Der Landwirt Johannes Pfeifer in Mögglingen hat beantragt, die ver!hollene, am 6. 9. 1866 zu Möaglingen geborene und zulegt dort wohnhaft gewesene. im Jabre 1887 nach Nordamerika ausge- wanderte Ottilie Pfeifer für tot zu er- flären. Die bezeichnete Verschollene tvird aufgefordert, sih spätestens in dem au? Freitag, den 28. September 1928, vorniittags 10*Uhr, vor dem unter- zeichneten Geriht anberaumten Aufs ebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Ver\chollenen zu erteilen vermögen ergeht die Aufforderung, pätestens im Autgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen

Gmünd, den 14. Januar 1928.

Amtsgericht.

[91460] Aufgebot. :

Auf den Antrag des Adolf Kliem in Memel, Parkstr. 2/3, als Pflegers der unbefannten Erben der Eheleute Johann Heinrich Tiedemann und Johanne Justine, geb. Zeise, wird ein Aufgebot dabin er- lassen: 1. Der am 29. April 1864 in Memel als Sohn der Cheleute Ludwig Tiedemann und Auguste, geb. Schlupp, aeborene Kaufmann Heinrich Nobert Tiedemann, der zuleßt in Hamburg wohnha\t war und jeit 1891 ver- {ollen ist, wird hierdurch aufgefordert, sih bei dem Amtsgericht in Hamburg, Abteilung für-Aufgebots\sachen, Zivi1justiz- gebäude, Sievekingplaßp, Zimmer 420, ipätestens in dem daselbst am Freitag, den 3. August 1928, 12 Uhr, s\tait- findenden Autgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird, 2. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, werden hiermit aufgefordert, dem UAmtsgeriht in Hamburg, Abtetlung für Autgebotssachen, spätestens im Auf- gebotstermin Anzeige zu machen.

Hamburg, den d. Januar 1928,

Das Arwvutsgericht. Abteilung tür Autgebotssachen.

[91458]

Ernst Landeévatter in Widdern hat be- antragt, den vershollenen Philipp Landes- vatter, geb. l. Juni 1887 in Widdern (Zagst), Landstuummann der 12. Komp N.-J.-Neg. 40, zuleyt wohnhaft in Mann- beim, tür tot zu erflären. Der bezeichnete Ve1)\choliene wird aufgetordert, sib \päte- stens in dem auf Mittwoch, den 29. Fe- bruar1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichnetenGericht, 1l.Stock,SaalX111, Zimmer Nr. 264, anberaumten Aufgebot6- termin zu melden, widrigenfalls die Todet- erflärung erfolgen wind. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver- \chollenen geben können, werden aufgefordert, dies \pâtestens 1m Au'gebotstermin dem Geriht anzuzeigen. Mannheim, den 10, Januar 1928. Badi1ches Amtsgericht. B.-G, 10.

[91787] Die Witwe Christiane Goldermann,

geb. Krieg, in Dreißigacker hat beantragt,

den seit der Abwehrichlaht bei Verdun vor Beaumont am 21. August 1917 ver- mßten Getreiten der MNeierve Iohann Heinrih Nu dolf Goidermana beim Reseroeintanterieregiment 109, ©%. Kom- pagnie, geboren am 7. Februar 1888 zuleßt wobnhatit in Dreißigacker. für tot zu erflären. Der Ver1chollene wird aufs- aefordert. sich 1pvâtestens in ckem auf Sonnabend, den 5. Mai 1928, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 24, anberaumten Aufgebotêtermin zu melden. da tonst seine Todeserflärung erfolgen wird. An alle, welhe Auskunff über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Meiningen, den 23. Januar 1928, Thüringi|hes Amtsgericht.

[91459] Aufgebot.

Der Pfleger des Georg Hermann Baldeck in München, Trappentreustr. 41/0. hat beantragt, dessen Vater Oskar Philipp Baldeck, geb. 23, 8. 1881 in Mülhau!en im Elsaß, zuleßt wohnhaft in Fellbach, 1911 nach der Schweiz ausgewandert, für tot zu erklären. Der bezeichnete BVer- ichollene wird aufgefordert, fich spätestens in dem aut Freitag, den 21. Sep: tember 1928, nahm. 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufs- ebotêtermine zu melden, widrigenfalls die

odeserflärung erfolgen wird. An. alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auftorderung, spätestens im Aufgebots- termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Amtsgericht Waiblingen,

[91450] Aufgebot. ;

Der Gerichtstaxator Koepchen in Elber- feld hat als Verwalter des Nachlasses des am 24. Februar 1927 in Elberfeld, seinem leßten Wohnsige, verstorbenen Reichsbahn- oberinspeftors Rudol? Hommerich das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus- schließung von Nachlaßgläubigern be- antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgetordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des genannten Verstorbenen, Reichsbahnoberin\pektors Rudolf Homme- rich, spätestens indem auf den 8. Mai 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 38, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzu- melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Ur1chrift oder in Ab- \hrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sih nicht melden, fönnen, unbe- schadet des Nechtes, vor den Verbindlich- feiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur inioweit Betriedigung verlangen, als fich nach Befriedigung - der niht ausges{lossenen Gläubiger noch ein Vebershuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Autlagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbescränfkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.

Elberfeld, den 23. Januar 1928,

Amtsgericht. Abt. 12 a,

[91451]

Am 15, Mai 1927 ift zu Guben die am 1, April 1860 in Forst geborene Stepperin Agnes Blaut, preußische Staatsangehörige, ge\torben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, so werden die- jenigen, denen Erbrecte an dem Nachlaß zustehen, aufgetordert, diele Rechte bis zum 30. März 1928 bei dem unter- zeichneten Gericht anzumelden, widrigen- falls die Feststellung ergehen wird daß ein anderer Erbe als der Preußi1che Fiskus nit vorhanden ist. Der reine Nachlaß- wert beträgt etwa 200 NRM.

Guben, den 18. Januar 1928,

Das Amtsgericht,

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(917901

Durch Aus\{lußurteil vom 18. Januar 1928 sind die Schuldver)chreibungen der Anleibheablö)ungéschuld des Leut1chenNeichs von 1925: Nr. 111546 über dv RNM, Nr. 210180 über 50 N!M, Nr. 69378 über 2H NM und Nr 66350 über 12,50 NM. Nr. 2867 über 60 NM und Nr. 3664/65 über ie 25 NM, Nr. 154514 über 500 RM und Nr. 209409 über 25 NM, Nr. 130716 über 50 RM und Nr. 166564 über 1250 NM, Nr. 162218 über 560 RM und Nr. 210447 über 12,90 RM, Nr. 223175/77 über je 100RM, Nr. 243411 über 25 NM, r. 10438 über 100 NM, Nr. 115091 über 100 RM, Nr. 117559 über 50 NM und Nr. 158256 über 25 N M, Nr. 101626 über 100 RM, Nr. 408635 übec 12,50 NM; die Auslotungéescheme zur Anleiheablötungésshuld des Deut!chenNeichs pon 1925: Gr. 4 Nr. 21546 über 50 NM, Gr. 8 Nr, 180 über 590 NM, Gr. 3 Nr. 9378 über 25 RM und Gr. 3 Nr. 6350

und Gr. 1 Nr. 3664/65 über je 25 R Gr. 6 Nr. 4514 über b0 RM, Gr. Nr. 29409 über 25 RM, Gr. d Nr 10716 über 590 NM, Gr 6 Nr. 16564 übee 1250 RM, Gr. 6 Nr. 12218 übex 50 NM, Gr. 8 Nr. 447 über 12,50 9 Gr. 8 Nr. 13175/77 über je 100 N Gr. 9 Nr. 3411 über 25 RM, Gr. Nr. 9858 über 100 NM, Gr. 4 Nr. 25091 über 100 RM, Gr. 4 Nr. 27559 libes 50 NM und Gr. 6 Nr. 8258 über 25 Gr. 4 Nr. 11626 über 100 NM, Gr. l Nr. 18635 über 12,590 RM tür kra'ilos erflärt worden.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abi. 216, Gen. IL. 27. 26, den 19. Januar 1928,

[91789] Durch Aus\{lußurteil vom 12, Januax 1928 find die folgenden 21 Aktien dex Firma I. H, Wiese Söhne A.-G. in Neumünster, und zwar die tolgendeg Nummern: 321, 322, 323, 324, 95 2516, 2517, 2518, 2519, 2520, 252 2522, 2523, 2524, 2525, 2526, 252 2928. 2029, 2530, 2531 über je 100 für fraftlos erklärt worden. Neumünster, den 18. Januar 1928, Das Amtsgericht.

[91783] Bekanntmahung. Das Baver. Antsgericht Weiler-Linden- berg hat am 18. Januar 1928 tolgended Aus\c{lußurteil erlassen: L. Die Aktie Nr. 959 vom 1. April 1906 über eino tausend Mark der Aktienbrauerei Simmer- berg, Aktiengeiellshaît in Simmerber wird für fra\tlos erklärt. IL Die A tragstellerin, Firma Salomon Kar Brauerei in Heimenkirch, hat die Kofte des Verfahrens zu tragen. Weiler i. Allgäu, den 24. Januar 1928, Geschäftsstelle des Amt8gerichts.

(91120]

Berichtigung. Die in der Nr. 16 d. Bl. tür kraftlos erklärte Zulassung bescheinigung trägt niht die Nr. B 9037, sondern richtig #8 9039,

Woifenbüttel, den 24. 1, 1928,

Kreisdirektion. 91461] e Dur Aus\chlußurteil des Amtsgerichts Leipzig vori! 9, Januar 1928 find folgends# Wechsel für kraftlos erflärt wordenz l. über 150 RM, ausgesteUt in Leivzig, den 15. November 1926, an eigene Ordet vom Malermeister Zohann Wagner in Wipzig-Gohlis, Schachtstr. 3, afzeptiert von der Firma „Kauthaus Adler" Leipzig-Gohlis, Hallishe Straße 12% fällig am 1d. Februar 1927, blanf9 indossiert vom Aussteller Wagner und dem Kaufmann Altred Siebert, Leipzig, 2. über 500 RM, autgestelt in Leipzi, den 4. Avril 1927, an eigene Order von der Firaa Arthur Häusler in Leipzi blankoakzeptiert von der Firma Richar Wilde in LelpzigeMeudniß, E:lenburges Straße 17 a, fällig am 23. Juni 1927 zahlbar bei der Allgemeinen Deutsched Credit-Anstalt, Leipzig, 3. fiber 100 NM, ausgestellt in Leipzig, den 25. Junt 192 an eigene Order von dem Kaufmann Silber in Leivzig, akzeptiert von Amsche Wietel in Altenburg Burgstr. 10/3, tälli am 10. September 1925, blanfoindossie von A. Silber, Theodor Bogish und W. Roch. Leipzig, den 12. Januar 1928, Amtsgericht. Abt. L. 48,

[91792] j Dur Aus!{lußurteil vom 19, Januax 1928 ist der Hypothekenbrief vom 21. März 1888 über die im Grundbu von Haenstedt Band 11 Blatt Nr. 6 Abteilung [ll Nr. 1 tür den Altenteiler August Grebe in Hary eingetragens Hypothek von 6900 Papiermark für kraft« los erflärt worden. Amtsgericht Bockenem, den 20. Januar 1928,

(91794) i

Durch Aus\{lußurteil vom 5. Januar 1925 ift der Hypothekenbrief vom 22. Ja- nuar 1905 über die tm Grundbuche von Bövinghausen Bd. Il Bl. 57 in Abt. [[C unter Nr. 4 für die Gewerklchatt des Steinkohlenbergwerks Lothringen in Gerthe als Rechtsvorgängerin der Antragstellerin eingetragene, mit 4} °/ feit dem 1. Januar 1908 verzinsliche Hypothek von 3000 .4 für fraftlos erfiärt.

Castrop-Rauxel, den 24. Januar 1928,

Das Amtsgericht.

(91793]

Dur Aus\{lußurteil vom 14. Januar 1928 ist der Gläubiger der im Grundbuch von Grunow Band [ Blatt 8 aut Grund der Urfunde vom 9. Juni 1827 etnge- tragenen zinélosen Kautge!dhypothek von 100 Talern mit seinem MNecht auf diese Hyvothek autge!hlossen worden.

Drofssen, den 17. Januar 1928,

über 12,560 RM, Gr. L Nr. 2867 über b0R:M

Das Amtsgericht.