1905 / 237 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Oct 1905 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kon nächste Wothe ‘folgende Liederabend von Anni Bendo : Dr. Ludwig KLAREr Singakademie : Waldemar Meyer-Quartetts; Mitw. : Hugo Nüdel, Kgl. Chordirigent,

ttwoh: Saal B Beethoven-Saal : Liederabend von abend von Georg Buddeus; Oberl abend von Anna von Gesang8aufführung des Mohrf fon tern) zum 35 jährigen

onzert von

Konzerte an:

Boris Hambourg (Violoncello) mit Scharrer) ; l I. Quartettabend der Herren Professoren Joachim, Halir, Wirth, usmann ; Konzert von Vally Pfeiffer (Sopran), Gle Dietrih (Alt) und Heinz Ashkowiy (Violine). Freitag: Saal Behsiein: Konzert von Henry Bramsen (Violon- Beethoven-Saal:

Hermanns-Stibbe; Sing- akademie: Klavierabend von Marie Panthés ; Philharmonie: Konzert von Marcella Sembrich mit dem Philharmonischen Orchester (Dirigent : Oberlichtsaal der Philharmonie: I. populärer Frédéric Lamond (Klav.), Alfred De (Violine), Saal Bechf

Mitw.: Professor Ludwig Hirsch- berg (Klav.); Singakademie: Konzert mit eigenen Kompositionen von bilbarmonischen Orchester

Sonntag: Saal Bechstein : Konzert von Marie Loewe (Alt), Mitw. : Alexander Kammermusik abend. Fos. ÎJoachim (Viola und Violine), Rob. Hausmann Rob. Kahn (Klavier) ;

harmonischen Orchester (Dirigent: A.

Oberlichtsaal der Philharmonie:

cello), Mitw.: Konrad Ansorge (Klav.) ; abend von Hans Hermanns u. Marie

A. Scarrer); abend von Ls Borisch (Violoncello).

onzert von Luise Pinoff (Ges.),

Sonnabend:

Halfdan Cleve aus Norwegen mit dem P unter Leitung von Professor Xaver Scharwenka. Sebald Singakademie : fübrende: (Violoncello), Rich. Mühlfeld (Klarinette), Philharmonie: (Mittags 12 Uhr): Oeffentliche

ersten Philharmonischen Konzert, Dirigent : Arthur

-

Edyth Walker, K. u. K. österr. Kammersängerin. Jagd.

(Violine) ;

Die erste der diesjährigen Königlichen Parforce- Dienstag, den 10. d. M. t dihein: Mittags 121/4 Uhr am Gasthof „Zum Gardestern“ am

jagden findet am

Dóöberigter Lager. Maunigfaltiges.

Berlin, den 7. Oktober 1905.

Fkre Majestät die Königin Elisabeth von Rumänien des Vereins Frauenerwerb

hat der Verkaufsstelle V

(Stealizer Straße 20) eine Sammlung berrliher : Stickereien aus dem unter ihrem Protektorat stehenden Verein Die Ausftellung der Stücke be-

„Furnica“ zum Geschenk gemacht. ginnt am Dienstag, den 10. Oktober.

In den von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin für das Vierteljahr Oktober/Deiember 1905 veranftalteten volks8wirtschaftlihen und rechtswissenschaftlichen Vor- für junge Kaufleute beginnen: I. am den 16. Oktober, die Vorträge der Herren Dr. E. Deckert (die

lesungen

Meltbandeléstraßen mit besonderer Rücksicht

land) und Dr. Kriele (die j Dienstag, den 17. Oktober, die Amtsgerichtsrat, Profeffor Dr. -Heilfron aus dem Bürgerlihen Geseßbuch) und 9—10 Uhr im ftraße) statt. Korporation der

Meyer (Potsdamerstraße 27 b),

ertdirektion Hermann Wolff künd Dienstag: Saal rff ; Beethoven-Saal : I. Liederabend von I. Abonnementskonzert des Grnst von Dee (Klav.), Paul Iwan (Wald stein: Klavierabend von Frédéric Lamond; lla Sauer ; Singakademie: Klavier- tsaal der Philharmonie: 11. Lieder- Bertrand. Donnerstag: Saal Konservatoriums der Musik (Direktor estehen der Anstalt; Beethoven-Saal :

, statt.

neuen Handelsverträge). Il. am Vorträge der (Ausgewählte íSustizrat (das Aktienrecht). Die Vorlesungen finden Abends von 8—9 bezw. Börsengebäude (Eingang von der St. Wolfgang- Anmeldungen dazu werden im Zentralbureau der Kaufmannschaft (Neue Friedrichstraße 51 1) fowie den Buchhandlungen von Hermann Bahr (Mohrenstràäße 6), Edmund Puttkammer u. Mühlbreht (Fran- zôsisbe Straße 28), Fr. Sensenhauser (Alexanderstraße 37 b), Struppe u. Winckler (Potsdamerstraße 108) entgegengenommen.

t für die

ehstein: über

von Harry Graf Keßler

gelöste Karten behalten Gültigkeit. orn).

SeIp ege D reiplähße für nd an den Verlag der

Bechstein : play 4/5, zu richten.

dem Phil-

Singakademiée: anns lauf

Klavier- sein, zu ü

Musik- | leisten, die freundlihe Bitte, Spenden werden

tein :

trag „I Mittwoch, Montag wird der Afri gekündigten

Aus-

uptprobe zum

idisch, Solist: [d l von Unruh am

„Anorganische Chemie in

der allgemeinen Biologie*, Leben“, und

tell- Ste von 10 Experimentalvorträgen :

in der Invalidenstraße

rumänischer Monde“ und am

Der vom Verein für Kunst i „Kunst und wegen eines Unwohlseins des Vortra tober, Abends 8 Uhr (Architektenhaus), verschoben werden. Bereits

An- dem „Modernen Pxaktishen Handeln tue. in irektor I. Albert Amrhein -

bildungsbeflifsene ? Pandels-Akademie“ in Leipzig, Johannis-

u das in Lauterberg zu errihtende Denkmal Hermann von Wissm en bei den Sammelstellen zahlreihe Spenden ein. Erfceulicher Weise beteiligen fih an der ersonen aller Stände und aller Berufskreise. Auch der Reichskanzler ürst von Bülow hat einen namhaften oft, das Denkmal am 4. September nächsten Jahres, Geburtstag von Wissmanns, enthüllen zu können. Um das aber zu ermöglihen, muß das -Komitee bis spätestens Ende Januar in der Lage bersehen, wie viel Mittel : rihtet deshalb an alle diejenigen, die gesonnen sind, einen Beitrag zu diese Absicht reht bald auszuführen. bei sämtlihen Berliner Depositenkassen der Deutschen Bank und der Discontogesells haft sowie hausenshen Bankverein in Berlin und Cöln angenommen.

Im wissenshaftlihen Theater der „Urania*" (Tauben- straße) wird der mit zahlreichen farbigen Bildern ausgestattete Vor- m Lande der Mitternachtssonne“ morgen sowie am Dienstag,

Dore ros, Freitag und Sonnabend gehalten. areijende C.

Vortrag „Tierleben in der ostafrikanischen Steppe“ wiederholen. Die wissenschaftlichen Vorträge im Hörsaal j a1 des Instituts fangen in nächster Woche an, und zwar beginnt Herr Dr. } die ienstag einen aus 10 Vorträgen -bestehenden Zyklus :

rer Anwendung auf Industrie und Technik“, mit dem Vortrag : „Schwefel, Schwefelsäure und Salpeter“, a

Herr Dr. Thesing einen ragte Lo 6 Vorträgen: „Die Grundlagen

mit dem Herr Dr. Donath am Sonnabend eine Vortragsreihe „Die physikalishen Grundlagen der

Elektrotechnik“, mit dem Vortrag: „Der el

Alle diese Vorträge beginnen um 8 57/62 beginnt Herr Dr. Rifstenpart am

Dienstag einen Zyklus von 5 Vorträgen: „Das Sonnensystem“, mit dem Vortrag: „Der Mond“, um 8 Uhr im großen Vortragsfaal.

Auf der Treptower Sternwarte spriht der Direktor Archenhold morgen, Nachmittags 5 Uhr, : d Verfinsterungen, Abends 7 Uhr über das Thema „Ein Tag auf dem Montag, Abends 9 Uhr, über Weltanshauung und

Himmelskunde. Mit dem großen ganzen nähsten Wobe von Nachmittags 2 Uhr an die „Venus“ und die Sonne, von 5} Uhr der Mond bezw. der .Saturna* beobagttet.

Bots riotismus* m Der SOP

Kaiser un

für heute angekündigte wud mus u reitag, den 13. Df-

enden auf

nationalen

edy, sind noch zwei Kaufleute offen. Bewerbungen

In der

Sammlung der Mittel Be n der

Mitteilungen

Beitra vierten

geleistet. Vèêan dem nächsten

zur Verfügung stehen, und es

beim Schaaff- S zu

esultate.

erklärte, die von Marmorek habe

Am G. N seinen bereits an-

selben

Vorshl a s

am Donnerstag | lich in Berlin.

Vortrag: „Das Wissen vom

rishe Spannungszuftand“. Uhr. Auf der Sternwarte

über die Sonne und ihre

Fernrohr werden während der Staates.

fremden trachten,

arburg (Elbe), Montag, v gd

S({lauchabteilung übergriff. man, retten zu können. werden aufgegeben.

auf Deutsh- erren apitel Pinner Bremen, 7. Oktober. Norddeich der Deuts

Stiffbrüchiger telegraphiert :

Wien, 6. Oktober. Hamburger

hause empfangen.

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern- haus. 208. Abonnementsvorstellung. Der Roland von Berlin. Oper in 4 Akten. Dichtung und Musik, unter Benußung des gleihnamigen Romans von Wilibald Alexis von R. Leoncavallo. Deutsch von Georg Droescher. Musikalishe Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Muck. Regie: Herr Oberregifseur Droesher. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 131. Abonnementsvorstellung. Der Schwur der Treue. Lustspiel in 3 Aufzügen von Osfar Blumenthal. Regie: Herr Regifseur Keßler. Anfang 7# Uhr.

Neues Overnthbeater. 43. Vorstellung. Die Räuber. Ein Schauspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von “f 0A Regie: Herr Oberregisseur Grube. Anfang

f:

Montag: Opernhaus. 209. Abonnementsvorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy, nah einer Novelle des Proëper Merimée. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Regisseur Braunschweig. Ballett: Herr Ballett- meister Graeb. Anfang Uhr.

Schauspielhaus. 132. Abonnementsvorstellung. Prinz Friedrich von Somburg. Schauspiel in 5 Aufzügen von Heinrih von Kleist. Regie: Herr Regisseur Herßer. Anfang 7} Uhr.

Opernhaus. Dienstag : Die Walküre. Anfang 7 Ubr. Mittwoch: Neu einstudiert: Siegfried. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Die Heirat wider Willen. Freitag: Manon. Sonnabend: C08i fan tutte. Sonntag: Siegfried. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. Dienstag: Der Schwur der Treue. Mittwoh: Der Schwur der Treue. Donnerstag: Göß vou Berlichingen. Anfang 7 Uhr. Freitag: Der Schwur der Treue. Sonn- E: Macbeth. Sonntag: Der Schwur der

reue.

Neues Operntheater. Sonntag : Othello.

Deutsches Theater. Freitag, den 13. Oktober : Eröffrung8vorstelung. Zum ersten Male: Das Käthcheu vonx Heilbroun.

Berliner Theater. Donnerstag, den 12: Ok-

tober: Eröffnungsvorstellung. Andalofia. Dra- matishes Gedicht in 5 Akten von Florian Gndli.

Vorverkauf täglih von 10 bis 2 Uhr.

Lessingtheater. Sonntag, Nahhmittags 3 Uhr: Roseumoutag. Abends 8 Uhr: Steia unter

Steinen. Montag, Abends 8 Uhr: Stein unter Steinen.

Dienstag, Abends §8 Uhr: Beniguens Erlebnis. Sanneles Himmelfahrt.

Schillertheater. @. (Wallnertheater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der Traum ein Leben. Dramatishes Märchen in 4 Aufzügen von Franz; Grillparzer. Abends 8 Uhr: Flahsmann als Erzieher. Komödie in 3 Aufzügen von Otto

Ernst. Montag, Abends 8 Uhr: Flachsmann als Er-

zieher. Dienstag, Abends 8 Uhr: Der Traum ein Leben.

N. (FriedrihWilhelmstädtishes Theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die Ehre. Schau- spiel in 4 Akten von rmann Sudermann. Abends 8 Uhr: Zum Einsiedler. Lustspiel in 1 Aufzuge von Benno Jacobson. Hierauf: Augen rechts! Komödie in 3 Akten von Jon Lehmann.

Montag, Abends 8 Uhr: Zum Einfiedler. Hierauf: Augen rechts!

E aas ends 8 Uhr: Flachsmaun als Er- zieher.

Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kanistraße 12.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Undine. Abends 74 Uhr: Der Operuball.

Montag : Der Opernball.

Dienstag (4. Vorstellung im ment): Die Regimeutstochter.

Miitwoch: Die lustigeu Weiber von Windsor.

Donnerstag: Der Zigeunerbaron.

Freitag (4. Vorstellung im Freitags-Abonnemeni) : Der Operuball.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Bei kleinen Preisen: Nathan der Weise. Abends 74 Uhr: Zum ersten Male: Die Zauberflöte.

Dienstags3-Abonne-

Neues Theater. Sonntag: Eiu Sommer-

uachtêtraum. Anfang 74 Uhr. Montag und folgende Tage: Ein Sommer-

uachtêtraum.

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonn- tag, Nachmittags 3 Uhr : Das Lumpengefindel. Abends 8 Ubr: Jahrmarkt in Pulsnitz.

Montag: Der Familientag.

7. Oktober. (W. T. B.) Heute naht um 1 Uhr brach in der Ballabteilung der Vereinigten Gummi- waren-Fabriken Harburg-Wien ein Brand aus, der auf die Die gefährdete Galalithabteilung bofft Die beiden anderen Abteilungen der Fabrik

(W. T. B.) Die Rettungsfstation en Gesellschaft Am 6. Oktober von der hier ge- strandeten holländischen Tjalk „Hoop op t Boerwing, mit Steinen von Delfzyl na Norddeich bestimmt, drei Personen durch das Rettungsboot der Station gerettet.

(W. T. B.) d Lehrergesangvereins wurden beute im Na An dem Empfange nahmen auch der deutsche

die Geißel indem er unter

noch Casimir als Symbol der

zur Rettung

Zegen *, Kapitän | ertrunken.

Die Mitglieder des Rats

Dienstag: Der Familieutag.

Mittwoch: Jahrmarkt in Pulsnitz. Donnerstag : Der Familientag.

Freitag: Der Familientag.

Sonnabend: Zum ersten Male: Der Herr Haus-

hofmeifter.

Residenztheater. (Direktion: Richard Alexander.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Seine Kammer- zofe. Abends 8 Uhr: Die Höhle des Löwen. Schwank in 3 Akten von M. Hennequin und P. Bilhaud.

Montag und folgende Tage: Die Höhle des Löwen. E

Thaliatheater. (Dresdener Straße 72/73.) Direktion: Kren und Schönfeld. Sonntag, Nach- mittags 34 Uhr: Charleys Tante. (Guido Thielscher in der Hauptrolle.) Abends 8 Uhr: Bis früh um Fünfe! Schwank mit Gesang in 3 Akten von Jean Kren und Arthur Lippschiß.

Musik von Paul Lincke. Montag und folgende Tage: Bis früh um

Fünfe !

Bentraltheater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: halben Preisen: Die Geisha. Abends 74 Ubr (in erster Beseßung): Zur indischeu Witwe. Operette in 3 Akten von J. Schnitzer und Sieamund Schlesinger. Musik von Oskar Straus.

Montag und folgende Tage: Zur iudischen Witwe.

Mittwoch, den 11. Oktober, Nahmittags 4x Uhr: Bei halben Preisen: Kindervorstellung. Priu- gesichen Goldtraut. (Jeder Erwachsene für ein

ind einen freien Extraplagy.)

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Klasfiker- vorftellung: Fauft. (Erfter Teil.)

Trianontheater. (Georgenstraße, nahe Bahnhof Friedrichstraße.) Sonntag, Nahmittags: Das Ende der Liebe. Abends 8 Uhr: Madame Torera. (Madame L'’ordonnance.) Schwank in 3 Aften von Jules Chancel. Deutsch von Max Schönau.

Montag und folgende Tage: Madame Torera.

Pirkus Albert Schumann. Sonntag, Nah- mittags 34 Uhr und Abends 7} Uhr: Zwei große auferordeutliche Galavorstellungen. Nach- mittags auf allen Pläßen ohne Ausnahme ein Kind frei. Jedes weitere Kind unter 10 Jahren halbe L (außer Galerie), Abends edo volle Preise.

beiden Vorstellungen, Nachmittags und Abends:

Seiner Majestät dem Dank der Versammlun durch Entsendung amtl er Vertreter Deutschlands für die Arbeiten des Kongresses bekundet habe.

¡weiten Abtetlung spr Weintraud - Wiesbaden über die Anwendung en des Gehirns bei gewissen Fällen von Tuberkulose, dritten über die bteilung wurde einstimmig ein Antrag augennenen, in dem dem Wunsche Ausdruck hörden das Recht zustehen fo verfahren zu beseitigen. Gestern Hag Beg sprachen in der Unter- abteilung für Therapeutik mehrere Ne der Tuberkulose mit Antituberkuloseserum. Mar morek- Oest beshrieb die mit seinem Serum,

Levin - Stockholm, weden, Norwegen und Finnland zur Anwendung gebracht hat,

kfulose neue Wege geöffnet. S Sinne und au mehrere shweizer und englische Aerzte stellten fest, daß sie mit dem Serum gute Erfolge erzielt hätten.

Die Internationale Tuberkulosevereinigung ernannte ränkels zu korrespondierenden Mitgliedern eris - Göttingen, Brauer - Marburg, Kossel - Gießen, sowie Hoffa, Ravené,

Venn, Lassfar,

Tuberkulosekongresfes hat dem Präsidenten Roo Ausdruck seiner ehrerbietigen und herzlich \y hen dem Hinzufügen übermittelt, das Bureau werde olüdlih fein, wenn die: Vereinigten Staaten ein zweites Mal als ei für Beratungen über ein Werk des Friedens und

brüderung gewählt würden.

Die Mitglieder des Tuberkulosekongrefses wohnten am geftrigen Abend einem großen j e Bs des Kongresses, bei.

ourgeois, Casimier Périer sowie 375 Kongreßmitglieder waren zugegen, der Präsident der Republik hatte si vertreten lassen. von Berlinünd vonSchröôtt er-Wien hielten deutsche Ansprachen, Bac elli trank auf das ewige Glück und Gedeihen des lateinishen landes Frankrei. dem Einvernehmen

Es ist, fügte er binzu, jeßt flargestellt, daß die Staaten die das sozialer Heilmittel bedarf; die bekämpfen ; sind, darf man in der Wahl der Mittel niht zögern.

Nationen zur Bekämpfung menschliher Leiden trank. P érier und der Minister Ruau, Völkerverbrüderung begrüßte und auf das Wohl der

fremden’ Staatshäupter trank.

Kopenhagen, 6. Oktober. (W. T. B.) ‘Laut Meldung aus

Reykjavik ist am gekentert und die garze, aus 11 Personen bestehende Besaßung

er Graf von Wedel und der deutsche Konsul Vivenot teil. germeister Lueger begrüßte die Sänger in nr

die in einem Hoh auf Ihre Majestäten den hen den Kaiser Franz Joseph ausklang. Hierauf wurden noch zahlreiche herzlihe Ansprachen gewechselt.

Paris, 7. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident des Inter- Tuberkulosekongresses (vgl. Nr. 236 d. Bl) hat

chen Kaiser telegraphisch den

Deuts A er

für das Interesse ausgedrückt, das

ach gestern vormitta direkten

Abteilun mahte Lennhoff - Berli deu Ben Ferienkolonien. In bés

gegeben wird, daß den öffentlichen Bes , ungesunde Häuser im Gnteignungs-

dner über Oesterrei

das allen an ein spezifisches stellenden Anforderungen entspre{e, erreichten der das um armorek in

ibm damit erreihten Besserungen seien anhaltend; mit seinem Serum. dem Kampfe gegen die Tuber- chwar ÿ-Gleiwiß äußerte fich in dem-

von Glasenapp - Rixdorf,

Benda ‘und Lennhoff, sämt- des Internationalen sevelt den athishen Gefühle mit

Lesser, Becher, Das Bureau

umanitärer Ver-

Bankett unter dem Vorsiß Hérards, Der Aerbauminister Ruau, Léon

Ley dens-

teinis Schwester- Léon Bourgeois beglückwünschte ih zu der Vertreter der Wissenshaft und des als soziales Uebel be-

egierungen müssen Leben in Gefahr Er \{loß;, langanhaltendem Beifall auf die Vereinigung der Weiter sprachen der den Kongreß

Tuberkulose

wenn

menschliche

16. September bei Akranes ein Segelboot

(Fortsezung des Amilichen und Nichtamtlichen in der Ersten

und Zweiten Beilage.)

Der Tag des Englischen Derby. Das Leben und Treiben nach dem Original auf das glänzendfste izs¡eniert vom Direkior Albert Schumann. I. Aft: Jm Rennstall des Lord Wheaterdon. 11. Aft: 1) Der Favorit. 2) Das Renuueu. 3) Huldigung des Srtegers. 111. Aft: Auf dem Heimweg. Ferner: In beiden Vorstellungen: Damenluftringkampf: 12 Engländerinnen und Amerikanerinnen. Die phänomenalen Johu und Louis Bollcr mit ihrem noch uie gescheueu Vor- uud Rückwärts-Saltomortale mit dem Zweirad. Das einzig existierende, einen halben Saltomortale schlagende Pferd. Sämt- lihe Spezialitäten, Clowns und Auguste, sowie Direktor Albert Shumanns neueste Monstredrefsuren.

Montag: Galasportvorstellung. Gauz vor- züglihes Programm und Der Tag des Eng- lischen Derby.

O Familiennachrichten.

Verlobt: Margot Freiin von Schimmelmann mit Hrn. Leutnant Ferdinand von Olberg (Charlotten- burg— Darmstadt). Frl. Elfriede von Hausen mit Hrn. Professor Dr. Theodor Vahlen (( wald). prT Ursula von der Decken mit Major Reinhard Frhrn. von Mafsenbah (Ringel- heim—Hannover).

Verehe liht: Hr. Hauptmann Hans Graf Blume thal mit Melanie Gräfin von der Schulenburg (Mainz—Berlin). Hr. Dr. med. Otto Freyet mit Elisabeth Gräfin von Lüttichau (Görliß).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Ritterguts sitzer Vitó (Groß-Iehser bei Kalau N-L.). Hr Leutnant Hans-Curt von Scheven (Posen). i eni A aan Rittmeister von Bran

nigsberg 1. Pr.).

Gestorben: Hr. Hauptmann Siegfried von Unget (Berlin). S r. Clara von Hertell, geb. vot

Zanthier (Rostock).

E J

Verantwortlicher Redakteur: Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Drudck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlag® Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen

(einschließlich Börsen-Beilage), und die offizielle Gewinuliste der Geldlotterit

zu Zwecken der deutschen Schuÿs

Erste Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

M 237. Amtlsiches.

Königreich Preußen.

Wegeordnung für die Provinz Westpreußen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit ANISMUng der beiden Häuser des Landtages der Monarchie für die Provinz Westpreußen, was folgt:

Erster Titel. Von den öffentlichen Wegen im allgemeinen.

8 1. Das gegenwärtige Gesetz betrifft, abgesehen von den in den

und 50 enthaltenen Bestimmungen, die öffentlißhen Wege. Auf Kunststraßen (Artikel TI11, § 12 d:5 Geseßes vom 20. Juni 1887, Geseßsamml. S. 301), auf Leinpfade, auf die nah den Deichordnungen und Deichstatuten zugleih als Verkehrswege dienenden Deiche und Dämme und auf Brücken und Fähren über die schiffbaren Teile von Gewässern, soweit sie nicht nah der Bestimmung der Beteiligten Bestandteile der Wege sind, findet G keine Anwendung.

Oeffentlihe Wege sind solhe, welWe zu allgemeinem Gebrauche dienen und diesem nicht kraft Privatrehts zogen werden Tae

Beschränkungen des allgemeinen Gebrauhs nah der Eigenschaft der Wege als Fahr-, Reit-, Nadfahr- oder Fußwege oder nach ihrer besonderen Bestimmung als Mühlen-, Kirchen-, Schul-, Waldzufuhr- wer s dergleihen heben ihre Eigenschaft als öôffentlihe Wege nicht auf.

& 3. :

__ Dadurch, daß Wege als Kcoppel-, Feld-, Holzwege und derglei einer Mehrheit (Genoffenschaft, Interefsentenschaft usw.) sehen, f A der feld-, flur- oder forstpolizeilihen Aufsicht unterliegen, wird für sie die Eigenschaft als öffentliche Diale nis begründet.

Fahrwege dürfen von jedermann zum Gehen, Reiten, Radfahren Fahren und zum Vießtreiben, Radfahrwege nur zum Rerfahren! A wege, unbeschadet privatrechtliher Befugnisse zu einer anderweiten Be- nußung, nur zum Gehen benußt werden.

Dauernde Beschränkungen der Benußung der Wege können im Interesse der Sicherheit des Verkehrs auf den Wegen und ihrer baulichen Unterhaltung durch Polizeiverordnung angeordnet werden. rj find tunlichst durch Warnungsêtafeln zur öffentlihen Kenntnis zu ringen.

S 5, L Als Zubehörungen der Wege ‘gelten alle zur Vollständigkeit, zum Schuß und zur Sicherheit der Wegeanlage und ihrer Benußung nôtigen Anstalten und Vorrichtungen, namentlich Brücken und Fähren über die niht s{iffbaren Teile von Gewäfsern, Furten, Durchläfse, Gräben, _ Entwässerungsanstalten, Böschungen, Baumvyflanzungen, E Ba att, e i A und dergleihen sowie ur Verhütung oder Beseitigung nachteiliger Folgen ge- anlage erforderlihen M ocriBlunaan: 9 R A E E

6

Der Wegebaupflihtige hat die Ausführung und die Veränderung der von den zuständigen Behörden festgestellten Bahnübergänge, Brüdcken, Durch!ässe und Drainagen innerhalb des W-egegebietes zu gestatten. Vor Feststellung des Planes hat die Anhörung der Wege- polizeibehörde und des Wegebaupflihtigen zu erfolgen.

Die Wegepolizeibehörde kann im Falle des öffentlichen Interesses genehmigen, daß die Ausführung derartiger Anlagzn durch die Fest- seßung der Entschädigung nit aufgehalten werde. Eine Entschä- digung ist in allen Fällen nur fo weit zu gewähren, als dur die An- Iagen cinz2 Erschwerung der Wegebaulast oder eine Beeinträchtigung der Nuzungen veranlaßt wird.

Steht die Nugzung eines Weges oder seiner Zubehörungen einem anderen als dem Wegebaupflichtigen zu, so finden die vorstehenden Belt ingen gleichfalls Ueea

ie Anlage anderweitiger Anstalten innerhalb des Wegegebietes welche nicht durch befondere ¡Sbepe vorgesehen sind, e iat neben der Genehmigung der Wegepolizeibehörde die Zustimmung des Wegekbau- pflichtigen und darf vorher nicht ausgeführt werden. Wird die Zustimmung versagt, so kann sie durch Beschluß des Kreisausshusses, und wenn eine Stadt mit mehr als 10000 Einwohnern, ein Kreis oder die Provinz dabei beteiligt sind, durch Beschluß des Bezirksaus\{chus}ses ergänzt werden. Eine solche Ergänzung kann nur erfolgen, wenn der Unternehmer bereit und imstande ift, den Wegebaupflichtigen für die ihm durch die Anlage erwahsende Ershwerung der Unterhaltungs- pflicht oder Beeinirächtigung der L huynngen zu entschädigen.

__ Die an Wegen oder ihren Zubehörungen bestehenden privatrecht- lien Nußungs- oder sonstigen Rechte Driter müssen n edi pflichtigen auf sein Verlangen, soweit dies im Interesse des öffent- lichen Verkehrs oder zu einer ordnungsmäßigen Wegeunterhaltung er- forderlih ist, gegen Entshädigung abgetreten werden. Bei Bemessung der Entschädigung sind die Lasten, welhe dem Berechtigten oblagen, on Ie. “its der Nuzungs- oder fonstigen Rehte in Abrehnung 1 o _ Ueber die Notwendigkeit der Abtretung solher Privatrehte be- Wließt, ioweis E ns nRE mene 9 10 000 in e ndgemeinden als Wegebaupflichtige in Betracht kommen, d , aus\chuß, im übrigen der Bezirkéauss{chuß. ° Es 8

_ Die Festseßung der Entschädigung (§§ 6 und 7) erfolgt mange

gütliher Einigung dur die Beschlußbehörde 6 Abs. L 7 Ab}, 5

nah vollständiger S erung mit den Parteien und, soweit dies

erforderlih, sachverständiger bsGtgung Gegen den Beschluß steht

U Monaten nach der Zustellung beiden Teilen der Nechts- en.

Die bei der Reguli de Berl W

ei der Regulierung oder Verlegung von Wegen entbehrli werdenden Teile der alten Wege fallen, soweit niht einem Drittes Eigentums- oder Nußungsrehte daran zustehen, oder der alte Weg den einzigen Zufuhrweg zu den angrenzenden Grundstücken bildet, dem- lenigen als Eigentum ju, auf dessen Kosten die neue Wegeanlage aus- geführt wird. Sie sollen, soweit sie niht zu Zwecken des Wegebaues ebraucht werden, den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zur ebernahme für den Taxwert angeboten werden.

Zweiter Titel.

Von der Wegebaulaft. I. Im allgemeinen.

i 8 10. : _ Die Wegebaulast begreift, vorbehaltlih der näheren Bestimmungen dieses Gesetzes, die öffentlih-rechtlihe Verbindlichkeit in ih: 9 1) die Wege P egen, zu verlegen und einzuziehen; 2) die Wege dem Verkehrsbedürfnis entsprehend zu unterhalten, zu verbreitern und zu verbessern ; 3) Verkehrshindernisse auf den Wegen zu beseitigen ; H 4) die durch Anlegung, Verbreiterung, Verbesserung, Verlegung us Einziehung von Wegen sowie durch Umwandlung von Privat. egen in öffentliche, geseßlich begründete Entshädigung zu gewähren.

Berlin, Sonnabend den 7. Oktober

11. Die Wegebaul leiher Wei A : behörungen eo Wene erstreckt ÄÓ in gleihe eise auf die Zu

: 8 12. Die Wegebaulast begreift nit in sh 1) die Anlegung und Unterhaltung von Anstalten und Vor- rihtungen, welche einem der Wegeanlage fremden Zweck dienen; 2) die Beleuchtung der Wege; __ 3) innerhalb der Städte und ländlichen Ortschaften die SYnee- -räumung und die Reinigung der Straßen und Pläße.

Die im § 12 unter 1 erwähnten Anstalten und Vorricht unterstehen in wegepolizeiliher Beziehung der E a epoli tei bgte cit

II. Bezüglich der Provinzial-, Kreis- und Gemeindewege.

8 14.

Die Wege sind vorbehaltlich der Bestimmungen in 88 24 fl

entweder Provinzialwege oder Cre oder A eiidewvege as _ Provinzial- oder Kreiswege sind diejenigen, in Ansehung der die Wegebaulast von dem Provinzial- oder Kreisverbande Bctnouie ist oder ihm auf Grund einer geseßlihen Bestimmung obliegt.

Als übernommen im Sinne des vorstehenden Absatzes gilt die Wegebaulast insbesondere hinfichtlih derjenigen Wege, welche aus der staatlihen Unterhaltung vzrtragsmäßig dauernd in die Unterhaltung eines der vorgenannten Kommunalverbände übergegangen sind.

8 16. Für die Provinzial- und Kreiswege sind Verzeichnisse an i und auf dem laufenden zu erhalten. Ae Es Die Verzeihnisse und ihre Abänderungen und Ergänzungen sind Ot Beit und s Aan bean P oden. ie Verzeichnisse begründen vorbe 1h) des Gegenbeweises di Vermutung für die Richtigkeit ihres SUPEA: Aen ERES E

Die Wegebaulast in Ansehung der Gemeindewege liegt vor- behaltlih der Bestimmung im § 21 derjenigen Seigeinde i dur deren Bezirk diese Wege führen. Die Bestimmung des § 15 Abs. 2 findet auf Gemeindewege entsprehende Anwendung. Die Heranziehung der Gemeindeangehörigen erfolgt nah den für Kommunalabgaben Se ae baulaf G

ie Verteilung der Wegebaulast na örtlih begrenzten Wege- strecken ift vorbehaltlih der Bestimmungen im S 18 ieses Gesetzes und im § 15 des Gesetzes, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Pläßen in Städten und ländlihen Ortschaften, vom 2. Juli 1875 (Geseßsamml. A 561) unzulässig.

Die Bürgersteige in den Städten und Fußwege zur Seite Fahrstraßen innerhalb des Ortsberings ländlicher Ortschaften find a den Gemeinden anzulegen, zu verbessern und zu unterhalten, sofern niht ein anderer rechtlich dazu verpflichtet ist. Durch Orts\tatut kann diese Verpflihtung den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke guicrlegt werden. Observanzen dieses Inhalts werden aufrecht er-

S 19.

_ Soweit ein Gemeindeweg die Grenze zwischen verschiedenen Ge- meinten bildet, liegt die Wegebaulast diesen gemeinshaftlih zu gleichen au L ut BAE be Ut Male längs der einen Seite

z nläuft. Dasfelbe gilt in Ansehunz der Brück Durchlässe, welhe auf der Grenze liegen. [Muna M Ueber die Regelung der gemeinshaftlihen Unterhaltung derartiger Grenzwege, Grenzbrüdcken oder Grenzdurhlässe ift eine Vereinbarung unter den Beteiligten zu treffen. Die Vereinbarung bedarf der Be- stätigung des Kreitausshusses oder, soweit eine Stadt beteiligt ist, des D n Ermangelung einer Verständigung unter den Beteiligten, oder es iltane Lund e Ota eg versagt is wird die rterhaltung na nbhôrung der Beteiligten von dem Kreis- ode Bezirksaus\chusse geregelt. y _ DiiGiO 8 20.

Gemeinden fönnen mit nachbarlich belegenen Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung der Wegebaulaft nah den Bestimmungen des Litel TV der Landgemeindeordnung für die fieben östlihen Provinzen der Monarchie vom 3. Juli 1891 (Geseßsamml. S. 233 flg.) zu Wegeverbänden verbunden werden.

_ Auf bereits bestehende Wegeverbände finden diese Bestimmungen fortan finngemäß Anwendung.

M

Gemeinden können au zur Teilnahme an der Wegebaulast bin- sihtlid außerhalb ihres Gemeindebezirks belegener n herangezogen werden, soweit diese Wege überwiegend ihrem Verkehrê-

e i s 2 iecüber sowie über die Verteilung der Wegebaulast beschließt in Ermangelung gütliher Vereinbarung der Kreisausschuß, akg eine Stadt mit mehr als 10000 Einwohnern beteiligt ist, der Bezirks-

aus\{chuß. g 98

Durch Vereinbarung der Beteiligten können Provinzialwege in die Klasse der Kreis- oder Gemeindewege, Kreiswege in die Klafse der C E vetseut en. bebe r A bedarf der Ge- nehmigung der egebaupolizeibehörde und erforderlihenfalls Kommunalaufsihtsbehörde. | E E

8 23.

Ueber die Beschaffenheit, in welher die Gemeindewege und deren Zubehörungen anzulegen und zu unterhalten sind, können durch Regle- ment für den ganzen Kreis oder füc einzelne Kreisteile Bestimmungen getroffen werden. Die §8 20 und 116 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 (Geseßsamml. S. 179) finden Mga Zen ang. find Vors 6

n dem Reglement sind Vorschriften über die Einri Wege aufzustellen, A: der

III. Bezüglih der Wege, deren Unterhalt f besonderem döffentlih-rechtlihen Titel, TlEbefondere auf Hebeberechtigung, beruht.

8 24.

Wege, bezüglih deren die Wegebaulast 10) auch na Inkrafttreten dieses Geseßes niht der Provinz, dén Sre M Gemeinde, sondern einem auf Grund besonderen Titels Verpflichteten obliegt (§827, 41, 42), sind zu unterhalten wie die Gemeindewege. Die etwa erlassenen Reglements 23) finden auf sie Anwendung.

Dasselbe gilt sinngemäß für Zubehörungen von Wegen 5) mit der Maßgabe, daß sie, sofern fie im Zuge von Provinzial- oder Kreis- wegen liegen, zu behandeln sind, Ae diese.

5.

Der auf Grund besonderen Titels ohne Hebeberehtigun Verpflichtete kann seine Verpflichtung durch Zablung an aba Geldrente an den gefeßlich Verpflichteten ablôsen. Ingleichen kann der gesezlih Verpflichtete die Ablösung der auf besonderem Titel be- ruhenden Verpflihtung verlangen. Die Höhe der Geldrente ist nah tig Maße der Unterhaltungslast, welche der besondere Titel bedingt, zu bemeffen.

Der Verpflihhtete kann jederzeit durch einmali fünfundzwanzigfahen Betrages der Geldrente von E Ra et

1905.

Zahlung ih befreien. Neben dieser Ablösungs ist di nicht fällige Rente nach Verhältnis der seit But P zUliakcige termine verflossenen Zeit zu zahlen. Hinfihhtlih des blôfungs- verfahrens finden die §8§ 28 und 33 Anwendung. /

26

: S 26. Gerät ein auf Grund besonderen Titels ohne Hebeb i 27) Verpflichteter in Vermögensverfall und geht N Verpflichtung s auf einen leistungsfähigen Dritten über, so tritt die Wegebaulast N gus den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten S 27

__ Wenn für die Benußung von Wegen oder deren Zubehö eine Abgabe (Wege-, Pflaster, Damm-, Brücken-, r a agb s gleihen) zu entrihten ift, fo liegt die Baulast an Stelle des nah den Bestimmungen dieses Geseßes sonst Verpflichteten dem Hebungs- berehtigten, und zwar, soweit niht bei Verleihung des Hebungsrechts abweihende Bestimmungen getroffen sind, in dem nah Maßgabe dieses Gesetzes zu bestimmenden Umfange ob.

Genügen die Verkehréans t (8 27) | n die Verkehr8ansialten 27) in derjenigen Bescha i in welher sie der Hebungsberechtigte nah ben bei Becletg ebel PNngteis getroffenen Bestimmungen zu unterhalten verpflichtet ist, niht den nah diesem Gesetze zu stellenden Anforderungen, und erklärt sich der Hebungsberehtigte niht innerhalb der von der Weges polizeibehörde gestellten Frist bereit, fie diesen Anforderungen ent- \prechend zu verändern und zu unterhalten, so tritt die Wegebaulast des nah den Bestimmungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten ein.

Der Hebungsberechtigte ist in diesem Falle verpflichtet, die Ver- kebrsanftalten jenem Verpflihteten zu Eigentum abzutreten. Dem Hebungsberechtigten steht für den ihm aus der hiermit verbundenen Aufhebung des Hebungsrechts erwachsenden Verlust in den Grenzen und nah Maßgabe ‘der Verordnung vom 16. Juni 1838, die Kom- munikationsabgaben betreffend (Geseßsamml. S. 353 flg.), eine Ent- s{ädigung zu. Diese ist von dem in die Unterhaltung eintretenden Wegebaupflihtigen zu leisten und wird nah Maßgabe der genannten Verordnung mit den nachfolgenden Abweichungen festgestellt.

__ Der Entschädigungspflichtige ist gleih dem Hebungsberechtigten bei dem Verfahren zuzuziehen und mit seinen Erklärungen zu Hören. Von den zuzuziehenden beiden Sachverständigen wird je einer von den Hebungsberehtigten und dem Entschädigungspflichtigen ernannt. Bei s A i eber Met und der Unterhaltungs- und Her- ellungéfosten wird der der äßung vorausgzga! fünfzehnjährig Zeitraum zu Grunde gelegt. E A IIEYnIR Grie

S 29.

Geraten derartige Verkehrsanstalten wegen Unvermögens Hebungsberechtigten in Verfall und kann ihre vorsriftsmäßige fte: haltung niht durch Uebernahme feitens eines [eistungsfähigen Dritten oder durch Besclaglegung auf die Erträge sicher gestellt werden, fo kann dem Hebungsberechtigten feine Berechtigung entzogen und können die Anstalten nebst allen Zubehörungen dem nah den Bestimmungen dieses Gesetzes sonjt Verpflichteten zur Unterhaltung überwiesen werden. E Entschädigung an den Hebungsberehtigten wird nicht

S 30.

Vebersteigen die Abgaben, welche für die Benußung von We oder deren Zubehörungen zu. entrihten sind 27), vie Üntéthältungs- und I T U einschließlich der landesüblihen Zinsen S I S 0 E a 4 Antrag des nah den Be-

ungen dieses Gesetzes sonst Verpflichteten auf ei i entsprechenden Betrag j ermäßigen f einen diefen Kosten L enfo sind diese Abgaben auf den Antrag des nah de - stimmungen dieses Gesetzes fonst Verpflichteten abzulösen. zar

A Für den infolge einer folhen Ermäßigung oder Ablösung teil- weise oder ganz fortfallenden Betrag der Hebungen steht dem Hebungs- berehtigten cine von dem Antragsteller zu leistende und nah den Be- stimmungen des § 28 festzustellende Entschädigung zu.

S 31

S . Auch dem Hebungsbere{htigten steht das Recht zu, die Aufhebung der mit dem Hebungsrechte verbundenen Baulast und deren Ueber- nahme feitens des nach den Bestimmungen dieses Gesetzes sont Ver- pflihteten zu verlangen, wenn er bereit und imstande ist, diefen für ten pas A L Hebungsrechts etwa hinau8gehenden Betrag er Baulaft zu entshädigen und wenn er auf das Hebun i Entschädigung verziŸhtet. S Ee S 32.

___In den Fällen der §§ 28, 29 und 31 kann das Hebungsreht, jedoch nur in einem den durchschnittlichen Kosten der Unterhaltung und Wiederherstellung der Verkehrsanstalten entsprehenden Betrage r 2A neuen Träger der Wegebaulast auf sein Ansuchen übertragen erden. S 33.

Ueber die Verpflichtung zur Abtretung von Verkehreanstalte 28), über die Ermäßigung und Ablösung der Abgaben und die vis Hebungsberetigten zu gewährende Entschädigung (§§ 28 und 30) fowie über die Uebertragung der Baulast 31) und des Hebungs- ree 32) Melen ry Le de C U ___ Gegen den auf die Höhe der Entshädigung bezüglihen Beschluß steht sowobl dem Hebungéberehtigten, als ea Entiaviaaus pflihtigen binnen drei Monaten nach der Zustellung der Rechts- weg ofen.

_ UPeber die Entziehung der Hebungsberetigun 29 tbei auf Klage der Wegepolizeibehörde der L E L

Dritter Titel.

Von der Verpflihtung Dritter in bezug auf den Wegebau.

8 34.

Derjenige, deffsen Grundeigentum zum Zwedcke ‘der Regulierung oder Verlegung eines Weges entzogen oder beschränkt wird, ist be- rechtigt, die eigentümlihe Üeberlafung der verfügbar bleibenden Teile des alten Weges 9) zu verlangen, wenn fie mit seinem Grund- stück in unmittelbarem Zusammenhange stehen. Er ist verpflichtet solhe Wegeteile auf Verlangen des Wegebaupflichtigen auf die ihm I Ee A Med nas n E in Anrehnung zu

n, wenn fie mit feinem Grundstück a i ehmen, en s uch wirtschaftlich genugßt

S 35.

Darüber, welche Grundeigentümer und in wel Ante zur Uebernahme der Wegeteile verpflichtet oder vam fein anae beshliest nah Anhörung der Beteiligten, soweit Städte mit nicht mehr als 10000 Einwohnern oder Landgemeinden als Wegebau- pflihtige in Betracht kommen, der Kreisaus{chuß, im übrigen der Bezirkéaus\huß. Diese Behörden haben dabei zugleich den Uebker- nahmepreis und die Frist festzusegen, innerhalb welcher die als berehtigt bezeichneten Rene bei Verlust ihrer Befugnis über deren Ausübung sich zu ertlären haben. Gegen diesen Beschluß steht nur demjenigen, welhem der Wert des Grundstücks auf die ihm gebührende Entschädigung angerehnet werden foll, und nur hinsichtlich des Wertes, binnen dret Monaten nah der Zustellung des Beschlusses gelepten Frist diefen die vecikdbar (emorkenes Wrctitie e S s e ügbar L E LOeet wetten, gbar gewordenen Wegeteile niht ander-