Chronuologische 2ebersicht
der in dem
Königlich Preußischen Siaats -Anzeiger
F
vom Januar bis Ende Juni 1860 enthaltenen
Gefese, Verordnungen , Be kanntmachungen 2c.
D ; Iu bal E.
12, März Erkenniniß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung Der Kompetenz-Konflifte, daß Streitigkeiten über die Entrichtung von Kommunal-Abgaben, insbesondere vorx der in einigen Städten eingeführten „Ñaus- stands-Ergänzungssteuer*, zur Entscheidung im Rehtswege nur alsdann geeignet seien, wenn auf Grund eines Vertrages, eines Privilegiums oder der Verjährung die Befreiung von dieser Steuer behauptet wird, der Einwand des Zablungspflichtigen dagegen, daS8 dieselbe in der Fommunal-Verfassung und den darüber ergangenen Gesehen nicht begründet, daß die Ab gabe vou der städtischen Behörde mit Unrecht eingeführt und diese daher zur Erstattung des erhobenen Betrages verpflichtet sei, niht im Nechtswege, Be nur im Wege der Beschwerde bei den vorgeseßterx Verwaltungs-Behörden geltend gemacht wer- en könne
Oesgl., daß über die Gesezmäßigkeit oder Zweckmäßigkeit enes von der Landes-Polizei-Behörde angeord» neten Brückenbaues dér Nechtsweg nicht gestattet, ein Streit unter Privatparteien über die Verpflich- s Me solchen Bau und über den Umfang defsel Ben aber der rihterlichen Entscheidung unteér- S E
Desgl., daß gegen die Einfordérung des Schulgeldes für denx Unterricht an öffentlihen Schulen der Nechts§- weg eben so wie gegen die Einziehung óffentlicer Staats abgaben nur alsdann zulässig, wenn die Be- freiung davon auf Grund eines Vertrages, eines Privilegiums oder der Verjährung behauptet wird, als ein solches Privilegium es aber nicht zu betrachten Fei, wenn dur ein von der Kommunalbehörde I E die Zahlung des Schulgeldes für gewisse Klassen der Schule allgemein aufgehoben worden i
9, Juli Vertrág zwischen dem Königreiche Preußen, dem
, über die Negulirung der Aller und- DUTE. i see in As Aae
4) Bescheid. Beschäftigung und Anstellung jüdischer Lehrer an christlichen
5. September Bescheid. Verpflichtung der auf Kosten des Staats in Semzêtnarien ausgebisdeten Schulamts - Kandidaten, drei Jahre lang in dem betreffenden Regierungsbezirke ein öffenilihes Shulamt zu bekleiden
28 — Erlaß Vertretung des landesherrlichen Patronats, resp. deS Patronat- Baufonds in geiftlihen und Schul-
Bausachen dur die Regierungs-Abtheilungen für das STirchen- und Schulwesen i
1. Oktober Besuchs Ordnung für bié Königliden Musetiuzien ere aa Se e Sat R O
Große Kunst - Ausstellung Jn- und Auslandes. 1800 adi» Bekanntm. Heranziehung der Jnhaber gewerbliche Kirchen- und Schul-Beiträgen Annahme der Zöglinge Behörden
Békanntm, der Einwanderungs-Konimission an Auswanderer, welche in den Hafen Buenos-Ayres anlangen
Bekanntit. wegen Aufhebung der Köhr-Ordnung vom 1. S eptember 1835 für die Provinz Posen
T les yon Dotations - Grundstücken der Pfaxr-, Küfffter- und Schul - Stellen zu entrichtenden Deich- eiträge y
Erlaß. Ressort-Verhältnisse in streitigen ulbau-Sachen mund Beiiräge der Guisherren zu Schulbauten -
Bescheid, daß Kandidaten der Theologie , nah bestandener Prüfung pro licentia concionandi , nit ohne Weiteres zur Leitung bon Privatschulen , iü welchen ein über den Lehrkreis der Elementar - Schulen hinausgehender Unterricht ertheilt- wird, zugelassen werDen fönnen
Additional - Convention zu dem Haùûdels- und Schifffahx §8 - Vertrage Staaten des Deutschen Zoll- und Handelsvereins cinexFeits und Sa j
Allerh. Erlaß. Aenderung. der früher festgestellten Nichturüugslinie für den Chausseebau bon Berent bis zur - Rréisgrenze bei Lamk
Verordn. Regulirung der Aller und Ohre,