1860 / 9 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Lenden , 9. Januar, Nachmittags 3 Uhr. (Wolffs Tel. Bur.) j i s Mexikaner 223.

Consols 95%. proz. Spanier 325. SPT0Z. Een 1094. 4{proz. Russen 97%.

Getreidemarki. Weizen fest, fremder beschränkt, geringere Gerste billiger, Hafer ryhig, Bohnen und Erbsen 1 Schilli Nach hier mit dem Dampfer »Amerika« eingetroffenen aus New- York vom 27. v. M. waren Weehse

wolle und Weizen waren unverändert.

Liverpool, 9. Januar, Mittags 12. Uhr, reise gegen vergangenen Sonn-

Baumwolle: T7000 Ballen Umsatz. abend unverändert.

9, Januar, Nachmittags 3 Uhr. ai m L Die 3proz. eröffnete zu 68,89,

Die Spekulanten waren unentschlossen.

Kel bis 68.40, hob sich, als sich das Gerücht verbreitete, 5 di Trntguets am Börsen-Eingange abgeschafft werden sollen, auf 68.60

und schloss in besserer Haltung zur Notiz.

Sehluss-Course : 3proz. Rente 68.55. 44proz. Rente 96.50. 3proz. Oesterreichische Staats - Eisenbahn- Lombardische Eisenbahin-

1proz. Spanier 325.

Spanier 427, E L Credit mobilier - Actien T62.

Actien 536. Actien 566.

60 Sardinier 847.

Flick und

niedriger. achrichten daselbst flau, Baum-

(Wolffs Tel, Bar.)

herrn von Redwiß. (Wolfs Tel. Bur.)

dass die

ments-Vorftellung.)

Mittwoch, 11. Januar, Flock's Abenteuer. i und 6 Bildern, vom Königlichen Balletmeister P. Taglioni, Musit | vom Königlichen Hoffomponiften Hertel. : ; Mittel-Preise. Im Schauspielhause. (10te Abonnements-Vorstellung ) Philip pine Welser. Historishes Schauspiel in 5 Akten, von Oscar Frei:

Kleine Preise.

Donnerstag, 12. Januar. Der Ball zu Ellerbrunn. theilungen von C. Blum. in 1 Aft, von Kotzebue. Kleine Preise. Im Opernhause.

Königliche Schauspiele.

îm Opernhause. (9te Vorstellung, omisches Zauber-Ballet in 3 Allen

Anfang 7 Uhr.

Im Schauspielhause. (11te Abonne- Lustspiel in 3 Ab-

Vorher: Der Freimaurer.

Keine Vorfiellung.

Außer den, dem Königlich Preußischen Staats - Anzeiger kostenfrei beigefügten noch im Laufe dieses Monats ein Sachregister zu den im Staats-Anzeiger vom 1. Januar bis Ende Dezember ASSD enthaltenen E

Gesezen, Verordnungen und Bekanntmachungen herausgegeben werden. Der Preis desselben is, wie bisher, auf 5 Sgr. festgestellt.

Bestellungen auf dieses Sachregister sowohl als auf die der früheren Jahrgänge nehmen für Berlin die Expedition des Staats- :

halbjährlichen chronologishen Uebersichten wird

Anzeigers, Wilhelmsstraße Nr. 51, außerhalb jedoch nur die Postämter (ohne Preiserhöhung) entgegen.

Oeffentlicher Nnzeiger.

[2164] Subhastations-Patent.

Das den Mübhlenbesißer Ferdinand und Auguste geb. Montau-Beyerschen Ebeleuten ge- hörige Mühlengrundflück Bialken Nr, 31, be- stehend aus

a) 14 Morgen 128 ]Ruthen und 7 [Fuß aan H, fs Mahn. und MWirtbscha t6« gebäuden, und

b) einer Wassermühle, zusammen abgeschäßt auf 21,409 Thlr., soll vor dem Kreisgerichtsrath Ulrich in termino

den 12, April 1860, Vormittags

11 Uber, an ordentlicher Gerichtsftelle Schuldenhalber an den Meistbietenden verkauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in unserer Negistratur, Bureau 1V., einzusehen.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hhpo- thekenbuche nicht ersichtlichen Nealforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben si mit ihrem Anspruche bei Gericht zu melden.

Marienwerder, den 4. September 1859.

Königl. Kreisgericht, 1. Abtheilung.

[2623] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Elbing, den 4. November 1859.

Das unter der Gerichtsbarkeit des Königlichen Kreisgerihts zu Elbing auf der Höhe des Elbingschen Territoriums belegene freie Bürger- ge Kl. Bieland, welches aus sechs Hufen und

5 Morgen culm. Land, theils Waldung, Säe- und Wiesenland nebst Wohn-. und Wirthschafts- Gebäuden besteht, und dessen Besißtitel auf den Namen des Friedrih Wilhelm Louis Krengzlin berichtigt ist, soll s{huldenhalber im Wege der nothwendigen Subhastation

in dem am 11. Juni 1860. auf ordentliher Gerichtsstelle anberaumten Termine durch den Herrn Gerichts - Assessor Lehwann verkauft werden. Die auf 14,704 Thlr. 18 Sgr. ausgefallene Taxe so wie der neueste Hypotheken - Schein können in unserer Negisträtur eingesehen werden. Besondere Be- dingungen sind nicht gestellt. u dem Lici- tations - Termine werden hierdüurch besonders vorgeladen: der Ulrich von Kabhlden, die Henriette Jahnz und die Nosalie Jahnz.

_ Gläubiger, welche wegen einer aus dem

ypothekenbuche nit ersihtlihen Realforderung hre Befriedigung aus dem zu subhastirenden Srundstüde nachsuchGen wollen, haben fich bei

Subhaftations-Gericht zu melden,

[2866] Nothwendiger Verkau f. Königl. Kreisgericht zu Elbing, den 3. Dezember 1859.

Das dem Kaufmann Jakob Benjamin Rundt gehörige, hierselbst sub Nr. 464 A. I. der Hy- potheken-Bezeihnung in der Brükstraße belegene Wohnhaus, wozu 1 Erbe Büragerland gehört, zusammen avogeschäßt auf 5936 Thlr. 15 Sgr. 4 Pf., zufolge der nebst Hypothekenschein in der Negistratur des Ul, Büreau's einzusehenden Tare, soll

am 23, Juni 1860, Vormittags von

11 Uhr ab, an ordentlicher Gerichtsftelle durch den Herrn Kreisgerichtsrath Keßner subhastirt werden.

Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche niht ersichtlichen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihre Ansprüche bei dem Subhastationsgericht an- zumelden.

[2163] Nothwendiger Verkauf. Dàs im Sqchubiner Kreise Mathaeus von .Karlowski gehörige Nittergut Klein - Slupowvo , bestehend aus 1453 Morgen 122 Quadratrutben Areal, und abgeschäßt auf 25,014 Thlr. 25 Sgr., zufolge der nebst Hypo- thekenschein einzusehenden Taxe, soll am 2. April 1860, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Ge- rihtsstelle meistbietend verkauft werden. Gläubiger, welche wegen einer aus dem Hy- pothekenbuche nicht erfichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben ihren Anspruch bei uns anzumelden. Schubin, den 29. August 1859. Königliches Kreis - Gericht, Erste Abtheilung.

[2150] Subhastations-Patent.

Dex dem Gutsbesißer Albert von Manteuffel gehörige, auf hiesiger Feldmark gelegene Land- plan -von 166 Morgen 68 []Ruthen Preußisch, abgeshägt auf 5050 Thlr., zufolge der in un- serem Büreau einzusebenden Taxe, soll den 29, März k. J, Vormittags 10 Uhr, an orMntlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt werden, Alle unbekannten Realprätendenten werden aufgefordert , fich bei Vermeidung der Oden spätestens in diesem Termine zu melden.

Gläubiger, "welche wegen einer’ aus dem Hy-

pothekenbuche nicht erfichtlihen Realforderung aus den Kaufgeldern Befriedigung suchen, haben

belegene, dem -

fih mit ihren Ansprüchen bei dem Gericht zu melden. | L Hammerstein, den 8. September 1859. Königliche Kreis-Gerichts-Kommisfion.

[69] Bekanntmachung

des Termins zur Verhandlung und Beschluß- F

fassung über den Akkord,

(Formular 11 der Jnstr. vom 6. August 1855.)

Jn dem Konkurse über das Vermögen des F Handelsmanns Gumpel Hahn zu Rybnik if zur F Verhandlung und Beschlußfassung über einen F

Akkord Termin auf den 24. Januar 1860, Vormittags 14 UbY,

vor dem unterzeihneten Kommissar im Sizungs- F anberaumt F

Zimmer unseres Geschäftslokales worden.

Die Betheiligten Bemerken in Kenntniß gefeßt,

gestellten Forderungen

Akkord berechtigen. Nybnik, den 5. Januar 1860. KBbnigliches Kreisgericht. Der Kommissar des Konkurses.

[2933]

In dem Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Franz Nohr zu- Eisleben ift zur An- meldung der Forderungen der Konkursgläubiger

noch eine zweite Frist bis - zum 1. Februar F

1860 einschließlich festgeseßt worden. Die Gläubiger, welche ißre Ansprüche noch nicht angemeldet haben, werden aufgefordert , diesel- ben, sie mögen bereits rechtshängig sein oder niht, mit dem dafür verlangten Vorrecht bis zu dem gedachten Tage bei uns schriftlich oder zu Protokoll anzumelden.

Der Termin zur Prüfung aller in der Zeit

vom 23. November 1859 bis zum Ablauf der F

zweiten Frist angemeldeten A ift auf den 16. Februar 1860, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kommissar, Herr Kreisrichter Günther, im Fron Sitzungs saale Nr. 16 anberaumt, und werden zum Erscheinen in diesem Termine die

sämmtlichen Gläubiger aufgefordert, welche ihre F Forderungen innerhalb ‘einer der Fristen ange-

meldet haben, Wer seine Anmeldung \chriftlich einreicht, ha

Lustspiel F

werden hiervon mit dem F daß alle fest: M der Konfursgläubiger, F soweit für dieselben weder ein Vorrecht, noch F ein Hypothekenrecht, Pfandreht oder anderes F Absonderungérecht in Anspruch genommen wird, F zur Theilnahme an der Beschlußfassung über den F

eine Abschrift derselben und ihrer Anlagen bei- ufügen. G Siber Gläubiger, welher nicht in unserm Amtsbezirke seinen Wohnfiß hat, muß bei der Anmeldung seiner pes einen am biefigen Orte wohnhaften oder zur Praxis bei uns be- rechtigten auswärtigen Bevollmächtigten bestellen und zu den Akten anzeigen. - Denjenigen, welchen es hier an Bekannts aft fehlt, werden die Herren Justiz-Räthe Eggert und Giseke und Herr Rechts - Anwalt Schuster zu Sachwaltern vor- geschlagen. Zugleich wird bekannt gemacht, daß der bisherige einstweilige Verwalter Herr Justiz- Nath Bindewald zum definitiven Verwalter be- stellt ist. /

Eisleben, den 10. Dezember 1859.

Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.

Der Kommissarius des Konkurses.

[74] Proclama D Alle diejenigen, welche an die Verlassenschaft des am 25. Juni 1858 hieselbst verstorbenen vormaligen Kaufmanns Theodor Hinßmann als Gläubiger oder Erbberechtigte Ansprüche zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben in einem

der auf den 4. und 17. Februar und 3. März 186

jedesmal Vormittags 12 Uhx, in unserem Gerichtslokale anberaumten Termine vor dem Deputirten anzumelden und zu bescheinigen, bei Vermeidung der Präclusion. : Greifswald, den 30, Dezember 1859. Königl. Kreisgericht, I. Abtheilung.

[2686] No. 5917 jud. Von dem K. K. Kreisgerichte Pilsen im König- reihe Böhmen wird bekannt gemacht, daß über Einschreiten des Hrn. Michael Frhrn. Dobrzensky von Dobrzeniß de präs, 6. November 1859 L. 5917 jud. die freiwillige dffentlihe Feilbietung seiner Güter, u. z.: Der Herrschaft Lichtenstein mit Hundschiß und Nadlowiß im Schäßungswerthe zu 609,503 Fl. 45 Kr. C.M. der auf derselben be- findlichen Jndustrial»- werke Oampfmühle des Spiritus - Appas- rats 4 V. dann des Gutes Lippna beide Theile Tichodill 140114 _ 9D „4 Zusammen daher 196,305 Fl. 53 Kr. C.M. in C.M. sammt den Steinkohlen - Zehen Set. Wenal 1, U, UE V, V, VI, VIE, VHL, 2A: und X. im Schäßungswerthe zu 6,482 Fl. E.M. und den Steinkohlen - Zechen a gute Hoffnung zu 14668 . g Zusammen daher 21,150 Fl. C.M. bewilliget, und die Tagfahrt hiezu zum 28st en Feber 1860, um 8 Uhr Vormittags, bei diesem K. K. Kreisgerichte angeordnet worden sei. L, Der Gegenstand der Feilbietung sind: 1) die Herrschaft Lichtenstein mit Hund- \chiß und Radlowißt. 2) die Oüter Lippna beide Theile und Tichodill, 3) die Steinkohlenzechen : St, Wenzl und die gute Hoffnung, und 4) das Zugehör an Fundus instructus. ad 1. die Herrschaft Lichtenstein mit Hund- {iß und Radlowig ist in dem nord- östlichen Theile des Pilsener Kreises des Königreichs Böhinen , 14 Meilen von Prag und 2 Meilen von Pilsen gelegen, dieselbe wird am südwestlichen Theile von den Gütern Lippna und Tichodill begrenzt, ist in fünf Maiereien untergetheilt, und enthält an Grunde stüden eine Area von ungefähr 7000 n. öôsterreih. Meßen, ein bewohnbares Schloßgebäude (die in demselben bor- handenen Möbeln und Einrichtungs- stücke werden nicht mit verkauft), ein Bräuhaus auf den vollen Guß von 19 Faß, eine wohleingerichtete Dampfmühle mit vier Mahl- und zwei Spißgängen, eine große Ziegelei, einen Spiritus- Apparat, eine nicht unbedeutende Wild- bahn sammt Fasanerie und einen Park in Hundschibß. |

A 0 p

+

61 Der Schäßungswerth dieser Herr- chaft sammt Zugebörungen wurde im ahre 1857 auf 669,191 Fl. 13 Kr.

.M. eee erhoben.

ad 2, Die Güter Lippna beide Theile und Tichodill grenzen unmittelbar an die Herrschaft Lichtenstein und bilden mit dieser einen ungetrennten Grundstüdcke- Complex, dieselben find in zwei Maiereien untergetheilt, und enthalten an Grund- stücken eine Area von ungefähr 2500

n. ôsterr. Mezen. Der Schäßungswerth dieser beiden Güter sammt Zugehörungen wurde im Jahre 1857 auf 136,114 Fl. 35 Kr.

__ C.M. erhoben.

9. Die theils auf der Herrschaft Lichten- ftein, theils im Gebiete der Stadt Wscherau liegenden Steinkohlen-Zechen St. Wenzl von 10 Gruben-Maßen und die gute Hoffnung von 2 Gruben- Maßen wurden m Jahre 1857 und zwar erstere auf 6482 Fl. C.M. und leßtere auf 14,668 Fl. C.M., zusammen auf 21,150 Fl. C.M. gerihtlih ge- \{chäßt, und find im Abbaue.,

, Als Beilaß an Viehstand und Wirth- shaftsgeräthschaften wird all dasjenige mitverkauft, was am Licitationstage nah Ausweis der Naturalblicher vor- handen sein wird. Von dem vorräthigen Getreide in Körnern und Gefströh, und von dem vorfindgen Futter und Stroh wird nur dasjenige und so viel bei- belassen, als zur Bestreitung. der De- putate und der künftigen Saat, dann zur Erhaltung des übergebenen Vieh- standes nach dem ordentlichen Wirth- \chaftsbetriebe bis zur Fechsung des Jahres 1860 erforderlih sein wird. Der Ueberschuß aller Naturalien sol im mittleren Pilsener Marktpreise ahb- gelôöset werden. Der vorhandene Erd- äpfel - Vorrath wird um den mitt- leren Pilsener Marktpreis nur gegen dem überlassen, daß der Ueceber- nehmer zur genauen Erfüllung des mit dem Geschäftsmanne Abraham Lederer aus Pilsen abgeschlossenen Spiritus- Lieferungs - Vertrages verpflichtet sein soll; sollte der Erdäpfel - Vorrath und dieErfüllung dieses Spiritus-Lieferungs- Vertrages nicht übernommen werden, so soll es dem Verkäufer frei und -bvor- behalten sein, den Erdäpfelvorrath in der Lichtensteiner Spiritus - Brennerei zu verbrennen, ohne hiefür cin Entgeld zu entrichten zu haben.

I[, Zum Ausrufe für dicse Domainen und Bergwerke sammt Zugehör und Beilaß wird der Preis von 880,060 Fr. Oest. Whg. festge- seßt, und es werden dieselben nur um oder über, aber nicht unter diesem Preise verkauft,

ITI, Da jede der zwei Domainen und Berg- werken eine bejondere grundbücherliche Einlage hat, so werden von dem erzielten Gesammtkauf- preise tel als Kaufpreis der Herrschaft Lich-

tenstein mit Hundshiz und Nadlowiß Ztel als"

Kaufpreis der Güter Lippna und Tichodill Ztel als Kaufpreis für die Steinkoblenzeche St. Wenzl und tel als Kaufpreis für die Steinkohlen- zee „die gute Hoffnung“ bei Vertheilung und Berechnung des Gesammikaufpreises angenom- men werden, /

IV. Zum Kaufe wird Jedermann zugelassen, welcher nach dem Geseße zu diesem Rechtsge- äfte befähigt und als zahlungsfähig bekannt ift.

Wer als Kauflustiger an der Versteigerung Theil nehmen will, der hat noch vor Beginn der Steigerung die Licitations-Kommission 80,000 Fr. ôsterr. Whg. entwedér baar oder in kais. österr. Staatsschuld - Verschreibungen na dem Wiener Börsencourse berechnet oder in Einlage- bücheln der in Böhmen bestehenden Sparkassen als Vadium und als Caution zur Sicherstellung der genauen Erfüllung der Kaufbedingnisse zu erlegen.

Das Vadium des Käufers wird in die gericht- liche Verwahrung gebracht und demselben erst nach púünktliher Erfüllung der Kaufbédingnisse, oder früher mit Einwilligung des Verkäufers, den übrigen Mitbietern aber sogleih nah ge- \{lossener Versteigerung, das von jedem derselben Ee Vadium ausgefolgt werden, :

. Der Meistbot ist vom Kaufstage an mit

880,000

Ee 5 bom Hundert verzinsen, Auf Ab“ \chlag des Meistbotes und dessen Zinsen hat bis zu deren Ershöpfung der eiger die sowohl auf der Herrschaft Lichtenstein sammt HZundschißz und Nadlowihß allein, und auf dem Gute Lippna und Tichodill allein, so wie auch die auf diesen Domainen, so wie auch auf den im Königgräßer Kreise gelegenen Gütern des Verkäufers oder auf dem Prager Hause Nr. 6011. simultan hafs- tenden Forderungen sammt Nebengebühren nach der Zuweisung des Verkäufers zu übernehmen, und die übernommenen Simultanhaftungen, in soweit dieselben fällig find, soglei, und die nicht fälligen nach unverweilt zu gctender Aufkün- digung den betreffenden Gläubigern zu bezahlen und nicht nur auf den erkauften Domainen, son- dern auch auf den andern Simultanßypotheken zur grundkücherlichen Ls u bringen.

Den erübrigenden Kau preisret sammt Zinsen hat der Herr Käufer dem Herrn Verkäufer bin- nen drei Monaten nach dem Kauftage baar zu berichtigen.

VI, Das Eigenthum mit den Nußungen und Lasten der erstiegenen Domainen und Berg- Werte übergeht an den Käufer mit dem Kauf-

age.

VII, Die mit den auf diesen Domainen und bei diesen Bergwerken angestellten Beamten und Dienern bestehenden Verträge, so wie auch die auf denselben bestehenden Bestandverträge hat der Käufer zur Einhaltung und Erfüllung zu übernehmen.

VIII Die Uebergabe der gekauften Domainen in den phhsfisben Besiß des Käufers hat auf seine Koften erst dann zu erfolgen, wenn der- selbe sih gegen den Verkäufer ausgewiesen haben wird, daß er mit Einrechnung des erlegten Va- diums den dritten Theil des Gesammikaufpreises bezahlt hat.

IX. Die Uebergabe erfolgt auf Grund der Schäßungs-Urkunden vom 22. und 26, August 1857, und auf Grund der auf den Kauftag ab- zuschließenden Wirthschafts - Naturalien - Jnven- tarien und Rechnungen.

Der Käufer hat nur auf dasjenige Anspruch, was diese Shäßungs-Urkunden, Jnventärien und Rechnuagen als Bestandtheil oder Beilaft der gekauften Objekte ausweisen, und was demselben nah der Bestimmung des Bedingnisses I. ad, 4 mit zu überlassen ist. Eine weitere Gewähr oder Eviction wird. dem Käufer uicht geleistet.

X. Vinnen 14 Tagen nah dem Kauftage wird der Verkäufer durch seinen Nechtsanwalt dem Käufer die auf Grund diesec Bedingnisse die Li- citations-Protokolle, und der landtäflihen und bergbücherlichen Extrakte entworfenen Kauf- und Verfaufberträge zur Prüfung und Unterschrift vorlegén, welche lehtere ohne erheblichen Grund nicht berweigert werden darf.

XI. Das gesezlihe Licitationsprozent zum Armenfonde , die Kosten der Versteigerung, der Ausfertigung der Kauf- und Verkaufsurkunden, der Gebühr von dem Kaufgeschäfte, hat der Herr Käufer allein zu tragen.

X11. Die landtäflihe und bergbücherliche Eta- verleibung der Kauf- und Verkauf-Verträge hat der Käufer binnen 14 Tagen nah deren Unter- \chrift zu veranlassen.

X1UIL. Sollte der Käufer auch nur eines die-

ser Bedingnisse, in welchem ibm eine Verpflich-

tung auferlezt wird, nit gehörig erfüllen, fo wird der Verkäufer berechtigt sein, diese Beding- nisse auf Kosten des Käufers allenfalls durch Erhebung und Verwendung des Vadiums zur Erfüllung zu bringen, eder die Relicitation auf Gefahr und Kosten des- Käufers bei einer einzi- gen Tagfahrt auch unter dem Ausrufpreise pr. Fr. ôster. Whg. zu verlangen, wobei der frühere Käufer dem dermaligen Verkäufer für allen diesen erwahsznen Schaden nit bloß mit dem erlegten Vadium, fondern aub mit scinem sämmtlichen Vermögen zu haften hat, und wobei das Vadium zunächst zur Deckung der Licitations- und Relicitations-Kosten und des etwa erzielten geringeren Meistbotes zu dienen hat. Auf den bei der Relicitation erzielten Mehranbot hat. der frühere Käufer keinen An- ruh. /

N X1V. Weil die Feilbietung? auf freinilliges Ansuchen des Eigenthümers erfolget, fo bleibt. den auf den Gütern versicherten Gläubigern ih

Pfandrecht obne Rüäsicht auf den Verkaufpreis vorbehalten. A E

Hiezu werden Kauflustige mit dem Be

vorgeladen, daß die bezüglichen Säßungs