1860 / 24 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

170 | 171 | olizei: Angelegenheiten, namentli der Streitigke iten: wegen-Pfands- | so ist:das, P stJnsinuations-Doküinent allemal zu den Akten zu bringen, Sadwlage der gothaische Landtag fic für die Union fo günftig ge- trag alte Schußzöllner-Gelüste S i 7 derts Sn Kenntniß engt find; veranlassen uns, die Polizei-Ver- V, Sf Ana ereits Monate nach der Uebertretung eine Unter. ftimmt zeigen wird, wie dies früber der Fall war. (L, 2.) 98 | den Kongreß S und t Beziehung Sagleube Le Hude Wás waltungen unseres Departements in nastebendem auf die genaue Befol- |* suhung nit eingeleitet, so ift die sonst berwirkte Strafe durch. Verjäh, i : t He oweit es fih um-die italienische Frage handle sei in England vollkommen ung der Feldpolizei-Qrdnung vom 1. November 1847 (S lung rung ausgeschlossen. Eben so erlischt der Anspruch auf Pfandgeld , wenn Frankfurt 0, U, 26. Januar. Jn der beutigen Bundes- | frei und ungébunden. ‘Kein Engagement, kein Versprechen fkeinérlei Bürg- San 376) und der dazu ergangenen Instruction vom 1. Juli 185 derselbe innerhalb dreier Monate na der Uebertretung durch den Ve. tagsfsißung ‘erklärte sich Preußen in Bezug auf die Küstenbefestigung schaft irgend welcher Urt beftehe. Was die zukünftige Politik En fáiids (Amtsblatt Seite 296) hinzuweisen. : shädigten nicht bei der Polizei-Behörde angemeldet ift. (F. 46 a. a. D.) in ‘ähnlichem Sinne, wie am 17. Dezember v. J. Die Bundes- | atbelange , so sei sie in der Thronrede mit genügender Klarheit als éin I. Zunächst ift nach der Feldpolizei - Qrdnung vom 1, November VI. Jf endlich ein Gutshberr, der die ihm zustehende Polizeigerits: versammlung acceptirte im Sinne dieser Erklärungen den Antra 1847 §§. 57 67 und §§, 68 ff., so wie der Instruction vom 1. Zuli | barkeit selbst verwaltet; oder seine Ehefrau, Kinder oder sonst eine zu.seiner des Militair-Ausschusses g g 1856, Artikel 5 und 6, E ns. zu unterscheiden zwischen Familie gehbbrende Person bei einer Pfandgeld-Streitsache als Beschädigter Vie D A. der Bestrafung der gegen die Vorschriften der Feld- | oder Oepfändeter betheiligt, so hat der“ Gutsberr sih überhaupt jeder polizei-Ordnung, resp. des Geseßes bom 13. April 1856 C a het Sache zu- enthalten und dieselbe an den Landrath des der Großherzog hat heute Nachmittag den Königlich großbritanni-

(Deseg-Sammlung Seite 205) begangenen Contraven- | i sen bevollmächtigten Minister, Hra. Gordon, in feierlicher Aud Wir erwarten von den Polizei - Verwaltungen unseres Departeme i "1g L, Pra. Gordon, in feierlicber Audienz 7 Poli L gen O DA empfangen und aus dessen Händen das Schreiben Zhrer Majestät

tionen und:zwischen : i i . dem Anspruche au andgeld und Kosten. die genaue Befolgung dieser bisber vielfah übersehenen Bestimmungen, E ! i : Die Bestrafung (a0 A) Teller nah dem Geseße vom 3. Januar | nahdem wir durch obige Auseinandersezung ihnen diese unerläßlihe } der Königin von Großbritannien Gigegengenommey, welhes ihn in 1849 und Artikel VIII. des Einführungs - Geseßes zum Strafgesezbuche | Pflicht wesentlich erleichtert haben. | gedacter Eigenschaft am Großherzoglichen Hofe beglaubigt. | vom 14. April 1851, Artikel 6 der O AuL J: e ag E ber 1847 theils bund. bad mae Ee S doligeb-Orbnkita vom Ta i (Karisr. 3.) | mehr wie früber dur die Ortspolizei-Behòörde, sondern dur den olizei- | vember 18 eils durch das neue Etrafgesezbuch vom 14, pr 01, B Großbritauni Frland. London, 25 Jar rihter und nur da, wo die festzuseßzende Strafe fünf Thaler Geldbuße oder theils durch das zu demselben ergangene Ergänzungs-Geseßz vom 14, April | Jn der T Big rg pie baa G R verkehrs mit Frankreich sei allerdings erfreulih , doch müsse er fih Aus 1896, §. 347 sub 10 (Geseß-Sammlung S. 217), theils durch das Geseg F william. bie Antworts - Adresse auf die Thronrede und Loth Treu s je- kunft über die Beschaffenheit des Handelsvertrages erbitten, voraus t,

/ daß derselbe auf das Tae I der Gegenseitigkeit gegründet sei, 5 Bieht,

Politik der Nichteinmishung bezeichnet, Mit Bédauern sehe er, wie

in England die Tendenz géltend zu mathén suche, die Frage binficótti L E | der Souberainetät des Papstes zu einer religiösen Frage zu machén, Baden, Karlsruhe, 24, Januar. Se. Königlide Hoheit | Seine Auffassung sei ganz de entgegengeseßte , und die englischè Negie- A Ee fich P ap: \ die ¿Fngelegenh. it als eine rein politische zu

„ein. Vas Amendement Lord Grey' : | und D Adresse angenommen, F ee P Mtnayfen n der Unterhaus-Sißung beantragte St. Aubhn die Antworts-Adrefse, Und Lord Henlehy Ferdnticte O8 R eli erklärte, er habe nicht die Abficht, mit einem Amendement hervorzutreten, doch müsse er fich einige Bemerkungen über gewisse in der Thronrede berührte wich- tige Gegenstände erlauben, Die Ausficht auf eine Steigerung des Handels-

drei Tage Gefängniß nicht überschreitet , auf Grund des Geseßes- bom, j 8 : 14. Mai 1852 und des Reglements vom 30: September 1852 (zweite Bei- | vom 183. April +1856 (Geseß-Sammlung S. 205) Abänderungen erfahren F tundirte ibm. Earl Grey sprach seine Freude darüber aus daß Ihre lage zum 40" Stück des Amtsblatts) im Wege der borläufigen Straf- | haben, so wird den Polizei - Behörden die in der Königlichen Geheimen È Majestät im Stände gewesen sei, dem Parlamente einen so befriedi, p Prinzip sei in England für âalsch erklärt word ( i 8 o 4 / G i G . bo Q M | ( , d ] et | genden | ? n ; t : then, und was Frankrei im festseßung dur die Polizei-Behörde. ___| Ober-Hofbuchdruckerei (R. Deer) erschienene amtliche Ausgabe der Feld- | Bericht über die auswärtigen Beziehungen und die inneren Zustände des Zahre 1861 thun tolle, lasse fich ohne irgend welchen Vertra thu Das Pfandgeld (ad B.) dagegen vertritt nah §. 11 der Feldpolizei- | polizei - Ordnung nebft Abänderungen und Ministerial - Justruction vom | Landes vorzulegen. Der auf die italienischen Angelegenheiten bezüg- | Vie auf Jtalien bezügliche Stelle der Thronrede laute ¡weideutig, únd Ordnung den dem Beschädigten zustehenden Swadenersag, fließt nah §. 8 | 1, Juli 1856 dringend ha Anschaffung empfohlen. . liche Abschnitt und die darin verkündigte Politik gereichte ibm zur größten N fônue durhaus nicht ersehen, wie es mit den diplomatischen Be- deshalb in das Vermögen des Beschädigten und ist daher Potsdam, den 20. Dezember 1859. | Befriedigung. Jene Politik —-bemerkte er spreche es aus, daß die ziehungen Englands gzu jenem Lande und zu rankrei stehe. Er Y ac 5.96 1. e. immer nur aufden; ausdrüdlichen Ant rag des Königliche Regierung. Abtheilung des Innern | britische Negierung sich nit dazu verstehen werde, JZtalien im Jn- vegohre daher Aufklärung über das, was seit der Dea des Par- Leßteren und j i ; ada: t J. i A / teresse anderer Länder zu zerstückeln, sondern daß fie das Net dexr | ‘Ments vorgegangen jei und welche Engagements England scitdèm ein- 2) niemals. dur eine vorläufige Strafberfügung oder ein Festsezungs- L es Ztaliener wahren werde, si selbst ihre Negierung zu geben. Da- | Legégangen. Die vorige Regierung habe fich zum Prinzip der Nicht- Mandat, sondern allemal na ch Vo N ei L 21 s. es j ch9 | durch fönne eín mächtiger und freier Staat in Jtalien erstehen, der Mas bekannt, das Unterhaus habe dieser Politik seine herzliche nah Anhörung des Verklagten, E E O Ls A Gs 4 a | geeignet fei, das allgemeine Wohl Europa's und auch das Wohl Eng- ZUs immung gegeben, und wenn die jezige Regierung davon abweiche, so stellung des Sühnebersuhs von der Ortspolizei-Behörde durch ein U Lc ramtiiches. | lands zu fördern, Nicht eben so beifällig aber könne er sich über den iuusse fle schr wichtige Gründe dazu haben Er wünsche deshalb zu er- förmliches: Resolut auszusprechen, und R | 28 j i | Theil der Königlichen Nede aussprechen, welcher den Handelsvertrag | fahren, weshalb, wie er aus auswärtiger Quelle vernonimen , Lord John 3) der Anspruch darauf deshalb“ abgesondert von dem möglicherweise Preußen. Berlin, 27. Januar. Von der vierten È zwischen England und Frankrei betreffe. Kein Mensch könne sebnlicher | Russell im vorigen August der französischen Regierung Vorschläge gemacht nebenher eingeleiteten polizeilichen Strafverfahren: in besomderen ommission des Herrenhauses i der Bericht" über den | als er wünschen, daß der Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern T welche auf Abschluß cines besonderen Abkommens zur Er- Akten zu verhandeln; au fann j lizeili Strafverfahren Geseßentwurf, betreffend das ehelide Güterrecht in der k si stägern möge ; doh fürhte H baß das Expertment , welches ui D. der „talienisthen Angelegenheiten abzielten. Es 4) dem Pfandgelde niemals, e den im po egen, 19 der 4 en Provinz Westfalén- und- in den Kreisen Rees, Essen und | machen man im Begriffe stehe, fich als ein Nücksæ ritt in der englischen alen auf cin Schuß - und Trußbündniß S Frankreich und Eng- berbängten Geldstrafen, eine Gefängnißstrafe su E det Duisburg (vergl Staats - Anz. Nr. 17 P. 120), erftattet, | Finanzpolitik erweisen werde. Im jeßigen Augenblicke, wo die Finanz- anA abgesehen gewesen au sein, laut dessen jede Intervention einer (9a Y J A Sama eibes die UMAO E (Ee E O das In demselben wird bemerkt daß der Gesehentwurf die erforderlice | 10a Den e dd uf der ins u einige Verlegenheit 48 et V Ao bea Me efses As DelN Ras werden sollte, ihm zuerkannten Pfandgeldes t g der Exe | D! s 2 E, L j bereiten werde, müsse er fich gegen die Ermäßigung der f Zed de Irejjes, der, wenn England i ide, Vermögen des Verklagten auf Grund der ergangenen Entscheidung Eingangsformel vermissen lasse, und daß die Kommission der An- französische Erzeugnisse aid spat N diz! u Tes E Ie den unangènebnisten Verlegenheiten führen fönne ? I CLU ie E bei der Polizeibehörde nachzusuchen. j ficht sei, daß dieselbe in folgender Fafsung beizufügen sein dürfte? F einen Handelsvertrag -mit Frankreich zu Stande zu bringen. Was | k gelangt sei, bestehe darin, daß es um so besser mit England stehen . Ae O A M Ai es D omme, ris s ata Ende erd E n L O ih fine, Pl ee ée Wige VAN8 n Wetten dié S iete |\Dis!Däsde ines! Sdo, A orben Ba O E DártG ( g zu L N Mugen : j on Goltes Gnaden, 11 Ußen, Me (428, «s H 8 nen , c anf el, baß, ‘ehe man eine Expedition | ® eee : : A ERER in ‘ver gegentvärtigén die Rechtmäßigkeit der Pfändung und die orderung auf Pfand- ordnen, nach Anhörung des Provinzial - Landtages: der Provinz ausrüstete, die Frage dem Parlamente hätte vorgelegt werden müssen, um | Lage Ztaliens befinde, liege weit jenseit der Macht bon Höfen, Kabinetten geld, 10 ist die Sache an das betreffende TEIUFEMT oder dessen Westfalen, so wie der zu einem (onvente vereiniat gewesenen unnüße Ausgaben und einen unweisen und blutigen Krieg zu vermeiden, und Kongressen. Die Lösung fônne nur durch den Willen des Volkes er- Ne G - KEGiin e zux: weiteren. Veranlassung. jm Civisyerfahxen freiSftände der Kreise Rees und, Duisburg, mit Zustimmung; dexr | Er bezweifelte ferner, o man das Recht dazu gehabt habe, den Weg den | folgen , wenngleich England ne, outes dadurch zu bewirken vermöge, abzugeben. (§. 98, 1 Le) ; : be | VObOT Sauset Bed Landtags dèr Monarchie, was folgt: Son |} Peiho hinauf sich mit Gewalt zu "Gahnen, und ob cin Krieg mit China daß es die Grundsäge einer verständigen und richtigen Politik aufftelle. 6) dasselbe geschieht, wenn der Beschädigte fich mit dem Pfandgel e Wis E Des Tags Bit bte ada O aua t überbaupt den englischen Handels « Interessen frommen werde. Wie die Lord Palmerston wendet sfi zunächst gegen die Bemerkungen des nit begnügen will und außer demselben oder an de ene den | trâg e. ommisfion rem See 4 en pr its Va Qs q Y Fachen jeßt einmal ftänden, sei der Krieg beinabe unvermeidlich, da man | Vorredners in Bezug auf ven Handelsvertrag, Wenn es au, bemerkt Ersaß des ihm verursachten Schadens PEOINEU (§Ÿ. e c.) das Herrenhaus wolle dem )esez-Entwurfe In der bon er Konig- F sich nit wobl füglich zurückziehen könne. Es fei ibm bloß darum zu | er, im Allgemeinen nicht wvünschené werth jei , daß England fi in Eón- T) Doch, muß ‘auch in den Fällen 5 und 6 die Ortspolizei-Behör e auf lihen: Staats-Regierung vorgelegten Fassung, unter Bestimmung thun, daß das, was jeßt geschehen sei, nicht als Präccdenzfall benußt | ventionen einlasse, bei welhen es fich ‘im den Tarif handle, Verlangen des Beschädigten, um Verdunkelungen- zu verhüten, nah | 168 Eintrittes der- Kraft des Gesrhe8s auf deu- 1. Januar 1861 F werde, und desbalb beantrage er, der auf die hinefischen Angelegenheiten | so sei es England doch dur eigenthümliche Umftände un- §§. 63 und 64 a. a. O. ungesäumt noch vor Abgabe der Sache an und unter Beifügung der obigen Eingangs-Formel, die verfassungs- | bezüglichen Stelle der Adrésse cin Amendement cinzuberleiben, welches | möglich gemaht worden, von der franzöfischen Regierung auf das Gericht die Abschägung des entstandenen Schadens mit Zu- näßige Zustimmung ertheilen, } den so eben von ibm ausgesprochenen Ansichten Ausdruck verleihe. Der | einem anderen Wege, als auf dem einer Convention, cine Bürgschaft für ziehung der Dorfgerichte oder vereideter Sachverständizen und unter 6 A M L i E | Herzog bon Newcastle wandte sich gegen das, was Earl Grey gegen | cin zukünftiges Abkommen zu ctlangen. Ob die von dér énglischen Re- Vorladung der Parteien vornehmen. : Côln, 26. Januar. Die Post aus England if ausgeblieben, | din Handelsvertrag vorgebracht hatte. Was China angebe, so könne | gierung mit der französischen bereinbarten Stipulationen in Kraft treten IL. Ueber das den Parteien zustehende Rechtsmittel ist am As A i j vernünftiger Weise von einem jeht stattfindenden oder bevorstehenden Aus- | würden, hange von der Genehmigung des Parlaments ab, Einen an- Schlusse des Absoluts folgende Belehrung aufzunehmen, und zwar: Sachsen. Bre oden, 2: Januar, Die Fviamision Us | bruhe von Feindseligkeiten nicht die Rede sein. Jn Wahrheit habe | deren Punkt anbelangend, e er zwar dagegen protestiren, daß es eine 1) wenn der Betrag, über den entschieden ift, niht mehr als 10 Thlr. Berathung des Civilgeseßbuchs ift am 24: d. Mi unter dem Bor England seit zwei Jahren nicht mit China in Frieden gelebt. Zwar habe | Obliegenheit der Regierung sci, Fragen zu beantworten , die sih auf beträgt, dur folgenden wörtlihen Zusaß: Ÿ sige des Wirkl; Geh. Rathes und Präsidenten des Ober-Uppellations- F man die Grundzüge eines Vertrages aufgeseßt; doch sei dieser Vertrag - auonyme Telegramme früßten, doch fönne er erklären, daß an dem Ge- Gegen diese Entscheidung isst der Rekurs an die vorgesezte Ne- gerihts Dr. v. Langenn und unter abermaliger Betheiligung der | noch nicht ratifizirt worden, und vor der Ratification könne von einem | réde bon einer Jtalien - betreffenden Spezial-Uebereinkunft zwischen Eng- gierung zulässig, jedoch muß derselbe binnen zehn Tagen nah aus. den tbüringishen Staaten hierzu entsendeten Mitglieder wic- | eigentlichen Griedenóslusse nicht die Rede sein. Der Marquis von Nox- land und Frankreich kein wahres Wert sei und daß die englische geschehener Verkündigung bei der Orts - Polizeibehörde oder un- derum zusammengetreten und hat den lezten Theil ihrer Arbeit | manby besprach die italienische Frage. Von einer gewaltsamen Wieder- | Regierung fich allen fremden Regierungen gegenüber in -der itas mittelbar dei der Königlichen Regierung eingelegt werden ; begonnen. Nach: Beendigung dieses lezten Abschnitts wird nur cinsezung, der früheren mittel-italienishen Herrscher will er nichts wissen; | lienishen Frage von jcder Verbindlichkeit freigebalten habe. Dér 9 + : : AERd, y doh gab er zu erfennen, daß das italienishe Volk, wenn man es nicht | Grundsaß, an welchem die englische Regierung fefthalte und von dem fie ihre Betheiligung an einem Kongresse abhängig mache, sci der, baß man

2) wenn der Vetrag, úber- den entschieden ist, 10 Thlr, übersteigt, dur l | M4 t ; folgenden wörtlicen Zusaß: noch, eine allgemeine: Lesung des Entwurfs stattfinden, mit welcher an dem freien Ausdrucke seiner Meinung bebindere, fd fic ne Wieder: : es dem italienishen Volke überlassen müsse, seine Angelegenheiten selb zu

Den Parteien steht die Wahl frei, gegen die ergangene Ent- | die Arbeit ihren Abschluß findet. (Dr. J.) | einsezung aussprehen werde. Wolle man auf der einen Seite feine man ihr auch auf der anderen Seite | ordnen. Auch habe die Regierung Sorge dafür getragen, daß diese ibre

sHeidung innerhalb zehn Tagen nah geschehener Verkündigung u ch0 añuan;; Nr; 4-628 “Großberidalitben Gewalt gestatten, so dütfe den Rekurs an die vorgeseßte Regierung bei dieser selbst oder bei d Ga ae Ua die „Ratifications-Urkunde A keinen Vorschub leisten, Lord Brougham sprach fich entschieden | Anficht offenkundig werde. Es würde ‘unpolitisch ven Seiten Englands

; x 4 Jegen Jede fremde Jutervention in Ftalien aus und mahnte in | gewesen sein, wenn es sich geweigert bätte, den Kongreß zu beschiFen. Doch seien der englischen Regierung die Hände dur keine Uebereinkunft

der Ortspolizei-Behörde einzulegen oder binnen gleicher Frist auf i , : e f

gerichtliche Erörterung und Entscheidung der Sache anzutragen; gemeinschaft zwischen dem Großherzogthume A IUOMA mgn Anbetracht der ungewissen Lage dazu, die Rüstungen so. energisch

hat eine Partei. den Rekurs einmal eingelegt, so kann fie die ge- | Eisenach und den Fürftenthümern Schwarzburg - Nudolftadt un fortzusegen, daß kein Inbvasions-Gedanke auffommen könne. Lord Deriby | gebunden, und fie habe fich über das Prinzip, dem gemäß sie zu handeln

, „Tihtliche Erörterung und Entscheidung niht mehr fordern. Schwarzburg - Sonderé hausen betreffend,“ wie solche; durch: einen fügte, daß die Thronrede mancher wichtigen Gegenstände gar feine Er- | entschlossen sei, frei und offen auégesprohen. JZhre Politik sei f ftets

Diese Belehrung ad 1 oder 2 darf in dem Resolut der Polizei - Be- neuen Vertrag zwischen gedachten Regierungen behufs Erneuerung wähnung thue. Jn Bezug auf Jndien spendéet er der von dem General- | gleih geblieben, und niemals sei das Minifterium don dem Grundsatze

ber die Bildung F Gouverneur , Viscount Canning, befolgtén Politik reiches Lob. Blos im | abgewichen, daß es fremden Höfen nik gezieme, fi in die italienischen Angelegenheiten einzumischen. Die Adrefe wird hierauf angenemmen. -

hörde niemals fehlen. A und bezüglih Abänderung des zwischen denselben Aus den Akten muß der Tag der Verkündigung des Nesoluts eines gemeinschaftlichen UAppellationsgerib!s und zweier, gemein- Vorübergehen, wie er sagt, berührt er den english-franzöfishen Handels- : Vertrag, den hinesishen Krieg , den Kongreß und die Sonder-Unterband- Frankreich. Paris, 25. Januar. Der (telegraphisct; be-

TII, an jede der beiden Parteien mit Bestimmtheit ersichtlich sein, Zu diesem chaftliden Kreisgerichte abgeslossenen Vertrages von 1850 fest- R E Le Bag E a E E gestellt worden ift. ungen. Dem Handels - Vertrage kann er scinen Beifall durchaus nit | reits gemeldete) Bericht des Finanz - Ministers Magne an den im Protokoll zu bemerken E j E Cob d, J ti ma nen so wenig der in China befolgten Politik. Entweder | Kaiser über die allgemeinen Resultate der Finanz Verwaltung theilt

: : i j G j UTg, 2D j

Kann die Publication an eine oder die andere Partei nicht. mündlich der..S 2 (al-Landtaa des Herzo : R das Necht gehabt, die Engländer anzu reif n i ) 0 of ; : : j -Landt gthums Coburg auf den 28ften ein- et ge , die Englä1 zugreifen , o / ' Q e N: ; i e! Lite R Sit A an “More G Worden, Das Mandat desselben geht mit Ablauf des erften D u Hua Ae, De, 10D hätten die englishen Schiffe D e Ba L, 0 2 RE: Me L p Mr S eder Semeindeboten A Cra Sat Ca d | Qo tabres Jeideitétlen Berbandinüen Ler, Le NVIGNINLE Sag I falienisGen Frage Y0de ias, Mieiseriae L M B | Det dom A Defizit von 359 371,063 Fr. übernommen zj h / / t i 1e fruber e et 4 G : ¿ 4 s Ï 6 = . QE2E, “T i (weite Beilage zum 40fien Süd des Umisblatts pro 1992, Seite 8) mi | eiomil aufz chien Die Sen fer die, Unsonsfra dürfte | wobl daran thun, fi m ba cem Kongresse fêms, so würde Englond 1854 (ur den Krieg im Obien!) 166,093,322 r. Bis h E zugeben, welches von ihm demnächst A L allemal zu den Akten neuerdings bei den Gegnern. einen: mezflichen Umsdwung erlitten F aber troßdem nöthig befunden werden, daß es einen Kongreß beschie, | am Ende 1854 das Gesammt-Defi,it 886,854 949 Fr. betrug. Seitdem zurückzugeben ift und in den leßteren nie fehlen darf. haben, da der Umstand, daß jeßt das. Herzogthum Cóburg die auf }þ° protestire er gegen jeden Kongreß, welhec England zu aktivem Ein- hat fein Jahr weiter ein Defizit gemacht, im Gegentheil hat 1855 E Du gleicher Art erfolgt die Zufertigung des Nesoluts an eine seinen Theil fallenden Zinsen der Actionaire der Werrabahn allein jdreiten verpflichte oder dazu, daß es fih die von der Mehrheit der ver- einen Uebershuß von 394 Mill, 1856 von 112 Mill. und 1857 L Mig e Maren Lie e S M Haris U tragen muß , während bei der Union mit Gotha nur drei Bebntel melten [Mächte aufgestellte Politik gefällen lasse. Die Negierung bon 20 MIE cracken, Gul nie voi ‘Gesammt-Defizit 296 Mil. réreakon Behörde nfs Eg L e S Pu E von Coburg e O gewesen wären, auch. die finanziellen Vor- desse E GeR hae er m Klaren sein, zu welchém Me sie edeckt g D das dasselbe geg enwärtig Ae ch ech 660 Mil. tokoll oder das von dem Boten ausgefüllt Behändigungs - Schema als | theile einer solchen O E, Ne Licht geftellt N van lasse M il oie M “ed O A. 13 ¡NE beträgt, das Kaiservei d also bis jest nur ‘9 Mill. Defizit gimacdt Aktenbelag zurückzureichen hat, Erfolgt die Znfinuagtion durch, die-Post, | andere Frage dürfte die sein, ob be er. nunmehr ganz veränder dille erblickt in ber Oppofition Lord Derby's gegen den Handéls-Ver- hat. ‘Die shwébende "Schuld if fêit 1855 nit gewachsen; fie drohte

äus ; ; p ie : 4 - ? ; ; H a anuar. Durch, Ministerial - Ausschreiben ift i fee Mee mit, Una Jevesen is 9 Mdlten i V M | Folgendes mit: Der Rückstand aus den Defizits der früheren