1860 / 28 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

204

Dur das Gesetz über die Befteuerung der Bergwerke vom 12ten Mai 1851 (Geseßz-Sammlung Seite 261) §. 6 find die bergamtl1chen Sporteln, so weit sie von den Bergwerken zu entrihten waren, aufge- hoben. Die Gebühren für die unmittelbare Erwerbung von Berg- werks-Eigenthum (§., 7) und die übrigen Sporteln, so weit sie nicht von den Bergwerks-Befißern als solchen zu entrichten waren, sind dagegen bestehen geblieben. Es find jedo vielfah Zweifel darüber entftanden, welhe Sportelsäße nach der angeführten Bestimmung des Bergwerkssteuer-Geseßes als noch in Kraft befindlich anzusehen, welbe Veschäfte demnach als sportelpflichtig zu erachten seien. Diese

weifel sind noch vermehrt worden durch die Veränderung, welche in Soi des Gesebes über die Verhältnisse der Miteigenthümer eines Berg- werks vom 12, Mai 1851 (Geseß:Sammlung Seite 265) in den Functionen der Bergämter und in dem Jnhalte der bergamtlichen Geschäfte eingetreten is. Diese Veränderungen im Verein mit der wesentliwen Umgeftaltung, welche in den ‘faktischen Zuständen des Bergbaues im Laufe der Zeit eingetreten find, haben zur Folge, daß die Sportelsäße der meist aus früheren Jahrhunderten her- rührenden Berg - Ordnungen und auch der beiden neueren Sportel- taxen auf den gegenwärtigen Kreis der bergamtlichen Geschäfte großentheils nicht mehr passen. Andererseits hat die Anwendung dieser Sportelsäße auf gewisse Geschäfte, die in Folge der neueren C NAgehn besonders häufig geworden sind, stellenweise eine un- verhältnißmäßige und empfindlihe Belaftung der Gewerken zur Folge. Die Revision der geseßliden Bestimmungen über die Sportelpflichtigkeit der bergamtlichen Verwaltungs- Angelegenheiten ift der Staatsregierung daher unerläßlih erschienen, und nachdem sie fi derselben unterzogen, hat fie das Ergebniß derselben in einem Geseß - Entwurf an den Landtag vorgelegt, welcher die nah den Provinzial-Berg-Ordnungen, so wie na den Sportel- Tax-Ordnungen, beziehungsweije für den Bergamts-Bezirk Siegen vom 11. November 1829 und für den vormaligen Bergamts- Bezirk Jbbenbüren vom 4. März 1838 in bergamtlicen- Verwal- tungs- Angelegenheiten an die Königlichen Bergämter zu entrihten- den Gebühren und Sporteln vom 1. Zuli 1860 ab, aufhebt, Jn den Bestimmungen über den Ansaz und die Erhebung der Kofien für Geschäfte bei dem Berg-, Gegen- und Hypothekenbuch und für Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit soll dagegen dur das zu erlassende Geseß nihts geändert werden.“

Aus dem Kreise der am Spiritushandeél Betheiligten find viele Klagen darüber laut geworden, daß in Folge der Ungenauigkeit und der mangelnden Uebereinstimmung der noch gebräuchlichen un- gestempelten Meßinstrumente für den Alkoholgehdalt weingeistiger Flüssigkeiten Verwickelungen entstanden und die Solidität des Handels beeinträchtigt werde. Den Anträgen, welche deshalb von verschiedenen Seiten, insbesondere auch von dem Haupt-Direktorium des Vereins der Spiritus-Fabrikanten in Deutschland auf Erlaß eines Verbots der Anwendung ungeftempelter Alkoholometer gerihtet wurden, hat die Staats - Regierung daher, in Berückfichtigung der großen Bedeutung, welbe der Spiritushandel in Preußen gewonnen hat, eine eingehende Erwägung nit versagen dürfen, und es sind zu- nächft die Provinzial-Regierungen, so wie die Handelskammern und faufmännischen Korporationen zur Aeußerung aufgefordert wor- den, ob der Erlaß eines solchen Verbotes nach der Gestaltung, welche dieser Theil bes Handelsverkehrs angenommen hat, als ein Be- dürfniß anzuerkennen sei. Die eingegangenen Gutachten ergaben, daß die Anfichten über den Gegenftand erheblich außeinandergehen. Von den Königlichen Regierungen hat si zwar die überwiegende Mehrzahl dafür ausgesprochen, daß die Anwendung des Trallesschen Alkobolometers zur Zwangspfliht erklärt werde. Dagegen sind die Handelskammern und faufmännischen Korporationen in ihren Meinungen fast glei getheilt. Die Staatsregierung ifff indessen derjenigen Anficht beigetreten, aus welcher der An- trag, daß die Anwendung geftempelter Alkoholometer beim Verkaufe von weingeiftigen Flüsfigfkeiten zur Zwangspflicht erklärt werden möge, hervorgegangen if, indem zu den sonftigen sahlichen Gründen noch die Rücksicht auf die allgemeine, der Ge- se8gebung über das Maß- und Gewichtswesen zu Grunde liegende Tendenz hinzutritt, daß in allen Fällen, wo eine Waare gegen Entgelt eingetauscht wird, die zur Abmessung derselben benußten Hülfsmittel das Zeicben der amtlihenBeglaubigung ihrer Richtigkéit an fich tragen müssen. Es soll hiermit dem Empfänger Sicherheit dafür geboten werden, daß ihm auch ‘in Wirklichkeit dasjenige Quantum überliefert werde, nach dessen vollem Werthe seine Gegenleistung bemessen worden ift. Eine solche Sicterheit' if aber durch die noch beftehende Gesehß- gebung beim Handel mit weingeiftigen Flüssigkeiten nur in einer unwesentiicheren Beziehung, nämli nur hinsihtlih der Quantität der Mischung gegeben, da die Abmessung der leßteren nah ge- fiempelten Quarten oder nah den mit der Jnhalts-Bezeichnung ver- sehenen Fässern erfolat, Der Empfänger bezahlt jedoch nicht die Quantität dieser Mischung, sondern die Quartzahl des in derselben enthaltenen absoluten Alfohols, und gerade die Wahl der zur Feststel- lung dieser leßteren Quantität unentbehrlichen Hülfsmittel ift bis jest dem Publikum freigestellt geblieben. So lange ber Spiritus- Handel in dem öffentlichen Güter-Verkehr eine hervorragende Stelle

noch nicht eingenommen hatte, mochte die in dem §. 31 der Maß- und Gewichts-Ordnung vom 16, Mai 1816 enthaltene Beftimmung, wonach bei Brauntwein-Käufen im Großen und nach einer bedun- genen Stärke, dem Käufer das Recht beigelegt ift, die Ueberliefe- rung na geftempelten Probemessern verlangen zu können, als aus- reihend zu erachten sein. Wenn aber erfabrung8mäßig an fich shon von einer solchen fakultativen Befugniß nur in feltenen Fällen Gebrauch gemacht zu werden pflegt, so ergiebt sie sih als durhaus unzulänglich bei den großartigen Dimensionen, welce die Spiritus-Production und der Sprit: Handel in Preußen im Laufe der Zeit angenommen hat, und bei der diesen Handel charafkterisiren- den Mannigfaltigkeit der geschäftlichen Beziehungen. Der Mangel ciner geseßlichen Bestimmung, wonach das Maß gerade desjenigen, was ‘den eigentlichen Gegenstand des Kaufs und Verkaufs bildet, nur unter Unwendung amtlich beglaubigter Jnflrumente feftgeftellt werden darf, ist daher von der Staatsregierung als eine Lüdtke erkannt, auf deren Ausfüllung fie durch die Vor- lage eines Geseß - Entwurfs Bedacht genommen hat, welcher die nach §. 31 der Maß- und Gewichts-Ordnung vom 16, Mai 1816 erst bei dem ausdrücklichen Verlangen des Käufers eintretende Verpflichtung des Verkäufers , bei dem Verkaufe von Branntwein im Großen und von einer bedungenen Stärke sih geftempelter Al- kfobolometer bedienen zu müssen, als eine allgemeine hingestellt und die zur Ausführung dieser Bestimmung erforderlichen Maßnahmen fefisezt und regelt.

Mecklenburg. No fto ck, 28, Januar. Die Kundgebungen im Lande, durch welche die Einberufung eines außerordentlichen Landtages zur Weiterführung der Verhandlungen über die Steuer- und Zollreform von dem Großherzog erbeten wird, mehren fich, Aus Hagenow wird geschrieben: Auch die hiesige Stadt hat sich den Bestrebungen der übrigen Städte angeschlossen und eine Peti- tion an den allerdurchlauchtigsten Landesherrn abgehen lassen, um dadurch kundzugeben , daß auch in dem hiesigen Orte der Wunsch nah einer Reform unseres Steuer- und Zollwesens ebenso drin- gend empfunden wird wie anderswo. Dasselbe wird aus Boizen- burg berichtet. (Rost, Ztg.)

Sachsen. Coburg, 29. Januar. Gestern ift, nach einer längern Pause, der Landtag des hiefigen Herzogthums wieder er- öffnet worden. Unter den an denselben gelangten Vorlagen find besonders hervorzuheben : ein Geseß - Entwurf, die Aufhebung der Beschränkung des bertragsmäßigen Zinsfußes betreffend, ein ders- gleihen über die Aufhebung des Anaftafianischen Gesehes, ein Geseh - Entwurf in Betreff der Bonitirung des Grundbesißes und der allgemeinen Grundfteuer, als Folge der durch bayrishe Beamte bereits seit einer Reihe von Jahren im Gange befindlichen Landes- vermessung, ferner ein Dekret, die Anfertigung neuer Thalerscheine an Stelle der defekten betreffend, ein dergleichen die Verlegung der Steuerübergangsftelle nah Lichtenfels betreffend, so wie ein Gesehz- Entwurf über die Gemeinde-, Körperschafts- und Privatwaldungen, ein Postulat in Betreff eines Zuschusses zu Verzinsung der Werra- bahnactien. (Dr. J.)

Altenburg, 28. Januar. Heute überreichte Sr. Hoheit dem Herzog der auch am hiesigen Hofe beglaubigte Kaiserlich öôster- reihishe außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister, Wirklicher Geheimrath Freiherr von W erner, seine Kreditive.

Hessen. Kassel, 29, Januar. Das gestern Abends aus- gegebene „Geseßblatt" enthält folgende, das Vereinswesen betrefs fende „Verordnung“: „Die im §. 1 Unserer Verordnung vom 19. Dezember 1854, die Vollziehung des durch die Verordnung vom 26. Juli desselben Jahres verkündigten Bundesbeshlusses wegen des Vereinswesens betreffend, enthaltenen Strafbestimmun- gen (bis sechs Monate Gefängniß) sollen Anwendung finden au auf jede Theilnahme an einem der dort erwähnten Vereine, so wie jede Unterstützung eines solchen Vereins, insofern derselbe Unsere Allerhöchste Genehmigung nit erhalten hat, ohne Rücksicht darauf, ob dessen Errichtung im Jn-- oder Auslande erfolgt ift. Urkundlich 2c,“

Neuß. Gera, 28. Januar. Hier hat der Verfassungs- Auss{chuß des Landtags eine Abänderung der §§. 99 und 100 der Verfassung wegen Einführung ter Verantwortlichkeit und Liberirung - des Ministers in Bezug auf Rechnungslegung und Decharge beantragt und dafür die Annahme der entsprechenden Beftimmungen der Königlih sächfischen Verfassung empfohlen. Beschluß i darüber noch nit gefaßt,

Großbritannien und Jrland. London, 29. Januar. Der „Observer“ schreibt : „Der neue Handelsvertrag, der am vo- rigen Dieaftage in Paris unterzeichnet is, wird zehn Tage nach jenem Datum im „Moniteur“ veröffentlicht und gleichzeitig dem Parlament vorgelegt werden, sobald er von den betreffenden Sou- verains ratifizirt ist. Da es fich um Zolleinkünfte handelt , so ift auédrücklich bestimmt, daß der Handelsvertrag nicht in Wirksamkeit treten soll, bis er die Zustimmung des Parlaments erlangt hat. Hr. Gladftone hat daher den nächsten passenden Tag beftimmt, um über ihn zu verhandeln, und angemessenerweise vorgeschlagen , zu gleiher Zeit das ganze Shstem der Befleuerung zu berathen.

| Zeit einen ausgedehnten Markt

| Mann gedrillt.

205

Daß diese Berathung sebr wichtig und interessant sein wird, leidet feinen Zweifel, und es ist wahrscheinli, daß sie lange dauern und tief eingeben wird, Es i für die Handels - Juteressen offenbar nóthig, daß diese Angelegenheit baidmözlicf zum Ziele geführt wird, Doch muß man natürlicher Weis& erwarten, daß die Ver- treter der großen Handels - Jnteressen über die verschiedenen in Frage kommenden Gegenstände gehört werden, und die Debatte wird daher vermuthlih ungewöhnlich lange dauern. Wenn man die großen Vortheile bedenkt, welche die Erleichterung des Ver- fehrs zwischen Frankrei und England mit sich bringt, so wür- den dafür selbst große Opfer ohne Zweifel gern übernommen werden. Aber glückliher Weise werden von unserer Seite keine solhen großen Opfer erforder. Wir sind in unserer ¿Frei- handels - Gesehgebung so weit fortgeschritten, daß wenig zu thun übuig bleibt, Die Lage des Schatzes gab häufig den Beweggrund und noch häufiger den Vorwand ab, um eine fernere Herabsezung oder Abschaffung der Zölle abzulehnen. Das Einziehen der langen Jahre8renten, wodurch wir mebr als 2 Mill. Pfd. Sterl. erübri- gen, und die beispiellose Höhe der Staats-Einkünfte im vergangenen Zabre geben die beste Gelegenheit, das große Werk der Handels- freibeit zu vollenden, troß der vermehrten Ausgaben für unsere Vertheidigung, welche das Publikum gefordert und die Regierung löblicher Weise bewilligt hat. So sind wir im Stande, zu gleiczer für unsere Haupt - Manufaktur- Waaren zu erhalten, das Wohlwollen der großen Bevölkerung Frankreihs uns zu fibern, und ihr zu helfen, daß sie ihre Auf- merksamkeit eifriger auf die Künste des Friedens richte.“

Jn einem anderen Artikel dringt der vObserver" darauf , daß die Bildung von Schüßen - Corps troß der friedlihen Aussichten

Ï nit nachlassen möge; denn es handle fi niht um die Abwehr Ï einer augenblicklihen Gefahr.

Es sei überhaupt nothwendig, daß ein so reihes Volk, wie das englische, mehr als bisher die Waffen

© zu führen lerne, um nöthigenfalls seine Reichthümer zu vertheidigen.

„Ehe nit 200,000 wobldisziplinirter Schüßen auf der Muster olle

Ÿ ftehen, sei der Zweck des Unternehmens nicht erreiht,“ Der „Ob- Ÿ server“ und der „Mark - lane Expreß * haben jedes Blatt zehn

Schüßen aus den bei der Zeitung angestellten Leuten equipirt,

Herr Jason, Parlaments-Mitglied, hat aus seinen Arbeitern 100 Mann für die Artillerie von Birkenhead ausgerüstet.

Jn Man-

bester, dem Hauptquartier der Friedenspartei, find ston 3000

-— 30. Januar. Die heutige „Morningpoft sagt, daß Sir Elliot

| und Baron Brenier Jnstructionen erhalten hätten, der neapolita- © nischen Regierung Vorftellungen über die veränderte Lage Ztaliens zu

machen, daß aber feine Hoffnung auf einen Erfolg vorhanden sei. Die „Times sagt, England habe einen Vorschlag zur Lösung in der

| San Juan- Angelegenheit gemacht: nah demselben solle San Juan 5 zu England, die übrigen Jnseln zu Nordamerika gehören.

Frankreich. Paris, 29, Januar. Der „Moniteur“ be-

| richtet, daß, als die Kaiserin heute in rascher Fahrt durch die

Avenu de l’Jmperatrice kam, sid eine Frau mit einem Kinde auf dem Arme zwischen die Pferde ftürzte, da fie eine Bittschrift in den Wagen zu werfen beabsichtigte. Glücklicherweise nahm fie keinen Schaden. Das amtliche Blatt warnt aber die Bittsteller ernftlich

Y dor dergleichen Wagnissen, da jede. an der Pforte der Tuilecieen © abgegebene Bittschrift einer ernsthaften Prüfung unterzogen werde.

Herr Achille Fould präfidirte zu Tarbes (Gascogne) die außer-

| ordentlihe Sesfion des Generalrath8s, zusammenberufen, um úber den Plan der Badestraßen zu berathen, welche der Kaiser anordnete.

Der Minifter hielt bei diesem Anlasse eine Rede, welche eine Art

\ Kommentar zu dem Kaiserlichen Schreiben vom D Januar bildet. / Dem Minister zufolge wird das staatsökonomisbe Programm in | diesem Briefe, _ welches die Hauptinteressen Frank. eihs berührt, alle

befriedigen, obne irgend eines zu verlegen: Der Generalrath

genehmigte das vorgelegte Programm, wonach 750,000 Fres. für

.

J Perftellung der Straßen nah den Badeorten bewilligt find.

Das lette Gesez-Bülletin enthält Dekrete, welche die Errich-

| tung von aht neuen Frauenklö stern genehmigen; ein anderes | Dekret bringt die jährlihe Subvention für die Schwestern des Y St. Vincenz von Paula wieder auf 25,000 Fr., die 1848 auf | 40,000 Fr. ermäßigt wurde.

Das Schreiben an die Batonniers des Advokaten-Ordens von

| Herrn d'Haufsonville, welches zuerst im „Courrier du Dimanche“ j veröffentlicht wurde und Gegenstand einer Verwarnung war, ist nun

dei Michel Levy erschienen. A _Der Marquis v, Cadore , erster Sccretair der französischen Gesandtschaft in Rom, reift heute nah Rom ab.

Italien. Aus Chambery wird vom 29, Januar berichtet, daß fh, begleitet von einer großen Zahl von Bürgern, eine Deputation don 24 Personen zu dem Gouverneur begeben und ihn der Treue der Savoyarden gegen den König und die Dynastie verfichert und Auf klärung über die Gerüchte von einer bevorstehenden Trennung verlangt habe, Der Gouverneur dankte ihnen für diese Pro-

tefiation und erwiederte, die Regierung habe nie die Absicht ge- babt, Savoyen abzutreten. Als diese Worte der Menge bekannt wurden, brach fie in Freudengeschrei aus und trennte si in bester Ordnurig. (Vergl. unten die fran zösische Depesche über denselben Vorfall.)

Flensburg, 30, Januar. Jun der heutigen Sißung der Ständeversammlung motivirte Hansen - Grumbye im Namen der mittelshleswigschen Abgeordneten seinen An- trag gegen die Sprachreskripte, Der Könialihe Komm 1rius verlas hierauf eine Königliche Resolution, daß auf den Antrag der Ständeversammlung nicht eingegangen werden könnte. Hansen erklärte, daß er troßdem seinen Antrag nicht aufgebe. Der Graf Baudisfin proponirt wegen der dringenden, ernften und bel en Sache ein Comité von 11 Mitgliedern, was mit 27 gegen 14 Stim- men angenommen wurde.

Dánemarék.

London, Montag, 30, Januar, Nachts, (Wolff's Tel, Bur.) Jn der heute stattgehabten Sißung des Unterhauses erwiderte Lord John Russell: auf eine Znterpellation Disraeli's, die Mittheilungen, auf welche Lord Granville im Oberhause ange- spielt habe, wären im Zuli vorigen Jahres gemacht worden aus Veranlassung einer Mittheilung, welche Lord Cowley von cinem Gesandten in der Schweiz erhalten habe. Es fordere Ueberlegung, ob die Vorlegung der darauf bezüglihen Dokumente ohne Dienfst- ftôrung zulässig sei. Gladstone fündigte an, er werde fommen- den Montag das Budget vorlegen und Anträge in Bezug auf den Handélsvertrag ftellen.

Paris, Montag, 30, Januar, Nachmittags, (Wolff's Tel, Bur.) Ein hier eingetroffenes Telegramm vom heutigen Tage meldet aus Culoz, ‘einem franzöfishen Dorfe an der savoyischen Grenze, daß die antiseparatistishe Partei, welche bei der zu Cham- bery am 22sten d. ftattgehabten Gemeindewahl unterlegen, am 29ften eine Manifestation gemacht habe. Nach einem von Cham- bery aus ergangenen Aufcufe seien daselbft 250 Personen aus ganz Savoyen zusammengekommen und hätten bei dem Gouverneur ange- fragt; ob der König Savoyen abtreten wolle. - Die Untwort habe gelautet, daß der König dies nicht gern thun würde. Die Bevsl[- kerung, fährt das Telegramm fort, habe -der republifanischen Lro- þpaganda, welche im Hasse gegen das Kaiserliche Frankreich handelt, widerstanden und fei der Manifestation fremd geblieben.

Paris, Dienstag, 31, Januar, Morgens. (Wolff's Tel. Bur,) Der heutige „Moniteur“ sagt: Das Gouvernement hat oft den aufreizenden polemishen Charakter religiöser Fragen be- klagt. Nach der Unterdrückung des „Univers“ würden Ausbrüche, wie fie seinen Provocationen entsprachen , künftighin obne Motiv, ohne Entschuldigung sein. Die ganze Presse wird diese schveren Fragen verstehen, welche mit Ruhe und Mäßigung diskutirt werden müssen , wie fie durch das Jnteresse des öffentlichen Friedens und dur die Achtung vor der Religion geboten find.

Der Kaiser hat wegen des Ablebens der Großherzogin Stephanie eine 31 tägige Trauer angeordnet.

Ein hier eingegangenes Telegramm aus Genua vom gefirigen Tage meldet aus Neapel vom 27sten d., daß General Vianelli Verfiärkungen gefordert habe und daß, wie verfichert wird. die Grenztruppen vermehrt werden sollen. Bei einer in Neavel Zat gehabten Manifestation hat man die Rufe: Es lebe die Con- flitution! gehört.

Marktpreise. Berlin, 30. Januar 1860 Zu Lande: Roggen 2 Thir. 5 Sgr., auch 2 Thlr. 2

und 2 Thlr. Grosse Gerste 1 Thlr. 20 Sgr. , auck 1" 9 Pf. und 1 Thlr, 16 Sgr. 3 Pf. Hafer 1 Thir. 6 Sgr. 2 1 Thlr. 3 Sgr. 9 Pf, und 1 Thlr. 1 Sgr. 3 PE

Zu Wasser: Weizen 2 Thir. 23 Sgr., aueh 2 Thlr. 17 Ser, 6 Pf: und 2 Tula -10 Sgr. Roggen 2 Thir. 10 Sgr., auck 2 Thie. 7 Sgr. 6 Pf. und 2 Thlr. 6 Sgr. 3 Groese Gerste 1 Thir 24 Sen. 3 Pf., auch 1 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf und t Thir. 15 Sgr. Hafer 4 Tür. 3 Sgr, 9 Pf, auch 1 Thir. 2 Sgr. 6 Pf. Erdsen 2 Thlr. 12 Spo. 6 Pf Futter-Erbsen 2 Thlr.

Sonnabend, 28. Januar. :

Das Schock Stroh 7 Thle,, auch 6 Thir. X) Sgr. und G Abs, 10 Sgr. Der Centner Heu 26 Sgr., auch W Ser. , geringere Serie auch 17 Sgr, 6 PE :

Kartofleln, der Seheffel 26 Sgr, auch X Sgr, wnd 17 Spr. GPE, metzenweis 1 Sgr. 9 Pf, und 1 Sgr. 6 PE, aßed 1 Spe. § DE