1860 / 31 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das Königliche Eisenbahn - Kommissaxiat veranlafse ih daher, den Jnhalt der Broschüre einer eingehenden Prüfung zu unter- werfen und sich über die darin aufgeftellte Berechnung und deren Resultat demnächft gutachtlich zu äußern,

Dem erledigenden Berichte will ih bald entgegensehen.

Berlin, den 1. Februar 1860.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentlihe Arbeiten,

An die Königlihen Eisenbahn-Kommissariate und zur ebenmäßigen Aeußerung an die König- lihen Eisenbahn-Directionen.

Juftiz- Ministerium.

Der bisherige Kreisrichtet Weber in Ueckermünde ift zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Anklam und zugleih zum Notar im Departement des Appellationsgerihts zu Stettin, mit Anweisung seines Wohnfißes in Ueckermünde, ernannt worden.

Ministerinm derx geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten.

Akademie der Künste.

Große Kunfst- Ausftellung im Königlichen Yfka- demie-Gebäude zu Berlin von Werken lebender Künfiler des Jnu- und Auslandes. 1860.

1) Die Kunft-Ausstelung wird am 1. September d. J. eröffnet und am 1, November ges{lossen; während dieser Zeit wird dieselbe ‘den Besuchen des Publikums an Wochentagen von 10 bis 5 Uhr, Sonntags von 11 bis 5 Uhr geöffnet sein,

Nur die von den Künstlern selbst odex auf deren Veranlassung angemeldeten Werke werden zur Ausftellung zugelassen, was auch dann gilt, wenn dieselben niht mehr im Besitze der Künstler sind, indem weder die Echtheit der Arbeiten, noch p N derselben für diese Ausstellung zweifelhaft ein darf.

Die schriftlichen Anmeldungen der auszuftellenden Kunstwerke müssen vor dem 1. August d. J. bei dem Jnspektorat der Akademie eingegangen fein, um in das zu druckende Ver- zeihniß aufgenommen zu werden und außer Namen uynd Wohnort des Künstlers die Anzahl und Kunfigattung der einzusendenden Arbeiten nebst Ungabe der dargestellten Gegenstände, so wie die Bemerkung enthalten, ob das Kunst- werk käuflich ift oder niht. Wiederholte Anmeldungen eines und desselben Werkes find unzulässig; auch können mehrere Kunftwerke nur dann unter einer Nummer begriffen werden, wenn dieselben in einem gemeinschaftlihen Rahmen befind-

lich find.

Die Anmeldungen sind Zusagen der Einsendung der angt- meldeten Kunstwerke, allein die Aufnahme derselben in das gedruckte Verzeichniß berechtigt niht zu dem Anspruch, daß die Gegenstände auch wirkli ausgestellt werden. i

Um die retzeitige Aufstellung der Kunstwerke möglich zu machen, müssen dieselben bis zum Sonnabend, den 14, Auguft d. J, bei dem Junspektorat der Akademie mit zwei gleih- lautenden Anzeigen, wovon die eine als Empfangs-Beschei- nigung geflempelt zurückzegeben wird, abgeliefert werden. Später eintreffende Kunftwerke werden nux insofern berück- fihtigt, als zur geeigneten Aufftellung derselben noch Plah vorhanden if, Eine Umstellung zu Gunsten später eintre ffen- der Gegenstände darf nicht gefordert werden.

Zur Bequemlichkeit des Publikums und zur Erleichterung der Geschäftsführung muß jedes Werk an einer sihtbaren Stelle mit dem Namen des Künstlers, wenn auch nur dur Anheften einer Karte bezeichnet, und bei Gegenftänden, wo eine Verwechse-

der Juhalt der Darftellung auf der Rückfseite des Bildes kur; angegeben werden.

Anonyme Arbeiten, Kopien (mit Ausnahme der Zeichnungen

für den Kupferftih), aus der Ferne kommende Malereien und Zeichnungen unter Glas, musikalische Jnstrumente, \o wie | meanishe und Jnduftrie- Arbeiten aller Art werden nicht zur |

Ausftellung zugelassen.

Vor gänzliher Beendigung der Ausstellung kann Niemand |

einen aus8geftellt:n Gegenftand zurückerhalten.

Eine für diese Ausftellung aus Mitgliedern des akademischen È Senats und der Akademie in einer Plenar-Versammlung zu | wählende Kommission is für die Beobachtung der Vorschrif- | der Kunstwerke Þ und die Ausschließung nicht geeigneter Arbeiten verantwort- | lih, Erhobene Zweifel und Einsprachen entscheidet der akade-

ten 2, 5, 6, 7 und 8, für die Aufftellung

mische Senat,

Transportkosten übernimmt die Akademie nur für Arbeiten Kunftwerke von ungewöhnlich \{chwerem |

ihrer Mitglieder. Gewicht aus der Ferne dürfen auch von diesen nur nah vorgängiger Anfrage und Genebmigung der Ausstellung übersandt werden. die Kosten des Her- und Rücktransports selbft zu tragen,

Die Vermittelung des Verkaufs der Kunftwerke und die | Weiterbeförderung derselben an andere Kunst - Ausstellungen, | nebft den desfálligen Besorgungen und Korrespondenzen können | niht von der Akademie übernommen werden, so wie auch die F Einrahmung von Bildern, Kupferftichen 2c. von den Einsen- |

dern besorgt werden muß.

Wegen Beschädigung der Gegenstände während des Her- | und Rücktranspoxts fann die Akademie niht in Anspru | Unangemeldete Sendungen werden un- k

genommen werden. eröffnet zurückgzewiesen,

Berlin, den 23, Januar 1860.

Königliche Akademie der Künfte. Prof. Herbig, Vice - Direktor.

De Lt m.a U Ag

1) Die Sammlungen der Königlichen Museen, nämlich :

die Gemälde-Galerie ,

die

Sculpturen-Galerie,

das Antkiquarium

die die die die bie die

im vorderen Museengebäude; Sammlung der Gyps-Abgüsse, historishe Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. \. w,, Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, Sammlung für Völkerkunde, Sammlung ‘ver nordischen Alterthümer, Sammlung der ägyptischen Alterthümer

im neuen Musecengebäude

sind für den Besuch des Publikums geöffnet :

Sonnabends und Montags

in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr;

Sonntags von 12 bis 2 Uhr.

2) Jedem anständig Gefkleideten ist an diesen Tagen während der bezeichneten Stunden der Eintritt, und zwar durch den Haupt-

Eingang

aus,

Jahren gar nit, Unerwachsene aber

des vorderen Museums von der großen Freitreppe ohne Weiteres gestattet, Doch werden Kinder unter zehn nur in Begleitung älterer

Personen zugelassen.

3) Mittwochs, Donnerfiags und Freitags if der Besuch der genannten Sammlungen ausschließlich denjenigen Ein- heimischen und Fremden vorbehaiten, welche dieselben zu Studien

irgend ciner Art benuzen wollen, Zutritt dazu während der unter 1.

und zu diesem Zweck der angegebenen Stunden gegen

Borzeigung der Copir-Karten oder vorgängige Eintragung in das

am Eingange ausgelegte Buch gestattet,

diesen

lung möglich is, als Prospekten, Landschaften, Bilduissen 2c.

Der Eingang findet an

Tagen durch die Thür des neuen Museums unter dem

Uebergangsbau ftatt,

Akademie zur Alle anderen Einsender haben |

4} Die Sammlung, der Gar S R 6s én, Minia- turen und Kunfkbrucke im neuen Muscen - Gebäude if. für; den Besuch des Publikums nur am Sonntage von 12 bis 3 Uhr. geöffnet. An. den übrigen Tagen, Montag, Mittwo ch, Donnerst äg, Freitag und Sonnabend, iff| der Besuch die- ser Abtheikung ausfchließlich denjenigen Einheimischen und Fremden vörbehalten, welchè dieselbe zu Studien benußen tollen.

5) Am Dienftag jeder Woche, so wie an den kir ch- lihen Feiertägeén, nämlih an beiden Festtäagen des Ofter-, Pfingst- und Weihnachtsfeftes, am Neujahrstage,. Charfreitage, Bußtage und. Himmelfahrtstage sind die Königlichen Mufeen ge- \{lofsen.

19 L Den Galerie - Dienern, Portiers 2. if untersagt, bei der Ausübung ihrer Dienstpflicht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1, Oktober 1859. Der General - Direktor der Königlichen Museen. von Olfers.

Finanz-Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsfchulden.

Bekanntmachung vom 1. Dezember 1859 betref- fend dieErsatzleistung für die präfkludirten Kassen- Anweisungen vom Jahre 1835 und für die Darlehns-Kassensheine vom Jahre 1848.

Gesey vom 15. April 1857 (Staats - Anzeiger No. 100 S. 789).

Bekanntmachung vom 29. April 1857 (Staats-Unzeiger No. 103 S. 817). Bekanntmachung vom 7. Januar 1858 (Staats-Anzeiger Nr. 10 S. 66). Bekanntmachung vom 26. Januar 1859 (Staats-Anzeiger Nr. 30 S. 213).

Durch unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26, Januar d. J. find diejenigen Personen, welche Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 und Dar- lehns- Kafsenscheine vom Jahre 1848 nach Ablauf des auf den 1. Juli 1855 festgesezten Präklufiv-Termins bei uns, der Kontrolle der Staatspapiere oder den Provinzial-, Kreis - oder Lokal-Kassen eingereiht haben, zur Empfangnahme des ihnen in Gemäßheit des Geseßes vom 15. April 1857 zustehenden Ersazes aufgefordert worden. / Da der Ersag für diese Papiere dessenungeacdtet noch 1mmer nicht vollständig abgehoben ift, so werden die Betheiligten nohmals aufgefordect, solchen bei der Kontrolle der Staats3papiere hierselbft, Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweisc bei den Negierungs- Hauptkassen gegen Rückgabe der ihnen ertheilten Empfangschetne oder Bescheide in Empfang za nehmen. [

Zugleich ergeht au diejenigen Personen, welche noch Kafsen- Anweisungen vom Jahre 1835 oder Darlehns - Kafsenscheine vom Jahre 1848 befizen, die erneuerte Aufforderung, dieselben bei der Fontrolle der Staatspapiere oder den Regierungs-Hauptkafsen zur Exsatletftung einzureichen.

Berlin, den 1. Dezember 1859.

Preußische Bauk.

Monats-Uebersicht der Preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank-Ordnung vom 5. Oftober 1846.

Mt ti 9:0: 1) Geprägtes Geld und Barren t 2) n und Privatbanknoten. 1,828,000 L 3) Wechsel-Bestände 48,420,000 Ÿ 4) Lombard-Bestände.…...............- S Ol4 11,720,000 5) Staatspapiere, verschiedene Forderungen und D

Passi j

6). Banknoten im Umlauf... eee rerer 73,097,000

7) Depositen-Kapitalien ' 20,498,000

8) Guthaben der Staats-Kassen, Jnftitute und

Privat-Perfonen, mit Einschluß des Giro-

Beer. i A U éa b «U Berlin, den 31. Januar 1860.

Königlich Preußisches Haupt-Bank-Direktorium.

von Lamprecht. Meyen. Schmidt. Kübhnemann.

8,093,000

57,881,000 Thlr.

Dechend. Woywod.

Tages-HÖrduutá.

8. Sigutng des Hauses der Abgeotdnetén, Ward, den 6. Februar 1860, ags 1 Uhr.

1) Erster Bericht der Kommission für das Gemeindewesen [über Petitionen.

2) Dritter Bericht der Kommisfion für Petitionen.

Berlin, 3. Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruht: Dem Landrath von Hagke zu Weissensee, Regierungs - Bezirk Erfurt, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Sachsen Königlicher Hoheit ihm verliehenen Ritter - Kkéuzes erster Klasse des Haus - Ordens vom Weißen Falken, fo wie dem Kaplan Franz Bock zu Eöôln zur Anlegung des von des Königs von Hannober Majestät ihm verliehenen Guelphen-Okrdens vierter Klafse zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Bonn, 1. Februar. Heute Nachmittags um 34 Uhr bewegte sih ein feierliher Trauerzug durch die Straßen unserer Stadt, um die irdishen Théile E. M. Arndt'’s dahin zu geleiten, fie unter den Kronenzweigen der lange dazu ausersehenen schlanken Eiche, nahe dem Grabe seines Freundes Niebuhr, ruhen sollen. Zahlreiche Deputationen von Behörden und Vereinen waren herbei- geeilt, um an der Feier Theil zu nehmen. Als der Trauerzug am Grabe unter der Eiche angekommen war, hielt der Pfarrer Wiemann eine einfache und zu Herzen gehende Rede. (Köln. Z.)

Koblenz, 1. Februar. Heute Morgens trafen das zweite (andernaher) und das dritte (simmerexr) Bataillon des 29ffften Landwehr - Regiments dahier ein, welcbe, so -wie das hierselbst bereits liegende erfte (neuwieder) Bataillon nunmehr einen Theil der hiesigen Garnison bildew werden. (Köln. Ztg.)

Sachsen. Meiningen, 31. Januar. Unser Landtag, dessen Periode im Monat März d. J, abläuft, ift noch auf dén 6. î. M. einberufen worden. Der Finanzauss{huß, so wie der Ge- sehgebungsaus\chuß find bereits zusammengetreten; der erftere hat sih mit zwei landesherrlihen Propositionen, nämlich über die Auf- bringuug der Kosten zum Bau einer neuen Kaserne, so wie mit Aufbringung, der Mittel wegen der der Werrabahn-Gesellshaft zu- gesicherten Zinsgarantie zu: beschäftigen. Die für die gedachte Zinsgarantie zu beshaffenden Mittel, welche fih für die hiesige Res . gierung auf 160,000 Thlr. belaufen werden, find durch die reu veranlagte Gewerbefteuer gewonnen, welche einen weit höheren Er- trag, als im Etat vorgesehen ift, ergiebt. Der Geseßgebungsaus- schuß “wird sih mit dem reproponirten Polizeiftrafgeseßbuch zu be- schäftigen haben. (L. Ztg.) | :

Koburg, 1. Februar. Nachdem der hiesige Landtag tn gestriger Sihung den Bürgermeifter Oberländer zum Präsidenten gewählt hatte, faßte er mit Einstimmigkeit den Besbluß, dem un- term 7. August 1858 abgeschlossenen süddeutshen WMünzverein bei- zutreten und die Koften für Einziehung der ältern Münzen aus der Staatsfasse bestreiten zu lassen. (Fr. P. Ztg.)

Neuß. Gera, 1. Februar. Der in der heutigen Nummer des Amts- und Vecordnungsblattes von der betreffenden Kom- misfion mitgetheilte Auszug aus den Staatsschuldenkassen - Recb- nungen für das biesige Fürstenthum auf die Jahre 1858 und 1859 ergiebt für das Ende des vorigen Jahres als Stand der verzinS- liwen Staatsschuld die Summe von 427,632 Thlr. 10 Sgr. 7 Pf., welbe sich/ mit 121,850 Thlr. auf Staatsschuldscheine und mit 305,782 Thlr. 10 Sgr. 7 Pf. auf kündbare Schulden vertheilt. Ende des Jahres 1857 war der Gesammtbetrag der verzinslichen Staatsschuld noch 459,126 Thlr. 22 Sgr. 7 Pf. :

Hessen. Kassel, 2. Februar. Die Berichte des Finanz- Ausschusses der Ersten Kammer über die verschiedenen Hauptftüce des: Budgets sind dem Vernehmen na nunmehr zum Druck fertig. Der landwirth schafilihe Auss{huß dir Zweiten Kammer hat, da eine Vorlage wegen Ablösung der Hutegerectsame noch nit in Ausficht steht, seinen Bericht über die Verkoppeiung , wie es heißt, chenfalls erledigt. (Kass. Z.)

Großbritannien und Jrland. London, 1. Februar. Jn der geftrigen Oberhaus=-Sizung überreichte Lord Brougham Peti- tionen von 300 Friedensrihtern und Grundbefißern in Cumberland zu Gunsten einer Aenderung des Gesehes über die Veräußerung von sachlihem Vermögen. Zugleih beantragte und erlangte er die Bewilligung, cine Bill einzubringen , welhe nach dem Beispiel cines in Cumberland herr- {enden Brauches, die Grunß - Uebertragungskosten bedeutend reduziren würde. Der Lord Kanzler bemerkte, daß eine denselben Gegenftand be- treffende Bill vom Attorney - General im andern Hause eingebracht werden wird. | 2

In der Unterhaus-Sißung zeigte Mr. Spooner an, daß er sih bewogen sähe, seinen Gegen - Maynooth- Antrag auf 14 Tage zu ee schieben. Auf eben so lange verschiebt De Lach Evans seine Mo- tion auf allmälige Abschaffung des Stellenkaufs in der Armee. Mr. T. Duncombe zeigte auf den 8ten einen Antrag auf eine Bill an, daß bei der nächsten Parlamentswahl in Gloucester und Wakefield das Ballot in Anwendung komme. Mr. Stansfield richtete an den Staats-