242 liche Eigenthum ber Rheinischen Eisenbähh - Sestllshüft übét, ls |
mentlich wérden derselben auch die noch etiba borhandenen et Besiäkb und G fonds überwiesen und verpflichtet fih die Cöln- Crefeldèr Eisenbahn - Gesellschaft, dieselben durch keine zu deren Lasten er- folgeñbe Zins- oder Dividende-Vertheilung an die Actionaire zu schmälern, sondern zur Zins - oder Dividende - Vertheilung lediglih die Netto -Ueber-
\chüsse des Betriebes zu verwenden.
. 4.
i einisché Eisenbabin.- Gésellshaft übernimmt dagegen alle der Edln-Cfel er E f e LGAelis@üft R Schulden und Verbind- lichkeiten, nament 7 auth diejenigen Verp) oan „welche der Gesell- {aft Zegen die Jhhaber der Côln-Créfeldèr Prioritäts - Obligationen ob- liegen, jedoch mit der ausdrücklihen Bedingung, daß von der Unterzeich- nung dieses Vertrages an keine neuen Prioritäten oder Anleihe-Aufnahme freirt werden, Die Verleßung dieser Bedingung hebt diesen Vertrag auf, ohne jedoch Schadensansprüche für die Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft zu begründen. ;
Q. Di Nach Ausführung der durch diesen Vertrag bedifigten Liguidation löst fich die Cóln-Crefelder Eisenbahn-Gesellschaft în Gemäßhtit der Vor- schriften des Geseßes vom 9. November 1843 und der Bestimmungen des
Gesellschafts-Statuts vom 11. Mai 1853, bestätigt unter dem 22. August
1853, auf, jedoch mit der Maßgabe:
1) daß die Rheinische Eisenbahn - Gesellschaft die Côln- Crefelder Eisen- bahú nebft allem Vetrieb8materiäl und sonstigem Zubehör so lange bis sämmtliche Prioritäts-Gläubiger der Cöln: Crefelder Eisenbahn-
G eelihalt befriedigt sein werden, als einen getrennten Vermögens-
theil zu erhalten, zu unterhalten und namentlich durch entsprechende
Ergänzung aller Abgänge, vôòr einer Werthsverminderung zu be-
wahren hat ; i
daß allen Gläubigern der Cöln-Crefelder Eisenbahn-Gesellschaft, ins- besondere den Jnhabern der zufolge des Allerhöchst ertheilten Pri- vilegiums vom 30. Mai 1855 emittirten Prioritäts-Obligationen das
Doxgugereds auf diese Vahn und deren Zubehör, wie es ihnen
durch dieses Privilegium ertheilt worden, bor den Stamm-Actionairen und allen Prioritäts- und sonstigen Gläubigern der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft ausdrücklih vorbehalten bleibt;
3) daß die Nheinishe Eisenbahn - Gesellschaft für alle Verbind- lichkeiten dex Cöln - Crefelder Eisenbahn - Gesellschaft ,- ins- besondere auch für die unterm 30, Mai 1855 - Allerhöchst genehmigte Prioritäts « Anñläihße, als Selbstschuldnerin ein- tritt, dergestalt, daß die Junhaber dieser Forderungen wegen Kapital, Zinsen und Kosten, jedoch unbeschadet des Vorzugsrechtes “der dur die Allerhôcchbst ertheilten Privilegien vom 12. Oktober 1840, 8ten Septémber 1843, 4. August 1854 üúnd 2. August 1858 genehmigten Prioritäts: Anleihen ‘der Rheinishen Eisenbahn-Gesellschaft fih auch an das gesammte Vermögen diesex Gesellschaft halten können.
4 | F. 6.
Als Entgelt für das erworbene Vermögen der Cöln-Crefelder Eisen- bahn-Gesellschaft gewährt die Rheinische Eisenbahn-Gesellschaft den Actio- naîiren der Côln-Crefelder Eisenbahn-Gesellshaft nah deren Wahl für jede Actie entweder eine bâare Entshädigung von Fünf und zwanzig Thaler und fünf und zwanzig Silbergroschen Preußisch Courant, zahlktar drei Monate nah Uebernahme des Betriebes (§. 2) oder den Nominal- Betrag in Nheinischen Stamm - Actien, mithia für je Zweihündert und ¿Fünfzig Thaler in Cöln-Crefelder Actien eine Stamm-Actie der Rheinischen Eisenbahn - Gesellshaft mit Dividende - Coupons von dem 1. Januar des Dee an, welches auf den Zeitpunkt der Betriebs-Uebernahme der Cöln-
refelder Bahn durch die Rheinische Eisenbat,n-Gesellschaft folgt,
Um jedoch den Actionatren der Cöln-Crefeldcx Eisenbahn-Gesellschaft so viel als möglih auch für dasjenige Jahr, in welchem die Rheinische Eisenbahn-Gesellshaft das Eigenthum und den Betrieb dex Cöln-Crefelder Bahn übernimmt, eine Dividende zu sichern, so wird die Rheinistbe Eisen- bahn - Gesellschaft von den dur fie, auf der Côln-Crefelder Bahn von dem Tage der Betriebs-Uebernahme bis zum folgenden 1. Januar zu ver- einnahmenden Bautto - Beträgen des Betriebes, von denen 45 þpCt. zur Bestreitung der Betriebskosten dienen, 55 pCt. dèn Cöln-Crefelder Actidg- nairen resp. ihren Vertretern zu diesem Behufe zur Verfügung stellen; eben so soll der súx diejenige Periode des obcngcdachten Jahres, während welcher die Königliche Directivn der Aachen-Oüsseldorf-Ruhrorter Bahn den Betrieb der Cöln-Crefelder Bahn geführt, nach den bestehenden Meer fich ergebende Rein-Ertrag den Côöln-Crefelder Actionairen zu-
en. die Zinsen der Cöln-Crefelder Prioritäten zu decken, so wie die statut-
der Aegerae Vorschrift gemäßen Beiträge zum Reserve: Fonds zu leisten. Feuk Hil wird als Jahres-Dividende än die Cöln- Crefelder Actionaire eilt.
An dieser Dividende partizipirt ‘die Rheinische Eischkahn-Geselschäft Bro rata derjenigen Actien der Côln-Crefelder Eisenbahn - Gesellschaft, für die sie nach obiger Bestimmung die festgeseßte baare Eutschädigung von Zhlr. 25. 25 ausgezahlt haben wird, Diese baare Entschädigung kann hon den Cöln. Crefelder Actionairen nur während einer Präfklusivfrist bon Einem Monat, bon dem Zahlungstermin an _gerehnet, beansprucht werden; nah Ablauf dieser Frist findet nur ein Umtausch der Côln-Créfelder gegen Rheinische Eisenbahn-Actien nach Maßgabe der obigen Bestimmung ftätt,
§17, | Die Verbindlichkeit dieses Vertrages erlischt für beide Theile, wenn die Betriebs - Uebernahme Seitens der Rheinischen Eisenbahn - Gesell- schaft bis zum 1. Januar 1861 nach Maßgabe dieses Vertrages noch
nicht hat: erfolgen können, §81 : “ Bagn Die Genehmigung dieses Vertrages von Seite der General-Versamms- lungen dex Cöln-Crefelder wie der Nheinischen Eisenbahn-Gesellschaft bleibt, Fo weit erforderli, vorbehalten. :
Aus diefen beiden Beträgen find sür bas fragliche Jahr vorab.
Ölächlaüteid boppélt äusütfertigt, genehmigt, uïtërs{kieben und jedem der verträgschließenden Theile ein Exemplar béhätidigt.
Côln, den 11. November 1859. j Dex Verwaltungs-Aus\{uß «der Die Direction der Rheißischen Eisenbahü - GefellsGäft.
Côln-Crefelder Eisenbahn. gez. Mebdissen. F. W. Königs,
gez. C. F. Heimann. Dr Ee Rennen.
Finanz : Ministerium.
Die Ziehung der 2ten Klasse 121fter Königlicher Klassen Lotterie wird den 14. Februar d. Ziehungs8saal tes PLotterie-Gebäudes ihren Anfang nehmen,
Berlin, den 6. Februar 1860.
Königlide General-Lotterie-Direction.
Angekommen: 10ten Jnfanterie-Brigade, von Schmidt, von Franffurt a. d, O,
Der General - Major und Commandeur der 8ten Znfanterie- |
Brigade, von Welßtien, von Bromberg.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Gehéime Rath und : Ober - Jägermeister Graf von der Asseburg-Falckenstein, k
na Meisdorf.
K ichtamtliches.
Preußeu. Berlin, 6. Februar.
von Leoëa von Hedemann entgegen. 5 Außerdem empfingen Se. Königliche
Geheimen Raths Jllaire,
— Ja der heutigen (8.) Sihung des Hauses der Abgeordneten | brachte der Minister des Jnnern, Graf Sc{werin, eine Geseches- | vorlage cin , die in einem einzigen Paragraphen eine authentische F
Declaration euthält, daß die §§. 71. und 72. der Allgemeinen Ge-
werbeordnung von 1845 auf die in §. 1. des Preßgescßes vom | 12. Mai 1851 genannten Gewerbtreibenden nicht mehr anwendbar F seien; d, h. die Konzessionsentziehungen gegen die beim Betrieb der | Presse betheiligten Gewerbtreibenden sollen nur durch Richterspruh |
erkannt werden dütfe:r,.
— Die Kommission des Herrenhauses zur Berathung des | i cines F Geseß-Entwurfs3 wegen Erhebung eines Einzugs- und Hausstandé- |
Antrages des Väron von Senfft auf Vorlegung
geldes seitens der Landgemeinden besteht aus He:zog von Ratibor,
Vorfißender, von Meding, Stellvertrter ces Voisizenden, Graf von | Eóôhen, Schriftführer, Graf bon Taczanowski, Stellbeitreter des E Schriftführers, Graf boi Malhan, Graf von Hardenberg, Hasselbac, F Freiherr von Olderéhausen, von | Brand - Lauchstedt, Graf bon Nesselrode - Ehreshofen, Baron von |
Groddecck, Graf von Ballestrem, Senfft, Graf von Jhbenpliß, von Gilgenhheimb.
— Die Kommission des Herrenhauses für das Budget besteht |
aus den Herren Der. Brüggemann, Vorfißender, von Frankémwhberg-
Ludwigsdorf, Stellvertreter des Voisizenden, Freiherrn von Oldeks- hausen, Schriftführer, Beyer, . Stellvertreter des Schriftführers, F
Graf von Döndoff: Friedrihstein, Piper, on Klister, von Waldatv- Steinhoefel, von Wedell, ¿Freiherr von Sanden - Tussainên, Graf von Schwerin, Fabüiicius, Graf zu Solms-BVaruth, von Massow, von Meding, Freiherr von Nothkirch - Trah, von Below, Berndt, Hammers, Graf von dék Groeben-Ponarien, Graf Vork von Wartenburg, Gräf zu Dohnä- Scthlodien, Ondéreyck.
___ Der Abgeordnete für den erften hohenzollerns{en Wahlbezirk, Dopfer, hatte dem Präsidium des Hauses angezeigt, daß dur Allerhöchste Bestallung vom 11, Januar e, er zum Appellationé- gericht8raih bei dem Königlichen Zustiz-Senate zu Ehrenbre!ten stein mit cinem etatsmäßigen Gehalte von 1200 Thlr. ernaunt worden sei, nahdem seit Auflösung des früßern Fürstlichen und demn äch| Königlichen Hofgerihtes zu Sigmaringen, dessen etatsmäßiges Mik-
J., Morgens 8 U hr, im '
Der General-Major und Commandeur der |
Se. Königliche Hoheit F der Prinz-Regent besichtigten heute Morgen die im Königlihen F Zeughause aufgestellten gezogenen Geschüße und empfinzen in Aller- F böchflihrem Palais in Gegenwart dès Kommandanten, General: Major von Alvenslében I, die Meldungen der General-Majors | von Weißien und von S&midt, so wie mehrere andere höhere | Militairs, und nahmen aus den Händen des Hauptmanns Freiherrn F die Orden des verstorbenen Generals der Kavallerie F
: ' Hoheit der Prinz- | Negent die Staatsminister von Auer8wald, Graf von Schwerin | und General-Lieutenant von Roon, und den Vortrag des Wirklichen |
Freiherr von Buddenbrock, Hasselbac, |
243
glied er bis zu der am 1. Januar 1852 in's Leben getretenen euen Juftiz-Organisation für die bohenzollernshen Lande gewesen, ex als Abtheilungs - Dirigent bei dem nunmehrigen Königlichen Kreisgeri{te zu Hechingen mit einem Gehalte von 1700 Gulden (974 Thlr. 13 Sgr.) fungirt habe. Er verband mit dieser Anzeige die Anfrage: ob unter diesen Umftänden sein Mandat als Abgeord- netér nah Art. 78 der Verfassungs - Urkunde als erloschen zu be- trachten sei, indem er als Gründe für eine verneinende Entsheidung betrachtete, daß nah §. 8 des seinem Dienstverhältnisse zum Grunde liegenden Fürfillch figmaringischea Staaksdiener- Edifktes vom 20. August 1831 eine Verseßung auf eine geringere Dienfistelle ohne richterliches Erkenntniß gegen ihn nit zulässig gewesen; daher nah Abtretung der hohenzollernschen Lande an die Krone Preußen und erfolgter Auflösung der bis dahin be- standenen Obergerichte zu Sigmaringen und Hechingen, an deren Stelle das Königliche Appellationsgeriht zu Arnsberg getreten, er den wohlbegründeten Anspruch gehabt habe, einem Königlichen Ap- pellation8geriht zugetheilt zu werden; daß zwar, wie er annehme, nur aus Mangel an Gelegenheit dies unterblieben und er in dér vorhin erwähnten Eigenschaft eines Abtheilungs - Dirigenten dem Kreisgerihts - Kollegium zu Hechingen überwiesen worden sei; in “der Allerhöhsten Bestallung vom 11. Januar ec. aber sein vorgedahtes Recht auf eire seinem früheren Dienst- und Rangverhältnisse entsprebende Verwendung ausdrückliche An- erkennung dadurh gefunden habe, daß sein Dienstalter als Appellationsgerihtsrath auf den 9, April 1847, den Tag seiner einstigen Ernennung zum Ober - Geriht8rathe bei dem Sigmarin-
“gischen Hofgerichte, festgeseßt worden sei. — Bezüglich des ihm an-
gewiesenen höheren Dienstgehaltes sodann noch bemerkend, daß dessen Betrag nur derjenige sei, den das Vorrücken in einem Kollegium etat8mäßig mit sich bringe, und der Genuß desselben ihm bei einer seinem Range entsprechenden Verwendung schon viel früher zu Theil geworden wäre, folgerte er hieraus, daß eine Gehalt8erhöhung im Sinne des Art. 78 der Vecfassung nicht vorliege, und glaubte, daß seine gegenwärtige Ernennung zum Appellgtionsgerichts8rathe nur als eine Wiedereinseßung in scin früheres Dienstverhältniß aufzu- fassen, und daher die Frage wegen Erlöschen seines Mandates und Nothwendigkeit einer Neuwahl zu verneinen sei. Die Geschäfts- ordnungs-Kommission, an welche de Sache zur Vorberathung überwiesen wurde, hat in ihrer Mehrheit indessen sich für die Anfiht entschieden, daß der zweite Fall der im Ver- fassung§artikel 78 vorgesehenen zweiten Alternative vorliege, — der Eintritt nämlich eines bereits im Staatsdienfte stehenden Beamten in ein mit höderem Gehalte verbundenes Amt, und hier- na beantragt: es wolle das hohe Haus anerfennen, daß das Mandat des Abgeordneten Dopfer dur seine Beförderung zum Appellationsgerichtsraih mit höherem Gehalte erlos&en und für den ersten hohenzollernshen Bezirk eine Neuwahl erforderlich sei.
Hessen. Kassel, 4. Februar. Für den Finanz - Aus\{uß der Zweiten Nammer hat Herr Reinecke auf eine Eingabe, Er- höhung der Lehrergehalte betreffend, berichtet, daß die Kammer a1 20. Mai v. J. den Antrag ihres Finanz - Ausschusses, — der Regierungs-Propofition für die succ:ssive Erhöhung des Einkommens der Volks-Schullehrer unter der Bedingung zuzustimmen, daß nach zurückzelegtem fünften Dienstjahre sämmtliche Schullehrer zum Be- zug von 150 Thlr. gelangen, — genchmigt habe. Dieser Beschluß bedürfe jedoch noch der Zustimmung der Ersten Kammer, bezw. der Staatsregierung. ES könne- also dem Gesuche eine Folge nicht gegeben werden; ebensowenig findet der Aus\{chuß den weiteren Vorschlag, das Schulgeld um 1 Thlr. jährlih zu erhöhen, geeignet, als allgemeine Norm empfohlen zu werden, weil diess für manche Gemeindèn drückend sein würde. Der Ausschuß beantragt also, dem Gesuch keine Folge zu geben, jedo eine Abschrift desselben der Ersten Kammer mitzutheilen. (Kass. Z.)
Baden. Karlsruhe, 4. Februar, Die heutige „Karlsr. Ztg.“ enthält das Programm der feierlihen Einholung und Bei- sezung der Leiche Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Frau Großherzogin Stephanie von Badey, welche. am 4. Fehruar Mittags in Straß- burg und von da Abends in Karl2ruhe eintrifft, Montag Abend erfolgt die Ueberbringung der Leiche auf der Landfiraße nah Pforz- heim und Diensiag den 7., Morgens 11 Uhr, findet die Beisezung in Pforzheim statt. Der Großherzog, die Großherzoglichen Prin- zen, so wie der Minifter des A Der R Hauses wohnen der leßteren bei. — Heute Mittag um 12 Uhr if Seine Durchlaucht der Fürst von Leiningen aus England kommend hier einge- troffen und im Großherzozlihen Schlosse abgestiegen.
Bayern. München, 3. Februar. Der Großherzog Fer- dinand von Toskana, welher seit Weihnachten im Kreise sciner hohen Verwandten hier verweilte, hat gestern unsere Stadt wieder verlassen und sih zunächst nah Stuttgart begeben.
Oesterreih, Wien, 5, Februar, Die „Wiener Zkg,“ meldet ie, daß Se. Majestät det Kaiser mit derx Alle] bén Entschließung vom 31. Januar d. J. den Ge unge Lud!
Ritter von Benebdek zu Allerhöchstihrem General-Öuartiermeifte
| Vill“ dur das Comité,
und zum Chef des General-Quartiermeister-Stabes der Armee er- nannt hat.
_ Schweiz. Bern, 4. Februar. Jn hiesigen sonf gut unter- rihteten Kreifen hält man die Abtretung Savoyens an Frankreich für beshlossen. Jn Chablais und Faucignh courfiren Adressen für den Anschluß an die Schweiz. :
Belgien. Brüssel, 4. Februar. Der Senat is auf den 13ten d. einberufen. ,
_ Großbritaunien und Jrland. London, 3. Februar. Die Königliche Familie beabsichtigt, morgen über 8 Tage, am 11. d., bon Windsor nah Buckingham Palace zu übersiedeln. — Der Prinz von Leiningen is gestern nach Deutshland ah- gereift. — Lord Ward if von der Königin zum Earl erhoben worden.
In Frland soll am ersten Fafensonntag eine Geldsammlung für den Papst in allen katholischen Kirchen veranfialtet werden. Erzbishof Cullen hat dazu in einem Hirteabriefe aufgefordert, in welchem er unter Anderem sagt: „Jch. weiß, taß wir nicht viel geben können, aber unser Beispiel wird Andere, die mehr beisteuern können, anspornen, und werden von allen Ecken-des Erdballs nur fleine Beiträge geliefert, wird sih {on eine große Gesammtsumme herausftellen.“
Jn der gestrigen Oberhaus - Sißung ging eine „Eigenthums-Geseßz- Jhr Urheber, Lord St. Leónards, exklärte die Bestimmungen der Maßregel. Lord Brougham und der Lord-Kanzler äußerten sih über den Geseß-Entwurf sehr beifällig. Leßterer hoffte, das Haus der Gemeinen, welches oft die werthvollsten vom Oberhause aus- gegangenen NRechtsreformen verworfen habe, werde diesmal mehr Einsicht an Tag legen.
Im Unterhause fragte Mr. Disraeli, -ob der Staatssecretair des Auswärtigen sih entschlossen habe, die english-französishe Korrespon- denz über die projektirte Abtretung Savohens vorzulegen? Lord John Nusfsell erwiedert: Jch habe den Gegenstand in Erwägung gezogen und deshalb an Jhrer Majeflät Gesandten in Paris geschrieben, und bin zur Anficht gelangt, daß es nicht angemessen wäre, die ver- langten Schrif:stücke zu -bveröffentlihen. Jch will jedoch gern ihren allgemeinen Juhalt mittheilen. Jn Folge einer Depesche von Mr. Harris, dem britishen Gesandten in der Schweiz, wurde Graf Walewski zu Anfang des Julimonats von Lord Cowley gefragt, ob etwas Wahxes an dem Gerüchte sei, wonach ein Plan zur Einverleibung Sa- voyens ins franzôsishe Kaiserreich sich auf dem Tapet befinde? Es fand ciniges Zwiegespräch- zwischen ihnen statt, und Graf Walewski's Bemer- fungen übex den Gegenstand von Lord Cowley's Anfrage waren nicht bestimmt. Einige Zeit nachher verfiherte Graf Waleipski der Regierung, daß von Seiten des Kaisers der Franzosen keine Absicht vorhanden sei, die erwähnte Einverleibung in Vorschlag E bringen. Bei der früheren Gelegenheit sagte Lord Cowley, daß Jhrer Majestät Regierung einen solchen Vorsay mißbilligen würde, und diese Sprache Lord Cowléy's er- hielt den Beifall unserer Regierung. Bei der zweiten Gelegenheit richtete Jhrer Majestät Regiérung eine Depesche an den britishen Ge- sandten in. Paris, des Juhalts, daß sie die Versicherung, daß fein Projekt der erwähnten Art bvoxhanden sei, mit Befriedi- gung empfangen habe. — Nach ein paar unbedeutenden Zwischen- geschäften tellt Me. Wise den Antrag, daß es nach der Meinung des Hauses wünschenswerth sei, jedes Jahr cinen Sonderausschuß zu -êr- nennen, um die bermischten Ausgäben für den Civilstaatsdienft des borher- gegangenen Jahres, so wie die aus dem konsolidirten Fonds gemachtén Zahlungen und die auf Rechnung der Wälder und «Forsten und der Staatseinnahme ausgelegten Summen einer Untersuchung zu unterziehen, Der Aus\ch{uß müsse aus unabhängigen und nichtamtlichen Mitgliedern bestehen, wenn der jährlich steigenden Vershwendung Einhalt gethan wer- den solle. Mr. Laing (Secretair im Schaßamt) bekämpft den Vorschlag als unpraktisch, Auch der Schabkanuzler erklärt das Uebel für zwar vorhanden, das vorgeschlagene Heilmittel aber für unnüß. Andere Mit- glieder befürworten den Resolutionsantrag, der mit 121 gegen 93 Stim- men angenommen ward. (Majorität gegen die Regierung 28 Stimmen.) Sir James Elphinstone beantragte einen Sonderaus\{chuß, um die An- fertigung von Ankern und Kabelketten für den Kauffahrteidienst zu unter- suchen. Der Bericht des Probemeisters in Liverpool ergebe, daß 825 Prozent von allen ihm zugesandten Ketten bei der Probe entzweigingen. Er glaube, däß man den neulichen Untergang des „Royal Charter* bor Allem der Gébrechlichkeit seiner ‘Kabelketten zuschreiben müsse. Mr. Milner Gibson erklärt sich im T e Regierung mit der Motion einber- tanden, und dieselbe wird genehmigt. i ; : | — 4, bre, Die „Gazette“ kündigt an, daß Jhre Majestät die Königin einen besonderen unb ausschließlihen Empfangstag für die Offiziere der Freiwilligencorps auf den T. März anberaumt hat. Am 15ten und 23sten d. werden Levers, am 24. März wird das erste
Drawing-Room stattfinden. - | Jn (is gestrigen E S A Lord Reder ote in Abwesenheit von Lord St. Leonards die dritte Lesung der un G erem eingebrachten Eigenthums - Gesepbill. Der Antrag geht ohne Bemer- fung durch. j (p i n ber Un terh aus- Sißung richtete Mr. -D. Gri ffith an den Sia Ade des ewä gen die Juterpellation, ob es ihm E mäßig scheine, daß ein diplomatischer Vertreter Englands fich in die
, Jo " it inneren Angelegenheiten des Ländes, bei dem ex beglaubigt is, so we
toe G nes Vrásidenten odex, Kommandanten eines einmische, um die Ernennung eines* Präsi des Ba a ndes, wie
die Nazione armaía in Saxdinien war, Ju g ern, Fine _der den englischen Schüßencorþs glich, und, zwar die B fen n Au e heim den: Ne: (io W un“ Un
patriotischen bewaffneten Vereines zur Vertheidigung - been bigen hne ;
4