1860 / 34 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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A al : ¡nd 23 sten Juli 1853 (Gesehsammlung für 1853, S. 485 ff.) und 23 se Kah 188 (GelBammiung f I une - Seer Slenbapo Is E lid Î dem Netto - Ertrage I, und IL- Serie rúafihtlich der ies, nd zufolge bes Ulle:

ck niht zu deckenden Z 1 höchsten T bieaians doi 90, Oftóber 1856 (Geseß- Sammlung

‘r 1856 S. 874 ff.) den Jnhabern der Prioritäts - Obligationen v L S Mit e hahn. GesellsWaft T. Serie hinfichtlich des von der Gesellschaft gewväßhrleisteten E i S

- Bergis - Märkischen Eisenbahn an dem Netto - Ertrage der Bergis hlen Eisen oeS

Î nach Dortmund, so wie von E urt ind Oberhausen ein Vorzugsrect bor den Inhabern

I Slama - Actien und der zu denselben gehörigen Dividenden-

hes bleibt der Bergish- Märkischen Eisenbahn-Gesellschaft vor-

, Behufs weiterer Vervollftändigung ihrer Anlagen und P tel it Genehmigung des Staates eine weitere Priori- täts- Anleihe, jedo nur bis zum Betrage von Einer Million Tha- lern, mit gleihem Vorzugsrechte insbesondere auch hinsichtlih des im §. 9 erwähnten Pfandrehtes zu machen.

d. 6. : Die Junhaber der Prioritäts - Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung dex darin verschriebenen Kapitalbeträge anders, als

nah Maßgabe der im §. 3 enthaltenen Amortisations - Beftim-

mungen zu fordern, ausgenommen : 6 a ay wenn bie Zinszahlung für verfallene und vorschriftsmäßig

prásentirté Zins - Coupons länger als drei Monate unberich- tigt bleibt ; i

b) wenn der Transport - Betrieb auf den zum Unternehmen der Bergish-Märkishen Eisenbahn-Gesellschaft gehörigen Bahnen aus Verschuldéên der Gesellschaft länger als fechs Monate ganz aufhört; N : :

c) wenn die im §. 3 festgeseßte Amortisation nit innegehalten

wird. : 1908 n den Fällen ad. a. und b. bedarf es einer Kündigung nit,

sondern das Kapital fann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar zu a. bis |

zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu b. bis zur Wieder- herstellung des unterbrochenen Transport-Betriebes. In dem sub e, bezeihneten Falle ist jedo eine dreimonatliche Kündigungsfrist zu beobahten; auch kann der Jnhaber einer Prioritäts-Obligation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung

des isgtions - Quantums. hätte fattfindey,.snsleu,. F0e U? R I um die an den Verzug geknüpften Folgen ‘Gutteten

zu lassen. A Die Ausloosung der alljährlih zu amortifirenden Prioritäts- Obligationen gescieht in Gegenwart eines Mitgliedes der König- lihen Eisenbahn - Direction und eines protokollirenden Notars in Men age ATNer Au enen Kenntniß zu bringenden ine, zu welhem den Jnhabern der Prioritäts - Obligatio der Autrilt géftaitet i. h Prioritäts Obligationen 8

vai Wie Nummern der ausgeloosten Prioritäts-Obligationen wer- den, binnen vierzehn Tagen nah Abhaltung des im §, 7 gedach- ten Termins bekannt gemacht ; die Auszahlung derselben aber er- folgt bei der Königlichen Eisenbahn - Hauptkasse in Elberfeld und denjenigen Bankiers, welche die Königliche Eisenbahn - Direction

Schema À,

Stamm - Ende:

Bergisch - Märkische Eisenbahn - Prioritäts- T nen, Serie ei

Abgegeben an

Unterzeichnet von Herrn Direkt.

Beigegében 20 ‘Zins - Coupons der Série I, pro 18... 18...

ritäts-Obligationen Elberféld, den

Bergisch Märkische Eisenbahn.

in öffentliten Blättern namhaft machen wird, an die Vor- zeiger der belteffenden Prioritäts-Obligationen gégen Auslieferung derselben und dcr dazu gehörigen noch nicht fälligen Zins-Coupons. Werden die Coupons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden an dem Kapitalbetrage gekürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt wer- den, Jm Uebrigen erlisht die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur. Verzinsung jeder Prioritäts - Obligation mit dem 31. Dezember desjenigen Jahres, in welchem dieselbe ausgeleoft und, daß dies geschehen, öffentli bekannt gemacht worden ist. :

Die im Wege der Amortisation eingelöften Prioritäts - Obli- gationen werdén in Gegenwart eines- Mitgliedes der Königlichen Eifenbahn - Direction und eines protokollirenden Notars verbrannt und es wird eine Anzeige darüber dur öffentlihe Blätter bekannt

emat. gem Q

Zur Sicherung des in den §§. 6 und flg. erwähnten Rechts dér Rüdforderung wird den Prioritätsgläubigern dér Bahnkörper von Düsseldorf nah Dortmund nébst den für den Eisenbahn-Be- trieb darauf errichteten Gebäuden und Anlagen und dem für den Betrieb dieser Strecke beschafften fahrenden Zeuge, Geérätbschaften, Materialien und Mobilien , vorbehaltlih der dur frühere Privi- legien für frühere Anleihèn begründeten Priorität, speziell ver- pfändet.

g. 10.

Diejenigen Prioritäts - Obligationen, wel@he ausgeloöset und gekündigt sind, und welche ungeachtet der Vekanntmachung in öffent- lichen Blattern nicht rechtzeitig zur Realisation éingehen, werden während der näcsten zehn Jahre von der Königlichen Eisenbahn- Direction alljährlich einmal öôffentlih aufgerufen. Gehen fie aber dessen ungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrift nah dem leßten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, so erlisht jeder Anspruch aus denselben an das Gesellshafts- Vermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordenen Prioritäts - Obligativnen von der Direction öffentlich bekannt gema%t wird. Obgleich also aus dergleiWez Prioritäts - Obligationen keinerlei Verpflichtungen für die Gesellshaft in späterer Zeit abgéleitet werden können, so stebt doch dér Eéneral - Versammlung frei, die gänzliche oder theil- weise Realisirung derselben aus Billigkeits-Rücksihten zu beschließen.

1h Die in vorstehenden Paragraphen vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch den „Staats-Anzeiger“, eine Ber- liner, eine Cóôlner, eine Barmer und eine Elberfelder Zeituna, . 12. Gon Fla bn C FIERER î ; j L E Zuhabern von Prioritäts - Obligationen steht der Zutriit zu n eneral - Versammlungen offen; jedoch haben fie als solche nit das Net, sich an den Veihandlungen oder Abstimmungen zu betbeiligen. s ZU Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige Privilegium 2 1 S selgenpandig vollzogen und unter dem Königlichen FJnsie- gel ausfertigen lafsen, ohne jedoch dadurch den Jnhabern der Obli- gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von geben oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Seiten des Staats zu Gegeben Berlin, den 30. Januar 1860.

(L. 5.) Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent.

; der Bergis - Märkischen Eisenba

von der Heydt. von Patow.

Prioritäts-Obligation LV. Serie

bm- Gesellschaft

A

Thaler Preußis{ch Courant.

Znhaber dieser Obligation hat einen Antheil v i Äfbei umstehend abgedruckten Allerhöchsten Privileg cities Kapitale A N Ed Des dér Bergis@-Märkischen Eisenbahn: en

eee! Thalern in Prio-

Königliche Eisenbahn-Direktion,

/ Dieser Obligation find beigegeben worden: 20 Hins. Coupons der Serie I, für die Jahre 8 18...

H 9

Bergisch «Märkische Eisenbabn-

i 87 5.24 1.0.9 zu der Prioritäts - Obligation IV. Serie Fe

_Znhaber empfängt gegen

N UAÉe worde f Sn dux dorbezeichneten Prioritäts -

roteitirt worden il, Jm Falle eines solchen Widers 8 erfolgt die

Elberfeld, den ten 489.. E E E Königliche Eisenbahn - Direction.

_Bergisch-Märkische Eisenbabn:- Serie I, E Zins - Coupon

zu der Prioritäts - Obligation IV. Serie FF ten 18...

Gesellschaft. A 1, gehörig.

Znhaber empfängt am

| pon an den durch öffentliche

Tblr. Sgr. p

18... his

. bis

Elberfeld, den ten 8.

Königliche Eisenbahn- Direction. Zinsen bon Prioritäts - O

| bier Jahren , bon dem in dem vorstehenden Coupon bestimmten

Zablungs-Termine an gerechnet, nit ges{eben ift, verfallen zum Vor- tbeile der Gefellsaft. ä

Bekanntmachung preußis{ch Courant als

Zinsen O

: «Len

Ausgefertigt.

A4 18 gegen diesen Cous- |

bezeichneten Stellen | bom |

bligationen, deren Erbebung innerbalb )

251 Gesells aft . gebdrig.

Nükgabe dieses Talons an den d i ; Oftigatieh® öffentlihe Bekanntmachung bezeichneten Stellen die zweite Serie bon

sofern nicht bon dem Jnhaber der

Ausreichung der neuen Coubons | Argation gegen diese Ausreichung

an den Jnhaber der Obligätion. Ausgefertigt.

Justiz: Ministerium:

_ Dem Kreisgerichts - Rath Hien 6s\ckch zu Srnennung zum Rechtsanwalt und Notar in bflibtung auferlegt worden, ftatt seines biSberigen Titel . Cd iz N F L ar A9 : S 3 &lel: „FUslizrath" zu fübren.

Forft if bei seiner Breslau die Ver- Titels den

BekfanntmaSunga Jm Hinblick darauf, daß noch tägli eine bedeutende Anzahl von

Briefen bier eingebt, auf denen die Wohnungen der Adressaten nicht nah Straße und Hausnummer bezeichnet find, wird auf diesen leiht zu bes seitigenden Uebelstand, durch welchen die Bestellung der Briefe nit nur ershwert, sondern auch besonders bei Briefen, deren Abgabe durch expresse Boten ftattfinden foll zum großen Nachtheile der Korrespondenten bäufig unbvermeidlich verzögert tvird, wiederholt auf- merksam gemacht.

Berlin, den 2. Februar 1860.

Der Ober-Post-Direktor

Schulze.

S icbhtamtliches.

Preußen. Berlin, 7, Februar. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regent nahmen heute die Vorträge der Minifter bon Auer8wald und Freiherrn von Schleiniz und- des General- Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen.

Um 5 Uhr begaben fi Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen zu Jhrer Durchlaucht der Frau Herzogin von Sagan zum Diner.

In der heutigen (9ten) Sißung des Hauses der Ah- geordneten kam ein Antrag der Abgeordreten Diergardt und

v, Ammon zur Verlesung wegen Aufhebung resp. Verminderung

des Rheinzolls und Aufhebung des Lootsenzwangs, so weit derselbe noch besteht. Jm Uebrigen Petitions-Berathung.

Hkdenburg, 4. Februar. Das gestern ausgezebene Geseh- blatt verkündigt zuzleih mit den erforderlihen Ausführungsbeftim- mungen das mit dem Landtag verabschiedete Gesey über die An- wendung der Klassen - und klasfifizirten Einkommenfteuer auf Ge- meindeumlagen. Die Ergebnisse der Abshähßung zu der staatlichen Einkommensteuer sollen auch bei Veranlagung der Armenfsteuer und der sonstigen nach dem Einkommen umzulegenden Gemeindesteuern maßgebend sein. Wie sehr diese geseßlihe Bestimmung von einem wirflihen Bedürfnisse getragen ift, mag daraus hervorgehen, daß nit blos der Landtag dieselbe ung angene men hat, fon- dern überhaupt auch von feiner Seite eine Einwendung dagegen erboben ift, | (Wes.-Ztg.)

__ Hamburg, 6. Februar. Die nábße Si c Tate, | [aft wird am Sonnabend, den 11. d Us PUAES Mere | dem als dringlih bezeichneten Autrag des Senats auf Bewilligun | der weitern Beihülfe zum St, Nicolai Kirchenbau werden beribies dene wibtige Anträge von Mitgliedern - zu dieser Sitzung vor- a [0 vie Darn i auf Einführung von Cioilstands-

egtistern, von Herrn Dr, Baume! 9 - güterrechts. {H. B. H.) er Uf *UPIWasung ; Des „Mrde

Sachsen. Altenburg, 4. Februar. Das beuti e Blatt der Gesebsammlung enthält eine Verordnung, welche E ge Ds Herzoglichen Konfiftorium die Aufsicht üver ose“ Szuttrn“eb ez des und inSbesondere die Fürsorge dafür übertragen ift, daß fein Kind ohne den gehörigen Unterricht verbleibe, die Aufficht über den Piivatunterricht näher regelt. Jeder, welcher einen Beruf daraus macht, in einem der zum öffentlihen Landess{hulwesen gehörigen UnterrihiSzweige Privatunterriht zu ertheilen, hat hierrach zuvor de Erlaubniß der Schulaufsicht8behörde des betreffenden Bezirks (des Ephorus) einzuholen und zu diesem Zwecke seine Qualification zum Lehrerberuf nachzuweisen. Die Errichtung oder die Ueber- nahme der Leitung eigener Privatlehranstalten unterliegt jedesmal der Genehmigung des Konsistoriums, welchem, neben dem Nachweis über die wissenshaftlihe und fittliche Befähigung, das lokale Be- dürfniß und au der Plan der Anftalt darzulegen is, (L. Ztg.)

Großbritannien und Jrland., London, 5. Februar. Ueber den englisch-französischen Handelsvertrag schreibt heute der „Observer“: „Die Ratificationen wurden gestern zu Paris ausgewechselt. Der Vertrag selb| is daher zur Ver- öffentlihung reif und wird gleichzeitig im „Moniteur erscheinen und beiden Häusern des Parlamentes vorgelegt werden.

Das „Court Journal“ schreibt: „Jn Folge des Eingeständ- nisses, daß eine Correspondenz zwischen der britishen und der fran- zösischen Regierung über die Einverleibung Savoyens in Frankreich ftattgefunden habe, stattete der sardinishe Gesandte, Marchese d'Azeglio, Lord John Russell auf dem auswärtigen Amte einen Besuch ab, um weitere- Erkundigungeu über einen Gegenstand ein- zuziehen, der für seinen Herrscher und sein Land eine Lebensfrage ist. *

6, Februar. Gladstone ift seit Freitag bettlägerig, und obgleich er fi heute besser befindet, so ist doch die Budget- Vorlage auf Donnerstag verschoben worden.

Frankreich. Paris, 5. Februar, Der „Moniteur“ verz kündet heute, daß der Drucker und Gerant der „, Union Frave- comtoise in Bisançon wegen Abdrucks des angeblich Victor-Emanuel-« shen Briefes zu 100 Fr. Strafe und in die Kosten vérurtheilt worden sei. ; s

Dem „Ami de la Religion“ wird aus Rom geshrieden , daß der Papft am Sonnabend, 28, Januar , die Generale und Procu- ratoren aller Mönchs - Orden enipfing, welche Sr. Heiligkeit eine Adresse überreichten. Pius 1X. war von diesem Schritte sehr ge- rührt und bezeugte seine lebhafteste Dankbarkeit. „Die T sagte er, „shlägt freilih gegen den Felsen ; ade wenn der Felsen