1860 / 40 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Landwehr: zweiten Aufgebots angewieseu, Die: durch die Vervielfälti- gung der Eiseustraße und VerkehrSwege bedingte Veränderung der stra- tegishen Verhältnisse - und der dadur herbeigeführte rapide Ver- lauf der neuen Kriege, jene wie dieser, veclangt daher eine Heeres» Organisation, welche die Möglichkeit gewährt, den Ersaß ras und zahlrei aus ausgebildeten und noch felddienftfähigen Mann- scaften zu gestellen. Bei verhältnißmäßig s{hwach gegriffenen Er- saßtruppen fehlen die Monate, -welche die allmälige militairische Erziehung neu ausgebobener Rekruten verlangt, Die Landwehren zweiten Aufgebots haben nur ausnahmsweise die für ihre Verwendung bei der mobilen Armce erforderliche förpers- lide Rüsftigkeit und Beweglichkeit, Es i für Preußen nit geboten, bei Krieg8gefahr sofort zahlreiere Heeres» massen marschiren zu lassen, als es jeßt vermag, wohl aber, diesen einen fräfiigeren- und zablreiweren Rückhalt zu geben. Dies weiset wiederum auf die entschiedenere Durchführung der allgemeinen Wehrpflicht hin. Mit dieser inteusiven Ver- stärkung muß die erhöhte Krieg8bereitsh aft Hand in Hand

gehen ;- daher müssen für alle. zunächst zu mobilisitenden Truppen- |

fórper ausreichend starke Friedens-Cadres vorhanden fein, Bevor die allgemeinen Verkchrs - Verhältnisse die jeyt erreihte Ent- widelung gewonuen, fonnte darauf gerechnet werden, daß an- dauernde Märsche den neu formirten Regimentern denjenigen

militairischen Halt und Zusammenhang verleihen würden, welche |

ibnen dex Natur der Sage nach unmittelbar nah ihrer Einberufung

fehlen; dennoch gestatten eben jene Verhältuisse die Möglichkeit, | daß die faum Einberufenen sofort dem Feinde gegenübertieten | Grade bei einer Heeres - Orgarisation aber, die es als | das höchste Ehrenrcch{t jedes Staatsbücgers anerkennt, mit dem | eigenen- Selbft einzutreten für des Vaterlandes Macht und Sicher- | heit, steigert sich auc die Verpflichtung, die besten Kräfte der Nation |

müßen.

in so fee sihere Rahmen einzufügen, daß dadur dem gesammten |

Heere ein der Schwere seiner Aufgabe entsprechender ficherer innerer Halt gegeben wird. Das stehende Heer muß daher in seiner Gesammt- beit und in seinen Theilen so fiark dastehen, daß diese lehteren als fichere .Träger jenes alten militairishen Geistes erscheinen fönnen, welcher alle Glieder des Heeres mit der Einberufung vom Web- stuhl, wie vom Pfluge, aus den Hallen der Kunst und Wissenschaft, wie aus den Sälen der Paläste sofort beleben und durchdringen muß, wenn fie als Erben und Mehrer des Ruhmes ihrer Väter gelten sollen. Und wenn die Empfänglichkeit der Jugend und die bürgerliche Ungebundenheit des Einzelnen vorzugSweise Eigenschaften

find, die die Uebertragung jenes rühmlichen Geistes begünftigen, fr weetuagt wad Ulce uruc Frœtierise gung rütswleoveui das VBor-

walten eben derselben Eigenschaften. Die Feuerwaffen haben die be- |

wunderung8würdigsien Verbesserungen erfahren ; die Kriegstheater find durch gänzlih veränderte Kultur - Verhältnisse umgestaltet worden ; die S(lachten bestehen großentheils aus langdauernden Schüten- Gefeten, in denen der Schüße häufig allein angewiesen ist auf die eigene Jutelligenz, auf seine Gewandtheit, seinen unternehmen- den Muth. Hier bedarf es neben vollkommener Sicherheit im Waffengebrauch cines Grades von geistiger und- körperlicher Frische,

den die Volksschichten, die der Armee die größeste Zahl ihrer Be- |

fiandtheile liefern, nickt in das vierte Lebens - Dezennium hinüber zu nehmen pflegen. Hier bedarf es vornehmlich fester disziplinarischer Bande, gehandhabt durch eine möglichst große Zahl sachkundiger Offi-

ziere und Unteroffiziere. Ob unsere bisherige Armee-Organisation allen |

diesen Forderungen vollfiändig entspricht, das eben ift die Frage, welche von dem Standpunkte der Erfahrung entschieden verneint weröen muß. Die zahlreichere Heranziehung der jüngeren Altersflassen zum Kriegsdienfte muß daher als der Grundgedanfe bezeicnet werden, welcher bei der beabsichtigten Reform der Armee nicht-blos aus ftaatsôfonomischen und geseßlichen Motiven, sondern auch aus dem rein: militairischen Gesichtspunkte zur Geltung zu bringen ift.

Endlich aber muß militairiscerseits die einheitliche und gleih- |

artige Geftaltung aller Truppenkörper der Armee als eine der Bedingungen bezeichnet werden, durch deren Erfüllung allein die freie Verfügung über das Heer und seine Abiheilungen, so wie ihr unerläßlich nöthiger, feft ges{chlofsener Zusammenhang gewonnen werden fann. Dur die aus dem Bedürfniß mnach innigerer Verschmelzung von Linie und Landwehr hervor- gegangene ä ußerliche Zusammenfassung von Linien- und Land- wehr - Regimentern im dieselben taktishen Verbände, die Brigaden, if fast das Gegentheil des Beabsichtigten herbeigeführt wörden, ift in das innerfte Gefüge der Armee ein Gegensay gekommen, der durch die Reorganisation beseitigt werden muß, indem man ftatt der blos äuß erlichen Verbindung der Abtheilungen des Heeres die innerlihe Somogenität aller seiner Elemente organish sicherstellt.

So traten auch wichtige militairische Motive für die Umgestal- tung der O hrnerfofsuys Preußens in vollem Einklange zu den anderweitig fich gelten&® machenden. Gründen. Die eorganisa- tion, wie sie erstrebt wird, darf daher angesehen werden als das allfeitig nothwendig R lange Zeit vorbereitete Produkt der eigenthümlichen Entwidelung unseres nationalen Lebens, Sie sagt

er von der vollen Anerkennung des hohen Werthes der ursprünglichen

ftaltungen Rehuung, welche seit mebr als 40 Jahren auf allen Gebieten bürgerlihen und stagtlihea Lebens Plah gegriffen haben. Sie sucht nicht einseitige Juteressen in den Vordergrund zu stellen sondern fie giebt dem vollberechtigten und wohlbegründetez4 Ge- danken Ausdruck, daß die richtig und kräftig durchgeführte Wehr- haftigkcit der ganzen Nation die wesentlihste Grundbedingung nicht allein der Größe und Bedeutung Preußens, sondern seiner politischen Existenz überhaupt ist. Weun die Zwccke durch die beabfichtigte Reorganisation der Armee erreicht werden sollen, welhze in dem Vorstehenden näher ausgeführt sind, so ist nothwendig a) die Verdoypelung der Zahl der Cadres der Garde- und Linien - Jufanterie, unter FeststeÜung , geringerer als der bishcrigen Etats an Offizieren und Manuschaf- ten für den Friedens-Präsens-Stand, so wie unter Aufhebung der kombinirten RNeserve-Bataillous; b) das Ausscheiden der Landwehr- Jufanterie aus dem in ester Linie zu mobilifirenden Kriegsheer | und Zurückführung derselben auf ihre ursprünglihe Bestimmung der Landesvertheidigung;, ec) das Aufgeben der bisherigen Laud- wehr - Kavallerie bei gleichzeitiger Neu - Errichtung von 18 Linien- | Kavallerie-Regimentern; d) die angemessene Erhöbung des Friedens- | Stats der einzelnen Abtheilungen der Artillerie, so wie die Neu- | Errichtung einer kombiniiten Festungs - Urtillerie - Abtheilung; e) die Verstärkung der bisherigen 9 Pionier - Abtheilungen auf eben so viel Pionier - Bataillons; C) die Verstärkung der Train - Stämme, der Militair - Schieß- und. Militair- Neltschule, so wie der Militair - Unterrichts -- Anstalten. Alle diese Veränderungen brahen auf der Vorausseßung einer all- | gemeinen Erweiterung der Verpflitung für das stehende Heer, welches künftig im Kriegsfalle allein, und zwar in einer der bis- | herigen MKopfzahl der Feldarmee etwa gleihfkommenden Stärke mobil | gemacdt werden soll. Daboi if gleichzeitig festgehalten worden, daß für alle im Kriegsfalle zu mobilifirenden Truppentheile bereits im Frieden Cadres von geringer, aber zureihender Stärke bestehen, deren Augmentation auf den Kriegsfuß einfah durch Einberufung der Beurlaubten zu bewirken jein wird. Diesem Gedauken gemäß wird die Urmee im -Frieden, wie im Kriege aus Theilen hbeftehen, deren Gewicht und Bedeutung für den: einen, wie für den andern Zweek lediglih durch die Verschiedenhëöit der ausrückendea Stärke bedingt und bemessen wird. Danach würde die Armee im Frieden wie im Kriege zusamme"geseßt sein, wie folgt: | A. Jnfanterie: 9 Garde- und 72 Linien-Jnfanterie-Regi- | Ma 9 Bataillons = 243 Bataillons; 1 Lehr-Jnfanterie- | ataillon (nur für den Frieden); 10 Jäger- und Schüßen - Ba- | taillons; 1 Militair Scießshuïe (nur für den Frieden); 116 Ba-

taillons Landwehr - Jnfanterie mit schwachen Fxiedensftämmen und der vorzugsweisen Bestimmung, als Festungsbesaßzungen zu dienen, B. Kavallerie: 8 Garde- und 48 Linien-Kavallerie - Regi- menter, also 56 Regimenter à 4 Schwadronen; 1 Militair - Reit-

s{ule (nur für den Frieden).

C. Artillerie: 9 Regimenter à 9 Fuß-, 3 reitende Bat- terieen, 4 Festung8-, 1 Handwerks-Compagnie , formirt in 5 Ahb- theilungen; 1 kombinirte Fefiuungs-Artillerie- Abtheilung zu 5 Com- pagnieen; 1 fkombinirte Feftungs- Artillerie-Abtheilung zu 4 Com- pagnieen; 1 Feuerwerks-Abtheilung.

D, Jngenieur- Truppen: 9 Pionier-Bataillons à 4 Com- pagnieen; 2 Reserve-Pionier- Compagnieen.

E, Train: 9 Train-Bataillons à 2 Abtheilungen,

F. Jnvaliden: Die Junvalidenhäuser zu Berlin- und Stolz und 1 Garde- und 6 Provinzial-Juvaliden-Compagnieen.

G. Militair-Bildungs-Änstalten: 1) Das Kadeiten- Corps, die Artillerie- und Jngenieurshule, das- Kurschnieds-Elebven- Zuftitut 2c.; 2) zwei Schul - Abtheilungen (Unteroffizier - Schulen) ; 2 e nur im Frieden befiehende- Kriegs-Akademie und die Kriegs-

pulen.

H, Besondere Formationen: 1) Reitendes Feldiäger- Corps ; 2) Saa ier etra 3) E: zu Swinemünde und Memel; 4) die Straf-Sectionen. Hiernach sollen folgende biSher beftandene Formationen bei der RNeorganisa- tion ganz wegfallen: 1) 8 kombinirte Reserve-Bataillons, 2) der Stamm für die Garde - Landwehr - Kavallerie - Regimenter, 3) ‘32 Landwehr - Kavallerie - Negiments - Stämme , 4) 8 Reserve - Land- wehr - Eskadrons - Stämme, sämmtilich Friedens - Formationen ; 9) die entsprehenden Kriegs-Formationen also: 2 Garde- und 32 Provinzial-Landwehr-Kavallerie-Regimenter, so wie die 8 Reserves- Landwehr - Eskadrons , von denen event, nur die zum Feftungs- dienft 2c. erforderlichen Formationen aufzustellen sein werden. Fer- ner sollen erheblich reduzirt werden: 1) die Stämme sämmtlicher Landwehr-Bataillons; 2) die Kadres der gesammten bisher bestan- denen Linien - Jnfanterie. Dagegen beabsichtigt die vorgeschlagene Reorganisation im- Vergleich mit dem bisherigen Präsensstande- der Armee die Neu, - Er ri chtungen. resp. die Erweiterung der

sich imfeinevWeise los-vondea:Grundpfeilern desBestehenben, noch weni-

unten genannten Foxmationen::

rganisation; aber fie tfägt auf der alten Gruudlage den Umge:

A. Bei der Jufanterie: 1) die Errichtung von 9 Ba- taillons als Füßilier-Bataillons der bisher bestandenen 9 Reserbe- Jnfanterie-Regimenter 2) die Errichtung von 4 Garde- und 32 Linien-Jnfanterie-Regimentern à 3 Bataillons, an Stelle der bis- her bestandenen und im Kriegsfalle zu mobilifirenden 4 Garde- und 32 Provinzial-Landwehr-Jnfanterie-Regimenter; 3) eine Schul-Ab- theilung; die Erweiterung der WMilitair-Schießshule; 5) die Ver- ftärkung der Jäger-Bataillons,

B. Vei der Kavallerie: 1) 2 Garde- und 16 Linien- Kavallerie-Regimenter sollen neu errichtet ; 2) die Militair-Reitschule angemessen erweitert werden. : : : 9.

C. Bei der Artillerie: 1) die Errichtung einer zweien kombinirten Festungs- Artillerie-Abtheiluug; 2) die Augmentation der Artillerie-Regimenter auf eine größere Kopfzahl bei den Battes- rieen und Compagn?een, E e

D, Bei den Jngenieur- Truppen: Jede der bisherigen Pionier-Abtheilungen à 3 Compagnieen wird auf ein Piomer- Bataillon à 4 Compagnieen verstäikt. | 5

E. Beim Train: 1) die Errichtung einer .Train-Juspection, 2) die 9 Train-Stämme werden N verstärkt und als Ba- taillons in je 2 Abtheilungen formirt.

E. U M u Fot u beim Garde-Corps ein drittes Divisions- und ein diuittes Kavallerie-Brigade-Kommando errichtet werden, 2) sämmtlichen Divifionsftäben der Armee eine JFutendantur- Abtheilung hinzugefügt werden. : E :

Was. die ? MifübLng dieser Maßregeln beirifft, so ist dabei wesentlih die Lage des Staatshaushalts und die Frage in Be- tracht zu ziehen , oh und in wieweit und in welchem Zeitraume die dazu erforderlihen Mittel ¿ÿne eine Ueberspannung der Sluer- kräfte des Landes zu beschaffen find. Nach dem unter Zugrunde- legung der vorbezeihneken Förmatioón der Armee aufgestellten Normal-Etat wird dicselbe im Vergleih mit dem Entwurfe zum Staatshaushalts - Etat für das Zahr 1860 einen förtèaueri- den Mehr - Aufwand von etwa 95 Millionen Thaler veran- lassen, welchem noch andere, ihrem Betrage nah im _Vor- aus nicht zu berechnende Ausgab:n, namentlich dur Erhöhung des Pensionsfonds und des Bedarfs für die Militair - Wittwen- Kasse, nah und nach hinzutreten werden, Außerdem wird eine bedeutende Erhöhung der einmaligen und außerordentlihen Vus- gaben (Extraórdinarium) für eine längere Neihe von Jahren nothwen- dig. Dahin gehören insbesondere 579,000 Thlr. zu den VerpflegungHzu- schüssen der Truppen, 79,000 Thlr. zu der Ma1scyverpflegung bei Trup- pen - Dislocationen, 92,000 Thlr. zur Zeckung der Véehrkosten der Bekleidung der Armee, sämmtlih Auszaben, deren all- jährlide Wieberkehr, wenn auch mit veränderten Beträgen, bis dahin zu eiwarten ift, daß bie Preisverhältnisse sich wieder günstiger gestalten werden. Andere bedeutendère einmalige Aus- gaben tréten hinzu und zwar: für die eifste Einkleiduig der zu erhöheaden Truppenzahl etwa 3 Millionen Thaler, für die Anschaffung von Waffen und Munition eiwa 810,000 Thaler, zur erflen Be- shafung der Pferde für die neu zu errihtenden Kavallerte - Re- gimentcr etwa 918,000. Thaler, zu Neisekosten und Tagegeldern 101,000 Thaler und Ausgaben von ge¿tugeren Belange für andere Bedürfnisse. Endlich werden neue Kasernen und Lazarethe errichtet, so wie verschiedene andere Baulichkeiten ausgefüh1t und hierzu successive größere Mitiel verwendet werden müssen. So sehr es au an fich und hauptsächlih im Juteresse der KriegSbereilschaft der Aimee zu múnschen ist, den Rcorganifationsþlan in mögli{;! furzer Zit, dem Normal-Etat gemäß, vollfiändig zur Ausführung bringen oder den Zeitraum. der Durchführung desselben fixiren und auf wenige Jahre bdeshräufen zu können, so hat doc mcht unerwogen bleiben dürfen, daß unter allen Umständen vermieden werden muß " die Ordnung in den Finanzen, den Grundpfeiler , auf welchem nächst der Tüch- tigkeit des Heeres Pr: ußcns Größe und Zukunft beruht zu er- sbüttern, Geleitet von diesem Guundsagze, hat man fich A Suite zeugung nichi verscbließen können, daß der mehrerwähnte Plän nur allmálig unter vollstädiger Berücksichtigung der Finanzlage des Staats ins Len treten kann und ber _Fortscritt der Ausführung und diè Vollendung der Réorganisation fih nach dem Maße der verfügbaren Mittel richten nuß, Der Plan ist demgemäß in der Art angelegt worden, daß auf jedem Stadium stehen geblieben werden kann, und jedes Stadium einen wesentlichen für si abgeschlossenen Fortschritt und eine Verbesserut:g gegen die bestehende Eimichtung des Herres darstellt, wenn es auch immer

ein dringendes Bedürfniß sein wird, die Uebergangsftufen bald zu überwinden und den Reorganisationêplan zur vollen Ausführung zu bringen. Bei ter allmäligen Durführung des Plans wird das militairisch Zweckmäßige nicht aus den Angen verloren wtr- den, indem gleichzeitig mit derselben die etner jeden Epoche ents sprechenden Ueberführungs- i :

werden getroffen werden, - Demnach wird cine allmälige Erreichung des im Normal-Etat Angestredten und gleichzeitig die stete KriegSs

berecitshaft, der leichte und sichere Ueb-rgang aus der Ftiedens- in |

die Kriegs-Formation gesichert, Die, erste dieser Epochen das Jahr 1860 -beanspru@t

und Mobilmacungs - Bestimmungen

noÿ nicht das volle flnanziélle Mehr ves Normal - Etät3, gewährt auf der andeën Seite au noch ni{ht däs volle Gewicht der dur die Vollendung der Reorganisation erftrebten militairishen Kraft- Aeußerung, “Vennoch wird dädurch ein fester siherèr Schritt zu dem ins Auge gefaßten Ziele gethan, wel{cher, sowohl für das Friedens- als auch für das eventuelle Kriegsverhältniß, gegen den bis jeßt beftehen- den Zustand unsetes Heerwesens shonals ein unverkennbarer Fortschritt erscheint, und dem Lande zugleich alle diejenigen Vortheile verhältniß- mäßig gewährt, welche demselben nach der näheren Auseinander- schung in den Motiven zu dem Geseh - Enkwurfe, betreffend die Verpflichtung zum Kriegsdienste, durch Verminderung der mit der Gestellung der Landwehr im Kriege und Frieden verknüpften Kosten und Lasten aus der neuen Armee-Organisation erwachsen sollen. Dié diesem Schritte entsprehenden vorgeschlagenen Maßre zeln, an welche fich der Etat für das zum Zwecke der Reorganisatiou pro 1860 exrforderlihe Mehr unmittelbar anschließt, dürftèn daher für si selbst sprechen, Sie führen dem zu ecrreihenden Ziele um éin Bedeutendes näher, stellen eine stete Kriegsbereitshafi niht nur" in Frage, sondern erhöhen unsere Streitbarkeit auf ganz unvekkenn- bare Weise. Diese Maßregeln bestehen in Folgendem:

a) Jufanterie: Die bestehenden 5 Garde - Jnfanterie - Re- gimenter erhalten in der Zeit vom 1, Mai bis ult, September 1860 nur eine Kopfstärke von 640 Mann per Batailion und treten somit erst mit dem 1. Oktober 1860 auf den vollen Etat. Die Bataillone ver neu zu erri{tenden 4 Garde-Jnfanterie-Regimenter werden am 1, Mai 1860 aber nur in der Stärke von 270 Mann in 2 Compagnieen formirt. Am 1. Oktober 1860 treten dieselben auf die Stärke von 402 Mann in 4 Compagnieen. Die Formation der bestehenden 32 Linien-Jnfanterie-Regimenter und die der bis- herigen 8 Reserve - Jufanterie - Regimeater à 3 Bataillone in der etatsmäßigen Stärke don 538 Mann erfolgt am 1, Mai 1860. Die neu zu errichtenden 32 Linien - Jufanterie - Regimenter werden am 1. Mai 1860 ader nur in der Stärke von 418 Köpfen per Bataillon formirt. 4

Die zweite neu hinzutretende Schul-Abtheilung wird erst am 1, Oftober 1860 errichtet und zu demselben Zeitpunkte erfolgt die Erweiterung der Militair -SwWhlè|. schule. :

b) Landwehr-Jnfanterie: Die bestehenden 116 Garde- und Provinzial - Landwehr - Bataillons - Stämme in der seuherigen Friedens-Formation werden mit ult. April 1860 aufgelöft, und am 1, Oktober 1860 nach dem neuen Etat wieder formirt.

c) Jäger: Die 10 Jäger-Bataillone inkl. des Garde-Schüßen- Bataillons werden am 1. Mai 1860 in der Stärke von nur 502 Köpfen per Bataillon formirt. : i

d) Kavallerie: Von den hinzutretenden 18 Kavall erie-Regk- mentein werden am 1. Mai 1860 nur 2 Garde- ünd 8 Linien- Kavallerie: Regimenter nah dem Etat formirt Außerdem fezen fi 8 der bestehenden Linien-Kavallerie-Regimenter am 1, Oktober 1860 auf je 5 Escadrons. Die Erweiterung der Militair-Reitschule nah Maßgabe der hinzutretenden Kavallerie - Regimentcr erfolgt am 1. Oktober 1860, Aufgelöst werden dageg-n mit ult, April 1860 der vereinigte Stamm der beiden Garde-Landwehr-Kavalleri:-Regi- menter, so wie die Stämme von 20 Provinzial-Landwehr-Kaballerte- Negimentern und die Stämme von 8 Neserve-Landwehr-EScadrons. {2 Provinzial-Landwehxr-Kavallcrie-Regiments-Stämme bleibén einftk- weilen bestehen. |

e) Artillerie: Die Reorganisation derselben, mil Auss{luß dér neu zu errittend;n 2. kombinirten Festungs - Artillerie - Abthei- lung, exfolgt am 1, Mai 1860, j

f) Pioniere: Die 9 Pionier-Vataillone werden am 1. Mai 1860 aber nur zu je 3 Compagnieen errichtet, : i

g) Train: Die Formation der 9 Train-Bataillone zu je 2 Abtheilungen erfolgt am 1. Mai 1860. ; :

h) Kommando - Behörden und Adminiftrationen: 1 Divifion8-Kommando, und 1 Kavallerie-Brigade-Kommando beim Gard: - Corps und 1 Train - Jnuspection werden mit ihren Stäben am 1. Mai 1860 errichtet. Die Errichtung der DivisionE- Jnken- danturen- erfolgt am 1. Oktober 1860.

¡) Militair-Erziehungs- und Prüfungs-Ansialten und sonstige Jnstitute werden bis auf das Militair-Kurs{mied®- Eleven-Jnfiitut pro 1860 nicht erweitert. Lehteres wird am 1. Ofto- ber 1860 nah Maßgabe der hinzugetretenen Kavallerie-Regimenter 2e. verstärkt. H H a Uebungen der Reserven und Landwehr finden Þro 1860 nicht ftatt, Für diese Uebergangs - Formation betragen nach dem mit seizen Unterlagen hier angeschlossenen Haupt-Etat ber BEOS Verwaltung für das Jahr 1860 die fortdauernden Ausgaben 3814617 Thlr., die einmaligen und außerordentlien Ausgaben 3 287 379 Thlc. Sind zusammen 7,101,996 Thlr., wobei zu be- meifen ist, daß ticse Summ: nit die Ausgabe eines vollen Jahres, sondern nur für denjenigen Theil dessclben I faßt, für welhen na. den vorsieheaden E-läuierungen die Armee nah der neuen Orcganisäiion formirt werden soll , indem derjenige Mecbibedarf , welcher für die gegenwärtig zum Theil noch forl-

beflehende Kriegsfoumation erforderli ist, bis zum 1, Mai d. J-