1860 / 52 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E « Coupons +Serie bei edruckten Ta ligation Widerspru Siegen eingelegt hat. "Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zins«

Coupons + Serie an den Jnhaber der Schuldverschreibung , sofern deren

Vorzei tzeitig gesehen ist. i : g eitit Lt bierdur eingegangenen Verpflichtung haftet der

Kreis mit seinem Vermögm... R U Urlunde haben wir dieje Ausfertigung unter unserer Unter-

E 8...

L: n ten : j Oie: Kreisständische Kommisfion für die Chausseebauten im Teltowschen |

Kreise.

Schema. : i Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam.

ter Zins-Coupon te Serie zu der Kreis » Obligation des Teltower Kreises. .…... Emission. t über Thaler zu fünf Prozent Zinsen Thaler .… Silbergroschen.

Oer Jnhaber dieses Zins - Coupons empfängt gegen dessen Rückgabe |

/ und späterhin die Zinsen der vorbenannten | Did a anae | Silbergroschen bei der Teltower Kreis » Kommunal» |

am ten 18. Rreis-Obligation für das Halbjahr vom mit Thalern Kasse zu Berlin, | den . 18... Die Kreisständische Ms E die Chausseebauten im Teltower reise. Dieser Zins - Coupon ist ungüktig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vi er Jahren nah der Fälligkeit vom Schlusse des betref fenden Halbjahres an gerechnet erboben wird.

Schema. : Provinz Brandenburg, Regierungs-Bezirk Potsdam. Talon : | zur Kreis-Obligation des Teltower Kreises.

ertra mn ien R

Der Jnhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rükgabe zu der |

Obligation des Teltower Kreiscs mission , Littr. .….-- Nr.

über ... Thaler à fünf Prozent Zinsen die Serie Zins » Coupons für die Jahre 18... bis 18... bei der Teltowex Kreis-Kommunal- Kasse zu Berlin nah Maßgabe der diesfälligen in der Obligation ent- haltenen Bestimmungen.

den ten 18... Die Kreisftändische RUM Nan Tae die Chausseebauten im Teltower reise.

Allerhöchster Erlaß vom 16. Januar 1860 —. hes

treffend die Verleihung der fisfälishen Vorrechte

an den Kreis Teltow, Regiekungs-Bezirk Pots-

dam, für den Bau und die Unterhaltung einer

Chaussee von der Püttfenmühle bei Mittenwalde

über Theresienhof bis zum Ans{luß an die Berlins Cottbuser Staatsstraße.

Nachdem J durch Meineu Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise Teltow, des Regierungs - Bezirks Potsdam, beabsich- tigten Bau einer Chaussee von der Pütikenmühle bei Mittenwalde über Theresienhof bis zum Anschluß an die Berlin - Cottbuser Staatssiraße genehmigt babe , veileibe Jch hierduch dem Kreise Teltow das S für die zu dieser Chaussee e1for- derlichen Grundstücke , imgleichen das Recht zur Entnahme der Chaussee - Bau - und Unterhaltungs - Materialièen nach Maß- gabe der für die Staats - EBalificen bestehenden Vorschriften in Bezug. ‘auf diese Straße. Zugleich will Zch dem Kieise Teltow gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unter- haltung der Straße das Ret zur Erhebung des Chaussee»

es nah den Bestimmungen des für die Staats- Chausseen edesmal gelténden Chausseegeld - Tarifs, einschließli der in dem? elben- enthaltenen T ettélen über die Befreiungen , so wie der fonftigen die Erhebung betreffenden zusäglichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats - Chausseen bon Jhnen an- G werden , hierdurch verleihen. Auch sollen. die dem

¡sseegeld - Tarife vom 29. E: 1840 angehängten Bestim- mungen wegen der Chaussee - Polizei - Vergehen auf die gedachte Straße e zur Anwendun ies: ritte prgeainlge Erlaß ist dur die Gesetz - lung zur ihen Kenntniß zuw hringen. _ Berlin, den 16. Sia 1860. : N

Zin Namen Seiner. Majestät des Königs: Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. L von der Heydt. von Patow.

en Minifier für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten

| Der Minister für Handel, Ge:

WÆrheiten.

Bekanntmachung der Allerhöchsten Bestätigung des Statuts einer unter der Benennung „Zoologischer Garten in Côln* mit dem Domizil zu Côln errichteten A ctien» Gesellschaft zur Gründung eines zoologischen Gartens bei der Stadt Cöln, Vom 23. Februar 1860.

f Se. Königliche Hoheit der Prinz - Regent haben im Namen Sr, Majestät des Königs mittelst Allert, öchsten Erlasses vom | 23, Januar d. J. die Errichtung einer Actien - Gesellschaft zur | Gründung eines zoologischen Gartens bei der Stadt Côln | unter der Benennung „Zoologischer Garten in Côlu* mit dem Domizil zu Côln zu genehmigen und deren in dem notariellen Akte vom 17. September 1859 festgestellte Statuten mit der Mafß-

.

gabe zu bestätigen geruhet, daß der dritte Saß des Artikels 18 dahin im Eingange zu lauten hat: Anleihen für Zwecke der Actien-Gesellschaft zu kontrahiren, sei es durch Aufnahme von Dar- lehnen oder durch Eingehung von Schuld-Verbindlichkeiten l... | was hierdurch nach Vorschrift des §. 3 des Gesehes über die | Actien - Gesellschaften vom q November 18413 mit dem Bemerken | zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß der Allerhöchste Erlaß | nebst dem Statut dur das Amtsblatt der Königlichen Regiexung

zu Cöln bekannt gemacht werden wird. Berlin, den 23, Februar 1860.

werbe und öffentliche Arbeiten.

l Angelegenheiten. von der Heydt.

Justiz + Mintsterium.

L Der bisherige Kreisrichter Laumann in Polzin ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Lüdinghausen und zugleich | zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Münster,

mit Anweisung seines Wohnsißes in Lüdinghausen, und

: Der bisherige Kreisrichter Rit t er zu Darkehmen zum Rechts Anwalt bei dem Kreisgericht zu Stallupönen und zugleich zum Notar im Departement des Appellationsgerichts zu Znsterburg, mit Anweisung seines Wohnsißes in Stallupönen, ernannt wovden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal: Nugelegenheiten.

Dem Lehrer Wol ff an der Realschule zu Cöln ift das Prâs-

dikat eines Oberlehvers verliehen worden,

Akademie der Künste.

Preishewerbungen bei der Königlichen Akademie : der Kün ste.

I. Große akademische Preisbewerbung Königlicher Stiftung in der Geschichtsmalerei.

Jn Gemäßheit des Statuts dex von des hochseligen Köni

Majestät gestifteten Preisbewerbungen in der M E ECtan und Baukunst ist die diesjährige akademische Konkurrenz für die Ge- {ichtsmalerei bestimmt. Alle befähigten jungen Künstler in dem Alter von weniger als 30 Jahren, insbesondere die Schüler der unterzeihneten Akademie zu Berlin , so wie der Königlichen Kunst-Akademieen zu ODüssetdorf und Königsberg werden eingeladen, sich bei dieser Preis-

_bewerbung zu betheiligen. Um zu den Prüfungsarbeiten zugelass zu werden, müssen die sich meldenden jungen H : zugelassen

ri die ünstler entweder di atapemi[he Medaille im Afktsaal gewonnen und die bei der Ge Akademie vorgeschriebenen Studien gemacht haben, oder ein Zeug- e der Fähigkeit von den Direktoren der Kunst - Akademieen zu Deo S Sberg oder von einem orbentlichen Mitgliede der n A ten Akademie, in dessen Atelier sie gearbeitét haben,

Die Meldungen zu bieser Preisbewerbung müssen bei dèm Direktorat der hiefigen Akademie bis zum Sönadend: den 14ten

4 Mittags 12 Uhx, persônlich erfolgt sein, Arten be Minen am 16. April, früh 8 U wird am 23. April ertheilt und die. fertigen Konkurrenz - Arbeiten müssen am 26. JUli. d. J. abgeliefert werden. Die 3 des Preises, bestehend in einer QUoR von jährlich 500 Thalern fûr drei anf einander folgende Ja g T

Rtalien, erfolgt am 15. Oktober d. J. bei der akademischen Feier deg AllerböWsten Geburtsfestes Sr. Majestät des Königs. ländern können nux Ehren-Preise zu Theil werden,

Handél, Gewerbe und dfffentliche

aus denen akademische Studien ersihtlih sind, und in Oe geführt sein, in der Hôhe nit unter 3 Fuß, unter 254 bis 24 Fuß betragen. | j die Ablieferuy der Bilder an die Akademie ist ebenfalls auf den 26, JUA d. B. festgeseßt, und muß sehen sein:

Dex Ministex der geistlichen, Unterrichts und Medizinal

von Bethmann«-Hollweg.

hr, „Die Hauptaufgabe ennung re zu einer Studienreise na lus» ¡1 Bewerbung um den Preis der Michael -Beer' schen

Stiftung. A L Die diesjährige Konkurrenz um den Preis der Michael-

Beer'schen Stiftung für Maler und Bildhauer júdisher Religion ist ebeufall8 für Geschicht8malerel bestimmt.

Die Wahl des dar- ustellenden Gegenstandes bleibt dem eigenen Ermessen dexr Kun-

uxrenten überlassen, Oie Bilder müssen ganzE Figuren O auSs

in der Breite nicht Der Termin für die Ablieferung

jedes derselben mit folgenden Attesten ver-

1) daß der namentlich zu bezeihnende Konfurrent sich zur jUdi- [hen Religion bekennt, ein Alter von 22 Jahren erreicht hat und Zögliug einer D eutschen Kunst-Akademie l,

9) daß die eingesandte Arbeit von den Konkurrenten selb} ers funden und ohne fremde Beihülfe für diese Konfurrenz von ibm ausgeführt worden. ist, in welcher Hinsicht jedoch éine nachträgliche Prüfung nôthig befunden werden kann. i Vorläufige Meldungen zu diesex Konkurrenz sind nit er! orderlih. Die Zuerkennung des Preises, bestebend in einem einjährigen

Stipendium von 500 Thalern zu einer Studienreile nah Nom, erfolgt in der öffentlichen Sihung der Akademie am 1D, Oftober d. J, zur Feier des Allerhöchsten Geburtsfestes Sr, Majestät des Königs, Berlin, den 7. Februar 1860, Königliche Akademie dex Künste,

Professor Herbig, Professor br, Ern st Guhl, Vice-Direktor. Secretair der Akademie.

Königlie VBiHliotht

Jn der nähsten Woche vom 5H. bis 10. März findet nah §. 24

des ‘gedruckten Anszuges aus der Bibliothek « Orduung die allge- meine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Bibliothek entliehe- nen Bücher statt, Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücber der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefor- dert, solche während dieser Zeit in den Vormittagsstunden zwischen 9 und 12 Uhr, gegen die darüber ausgestellten Empfangscheine urü@zuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alpha- etischer Ordnung der Namen der Entleiher, und zwar bon A,—H. am Montag und Dienstag , von J.—RN. am Mittwoch und Don- nerstag und von S.—Z. am Freitag und Sonnabend. Berlin, den 27, Februar 1860, S Der Königliche Geheime E A und Ober-Bibliothekar Dr. Perß.

Finanz - Miniserium.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 1, Dezember 1859 betref- fend die Erfatzleistung für dié präkludirten Kassen- Anweisungen vom Jahre 1835 und füx dic Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848.

Geseh vom 19. April 1857 (Staats-Anzeiger Nr. 100 S. 789).

Bekanntmachung vom 29. Apul 18957 (Staats-Anzeiger Ne. 1093 S. 817). Bekanntmachung vom 7. Januar 41858 (Staats-Anzeiger Nr. 10 S. 66). Bekanntmachung vom 26. Zanuar 1859 (Staats-Anzeiger Nr. 30 S. 213).

Dur unsere mehrfach veröffentlichten Bekanntmachungen vom 29. April 1857, 7. Januar 1858 und 26. Januar d. J. sind die- | jenigen Personen, wélche K. ssen-Anweisungen vom Zahre 1835 und Darlehns-Kassenscheine vom Zahre 1848 nach Ablauf des auf den 1: Juli 1855 festgeseßten Prâtklusiv-Termins hei uns, der Kontrole der Staatspapiere oder den Provinzial-, Krels- oder Lokal-Kaässen eingereiht haben, zur Empfangnahme des ihnen n Gemäßheit des Gesezes vom 15. April 4857 zustehenden Ersazes aufgefordert

worden.

Die Prüûfungs-

Da der Ersay füx diese Papiere dee et. noc nicht vollständig abgehoben ist, so=werden die Betheiligten n

aufgefordert, solchen bei der Kontzolle der Staat8papie e hierselb Oranienstraße Nr. 92, oder beziehungsweise bei den Regierungs»

Haupitkassen gegen Nülgabe der ihuen ertheilten Empfangscheine

oder Bescheide in REons zu nehmen. e

Zugleich ergeht an diejenigen Personen , welche noch Kassen-

Anweisungen vom Jahre 1835 ¿der Darlehns RaET yom

Jahre 1848 besipen , die erneuerte Aufforderung , dieselben bei der Kontrolle der O ad ioe oder den Regierungs-Hauptkassen zur Ersayleistung einzureichen.

Berlin, den 1. Dezember 1859,

Haupt-Verwaltung der Staatssc/ulden, Natan, Gamet Guenther.

Sperr O E E

Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Verfügung vom 15. Februar 1860 betreffend

die Auslegung des §. 12 des Jagdpolizei-Gesehes

vom 7, März 1850 in Bezug auf die Zahl der Pächter eines gemein schaftlichen Jagdbezirks,

Wix können der Ansicht, welhe der Blirgermeister zu N, in seinen Berichten vom 6. Oktober und 6. August v. J. Uber das Verfahren der dortigen Gemeindebehörde bei Verpachtung der Jagd vertheidigt, und welche die Königliche Regierung laut Jhres hierher erstatteten Berichts bom 19, Dezember v. J. in ‘der Majorität Jhrer Abtheilung des Jnnern adoptirt hat, durchaus nicht bei- treten,

Her §. 12 des Ja bpolizei. Geseyes vom 7. März 1850 hat, indem er ‘die Zahl der Pächter eines gemeinschaftlichen Zagdhezirks auf hô{hstens drei fixirt, unzweifelhaft eine Geno senfwan von höchstens drei Personen im Sinne, welche gemeinschaftlich die Nuhung üben und gemeinschaftlih für die Erflillung des Kontrakts und für

die Beobachtung der geseßlichen Vorschriften verhaftet sein sollen,

Hiermit im pre 9Widerspruche steht die offenbar míiß- verständlihe Auslegung der Gemeinde - Béhöôrde , daß mit gleicher gefeliher Befugniß auch das Jagdreht auf ein und dem- selben Jagdbezirke dreimal an drei ‘einzelne Personen verpachtet werden könne, welche sona keine Gemeinschaft unter einander haben. Das Geseh gestattet nur die Verpachtung an Drei gemein- \haftlich; dem entgegen steht die Verpachtung an rei selbstständige, von einander unabyängige Pächter, Denn taß diese Drei 19e Einzelurechte auf ein und rem/elben Jagdbezirke ausúben sollen, begründet keineswegs eine Gemeinschaft unter ihnen, stellt vielmehr das Jnteresse eines jeden Einzelnen dem Jnterésse der beiden An- dern grade gegenüber, und \chließt somit das otiv zur Zagd- devastation in sich, während die Bestimmung des Gesehes dem Prín- zipe der Jagdpflege entspricht.

1. 2c. 2 Berlin, den 15. Februar 1860,

Der Minister für die landwirkh- schaftliden Angelegenhtiten. Graf von Pückl en.

An j die Königliche Regierung u N.

©O er Minister bes Jumern. Graf von SchWweTrin.

F ichtamtliches.

Preußen, Berlin, 28. Februar. Í Hoh der Prinz-Regent nahmen heute die- Vorträge der Minifter: von Auerswald und Freiherrn von Séhleinik, des General-Majors Freiherrn von Manteuffel und des Polizei - Präsidenten Freiherrn von Zedlitz entgegen und empfingen den diesseitigen Gesandten am Königlich sächfischen Hofe, von Savigny.

Ju der heutigen (20.) Sitzung deë Hauses der ADF ordneten wurden die vier Grundsteuervorlagen bei nament Abstimmung mit 222 gegen Il Stimmen . angenommen, DAYLYE stimmten die Fractionen der Linken und die Polen ; tüe Kalhvliter waren getheilt. Von der Rethten stimmten mit der Minoritl v. Fock, Harkort, Hinrits, Thaddel u. A. Die UbT Weg stände der TageSordnung wurden ohne emer erth fall erledigt.