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“ auf Grund der §FS. 66 e. 68, Qespht8? vom 88.iFe- val 4843 (Gesch-Sammlung vém hre” 184: S. 5) tmd“ des Artikels 2 des Gesezes vom 11. Mai 1853 (Geseh - Sammlung vom Jahre 1853 S. 182), nach Anhörung der Bétheiligten,
was folgt:
R. T: h r im Rúckstau der Zrazim-Mühle an der großen eina im Wongrowiecer und Mogilnoer Kreise belegenen ‘Lände- reien werden zu einer Genossenschaft vereinigt, um den Ertrag ihrer Grundstüe dur Entwässerung und, so weit N uud mögli exscheint, durch demnächftige MWiederbewässerung zu e rn. : i E Genossenschaft hat Corporationsrechte und ihren Gerichts- stand bei dem Kreisgerichte zu Wongrowtec.
Die Genossenschaft umfaßt diejenigen Grundstücke , welche die
Die Besitzer de
)denckBeschlüssen=-des Voxstarnd&s und vertritt die Genossenschaft in allen*Angeltgenheîten, dritten Personen und Behörden gegenüber, in und außer Gericht, wenn es nöthig werten sollte. Er hat insbesondere: ; , a)- die Ausführung der gemeinschaftlichen Anlagen nach den festgeseßten Plänen zu veranlassen und dieselben zu beauf- sichtigen; oi b) die Hebelisten anzulegen, die Beiträge auszuschreiben undzbon den Säumigen event. durch dminiftrative Execution zur Meliorationskasse einzuziehen, bie Zahlung auf die Kasse an- zuweisen und die Kässenverwaltung zu revidiren ; d c) den Schriftwechsel für die Genossenschaft zu führen und die Urkunden derselben zu unterzeichnen. : Jn Behinderungsfällen läßt der Direktor die Angelegenheiten der Genossenschast durch einen von ihm aus der Zahl der Vor- stands - Mitglieder zu ernennenden Stellvertreter leiten. s Als Genossenschafts - Direktor fungirt in der Regel der Land-
Nachweisung des Feldmessers Schulhe von den Jnundationsflächen |
an der Wetna | in Abtheilung 1, mit... und in Abtheilung 11. mit... -..---
und die dazu gehörigen Sectionen ILI. 1V. und Ÿ. der Karten desselben von der .Wetna nachweisen,
zusammen 4586 Morg. 90: Lt.
Der Meliorationsbezirk kann auf Antrag des Vorstandes mit
Einwilligung der betheiligten Grundbefißer und Genehmigung der Aufsichtsbehörde erweitert und beschränkt werden.
699 Morg. 100 (]Rth. m
Der nächste Zwet der Genossensc;aft ist die bessere Entwähsse- 1g ‘des Meliorationsterrains. : j : d B dem Ende ist die Fortschaffung der Zrazim-Mühle und die Reinigung ‘resp. Regulirung des Welnaflusses oberhalb ‘derselben bis zum Rogowoer See, #0 weit solche nah Kassirung des Mühlenstaues ih als exforderlih herausstellt, zu bewirken, auch in Gemeinschaft mit den außerhalb der Genossenschaft betheiligten Grundbesizern die Regulirung des Wasserstandes bei der weiker
unterhalb gelegenen Janowiecer Mühle ‘herbeizuführen, und einen
Haupt-Entwässerungsgraben vom Rogowoer See bis zum erra von Zlotniti unter möglichster Benußung der dort schon vorhande- uen Gräben anzulegen. Der Meliorationsplan : É rung zu Bromberg, event. dem Minister
, An S / . - « Die zur Ausführung und Unterhaltung dieser Arbeiten er-
für die landwirthschaft-
forderlichen Kosten werden von der ganzen Genossenschaft nach |
Verhältniß der Fläche des betheiligten Besißstandes aufgebracht. Beschwerden darüber, daß einzelne Grundstücke gar keinen Vortheil
von der Melioration haben, oder wegen geringeren Vortheils nur |
mit geringeren Beiträgen zu veranlagen sind, werden von den Ver- waltungsbehörden entschieden. Vermeidung der Präklusien binnen ‘echs Wochen nach Empfang der ersten Ausschreibung von Genossenschafts - Beiträgen bei dem Ge- nossenschafts-Direktor anzubringen.
m
Zur Unterstüßung der Betheiligten bei Aufbringung dieser die |
ganze Genossenschaft treffenden Ausgaben hat der Staat ein Dar- lehn von 5000 Thlirn., fünftausend Thalern bewilligt, welches bis zum 1. April 1862 zinsfrei, von da ab aber mit jährlih fünf Prozent der ursprünglichen Darlehnssumme in halbjährigen Raten dergestalt zu verzinsen und zu amortisiren ist, daß drei Prozent M L des Maas Kapitalrestes, der Ueberschuß auf die 2 on zu verrethnen ist. Die e ; lgt z
ag tbei ly erste Zahlung erfolgt zum
b
Die \sonft zur Entwässerung des Meliorations - Tevratns er- forderlihen Gräben haben die einzelnen Grundbesiger allein , oder “r if gemeinschaftlich auf ihre Kosten auszuführen und zu unter- gemeinsam auszuführen und zu unterhalten haben, ob und wie das dazu erforderliche Terrain’ zu vergütigen und wie die Kosten dafür zu vertheilen sind, bestimmt zunächst der Vorstand. Gegen seine Entscheidung ist die Berufung auf schiedsrichterlichen Ausfpruh binnen zehn Tagen nach der : 7AW Masa (8:49), -
(
Nach Ausführung der Entwässerung prüft und entscheidet der Vorstand nah ‘Anhôrung der elb oiligien ob und os Bewi e- rungSanstalten zu treffen und wie die Kosten dafür zu vertheilen find. Gegen die Entscheidung findet binnen vier Wochen nach der Bekanntmachung Berufung an die Regierung zu Bromberg und gegen deren Entscheidung in gleiher Frist Berufung an den Minister für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten statt.
)+ 3
__ An der Spitze der Geno enschaft fteht in Direktor, Derselbe führt die Verwaltung nah den Bestimmungen dieses Statuts is
wird in Streitfällen von der Negie- |
Dergleichen Beschwerden sind bei |
Darüber, ob und welhe Anlage mehrere Grundbesißer |
rath ‘des Wongrowiecer Kreises, doch bleibt der Regierung zu Bromberg überlassen , zeitweise auch einen anderen Direktor zu er-
nennen. b Ÿ
|
. V è
| Dem Direktor wird ein Vorstand von vier Yitgliedern bei- | geordnet, welcher unter dem Vorsihe des Direklors nach Stimmen- | mehrheit bindénde Beschlüsse für «die Genossenschaft zu fassén L den | Direktor in seiner Geschäfksführung zu unterstüßen und das Beéste der Genosseasc{ aft überall wahrzunehmen hat. E E.
| Bei etwa vorkommender Stimmengleichheit / giebt die Stimme
| des Direktors den Ee s
Zwei Vorstandsmitglieder werden von den Besizern der selbsi- | ständigen Güter Zerniki, Tonowo, Skórki, Wiewierczyn, Jzdebno, | Rogowo, Adlich Grochowisko und Zlotniki, zwei bon den übrigen | Betheiligten aus ‘der Zahl der Jnteressenten gewählt. L | i dem Direktor geleitet. Bei den | fünf bis zehn Morgen 1m | wer zehn bis zwanzig |
von welches Stimme ,
| Die Wahlen werden Wahl hat jedes Mitglied, | Meliorationsterrain besißt, Sme
von zwanzig bis dreißig Morgen
Morgen besizt, zwei Stimmen , drei Stimmen u. |. w. z Wer unter fünf Morgen besißt, trägen im* Rüstande ist , und endli wem ? 2 ‘bürgerlichen Ehrenrechte durch richterlihes Erkenntmß “worden, ist nicht stimmberechtigt. i UUL Jedes Borfeanvongieo ‘wiro na Den Degen Des §. 10 ein Stellvertretir gewählt , wélchéèr in Vehinderungs8fällên des Vorstandsmitgliedes einzutreten hat. 3 §222.
Der Direktor und die Vorstandsmitglieder, so ‘wie deren Stell vertreter, vèrwalten ihr Amt unentgeltlich; der erftere hat nur auf Ersatz der baaren Auslagen Anspruch.
Jedes Genossenschaftémitglied is verpflichtet, die auf dasfelbe | fallende Wahl anzunehmen. i:
Der Vorstand versammelt sich jährlich mindestens zweimal, im Frübjahr und im Herbste.
ferner, wer mit seinen Be1- wem die Ausübung der untersagt
S119,
Die ‘Streitigkeiten, welche zwischen Mitglicdern der Eenossen- saft über ‘das Eigenthum ven Grundstücken, über die Zuständig- feit oder den Umfang: von Grundgerechtigkeiten oder anderen Nußungs8rechten, und über besondere, auf besonderen RNecbtstiteln beruhende Rechte und Verbindlichkeiten der Parteien entskéhen, ge- hôren zur Entscheidung der ordentlichen Gerichte.
Dogegen werden alle andere, die gemeinsamen Angelegenheiten der Genossenschaft, oder die vorgebliche Beeinträchtigung eînes oder des anderen Genossen betreffende Beschwerden, soweit sie nicht nach F. 4 und 7 an die Verwaltungsbehörden gewiesen sind, von dem Direktor in Gemeinschaft mit dem Vorskande untersuht und nach Mehrzahl der Stimmen entschieden.
Gegen die Entscheidung steht jedem Theile der Rekurs an ein Schiedsgericht frei, welcher binnen zehn Tagen, von Be- | kfannkmahung des Bescheides ab gerehnet, bei dem Direktor an- gemeldet werden muß.
Ein weiteres Rechtsmittel findet nit statt. Der unterxliegende | Theil trägt die Kosten.
Das Schiedsgericht besteht aus zwei vom Vorstande auf drei Jahre gewählten, bei der Melioration unbetheiligten Schieds- riWtern und einem von ‘der Regierung zu Brombirg bestellten Obmann.
g. 14,
Der Genossenschaft wird für die zur Ausführung der Melio- ration erforderliwen Anlagen das Recht der Expropriation ver- liehen. Kraft dieses Rechtes ist die Genossenschaft namentli be- fugt, die Abtretung oder Veränderung von Stauwerken, so wie die Abtretung oder vorübergehende Benuzung des Terrains zu Graben- und Schleusenbauten zu fordern. ‘Die Entscheidung darüber, welche
Gegenstände der Expropriction unterliegen, steht der Regierung in
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Bromberg zu, mit. Vorbehalt eines innerhalb sechs Wochen einzus legenden Rekurses an den Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Die Ermittelung und Festseßung der Entschädi- gung erfolgt ebenfalls durch die: Regierung: in Bromberg. Hierbei find die Vorschriften des Gefeßes vom 28. Februar 1843 §§! 45 bis 51 maßgebend.
Wegen Auszahlung der Geldvergütungen bei den Exrpropria- tionen kommen; ohne Unterschied, ob sie dur Vergleich oder Ent- {eidung festgestellt sind, die für den Chausseebau bestehenden ge- seßlihen Bestimmungew'in Anwendung.
). 19,
Die Genossenschaft ist der Oberaufsicht des Staates unter- worfen, und wird das Oberaufficht8recht von der Regierung zu Bromberg und von dem- Minister für die landwirtßfchaftlichen An- gelegenheiten ausgeübt nach Maßgabe dieses Statuts, übrigens in dem Umfange und mit den Befugnissen, welche den Aufsichts- Behörden der Gemeinden zustehen.
§. 16.
Ohne landesherrlihe Genehmigung darf keine Abänderung dieses Statuts vorgenommen werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift! und héigedrucktem Königlichen Jnsiegel :
Gegeben- Berlin, den 27. Februar 1860.
Wilhelm, Prinz von Preußen, Regent. Gr. von Púckler
(L: S)
Simons:
Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. '
dem 11. März 1860 ein Patent auf ein durch Beschreibung erläutertes Verfahren, Roh- eisen in Stabl mit einer Stahlhaut zu versehen, soweit dasselbe für neu
oi » V : 4 4 V Do 1 L 5 d] N d A T P C und eigenthümlich erkannt worden ist und ohne Andere | jy Spithead angelangt.
in! dex Benußung bekannter Mittel zu gleichem Zweck zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem
fang des preußischen Staats ertheilt worden,
Das 8te Stúück der Geseh - Sammlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter Nu: 5189: der Oberschlesischen Eifenbahn - ft Konzession zur Ausführung einer Posen über Gnesen nah Bromberg. Februar 1860; unter
den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Februar 1860, be-
Eisenbahn von Vom * 20ften
__ Hessen; Kassel, 13. März, Die. Erste, Kammer machte in ihrer heutigeu öffentlichen, Sihung wiederum. den. Militair-Efat zum. Gegenstaud ihrer Berathung. Jn Folge eingetretener Mei- nungsverschiedenbeiten: (zwishen- dem. Hertn Präfbeaten und Freie herrn von Edelsheim) {loß der erstere die Sißung beim Tit. XX[. e : _(Kass. Ztg.)
_ Naffau. Wiesbaden, 12, Márz. Jn /der-ZweitenKammer wird. im! allgemeinen Ausschuß dâás: Gewerbegeseß: berathen werden. Auch der Bericht des Ausschusses: über das Pen sions- geseht: ist beendigt. Der Ausschuß empfiehlt: dasselbe zur Annahme ; jedo“ will er- bezüglich: der StaatsSdiener-Relicten- civen' besonderen Fonds gebildet wissen, welcher demnächst durch Beiträge zu ‘dokiren und nach: Art der: Renten-Anstalten zu adminiftriren sei, damit: diese
| Last, welche für das Budget drückender sei, als die eigentlichen
So viel wir wissen,
Penfionen, von dem Budget vershwinde. Staatspenfionen für
hat außer Nassau ‘kein anderer Staat
| Relicten. — Bezüglich des seinem Ablauf entgegengehenden Po st - | vertrags mit Thurn und: Taxis scheint die Mehrzahl der Ab: | geordneten der Meinung zu: sein, daß: solcher nicht zu erneuern, | sondern zu: kündigen sei. (Rh.-L.- Ztg.)
|
treffend die Fortbildung der evangelischen Kirchen- |
rfi : Son AfTt clyo tyr ' 3 Nov N? ‘t | verfassung in den östlichen Provinzen dex Monarchie, laden fann.
und unter
das Statut für die Genossenschaft zur Melioration | der Ländereien an der großen Welna zwtschen der |
und der Rogowoer Mühle in den Kreisen
Brazim- M Ah Vom 27, Februar 1060.
Wongrowiec und Mogilno Berlin, den 15. März 1860. s ; Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.
ck j g Lamb ie a A S, Vis Ministeriuiti ictfide Un
u, Unterri p f R C i
L RE inal- Angelegenheiten.
Der Thierarzt erster Klasse Grobe zu Rheine ist zum Kreis- Th'erarzt fü ( Bezirk Mü
i nser, ernannt worden.
Se. Königliche Hoheit der
Preußen. Berlin, 14, März. e H Vortrag des
Prinz - Regent nahmen heute Vormittag den Wirklichen Geheimen Naths Jllaire entgegen.
—- Ju der heutigen (26sten) Sihung des Abgeordneten wurde der Geseßt- Entwurf n A hebung der Wucergesebe bei namentli cher Abstim - mung mit 201 gegen 105 Stimmen angenommen. Gegen das Geseh stimmten die Fractionen der Linken, die Polen unddie Katholiken.
S qu fes der wegen Aus-
- Baden: sKarlsruhe, 12, März. Jhre Hoheit die Her-
zogin von Sachsen-Coburg-Gotha ist heute Abend aus Gotha
Dem Herrn Freiherrn vou Herzeele in Zabrze ist unter _| 1
zu verwandeln und eiserne Gußwaaren |
Tage an gerechnet, und für den Um- |
Gesellschaft auf die |
| | j
hiex angekommen und im Großherzoglichen Schloß abgestiegen. Der Aufenthält Jhrer Hoheit hier wird aht Tage dauern. (Karlsr. Ztg.)
Baiern. München, 11. März. Dem langjährigen Koms mandanten des Genie-Corps, General - Lieutenant von Schleit- heim, wurde die nachgesuchte Versezung in den Nuhestand von Sr. Majestät dem König bewilligt, Freiherr von Schkeitheim scheidet. aus. dem. aktiven Vienste nah mehr als 50jähriger Dienst- zeit; sein Nachfolger im Kommando des Genie-Corps is noch nit ernannt. (N. C.)
Grofebritaunien und Jrland., London, 12. März. Lord Elgin- ist heute früh in politischen Angelegenheiten nach Paris abgereist.
Der preußische Transportdampfer „Elbe“, der das Geschwader nah Japan begleiten soll, ift vorgestern, von Hamburg kommend,
_ Frankreich. Paris, 12. März. Der „Moniteur“ meldet, daß der Kaiser gestern den neuen hannoverschen Gesandten, Herrn Gleib-
von Linsingen, in öffentliher Audienz empfangen habe.
| zeitig veröffentlicht das- amtlihe Blatt den am 2, Januar d. J. | zwischen Frankreih und der Republik Salvador | Freundschafts-, Handels- und Schifffahrts - Vortrag
abgeschlossenen
Das Ministerium der Kolonieen hat an die Handelskammer von
: S Q ; ¿ i | Nantes ein Schreiben geschickt, worin zur Absendung von Schiffen die Allerhöchste Genehmigung, betreffend den Verzicht | e 18 i 3;
nach der Jnsel Guadeloupe aufgefordert wird, um die Ernte abzu- holen, welche wegen Mangels an Transportmitteln in den Maga-
" zinen aufgespeicbert liegt. “Dem Gouverneur macht das Ausbleiben e
der französischen Schiffe große Sorge, da es an Konsums- Gegen ständen fehlt und diese sboa bedeutend im Preise géstiegen. sind, ferner weil jeßt auf der ganzen Jnsel Zucker fabrizirt und nâ- stens in den Magazinen ankommen wird, ohne daß man ihn ver-
Das Justiz-Budget beläuft sich auf 29,347,751 Fr. ; es ist um 1,714,156 Fr., namentlich zu Gunsten der Friedensgerichte, erhop1 worden. Für den Cassationshof sind 1,078,000 ¡Fk., [Ur Lie
| Kaiserlichen Gerichtshöfe 6,128,209 Fr, für die | Instanz 8,850,38745 Fr., für die FriedenSger1re
| ausgeseßt.
| DUUO
) r die Kreise Steinfurt und Tecklenburg, im Negierungs- | f
| Untersuchung diefes
Die Tribunale erster Jnstanz sind in 6 K heilt ; in erster Klasse steht nur Paris, in zweiker (Lyon, (
7
ille, Bordeaux , Lille, Rouen, Nantes und Toulouse), in dritte
Etienne, Toulon, Straßburg Mek und. Havre), 1n bier
tädte von 30- bis 60,000 Seelen) in fünfter 159 (Städti und in sechster 139
Seelen. Spanien. Madrid, 7. wärts rüfckt, wird fie in Tetuan 5: Befehlen des Generals zurüdlaffen ; selb| ist eine große Wachsamkeit vonnôthen, di nie allein gehen, sonst fallen fie u1 i Troß eines Kaiserlichen Verbokes Stadt, um ihre Judustrie- und Ftalien. Neapel, im März, En flärt im Hinblick auf die bedeutende ZUna der Residenz die Stadterweiterung eine eigens eingefeßte Kommission lichen Pläne. Qu Messina wuri ruchloser Mordversuch 5 Uhr hatte man die nachträglich erfuhr, vier
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März. bis 10,000 Mann
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