1860 / 72 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

E

N FENNC A SW N P E R E: S E M E

S O T E E em T tet: 5

S FED: E A E D N S I Ir E L

566

das Abgangs - Zeugniß dex gul besuhlzn E es branstalt, resp. des Kädetten ‘- Corps, nicht féhken.

2) Von deñ Z Monat Dienenden.

und : j E vorgéschriebene, von den Offizieren der Compagnie 2c.

ausgestellte und von den Commandeurs beglaubigte FÜh- rungs- und Qualifications-Zeugniß, auf Grund dessen das Reife-Zeugniß nah bestandener Prüfung soglei extrahirt werden kann. 4 3) Bei wiederholter Prüfung. : Ein National mit kurzer Führungs- Angabe nebst Auszug der lehten Prúfungs-Resultate. Il. Offizier-Prüfung. Bei der Anmeldung sind einzureichen : a) das National (für Jeden besonders) Schema C der Ver- ordnung vom 26. März 1846. | 4 Unter Dienstzeit ist das Datum des Porteptefähnrich- Patents oder der betreffenden Ernennung zu dieser Charge aufzunehmen. b) das furz abgefaßte Curriculum vitae, dahinter die Unter- richts-Nachweisung ; c) das Führungs-Zeugniß;

d) ein, als eigene Arbeit des Examinanden pflichtmäßig von |

einem Offizier bescheinigtes Croquis. L Von früher Studirenden find ihre Univer| Papiere beizulegen.

Bei wiederholten Prüfungen genügt das National |

allein, nébst kurzer Führungs Angabe. Allgemein. : L Alle Examinanden zu beiden Prüfungen haben si spätestens Freitag vor dem ihnen bestimmten Termin, im Dienstlokal der

Ober è Militair - Examinations - Kommission, Lindenstraße Nr. 4, bei |

dem Major Wittke zu melden. ; 111, Anträge auf Extrahirung von Reife-Zeugnissen zum Portepeefäh n ri ch

werden allmonatlih bis zum 20sten an die Ober-Militair-Exami- | nations-Kommission eingereiht ; die betreffenden Offizier-Aspiranken, | einschließli Abikurienten und carakterisirte Portepeefähnriche, |

müssen 3 Monate praktischen Dienst gethan haben, 174 Jahr alt

sein, und können regimenterweise in einem National (Schema C.) |

zusammengefaßt werden. Demselben sind beizufügen : das Führungs- und Quali ications-Zeugniß, und für Abiturienten Ö E

von Gymnasien und Realschulen erster Ordnúuna das Maturi- aao Jr bzgeel Nf egte veD er eta idt preußishen Gym-

p nasium ‘ausgestellt, #0 muß es vom Königlichen Ministérium der Unterrichts-Angelegenheiten als gleiberechtigt mit inländischen Reife-Zeugnissen anerkannt sein, : 1V. Für die nach der Allerhöchsten Verordnung vom 6. Fe- bruar dieses Jahres pass. 1, 2, 5 in der Offizier-Prüfung für be- standen erklärten Portepeefähnriche und Selektaner, werden von den Directionen der Kriegs- (Divisions-) Schulen, resp. von dem Kom- mando des Kadetten-Corps die Nationale und Prüfungs. Resultate ohne Verzug zur Ausfertigung der Reifezeugnisse an die Ober- Militair-Examinations-Kommission eingesandt. Berlin, den 13. März 1860.

Kriegs-Ministerium, Allgemeines Kriegs-Departemenk. von Voigts - Rhe. von Hartmann.

O E R E R R R R R E R E E E"

Tages: Ordnung.

Siebzehnte Sihung des Herrenhauses. Freitag, 23. März, Vormittags 11 Uhr.

1) Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Gesehentwurf, die Aufficht der Bergbehörden über den Berg- tef “i das Verhältniß der Berg- und Hütten-Arbeiter be- reffend.

2) Vierter Bericht der Petitions-Kommission.

30fte Sihung des Hauses der Abgeordneten. Freitag, den 23. März, Vormittags 11 Uhr.

Bericht der X11, Kommisfion über den Gesehentwurf, betre end die Feststellung der Wahlbezirke für das band der U llbncion.

Angekómmen: Se. Excellenz der General der Jnfanterie

und kommandirende General des 2ten Armee-C von Stettin; mee-Corps, von Wussow,

itäts- |

Se. Exxellenz der General ‘der Jnfanterie und kommandirende General des Aten Armee-Corps, v b n S ch àck, von Magdeburg ; Se. Excellenz der General-Lieutenant Herwarth von Bitten-

feld, mit GByrung des Tten Armee-Corps beauftragî, von Münster,

Der General - Major und Rommandant von Mainz, von Oelrichs, von Mainz; z

Dex Wirkliche Geheime Legations-Rath, außerordentliche Ge- sandte und bevollmächtigte Minister am Königlich dänischen Hofe, von Balan, von Kopenhagen,

Verzeichniß der Vorlesungen und praktischen Uebungen,

welche auf der hiesigen Königlichen Thierarzneischule

im bevorstehenden Sommer-Semester, vom 12. April ex. ab, gehalten werden.

1) Der Herr Geheime Medizinal-Nath, Direktor, Proféssor Der. med. Gurlt wird Montags, Dienstags, Donnerstags und Freitags, bon

. 9 bis 10 Uhr, die Physiologie und von 10 bis 11 Uhr die Natur- geschichte als allgemeine Uebersicht und Eintheilung der gesammten organischen Natur vortragen. An denselben Tagen von 2 big 3 Uhr lehrt derselbe die Botanik und wird an geeigneten Tagen Exkursionen verbinden. Unter seiner Leitung ge)chehen die Sectionen der in den Krankenställen gefallenen Thiere, bei welchen derjenige ay gr sein wird, in dessen KRranfenftall das Thier ge- allen ift.

2) Herr Prof. Dr. med. Hertwig lehrt tägli, mit Ausnahme des Sonn- abends, von 6 bis 7 Uhr Mörgens Arzneimittellehre und am Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 7 bis 8 Uhr Morgens die Chirurgie und Operationslehre. Außerdem wird derselbe , mit Zuziehung von Eleven der Anstalt, kranklè Hausthière (mit Aus- nähme der Pferde und Hunde), sowohl in hiesiger Residenz, als im Teltowschen , Nitederbarnimschèn und Osthavelländischen Keéise, in den Ställen ibrcr Besißer, auf Verlangen, thierärztlih und ohne Ents- geld behandeln. E Herr Professor Dr. philos. Erdmann hält Montag, Dienstag und Mittwoch, von 11 bis 12 Uhr, über Physik und am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 3 bis 4 Uhr Nachmittags

Pharmakologie und Formulare Vorträge. Außerdem leitet derselbe |

täglich die pharmazeutischen Uebungen in der Schulapotheke.

Herr Lehrer Dr. philos. Spinola wird täglich des Morgens von f 8 bis 9 Uhr den zweiten Theil der speziellen Pathologie und Therapie | der sämmtlichen Krankheiten der Hausthiere und 3 Mal wöchentlich, |

des Montags, Mittwochs und Freitags, von 5 bis 6 Uhr Nachmittags,

über Exterieur des Pferdes lesen. Außerdem leitet derselbe täglich des |

Vormittags von 9 bis 10 Uhr und des Nachmittags von 4 bis

9 uyr dén prartischen Unterriht über die zur Anftalt gebrachten kranken Hunde und kleineren Hausthiere. Jn geeigneten Stunden wird derselbe die chirurgishen Operations - Uebungen unter seiner

Leitung verrichten lassen. Dérx Vorsteher der Echulshmieden und Brigade - Rhßarzt , Herr Lehrer Hoffmeister, wird Freitags von 5 bis 6 Uhr Nachmittags Nepititionen über die Lehre vom Hufbeschlage halten und die prafs tishen Uebungen in der JInstructionsschmiede täglich leiten.

Herr Lehrer und Departements - Thierarzi Köhne wird täglich des |

Vormittags von 9 bis 11 Uhr und des Nachmittags von 4 bis 5 Uhr den praktischen Unterricht in den Pferde-Krankenställen ertheilen.

Außerdem wird derselbè Montags, Dienstags, Donnerstags und | Freitags des Morgens von 6 bis 7 Uhr, über gerichtliche Thier- f beilkunde und Veterinair-Polizei, Mittwochs von 6 bis 8, und Sonn- |

abends von 6 bis 7 Uhr des Morgens über Geslütkunde lesen.

Der kommissarish als Lehrer angestellte Kreis Thierarzt a. O: Herr F

Windckler wird Diénstag, Freitag und- Sonnabend von 11 bis 12 Uhr über allgemeine Hausthierzuht und Diätetik lesen, in ge-

eigneten Stunden diätetische und fklinische Demonftrationen béi den f der Thierarzneischule gehörigen Hausthieren halten und den flini-

sen Lehrern assistiren.

Herr Kreis »- Thierarzt und RNepetitor Müller wird in geeigneten Stunden die Nepetitionen über allgemeine Pathologie und Therapie f und über den zweiten Theil zur speziellen Pathologie und Therapie F

halten.

Zugleich wird hiermit bekannt gemacht, daß, da die Aufnahme neuer E Eleven nur einmal im Jahre und zwar zu Michaelis stätifindet, zum be- F vorstebenden Sommer-Semester keine neuen Schüler rezipirt werdén, mit | Ausnahme solcher Eleven, die schon auf auswärtigen Anstalten ftudirt k habén und hiex nicht den ganzen Kursus machen wollèn. Dagegen steht V bospitirenden Zuhörern die Theilnahme an dem Unterricht, gegen Ent- r

richtung des üblichen Honorars, frei. Verlin, den 10, März 1860.

Königliche Thierarzneishul-Direction.

L ichtamtliches,

Preußen. Berlin, 22, März. Fn der gestrigen (29sten \ Sihung des Abgeordnetenhauses ab ecveidte (wie berits TeA mitgetheilt wurde) der Minister des Junern in Folge Allerhöchster ï Ermächtigung den Entwurf einer Kreis-Ordnung für die | sechs östlihen Provinzen der Monarchie und begleitete die |

Vorlage mit folgenden Worten :

567

ch bedauere, daß es mir niht mögli gewesen if, diesen tief eingreifen- dón § »+ Entwurf früher vorzulegen ; es war dies nicht möglick, {weil namentli bie Sammlung des statistischen Materials nicht früßer beschafft werden könnte. Auch heute noch bin ich nicht in der Lage, dieses Mate rial und die Motive zugleich vorlegen zu können, ih hoffe dies aber în den nächsten Tagen thun zu können. Meine Herren, als das höchste Vertrauen mich an. diese Stelle berief, auf der ich zu stehen die Ehre habe, mußte ih es mir zum. Betoußtsein bringen , daß es eine meiner wichtigsten Aufgaben it , auf dem Gebiete der Kom- munal -. Verwaltung diejenigen Reformen einzuführen, welche dur die Zeit dringend geboten sind. So: wenig mir das Bedüxfniß zweifel- haft war, so wenig durfte ih mir die Schwierigkeiten: verhehlen, welche dem Unternehmen entgegentreten. Es liegt in der Natur

der: Fommunal=Verhästnisse, welche so unmittelbar in die Praxis eingreifen, |

daß man einerseits dem praktischen Bedürfniß Rechnung tragen, anderer- seits mit der größten Energie an dem alten Ueberkommen festhalten will, und jedes Abweichen von demselben als eine dringende Gefahr für das Vaterland betrachtet. Jch habe geglaubt, daß es die Aufgabe der Staats- regierung ist, mit dieser Reform demnach vorzugehen. Es handelt fi da- bei um die Polizei - Verfassung in den östlichen Provinzen und um die Regelung der Gemeindeverhältnisse, um die Kreis- und. Provinzial - Ord- nungen. Die Regierung hat geglaubt, mit der Regelung dex Kreisverfassung anfangen zu müssen, und ih habe den Standpunït der Regierung zu rechtfertigen. Zwei Gründe haben die Regierung bestimmt: 1) die Kreis- vertretung ist der Mittelpunkt für die wichtigsten und wesentlichsten Fom- munen - Juteressen , namentlich seit die Geseße von 181 und 1842 den Kreisständen das- Recht gegeben haben, Kreisfteuern anszuschreiben. Von diesem Recht haben die Kreisstände reichlichen Gebrauch gemacht; es sind allmälig 6 bis 7 Millionen Kveis - Obligationen ausgegeben und für Zwecke des Chaufseebaues verwendet. Schon aus diesem finan- ziellen Gefichtspunfte is eine Regelung der Kreisvertretung ge- boten. Zweitens sicht die Negierung in einer richtig organisirten Kreióvertxetung, erst dasjenige Organ, dessen fie bedarf, um die nôthigen Neformen in der Polizei - Verfassung und Gemeinde- Ordnung zu machen. Was die Polizei-Verwaltung betrifft, so ftehe ich feinen Augenblick an, auch von diesem Playe aus, meine Meinung dahin au8zuspvechen , daß mit der Wiederherstellung der gutsherrlichen Polizei (Ges. v. 14. April 1856) ein Weg beschritten ist, auf dem die Autorität der Obrigkeit nicht gestärkt, noch auch der Ortspolizei diejenige Gewalt gegeben: wird, welche im - staatlichen FJnteresse nothwendig ist. Es. wird. daher die Gewalt der gegenwärtigen Inhaber der Polizei- Obxigkeit anderm Organen übertragen werden. müssen. Es ifl nicht meine Meinung, diese Organe in der Weise herzustellen, daß,

wie man wobl sagt, bas Land mit bezahlten Schreibern über= |

\{chwemmt werden soll; hätte ih nur diese Alternative, so würde ih es vorziehen, an den jeßigen Zuständen festzubalten. So liegt die: Sache aber nicht; ih glaube , es läßt fich eine Einrichtung treffen, welche angesehene Eingesessene des Kreises mit staatlicher Autorität bekleidet. Man kann nun entweder die Stellung der Gemeindebehörden stärken und, die Ausübung dev Polizeigewalt zwischen ihnen und dem Landrath theilen, oder eine Zwischen-Jnstanz von angesehenen Männern bilden. Vielleicht ist das. Beste eine Combination beider Wege, so daß je nach, den verschiedenen lokalen Verhältnissen der eine oder der anderè gewählt wird. Zur Entscheidung darüber is nun eine gut organisirte Kreisvertretung unbedingt nöthig. Dasselbe gilt auch von der Gemeinde- Verfassung. Die Gemeinde-Ordnung bon 1850 ist wesentlich an der SprÖ- digkeit der Verhältnisse im Lande selbft gescheitert; mit dem in. der Gemeindes Ordnung von. 1856 eingeschlagenen Wege. muß man versuchen, wie weit man kommt, wenn man von derselben eine angemessene lokale An- wendung macht. Es handelt fi dabei wesentlih um drei Punkte: Stellung des Ortsvorstandes, angemessene Repräsentation der Gemeinde und an- gemessene- Vertheilung der Abgaben. Jn allen diesen Beziehungen ist die Einholung des Gutachtens der Kreisvertretung, in der Gemeindeordnung von 1856 ausdrücklich, vorbehalten. Dazu muß der Kreis erst so organisirt sein, daß er- wirklich alle Interessen vertritt, und dies ist der Zweck der gegenwärtigen Vorlage. Auf die Geschichte. der Gemeindeverfassung, brauche ih nicht näber einzugehen. Jch habe schon erwähnt, daß durch die Ge- sehe von 1841 und 1842 die Thätigkeit der Rreisversammlungen eine wesentlih andere geworden, daß sih aber die Nothwendigkeit. einer Aenderung. herausgestellt hat. Diese Nothwendigkeit fand im Jahre der Nevolution darin ihren Ausdruck, daß die Aufhebung dex betreffenden Geseze als ein Aft der Gerechtigkeit gefordert wurde. Auf die Leg1s- lative von 1850 und folg. gehe ih nicht näher ein. Die Thätigkeit der Régierung, eine Fortbildung zu erwirken, hat seit dem Jahre 1853 nicht gexuhtz alle Versuche aber find ges@eitect , weil! man sich nicht entshlie- hen: konnte, das Prinzip aufzuheben, auf welchem die Kreisvertretung gegenwärtig: beruht. Nach meiner Ueberzeugung, muß aber das: Prinzip aufgehoben werden, wenn man überhaupt etwas Haltbares {hafen will. Das. Privilegium der Virilstimmen der Rittergutsbesizer soll nah dem. vorliegenden Geseh. - Entwurf wegfallen. Dagegen soll dex große Grundbesiß besondere Wahlberbände bilden. Ferner charafterifirt sich der Geseß - Entwurf durch die Schaffung eines Ausschusses, welcher bestimmt ist, den Landrath zu unterstüßen. Trotz der dringenden Arbeiten , welche dem Hause {on vorliegen, hoffe ih, daß das Haus sich einer eingehenden Prüfung der Vorlage nicht ent- ziehen: wird, Allen denen , welchen die Basis nicht breit genug erscheint, mdchte i; zu- bedenken geben, daß in der: Vorlage schon ein: großer Fort» schritt. liegt , und daß es nöthig is, die bestehende Verwaltung mit der Schonung. zu behandeln, welche allein verträglich ist mit. den Juteressen des Staates; diejenigen aber, welche sich in einer bevorzugten Stellung befinden, mögen bedenken, daß; ein. berechtigter Einfluß nur d'a.n n si er- halten: läßt, wenn. ex. sich. niht. an die Formen festklammert, über welche die. Zeit fortgegangen if, : / / l Sachsen. Meiningen, 20. März, Die gestrige Sißung des Landtags: entschied über die wichtige Regierungsvorlage, be-

treffend die Verseßbarkeit der rihterlihen Beamten, und zwar in ablebnender Weise, indem man mit allen gegen drei Skimmen, gemäß dem Ausf{uß - Antrag, für Aufrechthaältung. des Gesehes von 1850 si erklärte, nah. welchem nur in einigen, ausdrüdlich “E T eine solche Verseßung wider Willen zulässig

t. . P. Zig.

__ Seþweiz. Bern, 19. März. Der Bundesrath empfing, wie der „Schw. M.“ telegraphisch meldet, heute etwas berußigen- dere Berichte von Paris, doch ist das Vertrauen wanfkend. Jn- zwischen ergänzte der Bundesrath den eidgenössischen Stab mit 11 Obersten (Brigade-Generalen), 18 Oberst-Lieutenants, 17 Majoren 16 Hauptleuten. :

Belgien. Brüssel, 20. März. Die Kammer hat in ihrer heutigen Sihung den Geseßentwurf, welcher die ungefügen Kupfer-

| üde von 5 und 10 Cents unterdrückt und durch kleine Münzen

ersetzt, die 25 pCt. Nickel auf 75 pCt. Kupfer enthalten, diskutirt und genehmigt. Der Senats-Präsident, Fürst von Ligne, if nach Paris abgereist. (Köln. Ztg.) Großbritanuien und Jrland. London, 20. März. Die Reise des Prinzen von ales nach Canada, ist durch den Herzog von Newcastle, als Colouialminister, dem dortigen Parlameute im Namen der Königin augezeigt worden. Den Liniendampfer „Hero“ (914), auf welchem der Prinz die Ueberfahrt machen, und der von Capitain George H. Seymour kommandirt werden wird, begleiten: der Schraubendampfer „Ariadne“ (20), der „Flying fish“ (6) und die Vacht „Osborne “, die zu Ausflügen auf den Flüssen und längs der Küfte benußt werden O Lord John Russell hat in verwichener. Nacht dem Parla-

| mente die ‘versprochene Korrespondenz über Neapel vorgelegt. Sie

füllt ein Blaubuch von 44 Seiten und umfaßt den Zeitabschnitt seit der Wiederanknüpfuug der diplomatischen Beziehungen mit der neapolitanischen. Regierung , somit seit Juni vorigen Jahres bis zum 19ten d. Der erste Theil dieser Korrespondenz bezieht sich vornehmlich auf die Freilassung ‘der politischen Gefangenen und- auf die Ertheilung einer allgemeinen Amnestie, sammt den hierauf be- züglichen, zu jener Zeit veröffentlichten Königlichen Dekreten. Den zweiten Theil füllen Berichte des britishen Gesandten in Neapel (Elliot) über dortige Zustände und Justructionen an denselben von Lord Johu Russell , die immer auf das Eine hinauslaufen , daß Mr. Elliot der neapolitanishen Regierung, in ihrem eigenen JInter- esse und aus Rücksicht für die allgemeine Ruhe Jtaliens, die Noth- wendigkeit zeitgemäßer liberaler Reformen und vor Allem einer 1 ie techtspflege freundschaftlich und dringend zu Gemüthe ühre.

__ Die von der Gesellshaft des „Great Eastern“ ausge- gebenen Prioritäts-Actien, im Betrage von- 100,000 Pfd. St., sind von den alten Actionairen rasch übernommen worden. Jeßt wer- den die Maschinen in bessern Stand geseßt, die mangelhaften Appa- rate ergänzt, die Kabinen vollständig eingerichtet, und wieder ift Hoffnung vorhanden, daß das Fahrzeug im Mat seine viel- R s A Probefahrt über den Atlantischen Ocean antreten werde.

Die Telegraphenlinie zwischen Malta und Cagliari ist noch immer unterbrochen, wodur unsere indischen Depeschen um volle 36. Stunden verzögert werden. An eine Ausbesseruug des (wiederholt beschädigten) Kabels der genannten Stvrecke wird vorerst nicht gedacht, dagegen soll die englische Regierung gesonnen sein, einen Draht von Sizilien nah Malta zu legén und die frau- zösische Regierung: ihr Telegraphensystem von Toulon nach Korsika und Gaeta ausdehnen wollen.

In der gestrigen Sizung, des Ob erhauses fragte der Eark von Carnaxrvon nach der Cirkular - Depesche M. Thouvenel's, welche Lord J. Russell vorzulegen versprah. Der Herzog von Newcastle ersuchte ihn, seine Ungeduld zu mäßigen; die Depesche könne erst vorgelegt werden,

i igin gutgeheißen worden. Eïn Resolutionsantrag von Lord Teynh Gunsten der Ballot bei Par- lamentswablen wurde mit 39 gegen 4 Stimmen verworfen. |

Im Unterhause erhob sich. Mr. Kinglake zu einer boranáezeigten Interpellation, welcher er folgende Mittheilung vorausshickte. Vor ein paar Stunden habe er ein Telegramm erhalten, welches wofern man sich nicht eine Mhstification mit ißm erlaubt habe, die er nicht begreifen würde auf die Stimmung in Nizza ein merkwürdiges und erfreuliches Licht werfe. Die Munizipalität von Nizza habe, dem erwähnten Tele- gramme zufolge, für die (Fortdauer des Verbandes mit Sardinien gestimmt. Sie habe auch exklärt, daß, wenn Frankreich. hierin eine Gefahr für die Sicherheit seiner Grenzen erblickden sollte, Nizza lieber ein unabhängiger Staat bleiben sollte. Eine Deputation babe fich zur Meldung dieses Resultats bon Nizza nah Turin be- geben; au sei drei Mitgliedern des britischen Hauses der Gemeinen, darunter dem ehrenwerthen Mitglied für Horsbam (Mr. S. Fißgerald) und dem ehrenwerthen Baronet, dem Mitglied für Tamwöorth (Sir Nob. Peel) ein herzlicher Dank votirt worden. Nachdem er die Schwierigkeiten erwähnt hat, die der richtigen assung seiner Savoyen-Motion im Wege tehen, und die aus der fortwä rend wechsélnden- Gestalt der Frage ent- springen, wünscht er vom. edlen Staats-Secretair des Auswärtigen zu êr- fahren, ob der Aufruf, dèn die Schweiz an die Großmächte gerichtet

aben oder zu richten beabfichtigen soll, Jhrer Majestät Regierung zugekommen \á: ob die Regierung. die \{chweizeriscke Harlegung in“ reiflicher Erwägung