1860 / 76 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Laufende Nummer.

|

Königsberg

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Salund

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Potsdam (einschließ- lih Berlin)

11 Frankfurt 12 13 14 15 16

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Liegniß und

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17 18] Münster T9 20 21 22 20 24

Minden

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Summa pro 1858

Nach der Haupt-Ueber- ficht pro 1857 betrug die Summe

Mithin hat, im Jahre 1858 - eine Steige- rung des Sparkassen- wesens ftattgefunden

Regierungs - Bezirk.

Nt btinien » +- « - . » «

A3,

Von dem Vermögen der Sparkasse (Kolonne 7, 8 und 11) find zinsbar angelegt:

1) auf Hhpothek

A, b, auf städtische auf ländliche

2) auf den Jnhaber [lautende

Papiere

3) auf Schuld-

scheine gegen Bürg-

Grundstücke schaft

[{g. [Þf. 90,035| 7 10,728 96,450 58,678

149,879 52,850

1,097,598

81,183

100

Thlr. Thlr. sg. [Pf Thlr. 20,824/20 18,417/‘

183,273 24,394 3,105 3,100

305,367 |9 79,995|9 36,270

Thlr. [\g.[pf.

244,818 31,382 39,393

8,938 38,985 200

145,703 84,874 39,460

2D 22

15,130

4,967 23,370 43,7 5/: 17,1852

195,870 /‘ 64,TT2

226,144 |9 311,667,506 401 860,616 1,665,442/18|1112,324,808 248,329 31 470,650 1,147,277 3j 406,058 500,988|21| 51 334,441

728,353 659,891 598,529

1,904,230/: 781,635: 874,837 619,914 148,705 11

930,870 | 21

661,739

12,892 28,338 10,805 24,039 33,734

3,890

3,289

11

100,214 1411 220,897 70,098|/13| 21 11,409 142,011 al 303,945 141,449 5} 360,352 1,629,571/21|—1 1,938,196 96 16,597 6 416,049| 6| 4 175,058 3

4,180|— |— 785,373 16

633,673 | 39,900 171,537 28 36,421 27 151,945

229,196 24 29,705/- 59,220 11

368,503/419! 5 1,047,288] 6 70,707 283,872 10

300

5,5941/11 802,241 1,920,744/10

| 6,055 | 365,191 1,095,817 1,420,206 | 1c 73,064 568,481 |/ 85,452:

8,476 876,990

—_—

10,666,878 121] 9110 877,234 11,100,737 |27| 115,021,586

9,732,683 10,263,083 4,697,231

1 samen

934,195 324,399

[\g.1Þf.

313,376,726

Thlr.

1,099 2,000 4T,TT0 3,948 2,274 132,972 273,269

24,813 201,610 e (1,639

3,640 730,423 88,972

92,284 94,232 47,048

236,981 29,823

114,006 11,500 ‘700,394

3,202,901

173,825

| 20 D

195,200

37,181 |--

T7,441

4) gegen

Fausft- pfand

[\g.[pf.

3

314,571,729

21 485,269

Thlr.

165,833

331,999 288,154

22,460 249,701

989,400 93,081

75,500 909,562

4,086,460

73,860 9,000 22,494 6,893 174,297 |-

101,733 36,989 1,150

48,350 168,992 283,326

146,495 |‘

870362:

153,379 | 24

621,430 /1: 323,047:

5) bei dffffent-

lichen Justituten und Corporationen

|\g.|pf.

_—

4

81 41,744,415

45,614,893

derb a

Thlr.

445,767 78,496 412,111 145,718 385,728 96,150 1,979,246 620,685 76,980

2,944,744 3,507,939 2,899,749 4,995,238

851,554 3,990,920 1,877,985

1,134,006 381,793

1,144,319/4

1,940,725 6,039,553

297,491 3,099,190 1,052,145

105,990 9,991,305

3,870,478

upt

[sg.[bf.

605

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 27. März, Se. Königliche Hoheit der Med Regent nahmen heute den Vortrag des Ministers von Auerswald, des Wirklichen Geheimen Rathes Jllaire, des General - Majors Freiherrn von Manteuffel und des Wirklichen Geheimen Ober-Regierungs- Rathes Costenoble entgegen. :

_— Das Herrenhaus hat heute mit 80 gegen, 21 Stimmen den Antrag der Kommission angenommen, die Petition bezüglich des Petitionsrechtes der Kreisstände der Staats Regie- rung zur Abhülfe dur Zurücknahme des Cirkular-Erlasses vom 17. April 1859 zu überweisen, da durch den Erlaß vom 19. Ja- nuar d. J. die Uebelstände nicht als gehoben erachtet werden können, welche die vorliegende Petition veranlaßt haben.

Jn der heutigen Sihung des Abgeordnetenhauses wurde das Gesetz über die Feststellung der Wahlbezirke angenommen und der Verordnung vom 29. Oktober b. J, wegen Abänderung des Zolltarifs die nachträgliGe T ertheilt. Darauf folgte

i iber das eseß. : v eiae 4 M. , 2d. März. Gestern hat, nach Mit- theilung verschiedener Blätter, in der kurhessischen Ver- fassungsfrage am Bunde die Abstimmung über die am 3. d, eingebrachten Ausschuß - Anträge stattgefunden. Der Ausschuß hatte sich bekanntlih nicht zu einem gemeinsamen Votum einigen fönnen, sondern es lagen zwei Anträge vor. Die Majorität hatte

ragt : :

Van Bundesversammlung wolle: 1) der Karfuürstlich hessischen Re- gierung eròffnen, daß die Mittheilung bom 15. Juli 1898 als dem Art. 271 der Wiener Schlußakte und dem Bundesbeschlusse vom 27. März 1852 durchaus entsprehend nicht erkannt und folgeweise der Verfassung, wie solche erlassen werden wolle, “die Garantie zur Zeit nicht ertheilt werden könne, diese dageg n dann erfolgen und eine beruhigende Anzeige in Vor- lage ciner Verfassungs-Urkunde werde wahrgenommen werden, in welcher von allen Abänderungen der Verfassung von 1852, wozu eine Zustim- mung der Stände nicht zu erlangen, abgesehen, dagegen nach Maßgabe der in obigem Ausschußberichte enthaltenen Ausführung die inhaltlih der Mittheilung vom 19. Juli 1858 von den Ständéèn geftellten, noch nicht genehmigten Anträge, welche auf Bestimmungen der Verfassung von 1831 beruhen und den Bundesgeseßen nicht widerstreiten, nachträglich auf- genommen sein werden; demnah 2) die kurfürstliche Regierung ersuchen, zu definitiver Feststellung des Verfassungswerkes auf der bezeichneten Grundlage unverzüglich Einleitung zu treffen, auh von dem Ergebnisse mit thunlichster Beschleunigung Mittheilung anher zu machen; 3) aus- sprechen, daß bis dahin selbstverständlich die Verfassung von 1852 [an Wahlgesez und Geschäftsordnung in Wirksamkeit bleibe, und fich die Bundesversammlung weitere, der Sachlage entsprechende Entschließung vorge ne L l e G - ; ie Minorität dagegen: *

Hobe E s wolle den Ausschuß beauftragen, zunächst die Verfassung von 1831 mit ihren späteren Zusäßen bom Standpunkte des Bundesrechts aus zu prüfen r das Ergebniß der hohen Bundes-

ersammlung zur Erklärung vorzuiegen. E g Die preußische Regierung hatte bereits in der Sigung bom 17ten d. ihre Abstimmung zu Protokoll gegeben, worin sie sich unter Ausführung und Begründung ihres Standpunltes für den Antrag der Minorität erklärte. Jn der Sißung vom 24sten d, find die Anträge der Majorität mit einer starken Mehrheit zum Beschlusse erhoben, von dem K. Bundestags - Gesandten aber dem- nächst für Preußen die nachstehende Erklärung abgegeben worden:

Die Königlich preußische Regierung kann den so eben von e a jorität gefaßten Beschluß , nah threr festen Ueberzeugung weder in t Se nah dem Bundesrecht allein zulässigen Auslegung des früheren n \chlusses vom 27. März 1852, noch überhaupt mit den der Kompetenz de Bundes durch seine Grundgeseze gezogenen Grenzen in Lee 8 finden. Sie muß E alle für p aue E i herzuleitenden

lgerungen und Verpflichtungen ausdrüaich att" i B ierauf A L folgte Prásidial - Erklärung proponirt und von der Majorität angenommen:

: Hohe E Le ing bezieht gegenüber der oben abgegebenen verwahrenden Q Königlich preußischen Gesandten sih auf den gefaßten Beschluß, ¿u dessen Anerkennung sämmtliche Bundesglieder bundesverfassungägemäß verpflichtet sind. ;

Die Minorität behielt sich die weitere Erklärung vor. :

Schweiz. Bern, 24. März. Der Bundesrath hat in seiner ‘gestrigen Sißung die Einberufung der Bundesver- sammlung auf nächsten Donnerstag beschlossen. Geftern war große Volks8versammlung in Genf, die von mehr als 3000 Männern besucht war. Ueber'die Verletzung der Rechte der Schweiz und die von Frankreich drohende Gefahr ergriffen verschiedene Personen das Wort. Die Versammlung beshloß eine Adresse an den Bundes®- rath und an die Bewohner von Nord - Savoyen. —- Das Sa- voyarden-Comité richtet im Namen von 12,000 Bewohnern Nords- Savoyens Adressen an die europäishen Mächte, an ihren ange- stammten König, an den Kaiser der Franzosen, an den Bundesrath, worin sie gegen den Anschluß an Frankreich protestiren und um Schuh flehen. E L

y A Varis, 25. März, Der Vertrag, dur welchen der König von Sardinien, vorbehaltlich der Genehmigung der sardinisden Kammern, in die Vereinigung Savoyens und

Nizza's mit Frankreich willigt, is gestern in Turin abgeschlossen und unterzeihnet worden. Der „Moniteur“ bringt heute (wie bereits telégraphish angedeutet) daraus ‘folgende Hauptbestimmungen :

Art. 1. Der König von Sardinien willigt in die Vereinigung Sa- voyens und des Bezirks Nizza mit Frankreich und verzichtet für sih und seine Nachkommen und Nachfolger zu g des Kaisers der Franzosen auf seine Nechte an diesen Gebieten. Diese Vereinigung ist ohne irgend welchen Zwang des Volkswillens bewerkstelligt worden , und beide Regie- rungen, werden sich über die besten Mittel vereinbaren, die Kundgebung dieses Willens zu würdigen und zu konstatiren. i

Art. 2. Der König von Sardinien überträgt die neutralisirten Theile Savoyens unter denselben Bedingungen , unter denen er selbst fie besißt, und der Kaiser der Franzosen petsutihr, fich über diesen Gegen- ftand sowohl mit den beim wiener Kongresse vertreten gewesenen Mächten, als auch mit der s{chweizerischen Eidgenossenschaft zu verftändigen.

Art. 3, 4 und 5. Gemischte Kommisfionen werden ie Grenzen beider Staaten bestimmen und beauftragt sein, die verschiedenen beiläufigen Fragen zu lösen, welche die Vereinigung anregen wird,

Art. 6. Die aus Savoyen und dem Bezirk Nizza gebürtigen sardi- nischen Unterthanen werden auf die Dauer eines Jahres berechtigt sein, die Wahrung der sardinischen Nationalität zu reflamiren.

Die französishe Armee in Jtalien, die sogenannte italienische Armee, besteht augenblicklich - noch aus 20 Jufanterie-Regimentern zu je 3 Bataillons, 3 Bataillons Fußjägern, 4 Regimentern leich- ter Kavallerie, 2 Batterieen Artillerie und 6 Compagnieen Genie und hat, einschließlich Gendarmerie, Train, Ambulancen 2c., eine Stärke von 55,000 Mann mit 60 Kanonen.

Dem geseßgebènden Körper sind gestern die Geseßentwürfe über den Zolltarif für Kaffee, Zucker und Thee und über die Bewilli- gung von 5 Millionen für Wald- und Departementalstraßen, resp- über die Veräußerung von Staatsforsten vorgelegt worden.

Auf Bericht des Finanz - Ministers über- die Gebühren der Register-, Stempel- und Domainen-Einnahmen hat der Kaiser ein heute im », Moniteur“ publizirtes Dekret erlassen, wonach die Ge- bühren folgendermaßen fixirt worden find: bis 20,000 Fres. 6 pCt., von 20—60,000 Fres. 4 pCt,, bis 130,000 Frcs. 2 pCt., bis 300,000 Frcs. 1 pCt., bis 700,000 Fres. 5 ypEt., bis 2 Millionen & pCt. und über 2 Millionen pCt. Das Mins- deste der jährlichen Gebühren soll 1200 Fres. sein.

Spanien. Aus Madrid, 24. März, wird gemeldet, O'Donnell hatte vom Kaiser von Marokko eine halbe Milliarde, statt. der früheren 200 Millionen Realen, Kriegs - Entschädigung: Abtretung eines Hafens am atlantischen Meere und Besegung Tetuans bis nach völlig abgezahlter Kriegs-Entschädigung verlangk. Im Hauptquartier der spanischen Armee befinden sich jebt, wie die „Espana“ sagt, deutsche, österreichishe, preußische, französische, rus- siscbe und schwedishe Offiziere. :

Jtalien. Der Syndikus von Chambery hat am 22sten März folgende Proclamation anschlagen lassen:

Bewohner von Chambery! Wir bringen nachstehende Depesche des

Herrn Gouverneurs zu eurer Kenntniß. 4 / : Chambery, 22. März 1860. Der unterzeichnete Gouverneur hat geftern Abends die offizielle An- zeige erhalten, daß die franzöfishe Armee heute ibren Nückmarsh nah Frankreich über den Mont-Cenis und über Nizza antreten wird. Er er- sucht demnach den Herrn Syndikus, die geeigneten Maßregeln zu treffen, um in der Stadt die für diesen Durhmarsh nothwendigen Quartiere be- reit stellen zu lassen. Der Gouvernéur, Orso Serra.

Mitbürger! Die franzôfishen Truppen, welche dur unsere Stadt pasfiren werden, kommen aus der Lombardei und haben an der Seite der saveyishen Brigade und der auderen Königlichen Truppen im legten Jahre gekämpft, die Strapazen, die Gefahren und die Siege derselben getheilt. Wir geben uns der frohen Hoffnung hin und haben Grund zu der Uebers- zeugung, daß fie bestens werden empfangen werde

Chambery, 22. März 1860. j Der Syndikus, Falquet.

Aus Chambery, 23. März, wird berichtet, daß franzöfische Ingenieurs in Maurienne bereits mit Abstecken der neuen Grenz- linie zwischen Frankreich und Piemont beschäftigt find und zahl- reiche französishe Agenten in Savohen die Bevölkerungen für guts- williges Aufgehen in die große Nation bearbeiten.

London, Montag, 26. März, Nachts. (Wolff's Tel. Bur.) Jn der -so eben stattgehabten Sißung des Unterhauses erwies derte Lord John Russell auf eine desfallsige Aufrage Lenn orx’, daß die englische Gesandtschaft zu Florenz aufgehoben werden solle, und daß die zu Turin zu einer ersten Ranges ers hoben worden sei. Horsman tadelte die Regierung, weil sie das Parlament über die Annexion Savoyens nicht informirt habe. Oesterreich , die Schweiz und Savoyen würden hierdurch zum Widerstande ermuthigt worden sein. Ruff ell er- widerte, die Annexion Savoyen® berühre die Neutralität der Schweiz. Diese habe die Mádchte angerufen, deren mehrere die Frage vor einen Kongreß gebracht wünschen. Na-

poleon habe Grund zum Mißtrauen gegeben. Eine