1860 / 78 p. 4 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

billigéren Pkeisen zu rechien, J «ee 1816 betrug dié Zu E etten lee 25 Miltionên Kilogrammés, 1811 béréits 700 und gegenwärtig 200 Millionen, so daß in Frankreich auf ben Kopf doch erst 5 Kilogrammes kommen, 11 England dagegen 15 und in America 17; in ersterem Lande beläuft sich. der Zoll auf 34 Frs. in letzterem, auf 15 Fr8., in Frankreich aber auf 24. Schon vor zehn -Jahrèn hätte die Régierung die Ermäßigung dieses Zolles beantragt And einén Geseßentwurf vorgelegt, der vom Staatsrath geprüft und gebilligt worden wax. Die Kommisfion der Leg'slative empfahl mit

eringen Aenderungen die Annahme des Entwurfs, aber die Ver- Ammlung wies das Geseß. damals zurück. Wie es scheint, ist sie jeßt dem Entwurfe günstiger gestimmt. , Verschiedene Handels- fammern, namentli die von Nautes, haben Abgeordnete hierher geshickt, um: dem Kaiser die Bitte vorzutragen, daß die Ausfuhr- prämien* auf raffinixten Zucker inm bisheriger Weise beibehalten tverden möhten. Der Kaiser hat“ géstern- diese Herren empfangen, doch verlautet nichts über den von ihm gegebenen Bescheid.

Der Contre-Admiral Baudin ist an Steéllé des in die Flotkten- station von: Brasilien und La Plata versehten Contre - Admirals Dubouzet zum Commandeur der Marine. in Algier ernannt worden. , , ¿5 Zu

Der „Gazette de France“ zufolge hätte Frankreich das Fürsten- thum Monaco für 240,000 Frs. Rente angetausft.

28. März. ‘Eiù hier eingetroffenes Telegramm aus Cham - “bery vom heutigen Tage meldet, daß zwei Conipagnieen des 80sten fräanzösis@Wen Linien-Regiments daselbst eingetroffen seien. Dortige -Rationalgardisten hätten die frayzösische Kokarde aufgésteckt.

Spanéien. Aus Mad.rid vom 26 März wird telegraphisch gemeldet, daß am 25. d. die Friedens: Präliminarien zwischen Ma- roffo und: Spanien von Muley Abbas und O'Donnell/ unterzeihnet wurden Spanien behält Tetuan zu bleibendem Besize; zugleich ‘zahlt der Käiser von: Marokko eine stanfe Kriegsentschädigung: Wir Yäben schon gemeldet, daß O'Donnell“ Aufiräg: hatte, statt: der félheren 200: Millionen eine halbe Milliarde Realen zu verlangen.

Italien. Turin, 25. März. Wie der „Köln, Ztg.“ ge- meldet wird, is die italienishe Arinee in folgende 5 Armee-Corps „eingetheilt. worden: 1) Das Armee - Corps des Mincio, das vom - General Alphons della: Marmora befehligt werden soll, 2) das Anmee- Coxps vou: Bologna unter. Cialdini, 3) das Armee- orps: von Floxenz, Dutrando an dev Spitze, 4) das Armee-Corps Bon Parma, dessen Oberbeféhl General von Sonnaz erhält, und 5)‘ das Atmee-Covps von’ Turin, desfen Befehl Getieral della Rofs anvertraut ist. Diese Generale werden ein jährliches Gehalt von Z0,009 Frs. beziehen. Herr Benedetti verläßt uns morgen. “Aus Ren : Cefabèau wir, daß der Papst den Vertrag mit. Neapel Vezüglich, der Besehung der: Marken und Umbriens unterzeichnet häbe.

Dem „Corr: Mereantile“ vom. 24. März zufolge, sollte am nähsten: Morgen um: 5 Uhr: das Geschwader abgehen, welches den General Durando und die: Division, die er befehligt, nah Livorno bringen soll. Sobald die Truppen ausgeschifft- sind, wird das Ge?

chwader nah Genua zurückéhren, un den Prinzen von Carignan zu: esfortiren Der „Güzzetta di Milano“ zufolge, meldete der “Gouverneur von Sassari nah Genua, General Garibaldi habe er- klärt, daß. er keine andere Kandidatur annehmen wólle, als die von ‘Nizza, seinem Vaterlande. B L i i

Jn Rom wurde am 23, März eimn Konsistorium gehalten, in ivelchem der heilige Vater eine Allocution hielt, über die bisher -üunverbrühlihes Schweigen beobachtet wird und nur so viel fest- seht, daß die Excommunicatión gegen Vietor Em.nuel noch nicht ausgesprochen wurde. Am 23sten wurden die muthmaßlihen Hauptanstifter der Bewegung vom 19ten in Civita Vecchia von der Polizei an Bord gebracht, um in die Verbaunung zu wandern. Auch wurden etwa - zwanzig Verhaftungen vor? genommen; unter den leiht Verwundeten befindet sich ein englisher Geiftliher. Die bei der“ Bewegung leicht ver- wundeten. zwei französischen Offiziere sind hergestellt und haben dem Stabe der päpslichèn Gensd'armerie Besuch gemacht, so wie Gegen- béfuch von demselben empfangen. General Goyon erließ einen nah- drücklichen Tagesbefehl, worin“er die Pfeifer, so .wie alle, welche die öffentliche Macht dur unaus stehliche Beleidigungen herau®fordern, _ tadelt, den französischen Offizier, der die Volksmasse auseinander- trieb; belobt, dagegen die Taktlosigkeit und den blinden Haß der —röômischen Gensd'armen mißbilligt ; übrigens rechnet der Befehlshaber auf den edlen Charakter der französischen Offiziere und ermahnt Alle zu- Máßigung und Ruhe. Am 23. März fand wiederum eine feierliche Kundgebung der Freunde des Papstes in St: Peter statt,

wobei eine ansehnlihe Menge Kutschen zum Vorschein kam. Ein päpstlicher Beamter if wegen Unterschleife zu 20jähriger Haft ver- urtheilt worden. E :

Aus Neapel, 20. März, wird berichtet, daß die neapoli- tanische Regierung mit Falanga und Mentuoro Lieferungsverträge für die Verpflegung der Truppen „jenseit der Grenze“ auf 45 Tage abgeschlossen hat. Als erste Regierungsthat des neuen Kabinets Ca ssaro erwartete man in Neapel die bewaffnete Jntervention in den Kirchenstaat.

Tel. Bur.)

Amerika. New- Vokk, 14. März. Jn Néw#Gráänab@ ift eïîne Revolution ausgebrohèn. Jn der“ erstén Hälfte des" Fét brúar überfiel ein gewisser Carrilo, cin Offizier, die Stadk Carkägs und- metzelte 70 der Bewohner, darunter 20 den exsten Familien angebörige- junge: Leute, meder. Er hatte , wenigstens angeblich, den Plan, fich: in!Besiß gewisser dem Bunde angehöriger W-ffen zu seßen, die Geireral Mosquera mit Beschlag belegt hatte. Lehterer hatte das Volk zu den Waffen gerufen, verfügte zur Zeit der lébten Nachrichten! über eine nicht unbeträchtlihe Truppenmächt und hatte, wie man glaubte, die Absicht, den Staat Cauca von der Confödt- ration loszureißen. Jn dèr Hauptstadt M exico hat fih. Mar- quez und in Guadalajara General Wool für Santa Anna erklärt. Exsterer ward verhaftet; do gelang es: ihm, zu entkommen. Wie aus Acàpulco gemeldet wird, war am 11. Februar General Toro nebst seinem Stabe von feinen Soldaten ermordckt worden.

Asien. Hongkong, 15. Februar. Admiral: Pag eist hier von Saigun angekommen, welches er durch Proclamation “vom 2. d. M. für eine französische Besitung erklärt hat. Die Blokade von Saigun wird ohne Zweifel näcstens aufgehoben und man rechnet alsdann auf bedeutenden Handels-Verkehr mit diesen Théi- len von Cochinchina.

Wien, Donnerstag, 29. März, Vormittags. (Wolff's Tel. Bur.) Die Landesstatute werden dem Kaiser zur Sanction unter- breitet, Nächsten Sonnabend werden 140 Millionen Gulden

Staats\{huldenverschreibungen verbrannt. Än der gestrigen Abendbörse- wurden Kreditactien zu 190.70, Nordbahn zu- 196.20, Staatsbahn zu 268, Nationale zu 79.20

gehandelt.

Paris, Donnerstag, 29. März, Morgens. ( Wolff'®

Der heutige „Constitutionnel enthält einen von Grandguillot unterzeihnet@ Artikel über die Möglichkeit des Abzuges der französischen Truppen aus Rom, in welchem es heißt: Wir ‘haben immer zugegeben, daß diefelben-niht bis ins Unendliche daselbs verbleïben könnten. Die! römische’ Regierung hat jeßt ihren Abzug gewünscht, Dieser Wunsch soll erfüllt werden. Wenn die Sicherheit des Papstes gewiß, unsere Armee durch eine: andere von einer itälienischen Macht gestellte erseyt sein wird, und die Unter, handlungen mit Neapel dieses Ziel erreicht haben werden, wolle Frankrèih kein Hinderniß entgegenstellen.

Zum Staatshaushalts- Etat für das Jahr 1860, X],

Die Etats 1) der Porzellan-Manufaktur ; 2) der Gesundheitsgeschirr Mañufaktur; 3) der Justiz-Verwaltung und —- Nachtrag zu dem Berichte, betreffend den Etat der Telegraphen-Verwaltung.

]. Der Etat der Porzellan-Manufaktur ist in! Einnahme und Ausgabe gegen den Etat von 1859 unverändert; er weist eine Ein- nahme von 157,500 Thlrn. bei einer Ausgabe von 137,500 Ihlrn., mit- hin einen Uebershuß von 20,000 Thlrn. nah.

Gegen die einzelnen Ansäße hat“ fih ebensowenig zu erinnern ge- funden, als gegen diejenigen I. des Etats der Gesundheits- ge\chirr - Manufaktur. Auch dieser Etat is mit 1859 - vorgelegten in Einnahme und Ausgabe gleihlautend. Ec weist in Einnahme 84,500 Thlr., in Ausgabe 74,900 Thlr., mithin einen Uebershuß von 9,600 Thlr. nah. Jn Bezug auf beide vorstehend erwähhite Etats wurde bemerkt, daß die Vorlegung einer nah kaufmänni- hen Grundsäßen angelegten Vermögens - und Ertrags - Berehuung ge- wünsht werden müsse, wie solche im vorigen Jahre bereits für die unter der Bergwerks - Verwaltung stehenden Werke übergeben sei. Der Vertreter der Staats-Regierung erklärte, daß für die Manufakturen, von denen die Porzellan - Manufaktur weniger ein industrielles Unterneh-

men als cine Muster- und Kunst - Anstalt sei, die Rechnung bisher nicht

nach kaufmännischen Grundsäßen geführt worden, daß aber dic Aufstellung solcher Vermögens- und Ertrags-Berechnung, nach den bei der Bergwerks- Verwaltung: befolgten Grundsäßen angeordnet und mit dem 31. Dezem- ber 1858 abschließend, ausgeführt, aber noch nicht revidirt worden seï. Für die Vorjahre könne nur der an die General - Staatskasse abgeführte Rein-Gewinn angegeben werden; von ultimo 1858 ab werde die Reh- nung nah kaufmännischen Grundsäßen fortgeführt und alljährlih im Ne- sultate mitgetheilt werden. : Bei der Porzellan-Manufaktur hat der Reingewinn betragen: 1853 341,551 Thlr. - 5 Sgr. 5 Pf. 1858 e Be ú Bei der Gesundheitsgeschirr- Manufaktur hat der Neingewinn betragen:

dem pro.

1 Ard LCO.LIO C. enn: E10 45,447 Thir. 28 Sgr. 9-Pf. i l : 8,224 D v (D cw é 79%

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e B ¿100? 11. Der Etat der Justiz-Verwaltung ‘veranschlagt ‘die Ein- náhmen auf: 9/939,020 Thlr. oder 106/2146 Thlr. mehr ‘und die ordent- li{en Ausgaben auf 11,417,270 Thlr. oder 243/334 ‘Thir. weniger als im Jahre 1859. Die éinmaligen außexordentlichen “Ausgäben "find mit 217,000 Thlr. oder 183,000: Thlr, weniger ausgeworfen.

Die Einnahmen zerfallen in

gegen 1859,

9,145,340 Thlr. + 0,007 Totx. 18336 Faas

291,432 + 14,895 238,022 „, 2,944

1) Gerichtskosten 2) Gebühren, welche den Beamten als Emolumeute zustehen „..-- -.-- 3) Stxafen P pt sea ena, En Rasse D t anten - Wittwen - Þ V2 11,074 Thlr. 9,939,020 Thlr. + 1U6,216 ¿hir. Der Betrag bei Tit. 1. bleibt hinter der Zjährigen Fraktion der Jahre 1856/58 um 100,000 Thlr. zurü. Diese geringere Veran- \{lagung findet indessen ihre Nechtfertigung darin, daß fich bereits jeßt für das Jahr 1859 eine Mindereinnahme von ungefähr 163,060 Thlrn. gegen die Jst-Einnahme des Jahres 18958 übersehen läßt und somit nicht mit genügender Sicherheit angenommen werden kann, daß der wirkliche Zjährige Fraktionssay pro 1860 zu erreichen sein wird. Jn Betreff des Zufchlages von 6 Sgr. pro Thaler der Gerihts-Gebührén ist in der vor- jährigen Session die Erwa@itung ausgesproen wörden: „daß bei Vor- legung des Etats ‘pro 1860 -die Nothwendigkeit der ferneren Erhebung därgelegt, oder ‘der Zuschlag in Wegfall getraht werde.“ Seitens des Kommissarius der Königlichen Staats-Regierung is in dieser Beziehung jedoch bemerkt worden: Die angestellten Ermittelungen hätten zu der Ueberzeugung geführt , daß eine Abschaffung des Zuschlages von 6 Sgr. für dic Staatsfässe einen jährlichen Ausfall von “etwa 900,000 Thlrn. herbeiführe. Die gegenwärtige Finanzlage des Staats , insbefon- dere die erhöhten Anforderungen, die an die Staatskasse gemacht würden, gestatte es nicht, schon in-diesem Jahre auf eine so erhebliche Einnahme zu verzichten. Nach diesen Erläuterungen hat die Kommission beschlossen, bei dem Abgeordnetenhause zu beantragen: „zwar für jeßt von der Wiederholung des Antrages, den Zuschlag von 6 Sgr. pio Thaler in Wegfall zubringen, abzuftehen, diesen Wegfall aber als einen * in Zukunft zu erreichenden "Wunsch * festzuhalten. Weitere Erinnerungen sind ‘bei den Einnahmen niht erhoben.

Die ordentlichen Ausgaben sind folgende: i gegen 1859. R

7G

1) Ministerium, persöulihe Ausgaben 91,850 Thlr. + 150 Thlr 2) Ministerium, fächliche Ausgaben 6,750 s

3) Ober-Tribunal, pevrsônl. Ausgaben 182 935 640 ,

sächliche Ausgaben 6,950 400

Jmmediat - Justiz - Exaininagtions-

Kommiffion 10,880 858 Obergerichte, persönliche Ausgaben 1,131,879 032 Obergerichte, sächliche Aus8gaben.. 84,292 T Untergerichte, persönlihe Ausgaben 6,660,515 13,969 Untergerichte, sächliche Ausgaben . 882,295 17,328 Kriminalfoften 1,632,994 250,490 Baare Auslagen und andere Aus- : gaben in Parteisachen 652,930 27,704

12) Sonstige Ausgaben 24000, = 52,000

|+++++ ++

13) Unterhaltung der Justiz - Dienst- gebäude :

14) Justiz - Offizianten - Wittwenkasse

11,704 Thlr.

11,717,270 Thlr. 243,334 Thir.

Unter den vorstehenden Titeln veranlaßte eine eingehendere Erôrterung derjenige, betreffend die Jmmediat-Juftiz-Examinationskosten. Düiser Be- trag ist durch die Gebühren aufzubringen, welche die zur dritten juristi- schen Prüfung verstatteten Beamten zu zahlen haben. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob es. angemessen erscheine, Gebühren für solche Prüfungen , welche wesentli wegen der Feststellung, ob Jemandem cin Staatsamt übertragen werden könne, auch im Jutercsse des Staates lie- gen, von angehenden Beamten zu- erheben, welche nah zum Theil ganz vorzugsweise kostspieligen Vorbereitungs-Stadien sehr länge auf Anstellung warten müssen und obne jede Vergütigung im Staatsdienste als eie niht wohl entbehrliche, der Staatskasse aber Einnahme gewährende Arbeitshülfe benußt werden. Unter zum Theil günstigeren Verhältnissen werden für Prüfungen, welche "bei den Negierungen abgelegt wexden, und bei dem Militair solche Gebühren nicht exhoben und beider Exami- nations- Kommisfion für die Prüfung zu höheren Verwaltungs - Aemtern von jedem Kandidaten, welcher die Prüfung bestcht, nur 20 Thlr. genoni- men, -— Der Negierungs: Kommissarius theilt mit, man habe bei den älteren Berathungen im Staats-Ministerium die: Beseitigung -der Verschiedenartig- keit dieser Gebühren in den verschiedenen Ressorts bei der großen Mannig- faltigkeit in den Leistungen und Mühwaltungen der Examinatoren nicht für ausführbar erachtet. Derselbe hebt hervor, daß der Umfang. der Leistungen ‘bei der Justiz-Prüfung, schr bedeutend sei und die Höhe der Gebühren rechtfertige; daß ferncr die Kosten der: Prüfungen bei der Obex- Examinations-Kommission für die höheren Verwaltungs-Aemter verhält- nhmäßig viel beträchtlicher seien, ‘als bei der Zmmediat -. Juftiz «,Cxami- nations-Kommission, indem nach Auéweis des diesjährigen Ekats dexr Staat zu der Gebühren-Einnahme vou 340 Thlrn., Behufs der Beftreitpng der; Aus-

gaben, noch 630 Thlr. zuzuschießen: habe. Uebrigens habe die Einnahme-an Examinations-GBebühren bei den Justiz- Behörden -in der-neueften-Zeit bereits abgenommen und sehe bei der: Verminderung der Studirenden weiterer Verringerung entgegen; es seien-Fälleeingetreten, dur welche die Schwierig- keiten, geeignete Persönlichkeiten zu Examinatoren zu gewinnen oder als solche zu erhalten, nahgewiesen seien; «auch- durch eine Aenderung in der Stellung der Examinatoren, namentlich -daduxch, daß die Bes@bitigeug | der Examinatoren nit blos als ein Nebenamt übextxagen würde, hat sich ein Ausweg nicht finden lassen, weil es für ganz wesentlich erachtet tvird, Beamte zu Examinatoren zu bestellen, welche dur -praftishe Beschäftigung lebendig mit der Praxis fortschreiten ; übrigens erscheine das Juteresse des Staats nicht als das vorwiegende, mindestens liege es nicht in-diesem Interesse, eine üÜbergroße Zahl unbesoldeter Assessoren, welche jeßt vorhanden

“sei, zu sehen. Ganz ohne Entgelt sei die Vornahme der Prüfungen hier-

nah den Examinatoren nicht zuzumuthen ; solle eine Aenderung eintreten, so fönnte damit doch keinenfalls über eine Gleichstellung des Gebühren-, Betrages hinausgegangen werden. Bei der weiteren Exörterung der Frage wurde diese von solcher Bedeutung gefunden, daß: eine- eingehende Prüfung, welche von ‘der durch die Regierung früher vorgenommenen verschieden sei, für erforderlih erachtet wurde; insbefondere wurde hex- vorgehoben, daß feinenfalls es angemessen erscheine, daß die Examinatoren ‘von den zu Prüfenden Gebühren beziehen ; - wollte man auch geringe Gebühreu für unumgänglih nothwendig erachten: so dürften dieselben doch nicht so hoch sein, als die Entschädigung, welche den Examinatoren für deren Mühewaltung aus der Kasse zu verabfolgen seien. Nachdem andere, æbenfalls auf den Ausdruck ‘einer Erwartung der Beseitigung dieser Gebühren gerichtete Anträge zurückgezogen worden waren, beshloß die Kommission zu beantragen: das Haus wolle be- schließen, der Erwägung der Staatsregierung anheimzugeben, ob nicht bie Examinationsgebühren bei Staatsprüfungen überhaupt abzuschaffen, oder doch ‘ein gleichmäßiger Saß bei sämmtlichen Staats - Behörden unter Er- Mg der Gebühren für ‘die Prüfung der Justiz-Beamten festzustellen ein dürfte, :

Bei dem Tit. 6 ist die Verminderung der Zahl der-Obergerichte wieder zur Sprache gekommen und dieselbe der Staatsregierung zur Er- wägung anheimzugeben beantragt worden, obwohl der Kommissarius die Erklärung abgab, daß die Staatsregierung boi ihrer im Jahre 1859 -hier- über abgegebenen Erklärung beharren müsse, außerdem aber auch das Jahr 1859 bei der dermaligen Lage der Dinge nicht geeignet gewesen sein würde, mit einer solhen Maßregel vorzugehen. Jn Betreff der „Unter- gerichte“ wurde der Wunsch ausgesprochen,- mit welchem der Negierungs- Kommissarius sih einverstanden erklärte, daß diese Bezeichnung fortan vermieden und dafür „Gerichte erster Jnstanz“ gescht werden solle. Bei den Etatspofitionen für die Beamten - Besoldungen wurde be- züglih der Besoldung der Staatsanwalte hervorgehoben, daß es ungerechtfertigt erscheine, die Vesoldungen der Staatsanwalte, * troß ihrex den Mitgliedern der Kreisgerichte gleichen Nangstellung, böher als

| die richterlichen Gehälter zu normiren. Däs Gehalt der Kreisrichter be-

trage 600 1000 Thlr., während die Staatsanwalte bei den Kreisgerichten einschließlich der Staatsanwalts- Gehülfen ein Gehält von 600—1200 Thlr. bezögen. Der Negierungs-Kommissarius bemerkte, daß nur denjenigen Staats- Anmwalten cin Echalt von 1200 Thlrn. bewilligt würde, welche in Städten angestellt wären, wo die Besoldungen der Kreisrichter unter Hinzuxech- nung der Lokalzulagen einen gleichen Betrag erreichen fönnten, Nach dicsen Erklärungen wurde bemerk: Es könne nur im Juteresse -bex

| Justizverwaltung liegen, wenn die Gehälter der Staatsanwalte -den

Besoldungen der richterlichen Beamten gleichgestellt würden. Sei ein- mal das Prinzip der Lokalzulagen festgehalten worden, so empfehle es sich auch rüdsichtlich der Staatéanwalte, ihnen den 1000 Thlr. über- fteigenden Betrag des Gehaltes nur als Lokal-Zulage zu bewilligen. Es liege häufig im Jutercsse des Dienstes, Verseßungen der Beamten der Staatsanwaltschaft eintreten zu lassen, odex dieselben wieder als Richter zu verwenden. Jn beiden Fällen führe die Höhe der Noxmal- Besoldung zu Mißständen, bei einer Verscßung an einen Ort von weniger als 20,000 Einwohnern zu einer ungleichen Besoldung mit den an demselben Gerichte fungirenden richterlihen Beamten; bei dem Eintritt in richterliche Functionen zu einer Gehalts- Bevorzugung gegen ältere Richter - oder zu einer Beförderung, welche in gleicher Weise ältere richterliche Beamte benachtheiligt. Nach diefen Erwägungen einigte si die Kom- mission zu dem Antrage: „die Staats - Regierung aufzufordern, die Gehälter der Staats -'Anwalte deu Besoldungen der Kreisrichter entsprechend so zu nótmiren, daß die den Gehalts - Saß von 1000 Thalern übersteigenden Gehalts - Säße nux als Lokal - Zulagen ge- währt werden. Ferner wurde, ohne besondere Anträge zu formirèn, der Erwägung der Staatsregierung anheimgegeben, ob nicht bei der künftigen Etats - Negulirung wie für die Botenmeistèr, so au für die Kanzlei - Direktoren besondere Functions - Zulagen auszuseßen seien, was im Junteresse der Justiz - Verwaltung dringend nöth- wendig. und jedenfalls mit Rüdsiht auf die Eigenthümlichkeiten der bei den Gerichten bestehenden Vüreau - Verfassung noch wüufchens- werther erscheine. —- Auch wurde cs als wünschenswerth bezeichnet, die Gehälter der Friedensuichter und Friedensgerichtsschreiber unter Entziehung der ihnén bis jet als Theil des Gehaltes zustehenden Emoiumente zur Staatskasse zu fixiren. Diesem Wunsch begegnete der Regierungs-Kommis- sarius mit der Mittheilung: „Es fsci dieser Gegenstand der Aufmerksam- feit der Staatsregierung in keiner Weise entgangen. Bereits im Jahre 1854 sei in Erwägung gezogen worden , ob es nicht mögli sei, diesem

“Mißstande Abhülfe zu faffen. Es hätten si indessen in der Rheinischen

Gerichtsverfassung unüberwindliche Schwierigkeiten entgegengestelt. Es cxistirten bis jeßt bei den Friedensgerichten gar feine Spontel+Nezepturen, deren Einrichtung nothwendig mit erbeblichen Opfern für die Staatskasse verbunden sci, und so habe man sich denn gezwungen gesehen, das frühere Verhältniß beizubebalten. ; i

Endlich temexrkie der Negierungs-Kommissarius bezüglich darauf, daß die Koumission es für dringendes Bedürfniß: erachte, daß die Stellung