1860 / 82 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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die höheren Bürgerschulen zu München-Gladbach und zu imgleichen die Realklassen des Gymnasiums zu Stolp F als zu Abgangsprüfungen nach dem Reglement vom 6, Oktober

1859 berechtigte hbhere Bürgerschulen anerkannt worden. Berlin, den 2. April 1860.

Der Minister der geistlicen, Unterkichts- und Medizinal- Angelegenheiten.

von Bethmann-Hollweg.

Rheydt,

E E

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer Sihung vom 29. März 1860 Herrn Claude Bernard in Paris zum korrespondirenden Mitgliede ihrer physikalish-mathematischen Klasse ernannt.

Nachdem der gesehlihe Schluß der Vorlesungen mit dem 24. v. M. eingetreten ist, wird hierdurch bekannt gemacht, daß das

Sommer-Semester 1860 mit dem 16. d. M. beginnt. Berlin, den 1. April 1860.

Der Rektor der Universität. h.

Die Jmmatriculation für das bevorstehende Sommer-Semester 1860 findet von Dienstag den 10ten d. M. an, bis acht Tage nach dem 16ten d. M,., dem vorschriftsmäßigen Anfange der Vorlesun- gen, wöchentlih zweimal, Dienstags und Freitags um 12 Uhr, im Senats-Saale statt.

Behufs derselben haben

1) die Studirenden, welche von einer anderen Universität kom-

men, ein vollständiges AbzaungS8zeu( niß von dieser Universität, [0 wix vix zroyunyozruglilss€ ver }ruper besuchten Univerh-

täten nebst dem Schulzeugnisse ;

diejenigen, welche die Universitäts - Studien erst beginnen, insofern sie Juländer sind, ein vorschrift8smäßiges Schul- zeugniß und, falls sie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige Legitimations-Papiere vorzulegen.

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Unter väterlicher oder vormundschaftlicher Gewalt Stehende |

haben außerdem die s{chriftliche Zustimmung ihres Vaters oder Vormundes zum Besuche der hiefigen Universität beizubringen.

_Jn Betreff derjenigen Juländer, welche, ohne das vorschrifts- máßige Zeugniß der Neife zu besißen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf den besonderen Erlaß“ des Königl. Universitäts- Kuratoriums vom heutigen Tage Bezug genommen,

Berlin, den 1. April 1860.

Die Jmmatriculatións - Kommission, Bch. Lekinert:

Diejenigen jungen Leute, welche gar keine Maturitätsprüfung bestanden, beim Besuche einer inländischen Universität auch nur die Absicht haben, si eine allgemeine Bildung für die höheren Lebens- kreise, oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach zu A a ohne daß sie sih für den eigentlichen gelehrten Staats- oder

irhendienft bestimmen, können auf Grund des §. 36 des Regle- ments vom 4, Juni 1834 auf hiesiger Universität immatrikulirt werden. Gesuche \oler jungen Leute um Jmmatriculation hiex- selbst müssen \chriftlich an das unterzeichnete Kuratorium ge- richtet werden, und haben die Bittsteller ihrem Gesuche ein Zeuguiß Über ihre fittlihe Führung, so wie ein solches über die erworbene wissenschaftliche Ausbildung beizulegen. Die Jmmatriculation er- folgt übrigens immer nur auf die nächsten drei Semester, 1.nd wird diese Beschränkung bei der Jmmatriculation sowohl auf der Matrifel, als auch auf der Erfennungsfarte und dem Anmelde- bogen vermerkt. Eine - Verlängerung dieser Frist in einzelnen Fáâllen fann nur von dem Herrn Minifter der geistlihen, Unter- Tichts- und Medizinal-Angelegenheiten ertheilt werden.

Berlin, den 1. April 1860.

Königliches Universitäts-Kuratorium. Jn Vertretung :

Böôckh. Lehnerk.

“Bekann.tmachung.

1) Die Sammlungen der Königlihen Museen, nämlich: die Gemälde-Galerie, E S die Skulpturen-Galerie, das Antiquarium, im vorderen Museengebäude, die Sammlung der Gyps-Abgüsse, die historishe Sammlung der neueren Zeit und der Modelle von Bauwerken, Denkmälern u. #. w., | die Sammlung der kleineren Kunstwerke des Mittelalters und der neueren Zeit, die Sammlung für Völkeckunde, die Sammlung der nordischen Alterthümer, die Sammlung der ägyptischen Alterthümer im neuen Museengebäude find für den Besuch des Publikums geöffnet : _ Sonnabends und Montag, in den 6 Wintermonaten von 10 bis 3 Uhr, in den 6 Sommermonaten von 10 bis 4 Uhr;

2) Jedem anständig Gekleideten ist an diesen Tagen während |! der bezeichneten Stunden der Eintritt, Haupt-Eingang des vorderen Museums von der großen | Freitreppe aus, ohne Weiteres gestattet. Doch werden Kinder unter zehn Jahren gar nicht, Unerwachsene aber nur in Begleitung | älterer Personen zugelassen. |

3) Mittwoccks, Donnerstags und Freitags: ist de |

Sonntags von 12 bis 2 Uhr. E

und zwar durch den F

Besuch der genannten Sammlungen ausshließlich denjenigen Ein- F heimishen und Fremden vorbehalten, welche dieselben zu Studien

irgend einer Art benußen wollen und zu_ diesem Zweck der Zutrilt

dazu während dex unter 1) angegebenen Stunden gegen Vorzeigung der Copir - Karten oder vorgängige Eintragung in das am Eingange F

ausgelegte Buch geslaktet. dur die Thür des neuen Museums unter dem Uebergangs | hau ftatt.

Der Eingang findet an diesen Tagen F

4) Die Sammlung der Handzeichnungen, M inia- F

turen und Kunstdrucke im neuen Museen - für den Besuch des Publikums nur 12 bis 2 Uhr geöffnet. ta, Mitte, Dona a, Freitag und Sonnabent ist der Besuch dieser Abtheilung auss{ließlich denjenigen Einher mischen und Fremden vorbehalten , nußen wollen.

5) Am Dienstag jeder Woche,

lihen Feiertagen, nänmlich an beiden Festtagen def Oster-, Pfingst- und Weihnachtsfestes, am Neujahrstage, F

Charfreitage, Bußtage und Himmelfahrtstage sind die Königlichen Þ

Museen geschlossen. f 6) Den Galerie-Dienern, Portiers 2c. ist untersagt,

Ausübung ihrer Dienstpfliht irgend ein Geschenk anzunehmen. Berlin, den 1. April 1860.

Der General - Direktor der Königlichen Museen. v, Dffexrs.

Berlín, 3. April. Se. Königliche Hoheit der Prinz-Regen! haben, im Namen Sr. Majestät des Königs, Allergnädigst geruh! _

Dem Oberlehrer Dr. Strack am Friedrih-Wilhelms: Gymnastun zu Berlin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs vol Sachsen Majestät ihm verliehenen Ehren-Kreuzes des Albrecht? Ordens gz u ertheilen,

Bekanntmachung.

Es werden verlegt:

1) am 1. April d. J. das Geschäftslokal der Stadtpost-Expedition No. 14 bon der Kaiser straße No. 9 nah No. 5 derselben Straße,

2) am 2. April d. J. :

die Geschäftslokale der Stadtpost-Expedition Nr. 6 von der Louise und der Stadtpost Zakobsstraße No. 15 nah del

straße No. 20 nah No. 22 derselben Straße , Expedition Nr. 12 von der Neuen Alten Jafkobsftraße No. 75 und

3) am 4. April d. J. das Geschäftslokal ftraße No. 82 nah der Zimmerstraße No. 39. Berlin, den 31. März 1860.

Der Ober-Post-Direktor Schulze.

welche dieselbe zu Studien be: F

so wie an den kir: F

Gebäude i F am Sonntage von F An den übrigen Tagen, also am Mon: F

bei, der F

E E L S

A Ls L E:

der Stadtpost-Expedition No, 11 von der Linder F

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M icht amtlich es.

Preußen. Berlin, 3, April. Se. Königliche Hoheit der Prinz - Regent nahmen - heute die Vorträge der Minister von Auerswald, von Bethmann-Hollweg und Freiherrn von Schleinik, so wie den militairischen Vortrag des General-Majors Freiherrn von Manteuffel entgegen und ertheilten darauf dem Gesandten am Kaiserlih russischen Hofe, bon Bismarck, eine Audienz, welcher sich

morgen auf seinen Posten begiebt.

Sachsen. Weimar, 2. April. Eine dieser Tage er‘cie- nene Vekanutmachung des Großherzoglichen Staatsministeriums, Departement der Finanzen, liefert den Beweis von der günstigen Lage unseres Staatshaushalts. Es if nämlich bei der jeßigen halbjährigen Ausloosung von au port. Obligationen der Anleihe vom 1. Oktober 1830 zugleih der planmäßige Betrag der weiteren fünf, in die jeßige Finanzperiode bis Ende 1862 fallenden Ver- loosungstermine dieser Anleihe mit ausgeloost worden, so daß am 1 - Oktober d. J. die beträchtlihe Summe von 213,950 Thlr. Eonv.

zur Rückzahlung kommt. Daneben sind für die jezt antizipirten Termine weitere Verloosungen derselben Anleihe in Aussicht ge-

tellt, (Leipz. Ztg.)

Hessen. Kassel, 2. April. Beide Stände-Kammern haben seit einiger Zeit keine öffentlichen Sizungen gehalten, es hat sich ihre jüngste Thätigkeit vorzugsweise auf Gegenstände erstreckt, welbe eine vertrauliche Behandlung erforderten, wie z. B. die Eisenbahnfrage. Die Zweite Kammer hat sich auch in jüngster Zeit mit einem Antrage des Abgeordneten Ziegler, die inländische Presse betreffend, beschäftigt. Der Rechtspflege-Ausschuß ist mit der Berichterstattung darüber beauftragt worden.

Zur Erledigung bei der Ersten Kammer steht noh die Be- rathung des Einnahme-Etats.

Heute hielt die zweite Kammer eine öffentlihe Sizung, in welcher zwei Berichte des Finanzausshusses, von denen der erstere die „Jusolvenz der hiesigen Leih - und Kommerzbank“ , der andere dagegen die Proposition hoher Staatsregierung, „die Verwendung von 50,000 Thlr. aus der Hauptstaatskasse zur Rückzahlung auf das nach §. 5 des Finanzgeseßes vom 31. Oktober 1833 aufge- nommene Anlehen von 1,265,350 Thlr.“ betraf. (Kass. Ztg.)

Schweiz. Bern, 31. März. Bekanntlih hat nach der durch den „Moniteur“ erfolgten Veröffentlihung des zwischen Trankreih und Sardinien abgeschlossenen Vertrages vom 24. März der Bundesrath beschlossen, die Garantie Europa’'s anzurufen, und seine Vertreter in Paris und Turin beauftragt, den dortigen Höfen diesen Beschluß anzuzeigen, Das betreffende Aftenstück, das in Paris überreicht wurde, lautet:

Herr Kern, bevollmächtigter Minister der s{weizer Eidgenossenschaft, an Se. Excellenz Herrn Thouvenel, Minister der auswärtigen An- gelegenheiten. i

Paris, 28. Máxz 1860. Herr Minister!

Die Regierung der schmeizer Eidgenossenschaft bedauert, nachdem fie Kenntniß von den Stipulationen des in Turin am 24, unterzeichneten und im „Moniteur Universel“ vom 29. d. M. veröffentlichten Vertrages“ genom- men hat, durch welchen Se. Majestät der König von Sardinien unter Vorbehalt der Bestätigung der Kammern in die Vereinigung Sabvoyens und des Kreises Nizza mit Frankreich willigt, daß sie sih genöthigt fieht, bei der Kaiserlichen Regierung neue Schritte zu thun, um die Interessen der schweizer Neutralität zu wahren.

Zweck dieses Vertrages ist augenscheinlich die Vereinigung aller Pro- vinzen Savoyens mit Frankreich, also auch derjenigen, welhe in die Neutralität der helvetischen Eidgenossenschaft eingeschlossen sind. Aber der gegenwärtige Stand der Dinge, so wie derselbe durh die Stipulationen der Verträge von. 1815 hergestellt wurde, fann und ‘darf niht anders, als mit der vorherigen Zustimmung der europäischen Mächte und der Schweiz, die besonders dabei interessirt ist, verändert werden.

Die Kaiserliche Regierung kann nicht verkennen, daß da, wo es si

um Nechte und Sul mein der Art, wie die hier in Frage stehenden, han- delt, die Abtretung eines neutralifirten Gebietes dur cine Macht an eine andere sih bereits als eine wesentlihe Veränderung herausstellt, welche die Grundlagen der in Rede stehenden Beziebungen selbst berührt, und daß die Einverlei: ung eines im Juteresse der Neutralität eines an- deren Landes garantirten Gebietes einen ganz anderen Charakter trägt, als diejenige des Gebietes von Staaten, die nicht unter diesen exceptionellen Bedingungen stehen. Jede Vollziehung des obgenannten Vertrages würde, so weit dieselbe die neutralisirten Provinzen berührt, von meiner Negie- rung als den Stipulationen, welche einen internationalen Charakter haben, zuwiderlaufend betrachtet werden. _ Der Bundesrath sieht sich deshalb in der Lage, gegen jede Maßregel der Vollziehung dieses Vertrages, insoferú dieselbe die neutralisirtes Pro- vinzen berührt, Protest zu erheben, Jndem er die Aufrechterhaltung des Status quo verlangt, protestirt er ganz besonders gegen jede Abstimmung über Einverleibung, gegen jede militärische oder auf Civilwege erfolgende Besißergreifung dieser Provinzen, bis mit den garantirenden Mächten und mit der Schweiz ein Einvernehmen stattfindet. : '

Der Bundesrath wird den Zusammentritt der Vertreter. der Mächte, welche der Schweiz die Neutralität der drei Provinzen vexbürgt haben,

verlangen und behält es fich, àls Vertreter des am meisten dabei be- theiligten Landes, gemäß den bereits anerkannten Grundsägen des europäi- schen Völkerrechtes vor, bei denselben die Rechte und Jhteressen der Schweiz geltend zu machen. :

Der Bundesrath hofft, daß die ‘Kaiserliche Negierung die Begründet- heit der Vorstellungen, die so eben erhoben wurden, anerkennen wird, und zwar um so mehr, als in Art. 2 des Vertrages vom 24. März ‘Frankreich sich selb| verpflidtet : „sih in dieser Beziehung sowohl mit den Mächten, die auf dem wiener Kongresse vertreten waren, wie mit der helvetischen Eidgenossenschaft zu verständigen.“ Es if daher nur eine natürliche und nothwendige Folge dieser Stipulation, daß auf jede Maßregel, welche da- hin zielt, den Vertrag in Vollzug zu seßen, soweit dieselbe die neutralifirten Provinzen berührt, verzichtet werde, so lange dieses Einvernehmen noch nicht erlangt wurde.

In dieser Hoffnung“ und mit vollem Vertrauen auf die Gefühle der Gerechtigkeit der Kaiserlichen Regierung hat Unterzeichneter die. Ehre, Ew. Excellenz zu bitten, die Versicherung seiner vollkommensten Hochach- tung entgegen zu nehmen.

Der bebollmächtigte Minister der \{chweizer Eidgenossenschaft, Kern.

L Großbritannien und Jrland, London, 1. April. Es liegt jeßt der amtlihe Bericht über die Brutto - Einnahme des vereinigten Königreihs während des am 31. März 1860 abgelau- fenen Jahres und während des so eben verflossenen Quartals vor, Jm Vergleich zum vorhergehenden Jahre ergiebt si eine Mehr- Einnahme ‘von über 5 Mill, Pfd. Die Gesammtsumme der Ein- fünfte beträgt 71,089,669 Pfd., d. h. 24 Millionen Pfd. mehr, als worauf der Schaßbkanzler im vorigen Juli gerechnet hatte, Der „Observer“ bemerkt: „Herr Gladstone war natürlich vorsichtig ge- wesen und hatte bei seinen Voranschlägen den niedrigsten Maßstab angelegt, Das Resultat jedoch is der Art, daß es auch die kfühnsten Erwartungen übertrifft. Der Schaßkanzler hat es dahin gebracht, Exchequer Bonds tis zum Betrage von 2 Mill. Pfo. zu tilgen und das Finanzjahr mit einem bedeutenden Ueberschuß in der Hand zu beginnen. Ein Blick auf die Tabellen zeigt, daß die Vergrößerung der gewöhnlichen Einkünfte hauptsächlich auf Rechnung der Accise fommt, worin der beste Beweis für den Wohlstand des Landes und die lebhafte Nachfrage nah Arbeit liegt, da Hopfen, Malz und Spirituosen einen beträchtlichen Theil der Zunahme um 25 Mill, Pfd. liefern, Auch in den Zöllen stellt sich für das Jahr eine ganz anständige Zunahme heraus, troß des in Folge der neulich eingetretenen Érmäßiguugen stattgehabten Ausfalles für das lebte Vierteljahr. Der zu Ende des Jahres von Herrn Gladstone ein- geführte Einkommensteuer - Zuschlag von 4 Pee. hat für das Jahr eine Mehr - Einnahme von beinahe 3 Millionen Pfò., und für das leple erfeld eine E von über Z Millionen Pfd. erursaht. (Dic gonäuon LZ2ahlon sind 2, 251 d, h

Jahr und 3,519,080 Pfd. für das Binden aße Wer Vitretrgenbsie L Ümstand liegt aber immer darin, daß, abgeschen von dem Zuschlage zur Einkommensteuer, die regelmäßigen Einkünfte des Jahres um nicht weniger als 24 Millionen Pfd. gestiegen find.“

Fraukreich. Paris, 1. April, Der „Moniteur“ erinnert heute, wie bereits telegraphis mitgetheilt, an die Konkordats - Be- stimmung, wonach in Frankrei ohne Genehmigung der- Regierung fein Erlaß (welcher Art er- immer sei) des römischen Hofes ange- nommen, veröffentlicht, gedruckt oder sonst in Kraft geseßt wer- den fann. :

Morgen wird dem geseßgebenden Körper das Budget für 1861 vorgelegt werden.

Bei der gestrigen Kavallerie - Revue im Boulogner Holze be- fanden sih im Gefolge des Kaisers, wie der „Moniteur" heute besonders - anmerkt, auh der englische Militär - Bevollmächtigte, Oberst Claremont, und der Adjutant des Kaisers von Rußland, Oberst Graf Schuwalow.

Dem „Echo de l’Oise“ zufolge hat der Kaiser den Befehl er- theilt, auf dem rechten Ufer der Oise bei der alten Brüe von Compiegne, wo die Jungfrau von Orleans (Jeánne d’Arc) von den Engländern am 23, Mai 1430 gefangen genommen worden, eine Statue der Heldin zu erri{hten, und zwar nah dem bekannten Werke der Prinzesfin Marie von Orleans.

2. April. Nach hier eingetroffenen I feille ist das Touloner Geschwader: in der Richtung in See gegangen. ; i

Der heutige „Moniteur“ meldet aus Nizza vom gestrigen Tags, zwei Bataillone des 2ten franzöfischen Linien - Regiments seien dort eingezogen und mit Begeisterung von der ganzen Beyöl- ferung empfangen worden; dieselbe. sei den Truppen entgezengezogen und habe ihnen Blumen gestreut ; alle Häuser seien mit dreifarbigen Fahnen geschmückt gewesen. (Nach einer Depesche, welche dem Reuterschen Telegraphen-Bureau in London zuging, wäre die Hal- tung der Bevölkerung eine gleichgültige gewesen ; Abends hätte man Konflikte unterdrücken müssen.) :

“talien. Aus Genua, 1. April, wird telegraphirt, daß am 7M D an Bord des „Malfatano die sgrdiúische Garnison und das

Nachrichten aus Mar- nach Jtalien