1860 / 95 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

noch weiter verständigen und einigen. H E Artikel V.

Aufrechterhaltung der Ordnung und militairischen

Polizei. :

Um die gute Ordnung auf den Etappen aufrecht zu erhalten, | t ein Königlih preußischer Etappen - Jnspektor ange- 0e DÉR bes Alien dahin geht, für die Aufrechthal-

t werden, dessen Be ht, für wan der Porda und Richtigkeit der Liquidationen Sorge

agen und etwaigen Beschwerden so viel wie mögli abzuhelfen. Er hat aber feine Autorität über die Großherzoglich sächfischen Dem Etappen - Jnspektor steht die Portofreiheit bei

Sollten hin und wieder Differenzen zwischen den Bequartierten und den Sol- daten entstehen, so werden dieselben von der betreffenden Etappen- behörde und den kommandirenden Offizieren, wie auch von dem er- wähnten Etappen-Jnspektor gemeinschaftlich beseitigt. Die Etappens- behörde ift berechtigt, jeden oa oder Soldaten, welcher

irthes oder eines anderen Unterthanen erlaubt, zu arretiren und an den Kommandirenden

Unterthanen. r steht Dienstfiegel und Kontrasignatur der Militairbriefe zu.

sich thätlihe Mißhandlungen seines

zur weiteren Untersuchung und Bestrafung abzuliefern.

Den gegenseitigen Etappen - Behörden wird es noch zur be- sonderen Pflicht gemacht, darauf zu achten, daß die Wege stets in gutem Stande erhalten werden, und überhaupt haben dieselben ihre stete Sorgsamkeit darauf zu richten , daß es den durhmar- scirenden Truppen an nichts fehle, was dieselben mit Recht und Billigkeit verlangen können, über welchen Gegenftand der Etappen- Inspektor gleihfalls zu wachen hat und bei den Landesbehörden

Beschwerde führen kann.

Die kommandirenden Offiziere sowohl, als die Etappen - Be- hörden sind anzuweisen, stets mit Eifer und Ernst dahin zu trach: ten, daß zwischen den Bequartierten und den Soldaten ein guter

und daß die Einwohner in ihre deutshen Brüder willig diejenigen Lasten tragen, welche der Natur der Sache nah nicht ganz gehoben, aber

sehr gemildert Die Königlich preußischen Truppen, welche auf eine der ge-

nannten Militairstraßen, und die Großherzoglich sächsischen Deup) pen, welche in Erfurt instradirt werden, sollen jedesmal von dem

Geist der Eintracht erhalten werde, Beziehung auf

durch ein billiges Benehmen von beiden Seiten werden können.

Jnhalte dieser Convention, so weit es nôthig ift, vollständig unter- richtet werden, so wie die erforderlichen Auszüge aus derselben

auf allen Etappen zur Nachricht bekannt gemacht und affigirt wer-

den sollen.

Die vorstehende Uebereinkunft wird als mit dem 1. Oktober 1856 in Kraft getreten angesehen und ist bis zum 1. Oktober 1866 mit dem Vorbehalte jedo abgeschlossen, daß für den Fall eines in dieser Periode eintretenden Krieges, den Umständen nach, die etwa nothwendigen abändernden Bestimmungen durch eine besondere Uebereinkunft festgeseßt werden sollen.

Sollten Märsche oder Kantonnirungen Königlich preußischer Truppen im Großherzoglihen Gebiete auf anderen als den im Art. 1. bezeihneten Militair- und Etappenlinien nah Anordnung der Bundes-Militairgewalt oder sonst mit Zuftimmung der Groß- herzoglih sächsischen Regierung eintreten, ohne daß wegen der Be- quartirung und Verpflegung der Truppen besondere Vorschriften vereinbart worden sind, so kommen auch für solche Fälle die Be- stimmungen der gegenwärtigen Konvention zur Anwendung.

Gegenwärtige Uebereinkunft soll, nachdem sie gegen eine gleic- lautende, von dem Großherzoglih sächsischen Staat8ministerium vollzogene Ausfertigung auSgewechselt worden sein wird, dur

Ait Bekanntmachung in den beiderseitigen Staaten Kraft und irksamkeit erhalten.

Geschehen Berlin, den 22. März 1860, Der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (L. S.) von Sqhleiniß.

Vorstehende Ministerial-Erklärung wird, nahdem dieselb die übereinstimmende Erklärung des Grie bsisen RN ems zu N nor vom 1. Februar d. J. ausge- wechselt worden, hierdurch zur öffentlihen Kenntniß geb E Berlin, den 10, April 1860 4 it

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Schlein iß.

Ministerium für Haudel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

l Der Baumeister Karl Johann Paul Hefse zu Nohfelden ist zum E Landbaumeister ernannt, und demselber die

tehnishe Hülfsarbeiterstelle bei ónigli Breslau verliehen S, el der Königlichen Regierung zu

sächsischen |

Prinz - Regent nahmen heute Vormittag

Kriegsministers und des General-Majors von Alvensleben IL, des General-Jntendanten von

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seitigen Behörden werden sih über die Form des Rechnungswesens

Das 12te Stück der Geseh - Sammlung, gegeben wird, enthält unter

12. März 1860; unter 9209, Den Allerhöchsten Erlaß vom

und unter

zwishen Preußen und Sachsen-Weimar. April 1860. Berlin, den 21. April 1860. Debits-Comtoir der Geseß-Sammlung.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.

An der Realschule zum heiligen Geist in Breslau ist dem Pro- rektor Dr. Marbach das Prädikat , Professor beigelegt, und sind die Kollegen Dr. Reimann, Füger und Dr. Friese zu Ober- Lehrern ernannt; so wie An der Realschule zu Posen die Anstellung des Schulamts- Kandidaten Dr. von Rzepecki als ordentlicher Lehrer; und

Am Gymnasium zu Kottbus die Anstellung des wissenschaft- lihen Hülfslehrers Rudolf Behm als ordentlicher Lehrer , und die des Lehrers Gosky ‘als Elementarlehrer genehmigt worden.

Tages: Ordauunug.

Dreiundzwanzigste Sißung des Herrenhauses. Montag, den 23. April, Vormittags 11- Uhr.

1) Bericht der Elften Kommission über den Antrag des Fürsten W. Radziwill, betreffend die Behandlung des lan schaft- lihen Kreditwesens .des Großherzogthums Posen.

2) Bericht der Zwölften Kommisfion über den Geseh - Entwurf, betreffend die Abshäßung der Lehne in Alt - Vor- und Hinterpommern, und eine Petition.

3) Bericht der Fünften Kommission über den Gesetz - Entwurf, betreffend die Ablösung der Real - Lasten in den hohenzollern- schen Landen; in Verbindung mit den Berichten derselhen Kommisfion über die Petitionen

a) der Dekane und Kämmerer der

hobenzollernschen Geifilihkeit, und henzollerns b) der Vertreter der

hohenzollernshen katholischen Geistlichkeit. holish

4) Bericht der Kommission für Handel und Gewerbe über den Geseß - Entwurf, wegen anderweiter Einrichtung des Amts- und Zeitungs-Cautionswesens.

Bekanntmachung.

Das Polizei-Präfidium findet fich veranlaßt, das betheiligte Publikum noch besonders auf die Bekanntmachung des Herrn Ober - Präfidenten der Provinz Brandenburg, Staatsministers Flottwell, vom 27. v, Mts,, im 14ten Stück des Amtösblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 6. d. Mts., aufmerksam zu machen, nah welcher auf Grund der durch die Allerhöchfte Ordre vom 7. März d. J. ertheilten Ermächtigung von den Königlichen Minifterien für Handel, Ge- werbe und öffentliche Arbeiten und für die landwirthschaftlichen Angelegen- heiten mittelft Erlasses vom 20. v. Mts, bestimmt worden ist, daß fortan und zwar schon im laufenden Jahr der Wollmarkt zu Berlin vom 19. bis 23. Juni,

anstatt wie bisher vom 21. bis 25, Juni, abgehalten werden soll, und

daß bor Eintritt dieser Markttage der Beginn des Woll- mark tes und namentlich die Verwiegung der Wolle, die Ausstellung der Waagescheine und das Auslegen der Wolle an den-für den Wollmarkt bestimmten öffentlihen Straßen und Pläßen nicht gestattet werden wird.

Berlin, den 7, April 1860. Königliches Polizei » Präfidium. reiherr von Zedliß.

Nichtamtliches.

Berlin, 20. April, Se. Königliche Hoheit der die Vorträge des

Preußen.

! gen im Beisein des Feldmarschalls

Hülsen, so wie die militairishen Meldun- von Wrangel entgegen,

welches heute aus-

r. 5208. Das Privilegium wegen Ausgabe auf den Jnhaber lautender Obligationen des Wilkau-Cavolather Deich- verbandes bis zum Betrage von 220,000 Thlrn. Vom

19. März 1860, dbe- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde. Chaussee von Niederbieber an der Heddesdorf - Weyerbuscher Bezirksstraße bis Wal dbreitbah im Kreise Neuwied ;

; Schluß unseres Blattes war die Diskussion noh nicht beendet. : Gründe unbekannt. Die Bekanntmachung der Ministerial-Erklärung vom

22. März 1860, betreffend die Etappen- Convention Vom 10ten

E weißen Falken aufgenommen.

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Jn der heutigen Sihung des Hauses der Abgeordneten

/ i i isd i len, fih der . Bezug auf die hessische Sache die Polen,

Y en sion und Abstimmung enthalten zu wollen. n

S tlárung des Ministers S gommissions - Antrag die Y (Barnim), von Salviati,

a einer E

ibderrn von Schleiniß sprachen für den ie bag, Duncker (Berlin), Matthis Harkort; dagegen die Abgg. Reis

(Geldern) und von Blankenburg. Bis zum

chensperger

Côln, 49. April. Die Post aus England is ausgeblieben.

Hldenburg, 18. April. Die zur Ausarbeitung eines neuen i g, 18.

i Gewerbegeseßes niedergesezte Kommission hat ihre Arbeiten beendet. Ÿ Sie war angewiesen, im Su das P E iei ‘unde zu legen. l i | eide pi Brune M V ‘eftbr tdénseten nud l p voller Konsequenz durchgeführt, jedoch vorbehal öffentlichen [ Beschränkungen, die nah ihrer Annahme von einem /

Ÿ Aanteresse geboten werden.

rinzip der Gewerbe-

Dieses is} denn, so viel man

Sachsen. Dresden, 19. April. Das heutige „Dresdner

M a 4 “enthált cin Telegramm aus Fran s s E Flhem. Kurhessen in der heutigen Sihung des Bundestags erklärt

i l j Bunde Die furfürstliche Regierung genehmigte, außer den bom y hal: Geeasi@ptigung ilaagebeen auch sämmtliche nt bundes

widrige Anträge der Stände, welche nicht auf die Verfassung von

1 in i irstli Le d demgemäß Z ündet sind. Die kurfürstliche Regierung wir i Oma behufs Garantie des Bundes sobald als thunlich E eal 20. April. Se. Königliche Hoheit Mr e herzog hat Se. Königliche Hoheit n Prinzen U A Sd Großbritannien und Jrland, Prinzen von ; chst 1A R aci al in Weimar am 17. dieses Dns E D Großkreuze Hôchstseines HERE ge eit oder eim. Ztg. z Die durch den Zusammentritt des ge- unterbrochen gewesenen Sihungen des haben gestern wieder begonnen. Seitens

Coburg, 17. April. meinschaftlichen Landtags hiesigen Sanderlandtags

| ‘hi L ter- Mi erung find demselben verschiedene Vorlagen unlke E E ien ein Anhang zum Forststrafgeseß und p : Geseß über Anlegung von Grund- und Hypothekenbüchern zu er wáhnen find.

Die bevorstehende Diät des Landtags wird voraus-

fihtlih eine längere sein, da auch das Bonitirungsgeseß und das

E ziemlich umfängliche Gemeindegeseß zur Berathung kommen werden.

(L. Ztg.) - » v Ov « 4 Cr f 19 Frankfurt a. M. , 19. April. Ju der heutigen izu1 } des t erklärte sih Kurhessen bereit, dem F E beshlusse vom 24. März nachzukommen. Ein Protest des Groß- herzogs von Toskana gegen Einverleibung Toskanas in Sardinien wurde Überreicht.

Di cinigten Kam- Naffau. ie yverein1g

Wiesbaden, 18. April.

ï mern haben Man und heute in allgemeiner Ausschußsißung das

i i 0er Ei -Etat inanz-Kollegiums, so wie den 1860er Einnahme berathen. Diese lgen Budgetstheile werden noch 1m E dieser Woche in die öffentliche Sißzung fommen, O Ler die zweite Kammer in der allgemeinen Ausschußsizung 4 An kordatsfrage. Wegen der Domainen» Mgelegends i jeder Kammer ein Auss{huߧ gewählt worden. (Rh.-L.-«Z.) A Belgien. Brüssel, 18. April. Die Kammer ha „Al Arbeiten nach vollendeten Osterferien wieder igen Ee L ube Berathung der Bestimmungen des neuen Strafgeseß ne n den Wucher begonnen. Der Revisions-Ausshuß L O Strafmaß für gewohnheitsmäßigen Wucher auf Rae ee einem Monat bis zu einem Jahre und Geldbuße 2E E zu 10,000 Frs. herabzuseßen. Die ganze heutige Ba pi dur eine Rede des Herrn Canonicus De Haerne ege e niht nur diese Milderungs - Vorschläge des Ausschusse ; N w die Staats-Oekonomie ed angriff, die mit diesem g stande gax niwts zu thun habe. j Gioalbrtbamien und Frland. London, 18. Auail. Fe At gestrigen Oberhaus-Sißung beantragte der Lo rhNa Ag ar, Res Lesung der auf eine Neform der Ehescheidun gs - Gerichte Wir 9 Me t Der Gesegentwurf will die Bestimmung, fraft welcher bei Che ( O n e Men mir "der Erledigung von Prog-sen_ bedeutend in wissen, da man dadurch mit der Sriedig don t ben Aud l then sei. Die Bill will einem einzigen Richter, | i O aen ertheilen, ohne Zuziehung eines Von gen N hofes die Ehescheidung zu dekretiren. Doch foll er in besonders 9e trig E is i s E E a d sprich gegen die Bil, und (lbgt dor t, Leonar ( Pr arat Era (énsie zu überweisen. Lord Ly ndhu rft sept mee ander, weshalb seines Erachtens das Ehescheidungsgericht iner. 93 r lihen Revifion bedürfe. Seit Einseßung des Gerichtshofes gde a uf Fällen nur 177 erledigt worden. er Vill gebe er seinen herz en / fall. Auch Lord Cranworth wünscht, daß die Bill Gesepeskraft dannge, theilt jedoch die Ansicht Lord Leonards', daß es rathsam sel ¿ e Me Sonderaus\chusse zu überweisen. Lord Redesdale hat s is E tung gehegt, daß die Geschäfte im Ehescheidungs-Gerichtshofe à

Budget des

ârden, und hält die Organisation desselben noch immer für eine E etets Di Bill wird hierauf zum zweiten Male verlei. In der Unterhaus-Sißung wurde die auf die GUN Gang E Speisen und Getränken bezügliche Bill zum dritten Male ver esen ün

n A teaidb, Paris, 18. April. Marschall Canrobert d gestern , wie aus Genf telegraphirt wird, das stark mit tiv i material versehene Fort von Les Rousses (in der Náhe der [pa i: zer Grenze des Kantons Waadt) mit Genie-Offizieren besucht un vidirt. s Su bischöfliche Drucker - Lasserre in Bayonne, der zu 2000 Ge Strafe verurtheilt worden war, weil er eine Fürbitte für n Nane ohne vorgängige Anzeige gedruckt hatte, hat die Gnade a E angerufen, der n E E Strafe auf das geseßliche VMinimu » Fr. herabgeseßt hat. Î dée S Lis Aus M ab rich. 17. April, meldet die „Gaceta*, daß seit Unterzeichnung des Wasffenstillstandes die Blockade E marokkanischen Häfen aufgehoben ist. Wie die „Novedades“ mei- den , beabsichtigt der Jnfant Don Sebastian eine Erklärung, um das Benehmen seiner Vettern Don Carlos und Don Fernando M aiten Sani 16. April. Ein Decret verordnet die Einschreibung des von Pepoli kontrahirten Anlehens von iner halben Million Rente in das Schuldbuch des Staates. Die Civil- liste soll auf 12 Millionen erhöht werden. -Der Marineminister hat eine besondere L e ria O Besichtigung der Häfen der neu iri vinzen beauftragt. : : ; A E Anil, Der politishe Verein La nazione hat beschlossen, ein Comité wi dem D E d ernennen, :stüßzungen jeder Art für Sicilien a1 l G s A 1A, April, A hiesige Gemeinderath hat be- schlossen, dem Könige als Beweis der Befriedigung über E Politik 500,000 Lire anzubieten. Jn derselben Sihung E derselbe, wegen Aufnahme einer Anleihe von 200,000 Lire Unter-

knüpfen. 7 j 9nd Mail An e nel Die heutige „Perseveranza gerei liht den Briefwechsel zwischen dem Papste und dem Könige Viktor Emanuel, dann zwischen dem Kardinal Antonelli und dem Grafen

Cavour. L i : | : i Bad Die „Oesterreichische Zeitung“ vom 19. April theilt mit, auch dus I ieniene A Tags zuvor ein ea Neapel vom 17. d. erhalten habe, durch welches bestälig bind, daß in-Sicilien keine weiteren Ruhestörungen Laa bt e alle anderen Nachrichten , welche ein früheres Datum haben ,

antiquirt zu betraten seien.

ien, Donnerstag 19. April, Abends, (Wolff's Tel, Bur.) Die „Donau-Zeitung“ theilt mit, daß dem Vernehmen nah 6 „Straßburger Korrespondenten“ der Pofstdebit in Oesterreich ent-

rden sei. :

E Seme 20. April, Morgens. (Wolff's Tel. Bur.) Die heutige „Wiener Zeitung“ enthált zwei Kaiserliche Hand- shreiben vom 19. d. M. Dur das erstere wird der Erzherzog Albrecht auf Ansuchen vorläufig der Stellen als General- Gouverneur und kommandirender General in Ungarn, o wie der des Armee - Kommandanten , unter dankbarer er ett nung enthoben. Durh das zweite wird bis auf ei- teres die Leitung der politischen Verwaltung und das General- Kommando des Landes dem General Benedek üheritagen und die jeßt bestehenden fünf Statthalterei-Abtheilungen in eine Stati- halterei, welcher unmittelbar General Benedek vorsteht , in der Stadt Ofen vereinigt. Es ist , sagt das Kaiserliche Handschreiben, Meine Absicht, für die Angelegenheiten der politischen E 0A: Comitatsverwaltungen einzuführen und denselben nah Art des vorma H gen Systems Comitats-Congregationen und Ausschüsse in Hwa sehungen und Wirkungskreisen die den jebigen Verhältniss en E beizugeben. Jm Einklange mit diesen Verfügungen befehle Jh as nah Juslebentreten der Gemeinde-Ordnung und P B Sei die Anträge in Betreff des Landtages vorbereitet A an das in allen Kronländern einzuführende Prinzip der Selbsi 2 E tung durch Orts-, Bezirks- oder Comitatsgemeinden, dur as ; tage und Landtagsausshüsse auch in Ungarn zur Geltung ge L N werde. Hinsichtlich der näheren Jnstruction zur Durchführung Ben ede k auf die betreffenden Minister verwiesen. N

Graf Haller, Adlatus des Erzherzogs e a e auf Ansuchen pensionirt und wurde demselben das Großkreuz

Stephansordens verliehen.

London, Donnerstag, 19. April, Nachts, (Wolff's Tel, Bur.)