1860 / 97 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Dem ordentlichen Lehrer Dr. ‘Nägze Der Titel „OberäLehrex“

beigelegt ; E s Un ‘der Realschule zu St. Johann in Danzig die Anstellung des Dr. Laubert; so wie An der Realschule zu

- daten Prinzhausen; und anl T Ee Ia Stettin die des Kollaborators Mo st

als ordentliche Lehrer genehmigt worden. :

Mülheim an der Ruhr die des Sthul-

Die Ausstellung der Cartons von Cornelius im Gebäude der Königlichen Akademie der Künste, welhe wegen anderweitiger Be- nußung der Räume nur kurze Zeit dauern kann, is gegen 5 Sgr. Eintrittsgeld zu wohlthätigem Zweck geöffnet,

an den Wochentagen von 10 bis 4 Uhr, an den Sonntagen von 12 bis 2 Uhr. General-Direction der Königlichen Museen. von Olfers.

Tages: Ordnung.

A1ste Sizung des Hauses der Abgeordneten. Dienstag, den 24. April, Vormittags 11 Uhr.

1) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und Zóôlle | be- |

treffend die Abänderung des §. 83 der Steuer - Ordnung | vom Fahre 1852, nur ein provisorischer und transitorischer Chaxakter bei

OÙ: |

2 A ¿a i | jedenfalls die einzige, welche fih mit ben verfassungsmäßigen ReËhten 1 der Kommission für Bergwerks - Ange- | ] 49 Me ny fassungêmäßig Hten i

und für das Justizwesen über den Geseh - Entwurf,

vom 8, Februar 1819 und der Declaration ‘vom 6. tober 1821. Nachträglicher Bericht legenheiten über den Geseh-Entwurf, betreffend die Berg- und Hütten- Arbeiter für den ganzen Umfang der Monarchie, mit Nuss{bluß des linken Rheinufers8.

3) Bericht der vereinigten Kommissionen für Finanzen und Zölle und für das Justizwesen über die Petition des Mühlen- besißgers Rauchfuß zu Jessen um Revision des Gesehes vom 15. November 1811.

4) Siebenter Bericht der Kommission für Petitionen.

5) Achter Bericht der Kommission für Petitionen.

Abgereist: Der Fürst Heinrich X]. von Pleß, nah Breslau, a Der General: Major und Direktor des Allgemeinen Kricgs-

Departements, von Voigts-Rheh, nah Essen.

Bat anne ma Qu 1.

Vom 23. d. Mts. ab wird eine neue Stadt-Post-Expedition (Stadkt-

Post: Expedition Nr. 15) für die

Plázes, in Wirksamkeit treten. Berlin, den 19. April 1860. Der Ober-Post-Direktor Schulze.

Nichtamtliches.

Preußen.

die Staatsminister von Auerswald und Freiherrn von Schleiniß, und nahmen den Vortrag des Wirklichen Geheimen Rathes Yllaire und des Wirklihen Geheimen Ober - Regierungsrathes Costenoble entgegen.

wélhe der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, reiherr ‘bon Schleiniß, in der Sißung des Abgeordnetenhauses vom 20. d. M., vor Eröffnung der Debatte, in der kurhesfischen Angelegenheit ‘abgegeben ‘bat: _Méine Herren: Der Antrag des Herrn Abgeordneten für Hagen betrifft ‘eine Angelegenheit, die -nach mehr als einer Nichtung hin -von hoher Bedeutung ist. Es ‘handelt fich dabei nicht nur um den gesammten öffentlichen Nechtszustand eines Deutschen Nachbarlandes , das in „jeder Bezichung unsere bollste Theilnahme vexdient. Es handelt fih dabei au um die Auslegung und Anwendung wesentlicher , -fundamentaler Bestim- mungen des Deutschen Bundeévertrages , und insofern kann man sagen, daß die furbessise Verfassungsfrage aub eine deutshe Verfassungsfrage in fi schließt. Diese leßtere Seite der Sache, welche auch das Bun- deéverhältniß Preußens nahe berührt, if für uns die überwiegend wi- ganzen Angelegenheit. A : In Folge bekannter ‘Vorgänge, die ih nicht näher zu bezeihnen und

Hatte, außer Wirksamkeit geseht, und an deren Stelle eine andere, jedo nur im Allgemeinen mnd unter gewissen Vorbehalten vom Bunde geneh, migte Verfassung in Kurhessen als Landesgeseß publizirt worden.

Sechs Jahre später trug die kurhesfishe Regierung in Frankfurt auf die definitive Bundeésanction und Bundesgarantie dieser Verfassung an obglei in dein verhältnißmäßig langen Zeitraum, welcher inzwischen ver: flossen war, eine Einigung über den Jnhalt derselben mit den Ständen des Landes nicht hatte erzielt werden können.

Durch diesen Schritt der kurfürtstlichen Negierung wurde der Bundes, tag und mit ihm die preußishe Negierung in die Nothwendigkeit “verseßt die ganze Angelegenheit eimer nochmaligen und xingehenden Prüfung ¡u unterziehen und fi, wenn au nur impliecite, über die Nechtsbeständig, keit des im Jahre 1852 am Bunde beobachteten Verfahrens auszusprechen Die königliche Regierung konnte diesen Ausspruch nur aus ihrer innersten and gewissenhaftesten Ueberzeugung \{chöpfen, unbekümmert um Neben- rücksihten, unbekümmert um die Folgen, die daraus etwa entspringen

| môchten.

Jndessen dürfen wir nicht übersehen, daß auch Preußen zu diesem Bundeébeschlusse mitgewirkt, ja, daß es einen hervorrogenden Antheil an der Herbeiführung dessckben genommen hatte, und daß deshalb au de preußischen Negierung die Pflicht oblag, so viel als möglich, d. b. so viel es die unbeugsame Achtung vor dem Rechte gestattete, die Kontinuität des

| bisherigen Verfahrens festzuhalten, und die Autorität des Bundes nicht | unnôthigerwcise bloszustellen.

Es mußte daher der Negierung in hohem Grade erwünscht sein, daß

| der Bundesbeschluß vom 27. März 1852, welches dabei auch immer die | beftimmenden Absichten gewesen sein mochten, dem Wortlaute nah eine

Erklärung zuließ, wonach den damals getroffenen Anordnungen, sowohl in Bezug auf die Verfassung vom Jahre 1831, als in Bezug auf diejenige

gelegt werden fonnte. Mag man immerhin diese Erklärung eine künstliche nennen, sie war

Pflichten des Bundes vereinigen ließ, die einzige, die den Answeg eintr Lôsung darbot, durch welche die Jnteressen und Nechte aller Betheiligten gewahrt werden konnten.

Gestükt auf diese Jnterpretation, beantragte die königliche Regierung als Grundlage der Veiständigung im Wesentlichen Folgendes: Nükehr zur Rechtsbasis dec Verfassung vom Jahre 1831, sofortige Revision dieser Verfassung behufs Ausscheidung etwaiger bundeswidriger Bestimmungen, und bis dahin, daß diese Ausscheidung erfolgt sein werde, einstweilige

| Fortbestehen der Verfassung vom Jahre 1852, als eines legalen Provi-

foriums. Dies in boßem Grade versdhnlihe und entgegenkommende Auftreten

| hâtte allein {hon genügen sollen, um die hin und wieder aufgetauchte

Beschuldigung zu widerlegen, als sei es der königlichen Negierung dabei weniger um die Sache selbst, als vielmehr darum zu thun gewesen , eine populaire Frage zu ihren Gunsten in der öffentlichen Meinung auszubeuw

zu charafterifiren brauche, da auch der Bericht Zhrer Kommisfion die- selben vollständig und. treffend schildert, war durch Bundetbesbluß vom |

27. März 1852 die kurheffishe Verfaffung vom Jahre 1831, wélWhe bis |

dabin und mehr als 20 Jahre láng in anerkannter GVeltung bestanden

j f

ten, Wäre dies ihre Absicht gewesen, meine Herren, fo hätte fie vonAn-

| begïînn an die Kompetenzfrage in den Vordergrund stellen und auf “das | Schärfste betonen , sie bätte von vornherein und in ganz unbedingter und

absoluter Weise die Rechtsbeständigkeit der Beschlüsse vom Jahre 1852 in Abrede stellen müssen, ftatt sich in dem Versuche abzumühen, diese Bescblüsse

t j t- | mit den Bestunmungen des Bundesrechts und der Bundesverfassung in i Annahme und Beförderung von Briefspost- | Je E fassung ü Sendungen jeder Art und von Geldsendungen in Briefform bis zu dem | Vetrag? von 100 Thlrn. in dér Oranienstraße, an der Ecke des Oranien- |

Einklang zu bringen. War aber auf dem von ihr cingeshlagenen Wege eine ete und löbliche Popularität zu erlangen, nun, meine Herren, so wäre der königlichen Regierung nichts lieber, nichts erfreulicher gewesen , als cine solhe Popularität mit allen ihren deutshen Bundesgenossen theilen zu ‘können. Auch den Vorwurf muß die königliche Regierung entschieden

| zurückweisen, als sei ihr Verhalten dazu geeignet, wo nicht darauf berechs | net gewesen, die Autorität und das Anschen des Bundes herabzuseßen, | Jhr Verhalten war .reht eigentlich und wesentlich zunächft darauf bere@- | net, das gute Necht zur Geltung zu bringen, und nebenbei bätte fie keb- | haft gewünscht, dies Ziel erreichen zu können, ohne den Bund mit sch | selbt und feinen früheren Beschlüssen in Widerspruth zu schen.

i Berlin, 23. April. Se. Königliche Hoheit der | Prinz-Regent empfingen heute Se. Hoheit den Fürsten zu | Hohenzollern-Sigmaringen, so wie den Kaiserlich rusfischen General- |

Adjutanten un ) n Fi 3 Zer A S 1 d Gouverneur von Finnland, Grafen von Berg, und | Kurhessen tiefershütterten Nechtsbewußtseins ein Element der Stärkung

| geschöpft haben, das in der That nicht gering angeschlagen werden sollte.

Wäre die Bundesversammlung auf unseren Vorschlag eingegangen, so würde ihr Ansehen dadurch, wie ich glaube, nicht allein nicht gelitten, sondern es würde aus dem der verfassungsmäßigen Freiheit gewährten Rechts\hußze und aus der Wiederaufrichtung des durch die Vorgänge in

(Bravo !) Nicht das Beharren auf dem im Jahre 1852 eingeshlagenen Wege,

: i : i | den heute, in einem ähnlichen Falle, wohl kaum irgend eine deutsche Re- Wir bringen nachträglich den authentischen Wortlaut ‘der Erklärung, |

gierung bon Neuem würde betreten wollen, sondern das entschiedene und alsbaldige Einlenken von einer seitdem als verfeblt, ja als gefahrvoll er- kannten Vahn wäre in unsern Augen das rechte Mittel gewesen, eine Autorität zu kräftigen, die ja doch immer nur in der Sympathie und in dem Vertrauen der Nation eine sichere Stüße finden kann. (Bravo!) Wie dem indessen auch sein möge, meine Herren, wir unsererseits warén es uns selbst, wir warcn es unserer Ueberzeugung und unserem Gewissen s{uldig, in unurmwundenster Weise uns ‘von einer Pelitif loë- zusagen, deren Tendenzen bis in die Tage der Karklsbäder Beschlüsse hin- aufreichen, und die nach dem unpartelishen Zeugniß ‘einer vierzigjähLigen Gesctichte unserem - gemeinfamen deutschen Vaterlande wahrlich keime €1- freulichen, feine beneidenswerthen Früchte getragen hat. (Sehr gut !) Die königliche Regierung is aufrichtig und eifrig bemüht gewesen,

A | ibren eigenen Auffafsungen auch bei ihren / deutshen Bundes n Ein- tige, auf ihr beruht für Preußen vorzugsweise der Ehwerpunft der | ffoffung et M s genossen E

gang zu werschaffen, und fie hat in der Hoffnung, daß dies endlich do vielleicht gelingen könnte, die leßte unwiderrufliche Entfcheidung so viel als mögli hinauszuschieben gesucht. Zu “ihrem greßen Bedauern find indessen “diese ‘bis zuleht fortgeseßten ‘redlihen "Bemühungen obne ‘den gewünschten ‘Erfolg geblieben. “Durch cinen am 24. v. M. ‘und zwar mit großer Majorität zu {Frankfurt gefaßten Be- {luß i, wenn auch nicht ausdrücklih, aber doch implieite, die dee

E regierungen zu bringen.

N dau war., gab der

| derfelben Sihung

TTk

¿tive Aufhebung, der Verfassung. vom Jahre: 1831 und. die. definitive fa R aR vom Jaßre. 1852. aus esprochen worden. Wir unserer- seits; konuten diesen Beschluß. weder, formell, no materiell für gereht- fertigt halten, wix mußten. vielmehr. darin. gegenüber dem unzweideutigen und flaren. Wortlaute des. Artikels 56: dex Wiener Schlußakte eine. Ueberschreitung, der verfassungsmäßigen Kompetenz des Bundes er- bliden, Der Autorität und der Wirksamkeit der Bundes- Ver sammlung sind. durch die Bundes - Verträge selbsi bestimmte Schranken gezogen, die auf das Strengste und Sorgfältigste inne gehalten werden müssen, wenn nicht an die Stelle: bestimmter Regeln und fester Grundsäße das Belieben der Willkür, und an Stelle der verfassungsmäßi- gen: Handhabung des Bundes - Nechtes eine bon Zweck- mäßigkcitstheoricen geleitete und den augenblicklihenZeit- str.ômungen folgende Bundes - Politik treten soll, die in ihren Konsequenzen die innere Unabhängigkeit und die selbst ständige Entwickelung aller deutschen Einzelstaaten qleihumäßig in Frage stellen und gefährden würde. (Sehr

M N : éa lad von dieser Ueberzeugung haben wir uns nicht auf die ein- fache: Abgabe eines. dissentirenden Votums beschränken FANNED, sondern wir haben es für, unsere Pflicht halten müssen, gegen die Beschlüsse vom 4, März ausdrückliche und bestimmte Verwahrung einzulegen. (Bravo!)

Wir: haben. dieser Verpflichtung. noch in der Sißung vom 24. März selbst, durch eine entsprechende Erklärung genügt. Jndem wir alle Ver- pflichtungen und alle. Anfordexungen,, die aus diesem Beschlusse etwa gegen Preußen hergeleitet werden fönnten, so. wie jede Verantwortlichkéit fürdie sonstigen Folgen desselben, im Voraus „von uns ablehnten, haben wir die Freiheit? und: Unabhängigkeit. unjerer eigenen Stellung vollständig ge- wahrt: Für Dasjenige- aber, was etiva in Kurßbesseu seibst auf Grund dieses Beschlusses geschehen könnte, vermögen wir den autortiativen Charakter der Bundessanction undr des Bundesrechts nichGts anzuerkennen; 1m Uebrigen wird die weitere: Entwickelung der Dinge abzuwarten sein. Es wäre faum- möghch, und- cs würde jedenfalls niht angemessen sein, die Eventualitäten zu \pezialisiren und hier zu erörtern, die fich an diese Ent- wickeluñg; knüpfen fönnen, oder die Schritte im Voraus zu bezeichnen, die für diesen. oder. jenen einzelnen. Fall etwa, preußischer Seits zu geschehen hâttem Die: königliche Regierung hat si. ihrerseits {e bflverständlich, bevor sie» eine. so, bestimuit ausgeprägte Stellung zu dieser wichtigen ¡Frage einnahm, auch die Konsequenzen ihres Verhaltens nach allen Richtungen hin: möglich|. klar, machen müssen. Aber welches auch immêér diese Kon sequenzen seim werden, dessen möge sich das Land, dessen möge ih diefes hohe Haus? versichert halten, die Staatsregierung wird den einmal von ihx- eingenommenen Standpunkt mit Festigkeit. zu behaupten, fie wird auf dem. Wege; den Ehre und Recht. ihr vorzeihnen, unter allen Umständen

zu verharren wissen. (Lebhaftes Bravo.)

Jw der 40sten Sitzung des- Hauses der Abgeordneten, am 21. April, wurde der Reichensp erger sche Antrag; vgn Anbetracht, daß gegen- uber: der: politischen: Lage: Europa's die Sicherheit des gesaminten Vater- landes durch die Einigkeit unter den deutschen Staaten bedingt erscheint, spricht das Haus dex Abgeordneten: die Erwartung aus, daß. die fönigl. Staats:- Negterung. darauf Bedacht nehmen werde, eme gütliche Aus- gleichung der in Betreff der kurhessischen Verfassungsfrage obwaltenden Differenzen herbeizuführen“, mit großer Mazoritt abgelehnt. Die Re- solution der Kommission wird. bei namentlicher Abstimmung mil 207 gegen 68: Stimmen angenommen, 19 enthaltén sfich der Abflm-

mung, darunter: die Minister. N B i Ï S Sachfenm. Weimar, 2:1. April. Gestern Abend 1st Se. Königliche Hoheit der Gvoßherzog,, von- dem Erzherzog Stephan Kaiserliche: Hoheit begleitet, von Eisenach hierher zurüdgekehrt. Frauffurt. a. M., 21. Aprik, Die offizielle Mittheilung über die Bundestags-Sißung. vom 19: April lautet: „Die eithnnis führung, in der. 16ten. Kurie ist für jet auf Schaumburg - Lippe übergegangen. —- Der K, K. österreichische Präfidial-Gesandte theilt der Versammlung, im Folge Exsuchens der Großherzoglich tosfani- sihen Gesandtschaft in: Wien hierzu beauftragt, die Proclamation Sr. K, K. Hoheit des GroßherzogS von Toskana, d. d. Dresden, deu 24 Märi d. J, Un italienischen Urtext und deutscher Uehber- sehung, mit, dur& welche von Sr. K. K. Hoheik Protest gegen die Besizergxeifung: Seiner Staaten seitens Sardiniens erhobew worden ist: Es: ward. beschlossen, diejes Afktenstück. durch Auf- nahme in das Protokoll zur Kenntniß. der hohen Bundes? —- Nachdem: von- einigen Gesandten Stän- desübersithten der betreffenden Bundßbes'- Kontingente, so wie Das Eisenbahnwefen. betreffende- Nachweisungen überreicht und die Ab=

Ÿ gabe dieser Materialien an die Militär-Kommisfion beschlossen wor- : Bundestagsgesandte“ in E Verfolg des in der. Verfassungs-- Angelegenheit des Kurfuütsten- | thums, unter: dem. 24. v. M.

Ÿ stehende: Erklärung: zum

kurfürstlich hessische"

gefaßten Bundesbeschlusses nach Puvotokoll.: „Die furfürstlicbe. Regierung hat, außer denjenigen ständischen Anträgen, | Maßgabe der fi Folge Mes Bundesbeschlusses- vom 24, v, M. in abgegebenen Erklärung" zu ‘beruüdfichtigen hat, au diejenigen sämmtlich nicht als? bindeswidrig erkannten An- träge der Skände, welche si" nicht auf die | gründen, genehmigt, und, wird. die hiernach ju erlassende Vere fassung; nach, deren. Publication, behufs. Ertheilung. der: augesther ten Garantie, hoher: Bundes -- Versammlung, thunlichst batd übers veihen:* —- Eine: dann zum: Protofoll, Fürstlichen Regierung von Waumbunvg- Lippe: ist durch den Vündes-

welche dieselte nach

Verfassung“ von 1831

gegebone Erklärung: der

Beschluß: vom. 26, Januar dz J. verxaalaßt, dur den eine kleine Abänderung der. Matrikel. um deswillen, angeordnet ward, weil: das Fürstenthum Lippe durch einen Vertrag vom Fahne 1850 alle. Landes- hoheits- und Regierungsrechte, welhe Exsterem bis dahin als Mitlandesherrschaft über die Sammtstadt Lippstadt F2gepan von: au: die Krone. Preußen abgetretèn- hat, mnd vahex die Veränderung der Einwohnerzahl. au eine Abänderung: der Beitragspfliht dem Bunde gegenüber herbefführen mußte. Die Fürstlich Schaumburg- Lippesche Regierung ließ nun erklären: daß sie chon wiederholt gegen die gedachte Abtretung als gegen eine ohne die agnatische Zusftim- mung. Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schaumburg - Lippe vor- genommene Veräußerung eines unstreitig zu den Stammgütern

-

des Gesammthauses Lippe gehörigen Besißthums- bei der Fürstlich Lippeschen Regierung R Ptaerwakruna D und die uad preußische Regierung hiervon in Kenntniß geseht habe, und daß aus dem Umstande, daß sie gegen die. in Rolge jenes Vertrages veränderte Regulirung der Matrikel keinen Einwand erhoben habe, nicht die Folgerung herzuleiten sei, als ob von der erwähnten Wahrung der agnatischen Rechte A stand genommen sei. - Die königlich preußische Regierung ließ hierauf erklären , daß sie die, in der eben abgegebenen Erklärung erwähnte Rehtsverwah- rung gegen die durch Staatsvertrag vom 17, Mai 1850 erfolgte Abtretung der fürstlich lippes&en mitlandes8herrlihen Rechte über Lippstadt für- begründet nicht anzuerkennen vermöge; sie habe dies bereits im Jahre 1851 der fürstlich s{haumburg-lippeschen Regierung mitgetheilt und. lehne jede aus der heutigen Erklärung des fürsi- lichen Gesandten zu ziehende Folgerung von sich: ab. Ein: dann erstatteter Vortrag enthielt das Gutachten des betreffenden Aus- schusses; welches von der Bundesversammlung über die Angemefsfen- heit der Besoldungsverhältnisse der Kanzleidiener der Bundesbver- fammlung und der Militair-Kommisflon erfordert worden war; es soll über die darin enthaltenen Vorschläge später abgestimmt werden. Den übrigen Theil der Sibßung füllten Angelegenheiten, die sich auf das Bundesheer und die Verwaltung der Bundesfestungen be- zogen, aus. (Fr, Bl.)

Hesterreich- Wüen, 24. April. Die Gesammtsumme der Zeichnungen für die Anleihe übersteigt 75: Millionen.

Die heutige „Donauzeitung“* geißelt den Eifer! der Schweiz für Verträge im Gegensaß zu-ihrem Verhalten in der Neuenburger Angelegenheit.

Schweiz. Bernmn, 18. April. Folgendes“ ist. der Text der Depesche, welche Fürst Gortschakoff au den russischen Gesandten in Vern, Baron von Nicolai, als Antwort auf die Note. des schweizer Bundesraths vom 19: März; geschickt hat:

St. Petersburg, 26. März 1860.

Ich- habe / die Note exhalten, die der Präsident der \{chmeizer Conföderation unterm 19: März dem Kaiserlichen Kabinet, so wie den: anderen Großmächten bci Gelegenheit der zwischen Sardinien und Frankreich vollzogenen Gebietsabtretung- hat zukommen lassen: Zu diefer Note: drückt Herr Frei - Herose die Besorgnisse aus, welche der Uebergang Savoyens unter französische: Herrschaft dem Bundesrathe: cinflößt, so wie die Wünsche, die er hegt, damit diese! neue Lage der Dinge: der Sicherheit des schweizerischen Gebietes: und dew materiellen Interessen der Bevölkes- rung nicht Eintrag thue. Jn der einew und, der anderen; Beziehung- ruft der Bundes - Präsident im Namen seines Landes die Unterstüßung der Mächte an, welche: 1815 die ewige Neutralität der Sehweiz garantirt haben.

Das Kaiserliche Kabinet hat von dieser Eröffnung mit dem Interesse, welches dieselbe verdient, Kenntniß genommen und glaubt, dieselbe: nicht besser beantworten: zu können , als dur - die Versicherung, daß es: die Auffafsumg der Mächtè: theilt, welche bei der Unterzeichnung der Akte: vom 8: /20. November 1815 authentisdÿ: anerkannt haben, daß die Neutralität und Unverl-glichkeit der Sthweiz/ und deren Unabhängigkeit von jedent fremden Einflisse i den wahren“ Juteressew der Palitif von ganz Europa"

liegen.

z Da: die franzósishe! Negierung: ihrerseits? die: Absicht: kundgegeben über diese Angelegenheit von gemeinsamem Interesse mit! den- garäntiren, den: Mächten ivie mit der \htveizerischen Conföderatiow: selbft in Unter- handlungen einzutreten, undi da der Bundesxath denselben Wunsch) ans gedrüctt hat, so nimmt das: Kaiserliche: Kabinet: seinerseits: keinen A#stand- seine. volle: Zustimmung dazu zuw: geben: Der: Bundesrath wird? hofféntlichs nicht: taraw zweifeln , daßdie: rusfische Negierung wohl besorgt ist, in wirksamer Weife- die Neutrakität des schweizerischen“ Gebiets“ ficher zu tellen: | Zech» ersuche“ Sie , Sich- im Sinne vorstehender Dépesche- gegen den Buündès-: Präsidenten auszuspxechen: Ewpfangen- Sie; Herr: Bavôn 2e.

Gbrtschakow.

Belgien. Brüssel, 20. April. Der: Bürgermeister Ch: de Brouckere- ist beute um 10 Uhr“ Morgens verstorben. Jm Jahre 1831 war derselbe gleichzeitig. Mînister des Jnnern und_ des Krieges- und behielt das Porteféuille des. lebteren is gegen Ende 1882. Bürgermeister von Brüssel seit 1848, war erx. bis zum beuti- gen“ Tage, mit nur kurzed Unterbreung Mitglied des Agesord- netenhauses. Die“ belgische: Jndustrio: zählte! ihu- zu-ihren tüchtig sten. unternehmendstew Vertretern“ und. die! hiesige: frete- Universität als!

rofessor der National'- Dekonomie' zu ihren“ gectetsten: As 0 D: Die Müdtifhe Verwaltung verdanft' feiner: entfcloffönen Jn tive so. ziemli. A8! Die Kammer hat in ihßter. hentigen Sißttng,

Herr- Baron!